Abwärmeauskopplung - Auskopplung, Einspeisung und Verteilne...
Österreich
Zielgruppe
Förderungsmittel für Maßnahmen zur Abwärmeauskopplung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden:
Anlagen zur Auskopplung von Abwärme aus industriellen und gewerblichen Prozessen
die Einspeisung von Abwärme in bestehende oder neue Nah- und Fernwärmenetze mittels Transportleitung und Verteilzentrale
Verteilnetze mit Übergabestationen
Wärmepumpen zur zentralen Temperaturanhebung von Abwärme für Heizzwecke
Niedertemperatur- bzw. Anergienetze mit verbraucherseitigen Wärmepumpen zur Nutzbarmachung der Abwärme
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
Auskoppelungsanlage mit Wärmetauscher
Fernwärmeleitungen (Transportleitung) und Verteilzentrale
Verteilnetz mit Übergabestationen
zentrale und dezentrale Wärmepumpen zur Temperaturanhebung
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Wärmeverteilung und Transport
Serviceteam Wärmeauskopplung
###FULLNAME######URL###
Türkenstraße 9,1092Wien
Telefon: 01/31631-723 (Wärmeauskopplung); 01/31631-719 (Wärmeverteilung und Transport)
Das Angebot im Bereich der Förderung der kommunalen Wasserwirtschaft richtet sich vorrangig an Gemeinden, Verbände, Kommunalunternehmen und Genossenschaften. Darüber hinaus können private und juristische Personen Förderungen für Einzelanlagen bzw. für Hausanschlussleitungen größer 100 Meter erhalten.
Fördergegenstand
Gefördert werden:
die Ersterrichtung von Kanalanschlussleitungen (inkl. der zugehörigen Anlagenteile wie Pumpwerke, etc.) mit einer Länge von mindestens 100 Meter
die Sanierung von Kanalanschlussleitungen älter als 40 Jahre mit einer Länge von mindestens 100 Meter
Neben der Anlage werden auch Planung und Bauaufsicht als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Siedlungswasserwirtschaft
Altlastenforschung - Weiterentwicklung und Optimierung von S...
Österreich
Zielgruppe
Die Förderung steht Institutionen und Personen zur Verfügung, die zur Durchführung eines Forschungsvorhabens befugt und befähigt sind.
Fördergegenstand
Gefördert werden Projekte zur Entwicklung von Sanierungstechnologien und deren Studien. Die Projekte sollten primär den festgelegten Forschungsschwerpunkten (siehe Homepage) zuordenbar sein.
Nähere Informationen
Förderstelle
Kommunalcredit Public Consulting
DI Sebastian Holub
• Abfallverband
• Bundesland
• Eigentümer oder Verfügungsberechtigter einer Liegenschaft, auf der sich eine Altlast befindet.
• Zur Sanierung oder Sicherung Verpflichtete gemäß Wasserrechtsgesetz, Abfallwirtschaftsgesetz oder Gewerbeordnung.
Das Angebot der Förderungen im Bereich der Altlastensanierung richtet sich an Eigentümer oder Verfügungsberechtigte einer Liegenschaft, auf der sich eine Altlast befindet sowie an zur Sanierung einer Altlast Verpflichtete gemäß Wasserrechtsgesetz, Abfallwirtschaftsgesetz oder Gewerbeordnung. Darüber hinaus können - unabhängig von ihrer rechtlichen Beziehung zur Altlast - Gemeinden, Gemeindeverbände, Abfallverbände und Bundesländer stets als Förderungswerber auftreten. Forschungsprojekte können von Institutionen oder Personen, die zur Durchführung des Forschungsvorhabens befähigt sind und über entsprechende Referenzen sowie erfahrenes Personal verfügen, eingereicht werden.
Fördergegenstand
Gefördert werden alle Maßnahmen, die unmittelbar mit der Sanierung oder Sicherung einer Altlast zusammenhängen:
• Vorleistungen: Diese umfassen z.B. projektbezogene Erkundungen und Beprobungen, Variantenuntersuchung, Planung etc. Ergänzende Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung und Prioritätenklassifizierung gemäß §§ 13 und 14 ALSAG sind mit der Umweltbundesamt GmbH abzustimmen.
• Herstellungs- und Durchführungsmaßnahmen: Diese umfassen z.B. Errichtung von Anlagen, Aushub von Material oder Behandlung von kontaminiertem Material.
• Laufende Sanierungsmaßnahmen („Betriebskosten", z.B. Grundwasserhaltung) für maximal fünf Jahre. Ein Förderungsantrag zur Verlängerung des geförderten Betriebskostenzeitraumes um weitere fünf Jahre ist möglich. Dieser wird als neuer und eigener Antrag behandelt (siehe dazu Checkliste zur Antragstellung).
• Ablösen, Entschädigungen und Abgeltungen für Beschränkungen bestehender Nutzungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Altlastensanierung, soweit sich diese Beschränkungen nicht auf die Altlast selbst beziehen. Unbedingt erforderlicher Grunderwerb im Zusammenhang mit der Sanierung einer Altlast.
• Wiederherstellungen, z.B. Flurschadenbehebungen, Wiederverfüllungen bis zwei Meter über den höchsten jemals gemessenen Grundwasserstand bzw. maximal bis zum Bescheiderfordernis, Rekultivierungen.
• Beweissicherungsmaßnahmen (z.B. Grundwasseruntersuchungen), um den Erfolg der Sanierung zu erheben, auszuwerten und zu dokumentieren.
• Maßnahmen zur Errichtung, Erweiterung und Verbesserung von Abfallbehandlungsanlagen, soweit diese zur Sanierung von Altlasten erforderlich sind.
• Erforderliche immaterielle Leistungen („Nebenleistungen") wie z.B. Bauaufsicht und chemische Analysen. Wenn auf Grund der Größe und Komplexität des Vorhabens wirtschaftlich und zweckmäßig, auch Projektmanagement oder eine externe begleitende Kontrolle. Nähere Bestimmungen finden Sie unter www.umweltfoerderung.at/altlastensanierung („Wie verläuft der Förderungs-Prozess?" Reiter „Antrag", weitere Informationen zur Antragstellung „Spezielle Förderungsbedingungen").
• Eigenleistungen: Grundsätzlich gelten (materielle und immaterielle) Leistungen des Förderungsnehmers und verbundener Unternehmen mit einem Beherrschungsverhältnis von 100 % als Eigenleistungen. Zur Förderung von Eigenleistungen bestehen spezielle Anforderungen gemäß § 3 Abs. 3 FRL 2016. Eigenleistungen sind bereits mit dem Förderungsantrag entsprechend diesen Anforderungen darzustellen. Nähere Bestimmungen finden Sie unter www.umweltfoerderung.at/altlastensanierung („Wie verläuft der Förderungs-Prozess?" Reiter „Antrag", weitere Informationen zur Antragstellung „Spezielle Förderungsbedingungen"). Zu beachten ist, dass Leistungen, die von „konzernverbundenen" Unternehmen des Förderungsnehmers mit einem Beherrschungsverhältnis von weniger als 100 % erbracht werden können, grundsätzlich dem Bundesvergabegesetz unterliegen, also ein entsprechendes Vergabeverfahren durchzuführen ist.
• Der Altlastenbeitrag, wenn dieser betragsmäßig auf den Rechnungen ausgewiesen ist.
Nähere Bestimmungen finden Sie unter www.umweltfoerderung.at/altlastensanierung
Förderstelle
Kommunalcredit Public Consulting
DI Moritz Ortmann (Bgld., Kntn., NÖ, OÖ, Slzbg., Vlbg.): DW 430
DI Sebastian Holub (NÖ, OÖ, Stmk., Tirol, Wien): DW 225
Förderungsfähig ist der Anschluss an Fern-/Nahwärmeanlagen insbesondere auf Basis erneuerbarer Energieträger.
Nicht gefördert werden Investitionen im Zuge eines Neubaus bzw. Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Sanierung, welche über die im Förderprogramm enthaltenen Einzelmaßnahmen hinausgehen.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Anschluss an Fern-/Nahwärme größer/gleich 100 kW Anschlus...
Oberösterreich
Zielgruppe
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
Unternehmen
Vereine
konfessionelle Einrichtungen
Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind:
§ Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom
17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem
Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom
26. Juni 2014, S. 1) sowie
§ Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der
Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe
mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben
Fördergegenstand
Förderungsfähig ist der Anschluss an Fern-/Nahwärmeanlagen, insbesondereauf Basis erneuerbarer Energieträger, mit einer Anschlussleistung von 100 kW oder mehr. Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Anschluss an Fern-/Nahwärme kleiner 100 kW Anschlussleistun...
Oberösterreich
Zielgruppe
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
Unternehmen
Vereine
konfessionelle Einrichtungen
Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind:
§ Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom
17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem
Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom
26. Juni 2014, S. 1) sowie
§ Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der
Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe
mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben
Fördergegenstand
Förderungsfähig ist der Anschluss an Fern-/Nahwärmeanlagen, insbesondere auf Basis
erneuerbarer Energieträger.
Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen,
insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden
können.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der
Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
Vereine, konfessionelle Einrichtungen
Gemeinden
Fördergegenstand
Die Betriebliche Umweltoffensive fördert qualifizierte Beratung zu Umweltthemen für oberösterreichische Unternehmen.
eratungsschwerpunkte sind:
Im Bereich Klimaschutz sind Energie- und Klimacheck aller wichtigen Betriebsbereiche, Ermittlung von Einsparpotential und Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten sowie öffentÂlichkeitswirksame Auszeichnung und Präsentation der Betriebe die wesentlichen EckÂpunkte.
Im Bereich Mobilität soll die Beratung die Betriebe dabei unterstützen, Transportvorgänge im Hinblick auf Emission von Schadstoffen und Treibhausgasen zu optimieren. Dabei können sowohl innerbetriebliche Transporte als auch Güter- oder Personentransporte und die Mobilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrachtet werden.
Im Bereich Umwelt-Nachhaltigkeitsmanagement werden die Betriebe bei der Einführung eines Umweltmanagements oder bei der Zusammenführung von Umweltmanagement mit Sicherheits- oder Qualitätsmanagement unterstützt.
Im Bereich Umweltzeichen erhalten Betriebe und öffentliche Einrichtungen BeratungsÂleistungen, die ihnen bei der Erreichung des Österreichischen Umweltzeichens helfen sollen. Das Österreichische Umweltzeichen ist das offizielle staatliche Qualitätssiegel, welches Betrieben und öffentlichen Einrichtungen für ihr besonderes Engagement in den Bereichen umweltorientiertes Handeln, Gesundheitsförderung, Umweltbildung und FördeÂrung eines sozialen Schul- und Arbeitsklimas verliehen wird.
Zusätzlich soll 2016 ein Beratungsmodul zur Reduzierung von vermeidbaren LebensÂmittelabfällen in der Gastronomie ausgearbeitet und getestet werden.
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Gefördert werden Investitionen zur Errichtung biogener Einzelfeuerungsanlagen (Hackgut- und Pelletsanlagen).
Hinweis:Es werden nur automatisch beschickte Biomasseheizkessel gefördert.
Nicht gefördert werden Investitionen im Zuge eines Neubaus bzw. Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Sanierung, welche über die im Förderprogramm enthaltenen Einzelmaßnahmen hinausgehen.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
Unternehmen
Vereine
konfessionelle Einrichtungen
Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Fördergegenstand
Gefördert werden Investitionen zur Errichtung von biogenen Einzelfeuerungsanlagen(Hackgut- und Pelletsanlagen) mit einer Nennwärmeleistung weniger als 100 kW.
Hinweis: Es werden nur automatisch beschickte Biomasseheizkessel gefördert.Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen,insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werdenkönnen.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt derOö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail:sport.post@ooe.gv.at).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen.
Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden:
Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen zur Eigenversorgung mit Strom, zur Eigenversorgung mit Wärme bzw. Einspeisung der Wärme in ein Nah-/Fernwärmenetz auf Grundlage der thermischen Vergasung von fester Biomasse (Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz)
Thermische Vergasungsanlagen und Aufbereitungsanlagen zur Eigenversorgung von Betrieben mit Produktgas auf Grundlage fester Biomasse
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Biomasse – Kraft-Wärme-Kopplung und Holzgaserzeugung
Natürliche und juristische Personen einschließlich Wohnbauträger und landwirtschaftliche Betriebe. Gebietskörperschaften sind ausgenommen.
Fördergegenstand
Einbau von Hackgutfeuerungs-, Pellets- und Scheitholzanlagen (einschließlich landwirtschaftlicher Kleinpelletieranlagen und solarer Hackguttrocknungssysteme).
Entsorgung eines ortsfesten Tanks für fossile Brennstoffe.
Einbau von stromerzeugenden Biomasseheizanlagen.
Pellets- und Hackgutfeuerungsanlagen:
Förderung Neuanlage/Erneuerung:1.400,00 Euro
Förderung Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf eine Pellets- oder Hackgutheizung: 2.900,00 Euro
Scheitholzheizung:
Förderung Neuanlage/Erneuerung: 1.200,00 Euro
Förderung Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf eine Scheitholzheizung: 1.700,00 Euro
Landwirtschaftliche Hackgutfeuerungsanlagen:
Förderung Neuanlage/Erneuerung: 2.700,00 Euro
Förderung Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf eine landwirtschaftliche Hackgutheizung: 3.200,00 Euro
Förderung für solare Hackguttrocknungsanlagen und Kleinpelletieranlagen (mit überbetrieblicher Nutzung): 20 Prozent, max. 2.700,00 Euro
Die Online-Plattform „Förderpilot“ sowie das Erstberatungsangebot „24h Quick-Check“ wird von der Forschungsförderungsgesellschaft mbH und der Austria Wirtschaftsservice GmbH gemeinsam betrieben.
Die Stadt Linz unterstützt Betriebe/ Organisationen etc. (Firmenstandort in Linz) beim Ankauf von Dienstfahrrädern bzw. von E-Dienstfahrrädern (in Kooperation mit der Linz AG).
Förderstelle
Stadt Linz
Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt, Abt. Umweltmanagement
Die Homepage e-connected (Initiative für Elektromobilität und nachhaltige Energieversorgung) informiert in ganz Österreich zum Thema Elektromobilität und nachhaltige Energieversorgung. Auch Förderungen in diesem Bereich finden sich auf der Homepage.
Gefördert wird die Initiative vom Klima- und Energiefonds.
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Anschaffung von Elektro-Fahrrädern und Elektro-Transporträdern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden, sowie die Anschaffung von Transporträdern.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam E-Mobilität
Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich, auf deren Adresse ein E‑PKW zugelassen ist.
Fördergegenstand
Gefördert werden der Ankauf und die Installation von stationären E-Ladestationen, die einen zukünftigen smarten Betrieb ermöglichen und fix installiert werden. Dies umfasst:
•Normbuchse oder Fixkabel IEC 62196 Typ 2 –Drehstromanschluss
•Aufzeichnung der Ladeenergie
•Smart-Grid/Smart-Home-Fähigkeit (entsprechende Schnittstellen ermöglichen die EinÂbindung eines externen Systems; gesteuertes Laden ist möglich: z. B. zeitgesteuert, tarifoptimiert oder gegebenenfalls netzoptimiert)
•Induktive Ladeplatte
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
E-Ladestellen – Standsäulen bzw. Wallbox |Betriebe; 2019-...
Österreich
Zielgruppe
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen
Fördergegenstand
Gefördert wird die Errichtung von E-Ladestellen (Standsäule bzw. Wallbox), an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist. Jeder geförderte Ladepunkt muss einzeln abgesichert sein.
Die Ladestelle muss öffentlich zugänglich sein und einen nicht diskriminierenden Zugang haben. D.h. die Ladestelle muss, an Werktagen während mind. 8 Stunden für die Öffentlichkeit zugänglich sein und das Bezahlen für Nutzung und Strombezug muss ohne Vertrag mit dem Ladestellenbetreiber möglich sein.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam E-Mobilität: DW 747
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb in den Fahrzeugklassen: E-Leichtfahrzeuge (Klassen L2e, L5e, L6e und L7e), E-Kleinbusse (Klasse M2) sowie leichte E-Nutzfahrzeuge (Klasse N1 mit mehr als 2,0 Tonnen und kleiner gleich 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht). Informationen zur Fahrzeugklasse finden Sie auf der Zulassungsbescheinigung der beantragten Fahrzeuge.
Eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Elektro-PKW
Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich, auf deren Adresse ein E-PKW zugelassen ist.
Hinweis: Der Hauptwohnsitz, die Installation der Wall-Box und der Zulassungsort des E-PKWs müssen an der selben Adresse sein.
Fördergegenstand
Gefördert wird der Ankauf und die Installation von stationären E-Ladestationen, die einen zukünftigen smarten Betrieb ermöglichen und fix installiert werden. Dies umfasst:
Normbuchse oder Fixkabel IEC 62196Typ 2 – Drehstromanschluss
Aufzeichnung der Ladeenergie
Smart-Grid/Smart-Home-Fähigkeit (entsprechende Schnittstellen ermöglichen die Einbindung eines externen Systems; gesteuertes Laden ist möglich: z. B. zeitgesteuert, tarifoptimiert oder gegebenenfalls netzoptimiert).
Induktive Ladeplatte
Nicht gefördert werden: Mobile Ladeeinrichtungen, die an wechselnden Orten an vorhandene Steckdosen angeschlossen werden können, sogenannte „Mobile Charger“!!
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Förderungsmittel für Maßnahmen im Bereich E-Mobilitätsmanagement, E-Flotten und E-Logistik werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden E-Mobilitätsprojekte wie beispielsweise E-Flotten, E-Busse, E-Logistik und E-Sonderfahrzeuge sowie die Kombination mehrerer E-Mobilitätsmaßnahmen.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Verkehr und Mobilität
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit Elektro-, Brennstoffzellen- bzw. Plug-In-Hybrid Antrieb sowie Range Extender zur Personenbeförderung (Klasse M1) bzw. zur Güterbeförderung (Klasse N1 und ≤ 2,0 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht).
Die vollelektrische Reichweite des PKW muss mindestens 50 km betragen. Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 60.000 Euro nicht überschreiten. Bitte beachten Sie: eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb bzw. Plug-In-Hybrid Antrieb sowie Range Extender ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam E-Mobilität
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit Elektro-, Brennstoffzellen- bzw. Plug-In-Hybrid Antrieb sowie Range Extender zur Personenbeförderung (Klasse M1) bzw. zur Güterbeförderung (Klasse N1 und ≤ 2,0 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht).
Die vollelektrische Reichweite des PKW muss mindestens 50 km betragen. Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 60.000 Euro nicht überschreiten. Bitte beachten Sie, eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb bzw. Plug-In-Hybrid Antrieb sowie Range Extender ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Elektro-PKW
Physische oder juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Anlage errichten.
Fördergegenstand
Gefördert werden:
die Ersterrichtung von Einzel-Abwasserreinigungsanlagen (ARA) mit einer Aufbaugröße von mehr als 50 EW für bis zu vier Objekte
die Ersterrichtung von Einzel-Abwasserreinigungsanlagen (ARA) für Objekte in Extremlage
der Anschluss (Kanalisation und zugehörige Anlagenteile wie Pumpwerke etc.) an ein öffentliches Netz für bis zu vier Objekte >1km mit mehr als 50 EW
Neben der Anlage werden auch Planung und Bauaufsicht als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Siedlungswasserwirtschaft
Einzel-Wasserversorgungsanlagen für bis zu vier Objekte
Österreich
Zielgruppe
physische und juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Anlage errichten,
Fördergegenstand
Gefördert wird die Ersterrichtung von Einzel-Wasserversorgungsanlagen (Wasserfassung, Speicherung, Verteilung, Aufbereitung) für bis zu vier Objekte.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Siedlungswasserwirtschaft
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Anschaffung von neuen Zweirädern mit reinem Elektroantrieb der Klasse L1e und L3e (E-Mopeds und E-Motorräder). Informationen zur Fahrzeugklasse finden Sie auf der Zulassungsbescheinigung der beantragten Fahrzeuge.
Eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb ist nur mehr bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam E-Mobilität
Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind, sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Fördergegenstand
Maßnahmen zur thermischen Behandlung und zur Vergärung von Abfällen biogenen Ursprungs sowie Maßnahmen zur Substitution fossiler Brennstoffe durch Sekundärbrennstoffe mit biogenem Anteil werden gefördert. Die Förderung wird in Form eines prozentuellen Anteils der umweltrelevanten Investitionskosten gewährt.
Nähere Informationen: Informationsblatt
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Erneuerbare Energie
Kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen - ausgenommen
Fischerei und Aquakultur, Urproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Bank- und sonstiges Finanzierungswesen, Versicherungswesen und Realitätenwesen
Gemeinnützige Vereine
Gebietskörperschaften
Unternehmen in Schwierigkeiten
Fördergegenstand
Zuschuss für den Aufbau eines Energie-Management-Systems (EnMS) durch externe Beraterinnen und Berater
Kosten im Zusammenhang mit der Einrichtung eines EnMS für:
Externe Beratung
Zertifizierung des EnMS
Externe Schulungen
Investitionen für das Energiemanagementsystem
Förderstelle
Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws)
Dipl.-Ing. Dr. Wilhelm Hantsch-Linhart, MBA
Energiealternativen | Biomasse, Biogas & andere (Landwirtsch...
Österreich
Zielgruppe
landwirtschaftliche Betriebe
Fördergegenstand
Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen Biomasse, Biogas und andere Energiealternativen, die von landwirtschaftlichen Betrieben umgesetzt werden.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Landwirtschaftliche Biomasse - DW 719
Serviceteam Biomasse Einzelanlage bis 400kW - DW 714
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
Unternehmen
Vereine
konfessionelle Einrichtungen
Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind:
natürliche Personen
Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom 26. Juni 2014, S. 1) sowie
Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben.
Fördergegenstand
Gefördert werden Maßnahmen in Betrieben, welche die Energieeffizienz von Aufzugsanlagen und deren Komponenten erhöhen.
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Förderungsmittel für den Neubau in energieeffizienter Bauweise werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert wird der Neubau von betrieblich genutzten Gebäuden in energieeffizienter Bauweise, die die Anforderungen der OIB-Richtlinie erheblich unterschreiten.
