Die AEA-Förderdatenbank bietet eine Übersicht über derzeit verfügbare Förderungen der Themenbereiche Energie, Mobilität und Forschung in Österreich. Wir sind stets bemüht, die Datenbank aktuell zu halten. Sollten Sie dennoch eine Förderung vermissen oder auf einen nicht funktionierenden oder veralteten Link stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail.
Abfälle (gefährlich)| Betriebe; Maßnahmen
Österreichweit
Altlasten/Entsorgung
Zielgruppe
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Fördergegenstand
Gefördert werden Maßnahmen
zur Vermeidung von gefährlichen Abfällen,
zur stofflichen Verwertung von gefährlichen Abfällen,
zur thermischen Verwertung oder sonstigen Behandlung von gefährlichen Abfällen
Förderstelle
Kommunalcredit Public Consulting
Serviceteam Gefährliche Abfälle
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-719
Email: umwelt(at)kommunalkredit.at
Kommunale Betreiber von ASZ / Wertstoffzentren (Gemeinden und Gemeindeverbände). Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von abfallwirtschaftlichen Maßnahmen im Sinne des § 7 NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992“.
Fördergegenstand
Gefördert wird folgendes:
ASZ-Neubau,
ASZ-Umbau,
Mobiles ASZ,
Grünschnittlagerplätze,
CAF (Common Assessment Framework)-Zertifizierung
Förderstelle
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 16
3109 St Pölten
Telefon: 02742/9005-14226
Email: post.ru3@noel.gv.at
Förderungsmittel für Maßnahmen zur Abwärmeauskopplung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden:
Anlagen zur Auskopplung von Abwärme aus industriellen und gewerblichen Prozessen
die Einspeisung von Abwärme in bestehende oder neue Nah- und Fernwärmenetze mittels Transportleitung und Verteilzentrale
Verteilnetze mit Übergabestationen
Wärmepumpen zur zentralen Temperaturanhebung von Abwärme für Heizzwecke
Niedertemperatur- bzw. Anergienetze mit verbraucherseitigen Wärmepumpen zur Nutzbarmachung der Abwärme
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
Auskoppelungsanlage mit Wärmetauscher
Fernwärmeleitungen (Transportleitung) und Verteilzentrale
Verteilnetz mit Übergabestationen
zentrale und dezentrale Wärmepumpen zur Temperaturanhebung
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Wärmeverteilung und Transport
Serviceteam Wärmeauskopplung
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31631-723 (Wärmeauskopplung); 01/31631-719 (Wärmeverteilung und Transport)
Email: umwelt@kommunalkredit.at
Das Angebot im Bereich der Förderung der kommunalen Wasserwirtschaft richtet sich vorrangig an Gemeinden, Verbände, Kommunalunternehmen und Genossenschaften. Darüber hinaus können private und juristische Personen Förderungen für Einzelanlagen bzw. für Hausanschlussleitungen größer 100 Meter erhalten.
Fördergegenstand
Gefördert werden:
die Ersterrichtung von Kanalanschlussleitungen (inkl. der zugehörigen Anlagenteile wie Pumpwerke, etc.) mit einer Länge von mindestens 100 Meter
die Sanierung von Kanalanschlussleitungen älter als 40 Jahre mit einer Länge von mindestens 100 Meter
Neben der Anlage werden auch Planung und Bauaufsicht als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Siedlungswasserwirtschaft
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-734
Email: wasser@kommunalkredit.at
Alternative Energieförderung - Anlagen zur Nutzung NÖ
Niederösterreich
Gebäude / Wohnraum, Energiesparen / Energieeffizienz, Alternativenergie, Heizen / Wärmeerzeuger
Zielgruppe
Privatpersonen
Fördergegenstand
Gefördert werden bei Einbau in Ein- und Zweifamilienhäusern (Eigenheimen) und Gruppenwohnbauten:
Thermische Solaranlagen zur Aufbereitung von Warmwasser mit einer Kollektorfläche von mindestens 4 m² und einem Pufferspeicher mit einem Volumen von mindestens 300 l
Thermische Solaranlagen zur Aufbereitung von Warmwasser und für die Wohnraumheizung mit einer Kollektorfläche von mindestens 10 m² und einem Pufferspeicher mit einem Volumen von mindestens 500 l.
Erdreich-Wasser oder Wasser-Wasser - Wärmepunpen, die in monovalenten Heizungsbetrieb in Kombination mit Niedertemperaturwärmeabgabesystemen (maximale Vorlauftemperatur 35°C) betrieben werden und die eine rechnerisch nachvollziehbare Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 4 aufweisen.
Thermische Solaranlagen, die der alleinigen Beheizung von Schwimmbädern dienen, sind von der Förderung ausgenommen.
Förderstelle
Magistrat St. Pölten
Fachbereich Gesundheit, Soziales und Umwelt
Umweltschutz
In den Genuss von Förderungen können nur natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Burgenland die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder solchen Personen gleichgestellt sind, nach dem Recht der Europäischen Union, aufgrund eines Staatsvertrages, des Abkommens zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraumes oder des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits kommen, sofern die Anlage überwiegend privat genutzt wird.
Fördergegenstand
Elektro-Scooter für Pensionisten und gehbehinderte Personen,
Elektro-Mopeds und Elektro-Motorräder, Neuanschaffung
PKW – Neuanschaffung oder Umbau auf vollelektrischen Betrieb
Mit Erdgas oder mit Biogas betriebene PKW – Neuanschaffung oder Umbau auf Erdgas oder Biogas Betrieb
Förderstelle
Amt der Burgenländischen Landesregierung,
Abteilung 3 – Finanzen, Hauptreferat Wohnbauförderung
In den Genuss von Förderungen können natürliche Personen, dazu gehören auch Eigentümer von Reihenhäusern, im Sinne des § 9 in Verbindung mit § 41 Abs. 2 Bgld. WFG 2005 kommen, sofern die Anlage(n) gemäß Punkt 1.2 überwiegend privat genutzt wird/werden.
Fördergegenstand
Im Rahmen der Richtlinien können nachfolgende Maßnahmen gefördert werden:
Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Energie für die Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser auf Basis erneuerbarer Energie und zur Einsparung von Energie sowie anderen elementaren Ressourcen.
Förderstelle
Amt der Bgld. Landesregierung
Abteilung 3 - Finanzen
Hauptreferat Wohnbauförderung
Alternativenergie, Energiesparen / Energieeffizienz, Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger
Zielgruppe
In den Genuss einer Förderung können natürliche sowie juristische Personen kommen (z.B. Private Haushalte) die Österreichischer Staatsbürger (oder gleichwertig) sind und ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben.
Fördergegenstand
Warmwasserwärmepumpen
Thermische Solaranlage für Warmwasserbereitung
Heizungswärmepumpen (Erd- oder Wasserwärmepumpe)
Heizungswärmepumpen (Luftwärmepumpen)
Heizungswärmepumpen (Hybrid- und bivalent betriebene Wärmepumpen)
Thermische Solaranlage für Heizungsunterstützung
Hauszentralheizung über Biomasse
Sonstige Anlagen zur Abdeckung des Raumwärmebedarfs auf Basis erneuerbarer Energie
Fernwärmeanschlüsse
Komfortlüftung (mechanisch kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung)
Regen- oder Brunnenwassernutzungsanlagen
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bestehender Biomasseanlagen
Förderstelle
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 3 - Finanzen
Hauptreferat Wohnbauförderung
Alternativenergieanlagen, Ein- und Zweifamilienhäuser; Bgld
Burgenland
Energiesparen / Energieeffizienz, Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger, Stromerzeuger- und Speicher
Zielgruppe
Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Burgenland.
