Abwärmeauskopplung - Auskopplung, Einspeisung und Verteilne...
Österreich
Zielgruppe
Förderungsmittel für Maßnahmen zur Abwärmeauskopplung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden:
Anlagen zur Auskopplung von Abwärme aus industriellen und gewerblichen Prozessen
die Einspeisung von Abwärme in bestehende oder neue Nah- und Fernwärmenetze mittels Transportleitung und Verteilzentrale
Verteilnetze mit Übergabestationen
Wärmepumpen zur zentralen Temperaturanhebung von Abwärme für Heizzwecke
Niedertemperatur- bzw. Anergienetze mit verbraucherseitigen Wärmepumpen zur Nutzbarmachung der Abwärme
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
Auskoppelungsanlage mit Wärmetauscher
Fernwärmeleitungen (Transportleitung) und Verteilzentrale
Verteilnetz mit Übergabestationen
zentrale und dezentrale Wärmepumpen zur Temperaturanhebung
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Wärmeverteilung und Transport und
Serviceteam Wärmeauskopplung
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Türkenstraße 9,1092Wien
Telefon: 01/31631-723 (Wärmeauskopplung); 01/31631-719 (Wärmeverteilung und Transport)
Das Angebot im Bereich der Förderung der kommunalen Wasserwirtschaft richtet sich vorrangig an Gemeinden, Verbände, Kommunalunternehmen und Genossenschaften. Darüber hinaus können private und juristische Personen Förderungen für Einzelanlagen bzw. für Hausanschlussleitungen größer 100 Meter erhalten.
Fördergegenstand
Gefördert werden:
die Ersterrichtung von Kanalanschlussleitungen (inkl. der zugehörigen Anlagenteile wie Pumpwerke, etc.) mit einer Länge von mindestens 100 Meter
die Sanierung von Kanalanschlussleitungen älter als 40 Jahre mit einer Länge von mindestens 100 Meter
Neben der Anlage werden auch Planung und Bauaufsicht als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Siedlungswasserwirtschaft
Förderungsmittel für die Altlastensanierung werden für
Eigentümer oder Verfügungsberechtigte einer Altlastenliegenschaft
zur Sanierung Verpflichtete gemäß Wasserrechtsgesetz, Abfallwirtschaftsgesetz oder Gewerbeordnung
bereitgestellt.
Darüber hinaus können auch, unabhängig von ihrer rechtlichen Beziehung zur Altlast, Gemeinden, Gemeindeverbände, Abfallverbände und Bundesländer einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden alle Maßnahmen, die unmittelbar mit der Sanierung einer Altlast zusammenhängen.
Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen:
Vorleistungen (Erkundung, Planung)
Herstellungs- und Durchführungsmaßnahmen
Laufende Sanierungsmaßnahmen (Betriebskosten) für maximal fünf Jahre
Ablösen, Entschädigungen
Wiederherstellungsmaßnahmen
Beweissicherungsmaßnahmen
Abfallbehandlungsanlagen (soweit zur Altlastensanierung erforderlich)
immaterielle Leistungen (z.B. Bauaufsicht)
Eigenleistungen
Altlastenbeitrag
Genaue Informationen finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Ansprechpartner in der KPC erfahren Sie auf der Webseite der KPC
Förderungsmittel für die Altlastensanierung werden für
Eigentümer oder Verfügungsberechtigte einer Altlastenliegenschaft
zur Sanierung Verpflichtete gemäß Wasserrechtsgesetz, Abfallwirtschaftsgesetz oder Gewerbeordnung
bereitgestellt.
Darüber hinaus können auch, unabhängig von ihrer rechtlichen Beziehung zur Altlast, Gemeinden, Gemeindeverbände, Abfallverbände und Bundesländer einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden alle Maßnahmen, die unmittelbar mit der Sanierung einer Altlast zusammenhängen.
Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen:
Vorleistungen (Erkundung, Planung)
Herstellungs- und Durchführungsmaßnahmen
Laufende Sanierungsmaßnahmen (Betriebskosten) für maximal fünf Jahre
Ablösen, Entschädigungen
Wiederherstellungsmaßnahmen
Beweissicherungsmaßnahmen
Abfallbehandlungsanlagen (soweit zur Altlastensanierung erforderlich)
immaterielle Leistungen (z.B. Bauaufsicht)
Eigenleistungen
Altlastenbeitrag
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
Kommunalcredit Public Consulting
DI Moritz Ortmann (Bgld., Kntn., NÖ, OÖ, Slzbg., Vlbg.): DW 430
DI Sebastian Holub (NÖ, OÖ, Stmk., Tirol, Wien): DW 225
Förderungsfähig ist der Anschluss an Fern-/Nahwärmeanlagen insbesondere auf Basis erneuerbarer Energieträger.
Nicht gefördert werden Investitionen im Zuge eines Neubaus bzw. Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Sanierung, welche über die im Förderprogramm enthaltenen Einzelmaßnahmen hinausgehen.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Anschluss an Fern-/Nahwärme größer/gleich 100 kW Anschlus...
Oberösterreich
Zielgruppe
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
Unternehmen
Vereine
konfessionelle Einrichtungen
Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind:
§ Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom
17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem
Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom
26. Juni 2014, S. 1) sowie
§ Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der
Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe
mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben
Fördergegenstand
Förderungsfähig ist der Anschluss an Fern-/Nahwärmeanlagen, insbesondereauf Basis erneuerbarer Energieträger, mit einer Anschlussleistung von 100 kW oder mehr. Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Anschluss an Fern-/Nahwärme kleiner 100 kW Anschlussleistun...
Oberösterreich
Zielgruppe
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
Unternehmen
Vereine
konfessionelle Einrichtungen
Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind:
§ Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom
17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem
Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom
26. Juni 2014, S. 1) sowie
§ Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der
Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe
mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben
Fördergegenstand
Förderungsfähig ist der Anschluss an Fern-/Nahwärmeanlagen, insbesondere auf Basis
erneuerbarer Energieträger.
Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen,
insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden
können.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der
Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Beauftragungen können an Bauträger vergeben werden. Sitz des Auftragnehmers und Ort des Projektes liegen in Österreich.
Einreichberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die geförderte und/oder freifinanzierte Projekte mit überwiegender Wohnnutzung errichten.
Falls in speziellen Fällen kein Bauträger vorhanden ist, können sich auch allgemein Bauberechtigte um eine Beauftragung bewerben (Bauherrn bzw. Bauherrenmodelle, im Falle einer Sanierung mit TBA z.B. Wohnungseigentümergemeinschaften).
Fördergegenstand
Das Begleitprogramm zielt in erster Linie auf Wohnungs-Neubauten mit mindestens 5 Wohneinheiten, aber auch innovative Sanierungen von Geschoßwohnbauten sind grundsätzlich möglich.
Gegenstand der Beauftragung ist eine Planungsleistung für die Entwicklung von Gesamtlösungen für die thermische Konditionierung (Sommer und Winter) von Geschosswohnbauten mit optimierter Nutzung erneuerbarer Energie basierend auf der Nutzung der Flexibilitätsoption einer „Thermischen Bauteilaktivierung“ als Wärmespeicher.
Detaillierte Informationen zur Beauftragung finden Sie im Leitfaden.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Bauteilaktivierung
Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
Vereine, konfessionelle Einrichtungen
Gemeinden
Fördergegenstand
Die Betriebliche Umweltoffensive fördert qualifizierte Beratung zu Umweltthemen für oberösterreichische Unternehmen.
eratungsschwerpunkte sind:
Im Bereich Klimaschutz sind Energie- und Klimacheck aller wichtigen Betriebsbereiche, Ermittlung von Einsparpotential und Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten sowie öffentlichkeitswirksame Auszeichnung und Präsentation der Betriebe die wesentlichen Eckpunkte.
Im Bereich Mobilität soll die Beratung die Betriebe dabei unterstützen, Transportvorgänge im Hinblick auf Emission von Schadstoffen und Treibhausgasen zu optimieren. Dabei können sowohl innerbetriebliche Transporte als auch Güter- oder Personentransporte und die Mobilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrachtet werden.
Im Bereich Umwelt-Nachhaltigkeitsmanagement werden die Betriebe bei der Einführung eines Umweltmanagements oder bei der Zusammenführung von Umweltmanagement mit Sicherheits- oder Qualitätsmanagement unterstützt.
