Energieausweis Oberösterreich
Baurecht | Wohnbauförderung | |
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In welchem Gesetz ist der Energieausweis geregelt? | Oö Bauordnung 1994 (Oö. BauO 1994) ,Oö Bautechnikgesetz (Oö. BauTG), Oö Bautechnikverordnung (Oö. BauTV) | |
Für welche Gebäude wird der Energieausweis benötigt? | §39d (1) Oö. BauTG | |
Für welche Gebäude wird kein Energieausweis benötigt? | §39d (3) Oö. BauTG
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Anwendung des Energieausweises auch bei Neubau / Sanierung /Zu- und Umbau? | Beim Neu-, Zu- oder Umbau sowie bei einer umfassenden Sanierung eines Gebäudes ist je nach Verwendungszweck ein Energieausweis zu erstellen. | |
Wer ist verpflichtet den Energieausweis vorzulegen? | Bauwerber | Förderwerber |
Wer darf Energieausweise ausstellen? Welche Qualifikationen müssen nachgewiesen werden? | § 3a - Energieausweis Zur Ausstellung des Energieausweises sind berechtigt:
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Bei welchen Behörden muss der Energieausweis vorgelegt werden? | Baubehörde | |
Nach welchem Muster muss/kann der Energieausweis vorgelegt werden? | Gemäß Anlage 1 der Oö. BauTV | |
Gültigkeitsdauer des Energieausweises? | §39d (4) Oö. BauTG Übergangsregelung: §39d (2) Oö. BauTG (betrifft nur den Fall einer Aushangspflicht, siehe unten) | |
Benötigte Inhalte des Energieausweises? | Gemäß Anlage 1 der Oö. BauTV | |
In welchen Fällen gibt es eine Aushangspflicht für den Energieausweis? | §39d (2) Oö. BauTG | |
Nach welchen Kriterien ist der Energieausweis zu erstellen? | Gemäß Anlage 1 der Oö. BauTV |
Stand: Oktober 2008