Fördergegenstand
Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Energie für die Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser auf Basis erneuerbarer Energie und zur Einsparung von Energie sowie anderen elementaren Ressourcen.
Beispiele:
Warmwasserwärmepumpen, Thermische Solaranlage für Warmwasserbereitung, Sonstige Anlagen zur Abdeckung des Raumwärmebedarfs auf Basis erneuerbarer Energie, Komfortlüftung (mechanisch kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung), Regen- oder Brunnenwassernutzungsanlagen etc.
Weitere Informationen
Klicken Sie hier um zum Förderantrag und zur Richtlinie zu gelangen!
Förderstelle
Amt der Burgenländischen Landesregierung,
Abteilung 3 - Finanzen, Hauptreferat Wohnbauförderung
Alternativenergieförderung 2019/2020, KNTN - LANDESBETEILIGUNGEN AN BUNDESFÖRDERUNGEN
Kärnten
Gebäude / Wohnraum, Energiesparen / Energieeffizienz, Alternativenergie, Heizen / Wärmeerzeuger
Zielgruppe
Natürliche und juristische Personen.
Fördergegenstand
Alle notwendigen Landesbeteiligungen an Bundesförderungen oder Förderungen der
Europäischen Union in den Bereichen Erneuerbare Energie und Energieeffizienz. Die
Gebäude können öffentlich, gewerblich oder durch gemeinnützige Vereine genutzt
werden.
Förderstelle
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 8 - Umwelt, Wasser und Naturschutz, UA Energie
DI Erich Mühlbacher
Flatschacher Straße 70
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: (+43) 050 536 18211
Email: post.abt8@ktn.gv.at
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie
Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Fördergegenstand
Fernwärme ist die Verteilung thermischer Energie in Form von Dampf oder heißem
Wasser von einer zentralen Erzeugungsquelle durch ein Netz an mehrere Gebäude oder
an Anlagen zur Nutzung als Raum- oder Prozesswärme.
Förderstelle
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 8 - Umwelt, Wasser und Naturschutz, UA Energie
DI Erich Mühlbacher
Flatschacher Straße 70
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: (+43) 050 536 18211
Email: post.abt8@ktn.gv.at
Energiesparen / Energieeffizienz, Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger, Alternativenergie
Zielgruppe
Natürliche und juristische Personen.
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
(auch Privatzimmervermieter), öffentliche Einrichtungen, Landwirte (sofern keine
anderen Landesförderungen möglich sind) sowie gemeinnützige Vereine.
Fördergegenstand
Gefördert werden Zentralheizungskessel für Gebäude, die mit Holzpellets, Hackgut aus
fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden
Förderungsfähige Anlagen(teile) Nicht förderungsfähige Anlagen(teile)
Kesselanlage inklusive Beschickung,
und Rauchgasreinigung
Wärmespeicher
Einbindung ins Heizungssystem
Kamin
Demontage Altanlage
Weitere, für den Betreib relevante Anlagenteile
Förderstelle
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 8 - Umwelt, Wasser und Naturschutz, UA Energie
DI Erich Mühlbacher
Flatschacher Straße 70
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: (+43) 050 536 18211
Email: post.abt8@ktn.gv.at
Landwirte (sofern keine anderen Landesförderungen möglich sind);
gemeinnützige Vereine.
Nicht förderfähig sind:
privat genutzte Photovoltaikanlagen
Inselanlagen (z. B. Anlagen auf Almhütten);
Anlagen mit erhöhtem Einspeisetarif;
gebrauchte Module.
Fördergegenstand
a) Der Ankauf und die Errichtung von neuen Photovoltaikanlagen für den Eigenverbrauch
(Netzparallelbetriebsanlagen).
b) Erweiterungen von bestehenden Anlagen zur Optimierung des Eigenverbrauchs.
Definition Eigenverbrauchsoptimiert
Bei Anlagen mit einer Leistung von bis zu 15 kWp wird die maximal förderbareAnlagengröße wie folgt berechnet:Stromverbrauch laut der Stromrechnung des letzten Jahres (falls dieser atypisch ist,dann durchschnittlichen jährlichen Stromverbrauch laut Stromrechnung der letzten dreiJahre) in kWh dividiert durch 3.000 = förderbare Anlagengröße in kWp.Beispiel: 21.000 kWh Jahresstromverbrauch; max. förderbare Anlagengröße bzw. max.förderbare Leistung errechnet sich wie folgt:21.000 kWh Jahresstromverbrauch dividiert durch 3.000 = max. 7 kWp geförderteLeistung durch dieses Förderprogramm.Wenn der Jahresstromverbrauch (Stromverbrauch laut der Stromrechnung des letztenJahres; falls dieser atypisch ist, dann durchschnittlicher jährlicher Stromverbrauch lautStromrechnungen der letzten drei Jahre) größer als 45.000 kWh ist, wird die maximaleförderbare Anlagengröße wie folgt berechnet: 15 kWp plus eine Leistung in kWp, diesich wie folgt errechnet: Jahresstromverbrauch minus 45.000 kWh, dieser Wert dividiert
durch 5.000.
Beispiel: 50.000 kWh Jahresstromverbrauch; max. förderbare Anlagengröße bzw. max.
förderbare Leistung errechnet sich wie folgt:
15 plus ((50.000 minus 45.000) dividiert durch 5.000) = 16 kWp geförderte Leistung
durch dieses Förderprogramm
Förderstelle
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 8 - Umwelt, Wasser und Naturschutz, UA Energie
DI Erich Mühlbacher
Flatschacher Straße 70
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: (+43) 050 536 18211
Email: post.abt8@ktn.gv.at
Landwirte und Private (sofern keine anderen Landesförderungen möglich sind);
gemeinnützige Vereine.
Nicht förderungswürdig sind:
Anträge für den privaten Wohnbereich
Unter gesondert definierten Bedingungen können auch Privatpersonen Förderungen für thermische Solaranlagen und PV-Stromspeicher beantragen.
Fördergegenstand
Gefördert werden thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizung
sowie zur betrieblichen Schwimmbaderwärmung und zur Prozesswärmeerzeugung.
Förderungsfähige Anlagen(teile) Nicht förderungsfähige Anlagen(teile)
Solaranlage (Kollektoren)
Wärmespeicher
Verrohrung, Pumpengruppe
Wärmezähler
Weitere, für den Betreib relevante Anlageteile
Planungs- und Beratungskosten
Förderstelle
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 8 - Umwelt, Wasser und Naturschutz, UA Energie
DI Erich Mühlbacher
Flatschacher Straße 70
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: (+43) 050 536 18211
Email: post.abt8@ktn.gv.at
Einreichen können alle Betriebe, Landwirte, Privatzimmervermieter, öffentliche Einrichtungen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie gemeinnützige Vereine. Unter gesondert definierten Bedingungen können auch Privatpersonen Förderungen für thermische Solaranlagen und PV-Stromspeicher beantragen.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern, Photovoltaikanlagen, Stromspeichern sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Anlagen im Bundesland Kärnten. Einreichen können alle Betriebe, Landwirte, Privatzimmervermieter, öffentliche Einrichtungen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie gemeinnützige Vereine. Unter gesondert definierten Bedingungen können auch Privatpersonen Förderungen für thermische Solaranlagen und PV-Stromspeicher beantragen.