Im Bereich Umweltzeichen erhalten Betriebe und öffentliche Einrichtungen Beratungsleistungen, die ihnen bei der Erreichung des Österreichischen Umweltzeichens helfen sollen. Das Österreichische Umweltzeichen ist das offizielle staatliche Qualitätssiegel, welches Betrieben und öffentlichen Einrichtungen für ihr besonderes Engagement in den Bereichen umweltorientiertes Handeln, Gesundheitsförderung, Umweltbildung und Förderung eines sozialen Schul- und Arbeitsklimas verliehen wird.
Zusätzlich soll 2016 ein Beratungsmodul zur Reduzierung von vermeidbaren Lebensmittelabfällen in der Gastronomie ausgearbeitet und getestet werden.
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Gefördert werden Investitionen zur Errichtung biogener Einzelfeuerungsanlagen (Hackgut- und Pelletsanlagen).
Hinweis:Es werden nur automatisch beschickte Biomasseheizkessel gefördert.
Nicht gefördert werden Investitionen im Zuge eines Neubaus bzw. Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Sanierung, welche über die im Förderprogramm enthaltenen Einzelmaßnahmen hinausgehen.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
Unternehmen
Vereine
konfessionelle Einrichtungen
Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Fördergegenstand
Gefördert werden Investitionen zur Errichtung von biogenen Einzelfeuerungsanlagen(Hackgut- und Pelletsanlagen) mit einer Nennwärmeleistung weniger als 100 kW.
Hinweis: Es werden nur automatisch beschickte Biomasseheizkessel gefördert.Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen,insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werdenkönnen.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt derOö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail:sport.post@ooe.gv.at).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen.
Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden:
Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen zur Eigenversorgung mit Strom, zur Eigenversorgung mit Wärme bzw. Einspeisung der Wärme in ein Nah-/Fernwärmenetz auf Grundlage der thermischen Vergasung von fester Biomasse (Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz)
Thermische Vergasungsanlagen und Aufbereitungsanlagen zur Eigenversorgung von Betrieben mit Produktgas auf Grundlage fester Biomasse
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Biomasse – Kraft-Wärme-Kopplung und Holzgaserzeugung
Die Online-Plattform „Förderpilot“ sowie das Erstberatungsangebot „24h Quick-Check“ wird von der Forschungsförderungsgesellschaft mbH und der Austria Wirtschaftsservice GmbH gemeinsam betrieben.
Die Stadt Linz unterstützt Betriebe/ Organisationen etc. (Firmenstandort in Linz) beim Ankauf von Dienstfahrrädern bzw. von E-Dienstfahrrädern (in Kooperation mit der Linz AG).
Förderstelle
Stadt Linz
Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt, Abt. Umweltmanagement
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Anschaffung von Elektro-Fahrrädern und Elektro-Transporträdern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden, sowie die Anschaffung von Transporträdern.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden.
Förderstelle
Klima- und Energiefonds
Abwicklung:
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam E-Mobilität
E-Kleinbusse und leichte Elektro-Nutzfahrzeuge|Betriebe 2021
Österreich
Zielgruppe
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb in den Fahrzeugklassen: E-Kleinbusse (Klasse M1 und zugelassen für mindestens 7+1 Personen > 2,0 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht), E-Kleinbusse (Klasse M2) sowie leichte E-Nutzfahrzeuge (Klasse N1 mit mehr als 2,0 Tonnen und kleiner gleich 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht). Informationen zur Fahrzeugklasse finden Sie auf der Zulassungsbescheinigung der beantragten Fahrzeuge.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam E-Mobilität
E-Ladestellen – Standsäulen bzw. Wallbox |Betriebe; 2021 ...
Österreich
Zielgruppe
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen
Fördergegenstand
Gefördert wird die Errichtung von E-Ladestellen (Standsäule bzw. Wallbox), an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist. Jeder geförderte Ladepunkt muss einzeln abgesichert sein.
Ab 2021 werden Ladenstellen mit öffentlicher und nicht öffentlicher Zugänglichkeit gefördert.
Genaue Informationen finden Sie im Leitfaden. Weitere Informationen zur öffentlichen Zugänglichkeit finden Sie in der „Ergänzung zum Informationsblatt - Förderungsaktion E-Ladeinfrastruktur - Meldeverpflichtung für Förderwerber“.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam E-Mobilität: DW 747
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Anschaffung von neuen E-Leichtfahrzeugen (Klassen L2e, L5e, L6e und L7e) und Zweirädern mit reinem Elektroantrieb der Klasse L1e und L3e (E-Mopeds und E-Motorräder). Informationen zur Fahrzeugklasse finden Sie auf der Zulassungsbescheinigung der beantragten Fahrzeuge.
Eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam E-Mobilität
Der E-Mobilitätsbonus für Elektro-Pkw ist eine gemeinsame Förderaktion von BMK mit den Automobilimporteuren für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1:
E-Pkw mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV)2.000 Euro Automobilimporteure + 3.000 Euro BMK insgesamt 5.000 Euro pro Fahrzeug
Plug-In Hybrid (PHEV) und Range Extender (REX, REEV)1.250 Euro Automobilimporteure + 1.250 Euro BMK insgesamt 2.500 Euro pro Fahrzeug
Der Anteil der Automobilimporteure wird vom Netto-Listenpreis ergänzend zu den üblichen gewährten Rabatten in Abzug gebracht.
Nähere Informationen erhalten Sie im Leitfaden
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam e-Mobilität für Private
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit Elektro-, Brennstoffzellen- bzw. Plug-In-Hybrid Antrieb sowie Range Extender zur Personenbeförderung (Klasse M1) bzw. zur Güterbeförderung (Klasse N1 mit ≤ 2,0 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht).
Die vollelektrische Reichweite des PKW muss mindestens 50 km betragen. Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 60.000 Euro nicht überschreiten. Bitte beachten Sie: eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb bzw. Plug-In-Hybrid Antrieb sowie Range Extender ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.
Die detaillierte Checkliste finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam E-Mobilität
Förderungsmittel werden für Privatpersonen bereitgestellt.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Anschaffung von Elektro-PKW der Klassen M1 und N1 sowie (E-)Transporträder, E-Mopeds, E-Motorräder und E-Leichtfahrzeuge, darüber hinaus E-Ladeinfrastruktur. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die förderbaren Fahrzeuge, den dafür notwendigen Bonusabzug auf der Rechnung und die mögliche Bundesförderung.
Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Leitfaden.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam e-Mobilität für Private
Um den eingeschlagenen Kurs Richtung Dekarbonisierung des heimischen Verkehrssystems weiterzuführen stellt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) für das Jahr 2021 insgesamt 46 Millionen Euro für die Förderung der Elektromobilität zur Verfügung. Die angeführten Förderangebote für Elektromobilität mit erneuerbarer Energie in Österreich werden vom BMK – und dort wo festgehalten – in Zusammenarbeit mit Automobilimporteuren, Zweiradimporteuren und Sportfachhandel umgesetzt.
Detailliertere Informationen zu den Förderangeboten der E-Mobilitätsoffensive 2021 finden Sie im Faktenblatt E-Mobilitätsoffensive 2021 (PDF, 240 KB)
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam E-Mobilität
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit Elektro-, Brennstoffzellen- bzw. Plug-In-Hybrid Antrieb sowie Range Extender zur Personenbeförderung (Klasse M1) bzw. zur Güterbeförderung (Klasse N1 mit ≤ 2,0 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht).
Die vollelektrische Reichweite des PKW muss mindestens 50 km betragen. Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 60.000 Euro nicht überschreiten. Bitte beachten Sie: eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb bzw. Plug-In-Hybrid Antrieb sowie Range Extender ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.
Weitere Informationen und Dokumente zur Antragstellung
Informationsblatt zur Förderungsaktion
Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge (Betriebe)
Allgemeine Vertragsbedingungen
Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“ auf der Rechnung
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam E-Mobilität
Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind, sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Fördergegenstand
Maßnahmen zur thermischen Behandlung und zur Vergärung von Abfällen biogenen Ursprungs sowie Maßnahmen zur Substitution fossiler Brennstoffe durch Sekundärbrennstoffe mit biogenem Anteil werden gefördert. Die Förderung wird in Form eines prozentuellen Anteils der umweltrelevanten Investitionskosten gewährt.