Beispiele für förderungsfähige Projektteile:
Dämmung der thermischen Hülle
Fenster und Außentüren
außenliegende Verschattungssysteme
Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen
extensive Dachbegrünung
Fassadenbegrünung
dazugehörige Arbeitsleistungen
Neben den Materialien werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Neubau in energieeffizienter Bauweise
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Anschaffung von steckerfertigen, energieeffizienten und umweltfreundlichen Kühl- und Gefriergeräten für den gewerblichen Gebrauch mit integriertem, hermetischem Kälteaggregat, die auf www.topprodukte.at gelistet sind, bzw. den Effizienzkriterien von topprodukte.at entsprechen. Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Anschaffung von steckerfertigen, energieeffizienten und umweltfreundlichen Kühl- und Gefriergeräten für den gewerblichen Gebrauch mit integriertem, hermetischem Kälteaggregat, die auf www.b2b.topprodukte.at gelistet sind, bzw. den Effizienzkriterien von topprodukte.at entsprechen.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Energieeffiziente Kühl- und Gefriergeräte
Eine Gesamtübersicht aller Energieförderungen in Oberösterreich erhalten Sie hier:
http://www.energiesparverband.at/foerderungen/liste-aller-energiefoerderungen.html
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Fördergegenstand
Gefördert werden:
Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen und von Lüftungsanlagen
andere Arten der Wärmerückgewinnung bzw. Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme
die Optimierung von Heizungen in Bestandsgebäuden mit mindestens 10% Energieeinsparung
die Optimierung von fossilen Prozesswärmeerzeugern
die Optimierung von Beleuchtung im Freien
die Optimierung von Beleuchtung in Bestandsgebäuden durch Einbau von Vorschaltgeräten und sensorgeführte Regelung mit mindestens 10% Energieeinsparung
Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen und Anlagen mit einem maßgeblichen technologischen und ökologischen Unterschied zur Bestandsanlage
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH,
Serviceteam Energiesparen in Betrieben
Förderungsmittel für Energiesparmaßnahmen werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt.
Fördergegenstand
Gefördert werden:
Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen und von Lüftungsanlagen
andere Arten der Wärmerückgewinnung bzw. Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme
die Optimierung von Heizungen in Bestandsgebäuden mit mindestens 10% Energieeinsparung
die Optimierung von fossilen Prozesswärmeerzeugern
die Optimierung von Beleuchtung im Freien
die Optimierung von Beleuchtung in Bestandsgebäuden durch Einbau von Vorschaltgeräten und sensorgeführte Regelung mit mindestens 10% Energieeinsparung
Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen und Anlagen mit einem maßgeblichen technologischen und ökologischen Unterschied zur Bestandsanlage
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
Wärmetauscher
Wärmepumpen
Boiler
Pufferspeicher
Pumpen
Steuerungselektronik
Zentrallüftungsgerät mit Wärmetauscher
Energiesparmaßnahmen bei Straßenbeleuchtung
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Energiesparen in Gemeinden
FörderungswerberInnen können physische und juristische Personen, INKOBAs
sowie sonstige Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und des
Unternehmensrechts sein, die eine einschlägige Gewerbeberechtigung oder
sonstige notwendige behördliche Befugnis besitzen. FörderungswerberInnen
können weiteres Forschungsinstitute und andere wissenschaftliche Institute sein. In
jedem Fall muss der Sitz der FörderungswerberIn in Oberösterreich sein.
Fördergegenstand
Innovative Energietechnologie-Projekte, die den im Oberösterreichischen Energiekonzept festgelegten Zielen entsprechen.
Das eingereichte Projekt muss einen Nutzen für Oberösterreich erwarten lassen.
Der Förderwerber muss einen Sitz in Oberösterreich haben.
Förderstelle
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Wirtschaft
Energiezentralen zur innerbetrieblichen Wärme- und Kältebe...
Österreich
Zielgruppe
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Fördergegenstand
Gefördert werden Energiezentralen als innovative Kombination von Maßnahmen zur innerbetrieblichen Bereitstellung von Wärme-und Kälte, sowie die Errichtung von primären Verteilsystemen für Wärme und Kälte zur innerbetrieblichen Raumheizung und für Prozesse.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Innerbetriebliche Energiezentralen
Förderungsmittel für den Anschluss an die Fernwärme werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt, sofern sich das Bundesland finanziell am zur Förderung eingereichten Projekt beteiligt.
Fördergegenstand
Der Anschluss, im Speziellen die Anlagenteile für den Anschluss mit einer Leistung von über 400 kWth, an die Fernwärme wird für alle österreichischen Gemeinden gefördert, sofern sich das Bundesland finanziell am zur Förderung eingereichten Projekt beteiligt.
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Fördergegenstand
Gefördert werden alle Anlagenteile innerhalb der Grundstücksgrenze und im Eigentum des Förderwerbers für einen Anschluss mit einer Leistung ≥ 100 kW an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmesystem.
Nah-/Fernwärme gilt als hocheffizient, wenn mindestens 80 % der Energie aus erneuerbaren Quellen, hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Sinne der Richtlinie 2012/27/EU, sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt oder einer Kombination dieser Energien/Wärmen stammen. Zur Spitzenlastabdeckung und als Ausfallsreserve kann Energie aus anderen Systemen im Ausmaß von bis zu 20 % eingesetzt werden.
Förderstelle
Kommunalcredit Public Consulting - Serviceteam Fernwärmeanschluss ≥ 100 kW thermisch
Förderdatenbank der Wirtschaftskammer Österreich
Österreich
Zielgruppe
Fördergegenstand
Für Unternehmen gibt es verschiedenste Förderungen von Bund, Ländern, Gemeinden, EU und Wirtschaftskammern. Je nach Betriebsphase – wie beispielsweise Gründung, Übernahme, Innovation und Forschung oder Unternehmenssanierung - stehen verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung.
Die Förderdatenbank der Wirtschaftskammern Österreichs bietet eine einzigartige Übersicht über die Wirtschaftsförderungen in Österreich. Mit Hilfe von Filtern kann ganz gezielt nach passenden Förderungen gesucht werden.
Förderung von sonst. Umweeltschutzmaßnahmen |Betriebe
Österreich
Zielgruppe
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Fördergegenstand
Gefördert werden Umweltschutzmaßnahmen die in §4 der Förderungsrichtlinien 2015 für die Umweltförderung im Inland aufgezählt sind und keinem anderen definierten Förderungsbereich zuordenbar sind.
Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von betrieblichen Lärmemissionen
Maßnahmen zur Verringerung von Umweltbelastungen durch klimarelevante Gase
Pilot- oder Demonstrationsanlagen zur Erprobung und Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien in Zusammenhang mit förderungsfähigen Maßnahmen
Projekte zur Erprobung der Anwendungstauglichkeit innovativer Systemkomponenten, zum Nachweis der Anwendbarkeit im großtechnischen Maßstab mit Bezug auf förderungsfähige Maßnahmen
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
Anteile einer Investition in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erzielung des Umwelteffekts
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Sonstige Umweltschutzmaßnahmen in Betrieben
Förderungsmittel für die ergänzende Umweltförderung sind für natürliche und juristische Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten sowie Einrichtungen der öffentlichen Hand, Gebietskörperschaften, Projektkonsortien, Contractoren, Vereine und konfessionelle Einrichtungen bereitgestellt, die eine genehmigte Forschungsförderung im Rahmen der Ausschreibungen Energieforschung, Smart Cities Demo und Vorzeigeregion Energie vorweisen können.
Fördergegenstand
Gefördert werden Demonstrationsanlagen im Anschluss einer Forschungsförderung aus den Ausschreibungen Energieforschung, Smart Cities Demo und Vorzeigeregion Energie des Klima- und Energiefonds. “Demonstrationsanlagen“ sind Anlagen mit hohem innovativem Charakter. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie über Standardtechnologien hinausgehen und dienen zur Erprobung bzw. Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien, fortschrittlicher Verfahren oder innovativer Systemkomponenten. Entscheidend für eine Förderung ist, dass ein Umwelteffekt der Demonstrationsanlage darstellbar ist.
Beispiele dafür sind:
Demonstrationsanlagen, zur Erprobung und Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien in Zusammenhang mit Energieeffizienzmaßnahmen
Projekte zur Erprobung der Anwendungstauglichkeit innovativer Systemkomponenten zum Nachweis der Anwendbarkeit im großtechnischen Maßstab mit Bezug auf Energiegewinnung aus erneuerbaren Energieträgern
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Informationen für Ihr Projekt im Rahmen der Ausschreibung Energieforschung oder Smart Cities Demo finden Sie hier.
Informationen für Ihr Projekt in der FTI-Initiative Vorzeigeregion Energie finden Sie hier.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Ergänzende Umweltförderung
Gegenstand der Förderung sind lokale, ganzheitliche Energiekonzepte zur Forcierung von Energieeffizienz und Ökoenergie auf lokaler Ebene. Es können auch Planungs- und Informationsmaßnahmen für diese Konzepte gefördert werden.
A) Die Vorbereitung und detaillierte technische Analyse für konkrete größere Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und Maßnahmen im Bereich erneuerbarer Energie in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Anlagen.
B)Informationsmaßnahmen der Gemeinde in Bezug auf geplante Projektumsetzungen von Punkt "A" im Bereich Energieeffizienz, -erzeugung und -infrastruktur.
C) Anlagenoptimierung wie
die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bei bestehenden Heiz- und Warmwasseranlagen,
die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heiz- und Warmwassersystem (z. B. Heizungspumpentausch, Optimierung der Heizkurve, Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie Einsatz von Einzelraumreglern)
Beleuchtungsoptimierung und LED-Systeme in Bestandsgebäuden sowie Smart-Home-Technologien
Förderstelle
Amt der OÖ Landesregierung,
Direktion Umweltschutz und Wasserwirtschaft, Abt. Umweltschutz
A) Die Vorbereitung und detaillierte technische Analyse für konkrete größere Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und Maßnahmen im Bereich erneuerbarer Energie in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Anlagen.
B) Informationsmaßnahmen der Gemeinde in Bezug auf geplante Projektumsetzungen von Punkt „A“ im Bereich Energieeffizienz, -erzeugung und -infrastruktur.
C) Anlagenoptimierung wie
die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bei bestehenden Heiz- und Warmwasseranlagen,
die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heiz- und Warmwassersystem (z. B. Heizungspumpentausch, Optimierung der Heizkurve, Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie Einsatz von Einzelraumreglern)
Beleuchtungsoptimierung und LED-Systeme in Bestandsgebäuden sowie Smart-Home-Technologien
Details entnehmen Sie bitte dem Förderprogramm OÖ Clean Energy Program
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Die Stadt Linz fördert innerhalb des Stadtgebietes bei Gebäuden und Anlagen die Umstellung auf Gas oder Fernwärme zur Warmwasserbereitung und/oder als Heizung, wenn die Anschlussleistung mehr als 100 kW beträgt.
Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind, Einrichtungen der öffentlichen Hand, konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine.
Fördergegenstand
Gefördert werden neue Anlagen und Umrüstungen zur Herstellung von nachhaltigen Brenn- und Treibstoffen (flüssige und gasförmige Biokraftstoffe). Ausgenommen sind solche, die auf Basis von Nahrungsmittelpflanzen arbeiten.
Folgende Anlagen werden gefördert:
Biogasanlagen zur Biomethanerzeugung inkl. Aufbereitungstechnologie für die Einspeisung in ein Gasnetz oder Nutzung als Treibstoff
thermische Vergasungsanlagen zur Erzeugung von Prozessgas aus Biomasse inkl. Aufbereitungstechnologie für die Herstellung von flüssigen und gasförmigen Kraftstoffen
Produktionsanlagen zur Herstellung von Biokraftstoffen der zweiten Generation
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
Produktionsanlagen
Aufbereitungsanlagen
Rohstofflager
Treibstofflager
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage bei den förderungsfähigen Kosten berücksichtigt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Biogene Brenn- und Treibstoffe
Förderungsmittel für Holzheizungen werden ausschließlich für Privatpersonen bereitgestellt.
Fördergegenstand
Der Klima- und Energiefonds fördert:
Pellet- oder Hackgutzentralheizungsgeräte, die einen oder mehrere bestehende Holzheizung(en) mit Baujahr vor 2006 ersetzen
Pelletkaminöfen, durch die der Verbrauch fossiler Brennstoffe einer bestehenden Heizung bzw. der Brennstoffverbrauch einer Holzheizung mit Baujahr vor 2006 reduziert wird
Gefördert werden Anlagen, die:
dem Stand der Technik entsprechen,
über eine automatische Brennstoffzufuhr verfügen,
die Emissionsgrenzwerte gemäß Österreichischer Umweltzeichenrichtlinie (UZ 37) bei Volllast einhalten,
einen Kesselwirkungsgrad von mindestens 85 % aufweisen,
deren Nennleistung max. 50 kW beträgt,
überwiegend privat genutzt werden und
ein Lieferdatum ab 22.06.2020 aufweisen.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden und auf der Website des Klima- und Energiefonds.