Diese Förderungsrichtlinie gilt nicht für Förderungsgegenstände der Kärntner Wohnbauförderung! Ausgenommen von Förderungen sind auch Alternativenergieanlagen für nicht ständig genutzte Wohnobjekte (z. B. für Zweitwohnsitzobjekte, Ferienhäuser oder Almhütten).
Förderstelle
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 8 - Umwelt, Energie und Naturschutz, UA Energie
Altlastenforschung - Weiterentwicklung und Optimierung von Sanierungstechnologien
Österreichweit
Forschung + Konzepte
Zielgruppe
Die Förderung steht Institutionen und Personen zur Verfügung, die zur Durchführung eines Forschungsvorhabens befugt und befähigt sind.
Fördergegenstand
Gefördert werden Projekte zur Entwicklung von Sanierungstechnologien und deren Studien. Die Projekte sollten primär den festgelegten Forschungsschwerpunkten (siehe Homepage) zuordenbar sein.
Nähere Informationen
Förderstelle
Kommunalcredit Public Consulting
DI Sebastian Holub
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-225
Email: altlasten@kommunalkredit.at
• Abfallverband
• Bundesland
• Eigentümer oder Verfügungsberechtigter einer Liegenschaft, auf der sich eine Altlast befindet.
• Zur Sanierung oder Sicherung Verpflichtete gemäß Wasserrechtsgesetz, Abfallwirtschaftsgesetz oder Gewerbeordnung.
Das Angebot der Förderungen im Bereich der Altlastensanierung richtet sich an Eigentümer oder Verfügungsberechtigte einer Liegenschaft, auf der sich eine Altlast befindet sowie an zur Sanierung einer Altlast Verpflichtete gemäß Wasserrechtsgesetz, Abfallwirtschaftsgesetz oder Gewerbeordnung. Darüber hinaus können - unabhängig von ihrer rechtlichen Beziehung zur Altlast - Gemeinden, Gemeindeverbände, Abfallverbände und Bundesländer stets als Förderungswerber auftreten. Forschungsprojekte können von Institutionen oder Personen, die zur Durchführung des Forschungsvorhabens befähigt sind und über entsprechende Referenzen sowie erfahrenes Personal verfügen, eingereicht werden.
Fördergegenstand
Gefördert werden alle Maßnahmen, die unmittelbar mit der Sanierung oder Sicherung einer Altlast zusammenhängen:
• Vorleistungen: Diese umfassen z.B. projektbezogene Erkundungen und Beprobungen, Variantenuntersuchung, Planung etc. Ergänzende Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung und Prioritätenklassifizierung gemäß §§ 13 und 14 ALSAG sind mit der Umweltbundesamt GmbH abzustimmen.
• Herstellungs- und Durchführungsmaßnahmen: Diese umfassen z.B. Errichtung von Anlagen, Aushub von Material oder Behandlung von kontaminiertem Material.
• Laufende Sanierungsmaßnahmen („Betriebskosten", z.B. Grundwasserhaltung) für maximal fünf Jahre. Ein Förderungsantrag zur Verlängerung des geförderten Betriebskostenzeitraumes um weitere fünf Jahre ist möglich. Dieser wird als neuer und eigener Antrag behandelt (siehe dazu Checkliste zur Antragstellung).
• Ablösen, Entschädigungen und Abgeltungen für Beschränkungen bestehender Nutzungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Altlastensanierung, soweit sich diese Beschränkungen nicht auf die Altlast selbst beziehen. Unbedingt erforderlicher Grunderwerb im Zusammenhang mit der Sanierung einer Altlast.
• Wiederherstellungen, z.B. Flurschadenbehebungen, Wiederverfüllungen bis zwei Meter über den höchsten jemals gemessenen Grundwasserstand bzw. maximal bis zum Bescheiderfordernis, Rekultivierungen.
• Beweissicherungsmaßnahmen (z.B. Grundwasseruntersuchungen), um den Erfolg der Sanierung zu erheben, auszuwerten und zu dokumentieren.
• Maßnahmen zur Errichtung, Erweiterung und Verbesserung von Abfallbehandlungsanlagen, soweit diese zur Sanierung von Altlasten erforderlich sind.
• Erforderliche immaterielle Leistungen („Nebenleistungen") wie z.B. Bauaufsicht und chemische Analysen. Wenn auf Grund der Größe und Komplexität des Vorhabens wirtschaftlich und zweckmäßig, auch Projektmanagement oder eine externe begleitende Kontrolle. Nähere Bestimmungen finden Sie unter www.umweltfoerderung.at/altlastensanierung („Wie verläuft der Förderungs-Prozess?" Reiter „Antrag", weitere Informationen zur Antragstellung „Spezielle Förderungsbedingungen").
• Eigenleistungen: Grundsätzlich gelten (materielle und immaterielle) Leistungen des Förderungsnehmers und verbundener Unternehmen mit einem Beherrschungsverhältnis von 100 % als Eigenleistungen. Zur Förderung von Eigenleistungen bestehen spezielle Anforderungen gemäß § 3 Abs. 3 FRL 2016. Eigenleistungen sind bereits mit dem Förderungsantrag entsprechend diesen Anforderungen darzustellen. Nähere Bestimmungen finden Sie unter www.umweltfoerderung.at/altlastensanierung („Wie verläuft der Förderungs-Prozess?" Reiter „Antrag", weitere Informationen zur Antragstellung „Spezielle Förderungsbedingungen"). Zu beachten ist, dass Leistungen, die von „konzernverbundenen" Unternehmen des Förderungsnehmers mit einem Beherrschungsverhältnis von weniger als 100 % erbracht werden können, grundsätzlich dem Bundesvergabegesetz unterliegen, also ein entsprechendes Vergabeverfahren durchzuführen ist.
• Der Altlastenbeitrag, wenn dieser betragsmäßig auf den Rechnungen ausgewiesen ist.
Nähere Bestimmungen finden Sie unter www.umweltfoerderung.at/altlastensanierung
Förderstelle
Kommunalcredit Public Consulting
DI Moritz Ortmann (Bgld., Kntn., NÖ, OÖ, Slzbg., Vlbg.): DW 430
DI Sebastian Holub (NÖ, OÖ, Stmk., Tirol, Wien): DW 225
Förderungsfähig ist der Anschluss an Fern-/Nahwärmeanlagen insbesondere auf Basis erneuerbarer Energieträger.
Nicht gefördert werden Investitionen im Zuge eines Neubaus bzw. Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Sanierung, welche über die im Förderprogramm enthaltenen Einzelmaßnahmen hinausgehen.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Anschluss an Fern-/Nahwärme größer/gleich 100 kW Anschlussleistung, OÖ
Oberösterreich
Heizen / Wärmeerzeuger
Zielgruppe
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
Unternehmen
Vereine
konfessionelle Einrichtungen
Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind:
§ Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom
17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem
Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom
26. Juni 2014, S. 1) sowie
§ Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der
Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe
mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben
Fördergegenstand
Förderungsfähig ist der Anschluss an Fern-/Nahwärmeanlagen, insbesondereauf Basis erneuerbarer Energieträger, mit einer Anschlussleistung von 100 kW oder mehr. Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Anschluss an Fern-/Nahwärme kleiner 100 kW Anschlussleistung, OÖ
Oberösterreich
Heizen / Wärmeerzeuger
Zielgruppe
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
Unternehmen
Vereine
konfessionelle Einrichtungen
Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind:
§ Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom
17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem
Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom
26. Juni 2014, S. 1) sowie
§ Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der
Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe
mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben
Fördergegenstand
Förderungsfähig ist der Anschluss an Fern-/Nahwärmeanlagen, insbesondere auf Basis
erneuerbarer Energieträger.
Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen,
insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden
können.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der
Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.
In der Kurzinformation erfahren Sie dazu mehr:
Fördergegenstand
Gefördert werden Projekte, welche im Einklang mit den Strategien des Landes Niederösterreich zur Entwicklung des Wirtschaftsstandortes stehen, und nicht durch eine Schwerpunktaktion abgedeckt werden.
Förderbar sind ausschließlich dem geförderten Projekt zurechenbare Erstinvestitionen, sofern sie aktiviert werden und direkt zu Ausgaben führen. Die Investition muss in dem betreffenden Fördergebiet mindestens fünf Jahre – bei KMU mindestens drei Jahre – nach Abschluss der Investition aufrechterhalten bleiben.
Leasingverträge für Betriebsstätten oder Maschinen müssen die Form eines Finanzierungsleasings haben und die Verpflichtung enthalten, dass die FördernehmerInnen den Vermögenswert zum Laufzeitende erwerben.
Förderstelle
NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds
beim Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie
Landhausplatz 1, Haus 14
3109 St. Pölten
Telefon: 02742/9005 - 16140
Email: post.wst3@noel.gv.at
Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
Vereine, konfessionelle Einrichtungen
Gemeinden
Fördergegenstand
Die Betriebliche Umweltoffensive fördert qualifizierte Beratung zu Umweltthemen für oberösterreichische Unternehmen.
eratungsschwerpunkte sind:
Im Bereich Klimaschutz sind Energie- und Klimacheck aller wichtigen Betriebsbereiche, Ermittlung von Einsparpotential und Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten sowie öffentlichkeitswirksame Auszeichnung und Präsentation der Betriebe die wesentlichen Eckpunkte.
Im Bereich Mobilität soll die Beratung die Betriebe dabei unterstützen, Transportvorgänge im Hinblick auf Emission von Schadstoffen und Treibhausgasen zu optimieren. Dabei können sowohl innerbetriebliche Transporte als auch Güter- oder Personentransporte und die Mobilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrachtet werden.
Im Bereich Umwelt-Nachhaltigkeitsmanagement werden die Betriebe bei der Einführung eines Umweltmanagements oder bei der Zusammenführung von Umweltmanagement mit Sicherheits- oder Qualitätsmanagement unterstützt.
Im Bereich Umweltzeichen erhalten Betriebe und öffentliche Einrichtungen Beratungsleistungen, die ihnen bei der Erreichung des Österreichischen Umweltzeichens helfen sollen. Das Österreichische Umweltzeichen ist das offizielle staatliche Qualitätssiegel, welches Betrieben und öffentlichen Einrichtungen für ihr besonderes Engagement in den Bereichen umweltorientiertes Handeln, Gesundheitsförderung, Umweltbildung und Förderung eines sozialen Schul- und Arbeitsklimas verliehen wird.
Zusätzlich soll 2016 ein Beratungsmodul zur Reduzierung von vermeidbaren Lebensmittelabfällen in der Gastronomie ausgearbeitet und getestet werden.
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Gefördert werden Investitionen zur Errichtung biogener Einzelfeuerungsanlagen (Hackgut- und Pelletsanlagen).
Hinweis:Es werden nur automatisch beschickte Biomasseheizkessel gefördert.
Nicht gefördert werden Investitionen im Zuge eines Neubaus bzw. Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Sanierung, welche über die im Förderprogramm enthaltenen Einzelmaßnahmen hinausgehen.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
Unternehmen
Vereine
konfessionelle Einrichtungen
Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Fördergegenstand
Gefördert werden Investitionen zur Errichtung von biogenen Einzelfeuerungsanlagen(Hackgut- und Pelletsanlagen) mit einer Nennwärmeleistung weniger als 100 kW.
Hinweis: Es werden nur automatisch beschickte Biomasseheizkessel gefördert.Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen,insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werdenkönnen.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt derOö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail:sport.post@ooe.gv.at).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Biomasse – Kraft-Wärme-Kopplung, Thermische Vergasungsanlagen und Aufbereitungsanlagen
Österreichweit
Alternativenergie, Heizen / Wärmeerzeuger
Zielgruppe
Alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen.
Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden:
Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen zur Eigenversorgung mit Strom, zur Eigenversorgung mit Wärme bzw. Einspeisung der Wärme in ein Nah-/Fernwärmenetz auf Grundlage der thermischen Vergasung von fester Biomasse (Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz)
Thermische Vergasungsanlagen und Aufbereitungsanlagen zur Eigenversorgung von Betrieben mit Produktgas auf Grundlage fester Biomasse
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Biomasse – Kraft-Wärme-Kopplung und Holzgaserzeugung
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-719
Email: umwelt@kommunalkredit.at
Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe bzw. deren Zusammenschlüsse.
Fördergegenstand
Im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014‐2020 sind in Niederösterreich folgende Biomasse-Anlagen förderbar:
Errichtung oder Ausbau kleiner Biomasse-Nahwärmeanlagen.
Umrüstung bestehender landwirtschaftlichen Biogasanlagen für landwirtschaftliche Substrate weg von einer Futtermittelkonkurrenz.
Kleinanlagen zur Erzeugung flüssiger oder fester Energieträger aus nachwachsenden Rohstoffen (z.B. Pelletier- oder Brikettieranlagen, Pflanzenölpressen). Ausgenommen sind Holz- oder Holznebenprodukte.
Aufgrund der verfügbaren Fördermittel wird der Förderschwerpunkt auf Biomasse-Nahwärmeanlagen gelegt.
Förderstelle
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 16
3109 St. Pölten
Telefon: 02742 / 9005 - 14226
Email: post.ru3@noel.gv.at
Die Vergabe von Förderungen für Scheitholzkessel (Holzvergaser) sowie Kombikessel bei Ersterrichtung oder sonstiger Erneuerung oder Umstieg der Heizung bis einschließlich Baujahr 2010 ist bei
Wohngebäuden, Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen, öffentlichen Sportanlagen, Vereinen und gemeindeeigenen Gebäude(teilen) und für Kleinstunternehmen
möglich.
Fördergegenstand
Scheitholzgebläsekessel *), Kombikessel
*) Bei Scheitholzgebläsekesseln ist ein Pufferspeicher mit einem Mindestvolumen nach ÖNORM EN 303-5, zumindest jedoch 800 l Inhalt zu errichten.
Siehe Informationsblatt
Förderstelle
Land Steiermark
Fachabteilung Energie und Wohnbau
Kontakt: Fr. Manuela Albertani
Natürliche und juristische Personen einschließlich Wohnbauträger und landwirtschaftliche Betriebe, Gebietskörperschaften sind ausgenommen
Fördergegenstand
Gefördert wird der Einbau von
Hackgutfeuerungs-, Pellets- und Scheitholzanlagen (einschließlich landwirtschaftlicher Kleinpelletieranlagen und solarer Hackguttrocknungssysteme). Entsorgung eines ortsfesten Tanks für fossile Brennstoffe. Einbau von stromerzeugenden Biomasseheizanlagen.
Förderstelle
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Natürliche und juristische Personen einschließlich Wohnbauträger und landwirtschaftliche Betriebe. Gebietskörperschaften sind ausgenommen.