Nähere Informationen: Informationsblatt
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Erneuerbare Energie
Zielgruppe sind sämtliche natürliche und juristische Personen insbesondere
Abwasserverbände
Kläranlagenbetreiber
Fernwärmenetzbetreiber
Energieversorgungsunternehmen
Gewerbe- und Industriebetriebe
Gastronomie, Hotellerie
Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften sowie gemeindeeigene Betriebe, auch in Form von Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit
Contractoren
Konsortien
Konfessionelle Einrichtungen und Vereine
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Fördergegenstand
Siehe Leitfaden Energie aus Abwasser
Informationen zur Förderung von Anlagen zur Wärmerückgewinnung nach der Kläranlage finden Sie unter www.umweltfoerderung.at/betriebe/abwaermeauskopplung.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Bearbeitungsteam „Energie aus Abwasser“
Kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen - ausgenommen
Fischerei und Aquakultur, Urproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Bank- und sonstiges Finanzierungswesen, Versicherungswesen und Realitätenwesen
Gemeinnützige Vereine
Gebietskörperschaften
Unternehmen in Schwierigkeiten
Fördergegenstand
Zuschuss für den Aufbau eines Energie-Management-Systems (EnMS) durch externe Beraterinnen und Berater
Kosten im Zusammenhang mit der Einrichtung eines EnMS für:
Externe Beratung
Zertifizierung des EnMS
Externe Schulungen
Investitionen für das Energiemanagementsystem
Förderstelle
Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws)
Dipl.-Ing. Dr. Wilhelm Hantsch-Linhart, MBA
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
Unternehmen
Vereine
konfessionelle Einrichtungen
Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind:
natürliche Personen
Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom 26. Juni 2014, S. 1) sowie
Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben.
Fördergegenstand
Gefördert werden Maßnahmen in Betrieben, welche die Energieeffizienz von Aufzugsanlagen und deren Komponenten erhöhen.
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Förderungsmittel für den Neubau in energieeffizienter Bauweise werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert wird der Neubau von betrieblich genutzten Gebäuden in energieeffizienter Bauweise, die die Anforderungen der OIB-Richtlinie erheblich unterschreiten.
Beispiele für förderungsfähige Projektteile:
Dämmung der thermischen Hülle
Fenster und Außentüren
außenliegende Verschattungssysteme
Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen
extensive Dachbegrünung
Fassadenbegrünung
dazugehörige Arbeitsleistungen
Neben den Materialien werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Neubau in energieeffizienter Bauweise
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Anschaffung von Kühl- und Gefriergeräten für den gewerblichen Gebrauch mit integriertem, hermetischem Kälteaggregat, die auf topprodukte.at gelistet sind, bzw. der „Topprodukte“-kriterien entsprechen. Nicht gefördert werden Kühl- und Gefriergeräte in einer Kälteverbundanlage mit getrenntem Verflüssigersatz, Minibars, sowie offene Geräte (ohne Tür oder Deckel zum Kühlgut). Informationen über Förderungen für Kälteverbundanlagen bzw. Prozesskälteanlagen finden Sie unter www.umweltfoerderung.at/klima_kuehlung
Genaue Informationen finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
Kommunalcredit Public Consulting
Serviceteam Energieeffiziente Kühl- und Gefriergeräte
Eine Gesamtübersicht aller Energieförderungen in Oberösterreich erhalten Sie hier:
http://www.energiesparverband.at/foerderungen/liste-aller-energiefoerderungen.html
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften
Fördergegenstand
Siehe Leitfaden Energiegemeinschaften
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Bearbeitungsteam Energiegemeinschaften bzw.
Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften im Klima- und Energiefonds
Ing. Mag. Eva Dvorak, MBA
Förderungsmittel für Energiesparmaßnahmen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden:
Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen (Kühl- und Tiefkühlanlagen sowie Prozesskälteanlagen, Wärme-Kälte-Verbundsysteme) und von Lüftungsanlagen (Nutzung der Wärme aus Abluft zur Erwärmung von Raumluft) über 100 kW Wärmetauscher-Leistung bzw. mehr als 50.000 m³/h Nennvolumenstrom bei Umluftsystemen
Wärmerückgewinnungen bzw. Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen (z.B. Druckluftkompressoren, Industrieprozessen, Abwärme aus Abwässern) sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme
Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden (Nachrüstung Speichersystem, Drehzahlregelungen, effiziente Pumpen, Heizungsverteiler, Steuerungstechnik) mit mindestens 10 % Energieeinsparung
die Optimierung von fossilen Prozesswärmeerzeugern (sofern eine Umstellung auf erneuerbare Energieträger nicht möglich ist)
Beleuchtungsoptimierung (z.B. Straßen- und Außenbeleuchtung)
Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen und Anlagen mit einem maßgeblichen technologischen und ökologischen Unterschied zur Bestandsanlage
Genaue Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Energiesparen in Betrieben
Förderungsmittel für Energiesparmaßnahmen werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt.
Fördergegenstand
Gefördert werden:
Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen (Kühl- und Tiefkühlanlagen sowie Prozesskälteanlagen, Wärme-Kälte-Verbundsysteme) und von Lüftungsanlagen (Nutzung der Wärme aus Abluft zur Erwärmung von Raumluft) über 100 kW Wärmetauscher-Leistung bzw. mehr als 50.000 m³/h Nennvolumenstrom bei Umluftsystemen
Wärmerückgewinnungen bzw. Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen (z.B. Druckluftkompressoren, Industrieprozessen, Abwärme aus Abwässern) sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme
Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden (Nachrüstung Speichersystem, Drehzahlregelungen, effiziente Pumpen, Heizungsverteiler, Steuerungstechnik) mit mindestens 10 % Energieeinsparung
Optimierung von fossilen Prozesswärmeerzeugern (sofern eine Umstellung auf erneuerbare Energieträger nicht möglich ist)
Beleuchtungsoptimierung (z.B. Straßen- und Außenbeleuchtung)
Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen und Anlagen mit einem maßgeblichen technologischen und ökologischen Unterschied zur Bestandsanlage
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Energiesparen in Gemeinden
Förderungsmittel für Energiesparmaßnahmen werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt.
Fördergegenstand
Gefördert werden:
Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen und von Lüftungsanlagen
andere Arten der Wärmerückgewinnung bzw. Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme
die Optimierung von Heizungen in Bestandsgebäuden mit mindestens 10% Energieeinsparung
die Optimierung von fossilen Prozesswärmeerzeugern
die Optimierung von Beleuchtung im Freien
die Optimierung von Beleuchtung in Bestandsgebäuden durch Einbau von Vorschaltgeräten und sensorgeführte Regelung mit mindestens 10% Energieeinsparung
Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen und Anlagen mit einem maßgeblichen technologischen und ökologischen Unterschied zur Bestandsanlage
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
Wärmetauscher
Wärmepumpen
Boiler
Pufferspeicher
Pumpen
Steuerungselektronik
Zentrallüftungsgerät mit Wärmetauscher
Energiesparmaßnahmen bei Straßenbeleuchtung
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Energiesparen in Gemeinden
FörderungswerberInnen können physische und juristische Personen, INKOBAs
sowie sonstige Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und des
Unternehmensrechts sein, die eine einschlägige Gewerbeberechtigung oder
sonstige notwendige behördliche Befugnis besitzen. FörderungswerberInnen
können weiteres Forschungsinstitute und andere wissenschaftliche Institute sein. In
jedem Fall muss der Sitz der FörderungswerberIn in Oberösterreich sein.
Fördergegenstand
Innovative Energietechnologie-Projekte, die den im Oberösterreichischen Energiekonzept festgelegten Zielen entsprechen.
Das eingereichte Projekt muss einen Nutzen für Oberösterreich erwarten lassen.
Der Förderwerber muss einen Sitz in Oberösterreich haben.
Förderstelle
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Wirtschaft
Energiezentralen zur innerbetrieblichen Wärme- und Kältebe...
Österreich
Zielgruppe
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Fördergegenstand
Gefördert werden Energiezentralen als innovative Kombination von Maßnahmen zur innerbetrieblichen Bereitstellung von Wärme-und Kälte, sowie die Errichtung von primären Verteilsystemen für Wärme und Kälte zur innerbetrieblichen Raumheizung und für Prozesse.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Innerbetriebliche Energiezentralen
Förderungsmittel für den Anschluss an die Fernwärme werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt, sofern sich das Bundesland finanziell am zur Förderung eingereichten Projekt beteiligt.
Fördergegenstand
Der Anschluss, im Speziellen die Anlagenteile für den Anschluss mit einer Leistung von über 400 kWth, an die Fernwärme wird für alle österreichischen Gemeinden gefördert, sofern sich das Bundesland finanziell am zur Förderung eingereichten Projekt beteiligt.
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Fördergegenstand
Gefördert werden alle Anlagenteile innerhalb der Grundstücksgrenze und im Eigentum des Förderwerbers für einen Anschluss mit einer Leistung ≥ 100 kW an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmesystem.
