Qualitätssicherung Energieausweis
Durch den Energieausweis werden Gebäude bzgl. ihrer Energieeffizienz kategorisiert. Wie beim Auto und bei Elektrogeräten bereits der Fall, soll auch bei Immobilien das Bewusstsein der Eigentümer und Mieter für Energiebedarf und -verbrauch geschärft werden. Zusätzlich enthält der Energieausweis Sanierungsvorschläge bzw. Maßnahmen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes führen sollen. Solche gezielten Sanierungsmaßnahmen tragen wesentlich zum Werterhalt bzw. zur Wertsteigerung eines Gebäudes bei.
Zur Unterstützung der Energieausweis-Aussteller ist in Österreich mittlerweile eine Vielzahl an validierten Berechnungsprogrammen am Markt verfügbar. Auch zentrale Datenbanken, wie die webbasierte Datenbank-Applikation ZEUS, wurden zur Verwaltung und Archivierung von Energieausweisen entwickelt. Da es bis dato keine einheitliche Qualitätssicherung der erstellten Energieausweise gibt, kann keine Aussage über die Qualität bzw. die Richtigkeit der verwendeten Daten und errechneten Kennwerte getroffen werden.
Fehlerhafte Energieausweise durch fehlendes Qualitätssicherungssystem
Die Implementierung der EU-Gebäuderichtlinie 2002/91/EU hat großen Spielraum bei der nationalen bzw. regionalen Umsetzung erlaubt. Das Fehlen eines durchdachten Qualitätssicherungssystems für Energieausweise macht sich in Form von zahlreichen fehlerhaften Energieausweisen bemerkbar; daraus resultiert u. a. abnehmende Akzeptanz bei den Marktteilnehmern.
Die Neuauflage der EU-Gebäuderichtlinie 2010/31/EU berücksichtigt die Erfahrungen aus der ersten Phase der Umsetzung und präzisiert nun die Anforderungen; damit die Ziele dieses Politikinstruments als Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz erreicht werden (siehe Artikel 18 und Anhang II der Richtlinie). Das betrifft auch die Anforderungen an die Qualitätssicherung.
Basierend auf der Gebäuderichtlinie 2010/31/EU werden in den EU-Mitgliedsländern üblicherweise die folgenden Module eingesetzt.
Modul 1: Automatisierte Plausibilitätsprüfung in den Berechnungsprogrammen; beim Hochladen in eine zentrale Datenbank wird automatisch eine Plausibilitätsprüfung und eine Prüfung auf Vollständigkeit durchgeführt
Modul 2: Schnell-Check: z. B. Prüfung auf bestimmte Daten durch einen Auditor
Modul 3: Detaillierter Check: Energieausweis wird neu berechnet; Eingabedaten, Ergebnis-se und Empfehlungen werden mit dem ursprünglichen Energieausweis verglichen.
Meist sind die Module nacheinander geschaltet, d.h. ein als fehlerhaft erkannter Energieausweis wird – auf den Modulen aufbauend – detailliert überprüft.
Entwicklung von Standards und Methoden
Das Projekt "Qualitätssicherung Energieausweis" der Österreichischen Energieagentur wurde im Dezember 2009 gestartet. Im Rahmen der durchgeführten Projektarbeiten wurden die Projektziele dahin gehend präzisiert, dass durch die Entwicklung entsprechender Standards und Methoden zur Qualitätssicherung in den Berechnungsprogrammen für die Erstellung von Energieausweisen offensichtliche Fehleingaben – entsprechend Modul 1 – erkannt werden bzw. fehlende Daten schon bei der Eingabe vermieden werden (automatisierte Plausibilitätsprüfung).
Für die Qualitätssicherung wurde eine Kriterienliste entwickelt, die zu einem Leitfaden weiter entwickelt wurde. Dieser beinhaltet eine Vielzahl von üblicherweise einzuhaltenden Bedingungen aus den Bereichen Gebäudehülle und Gebäudetechnik.
Die automatische Überprüfung mittels der Kriterienliste führt zu einer erheblichen Qualitätssteigerung des Energieausweises. Zum einen werden durch die Warnungen Flüchtigkeitsfehler eliminiert und zum anderen steigt die Qualität des Ausfüllens durch die befugten Ersteller von Energieausweisen.
Projektdaten
Auftraggeber | |
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Projektleiter | DI Dr. Günter Simader, Österreichische Energieagentur |