Fördergegenstand
Einbau von Hackgutfeuerungs-, Pellets- und Scheitholzanlagen (einschließlich landwirtschaftlicher Kleinpelletieranlagen und solarer Hackguttrocknungssysteme).
Entsorgung eines ortsfesten Tanks für fossile Brennstoffe.
Einbau von stromerzeugenden Biomasseheizanlagen.
Pellets- und Hackgutfeuerungsanlagen:
Förderung Neuanlage/Erneuerung:1.400,00 Euro
Förderung Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf eine Pellets- oder Hackgutheizung: 2.900,00 Euro
Scheitholzheizung:
Förderung Neuanlage/Erneuerung: 1.200,00 Euro
Förderung Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf eine Scheitholzheizung: 1.700,00 Euro
Landwirtschaftliche Hackgutfeuerungsanlagen:
Förderung Neuanlage/Erneuerung: 2.700,00 Euro
Förderung Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf eine landwirtschaftliche Hackgutheizung: 3.200,00 Euro
Förderung für solare Hackguttrocknungsanlagen und Kleinpelletieranlagen (mit überbetrieblicher Nutzung): 20 Prozent, max. 2.700,00 Euro
Die Online-Plattform „Förderpilot“ sowie das Erstberatungsangebot „24h Quick-Check“ wird von der Forschungsförderungsgesellschaft mbH und der Austria Wirtschaftsservice GmbH gemeinsam betrieben.
Die Stadt Linz unterstützt Betriebe/ Organisationen etc. (Firmenstandort in Linz) beim Ankauf von Dienstfahrrädern bzw. von E-Dienstfahrrädern (in Kooperation mit der Linz AG).
Förderstelle
Stadt Linz
Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt, Abt. Umweltmanagement
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Anschaffung von Elektro-Fahrrädern und Elektro-Transporträdern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden, sowie die Anschaffung von Transporträdern.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam E-Mobilität
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-747
Email: e-mobilitaet@kommunalkredit.at
E-Kraftwagen-Förderung für Gemeinden & Vereine | NÖ
Niederösterreich
Elektrofahrzeuge
Zielgruppe
NÖ Gemeinden und Gemeindeverbände·
Gemeinnützige Vereine, die ihren Sitz in Niederösterreich haben·
konfessionelle Einrichtungen, die ihren Sitz in Niederösterreich haben·
Betriebe, die zu mehr als 50 % im Eigentum der Gemeinde stehen sein, die ihren Sitz in Niederösterreich haben
Fördergegenstand
Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb (BEV Battery-Electric-Vehicle.)
Gegenstand der Förderung ist der Ankauf sowie das Leasing von neuen - keine gebrauchten - zweispurigen, für den Straßenverkehr in Österreich zugelassenen Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb (BEV Battery-Electric-Vehicle) der Fahrzeugklassen M1 (Kraftwagen zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern) sowie N1 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2.500 kg).
Informationen zur Fahrzeugklasse und Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) findenSie auf dem Zulassungsschein des beantragten Fahrzeuges
Förderstelle
Amt der NÖ Landesregierung
Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 14
3109 St Pölten
Telefon: 02742/9005-14790
Email: post.ru3-ek@noel.gv.at
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.
Fördergegenstand
Im Rahmen der Förderaktion werden Investitionen in Fahrzeuge zur Elektromobilität unterstützt (Anschlussförderung an Bundesförderung).
Gefördert werden Projekte, welche im Einklang mit den Strategien des Landes Niederösterreich zur Entwicklung des Wirtschaftsstandortes stehen.
Informationen zur Bundesförderung Kommunalkredit Public Consulting GmbH: Kommunalkredit - Förderungsaktion Elektro-PKW für Betriebe
Informationen zur Förderung von E-Mobilität für Gemeinden, Vereine und Privatpersonen
Förderstelle
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie
Landhausplatz 1, Haus 14
3109 St. Pölten
Telefon: 02742/9005 - 16140
Email:
Elektrikerarbeiten (z.B. Hauptsicherungs- bzw. Hausanschlusskasten, Steigleitungen, Verteilerschrank mit IT und Regelungseinheit, Leerverrohrungen bzw. Kabeltrassen zu den Stell- bzw. Ladeplätzen)
Planungsarbeiten im Ausmaß von bis zu 10 % der förderungsfähigen Kosten.
Für E-Mopeds, E-Roller und E-Bikes bzw. Pedelecs
Leerverrohrungen bzw. Verlegung von Kabeltrassen inkl. allfällig erforderlicher Baumaßnahmen (z.B. Mauerdurchbrüche) und Elektrikerarbeiten im Verteilerschrank.
Förderstelle
Amt der Vorarlberger Landesregierung,
Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa),
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, sowie Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften. Einreichungen sind in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets bis längstens 31.12.2020 möglich.
Fördergegenstand
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Errichtung von E-Ladestellen (Standsäule bzw. Wallbox), an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist. Eine Erklärung zu den Nachweismöglichkeiten finden Sie im Kasten „Bestätigung über die Abgabe von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern" auf der nächsten Seite. Jeder geförderte Ladepunkt muss einzeln abgesichert sein.
Die Ladestelle muss öffentlich zugänglich sein und einen nicht diskriminierenden Zugang haben. D.h. die Ladestelle muss, an Werktagen während mind. 8 Stunden für die Öffentlichkeit zugänglich sein und das Bezahlen für Nutzung und Strombezug muss ohne Vertrag mit dem Ladestellenbetreiber möglich sein.
Die förderungsfähigen Kosten ergeben sich aus den Kosten der förderungsfähigen Maßnahmen sowie Kosten für Planung (bis max. 10% der förderungsfähigen materiellen Gesamtinvestitionskosten) und Montage. Förderungsfähige Maßnahmen sind: die E-Ladestelle selbst, sowie die Elektriker- und Grabungsarbeiten. Eigenleistungen sind nicht förderungsfähig.
Nicht gefördert werden: Netzzutritts- und –zugangsgebühren, Kosten für Trafos, neu errichtete Zuleitungen, Reparatur- und Instandhaltungskosten, allfällige Abgaben und Gebühren, Finanzierungskosten, Grundstücks- und Aufschließungskosten sowie Kosten für stromproduzierende Anlagen. Ebenso nicht gefördert werden Ladestationen, für die ein gesetzlicher oder behördlicher Auftrag zur Errichtung besteht.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam E-Mobilität
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-747
Email: e-mobilitaet@kommunalkredit.at
Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich, auf deren Adresse ein E‑PKW zugelassen ist.
Fördergegenstand
Gefördert werden der Ankauf und die Installation von stationären E-Ladestationen, die einen zukünftigen smarten Betrieb ermöglichen und fix installiert werden. Dies umfasst:
•Normbuchse oder Fixkabel IEC 62196 Typ 2 –Drehstromanschluss
•Aufzeichnung der Ladeenergie
•Smart-Grid/Smart-Home-Fähigkeit (entsprechende Schnittstellen ermöglichen die Einbindung eines externen Systems; gesteuertes Laden ist möglich: z. B. zeitgesteuert, tarifoptimiert oder gegebenenfalls netzoptimiert)
•Induktive Ladeplatte
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
E-Ladestellen – Standsäulen bzw. Wallbox |Betriebe; 2019-2020 "E-Mobilitätsoffensive"
Österreichweit
Elektro-Ladeinfrastruktur
Zielgruppe
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen
Fördergegenstand
Gefördert wird die Errichtung von E-Ladestellen (Standsäule bzw. Wallbox), an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist. Jeder geförderte Ladepunkt muss einzeln abgesichert sein.