Nah-/Fernwärme gilt als hocheffizient, wenn mindestens 80 % der Energie aus erneuerbaren Quellen, hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Sinne der Richtlinie 2012/27/EU, sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt oder einer Kombination dieser Energien/Wärmen stammen. Zur Spitzenlastabdeckung und als Ausfallsreserve kann Energie aus anderen Systemen im Ausmaß von bis zu 20 % eingesetzt werden.
Förderstelle
Kommunalcredit Public Consulting - Serviceteam Fernwärmeanschluss ≥ 100 kW thermisch
Förderungsmittel für den Anschluss an die Fernwärme werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und Konfessionsgemeinschaften einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden alle Anlagenteile innerhalb der Grundstücksgrenze und im Eigentum des Förderwerbers für einen Anschluss mit einer Leistung ≥100kW an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmesystem.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
Übergabestation
Einbindung ins Heizungssystem
Rohrleitungen, Pumpen, Ventile
Speicher, Boiler
Grabungsarbeiten
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Fernwärmeanschluss ≥ 100 kW thermisch
Für Unternehmen gibt es verschiedenste Förderungen von Bund, Ländern, Gemeinden, EU und Wirtschaftskammern. Je nach Betriebsphase – wie beispielsweise Gründung, Übernahme, Innovation und Forschung oder Unternehmenssanierung - stehen verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung.
Die Förderdatenbank der Wirtschaftskammern Österreichs bietet eine einzigartige Übersicht über die Wirtschaftsförderungen in Österreich. Mit Hilfe von Filtern kann ganz gezielt nach passenden Förderungen gesucht werden.
Förderung von sonst. Umweeltschutzmaßnahmen |Betriebe
Österreich
Zielgruppe
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Fördergegenstand
Gefördert werden Umweltschutzmaßnahmen die in §4 der Förderungsrichtlinien 2015 für die Umweltförderung im Inland aufgezählt sind und keinem anderen definierten Förderungsbereich zuordenbar sind.
Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von betrieblichen Lärmemissionen
Maßnahmen zur Verringerung von Umweltbelastungen durch klimarelevante Gase
Pilot- oder Demonstrationsanlagen zur Erprobung und Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien in Zusammenhang mit förderungsfähigen Maßnahmen
Projekte zur Erprobung der Anwendungstauglichkeit innovativer Systemkomponenten, zum Nachweis der Anwendbarkeit im großtechnischen Maßstab mit Bezug auf förderungsfähige Maßnahmen
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
Anteile einer Investition in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erzielung des Umwelteffekts
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Sonstige Umweltschutzmaßnahmen in Betrieben
Förderungsmittel für die ergänzende Umweltförderung sind für natürliche und juristische Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten sowie Einrichtungen der öffentlichen Hand, Gebietskörperschaften, Projektkonsortien, Contractoren, Vereine und konfessionelle Einrichtungen bereitgestellt, die eine genehmigte Forschungsförderung im Rahmen der Ausschreibungen Energieforschung, Smart Cities Demo und Vorzeigeregion Energie vorweisen können.
Fördergegenstand
Gefördert werden Demonstrationsanlagen im Anschluss einer Forschungsförderung aus den Ausschreibungen Energieforschung, Smart Cities Demo und Vorzeigeregion Energie des Klima- und Energiefonds. “Demonstrationsanlagen“ sind Anlagen mit hohem innovativem Charakter. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie über Standardtechnologien hinausgehen und dienen zur Erprobung bzw. Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien, fortschrittlicher Verfahren oder innovativer Systemkomponenten. Entscheidend für eine Förderung ist, dass ein Umwelteffekt der Demonstrationsanlage darstellbar ist.
Beispiele dafür sind:
Demonstrationsanlagen, zur Erprobung und Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien in Zusammenhang mit Energieeffizienzmaßnahmen
Projekte zur Erprobung der Anwendungstauglichkeit innovativer Systemkomponenten zum Nachweis der Anwendbarkeit im großtechnischen Maßstab mit Bezug auf Energiegewinnung aus erneuerbaren Energieträgern
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Informationen für Ihr Projekt im Rahmen der Ausschreibung Energieforschung oder Smart Cities Demo finden Sie hier.
Informationen für Ihr Projekt in der FTI-Initiative Vorzeigeregion Energie finden Sie hier.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Ergänzende Umweltförderung
A) Die Vorbereitung und detaillierte technische Analyse für konkrete größere Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und Maßnahmen im Bereich erneuerbarer Energie in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Anlagen.
B) Informationsmaßnahmen der Gemeinde in Bezug auf geplante Projektumsetzungen von Punkt „A“ im Bereich Energieeffizienz, -erzeugung und -infrastruktur.
C) Anlagenoptimierung wie
die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bei bestehenden Heiz- und Warmwasseranlagen,
die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heiz- und Warmwassersystem (z. B. Heizungspumpentausch, Optimierung der Heizkurve, Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie Einsatz von Einzelraumreglern)
Beleuchtungsoptimierung und LED-Systeme in Bestandsgebäuden sowie Smart-Home-Technologien
Details entnehmen Sie bitte dem Förderprogramm OÖ Clean Energy Program
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Die Stadt Linz fördert innerhalb des Stadtgebietes bei Gebäuden und Anlagen die Umstellung auf Gas oder Fernwärme zur Warmwasserbereitung und/oder als Heizung, wenn die Anschlussleistung mehr als 100 kW beträgt.
Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind, Einrichtungen der öffentlichen Hand, konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine.
Fördergegenstand
Gefördert werden neue Anlagen und Umrüstungen zur Herstellung von nachhaltigen Brenn- und Treibstoffen (flüssige und gasförmige Biokraftstoffe). Ausgenommen sind solche, die auf Basis von Nahrungsmittelpflanzen arbeiten.
Folgende Anlagen werden gefördert:
Biogasanlagen zur Biomethanerzeugung inkl. Aufbereitungstechnologie für die Einspeisung in ein Gasnetz oder Nutzung als Treibstoff
thermische Vergasungsanlagen zur Erzeugung von Prozessgas aus Biomasse inkl. Aufbereitungstechnologie für die Herstellung von flüssigen und gasförmigen Kraftstoffen
Produktionsanlagen zur Herstellung von Biokraftstoffen der zweiten Generation
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
Produktionsanlagen
Aufbereitungsanlagen
Rohstofflager
Treibstofflager
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage bei den förderungsfähigen Kosten berücksichtigt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Biogene Brenn- und Treibstoffe
Förderungsmittel für Holzheizungen zur Eigenversorgung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und Konfessionsgemeinschaften einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden:
Kesselanlagen ≥ 100 kW Nennwärmeleistung, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden
Kesselanlagen ≥ 100 kW Nennwärmeleistung für Zentralheizungen und zur Erzeugung von Prozessenergie
Mikronetze zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung in Verbindung mit einer Kesselanlage
Die Förderung umfasst Investitionen in Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines oder mehrerer betriebseigener Gebäude.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
Kommunalcredit Public Consulting
Serviceteam Kesseltausch/Neuanschaffung ≥100kW bzw. Mikronetz
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Fördergegenstand
Gefördert werden Energiezentralen als innovative Kombination von Maßnahmen zur innerbetrieblichen Bereitstellung von Wärme-und Kälte, sowie die Errichtung von primären Verteilsystemen für Wärme und Kälte zur innerbetrieblichen Raumheizung und für Prozesse.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Innerbetriebliche Energiezentralen
Förderungsmittel für Innovative Nahwärmenetze auf Basis erneuerbarer Energieträger oder Abwärme zur Wärmeversorgung Dritter werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Innovative Nahwärmenetze
Kleinwasserkraftanlagen bis 10 MW, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen und mittlere Wasserkraft-Anlagen werden laut Ökostromgesetz mittels eines Investitionszuschusses gefördert.
Kleinwasserkraftanlagen, Neuerrichtung sowie Revitalisierung
Oberösterreich
Zielgruppe
Betreiberinnen und Betreiber von Kleinwasserkraftanlagen, welche ein Kleinwasserkraftwerk neu errichten, erweitern oder revitalisieren und bei der OeMAG - Abwicklungsstelle für Ökostrom AG eine Investitionsförderung beantragen.
Hinweis: Nicht gefördert werden, gemäß Artikel 1 AGVO, Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.
