Intelligente Energie – Europa (IEE)
Hintergrund & Ziele
Das Programm "Intelligente Energie – Europa" (IEE) ist ein Teilprogramm des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP). IEE ist das wichtigste Instrument der Gemeinschaft, um nicht- technische Hindernisse zu überwinden, die einer flächendeckenden effizienten Energieverwendung und einem größeren Einsatz neuer und erneuerbarer Energiequellen entgegenstehen. Es schließt unmittelbar an die Erfahrungen der ersten Programmphase, die mit 2006 ausgelaufen ist, an.
Eine Reihe von europäischen Politiken sind in die Ziele und Schwerpunkte des IEE-Programms eingeflossen. Die Programmaktionen sollen mitwirken, die Umsetzung bzw. Weiterentwicklung dieser Politiken voranzutreiben:
- Aktionsplan zur Energieeffizienz
- Aktionsplan für Biomasse
- Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
- Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
- Richtlinie zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen im Verkehr
- Richtlinie über die Kraft-Wärme-Kopplung
- Richtlinie zur Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen
- Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
- Ökodesign-Richtlinie und Energiekennzeichnungsrichtlinien
- Energy-Star-Abkommen
IEE Maßnahmen in den Bereichen:
- Verbesserung der Energieeffizienz und rationellen Nutzung von Energiequellen
- Förderung neuer und erneuerbarer Energiequellen und Diversifizierung der Energieversorgung
- Verbesserung der Energieeffizienz und Förderung der Nutzung neuer und erneuerbarer Energiequellen im Verkehrswesen
sollen zur Bereitstellung sicherer und nachhaltiger Energie mit wettbewerbsfähigen Preisen für Europa beitragen.
Aufbau des Programms
Gegliedert wird das Programm in die thematischen Bereiche:
SAVE (Energieeffizienz und rationelle Nutzung von Energie)
- Verbesserung der Energieeffizienz und Förderung der rationellen Nutzung von Energie, insbesondere im Bauwesen und in der Industrie
- Unterstützung der Ausarbeitung und Anwendung gesetzgeberischer Maßnahmen
ALTENER (Neue und erneuerbare Energiequellen)
- Förderung neuer und erneuerbarer Energiequellen für die zentrale und dezentrale Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte und somit Diversifizierung der Energieversorgung
- Integration neuer und erneuerbarer Energiequellen in das lokale Umfeld und in Energiesysteme
- Unterstützung der Ausarbeitung und Anwendung gesetzgeberischer Maßnahmen.
STEER (Verbesserung der Energieeffizienz und Förderung der Nutzung neuer und erneuerbarer Energiequellen im Verkehrswesen)
- Unterstützung von Initiativen zu allen energiespezifischen Aspekten des Verkehrswesens und zur Diversifizierung der Kraftstoffe
- Förderung von Kraftstoffen aus erneuerbaren Quellen und der Energieeffizienz im Verkehrswesen
- Unterstützung der Ausarbeitung und Anwendung gesetzgeberischer Maßnahmen
Zu den folgenden Schwerpunkten können im Rahmen des Calls 2010 Projekte eingereicht werden.
Umsetzung von Politiken und Strategien | Markttrans-formation | Änderung von Verhaltensmustern | Zugang zu Kapital | Aus- und Weiterbildung | |
|---|---|---|---|---|---|
SAVE | Energieeffiziente Gebäude | ||||
Verbraucherverhalten | |||||
ALTENER | Strom aus erneuerbaren Energiequellen | ||||
Erneuerbaren-Anwendungen in Gebäuden | |||||
Bioenergie | |||||
STEER | Energieeffizientes Verkehrswesen | ||||
Kapazitätsaufbau im Verkehrswesen für lokale Agenturen | |||||
Daneben gibt es so genannte INTEGRIERTE INITIATIVEN, die jene Maßnahmen umfassen, bei denen Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen in verschiedene Bereiche der Wirtschaft integriert und/oder verschiedene Instrumente und Akteure innerhalb einer Aktion zusammengeführt sind.
Innerhalb der einzelnen spezifischen Bereiche wurden Schwerpunktthemen ausgewählt – Themenbereiche, die als wesentlichste Problemfelder identifiziert wurden und zu denen Projektvorschläge eingereicht werden können.
Integrierte Initiativen | ||
|---|---|---|
Lokale Initiativen | Spezielle Initiativen | Marktumsetzungs- |
Local energy leadership | Strengthening Capacities | European Local |
Welche Projektarten können gefördert werden?
Projekte zur Werbung und Informationsverbreitung
- Strategische Studien/Analysen und Beobachtung der Entwicklung der Energiemärkte und -trends im Hinblick auf die Ausarbeitung künftiger oder die Überprüfung geltender Rechtsvorschriften zur Umsetzung der auf nachhaltige Entwicklung gerichteten mittel- und langfristigen Strategien im Energiebereich
- Schaffung, Ausbau oder Reorganisation der Strukturen und Instrumente für die Entwicklung nachhaltiger Energiesysteme
- Entwicklung adäquater Finanzprodukte und Marktinstrumente
- Förderung von nachhaltigen Energiesystemen zur Beschleunigung ihrer Marktdurchdringung
- Entwicklung von Strukturen in den Bereichen Information, allgemeine und berufliche Bildung
- Förderung von Maßnahmen, die den Übergang von der Demonstration zur Vermarktung effizienterer Technologien erleichtern
- Sensibilisierungskampagnen und Erweiterung der institutionellen Fähigkeiten
- Entwicklung von Strukturen in den Bereichen Information, allgemeine und berufliche Bildung
- Förderung und Verbreitung des Know-hows und der vorbildlichen Verfahren unter Beteiligung aller Verbraucher
- Verbreitung der Ergebnisse der Aktionen und Projekte
- Beobachtung der Durchführung und der Auswirkungen der Rechtsvorschriften und Fördermaßnahmen der Gemeinschaft
Einen Einblick in laufende Projekte erhalten Sie auf der IEE-Website.