Förderungsmittel für Holzheizungen zur Eigenversorgung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und Konfessionsgemeinschaften einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden:
Kesselanlagen ≥ 100 kW Nennwärmeleistung, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden
Kesselanlagen ≥ 100 kW Nennwärmeleistung für Zentralheizungen und zur Erzeugung von Prozessenergie
Mikronetze zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung in Verbindung mit einer Kesselanlage
Die Förderung umfasst Investitionen in Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines oder mehrerer betriebseigener Gebäude.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
Kommunalcredit Public Consulting
Serviceteam Kesseltausch/Neuanschaffung ≥100kW bzw. Mikronetz
Holzheizungen, Wärmepumpe u. Anschluss an Nah-/Fernwärme <...
Österreich
Zielgruppe
Förderungsmittel für Maßnahmen zum umwelt- und klimafreundlichen Heizen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Es wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern gefördert.
Darunter sind zu verstehen:
Holzheizungen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
Wärmepumpen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
Fernwärmeanschlüsse mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
Holzheizungen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung Gefördert werden Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines Gebäudes, mit einer Nennwärmeleistung von weniger als 100 kW.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Energiesparen
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Fördergegenstand
Gefördert werden Energiezentralen als innovative Kombination von Maßnahmen zur innerbetrieblichen Bereitstellung von Wärme-und Kälte, sowie die Errichtung von primären Verteilsystemen für Wärme und Kälte zur innerbetrieblichen Raumheizung und für Prozesse.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Innerbetriebliche Energiezentralen
Kleinwasserkraftanlagen bis 10 MW, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen und mittlere Wasserkraft-Anlagen werden laut Ökostromgesetz mittels eines Investitionszuschusses gefördert.
Gemeinden in aktiven Klima-und Energie Modellregionen
gemeindeeigene Betriebe, auch in Form von Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit in aktiven Klima-und Energie Modellregionen
Betriebe und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Vereine, Verbände, konfessionelle Einrichtungen in aktiven Klima-und Energie-Modellregionen
Fördergegenstand
Die förderungsfähigen Kosten ergeben sich aus den Investitionskosten sowie Kosten für Planung und Montage:
Förderungsfähige Maßnahmen und Anlagen(teile)
Infrastruktur für E-Ladestelle
Elektrikerarbeiten
Grabungsarbeiten
Planungskosten
Aufrüstung bzw. Anpassung bestehender Infrastruktur an den geforderten Technikstandard
Planungskosten bis max. 10% der förderungsfähigen Gesamtinvestitionskosten
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Klima- und Energie-Modellregionen Investitionsförderungen
Neue Klima- und Energiemodellregionen: Regionen und Gemeinden, die mit Hilfe des Klima- und Energiefonds zur Klima- und Energie-Modellregion werden wollen.
Weiterführung von bereits bestehenden Modellregionen: bereits bestehende Klima- und Energie-Modellregionen, die schon an das Ende des zweijährigen Unterstützungszeitraumes gelangen und eine Verlängerung der Unterstützung beantragen wollen.
Unterstützung von Aktivitäten in den Modellregionen
Investitionsförderung in bereits bestehenden Modellregionen: alle bestehenden Klima- und Energiemodellregionen
Leitprojekte: alle bestehenden Klima- und Energiemodellregionen
Fördergegenstand
Gefördert werden:
Photovoltaikanlagen Gefördert werden Anlagen auf öffentlichen Objekten und Grundstücken von mindestens 5 kWpeak bis 150 kWpeak.
Holzheizungen Gefördert werden Kesselanlagen in öffentlichen Objekten mit weniger als 400 kW thermischer Leistung, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden.
thermische Solaranlagen Gefördert werden Solaranlagen auf öffentlichen Objekten <100 m² zur Versorgung öffentlicher Gebäude für die Zwecke Warmwasserbereitung, Raumheizung, Schwimmbadbeheizung, Prozesswärmebereitung.
NEU ab 27.09.2019: Verlängerung der Programmlaufzeit und Erweiterung um die Förderung von Stromspeichern!
Detaillierte Informationen zur Förderung von Photovoltaikanlagen, Holzheizungen und thermischen Solaranlagen finden Sie im Leitfaden.
E-Ladestationen Gefördert wird die Errichtung von E-Ladestationen in Klima- und Energie-Modellregionen, an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist. Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt E-Ladestationen.
Pilotprojekt Thermische Speicher für Wärme und Kälte Gefördert werden Wärme- und Kältespeichersysteme, welche über den üblichen Stand der Technik hinausgehen (Material, Größe, zeitliche Nutzung,…) und damit einen hohen Innovationsgrad aufweisen und technisch und ökonomisch multiplizierbar sind.
Detaillierte Informationen zur Förderung von thermischen Speichern finden Sie im Leitfaden.
Mustersanierung von öffentlichen Objekten Gefördert werden Mustersanierungsprojekte in Klima- und Energie-Modellregionen. Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie auf www.mustersanierung.at.
Solarthermie - solare Großanlagen Gefördert werden solare Großanlagen in Klima- und Energie-Modellregionen. Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie auf www.umweltfoerderung.at/solaregrossanlagen
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Klima- und Energie-Modellregionen Investitionsförderungen
Klimaschulen-Anträge können von Trägerorganisationen aktiver Klima- und Energie-Modellregionen, sowie aktiver Klimawandel-Anpassungsmodellregionen eingereicht werden, die sich in der Konzept-, Umsetzungs- oder Weiterführungsphase befinden.
Fördergegenstand
Beauftragt wird die Umsetzung eines Klimaschulen Projekts unter Federführung des Regionsmanagements mit mehreren Schulen einer Region. Im Rahmen der Klimaschulen Projekte wird ein einzelnes Schwerpunktthema definiert, anhand dessen sich alle Aktivitäten im Projekt orientieren. Die gemeinsame Erhebung der Energieverbrauchssituation bzw. die klimatische Situation in den Schulen, die Durchführung konkreter Projekte mit den SchülerInnen und eine gemeinsame Abschlussveranstaltung sind Pflichtelemente eines Klimaschulenprojekts.
Detaillierte Informationen zu Klimaschul-Projekten finden Sie im Leitfaden.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Klima- und Energie-Modellregionen
Als geeignete Klima- und Energie-Modellregionen sind Regionen im ländlichen Raum zu verstehen, die aus mehreren Gemeinden und maximal 60.000 EinwohnerInnen bestehen.
Einen Antrag auf Weiterführung können Klima- und Energie-Modellregionen stellen, die zumindest das erste Jahr der Umsetzungs- oder einer Weiterführungsphase abgeschlossen und einen vollständigen Zwischenbericht gelegt haben.
Fördergegenstand
Unterstützt werden die Erstellung eines Umsetzungskonzepts, die Umsetzungs- und Weiterführungsphase.
Umsetzungskonzept
In einem ersten Schritt wird die Erstellung eines Umsetzungskonzepts einer Klima- und Energie-Modellregion unterstützt. Im Umsetzungskonzept wird die Region hinsichtlich ihrer Energieverbrauchssituation und ihrer Potentiale sowie der gesetzten energiepolitischen Ziele und geplanten Maßnahmen beschrieben. Das Umsetzungskonzept dient als Fahrplan für die darauf folgenden Umsetzungs- und Weiterführungsphasen.
Detaillierte Informationen zur Erstellung eines Umsetzungskonzepts finden Sie im Leitfaden.
Umsetzungsphase und Weiterführungsphase In der Umsetzungs- und Weiterführungsphase werden die geplanten Maßnahmen aus dem Umsetzungskonzept durch- bzw. weitergeführt. Der/die ModellregionsmanagerIn ist dabei zentrale Ansprechperson für die Region und koordiniert alle Aktivitäten.
Detaillierte Informationen zur Umsetzungs- und Weiterführungsphase finden Sie im Leitfaden.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Klima- und Energie-Modellregionen
Förderungsmittel für Investitionen in Klima- und Energie-Modellregionen werden für Gemeinden und gemeindeeigene Betriebe aus aktiven KEM bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine, öffentliche Institutionen sowie kleine und mittlere Betriebe aus aktiven Klima- und Energie-Modellregionen einreichen.
Fördergegenstand
Detaillierte Informationen zur Förderung von Photovoltaikanlagen, Holzheizungen und thermischen Solaranlagen finden Sie im Leitfaden.
E-Ladestationen Gefördert wird die Errichtung von E-Ladestationen in Klima- und Energie-Modellregionen, an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist. Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt E-Ladestationen.
Pilotprojekt Thermische Speicher für Wärme und Kälte. Gefördert werden Wärme- und Kältespeichersysteme, welche über den üblichen Stand der Technik hinausgehen (Material, Größe, zeitliche Nutzung,…) und damit einen hohen Innovationsgrad aufweisen und technisch und ökonomisch multiplizierbar sind. Detaillierte Informationen zur Förderung von thermischen Speichern finden Sie im Leitfaden.
Mustersanierung von öffentlichen Objekten
Gefördert werden Mustersanierungsprojekte in Klima- und Energie-Modellregionen. Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie auf www.mustersanierung.at.
Solarthermie - solare Großanlagen Gefördert werden solare Großanlagen in Klima- und Energie-Modellregionen. Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie auf www.umweltfoerderung.at/solaregrossanlagen
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Klima- und Energie-Modellregionen Investitionsförderungen
Einen Leitprojektantrag können Trägerorganisationen bestehender Klima- und Energie-Modellregionen einreichen, die zum Zeitpunkt des Starts der Ausschreibung ein aktives Vertragsverhältnis in der Konzept-, Umsetzungs- oder Weiterführungsphase haben. Zusätzlich sind weitere Organisationen antragstellungsberechtigt, die Leitprojekte in Zusammenarbeit mit Klima- und Energie-Modellregionen umsetzen möchten.
Fördergegenstand
Die Umsetzung von innovativen Projekten, die in oder mit einer oder mehreren Klima- und Energie-Modellregionen durchgeführt werden. Nicht Teil des Programms ist die Unterstützung von Investitionsprojekten.
Die Projekte können in drei Projektkategorien eingereicht werden:
kleine Projekte bis 35.000 Euro Gesamtkosten
mittlere Projekte bis 75.000 Euro Gesamtkosten
große Projekte bis 100.000 Euro Gesamtkosten
Detaillierte Informationen zu Leitprojekten finden Sie im Leitfaden.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Klima- und Energie-Modellregionen
Einreichen können ausschließlich Gemeinden oder rein öffentliche Trägerorganisationen ohne jegliche private Beteiligung.
Zielgruppe sind alle österreichischen Regionen, auch KEM-Regionen, die folgende Kriterien erfüllen:
Mind. 500.000 Nächtigungen 2018 (Quelle Statistik Österreich / Datenverfügbarkeit bei Gemeinden)
Mind. 2 Gemeinden
Mind. 3.000 und max. 60.000 EinwohnerInnen (Quelle Statistik Austria)
Fördergegenstand
Die Ausschreibung ist in zwei Stufen aufgeteilt:1. Stufe: bis 30. Oktober (12 Uhr): in der ersten Stufe ist ein niederschwelliges Konzept hinsichtlich Umsetzungsschwerpunkten einzureichen. Inhalte sind insbesondere:
Beschreibung der Region inkl. touristischer Ausrichtung
Ausgangslage der Region beschreiben (inkl. Problemanalyse – Klima-Energie)
Zielsetzung (Wo wollen wir hin)
10 Maßnahmen skizzieren
Einbezogene Stakeholder
Für die Erstellung des niederschwelligen Konzeptes gibt es keine finanzielle Unterstützung.