Fördergegenstand
Gefördert werden Kleinwasserkraftanlagen bis 1 MW Engpassleistung, welche neu errichtet oder revitalisiert und von der OeMAG als förderungsfähig eingestuft und in Folge gefördert werden.
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Klima- und Energie-Modellregionen – Investitionsprojekte 2...
Österreich
Zielgruppe
In Rahmen der vorliegenden Ausschreibung werden Klima- und Energie-Modellregionen gesucht, die in einer Kooperation mit dem Klima- und Energiefonds die Erreichung der Programmziele anstreben.
Fördergegenstand
Siehe Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Bearbeitungsteam “Klima- und Energiemodellregionen”
Förderungsmittel für Klimatisierung und Kühlung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt.
Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden Anlagen zur Klimatisierung von betrieblich genutzten Gebäuden und Anlagen zur Bereitstellung von Prozesskälte.
Adsorptions- und Absorptionskältemaschinen mit Antriebsenergie aus erneuerbaren Energieträgern oder aus industrieller Abwärme bzw. Fernwärme
Free Cooling-Systeme (z.B. auf Basis von Grund-, Fluss- oder Brunnenwasser)
Prozesskälteanlagen unter Verwendung von alternativen Kältemitteln (wie z.B. CO2, Ammoniak, Propan,…) sowie Kältemitteln mit einem GWP bis zu 150
Austausch bzw. Optimierung von Prozesskälteanlagen unter Verwendung von Kältemitteln mit einem GWP zwischen 150 und 1.500
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Klimatisierung und Kühlung: DW 723
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
Unternehmen
Vereine
konfessionelle Einrichtungen
Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind:
Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom 26. Juni 2014, S. 1) sowie
Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben.
Fördergegenstand
Gefördert werden Investitionen zur Klimatisierung von betrieblich genutzten Gebäuden wie
Adsorptions- und Absorptionskältemaschinen mit Antriebsenergie aus erneuerbarenEnergieträgern oder aus industrieller Abwärme bzw. Fernwärme
Free Cooling-Systeme (z. B. auf Basis von Grund-, Fluss- oder Brunnenwasser).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung für...
Oberösterreich
Zielgruppe
Privatpersonen
Fördergegenstand
Die Stadt Linz fördert unter Berücksichtigung baurechtlicher Bestimmungen (wie Oö. Bautechnikverordnung) innerhalb des Stadtgebietes den Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung.
Förderstelle
Stadt Linz
Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt
Förderungsmittel für LED-Systeme im Innenbereich werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt, sofern sich das Bundesland finanziell am zur Förderung eingereichten Projekt beteiligt.
Fördergegenstand
Gefördert werden LED-Systeme zur Beleuchtung von betrieblich genutzten Bestandsobjekten.
der Tausch von konventionellen Leuchten auf LED-Systeme
Lichtsteuerungssysteme in Kombination mit LED-Beleuchtungssystemen
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
LED-Leuchten
Kabel und Leitungen
Rohr- und Tragsysteme
Schalt-, Steuer- und Steckgeräte
Steuerung
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam LED-Systeme
Förderungsmittel für LED-Systeme im Innenbereich werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Förderungsfähig ist die Umstellung von herkömmlichen Beleuchtungssystemen auf LED-Systeme zur Beleuchtung von betrieblich genutzten Objekten.
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften.
Die Projekte müssen den Kriterien einer EU-Kofinanzierung aus den Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) entsprechen.
Fördergegenstand
Nachfolgend werden Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen bzw. Kosten angeführt:
Radinfrastruktur: Radwege, Radabstellanlagen, E-Ladestationen, Beschilderung, etc.
Mobilitätsmanagement, Flotten und Logistik: gefördert wird die Anschaffung und Umrüstung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben wie beispielsweise Elektro- oder Biogasfahrzeuge aller Fahrzeugkategorien sowie Sonderfahrzeuge wie Stapler, Baumaschinen und Traktoren, etc.
innerbetriebliche Tankanlagen: E-Ladestellen, Biodieseltankstellen, Biogastankstellen etc.
Umstellung des Transportsystems: beispielsweise vom LWK auf ein elektrisches Förderband
Förderstelle
Klima- und Energiefonds /
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Verkehr und Mobilität
Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen in Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch nicht auf die Gewerbeordnung beschränkt), konfessio- nelle Einrichtungen und Vereine sowie Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften in Österreich.
Fördergegenstand
Die Förderaktion umfasst •die thermisch-energetische Gebäudesanierung •Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energie und zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden, die vor dem 01.01.2001 errichtet wurden, sowie von denkmal- und ensemblegeschützten Gebäuden.
Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden Mustersanierung
Förderstelle
Klima- und Energiefonds
Mag. Heinz Buschmann, MSc
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Leopold-Ungar-Platz 2 / Stiege 1 / 4.OG / Top 142,1190Wien
Nahwärmeversorgg. auf Basis erneuerbare Energieträger, OÖ
Oberösterreich
Zielgruppe
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
Unternehmen
Vereine
konfessionelle Einrichtungen
Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind:
§ Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom
17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem
Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom
26. Juni 2014, S. 1) sowie
§ Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der
Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe
mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben
Fördergegenstand
Biomasse-Nahwärmeanlagen zur Wärmeversorgung von mindestens zwei räumlich getrennten Objekten, von denen zumindest eines nicht im Eigentum des Förderungswerbers steht.
Neubau, Ausbau und Verdichtung von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme
Hinweis: Eine Landesförderung ist nur für Projekte, für welche der Bund eine Kofinanzierung im Verhältnis Bund 60 Prozent und Land 40 Prozent vorsieht, möglich.
Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft oder dem Wohnbau, unterstützt werden können.
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger
Österreich
Zielgruppe
Förderungsmittel für Maßnahmen zur Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden:
Biomasse-Nahwärmeanlagen
Neubau und Ausbau von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme (Bitte beachten Sie: Die Verdichtung von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme kann hier beantragt werden)
Optimierung von Nahwärmeanlagen
Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeanlagen
Geothermische Nahwärmeanlagen
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Nahwärmeversorgung
Förderungsmittel für Maßnahmen zur Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden:
Biomasse-Nahwärmeanlagen
Neubau, Ausbau und Verdichtung von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme
Optimierung von Nahwärmeanlagen
Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeanlagen
Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen
Geothermische Nahwärmeanlagen
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Optimierung von Nahwärmeanlagen Gefördert werden primär- und sekundärseitige Maßnahmen zur Optimierung von Nahwärmeanlagen, mit dem Ziel einer Reduktion des Brennstoffeinsatzes. Investitionen in Brennstofflager sind aus dieser Förderung ausgenommen.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt
Förderstelle
Kommunalcredit Public Consulting
Serviceteam Nahwärmeversorgung
Neubau in energieeffizienter Bauweise für Betriebe
Österreich
Zielgruppe
Förderungsmittel für den Neubau in energieeffizienter Bauweise werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt.
Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert wird der Neubau von betrieblich genutzten Gebäuden in energieeffizienter Bauweise, die die Anforderungen der OIB-Richtlinie erheblich unterschreiten.
Bei Ausführung nach dem klimaaktiv Gold Standard gemäß dem klimaaktiv Kriterienkatalog gibt es einen Förderzuschlag von 5%. Nähere Information finden Sie hier.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Energieeffizienz
Neubauten in energieeffizienter Bauweise | Gemeinden
Österreich
Zielgruppe
Einreichen können alle österreichischen Gemeinden.
Fördergegenstand
Gefördert wird der Neubau von betrieblich genutzten Gebäuden in energieeffizienter Bauweise, die die Anforderungen der OIB-Richtlinie erheblich unterschreiten.
Beispiele für förderungsfähige Projektteile:
Dämmung der thermischen Hülle
Fenster und Außentüren
außenliegende Verschattungssysteme
Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen
extensive Dachbegrünung
Fassadenbegrünung
dazugehörige Arbeitsleistungen
Neben den Materialien werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Neubau in energieeffizienter Bauweise
Pellets- oder Hackschnitzelanlagen in privaten Haushalten; L...
Oberösterreich
Zielgruppe
private Haushalte
Fördergegenstand
Die Stadt Linz fördert in Kooperation mit der Linz AG innerhalb des Stadtgebietes die Errichtung von Pellets- und Hackschnitzelanlagen zur Warmwasserbereitung und/oder als Heizung mit folgender Einschränkung:
Förderbar ist die Errichtung von Anlagen nur in jenen Bereichen der Stadt Linz, die nicht mit Fernwärme oder Erdgas versorgt sind (Abstand zu einer Fernwärme- oder Gasleitung von mehr als 50 m).
