Energieausweis Steiermark
Baurecht | Wohnbauförderung | |
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In welchem Gesetz ist der Energieausweis geregelt? | Stmk. Baugesetz (BauG), Energieeinsparungs- und Wärmeschutzverordnung | |
Für welche Gebäude wird der Energieausweis benötigt? | §43a (1) Stmk. BauG
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Für welche Gebäude wird kein Energieausweis benötigt? | ||
Anwendung des Energieausweises auch bei Neubau / Sanierung /Zu- und Umbau? | Bei Neubau und umfassender Sanierung | |
Wer ist verpflichtet den Energieausweis vorzulegen? | Bauwerber | Förderwerber |
Wer darf Energieausweise ausstellen? Welche Qualifikationen müssen nachgewiesen werden? | §43a (6) Stmk. BauG | |
Bei welchen Behörden muss der Energieausweis vorgelegt werden? | Baubehörde | |
Nach welchem Muster muss/kann der Energieausweis vorgelegt werden? | OIB-Richtlinie 6 | |
Gültigkeitsdauer des Energieausweises? | §43a (3) Stmk. BauG | |
Benötigte Inhalte des Energieausweises? | §43a (4 u. 5) Stmk. BauG
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In welchen Fällen gibt es eine Aushangspflicht für den Energieausweis? | §43a (2) Stmk. BauG | |
Nach welchen Kriterien ist der Energieausweis zu erstellen? | §2 (1 u. 2) Energieeinsparungs- und Wärmeschutzverordnung. |
Stand: Oktober 2008


