Energieausweis Wien
Baurecht | Wohnbauförderung | |
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In welchem Gesetz ist der Energieausweis geregelt? | Bauordnung für Wien (BO), | Neubauverordnung 2007, |
Für welche Gebäude wird der Energieausweis benötigt? | §62 Abs. 8 BO § 63 Abs. 1 lit e BO | §6a (7) SanierungsVO |
Für welche Gebäude wird kein Energieausweis benötigt? | §118 (4) BO
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Anwendung des Energieausweises auch bei Neubau / Sanierung /Zu- und Umbau? | Bei Neu- und Zubauten sowie bei Umbauten, Änderungen und Instandsetzung von mindestens 25% der Gesamtnutzfläche bei Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 1000m² | |
Wer ist verpflichtet den Energieausweis vorzulegen? | Bauwerber | Förderwerber |
Wer darf Energieausweise ausstellen? Welche Qualifikationen müssen nachgewiesen werden? | §118 (5) BO | |
Bei welchen Behörden muss der Energieausweis vorgelegt werden? | Baubehörde | |
Nach welchem Muster muss/kann der Energieausweis vorgelegt werden? | OIB-Richtlinie 6 (Verweis in WBTV) | |
Gültigkeitsdauer des Energieausweises? | §63 Abs. 1 lit. e BO | |
Benötigte Inhalte des Energieausweises? | Lt. OIB-Richtlinie 6 | |
In welchen Fällen gibt es eine Aushangspflicht für den Energieausweis? | §118 (6) BO | |
Nach welchen Kriterien ist der Energieausweis zu erstellen? | OIB-Richtlinie 6 |
Stand: Oktober 2008