Begründet wird diese Einschränkung damit, dass die Verfeuerung von Pellets und Hackschnitzeln zwar einen positiven Effekt auf den Ausstoß von CO2 als klimawirksames Gas hat (die Verbrennung von Pellets wird im Wesentlichen als CO2-neutral angesehen), allerdings ist der Ausstoß an Feinstaub (PM10) wesentlich höher. Nachdem die Feinstaubbelastung in Linz ein wesentliches Thema ist, soll die Installierung einer großen Anzahl von zusätzlichen Einzelemittenten diese Situation nicht noch verschärfen.
Photovoltaik - Muster- und Leuchtturmprojekte 2021
Österreich
Zielgruppe
Förderungsmittel werden für alle natürlichen und juristischen Personen bereitgestellt. Somit können auch Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden neu installierte Anlagen, die besonders innovative Komponenten oder innovative Anlagen- bzw. Integrationskonzepte aufweisen. Besonderer Wert wird hierbei auf Systemintegration und das Potenzial zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Anlage gelegt. Anlagen kleiner 1 MW müssen innerhalb von zwei Jahren, Anlagen größer gleich 1 MW innerhalb von drei Jahren ab Datum des Fördervertrages errichtet werden. Der Einbau von gebrauchten Komponenten wird nicht gefördert.
Detaillierte Information finden Sie im Leitfaden des Förderprogramms.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Förderberatung „Muster- und Leuchtturmprojekte von PV-Anlagen“
Privatpersonen, die eine Radonschutzmaßnahme in ihrem geplanten bzw. bestehenden Wohnhaus (Hauptwohnsitz) mit bis zu drei Wohnungen setzen.
Hinweis: Die förderbaren Maßnahmen müssen der privaten Nutzung dienen und die betroffenen Wohnhäuser und Wohnungen müssen ganzjährig bewohnt werden bzw. sein (Hauptwohnsitz). Ferienwohnungen sowie Zweitwohnsitze sind nicht förderbar.
Fördergegenstand
Was wird gefördert?
Der Einbau einer Radondrainage gemäß ÖNORM S 5280-2 vom 15.10.2017 bei Bauvorhaben in Gemeinden der Radonpotenzialklassen 2 und 3 (Link siehe am Ende der Seite) mit ständig bewohnten erdberührenden Wohn-, Schlaf- oder Aufenthaltsräumen (Aufenthalt länger als 15 h/Woche)
Bautechnische Sanierungen bei einer Überschreitung der jahresdurchschnittlichen Radonkonzentration im Gebäude von mehr als 1.000 Becquerel pro Kubikmeter gemäß ÖNORM S 5280-1.
Raus aus Öl 2021 | Privat | Mehrgeschossiger Wohnbau
Österreich
Zielgruppe
Förderungsanträge können von GebäudeeigentümerInnen bzw. deren bevollmächtigter Vertretung (z.B. der Hausverwaltung) eines mehrgeschoßigen Wohnbaus mit mindestens drei Wohneinheiten gestellt werden.
Fördergegenstand
Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) im privaten Wohnbau durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.
Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig. Beachten Sie dazu auch das Dokument „Förderungsfähige Kosten“.
Zusätzlich werden bei einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems die dafür anfallenden Mehrkosten extra gefördert.
Wird neben dem Heizungstausch auch eine thermische Gebäudesanierung durchgeführt, so kann hierfür ein separater Antrag im Rahmen des „Sanierungsscheck im mehrgeschoßigen Wohnbau“ gestellt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.sanierungsscheck21.at/mgw.
Genaue Informationen zu den Förderungsbedingungen finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Sanierungsscheck
RAUS AUS ÖL UND GAS und SANIERUNGSOFFENSIVE 2021/2022
Österreich
Zielgruppe
Private, Betriebe und Gemeinden
Fördergegenstand
Ein-/Zweifamilienhäuser für Private
Die Einreichung für die Förderungsaktion „raus aus Öl und Gas“ für Private 2021/2022 verläuft in zwei Schritten mit Registrierung und anschließender Antragstellung.
Sanierungsoffensive 2021/2022
Thermische Gebäudesanierung für Private 2021/2022
Ein-/Zweifamilienhäuser
Mehrgeschoßiger Wohnbau
Thermische Gebäudesanierung für Betriebe 2021/2022
Umfassende Sanierungen
Einzelmaßnahmen
Thermische Gebäudesanierung für Gemeinden 2021/2022
Regionalprogramme der Bundesländer; Programmstrategie und -...
Österreich
Zielgruppe
Betriebe und öffentliche Einrichtungen
Gelistete Beratungsangebote der Bundesländer: Siehe KPC-Webseite
Fördergegenstand
Über das Programm werden geförderte Beratungsleistungen für Betriebe und öffentliche Einrichtungen in den einzelnen Bundesländern angeboten mit dem Ziel Potentialen und Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz, der Anwendung erneuerbarer Energieträger und Vermeidung von Abfällen zu finden.
Förderungsmittel für das Rohstoffmanagement werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Genaue Informationen finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Rohstoffmanagement
Sanierungsoffensive 2021/2022|Ein- und Zweifamilienhaus, Rei...
Österreich
Zielgruppe
Förderungsmittel für „raus aus Öl und Gas“ für Private werden ausschließlich für Privatpersonen bereitgestellt. Förderungsanträge können von (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigten oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses eingereicht werden. Für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten gelten besondere Förderungskriterien. Diese finden Sie unter www.raus-aus-öl.at/mgw.
Fördergegenstand
Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.
Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
Genaue Informationen zu den Förderungsbedingungen finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Sanierungsscheck
Förderungsmittel für Energiesparmaßnahmen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt.
Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden unten stehende Verbesserungen des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden, mit einem Datum der erstmaligen Baubewilligung vor dem 1.1.2000.
Die Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches mit einem U-Wert von maximal 0,14 W/m²K.
Die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern Dachflächenfenstern und Außentüren mit einem Uw-Wert von maximal 1,1 W/m²K
Lichtkuppeln und Lichtbänder mit einem Uw-Wert von maximal 1,4 W/m²K
Sektionaltore und Rolltore mit einem Uw-Wert von maximal 1,7 W/m²K
Die Förderung erfolgt nach Umsetzung der Maßnahmen und wird pauschal anhand der Größe der sanierten Bauteile bestimmt. Bitte stellen Sie sicher, dass die angeführten U-Werte aus den zur Förderung eingereichten Rechnungen erkennbar sind.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Die Kombination von mehreren Einzelmaßnahmen, welche zu einer sehr hohen Heizwärmebedarfsreduktion führen, können möglicherweise auch als umfassende Sanierung beantragt werden. Die Förderung beträgt bei einer umfassenden Sanierung bis zu 30% der förderungsfähigen Kosten. Nähere Informationen finden Sie hier.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Thermische Gebäudesanierung Einzelmaßnahme
Sanierungsoffensive | Einzelmassnahmen2021/2022 | Gemeinden
Österreich
Zielgruppe
Einreichen können alle österreichischen Gemeinden.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Verbesserung des Wärmeschutzes von nicht für Wohnzwecke genutzten Gebäuden, mit einem Datum der erstmaligen Baubewilligung vor dem 1.1.2000.
Die Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches mit einem U-Wert von maximal 0,14 W/m²K.
Die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern Dachflächenfenstern und Außentüren mit einem Uw-Wert von maximal 1,1 W/m²K
Lichtkuppeln und Lichtbänder mit einem Uw-Wert von maximal 1,4 W/m²K
Sektionaltore und Rolltore mit einem Uw-Wert von maximal 1,7 W/m²K
Die Förderung erfolgt nach Umsetzung der Maßnahmen und wird pauschal anhand der Größe der sanierten Bauteile bestimmt. Bitte stellen Sie sicher, dass die angeführten U-Werte aus den zur Förderung eingereichten Rechnungen erkennbar sind.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt. Die Kombination von mehreren Einzelmaßnahmen, welche zu einer sehr hohen Heizwärmebedarfsreduktion führen, können möglicherweise auch als umfassende Sanierung beantragt werden. Die Förderung beträgt bei einer umfassenden Sanierung bis zu 18% der förderungsfähigen Kosten. Nähere Informationen finden Sie hier.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Thermische Gebäudesanierung Einzelmaßnahme
Förderungsanträge können von GebäudeeigentümerInnen bzw. deren bevollmächtigter Vertretung (z.B. der Hausverwaltung) eines mehrgeschoßigen Wohnbaus mit mindestens drei Wohneinheiten gestellt werden.