Eine Jury wählt aufgrund der Beurteilungskriterien die maximal drei am höchsten bewerteten Anträge aus.
2. Stufe: Dezember 2019 – voraussichtlich Mai 2020: Diese drei Regionen entwickeln in einer zweiten Stufe ein detailliertes Konzept und Maßnahmen. Das Konzept wird mit maximal 10.000 Euro kofinanziert aus den KEM Programmmitteln des Klima- und Energiefonds.
Die Jury wählt eine Region zur Umsetzung aus. Der Klima- und Energiefonds behält sich vor mehr als eine Region zur Umsetzung auszuwählen.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Klima- und Energie-Modellregionen
Antragsberechtigt sind ausschließlich Gemeinden oder rein öffentliche Trägerorganisationen ohne jegliche private Beteiligung. Es werden Klimawandel-Anpassungsmodellregionen gesucht, die die Absicht haben, alle Phasen des Programms zu durchlaufen. Als geeignete Klimawandel-Anpassungsmodellregion sind Regionen im ländlichen Raum bis hin zu Kleinstädten mit Umlandgemeinden zu verstehen. Die Regionen müssen aus zumindest zwei Gemeinden bestehen. Katastralgemeinden gelten nicht als eigene Gemeinden. Die Regionen sollen zumindest 3.000, höchstens jedoch 60.000 EinwohnerInnen haben.
Fördergegenstand
Detaillierte Informationen zur Antragstellung und den Mindestinhalten finden Sie im Leitfaden.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam KLAR!
Kleinwasserkraftanlagen, Neuerrichtung sowie Revitalisierung
Oberösterreich
Zielgruppe
Betreiberinnen und Betreiber von Kleinwasserkraftanlagen, welche ein Kleinwasserkraftwerk neu errichten, erweitern oder revitalisieren und bei der OeMAG - Abwicklungsstelle für Ökostrom AG eine Investitionsförderung beantragen.
Hinweis: Nicht gefördert werden, gemäß Artikel 1 AGVO, Unternehmen, die einer RückforderungsÂanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.
Fördergegenstand
Gefördert werden Kleinwasserkraftanlagen bis 1 MW Engpassleistung, welche neu errichtet oder revitalisiert und von der OeMAG als förderungsfähig eingestuft und in Folge gefördert werden.
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Förderungsmittel für Klimatisierung und Kühlung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt.
Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden Anlagen zur Klimatisierung von betrieblich genutzten Gebäuden und Anlagen zur Bereitstellung von Prozesskälte.
Adsorptions- und Absorptionskältemaschinen mit Antriebsenergie aus erneuerbaren Energieträgern oder aus industrieller Abwärme bzw. Fernwärme
Free Cooling-Systeme (z.B. auf Basis von Grund-, Fluss- oder Brunnenwasser)
Prozesskälteanlagen unter Verwendung von alternativen Kältemitteln (wie z.B. CO2, Ammoniak, Propan,…) sowie Kältemitteln mit einem GWP bis zu 150
Austausch bzw. Optimierung von Prozesskälteanlagen unter Verwendung von Kältemitteln mit einem GWP zwischen 150 und 1.500
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Klimatisierung und Kühlung: DW 723
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
Unternehmen
Vereine
konfessionelle Einrichtungen
Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind:
Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom 26. Juni 2014, S. 1) sowie
Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben.
Fördergegenstand
Gefördert werden Investitionen zur Klimatisierung von betrieblich genutzten Gebäuden wie
Adsorptions- und Absorptionskältemaschinen mit Antriebsenergie aus erneuerbarenEnergieträgern oder aus industrieller Abwärme bzw. Fernwärme
Free Cooling-Systeme (z. B. auf Basis von Grund-, Fluss- oder Brunnenwasser).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung für...
Oberösterreich
Zielgruppe
Privatpersonen
Fördergegenstand
Die Stadt Linz fördert unter Berücksichtigung baurechtlicher Bestimmungen (wie Oö. Bautechnikverordnung) innerhalb des Stadtgebietes den Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung.
Förderstelle
Stadt Linz
Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt
Ladeinfrastruktur f.d. ländlichen Raum, OÖ Gemeinden
Oberösterreich
Zielgruppe
Oberösterreichische Gemeinden
Fördergegenstand
Die Errichtung von Schnell- und Ultraschnellladeinseln für E-Fahrzeuge in oberösterreichischen Gemeinden.
Diese Ladeinseln für Elektrofahrzeuge, bzw. der Standort müssen folgende Kriterien erfüllen:
der Standort muss mittels Standortkonzept begründet sein. Dieses muss zumindest folgende Punkte beinhalten:
Auflistung der geplanten Infrastruktur (gesamte Leistung der Ladeinsel, Leistung der einzelnen Ladepunkte, Anzahl und Beschreibung der einzelnen Ladepunkte, etc.)
Abstand zur nächsten bestehenden öffentlichen Ladeinfrastruktur (mit zumindest 50 kW-Leistung)
Mindestabstand zur nächstgelegenen Bundes-, Schnellstraße oder Autobahn oder Platzierung in einem zentralen Ort mit hoher Verkehrsfrequenz (wie Ausflugsdestination, etc.)
Der Standort bzw. die Ladeinsel muss täglich rund um die Uhr barrierefrei zugänglich und benutzbar sein.
zumindest 2 DC Ladepunkte (1 x CHAdeMO und 1 x CCS) mit mindestens 50 kW-Leistung und ein separater AC Ladepunkt mit mindestens 11 kW
Die Umrechnung von Zeittarifen in Vergleichstarife auf Bezugsgröße kWh hat unter Annahme von 75 % der zur Verfügung gestellten Nennleistung zu erfolgen.
Der Preis ist jedenfalls mittels Direktbezahlmethoden anzubieten und nach Möglichkeit auch Marktteilnehmern auf Roamingplattformen anzubieten („offer-to-all“).
In jedem Fall muss die Ladeinfrastruktur an Roaming-Handelsplätzen (Hubject) für andere Fahrstromanbieter zu marktüblichen Konditionen angeboten werden. Ausgrenzende Angebotsgestaltungen sind zu unterlassen.
Direktbezahlmethoden müssen ad-hoc ohne jeden Zusatzaufwand (ohne Registrierung) funktionieren.
Es ist wünschenswert, dass die Ladestationen selbst mit einem barrierefreien Zahlungssystem (Hardware - Paymentterminal) ausgestattet sind.
Der Ladestationsbetreiber muss die Nutzung der Ladestation zu marktüblichen Preisen an E-Mobility-Provider anbieten.
Die Fläche vor der Ladestation muss exklusiv als Parkplatz für E-Fahrzeuge gekennzeichnet sein. Pro Ladepunkt muss eine exklusive Parkplatzfläche zur Verfügung gestellt werden.
Für die E-Ladestation muss es einen Betreiber geben und zwischen Betreiber und Gemeinde einen Betriebsführungsvertrag.
Sollte kein passendes gemeindeeigenes Grundstück vorhanden sein, so ist auch die Nutzung einer Fläche eines Kooperationspartners möglich – in dem Fall ist eine entsprechende Nutzungsvereinbarung abzuschließen.
Ein Abrechnungssystem ist vorzusehen. Das System muss derart gestaltet sein, dass keine Kundinnen oder Kunden ausgeschlossen werden. Es muss ein barrierefreier Zugang entsprechend den gültigen EU-Richtlinien gegeben sein.
Im Fall der Errichtung eines 50 kW Ladepunkts soll eine netztechnische bzw. elektrotechnische Aufrüstung des Standortes auf zumindest einen 150 kW-Ladepunkt umsetzbar sein.
Maßnahmen für eine Standort-Attraktivierung (z.B. für Überdachung der Ladeinsel, Bereitstellung von öffentlichem WLAN, etc.), erhöhen die Förderwürdigkeit des Projekts.
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Förderungsmittel für LED-Systeme im Innenbereich werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt, sofern sich das Bundesland finanziell am zur Förderung eingereichten Projekt beteiligt.
Fördergegenstand
Gefördert werden LED-Systeme zur Beleuchtung von betrieblich genutzten Bestandsobjekten.
der Tausch von konventionellen Leuchten auf LED-Systeme
Lichtsteuerungssysteme in Kombination mit LED-Beleuchtungssystemen
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
LED-Leuchten
Kabel und Leitungen
Rohr- und Tragsysteme
Schalt-, Steuer- und Steckgeräte
Steuerung
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam LED-Systeme
Förderungsmittel für LED-Systeme im Innenbereich werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Förderungsfähig ist die Umstellung von herkömmlichen Beleuchtungssystemen auf LED-Systeme zur Beleuchtung von betrieblich genutzten Objekten.
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften.
Die Projekte müssen den Kriterien einer EU-Kofinanzierung aus den Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) entsprechen.
Fördergegenstand
Nachfolgend werden Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen bzw. Kosten angeführt:
Radinfrastruktur: Radwege, Radabstellanlagen, E-Ladestationen, Beschilderung, etc.
Mobilitätsmanagement, Flotten und Logistik: gefördert wird die Anschaffung und Umrüstung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben wie beispielsweise Elektro- oder Biogasfahrzeuge aller Fahrzeugkategorien sowie Sonderfahrzeuge wie Stapler, Baumaschinen und Traktoren, etc.
innerbetriebliche Tankanlagen: E-Ladestellen, Biodieseltankstellen, Biogastankstellen etc.
Umstellung des Transportsystems: beispielsweise vom LWK auf ein elektrisches Förderband
Förderstelle
Klima- und Energiefonds /
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Verkehr und Mobilität
• Sämtliche natürlichen und juristischen Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch nicht auf
die Gewerbeordnung beschränkt)
• Konfessionelle Einrichtungen und Vereine
• Beherbergungsbetriebe mit mehr als zehn Betten
• Öffentliche Einrichtungen und Gebietskörperschaften
sowie gemeindeeigene Betriebe, auch in Form von Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit
Nicht gefördert werden natürliche und juristische Personen, die von anderen Fördersystemen, insbesondere
der Wohnbauförderung, erfasst werden.
Fördergegenstand
Gefördert werden umfassende Sanierungsprojekte von betrieblich genutzten und öffentlichen Gebäuden.
Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes
Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energieträger
Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Mustersanierung
Nahwärmeversorgg. auf Basis erneuerbare Energieträger, OÖ
Oberösterreich
Zielgruppe
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
Unternehmen
Vereine
konfessionelle Einrichtungen
Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind:
§ Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom
17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem
Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom
26. Juni 2014, S. 1) sowie
§ Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der
Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe
mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben
Fördergegenstand
Biomasse-Nahwärmeanlagen zur Wärmeversorgung von mindestens zwei räumlich getrennten Objekten, von denen zumindest eines nicht im Eigentum des Förderungswerbers steht.
Neubau, Ausbau und Verdichtung von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme
Hinweis: Eine Landesförderung ist nur für Projekte, für welche der Bund eine Kofinanzierung im Verhältnis Bund 60 Prozent und Land 40 Prozent vorsieht, möglich.
Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft oder dem Wohnbau, unterstützt werden können.
