Strom gemeinsam nutzen: Was sich ab heute ändert

Seit dem 1. Oktober 2026 gelten in Österreich neue Regeln für aktive Kund:innen und die gemeinsame Energienutzung. Sie sind Teil des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) und setzen insbesondere die europäische Strommarktreform von 2024 um. Diese stärkt das Recht von Haushalten, kleinen und mittleren Unternehmen sowie öffentlichen Einrichtungen, erneuerbaren Strom auf Grundlage privater Vereinbarungen oder über eine gemeinsame Rechtsperson zu nutzen. Das österreichische ElWG eröffnet unter bestimmten Voraussetzungen auch großen Unternehmen die Teilnahme. 

Gemeinsame Energienutzung: was bisher möglich war 

Wer selbst erzeugten Strom bisher über den eigenen Standort hinaus mit Nachbar:innen oder anderen Personen teilen wollte, benötigte dafür in der Regel eine Energiegemeinschaft (EEG) mit eigener Rechtspersönlichkeit, etwa einen Verein. Innerhalb eines Gebäudes war und ist die gemeinsame Nutzung hingegen auch über eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage möglich, ohne dafür zwingend eine eigene Rechtsperson zu gründen. Voraussetzung ist, dass die Beteiligten an dieselbe Hauptleitung angeschlossen sind; das öffentliche Netz wird dabei nicht genutzt

Neue Möglichkeiten der Gemeinsamen Energienutzung

Das ElWG ergänzt die bestehenden Modelle nun um zwei weitere Möglichkeiten: Peer-to-Peer-Verträge und Eigenversorgungsanlagen. 

© Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften

Grafische Übersicht zur gemeinsamen Energienutzung und die Umsetzung in der Praxis

Ein Peer-to-Peer-Vertrag (P2P) ermöglicht es, selbst erzeugten erneuerbaren Strom zu einem vereinbarten Preis weiterzugeben oder zu verschenken, ohne dafür eine eigene Rechtsperson zu gründen. Mindestens zwei Personen oder Unternehmen schließen dazu eine vertragliche Vereinbarung; auch mehrere Erzeuger:innen und Abnehmer:innen können beteiligt sein. Der Strom wird viertelstündlich anhand der tatsächlichen Erzeugung und des Verbrauchs zugeordnet. Das Modell ist besonders für wenige Beteiligte einfach. Wie bei Energiegemeinschaften gibt es jedoch keine garantierte Strommenge: Was nicht gleichzeitig erzeugt und verbraucht wird, kann nicht zugeordnet werden. Der bestehende Stromliefervertrag bleibt deshalb aufrecht. Mit steigender Zahl der Beteiligten können Vertragsgestaltung und Abrechnung aufwendiger werden. 

Eigenversorgung endet nicht mehr am Standort

Die neue Eigenversorgungsanlage erlaubt es einer Privatperson, einem Unternehmen oder einer Gemeinde, selbst erzeugten Strom an einem weiteren eigenen Standort zu nutzen. So kann beispielsweise Strom vom Hausdach einer Zweitwohnung oder Strom von einem Betriebsgebäude einem anderen Standort desselben Unternehmens zugeordnet werden. Dafür darf das öffentliche Netz genutzt werden. Voraussetzung ist, dass die beteiligten Standorte demselben aktiven Kunden zugeordnet sind. Eine Energiegemeinschaft mit anderen Personen ist dafür nicht erforderlich. 

Auch für bestehende Modelle ändert sich etwas: Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen, EEG und BEG bleiben bestehen. Künftig soll sich die Reduktion des Netznutzungsentgelts vor allem danach richten, in welchem räumlichen Bereich Strom genutzt wird, und nicht allein nach dem gewählten Modell. Damit können auch lokale oder regionale BEG, P2P-Verträge und Eigenversorgungsanlagen begünstigt werden. Bei österreichweiter Nutzung gibt es wie bisher keine solche Reduktion. EEG behalten gegenüber BEG, P2P und Eigenversorgungsanlagen einen zusätzlichen finanziellen Vorteil: Für den innerhalb der EEG gemeinsam genutzten Strom entfallen die Elektrizitätsabgabe und der Erneuerbaren-Förderbeitrag. 

Rechtlich möglich, praktisch noch nicht ganz 

Für den Start ist die Unterscheidung zwischen rechtlicher Möglichkeit und praktischer Umsetzung wichtig: Die neuen Bestimmungen gelten seit dem 1. Oktober, praktisch umsetzbar sind die neuen Modelle laut österreichischer Koordinationsstelle jedoch erst ab 5. Oktober 2026 und zunächst nur innerhalb eines Netzbetreibergebiets. Die Umsetzung über mehrere Netzgebiete wird derzeit für April 2027 erwartet. Die neuen Netzentgeltreduktionen für lokale und regionale BEG, P2P-Verträge und Eigenversorgungsanlagen sollen nach aktuellem Stand erst ab 1. Jänner 2027 verrechnet werden. 

Mehr als eine Frage der Stromkosten 

Die Reform erweitert somit bewährte Modelle und ergänzt sie um einfachere Lösungen für unterschiedliche Bedürfnisse. Dezentrale Energienutzung kann das Bewusstsein für Stromerzeugung und -verbrauch stärken, mehr Menschen eine aktive Beteiligung an der Energiewende ermöglichen und private Investitionen in erneuerbare Energie mobilisieren. Ihr Nutzen geht damit weit über mögliche Kostenvorteile für Teilnehmer:innen hinaus. 
 

Alle Informationen

Weitere Details zu den Modellen und aktuelle Informationen zur Umsetzung werden laufend auf der Seite der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften veröffentlicht.