Fördergegenstand
Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) im privaten Wohnbau durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.
Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig. Beachten Sie dazu auch das Dokument „Förderungsfähige Kosten“.
Zusätzlich werden bei einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems die dafür anfallenden Mehrkosten extra gefördert.
Wird neben dem Heizungstausch auch eine thermische Gebäudesanierung durchgeführt, so kann hierfür ein separater Antrag im Rahmen des „Sanierungsscheck im mehrgeschoßigen Wohnbau“ gestellt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.sanierungsscheck21.at/mgw.
Genaue Informationen zu den Förderungsbedingungen finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Sanierungsscheck
Förderungsmittel für die thermische Gebäudesanierung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden über die Anforderungen der OIB-Richtlinie 6 hinaus oder zur Reduktion des Heizwärmebedarfs um mehr als 50 % gegenüber dem unsanierten Zustand. Das Datum der erstmaligen Baubewilligung muss vor dem 1.1.2000 liegen.
Beispiele für förderungsfähige Projektteile:
Dämmung der Außenwände
Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches
Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des erdanliegenden Fußbodens
Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen im Zuge der thermischen Sanierung des Gebäudes
Außenliegende Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes
Extensive Dachbegrünung
Fassadenbegrünung
Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Thermische Gebäudesanierung
Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.
Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig. Eine umfangreichere Auflistung finden Sie im Informationsblatt. Soweit erforderlich, sind zusätzliche Kriterien der jeweiligen Landesförderungsstelle nachzuweisen.
Genaue Informationen zu den Förderungsbedingungen finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam "Sauber Heizen für Alle"
Solaranlagen für Häuser mit mehr als drei Wohnungen; Linz ...
Oberösterreich
Zielgruppe
Private, Unternehmen
Fördergegenstand
Beim Einbau einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsergänzung bei Häusern mit mehr als drei Wohnungen Wohnbau wird in Abhängigkeit von der Leistung der Solaranlage gefördert.
Förderstelle
Stadt Linz
Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt
Gefördert werden Investitionen zur Errichtung thermischer Solaranlagen zur
ausschließlichen Warmwasseraufbereitung
kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
Bereitstellung von Prozesswärme ab 20 m² Bruttokollektorfläche
solaren Trocknung
solaren Kälteerzeugung
Wärme- und Kälteerzeugung für die Einspeisung in ein Wärme- und/oder Kältenetz
Nicht gefördert werden Investitionen im Zuge eines Neubaus bzw. Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Sanierung, welche über die im Förderprogramm enthaltenen Einzelmaßnahmen hinausgehen.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Solaranlagen, thermisch und Wärmepumpen; Privat OÖ Förder...
Oberösterreich
Zielgruppe
Privatpersonen, die eine förderungsfähige Anlage in ihrem bestehenden Wohnhaus (Hauptwohnsitz) mit bis zu drei Wohnungen errichten.
Hinweis: Die förderbaren Maßnahmen müssen der privaten Nutzung dienen und die betroffenen Wohnhäuser und Wohnungen müssen ganzjährig bewohnt sein (Hauptwohnsitz). Ferienwohnungen sowie Zweitwohnsitze sind nicht förderbar.
Fördergegenstand
Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers gegen eine elektrisch betriebene Heizungs-Wärmepumpe, die entsprechend der VERORDNUNG (EU) Nr. 813/2013 zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ηs) bei mittlerem Klima von mindestens 125 % (55° C) und 150 % (35° C) aufweisen. Die Wärmepumpen müssen weiters über das nationale Wärmepumpen-Gütesiegel entsprechend dem European Quality Label für Heat Pumps, EHPA, verfügen.
Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers durch Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz, sofern diese ganz oder teilweise (zumindest 80 %) auf Energie aus erneuerbaren Quellen beruht oder aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Sinne der Richtlinie 2004/8/EG über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt, ABl. Nr. L 52 vom 21.02.2004 S. 50, sowie sonstige Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt, stammt.
Errichtung einer thermischen Solaranlage, sofern diese nachträglich eingebaut wurde und eine Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle für den Kollektor nach der „Solar Keymark“-Richtlinie vorliegt, oder die Kollektoren das "Austria Solar-Gütesiegel" aufweisen. Die Förderung kann unabhängig des bestehenden Heizsystems beantragt werden.
Entsorgung eines ortsfesten Tanks für fossile Brennstoffe, in Kombination mit dem Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers gegen eine elektrisch betriebene Heizungs-Wärmepumpe oder Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers durch Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz. Der Bonus dient zur Abdeckung der Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung eines Tanks für fossile Brennstoffe durch ein befugtes Unternehmen.
Nicht gefördert werden: Anlagen in Neubauten, Eigenbauanlagen und Prototypen, Erweiterung von bestehenden thermischen Solaranlagen, gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen.
Förderstelle
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Wohnbauförderung
Sämtliche natürlichen und juristischen Personen in Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch nicht auf
die Gewerbeordnung beschrankt), insbesondere
• Produktionsbetriebe
• Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe
• Fernwärmenetzbetreiber
• Energieversorgungsunternehmen
• Tourismusbetriebe
• Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften sowie gemeindeeigene Betriebe, auch
in Form von Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit
• Konfessionelle Einrichtungen und Vereine
• Contractoren
• Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
BürgerInnenbeteiligungsprojekte können von sämtlichen Zielgruppen umgesetzt werden und stellen unter
Einhaltung von themenfeldspezifischen Kriterien eine förderfähige Projektart dar.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Errichtung von Demonstrations-Anlagen mit einer erforderlichen Mindestgröße von 100 m² (außer Themenfeld 5: ab 50 m² ) Kollektorfläche in den Bereichen:
• Solare Prozesswärme • Solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen (Mikronetze, Nah- und Fernwärmenetze) • Hohe solare Deckungsgrade (über 20 % am Gesamtwärmebedarf) in Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben • Solarthermie in Kombination mit Wärmepumpe • Neue Technologien und innovative Ansätze
Die Anlagen werden von einem Expertengremium bewertet und einzelne Anlagen werden zur Teilnahme an der (verpflichtenden) Begleitforschung ausgewählt. Die Begleitforschung sammelt Daten während zumindest einem Jahr des Anlagenbetriebs, wertet diese aus und zieht daraus Erkenntnisse bezüglich des Optimierungspotentials von großen Solaranlagen.
Sämtliche Erkenntnisse der Begleitforschung werden in geeigneter Form der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Bearbeitungsteam "Solare Großanlagen"
Solarthermische Anlagen ≥ 100 m² Bruttokollektorfläche; ...
Österreich
Zielgruppe
Förderungsmittel für thermische Solaranlagen werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt, sofern sich das Bundesland finanziell am zur Förderung eingereichten Projekt beteiligt.
Fördergegenstand
Gefördert werden Solaranlagen ≥ 100 m² Bruttokollektorfläche für
Warmwasserbereitung
Raumheizung
Prozesswärme
und Solaranlagen (unabhängig von der Kollektorfläche) für den Antrieb von Kühlanlagen.
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
Solaranlage
Luftkollektoren
Wärmespeicher
Verrohrung
Verteilernetz
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Solaranlage ab 100m2 und Anlagen für Kühlung
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
Unternehmen
Vereine
konfessionelle Einrichtungen
Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind:
Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom26. Juni 2014, S. 1) sowie
Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben.
Fördergegenstand
thermische Solaranlagen größer/glich 100 m² zur
ausschließlichen Warmwasseraufbereitung
kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
Bereitstellung von Prozesswärme
solaren Trocknung
solaren Kälteerzeugung
Wärme- und Kälteerzeugung für die Einspeisung in ein Wärme- und/oder Kältenetz
Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
Unternehmen
Vereine
konfessionelle Einrichtungen
Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Fördergegenstand
thermische Solaranlagen bis 100 m2 zur
ausschließlichen Warmwasseraufbereitung
kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
Bereitstellung von Prozesswärme ab 20 m² Bruttokollektorfläche
solaren Trocknung
solaren Kälteerzeugung
Wärme- und Kälteerzeugung für die Einspeisung in ein Wärme- und/oder Kältenetz
Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Organisationene
Fördergegenstand
Gefördert werden Umweltschutzmaßnahmen die in §4 der Förderungsrichtlinien 2015 für die Umweltförderung im Inland aufgezählt sind und keinem anderen definierten Förderungsbereich zuordenbar sind.
Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von betrieblichen Lärmemissionen
Maßnahmen zur Verringerung von Umweltbelastungen durch klimarelevante Gase
Pilot- oder Demonstrationsanlagen zur Erprobung und Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien in Zusammenhang mit förderungsfähigen Maßnahmen
Projekte zur Erprobung der Anwendungstauglichkeit innovativer Systemkomponenten, zum Nachweis der Anwendbarkeit im großtechnischen Maßstab mit Bezug auf förderungsfähige Maßnahmen
Spezielle Maßnahmen im Bereich Umwelt, Energie und Nachhalt...
Oberösterreich
Zielgruppe
Private, Unternehmen
Fördergegenstand
Die Stadt Linz fördert die Errichtung von Anlagen bzw. den Kauf von Geräten zur Einsparung bzw. nachhaltigen Nutzung von Energie und Rohstoffen mit innovativem Charakter.
Beispiele:
Innovative Maßnahmen zur Verbesserung der Luft
Besondere Maßnahmen zur Lärmminderung, die über den üblichen Standard hinausgehen
Besondere Maßnahmen zur Energieeinsparung
Bewusstseinsbildende Maßnahmen und Projekte
Um sicher zu gehen, ob Ihre Maßnahmen förderwürdig ist, empfehlen wir, bereits vor dem Kauf bzw. vor dem Setzen von Maßnahmen einen Förderantrag zu stellen.
Eine Sachverständigenkommission wird dann die Höhe einer allfälligen Förderung festlegen.
Hinweis:
Für Heizungsumstellungen von Wohnblöcken, Installierung von Hackschnitzel- oder Pelletsheizungen, Solaranlagen, Wärmepumpen, Regenwassernutzanlagen und für den Einbau von Schallschutzfenstern gibt es spezielle Förderungen. Verwenden Sie bitte direkt den Einstieg über das Hauptmenü der Förderungen.
STROMERZEUGUNG in Insellage auf Basis erneuerbarer Energietr...
Österreich
Zielgruppe
Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen
Fördergegenstand
Gefördert werden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger zur Eigenversorgung in Insellagen ohne Netzzugangsmöglichkeit (z.B. Berghütten).
Die Stadt Linz fördert die Messung der Außenhülle von Gebäuden mithilfe einer Wärmebildkamera, wenn diese Messung zu einer wärmetechnischen Sanierungsmaßnahme geführt hat.
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Errichtung von bis zu 25 zusätzlichen Abnehmeranschlüssen an bestehenden Leitungstrassen von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme bis max. 50 kW Nennwärmeleistung.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
Übergabestation
Rohrleitungen
Grabungsarbeiten
erforderliche Planungs- und Montagearbeiten
Weiterführende Informationen finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
Kommunalcredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Energiesparen
Förderungsmittel für Maßnahmen zum umwelt- und klimafreundlichen Heizen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Neben der jeweiligen Anlage werden auch Planung und Montage sowie Demontage- und Entsorgungskosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Energiesparen
Gefördert werden Investitionen zur Errichtung effizienter Wärmepumpen zur Heizwärme- und Warmwasserversorgung.
Hinweis: Luftwärmepumpen werden ausschließlich aus Bundesfördermittel unterstützt!
Nicht gefördert werden Investitionen im Zuge eines Neubaus bzw. Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Sanierung, welche über die im Förderprogramm enthaltenen Einzelmaßnahmen hinausgehen.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 7720-76111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Gefördert werden Investitionen zur Errichtung effizienter Wärmepumpen zur Heizwärme-und Warmwasserversorgung.
Hinweis: Luftwärmepumpen werden ausschließlich aus Bundesfördermittel unterstützt!
Nicht gefördert werden Investitionen im Zuge eines Neubaus bzw. Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Sanierung, welche über die im Förderprogramm enthaltenen Einzelmaßnahmen hinausgehen.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
Unternehmen
Vereine
konfessionelle Einrichtungen
Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Hinweis:
Von der Förderung ausgeschlossen sind
Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom 26. Juni 2014, S. 1) sowie
Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben.
Fördergegenstand
Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind Ausgaben für:
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
Unternehmen
Vereine
konfessionelle Einrichtungen
Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Fördergegenstand
Effiziente Wärmepumpen zur Heizwärme- und Warmwasserversorgung kleiner 100 kW
Hinweis: Luftwärmepumpen werden ausschließlich aus Bundesfördermittel unterstützt!
Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 7720-76111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind:
• Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom26. Juni 2014, S. 1) sowie
• Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben.
Fördergegenstand
effiziente Wärmepumpen zur Heizwärme- und Warmwasserversorgung größer/gleich 100 kW
Hinweis: Luftwärmepumpen werden ausschließlich aus Bundesfördermittel unterstützt!
Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt derOö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail:sport.post@ooe.gv.at).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
Unternehmen
Vereine
konfessionelle Einrichtungen
Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Fördergegenstand
effiziente Wärmepumpen zur Heizwärme- und Warmwasserversorgung kleiner 100 kW
Hinweis:Luftwärmepumpen werden ausschließlich aus Bundesfördermittel unterstützt! Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt derOö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail:sport.post@ooe.gv.at).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Förderungsmittel für elektrisch betriebene Wärmepumpen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden elektrisch betriebene Wärmepumpen ab 100 kW Nennwärmeleistung mit Umgebungswärme als Wärmequelle, die zur überwiegenden Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser bzw. Prozesswärme oder die Versorgung von Wärmenetzen (zum Beispiel Wasser/Wasser oder Sole/Wasser-Wärmepumpen) verwendet werden.
Genaue Informationen finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Wärmepumpe ≥ 100 kW thermisch
WÄRMERÜCKGEWINNUNG KÄLTE-, LÜFTUNGSANLAGEN UND UMLUFTSYT...
Österreich
Zielgruppe
Förderungsmittel zum Energiesparen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen und von Lüftungsanlagen mit einer Wärmetauscher- Leistung bis zu 100 kW und Umluftsysteme bis zu einem Volumenstrom von 50.000 m³/h.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
Wärmetauscher
Pufferspeicher
Steuerungselektronik
Zentrallüftungsgerät mit Wärmetauscher
Absauganlage (Zentraleinheit)
Luftrückführung
Luftfilter (nur bei Umluftsystemen)
Weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Energiesparen
Förderungsmittel für die Verdichtung von Wärmeverteilnetzen werden für alle Betriebe bereitgestellt. Darüber hinaus können auch sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert wird der Anschluss von bis zu 25 Abnehmern mit maximal 50 kW Nennwärmeleistung je Übergabestation. Anerkannt werden Kosten für Anlagenteile, die sich im Eigentum des Förderwerbers befinden und für den Anschluss an ein Fernwärmenetz erforderlich sind.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
Übergabestation
Rohrleitungen
Grabungsarbeiten
erforderliche Planungs- und Montagearbeiten
Weiterführende Informationen finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Energiesparen
Gemeinden, Gemeinnützige Bauvereinigungen, kirchliche und soziale Institutionen, Vereine
Haus, Wohnungseigentümer, Mieter
Eigentümergemeinschaften bei mehrheitlicher Zustimmung
Fördergegenstand
Förderbare Maßnahmen sind: 1. Qualitative Verbesserung des Wohnungsbestandes und des Wohnumfeldes auch im Hinblick auf Barrierefreiheit vor allem durch den nachträglichen Einbau eines behindertengerechten Liftes. 2. Nachträgliche sicherheitstechnische Maßnahmen bei Liften. 3. Öffentlich zugängliche Kinder- und Jugendspielplätze, die auf Wunsch und in Kooperation mit den Gemeinden gemäß der Begleitbroschüre Spielraumförderung errichtet oder saniert werden. 4. Abstellplätze im Freien und in Tiefgaragen im Zusammenhang mit Wohnanlagen. 5. Fahrrad-Abstellplätze (maximal 360 Euro pro Abstellplatz). 6. Lärmschutz- und Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit Wohnanlagen. 7. Nachträglicher Einbau von Brandschutzmaßnahmen in mehrgeschoßigen Wohnbauten. 8. Energiesparberatung sowie Beratung für qualitativen Wohnbau. 9. Pilotprojekte für innovative Maßnahmen im Wohnbau, insbesondere zur Steigerung der Energieeffizienz bzw. zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. 10. Wohnbauforschung."), zielgruppe_lang=TRIM(" * Gemeinden, Gemeinnützige Bauvereinigungen, kirchliche und soziale Institutionen / Vereine * Haus / Wohnungseigentümer / Mieter * Eigentümergemeinschaften bei mehrheitlicher Zustimmung
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Wohnbauförderung
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