http://www.energyagency.at//gebaeude-raumwaerme/aktuelle-projekte/energieausweis/oberoesterreich.html

Energieausweis Oberösterreich


Baurecht

Wohnbauförderung

In welchem Gesetz ist der Energieausweis geregelt?

Oö Bauordnung 1994 (Oö. BauO 1994) ,Oö Bautechnikgesetz (Oö. BauTG), Oö Bautechnikverordnung (Oö. BauTV)

Für welche Gebäude wird der Energieausweis benötigt?

§39d (1) Oö. BauTG
Beim Neu-, Zu- oder Umbau sowie bei einer umfassenden Sanierung eines Gebäudes ist je nach Verwendungszweck von qualifizierten und befugten Personen ein Energieausweis zu erstellen. Im Fall einer umfassenden Sanierung eines Gebäudes ist ein Energieausweis (§ 39d) erst ab dem 1. Jänner 2009 zu erstellen.

Für welche Gebäude wird kein Energieausweis benötigt?

§39d (3) Oö. BauTG

  1. Gebäude, die als Teil eines ausgewiesenen Umfelds oder auf Grund ihres besonderen architektonischen oder historischen Werts offiziell geschützt sind, wenn die Einhaltung der Anforderungen eine unannehmbare Veränderung ihrer Eigenart oder ihrer äußeren Erscheinung bedeuten würde;
  2. Gebäude, die für Gottesdienst und religiöse Zwecke genutzt werden;
  3. Gebäude, die nicht konditioniert werden;
  4. Gebäude, für die die Summe der Heizgradtageszahl (HGT12/20) der Monate, in denen eine Nutzung vorgesehen ist, nicht mehr als 680 Kelvintage (Kd) beträgt;
  5. Gebäude für Industrieanlagen, Werkstätten und landwirtschaftliche Nutzgebäude, bei denen der überwiegende Anteil der Energie für die Raumwärme (Heizung) durch Abwärme abgedeckt wird, die unmittelbar beim Betrieb des Gebäudes entsteht;
  6. freistehende Gebäude und Zubauten mit einer konditionierten Netto-Grundfläche von höchstens 50 m²;
  7. Gebäude, die nur vorübergehenden Zwecken dienen (provisorische Gebäude), mit einer geplanten Nutzungsdauer von nicht mehr als zwei Jahren.

Anwendung des Energieausweises auch bei Neubau / Sanierung /Zu- und Umbau?

Beim Neu-, Zu- oder Umbau sowie bei einer umfassenden Sanierung eines Gebäudes ist je nach Verwendungszweck ein Energieausweis zu erstellen.

Wer ist verpflichtet den Energieausweis vorzulegen?

Bauwerber

Förderwerber

Wer darf Energieausweise ausstellen? Welche Qualifikationen müssen nachgewiesen werden?

§ 3a - Energieausweis

Zur Ausstellung des Energieausweises sind berechtigt:

  1. nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften dazu befugte Personen; darunter sind jedenfalls Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker einschlägiger Befugnis sowie Technische Büros - Ingenieurbüros einschlägiger Fachrichtungen und Gewerbetreibende im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung zur Planung, Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen oder von Heizungsanlagen, zu verstehen;
  2. akkreditierte Prüf- und Überwachungsstellen im Rahmen ihrer Befugnisse;
  3. Fachdienststellen der Gebietskörperschaften;
  4. der Oö. Energiesparverband.

Bei welchen Behörden muss der Energieausweis vorgelegt werden?

Baubehörde

Nach welchem Muster muss/kann der Energieausweis vorgelegt werden?

Gemäß Anlage 1 der Oö. BauTV
(Änderung mit Anfang 2009 durch Oö. BauTV-Novelle 2008 geplant!!!)

Gültigkeitsdauer des Energieausweises?

§39d (4) Oö. BauTG
Der Energieausweis gilt zehn Jahre ab dem Datum der Ausstellung.

Übergangsregelung:
Nach bisher geltenden Rechtsvorschriften ausgestellte Energieausweise gelten bis höchstens zehn Jahre nach dem Datum der Ausstellung als Energieausweise im Sinn des Oö. BauTG.

§39d (2) Oö. BauTG (betrifft nur den Fall einer Aushangspflicht, siehe unten)
Der Energieausweis ist nach Ablauf von zehn Jahren nach seiner Ausstellung zu erneuern; er ist bereits vor Ablauf dieser Frist zu erneuern, wenn wesentliche Änderungen vorgenommen wurden, die die Gesamtenergieeffizienz beeinflussen.

Benötigte Inhalte des Energieausweises?

Gemäß Anlage 1 der Oö. BauTV
(Änderung mit Anfang 2009 durch Oö. BauTV-Novelle 2008 geplant!!!)

In welchen Fällen gibt es eine Aushangspflicht für den Energieausweis?

§39d (2) Oö. BauTG
In Bauten für größere Menschenansammlungen mit einer konditionierten Netto-Grundfläche von über 1.000 m² ist vom Eigentümer ein höchstens zehn Jahre alter Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle anzubringen. Der Energieausweis muss an am 1.4.2008 bestehenden Gebäude ab 1. Jänner 2009 ausgehängt werden!

Nach welchen Kriterien ist der Energieausweis zu erstellen?

Gemäß Anlage 1 der Oö. BauTV
(Änderung mit Anfang 2009 durch Oö. BauTV-Novelle 2008 geplant!!!)

Stand: Oktober 2008

Mit der Oö. BauTV-Novelle 2008 sind auch einige „kleinere“ Abweichungen von OIB-Richtlinie 6 geplant.
gedruckt am: 29.07.2010