Marktumsetzungsprojekte
Programmabwicklung und -begleitung in Österreich
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) führt die Österreichische Energieagentur kostenlose Service- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Programmabwicklung durch. Die Österreichische Energieagentur nimmt unter anderem folgende Aufgaben wahr:
- Information der potentiellen Antragsteller
- Beratung der Antragsteller und Betreuung bei der Antragsausarbeitung
- Unterstützung der Antragsteller bei der EU-Partnersuche unter Nutzung relevanter Netzwerke
Die Österreichische Energieagentur ist Ihr Ansprechpartner bei der Projekteinreichung.
Wie hoch sind die Erfolgschancen?
Erfahrungswerte zeigen, dass ca. 15% der Projekte angenommen werden.
Wie hoch ist der Finanzierungszuschuss?
Der Finanzierungszuschuss der Gemeinschaft beträgt maximal 75 % der anrechenbaren Kosten. Investitionskosten werden im Rahmen dieses Programms nicht als anrechenbare Kosten anerkannt.
Benötigt man einen ausländischen Partner?
- Die Europäische Kommission genehmigt nur Projektanträge, die gemeinsam mit mehreren Partnern aus anderen EU-Mitgliedsstaaten (und/oder assoziierten Staaten) eingebracht werden, wobei i.a. jede juristische Person einreichberechtigt ist.
- Projektkonsortien müssen aus mindestens drei europäischen Organisationen bestehen. Die genauen Anforderung an die Projektpartner sind dem jeweiligen IEE-Call zu entnehmen.
- Der Erfolg von Projektanträgen wird stark von der Zusammensetzung und Qualität des Konsortiums beeinflusst. Auf Anfrage unterstützt die Österreichische Energieagentur Einreicher bei der Suche nach geeigneten Projektpartnern.
Zum Partnersuch-Tool für den IEE-Call
Hinweise zur Verbesserung der Erfolgsaussichten
- Straffe, in sich schlüssige Darstellung des Antrages ist erforderlich, graphische Darstellungen sind erwünscht.
- Als Kosten sind in der Regel nur diese Kosten anrechenbar, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Projektdurchführung stehen: das sind vor allem Personalkosten und projektbezogene Aufwendungen (Reisekosten, Werkverträge). Investitionen in Sachgüter können nicht gefördert werden.
- Besonderes Augenmerk sollte auf die Darstellung gelegt werden, wie die durch das Projekt erzielten Ergebnisse verwertet werden.
- Die beigelegten Kostenpläne müssen schlüssig sein. Die Angabe von überzogenen Kosten ist nachteilig. Größere Projekte werden bevorzugt.
- Projektanträge können in allen Amtssprachen abgegeben werden, jedoch ist die Verwendung der englischen Sprache dringend anzuraten.
- Projektanträgen müssen "transnational" ausgerichtet sein und einen europäischen Mehrwert liefern. Dieser kann durch die Zusammensetzung des Projektkonsortiums bzw. durch die inhaltliche Ausrichtung erreicht werden.
- Kooperationen mit ausländischen Partnern sind unbedingt erforderlich.
- Die Projektergebnisse sollten für eine Vielzahl von Einzelfällen nutzbar gemacht werden können.
- Bitte beachten Sie, dass spätestens bei den Vertragsverhandlungen mit der Europäischen Kommission, sofern das Projekt von dieser für eine Förderung vorgesehen ist, die Vorbereitungen bzw. Vorgespräche für eine inländische Zusatzfinanzierung schon sehr weit gediehen sein sollten. Es sollte vermieden werden, dass Projekte an inländischen Finanzierungsengpässen scheitern.
- Im Falle einer Förderung ist zu beachten, dass nur jene Kosten anrechenbar sind, die während der Vertragslaufzeit angefallen sind. Kosten außerhalb der Vertragslaufzeit sind nicht anrechenbar!
Nicht gefördert werden
- Forschung und technologische Innovationsarbeit (fällt unter das 7. Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration)
- Investitionsprojekte
- Machbarkeitsstudien
Kontaktstellen
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend,
Sektion IV - Energie & Bergbau
Schwarzenbergplatz 1
1015 Wien
Tel: 01 / 711 00 - 0
Ing. Franz Kesner (DW 3055)
und
Österreichische Energieagentur
Mariahilfer Straße 136
1150 Wien
Tel: 01 / 586 15 24
Fax: 01 / 586 15 24-340
Mag. Gunda Kirchner (DW 136)
Mag. Andrea Jamek (DW 187)
Directorate-General Energy and Transport (DG TREN)
TREN D 3, DM24 4/8
BE 1049 Brüssel
Executive Agency for Competitiveness & Innovation (EACI)
Tour Madou
BE 1049 Brüssel