Die Ladestelle muss öffentlich zugänglich sein und einen nicht diskriminierenden Zugang haben. D.h. die Ladestelle muss, an Werktagen während mind. 8 Stunden für die Öffentlichkeit zugänglich sein und das Bezahlen für Nutzung und Strombezug muss ohne Vertrag mit dem Ladestellenbetreiber möglich sein.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam E-Mobilität: DW 747
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-747
Email: e-mobilitaet@kommunalkredit.at
Gefördert werden Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, öffentliche Gebietskörperschaften und Vereine. Sitz oder Niederlassung sowie Wertschöpfung muss in Wien sein.
Fördergegenstand
Die Stadt Wien fördert die Anschaffung von elektrischen Lastenfahrrädern sowie Elektrolastenanhängern mit mehr als 40 Kilogramm Ladegewicht. Gefördert werden auch Adaptierungen auf spezielle Nutzungsbedürfnisse (Aufbauten, Transportboxen et cetera), der Einbau von Datentrackern sowie zusätzliche Akkus.
Förderstelle
Energy Center, UIV
UIV Urban Innovation Vienna GmbH
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb in den Fahrzeugklassen: E-Leichtfahrzeuge (Klassen L2e, L5e, L6e und L7e), E-Kleinbusse (Klasse M2) sowie leichte E-Nutzfahrzeuge (Klasse N1 mit mehr als 2,0 Tonnen und kleiner gleich 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht). Informationen zur Fahrzeugklasse finden Sie auf der Zulassungsbescheinigung der beantragten Fahrzeuge.
Eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Elektro-PKW
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-747
Email: e-mobilitaet@kommunalkredit.at
Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich, auf deren Adresse ein E-PKW zugelassen ist.
Hinweis: Der Hauptwohnsitz, die Installation der Wall-Box und der Zulassungsort des E-PKWs müssen an der selben Adresse sein.
Fördergegenstand
Gefördert wird der Ankauf und die Installation von stationären E-Ladestationen, die einen zukünftigen smarten Betrieb ermöglichen und fix installiert werden. Dies umfasst:
Normbuchse oder Fixkabel IEC 62196Typ 2 – Drehstromanschluss
Aufzeichnung der Ladeenergie
Smart-Grid/Smart-Home-Fähigkeit (entsprechende Schnittstellen ermöglichen die Einbindung eines externen Systems; gesteuertes Laden ist möglich: z. B. zeitgesteuert, tarifoptimiert oder gegebenenfalls netzoptimiert).
Induktive Ladeplatte
Nicht gefördert werden: Mobile Ladeeinrichtungen, die an wechselnden Orten an vorhandene Steckdosen angeschlossen werden können, sogenannte „Mobile Charger“!!
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Förderungsmittel werden ausschließlich für Privatpersonen bereitgestellt. Eine überwiegend private Nutzung des geförderten Elektro-Fahrzeuges muss gewährleistet sein.
Fördergegenstand
Im Rahmen der Beantragung der Bundesförderung „E-Mobilität für Private“ 2019/2020 erhalten Privatpersonen, die ein Elektro-Fahrzeug kaufen und in Niederösterreich anmelden automatisch eine zusätzliche Förderung vom Land Niederösterreich, sofern die hier beschriebenen und festgelegten Förderungskriterien eingehalten werden.
Eine zusätzliche Förderung des Landes Niederösterreich wird nur für die Anschaffung reiner Elektro-PKWs (BEV) gewährt.
Förderungshöhen:
Anschaffung eines Elektro-PKWs – 1.000 Euro
Sollte es sich bei Ihrem neu angeschafften Elektro-PKW um ein Leasingfahrzeug handeln, so muss die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits geleistete Depot- bzw. Leasingzahlung mindestens gleich hoch wie die auszuzahlende Förderung (Summe der Bundes- und Landesförderung) sein. Das heißt, die Depot-/Leasingzahlung muss bei Elektro-PKWs mindestens 2.500 Euro netto betragen.
Alle weiteren Förderungsbedingungen und Informationen finden Sie auf der Website zur Bundesförderung.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam e-Mobilität für Private
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-733
Email: e-mobilitaet@kommunalkredit.at
Förderungsmittel für Maßnahmen im Bereich E-Mobilitätsmanagement, E-Flotten und E-Logistik werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden E-Mobilitätsprojekte wie beispielsweise E-Flotten, E-Busse, E-Logistik und E-Sonderfahrzeuge sowie die Kombination mehrerer E-Mobilitätsmaßnahmen.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Verkehr und Mobilität
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-716
Email: umwelt@kommunalkredit.at
Den rechtlichen Rahmen der betrieblichen Umweltförderung (Umweltförderung im Inland, UFI) bilden nationale und EU-rechtliche Gesetzesmaterien.
Fördergegenstand
E-Nutzfahrzeug (Klasse N2): 20.000,- € pro Fahrzeug
E-Nutzfahrzeug (Klasse N3): 50.000,- € pro Fahrzeug
E-Bus (Klasse M3 bis zu 39 zugelassene Personen inkl. Fahrer): 40.000,- € pro Fahrzeug
E-Bus (Klasse M3 mit mehr als 39 und bis zu 120 zugelassene Personen inkl. Fahrer): 60.000,- € pro Fahrzeug
E-Bus oder Buszug (Klasse M3 mit mehr als 120 zugelassene Personen inkl. Fahrer): 100.000,- € pro Fahrzeug
DC Schnellladestationen für Nutzfahrzeuge ≥150 kW Abgabeleistung, nur in Kombination mit Ankauf von E-Nutzfahrzeug bzw. E-Bus: 20.000,- € pro Ladestelle
Wo keine Serienfahrzeuge erhältlich sind, erfolgt die Berechnung der Förderhöhe im Einzelfall
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Elektro-PKW
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-747
Email: e-mobilitaet@kommunalkredit.at
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit Elektro-, Brennstoffzellen- bzw. Plug-In-Hybrid Antrieb sowie Range Extender zur Personenbeförderung (Klasse M1) bzw. zur Güterbeförderung (Klasse N1 und ≤ 2,0 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht).
Die vollelektrische Reichweite des PKW muss mindestens 50 km betragen. Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 60.000 Euro nicht überschreiten. Bitte beachten Sie: eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb bzw. Plug-In-Hybrid Antrieb sowie Range Extender ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam E-Mobilität
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-747
Email: e-mobilitaet@kommunalkredit.at
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit Elektro-, Brennstoffzellen- bzw. Plug-In-Hybrid Antrieb sowie Range Extender zur Personenbeförderung (Klasse M1) bzw. zur Güterbeförderung (Klasse N1 und ≤ 2,0 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht).
Die vollelektrische Reichweite des PKW muss mindestens 50 km betragen. Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 60.000 Euro nicht überschreiten. Bitte beachten Sie, eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb bzw. Plug-In-Hybrid Antrieb sowie Range Extender ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Elektro-PKW
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-747
Email: umwelt(at)kommunalkredit.at
Alle Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften.
