Einmal jährlich wird von der Europäischen Kommission und der Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation ein Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen (Call for Proposals) im Programm "Intelligente Energie – Europa" veröffentlicht.
Der IEE-Call 2012, der mit einem Budget von 67 Mio. Euro ausgestattet ist, ist von
20. Dezember 2011 bis 8. Mai 2012 zur Einreichung von Projektvorschlägen geöffnet. Förderfähig sind Projekte zur Werbung und Informationsverbreitung. Insgesamt steht für den Call 2012 ein Förderbudget von 72 Mio. Euro zur Verfügung.
Die Einreichung erfolgt online mittels des Electronic Proposal Submission Service.
Für den Call 2012 können zu den folgenden Schwerpunkten Projektvorschläge eingereicht werden:
Gleichzeitig können beim Call 2012 Projektanträge zu den folgenden Schwerpunktthemen der Integrierten Initiativen eingereicht werden:
- Initiative für öffentliche Ausgaben im Bereich Energieeffizienz
- Vorbildliches Energiemanagement auf lokaler Ebene
- Mobilisierung lokaler Investitionen in nachhaltige Energie
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Gebäuden
- Initiative "Build Up Skills" für Arbeitskräfte für nachhaltiges Bauen – Ausbildung und Qualifizierung im Bausektor in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Die Schwerpunkte des Calls sowie die Einreichmodalitäten werden im IEE-Jahresarbeitsprogramm sowie im Guide for Proposers veröffentlicht.
Info-Veranstaltung
Zur Vorstellung der inhaltlichen Schwerpunkte der Ausschreibung 2012 sowie der Einreichmodalitäten veranstaltet die Österreichische Energieagentur eine Info-Veranstaltung in Wien.
Datum: 24. Februar 2012, 10:00-15:00 Uhr
Ort: Kommunalkredit Austria AG, Türkenstraße 9, 1090 Wien
Tagesordnung (pdf)
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung unter Angabe von Name, Vorname, E-Mail Adresse und Organisation bis spätestens 20. Februar 2012 erforderlich. Senden Sie Ihre Anmeldung bitte an Frau Carmen Marksteiner.
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Welche Projektarten können gefördert werden?
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Projekte zur Werbung und Informationsverbreitung
- Strategische Studien/Analysen und Beobachtung der Entwicklung der Energiemärkte und -trends im Hinblick auf die Ausarbeitung künftiger oder die Überprüfung geltender Rechtsvorschriften zur Umsetzung der auf nachhaltige Entwicklung gerichteten mittel- und langfristigen Strategien im Energiebereich
- Schaffung, Ausbau oder Reorganisation der Strukturen und Instrumente für die Entwicklung nachhaltiger Energiesysteme
- Entwicklung adäquater Finanzprodukte und Marktinstrumente
- Förderung von nachhaltigen Energiesystemen zur Beschleunigung ihrer Marktdurchdringung
- Entwicklung von Strukturen in den Bereichen Information, allgemeine und berufliche Bildung
- Förderung von Maßnahmen, die den Übergang von der Demonstration zur Vermarktung effizienterer Technologien erleichtern
- Sensibilisierungskampagnen und Erweiterung der institutionellen Fähigkeiten
- Entwicklung von Strukturen in den Bereichen Information, allgemeine und berufliche Bildung
- Förderung und Verbreitung des Know-hows und der vorbildlichen Verfahren unter Beteiligung aller Verbraucher
- Verbreitung der Ergebnisse der Aktionen und Projekte
- Beobachtung der Durchführung und der Auswirkungen der Rechtsvorschriften und Fördermaßnahmen der Gemeinschaft
Einen Einblick in laufende Projekte erhalten Sie auf der IEE-Website.
Programmabwicklung und -begleitung in Österreich
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) führt die Österreichische Energieagentur kostenlose Service- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Programmabwicklung durch. Die Österreichische Energieagentur nimmt unter anderem folgende Aufgaben wahr:
- Information der potentiellen Antragsteller
- Beratung der Antragsteller und Betreuung bei der Antragsausarbeitung
- Unterstützung der Antragsteller bei der EU-Partnersuche unter Nutzung relevanter Netzwerke
Die Österreichische Energieagentur ist Ihr Ansprechpartner bei der Projekteinreichung.
