Energieausweis Niederösterreich
Baurecht | Wohnbauförderung | |
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In welchem Gesetz ist der Energieausweis geregelt? | NÖ Bauordnung 1996, | |
Für welche Gebäude wird der Energieausweis benötigt? | § 1 NÖ GEEV 2008
(3) Für Gebäude, die als Teil eines ausgewiesenen Umfelds (z.B. Schutzzone) oder aufgrund ihres besonderen architektonischen oder historischen | |
Für welche Gebäude wird kein Energieausweis benötigt? | § 1 Abs. 1 Z. 1 lit. a bis d NÖ GEEV 2008 a) Gebäude, die für Gottesdienst und religiöse Zwecke bestimmt sind; b) Gebäude vorübergehenden Bestandes, die auf längstens zwei Jahre bewilligt werden, für die unter Berücksichtigung des Verwendungszweckes jeweils die Summe der Heizgradtage HGT12/20 nicht mehr als 680 Kd beträgt; c) Betriebsgebäude und land- und forstwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude, für die unter Berücksichtigung des Verwendungszweckes jeweils die Summe der Heizgradtage HGT12/20 nicht mehr als 680 Kd beträgt; d) frei stehende, an mindestens zwei Seiten auf eigenem Grund zugängliche Gebäude mit einer konditionierten Netto-Grundfläche von weniger als 50 m² | |
Anwendung des Energieausweises auch bei Neubau / Sanierung /Zu- und Umbau? | Bei umfassenden Sanierungen ab einer konditionierten Netto-Grundfläche von > 1000m² | |
Wer ist verpflichtet den Energieausweis vorzulegen? | Eigentümer | |
Wer darf Energieausweise ausstellen? Welche Qualifikationen müssen nachgewiesen werden? | §2 NÖ GEEV 2008 | |
Bei welchen Behörden muss der Energieausweis vorgelegt werden? | Baubehörde | |
Nach welchem Muster muss/kann der Energieausweis vorgelegt werden? | OIB-RL 6 | |
Gültigkeitsdauer des Energieausweises? | 10 Jahre ab Ausstellungsdatum | |
Benötigte Inhalte des Energieausweises? | Lt. OIB-RL 6 | |
In welchen Fällen gibt es eine Aushangspflicht für den Energieausweis? | § 30a NÖ BO – Aushangspflicht | |
Nach welchen Kriterien ist der Energieausweis zu erstellen? | OIB-RL 6 |