Fördergegenstand
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
E-Ladeinfrastruktur für bestehende Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen
E-Ladeinfrastruktur in Gemeinden
E-PKW im öffentlichen Interesse
Impulsförderung E-Taxis
Im Sinne der Energieautonomie fördert das Land Vorarlberg nur Ladestellen, an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern abgegeben wird und E-Fahrzeuge, die mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
Energiesparen / Energieeffizienz, Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger
Zielgruppe
Natürliche Personen, die begünstigte Personen und Eigentümer (Miteigentümer) der Bauliegenschaft sind.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Errichtung von
Eigenheimen
Eigenheimen im Gruppenwohnbau
Doppelwohnhäusern
mit maximal zwei Wohnungen
sowie die Errichtung
einer Wohnung bzw. von zusätzlichem Wohnraum in (Wohn-)Gebäuden durch Auf-, Zu-, Um- oder Einbau (Die neue/zusätzliche Nutzläche muss dabei überwiegen.)
Förderstelle
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 - Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: 050 536-31002/31004
Email: abt11.wohnbau@ktn.gv.at
Liegenschafts- oder Wohnungseigentümer, Bauberechtigter (bzw. nahe Angehörige, wie z.B. Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern usw.) mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Neuerrichtung eines Eigenheimes.
Detailinformationen siehe Informationsblatt
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Anschaffung von neuen Zweirädern mit reinem Elektroantrieb der Klasse L1e und L3e (E-Mopeds und E-Motorräder). Informationen zur Fahrzeugklasse finden Sie auf der Zulassungsbescheinigung der beantragten Fahrzeuge.
Eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb ist nur mehr bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam E-Mobilität
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-747
Email: e-mobilitaet@kommunalkredit.at
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
E-Zweirad mit reinem Elektroantrieb Klasse L1e: 700,- € pro Fahrzeug
E-Zweirad mit reinem Elektroantrieb Klasse L3e: 1.000,- € pro Fahrzeug
Der Anteil der Zweiradimporteure (350,- € pro E-Moped, 500,- € pro E-Motorrad) wird vom Netto-Listenpreis ergänzend zu den in der Praxis üblichen gewährten Rabatten in Abzug gebracht.
Elektro-Fahrrad: 200,- € pro Fahrrad
Voraussetzung: Ansuchen zur Förderung von Elektro-Fahrrädern müssen eine Mindestanzahl von 10 E-Fahrrädern beinhalten.
Elektro-Transportrad oder Transportrad (Ladegewicht >80 kg) 400,- € pro Fahrrad
Der Anteil des österreichischen Sportfachhandels (100,- € pro E-Fahrrad, 200,- € pro E-Transportrad oder Transportrad) wird vom Nettopreis ergänzend zu den in der Praxis üblichen gewährten Rabatten in Abzug gebracht.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Elektro-PKW
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-747
Email: e-mobilitaet@kommunalkredit.at
Der Anteil der Zweiradimporteure (350,- € pro E-Moped, 500,- € pro E-Motorrad) wird vom Netto-Listenpreis ergänzend zu den in der Praxis üblichen gewährten Rabatten in Abzug gebracht.
Elektro-Transportrad oder Transportrad (Ladegewicht >80 kg):
400,- € pro Fahrzeug
Der Anteil des österreichischen Sportfachhandels (200,- € pro E-Transportrad oder Transportrad) wird vom Nettopreis ergänzend zu den in der Praxis üblichen gewährten Rabatten in Abzug gebracht.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam e-Mobilität für Private
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-733
Email: e-mobilitaet(at)kommunalkredit.at
Elektromobilität für Private 2019-2020; NÖ Landesförderung
Niederösterreich
Elektrofahrzeuge
Zielgruppe
Förderungsmittel werden für Privatpersonen bereitgestellt.
Fördergegenstand
Eine zusätzliche Förderung des Landes Niederösterreich wird nur für die Anschaffung reiner Elektro-PKWs (BEV) gewährt.
Alle weiteren Förderungsbedingungen und Informationen finden Sie auf der Website zur Bundesförderung.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam e-Mobilität für Private
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-733
Email: e-mobilitaet(at)kommunalkredit.at
Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind, sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Fördergegenstand
Maßnahmen zur thermischen Behandlung und zur Vergärung von Abfällen biogenen Ursprungs sowie Maßnahmen zur Substitution fossiler Brennstoffe durch Sekundärbrennstoffe mit biogenem Anteil werden gefördert. Die Förderung wird in Form eines prozentuellen Anteils der umweltrelevanten Investitionskosten gewährt.
Nähere Informationen: Informationsblatt
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Erneuerbare Energie
Kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen - ausgenommen
Fischerei und Aquakultur, Urproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Bank- und sonstiges Finanzierungswesen, Versicherungswesen und Realitätenwesen
Gemeinnützige Vereine
Gebietskörperschaften
Unternehmen in Schwierigkeiten
Fördergegenstand
Zuschuss für den Aufbau eines Energie-Management-Systems (EnMS) durch externe Beraterinnen und Berater
Kosten im Zusammenhang mit der Einrichtung eines EnMS für:
Externe Beratung
Zertifizierung des EnMS
Externe Schulungen
Investitionen für das Energiemanagementsystem
Förderstelle
Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws)
Dipl.-Ing. Dr. Wilhelm Hantsch-Linhart, MBA
Pfarren in Niederösterreich, Erhalter von Kirchen, Gebetshäusern, Pfarrhöfen und Pfarrheimen anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich, deren Gebäude sich in Niederösterreich befinden und Öffentlichkeitswirksamkeit haben.
Verlängerung der Initiative zur Förderung von Energiesparmaßnahmen und dem Einsatz erneuerbarer Energien in Pfarren bis 30. September 2020.
Fördergegenstand
Förderbar sind folgende Maßnahmen nach Inanspruchnahme einer unabhängigen verpflichtenden Energieberatung:
Errichtung einer Photovoltaikanlage und/oder Stromtankstelle
Optimierung der Heizungsanlage, Anschluss an eine Biomasse-Nahwärmeanlage, Einbau bzw. Umstellung auf eine Biomasse- oder Wärmepumpenheizung, Einbau einer Sitzbankheizung, Einbau einer Solaranlage oder Brauchwasserwärmepumpe
Erhöhte Förderung bei Tausch einer Öl- oder Gasheizung auf eine Biomasse- oder Wärmepumpenheizung oder Anschluss an eine Biomasse-Nahwärmeanlage
Thermische Sanierung eines Gebäudes
Umstieg auf hocheffiziente LED-Beleuchtung
Förderstelle
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 16
3109 St. Pölten
Telefon: 02742 / 9005 - 15217 oder 14201
Email: post.ru3@noel.gv.at
Energiesparen / Energieeffizienz, Gebäude / Wohnraum
Zielgruppe
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
Unternehmen
Vereine
konfessionelle Einrichtungen
Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind:
natürliche Personen
Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom 26. Juni 2014, S. 1) sowie
Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben.
Fördergegenstand
Gefördert werden Maßnahmen in Betrieben, welche die Energieeffizienz von Aufzugsanlagen und deren Komponenten erhöhen.
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Gebäude / Wohnraum, Energiesparen / Energieeffizienz
Zielgruppe
Förderungsmittel für den Neubau in energieeffizienter Bauweise werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert wird der Neubau von betrieblich genutzten Gebäuden in energieeffizienter Bauweise, die die Anforderungen der OIB-Richtlinie erheblich unterschreiten.