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Förderungsmittel für Maßnahmen zur Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden:
Biomasse-Nahwärmeanlagen
Neubau, Ausbau und Verdichtung von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme
Optimierung von Nahwärmeanlagen
Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeanlagen
Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen
Geothermische Nahwärmeanlagen
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Optimierung von Nahwärmeanlagen Gefördert werden primär- und sekundärseitige Maßnahmen zur Optimierung von Nahwärmeanlagen, mit dem Ziel einer Reduktion des Brennstoffeinsatzes. Investitionen in Brennstofflager sind aus dieser Förderung ausgenommen.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt
Förderstelle
Kommunalcredit Public Consulting
Serviceteam Nahwärmeversorgung
Neubau in energieeffizienter Bauweise für Betriebe
Österreich
Zielgruppe
Förderungsmittel für den Neubau in energieeffizienter Bauweise werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt.
Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert wird der Neubau von betrieblich genutzten Gebäuden in energieeffizienter Bauweise, die die Anforderungen der OIB-Richtlinie erheblich unterschreiten.
Bei Ausführung nach dem klimaaktiv Gold Standard gemäß dem klimaaktiv Kriterienkatalog gibt es einen Förderzuschlag von 5%. Nähere Information finden Sie hier.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Energieeffizienz
Neubauten in energieeffizienter Bauweise | Gemeinden
Österreich
Zielgruppe
Einreichen können alle österreichischen Gemeinden.
Fördergegenstand
Gefördert wird der Neubau von betrieblich genutzten Gebäuden in energieeffizienter Bauweise, die die Anforderungen der OIB-Richtlinie erheblich unterschreiten.
Beispiele für förderungsfähige Projektteile:
Dämmung der thermischen Hülle
Fenster und Außentüren
außenliegende Verschattungssysteme
Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen
extensive Dachbegrünung
Fassadenbegrünung
dazugehörige Arbeitsleistungen
Neben den Materialien werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Neubau in energieeffizienter Bauweise
Pellets- oder Hackschnitzelanlagen in privaten Haushalten; L...
Oberösterreich
Zielgruppe
private Haushalte
Fördergegenstand
Die Stadt Linz fördert in Kooperation mit der Linz AG innerhalb des Stadtgebietes die Errichtung von Pellets- und Hackschnitzelanlagen zur Warmwasserbereitung und/oder als Heizung mit folgender Einschränkung:
Förderbar ist die Errichtung von Anlagen nur in jenen Bereichen der Stadt Linz, die nicht mit Fernwärme oder Erdgas versorgt sind (Abstand zu einer Fernwärme- oder Gasleitung von mehr als 50 m).
Begründet wird diese Einschränkung damit, dass die Verfeuerung von Pellets und Hackschnitzeln zwar einen positiven Effekt auf den Ausstoß von CO2 als klimawirksames Gas hat (die Verbrennung von Pellets wird im Wesentlichen als CO2-neutral angesehen), allerdings ist der Ausstoß an Feinstaub (PM10) wesentlich höher. Nachdem die Feinstaubbelastung in Linz ein wesentliches Thema ist, soll die Installierung einer großen Anzahl von zusätzlichen Einzelemittenten diese Situation nicht noch verschärfen.
Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen. Wie im Vorjahr sind bei der diesjährigen Förderungsaktion neben Einzelanlagen auch Gemeinschaftsanlagen förderungsfähig, welche von mindestens zwei Wohn- bzw. Geschäftseinheiten genutzt werden. Einreichen können natürliche sowie juristische Personen. Bitte beachten Sie, dass das Lieferdatum der Photovoltaikanlage nicht vor dem 1.März 2019 (Beginn der Förderaktion) liegen darf!
Pro Antrag werden maximal 5 kW einer Anlage gefördert. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Die Förderpauschale für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen beträgt 250 Euro/kW bzw. für gebäudeintegrierte Anlagen 350 Euro/kW. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden „Photovoltaik-Anlagen 2019“.
Pro Standort kann nur für eine Photovoltaik-Anlage um Förderung angesucht werden, es können aber für unterschiedliche Standorte mehrere Anträge gestellt werden. Bitte beachten Sie hierbei die besonderen Bedingungen für Gemeinschaftsanlagen.
Förderstelle
Klima- und Energiefonds /
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Photovoltaik
Natürliche und juristische Personen können im Rahmen der Förderungsaktion einen Antrag stellen.
Somit können neben Privatpersonen auch Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen etc. um eine Förderung ansuchen.
Bitte beachten Sie, dass für Land-/ForstwirtInnen besondere Bestimmungen gelten.
Fördergegenstand
Der Klima- und Energiefonds fördert:
neu errichtete Photovoltaik-Anlagen, wobei maximal 5 kWpeak zur Förderung eingereicht werden können
Gefördert werden Anlagen die:
in vollem Umfang von einer Fachfirma montiert und installiert werden
im Netzparallelbetrieb betrieben werden, d.h. an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind
ein Lieferdatum ab 22.06.2020 aufweisen.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden und auf der Website des Klima- und Energiefonds.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Photovoltaik
Photovoltaik-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft;Klien-...
Österreich
Zielgruppe
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Fördergegenstand
Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen größer 5 kWpeak und bis inklusive der Fördergrenze von 50 kWpeak. Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Pro AntragstellerIn (pro Betriebsnummer) kann für maximal 50kWpeak Förderung angesucht werden.
Förderstelle
Klima- und Energiefonds /
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Photovoltaik in der Land- und Forstwirtschaft
Privatpersonen, die eine Radonschutzmaßnahme in ihrem geplanten bzw. bestehenden Wohnhaus (Hauptwohnsitz) mit bis zu drei Wohnungen setzen.
Hinweis: Die förderbaren Maßnahmen müssen der privaten Nutzung dienen und die betroffenen Wohnhäuser und Wohnungen müssen ganzjährig bewohnt werden bzw. sein (Hauptwohnsitz). Ferienwohnungen sowie Zweitwohnsitze sind nicht förderbar.
Fördergegenstand
Was wird gefördert?
Der Einbau einer Radondrainage gemäß ÖNORM S 5280-2 vom 15.10.2017 bei Bauvorhaben in Gemeinden der Radonpotenzialklassen 2 und 3 (Link siehe am Ende der Seite) mit ständig bewohnten erdberührenden Wohn-, Schlaf- oder Aufenthaltsräumen (Aufenthalt länger als 15 h/Woche)
Bautechnische Sanierungen bei einer Überschreitung der jahresdurchschnittlichen Radonkonzentration im Gebäude von mehr als 1.000 Becquerel pro Kubikmeter gemäß ÖNORM S 5280-1.
Raus aus Öl 2020 | Privat | Mehrgeschossiger Wohnbau
Österreich
Zielgruppe
Förderungsmittel für „raus aus Öl“ und Sanierungsscheck für Private 2020 werden ausschließlich für natürliche Personen bereitgestellt. Förderungsanträge können von WohnungseigentümerInnen und MieterInnen von Wohnungen bei Tausch des Heizungssystems bzw. thermischer Sanierung des gesamten mehrgeschoßigen Wohnbaus eingereicht werden.
Bitte beachten Sie: Die Antragstellung muss beim mehrgeschoßigen Wohnbau zentral durch die Hausverwaltung, den/die GebäudeeigentümerIn, die Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. deren bevollmächtigte Vertretung für alle beteiligten Wohnparteien erfolgen.
Fördergegenstand
Gefördert werden der Ersatz von fossilen Heizungssystemen sowie thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind die Umstellung eines fossilen Heizungssystems („raus aus Öl“) auf eine klimafreundliche Technologie sowie umfassende Sanierungen nach klimaaktiv Standard.
Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig.
Dämmung der Außenwände
Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anteilig anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Sanierungsscheck
Raus aus Öl | Privat | Ein-Zweifamilenh., Reihenhaus
Österreich
Zielgruppe
Förderungsmittel für „raus aus Öl“ für Private werden ausschließlich für natürliche Personen bereitgestellt. Förderungsanträge können von (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigten oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses eingereicht werden. Für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten gelten besondere Förderungskriterien.
Diese finden Sie unter www.sanierungsscheck20.at/mgw.
Fördergegenstand
Förderungsfähig ist die Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) im privaten Wohnbau auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam "raus aus Öl"
Regionalprogramme der Bundesländer; Programmstrategie und -...
Österreich
Zielgruppe
Betriebe und öffentliche Einrichtungen
Gelistete Beratungsangebote der Bundesländer: Siehe KPC-Webseite
Fördergegenstand
Über das Programm werden geförderte Beratungsleistungen für Betriebe und öffentliche Einrichtungen in den einzelnen Bundesländern angeboten mit dem Ziel Potentialen und Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz, der Anwendung erneuerbarer Energieträger und Vermeidung von Abfällen zu finden.
Förderungsmittel für das Rohstoffmanagement werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden
Maßnahmen zur signifikanten Reduktion des Rohstoffverbrauches bei gleichbleibender Produktivität im Zuge bestehender Produktionsverfahren und unter Beibehaltung der Funktionalität des Produkts
Investitionen in innovative Dienstleistungskonzepte zur Steigerung der materiellen Ressourceneffizienz
Investitionen zur Erzielung unmittelbarer Umwelteffekte durch den Einsatz von Produkten auf Basis nachwachsender Rohstoffe
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
Maschinen
Fertigungsanlagen
Produktionsanlagen
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Rohstoffmanagement
Sanierungsoffensive 2020|Ein- und Zweifamilienhaus, Reihenha...
Österreich
Zielgruppe
Förderungsmittel für den Sanierungsscheck für Private werden ausschließlich für natürliche Personen bereitgestellt. Förderungsanträge können von (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigten oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses eingereicht werden. Sollte ein mehrgeschoßiger Wohnbau saniert werden, gelten besondere Förderungskriterien. Diese finden Sie unter www.sanierungssscheck20.at/mgw.
Fördergegenstand
Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 40% führen.
Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anteilig anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Sanierungsscheck
Förderungsmittel für Energiesparmaßnahmen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt.
Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden unten stehende Verbesserungen des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden, mit einem Datum der erstmaligen Baubewilligung vor dem 1.1.1999
Die Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches mit einem U-Wert von maximal 0,18 W/m²K.
Die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern Dachflächenfenstern und Außentüren mit einem Uw-Wert von maximal 1,1 W/m²K,
Lichtkuppeln, Lichtbänder, Sektionaltore oder Rolltore mit einem Uw-Wert von maximal 1,7 W/m²K
Die Förderung erfolgt nach Umsetzung der Maßnahmen und wird pauschal anhand der Größe der sanierten Bauteile bestimmt. Bitte stellen Sie sicher, dass die angeführten U-Werte aus den zur Förderung eingereichten Rechnungen erkennbar sind.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Einzelmaßnahmen mit einer sehr hohen Heizwärmebedarfsreduktion können auch als umfassende Sanierung beantragt werden. Die Förderung beträgt bei einer umfassenden Sanierung bis zu 30% der förderungsfähigen Kosten. Nähere Informationen finden Sie hier.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Thermische Gebäudesanierung Einzelmaßnahme
Sanierungsoffensive | Einzelmassnahmen2020 | Gemeinden
Österreich
Zielgruppe
Einreichen können alle österreichischen Gemeinden.
Fördergegenstand
Die Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches mit einem U-Wert von maximal 0,18 W/m²K. Der geforderte U-Wert gilt ab einer Mindeststärke des Dämmmaterials von 20 cm als eingehalten. Bei geringeren Dämmstärken ist die Dämmstoffart oder die Wärmeleitfähigkeit der Dämmung (λ-Wert) in der Rechnung anzuführen oder ein Produktdatenblatt zu übermitteln.
Die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern, Dachflächenfenstern und Außentüren mit einem Uw-Wert von maximal 1,1 W/m²K; Lichtkuppeln, Lichtbänder, Sektionaltore und Rolltore, mit einem UW-Wert von maximal 1,7 W/m²K. Der Nachweis erfolgt anhand der technischen Angaben in den Rechnungen. Die Uw-Werte (bezogen auf das Prüfnormmaß lt. OIB RL 2015) sowie die Abmessungen der Fenster, Türen oder Tore müssen daher aus den vorgelegten Rechnungen hervorgehen.
