Datenschutz und Smart Metering
Wie lässt sich die Einführung von Smart Metering mit Überlegungen zum Datenschutz verbinden? In diesem vom Klima- und Energiefonds finanzierten Projekt werden ausgehend von einem eindeutigen Zweck für den Eingriff in private Daten Vorschläge für Verhaltensregeln nach §6 Abs. 4 DSG 2000 erarbeitet und mit Stakeholdern diskutiert. Darüber hinaus werden internationale Beispiele erläutert, die Datensicherheit untersucht und soziale Aspekte berücksichtigt.
Aufgrund des Dritten Liberalisierungspakets der EU wird es bis spätestens 2020 zu einer Einführung von Smart Metering in Österreich kommen. Daher gilt es, auch die Bedenken der KundInnen entsprechend zu berücksichtigen. Dieses Projekt soll dazu beitragen, dass der Frage des Datenschutzes in der gegenwärtigen Debatte der entsprechende Raum eingeräumt wird, um nicht erst bei der Montage der Zähler gegen eine ablehnende Öffentlichkeit arbeiten zu müssen.
International ist Datenschutz ein zentrales Thema
Internationale Beispiele zeigen, dass Überlegungen zum Datenschutz eine bedeutende Rolle bei der Einführung von elektronischen Zählern (Smart Meters) spielen. So arbeiteten beispielsweise in den Niederlanden Konsumentenschutzgruppen erfolgreich gegen eine verpflichtende Einführung von elektronischen Zählern in Haushalten, weil datenschutzrechtliche Zweifel bei den KonsumentInnen nicht ausgeräumt werden konnten.
Elektronische Stromzähler haben eine Reihe von Vorteilen und können – wenn sie richtig eingesetzt werden – zu einer Verbrauchsreduktion führen. Gleichzeitig geben die gesammelten personen- bzw. haushaltsbezogenen Daten Auskunft über den Stromverbrauch eines Haushalts und erlauben dadurch tiefe Einblicke in die Sphäre des Privaten.
Smarte Zähler und sensible Daten
Im vorliegenden Projekt wird die Frage des Datenschutzes und des Rechts auf Privatsphäre im Zusammenhang mit der Einführung von elektronischen Zählern thematisiert. Eingangs wird ein eindeutiger und rechtmäßiger Zweck (nach §6 Abs. 1 DSG 2000) für den Eingriff in private Daten definiert und darauf aufbauend die gegenwärtige rechtliche Situation analysiert (inklusive rezente Vereinbarungen zwischen Regulator und Energiewirtschaft) sowie Voraussetzungen für die Sicherheit der Daten formuliert. In einem weiteren Schritt werden verschiedene internationale Beispiele für den Umgang mit Datenschutz bei Smart Metering erläutert und soziale Aspekte im Zusammenhang mit der Fernauslesung und -steuerung berücksichtigt.
Abgeschlossen wird das Projekt mit der Ausarbeitung von Vorschlägen für Verhaltensregeln nach §6 Abs. 4 DSG 2000 zur näheren Festlegung, was als Verwendung von Daten nach Treu und Glauben anzusehen ist. Begleitet wird das Projekt von intensiven Diskussionen mit VertreterInnen der Branche sowie anderen Stakeholdern (Regulator, Konsumentenschutzgruppen, Datenschutzkommission).
Die Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Energieagentur und e-commerce monitoring GmbH deckt sowohl die energiewirtschaftlichen als auch die datenschutzrechtlichen Komponenten dieser Thematik ab. In Workshops werden die entsprechenden Stakeholder eingebunden.
Veranstaltung
Die Österreichische Energieagentur und die e-commerce monitoring GmbH luden am 30. November 2010 zur Präsentation der Ergebnisse des vom Klima- und Energiefonds finanzierten Projekts. Alle Informationen der Konferenz finden Sie hier.
Projektdaten
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