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Wie hoch sind die Erfolgschancen?
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Erfahrungswerte zeigen, dass ca. 15% der Projekte angenommen werden.
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Wie hoch ist der Finanzierungszuschuss?
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Der Finanzierungszuschuss der Gemeinschaft beträgt maximal 75 % der anrechenbaren Kosten. Investitionskosten werden im Rahmen dieses Programms nicht als anrechenbare Kosten anerkannt.
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Benötigt man einen ausländischen Partner?
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- Die Europäische Kommission genehmigt nur Projektanträge, die gemeinsam mit mehreren Partnern aus anderen EU-Mitgliedsstaaten (und/oder assoziierten Staaten) eingebracht werden, wobei i.a. jede juristische Person einreichberechtigt ist.
- Projektkonsortien müssen aus mindestens drei europäischen Organisationen bestehen. Die genauen Anforderung an die Projektpartner sind dem jeweiligen IEE-Call zu entnehmen.
- Der Erfolg von Projektanträgen wird stark von der Zusammensetzung und Qualität des Konsortiums beeinflusst. Auf Anfrage unterstützt die Österreichische Energieagentur Einreicher bei der Suche nach geeigneten Projektpartnern.
Zum Partnersuch-Tool für den IEE-Call
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Hinweise zur Verbesserung der Erfolgsaussichten
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- Straffe, in sich schlüssige Darstellung des Antrages ist erforderlich, graphische Darstellungen sind erwünscht.
- Als Kosten sind in der Regel nur diese Kosten anrechenbar, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Projektdurchführung stehen: das sind vor allem Personalkosten und projektbezogene Aufwendungen (Reisekosten, Werkverträge). Investitionen in Sachgüter können nicht gefördert werden.
- Besonderes Augenmerk sollte auf die Darstellung gelegt werden, wie die durch das Projekt erzielten Ergebnisse verwertet werden.
- Die beigelegten Kostenpläne müssen schlüssig sein. Die Angabe von überzogenen Kosten ist nachteilig. Größere Projekte werden bevorzugt.
- Projektanträge können in allen Amtssprachen abgegeben werden, jedoch ist die Verwendung der englischen Sprache dringend anzuraten.
- Projektanträgen müssen "transnational" ausgerichtet sein und einen europäischen Mehrwert liefern. Dieser kann durch die Zusammensetzung des Projektkonsortiums bzw. durch die inhaltliche Ausrichtung erreicht werden.
- Kooperationen mit ausländischen Partnern sind unbedingt erforderlich.
- Die Projektergebnisse sollten für eine Vielzahl von Einzelfällen nutzbar gemacht werden können.
- Bitte beachten Sie, dass spätestens bei den Vertragsverhandlungen mit der Europäischen Kommission, sofern das Projekt von dieser für eine Förderung vorgesehen ist, die Vorbereitungen bzw. Vorgespräche für eine inländische Zusatzfinanzierung schon sehr weit gediehen sein sollten. Es sollte vermieden werden, dass Projekte an inländischen Finanzierungsengpässen scheitern.
- Im Falle einer Förderung ist zu beachten, dass nur jene Kosten anrechenbar sind, die während der Vertragslaufzeit angefallen sind. Kosten außerhalb der Vertragslaufzeit sind nicht anrechenbar!
Nicht gefördert werden
- Forschung und technologische Innovationsarbeit (fällt unter das 7. Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration)
- Investitionsprojekte
- Machbarkeitsstudien
Kontakt
Österreichische Energieagentur
Mariahilfer Straße 136
1150 Wien
Tel: 01 / 586 15 24
Fax: 01 / 586 15 24-340
Mag. Gunda Kirchner (DW 136)
Mag. Andrea Jamek (DW 187)