Nicht gefördert werden: Innentüren, Dämmungen und Estrich zwischen beheizten Geschoßen, Entsorgungskosten, Dacheindeckungen, Spenglerarbeiten (z.B. Dachrinnen), Dachgeschoßausbauten und durchgehende Glasfassaden
Informationen über Förderungen von umfassenden Sanierungen (große Renovierungen) finden Sie unter www.umweltfoerderung.at/gemeinden
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Thermische Gebäudesanierung Einzelmaßnahme
Der Sanierungsscheck für den mehrgeschoßigen Wohnbau (MGW) richtet sich an folgende Zielgruppen:
WohnungseigentümerInnen und MieterInnen von Wohnungen bei Sanierung des gesamten mehrgeschoßigen Wohnbaus
Fördergegenstand
Gefördert werden der Ersatz von fossilen Heizungssystemen sowie thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind die Umstellung eines fossilen Heizungssystems („raus aus Öl“) auf eine klimafreundliche Technologie sowie umfassende Sanierungen nach klimaaktiv Standard.
Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig.
Dämmung der Außenwände
Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anteilig anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Sanierungsscheck
Förderungsmittel für die thermische Gebäudesanierung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden über die Anforderungen der OIB-Richtlinie 6 hinaus oder zur Reduktion des Heizwärmebedarfs um mehr als 50 % gegenüber dem unsanierten Zustand. Das Datum der erstmaligen Baubewilligung muss vor dem 1.1.2000 liegen.
Beispiele für förderungsfähige Projektteile:
Dämmung der Außenwände
Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches
Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des erdanliegenden Fußbodens
Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen im Zuge der thermischen Sanierung des Gebäudes
Außenliegende Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes
Extensive Dachbegrünung
Fassadenbegrünung
Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Thermische Gebäudesanierung
Sanierungsoffensive | Umfassende Sanierung2020 | Gemeinden
Österreich
Zielgruppe
Förderungsmittel für die thermische Gebäudesanierung werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden über die Anforderungen der OIB-Richtlinie 6 hinaus oder zur Reduktion des Heizwärmebedarfs um mehr als 50% gegenüber dem unsanierten Zustand. Das Datum der erstmaligen Baubewilligung muss vor dem 1.1.1999 liegen.
Beispiele für förderungsfähige Projektteile:
Dämmung der Außenwände
Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches
Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. erdanliegenden Fußbodens
Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen im Zuge der thermischen Sanierung des Gebäudes
Errichtung einer gebäudeintegrierten Photovoltaikanlage zur Überschusseinspeisung mit einer Peakleistung ab 5 kW wenn diese im Zuge der thermischen Sanierung umgesetzt wird
Außenliegende Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes
Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z. B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Thermische Gebäudesanierung
Förderungsmittel für den Sanierungsscheck für Private werden ausschließlich für natürliche Personen bereitgestellt. Förderungsanträge können von (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigten oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses eingereicht werden.
Sollte ein mehrgeschoßiger Wohnbau saniert werden, gelten besondere Förderungskriterien. Diese finden Sie unter www.sanierungssscheck20.at/mgw.
Fördergegenstand
Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 40% führen.
Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anteilig anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Sanierungsscheck
Förderungsmittel für Solaranlagen werden ausschließlich für Privatpersonen bereitgestellt.
Fördergegenstand
Der Klima- und Energiefonds fördert:
neu errichtete Solaranlagen zur Warmwasserbereitung in Gebäuden und/oder zur Beheizung von Gebäuden.
Gefördert werden Anlagen:
die eine Bruttokollektorfläche von mindestens 4 m² aufweisen,
deren Lieferant das Gütesiegel des Verbandes Austria Solar führt oder die nach dem „Österreichischen Umweltzeichen für Sonnenkollektoren und Solaranlagen“ zertifiziert sind oder nach der „Solar Keymark“-Richtlinie zertifiziert sind, keine galvanische Beschichtung aufweisen und bei denen eine 10-Jahres-Garantie für die Kollektoren vorliegt,
die auf Gebäuden mit Baubewilligung vor dem Jahr 2006 errichtet werden,
die überwiegend privat genutzt werden und
die ein Lieferdatum ab 22.06.2020 aufweisen.
Die Listen der Lieferanten bzw. der zertifizierten Kollektoren finden Sie hier:
Liste „Austria Solar Gütesiegel“ Lieferanten
Liste „Österreichisches Umweltzeichen für Sonnenkollektoren und Solaranlagen“
Liste „Solar Keymark“-Richtlinie
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden und auf der Website des Klima- und Energiefonds.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Solaranlagen
Solaranlagen für Häuser mit mehr als drei Wohnungen; Linz ...
Oberösterreich
Zielgruppe
Private, Unternehmen
Fördergegenstand
Beim Einbau einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsergänzung bei Häusern mit mehr als drei Wohnungen Wohnbau wird in Abhängigkeit von der Leistung der Solaranlage gefördert.
Förderstelle
Stadt Linz
Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt
Förderungsmittel für Maßnahmen zum umwelt- und klimafreundlichen Heizen mittels thermischer Solaranlagen werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt.
Projekte von Gemeindebetrieben mit marktbestimmter Tätigkeit werden entsprechend den Förderungsbedingungen für Betriebe gefördert. Nähere Informationen finden Sie unter www.umweltfoerderung.at/betriebe.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Neuerrichtung und Erneuerung von thermischen Solaranlagen mit weniger als 100 m2 Bruttokollektorfläche zur Warmwasserbereitung, Raumheizung und Prozesswärme. Die Solarkollektoren müssen dabei über eine Typenprüfung nach EN 12975 verfügen.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
Neue Solaranlage inklusive Verrohrung
Pumpengruppe, Wärmespeicher, Luftkollektoren
Neben der jeweiligen Anlage werden auch Planung und Montage sowie Demontage- und Entsorgungskosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Energiesparen
Gefördert werden Investitionen zur Errichtung thermischer Solaranlagen zur
ausschließlichen Warmwasseraufbereitung
kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
Bereitstellung von Prozesswärme ab 20 m² Bruttokollektorfläche
solaren Trocknung
solaren Kälteerzeugung
Wärme- und Kälteerzeugung für die Einspeisung in ein Wärme- und/oder Kältenetz
Nicht gefördert werden Investitionen im Zuge eines Neubaus bzw. Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Sanierung, welche über die im Förderprogramm enthaltenen Einzelmaßnahmen hinausgehen.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Solaranlagen, thermisch und Wärmepumpen; Privat OÖ Förder...
Oberösterreich
Zielgruppe
Privatpersonen, die eine förderungsfähige Anlage in ihrem bestehenden Wohnhaus (Hauptwohnsitz) mit bis zu drei Wohnungen errichten.
Hinweis: Die förderbaren Maßnahmen müssen der privaten Nutzung dienen und die betroffenen Wohnhäuser und Wohnungen müssen ganzjährig bewohnt sein (Hauptwohnsitz). Ferienwohnungen sowie Zweitwohnsitze sind nicht förderbar.
Fördergegenstand
Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers gegen eine elektrisch betriebene Heizungs-Wärmepumpe, die entsprechend der VERORDNUNG (EU) Nr. 813/2013 zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumheizgeräten und KombiÂheizgeräten eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ηs) bei mittlerem Klima von mindestens 125 % (55° C) und 150 % (35° C) aufweisen. Die WärmeÂpumpen müssen weiters über das nationale Wärmepumpen-Gütesiegel entsprechend dem European Quality Label für Heat Pumps, EHPA, verfügen.
Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers durch Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz, sofern diese ganz oder teilweise (zumindest 80 %) auf Energie aus erneuerbaren Quellen beruht oder aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Sinne der Richtlinie 2004/8/EG über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt, ABl. Nr. L 52 vom 21.02.2004 S. 50, sowie sonstige Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt, stammt.
Errichtung einer thermischen Solaranlage, sofern diese nachträglich eingebaut wurde und eine Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle für den Kollektor nach der „Solar Keymark“-Richtlinie vorliegt, oder die Kollektoren das "Austria Solar-Gütesiegel" aufweisen. Die Förderung kann unabhängig des bestehenden Heizsystems beantragt werden.
Entsorgung eines ortsfesten Tanks für fossile Brennstoffe, in Kombination mit dem Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers gegen eine elektrisch betriebene Heizungs-Wärmepumpe oder Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers durch Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz. Der Bonus dient zur Abdeckung der Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung eines Tanks für fossile Brennstoffe durch ein befugtes Unternehmen.
Nicht gefördert werden: Anlagen in Neubauten, Eigenbauanlagen und Prototypen, Erweiterung von bestehenden thermischen Solaranlagen, gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen.
Förderstelle
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Wohnbauförderung
Sämtliche natürlichen und juristischen Personen in Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch nicht auf
die Gewerbeordnung beschrankt), insbesondere
• Produktionsbetriebe
• Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe
• Fernwärmenetzbetreiber
• Energieversorgungsunternehmen
• Tourismusbetriebe
• Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften sowie gemeindeeigene Betriebe, auch
in Form von Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit
• Konfessionelle Einrichtungen und Vereine
• Contractoren
• Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
BürgerInnenbeteiligungsprojekte können von sämtlichen Zielgruppen umgesetzt werden und stellen unter
Einhaltung von themenfeldspezifischen Kriterien eine förderfähige Projektart dar.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Errichtung von Demonstrations-Anlagen mit einer erforderlichen Mindestgröße von 100 m² (außer Themenfeld 5: ab 50 m² ) Kollektorfläche in den Bereichen:
• Solare Prozesswärme • Solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen (Mikronetze, Nah- und Fernwärmenetze) • Hohe solare Deckungsgrade (über 20 % am Gesamtwärmebedarf) in Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben • Solarthermie in Kombination mit Wärmepumpe • Neue Technologien und innovative Ansätze
Die Anlagen werden von einem Expertengremium bewertet und einzelne Anlagen werden zur Teilnahme an der (verpflichtenden) Begleitforschung ausgewählt. Die Begleitforschung sammelt Daten während zumindest einem Jahr des Anlagenbetriebs, wertet diese aus und zieht daraus Erkenntnisse bezüglich des Optimierungspotentials von großen Solaranlagen.
Sämtliche Erkenntnisse der Begleitforschung werden in geeigneter Form der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Bearbeitungsteam "Solare Großanlagen"
Förderungsmittel für das Programm Solarthermie werden für sämtliche natürlichen und juristischen Personen in Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch nicht auf die Gewerbeordnung beschränkt) bereitgestellt. Insbesondere:
Produktionsbetriebe
Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe
Fernwärmenetzbetreiber
Energieversorgungsunternehmen
Tourismusbetriebe
Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften sowie gemeindeeigene Betriebe, auch in Form von Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit
konfessionelle Einrichtungen und Vereine
land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Fördergegenstand
Im Rahmen dieser Förderaktion werden Investitionen in die Planung und Errichtung von Solaranlagen mit einer Kollektorfläche zwischen 100m² und 10.000m² gefördert, die bis zum 31.07.2022 fertiggestellt sein müssen.
Dabei werden Solaranlagen in folgenden Einsatzbereichen gefördert:
solare Prozesswärme
solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen (Mikro-, Nah- und Fernwärmenetze)
hohe solare Deckungsgrade (über 20% des Gesamtwärmebedarfs) in Gewerbe und Dienstleistungsbetrieben
Solarthermie in Kombination mit Wärmepumpe inkl. PVT-Kollektoren
neue Technologien und innovative Ansätze (besondere Förderungsvoraussetzungen)
Die eingereichten Projekte müssen einen hohen Innovationsgehalt aufweisen und sollen technisch und ökonomisch multiplizierbar sein. Vor der Einreichung eines Antrags muss ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit den vom Klima- und Energiefonds beauftragten, führenden österreichischen Solarthermie-ExpertInnen durchgeführt werden.
Von einem Gremium aus ExpertInnen ausgewählte Projekte, werden zur Teilnahme an der Begleitforschung verpflichtet. Während zumindest eines Jahres des Anlagenbetriebes, werden Daten gesammelt, ausgewertet und daraus Erkenntnisse bezüglich des Optimierungspotentials großer Solaranlagen gezogen.
Machbarkeitsstudie „Solare Großanlagen“
Zusätzlich werden im Programm 2020 die Planung und Projektierung von Großprojekten mit mehr als 5.000 m² Kollektorfläche unterstützt. Es können Angebote für Machbarkeitsstudien für Solare Großanlagen ab 5.000 m² Bruttokollektorfläche abgegeben werden. Die Studie soll für ein konkretes Vorhaben erstellt werden und die Machbarkeit einer großen Solarthermieanlage, eingebettet in ein übergeordnetes Energiesystem behandeln.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden und auf der Website des Klima- und Energiefonds.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting
Serviceteam Solare Großanlagen
Begleitforschung
AEE - Institut für Nachhaltige Technologien (www.aee-intec.at)
DI Walter Becke
Förderungsmittel für thermische Solaranlagen werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt, sofern sich das Bundesland finanziell am zur Förderung eingereichten Projekt beteiligt.
Fördergegenstand
Gefördert werden Solaranlagen ≥ 100 m² Bruttokollektorfläche für
Warmwasserbereitung
Raumheizung
Prozesswärme
und Solaranlagen (unabhängig von der Kollektorfläche) für den Antrieb von Kühlanlagen.
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
Solaranlage
Luftkollektoren
Wärmespeicher
Verrohrung
Verteilernetz
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Solaranlage ab 100m2 und Anlagen für Kühlung
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
Unternehmen
Vereine
konfessionelle Einrichtungen
Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind:
Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom26. Juni 2014, S. 1) sowie
Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben.
Fördergegenstand
thermische Solaranlagen größer/glich 100 m² zur
ausschließlichen Warmwasseraufbereitung
kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
Bereitstellung von Prozesswärme
solaren Trocknung
solaren Kälteerzeugung
Wärme- und Kälteerzeugung für die Einspeisung in ein Wärme- und/oder Kältenetz
Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
Unternehmen
Vereine
konfessionelle Einrichtungen
Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Fördergegenstand
thermische Solaranlagen bis 100 m2 zur
ausschließlichen Warmwasseraufbereitung
kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
Bereitstellung von Prozesswärme ab 20 m² Bruttokollektorfläche
solaren Trocknung
solaren Kälteerzeugung
Wärme- und Kälteerzeugung für die Einspeisung in ein Wärme- und/oder Kältenetz
Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Organisationene
Fördergegenstand
Gefördert werden Umweltschutzmaßnahmen die in §4 der Förderungsrichtlinien 2015 für die Umweltförderung im Inland aufgezählt sind und keinem anderen definierten Förderungsbereich zuordenbar sind.
Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von betrieblichen Lärmemissionen
Maßnahmen zur Verringerung von Umweltbelastungen durch klimarelevante Gase
Pilot- oder Demonstrationsanlagen zur Erprobung und Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien in Zusammenhang mit förderungsfähigen Maßnahmen
Projekte zur Erprobung der Anwendungstauglichkeit innovativer Systemkomponenten, zum Nachweis der Anwendbarkeit im großtechnischen Maßstab mit Bezug auf förderungsfähige Maßnahmen
Spezielle Maßnahmen im Bereich Umwelt, Energie und Nachhalt...
Oberösterreich
Zielgruppe
Private, Unternehmen
Fördergegenstand
Die Stadt Linz fördert die Errichtung von Anlagen bzw. den Kauf von Geräten zur Einsparung bzw. nachhaltigen Nutzung von Energie und Rohstoffen mit innovativem Charakter.
Beispiele:
Innovative Maßnahmen zur Verbesserung der Luft
Besondere Maßnahmen zur Lärmminderung, die über den üblichen Standard hinausgehen
Besondere Maßnahmen zur Energieeinsparung
Bewusstseinsbildende Maßnahmen und Projekte
Um sicher zu gehen, ob Ihre Maßnahmen förderwürdig ist, empfehlen wir, bereits vor dem Kauf bzw. vor dem Setzen von Maßnahmen einen Förderantrag zu stellen.
Eine Sachverständigenkommission wird dann die Höhe einer allfälligen Förderung festlegen.
Hinweis:
Für Heizungsumstellungen von Wohnblöcken, Installierung von Hackschnitzel- oder Pelletsheizungen, Solaranlagen, Wärmepumpen, Regenwassernutzanlagen und für den Einbau von Schallschutzfenstern gibt es spezielle Förderungen. Verwenden Sie bitte direkt den Einstieg über das Hauptmenü der Förderungen.
STROMERZEUGUNG in Insellage auf Basis erneuerbarer Energietr...
Österreich
Zielgruppe
Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen soÂwie Vereine und konfessionelle Einrichtungen
Fördergegenstand
Gefördert werden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger zur Eigenversorgung in Insellagen ohne Netzzugangsmöglichkeit (z.B. Berghütten).
Förderungsfähige Anlagen(teile)
• Photovoltaikanlagen
• Kleinwasserkraftwerke
• Blockheizkraftwerke
• Windkraftanlagen
• Elektrische Energiespeicher
• weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile
Die Stadt Linz fördert die Messung der Außenhülle von Gebäuden mithilfe einer Wärmebildkamera, wenn diese Messung zu einer wärmetechnischen Sanierungsmaßnahme geführt hat.
Umstieg auf Energiealternativen in der Landwirtschaft; Bioma...
Österreich
Zielgruppe
Förderungsmittel werden im Rahmen des „Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums“ an landwirtschaftliche Betriebe vergeben.
Fördergegenstand
Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen Biomasse, Biogas und andere Energiealternativen, die von landwirtschaftlichen Betrieben umgesetzt werden.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Landwirtschaftliche Biomasse oder
Serviceteam Biomasse Einzelanlage bis 400kW
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Errichtung von bis zu 25 zusätzlichen Abnehmeranschlüssen an bestehenden Leitungstrassen von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme bis max. 50 kW Nennwärmeleistung.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
Übergabestation
Rohrleitungen
Grabungsarbeiten
erforderliche Planungs- und Montagearbeiten
Weiterführende Informationen finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
Kommunalcredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Energiesparen
Gefördert werden Investitionen zur Errichtung effizienter Wärmepumpen zur Heizwärme-und Warmwasserversorgung.
Hinweis: Luftwärmepumpen werden ausschließlich aus Bundesfördermittel unterstützt!
Nicht gefördert werden Investitionen im Zuge eines Neubaus bzw. Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Sanierung, welche über die im Förderprogramm enthaltenen Einzelmaßnahmen hinausgehen.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind:
• Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom26. Juni 2014, S. 1) sowie
• Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben.
Fördergegenstand
effiziente Wärmepumpen zur Heizwärme- und Warmwasserversorgung größer/gleich 100 kW
Hinweis: Luftwärmepumpen werden ausschließlich aus Bundesfördermittel unterstützt!
Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt derOö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail:sport.post@ooe.gv.at).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
Unternehmen
Vereine
konfessionelle Einrichtungen
Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Fördergegenstand
effiziente Wärmepumpen zur Heizwärme- und Warmwasserversorgung kleiner 100 kW
Hinweis:Luftwärmepumpen werden ausschließlich aus Bundesfördermittel unterstützt! Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt derOö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail:sport.post@ooe.gv.at).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Förderungsmittel für elektrisch betriebene Wärmepumpen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden elektrisch betriebene Wärmepumpen ab 100 kW Nennwärmeleistung mit Umgebungswärme als Wärmequelle, die zur überwiegenden Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser bzw. Prozesswärme oder die Versorgung von Wärmenetzen (zum Beispiel Wasser/Wasser oder Sole/Wasser-Wärmepumpen) verwendet werden.
Genaue Informationen finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Wärmepumpe ≥ 100 kW thermisch
Die Stadt Linz fördert in Kooperation mit der Linz AG die Errichtung von effizienten Wärmepumpenanlagen.
a) Wärmepumpenanlagen für Heizzwecke
b) Kombinierte Wärmepumpenanlagen für Heizzwecke und zur Warmwasserbereitung
c) Wärmepumpenanlagen, die lediglich der Warmwasserbereitung dienen.
WÄRMERÜCKGEWINNUNG KÄLTE-, LÜFTUNGSANLAGEN UND UMLUFTSYT...
Österreich
Zielgruppe
Förderungsmittel zum Energiesparen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen und von Lüftungsanlagen mit einer Wärmetauscher- Leistung bis zu 100 kW und Umluftsysteme bis zu einem Volumenstrom von 50.000 m³/h.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
Wärmetauscher
Pufferspeicher
Steuerungselektronik
Zentrallüftungsgerät mit Wärmetauscher
Absauganlage (Zentraleinheit)
Luftrückführung
Luftfilter (nur bei Umluftsystemen)
Weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Energiesparen
Gemeinden, Gemeinnützige Bauvereinigungen, kirchliche und soziale Institutionen, Vereine
Haus, Wohnungseigentümer, Mieter
Eigentümergemeinschaften bei mehrheitlicher Zustimmung
Fördergegenstand
Förderbare Maßnahmen sind: 1. Qualitative Verbesserung des Wohnungsbestandes und des Wohnumfeldes auch im Hinblick auf Barrierefreiheit vor allem durch den nachträglichen Einbau eines behindertengerechten Liftes. 2. Nachträgliche sicherheitstechnische Maßnahmen bei Liften. 3. Öffentlich zugängliche Kinder- und Jugendspielplätze, die auf Wunsch und in Kooperation mit den Gemeinden gemäß der Begleitbroschüre Spielraumförderung errichtet oder saniert werden. 4. Abstellplätze im Freien und in Tiefgaragen im Zusammenhang mit Wohnanlagen. 5. Fahrrad-Abstellplätze (maximal 360 Euro pro Abstellplatz). 6. Lärmschutz- und Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit Wohnanlagen. 7. Nachträglicher Einbau von Brandschutzmaßnahmen in mehrgeschoßigen Wohnbauten. 8. Energiesparberatung sowie Beratung für qualitativen Wohnbau. 9. Pilotprojekte für innovative Maßnahmen im Wohnbau, insbesondere zur Steigerung der Energieeffizienz bzw. zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. 10. Wohnbauforschung."), zielgruppe_lang=TRIM(" * Gemeinden, Gemeinnützige Bauvereinigungen, kirchliche und soziale Institutionen / Vereine * Haus / Wohnungseigentümer / Mieter * Eigentümergemeinschaften bei mehrheitlicher Zustimmung
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Wohnbauförderung
Die Österreichische Energieagentur sowie alle bei der Erstellung der Förderdatenbank beteiligten ExpertInnen haben den Inhalt sorgfältig erstellt. Übermittlungs-/inhaltliche Fehler können dennoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Österreichische Energieagentur übernimmt daher keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte, insbesondere in Bezug auf eventuelle unmittelbare oder mittelbare Schäden, die durch die direkte oder indirekte Verwendung der angebotenen Informationen entstehen. Es wird keine Gewähr für die Verfügbarkeit externer Websites übernommen, auf die diese Website über Hyperlinks direkt oder indirekt verweist.
Bitte beachten Sie die datenschutzrechtlichen Informationen für die Verarbeitung Ihrer Daten. Durch die Nutzung unserer Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung und Cookie-Policy