Beispiele für förderungsfähige Projektteile:
Dämmung der thermischen Hülle
Fenster und Außentüren
außenliegende Verschattungssysteme
Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen
extensive Dachbegrünung
Fassadenbegrünung
dazugehörige Arbeitsleistungen
Neben den Materialien werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Neubau in energieeffizienter Bauweise
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-712
Email: umwelt@kommunalkredit.at
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Anschaffung von steckerfertigen, energieeffizienten und umweltfreundlichen Kühl- und Gefriergeräten für den gewerblichen Gebrauch mit integriertem, hermetischem Kälteaggregat, die auf www.topprodukte.at gelistet sind, bzw. den Effizienzkriterien von topprodukte.at entsprechen. Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
Kommunalcredit Public Consulting
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: +43(0)1/31 6 31-714
Email: umwelt@kommunalkredit.at
Alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Anschaffung von steckerfertigen, energieeffizienten und umweltfreundlichen Kühl- und Gefriergeräten für den gewerblichen Gebrauch mit integriertem, hermetischem Kälteaggregat, die auf www.b2b.topprodukte.at gelistet sind, bzw. den Effizienzkriterien von topprodukte.at entsprechen.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Energieeffiziente Kühl- und Gefriergeräte
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-714
Email: energiesparen@kommunalkredit.at
Anträge für diese Landesförderung können von juristischen Personen gestellt werden. Die Gewährung einer Förderung erfolgt in Form einer schriftlichen Zusicherung (Fördervertrag).
Fördergegenstand
Gefördert werden Energieeffizienzprogramme, die weitreichend wirkende Maßnahmen und Ansätze beinhalten, die unmittelbar Energieeinsparungen bzw. Energieeffizienzeinsparungen mit sich bringen oder auslösen und für Wien von hoher Relevanz sind.
Sonstiges, Alternativenergie, Elektro-Ladeinfrastruktur, Elektrofahrzeuge, Energiesparen / Energieeffizienz, Fahrradförderung, Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger, Stromerzeuger- und Speicher
Zielgruppe
Fördergegenstand
Eine Gesamtübersicht aller Energieförderungen in Oberösterreich erhalten Sie hier:
http://www.energiesparverband.at/foerderungen/liste-aller-energiefoerderungen.html
Energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen - Zusatzförderung
Tirol
Energiesparen / Energieeffizienz
Zielgruppe
Fördergegenstand
Energie und Energieversorgung
Verbesserung der Energieeffizienz
Verbesserung ≥ 16,67 % zur Grundanforderung HWBRef,RK 3 Punkte*
HWBRef,RK [kWh/m²a] ≤ 23 mit Komfortlüftungsanlage 7 Punkte
* Bei Energieträger Erdgas keine Zusatzförderung für diese Verbesserung!
Hocheffiziente alternative Energiesysteme
Biomasseheizung (z.B. Pellets, Hackgut, Stückholz) 3 Punkte
Wärmepumpen (z.B. Grundwasser, Erdreich, Luft) 3 Punkte
Fern-/Nahwärme (aus erneuerbarer Energie, Abwärme) 1 Punkt_
thermischen Solaranlage je m² Kollektor-Aperturfläche EUR 210/m²
Komfort und Raumluftqualität
Thermischer Komfort im Sommer
Sonnenschutzeinrichtungen (z.B. Außenraffstore) 1 Punkt_
Raumluftqualität
Komfortlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung 3 Punkte
Baustoffe und Konstruktion
ökologisch vorteilhafte Baustoffe (Ökoindex3)
OI3TGH,BGF- Kennzahl ≤ 110 2 Punkte
OI3TGH,BGF- Kennzahl ≤ 70 3 Punkte
Planung und Qualitätssicherung
Qualitätsnachweise für Planung und Ausführung
klimaaktiv Haus Silber oder Bronze Deklaration ½ Punkt
Passivhauszertifizierung nach PHI, klimaaktiv Haus Gold 1 Punkt
Qualitätsnachweis luftdichte Gebäudehülle
Luftwechsel Gebäude n50 ≤ 1,0 1/h ½ Punkt
Luftwechsel Gebäude n50 ≤ 0,6 1/h 1 Punkt
Kleine und mittlere Unernehmen der gewerblichen Wirtschaft, die entweder in Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung oder in nachstehender Liste angeführt sind:
erwerbswirtschaftliche Betreiber von touristisch bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastruktureinrichtungen (z.B. Bäder, Campingplätze, Bootsvermietung, Minigolfplätze, Freizeitparks, Kinos, Tanzschulen, Tennis- und Tischtennisplätze inkl. Tennishallen, Ballonfahr- und Hänge- bzw. Gleitschirmunternehmen, Raftingunternehmen, etc.)
Telekommunikations- und Rundfunkunternehmen mit der Berechtigung der RTR GmbH
Sprengmittelhändler
Buchhalter/Bilanzbuchhalter/Personalverrechner
Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurskonsulenten für Tirol und Vorarlberg mit Standort in Tirol
Fördergegenstand
Förderungsschwerpunkte:
Solaranlagen
Thermische Gebäudesanierung
Wärmepumpen
Energiesparen in Betrieben (Wärmerückgewinnung, Heizungsoptimierung, Beleuchtungsoptimierung etc.)
Stromerzeugung in Insellagen (Photovoltaikanlagen, Kleinwasserkraftwerke, Windkraftanlagen, etc.)
Fahrzeuge mit alternativem Antrieb und Elektromobilität (klimaaktiv mobil)
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Fördergegenstand
• Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen (Kühl- und Tiefkühlanlagen sowie Prozesskälteanlagen, Wärme-Kälte-Verbundsysteme) und von Lüftungsanlagen (Nutzung der Wärme aus Abluft zur Erwärmung von Raumluft)
• Andere Wärmerückgewinnungen bzw. Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen (z.B. Druckluftkompressoren, Industrieprozessen, Abwärme aus Abwässern) sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme
• Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden (Nachrüstung Abluftwärmerückgewinnung, Drehzahlregelungen, effiziente Pumpen, Steuerungstechnik) mit mindestens 10 % Energieeinsparung
• Optimierung von fossilen Prozesswärmeerzeugern (sofern eine Umstellung auf erneuerbare Energieträger nicht möglich ist)
• Beleuchtungsoptimierung in Bestandsgebäuden durch Einbau von Vorschaltgeräten und sensorgeführte Regelung mit mindestens 10 % Energieeinsparung
• Beleuchtungsoptimierung (z.B. Straßen- und Außenbeleuchtung)
• Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen und Anlagen mit einem maßgeblichen technologischen und ökologischen Unterschied zur Bestandsanlage
Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Energiesparen in Betrieben
Energiesparmaßnahmen; Wärmerückgewinnung, Beleuchtungsoptimierung, Effiz.Nutzung | Gemeinden
Österreichweit
Energiesparen / Energieeffizienz, Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger, Stromerzeuger- und Speicher
Zielgruppe
Förderungsmittel für Energiesparmaßnahmen werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt.
Fördergegenstand
Gefördert werden:
Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen und von Lüftungsanlagen
andere Arten der Wärmerückgewinnung bzw. Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme
die Optimierung von Heizungen in Bestandsgebäuden mit mindestens 10% Energieeinsparung
die Optimierung von fossilen Prozesswärmeerzeugern
die Optimierung von Beleuchtung im Freien
die Optimierung von Beleuchtung in Bestandsgebäuden durch Einbau von Vorschaltgeräten und sensorgeführte Regelung mit mindestens 10% Energieeinsparung
Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen und Anlagen mit einem maßgeblichen technologischen und ökologischen Unterschied zur Bestandsanlage
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
Wärmetauscher
Wärmepumpen
Boiler
Pufferspeicher
Pumpen
Steuerungselektronik
Zentrallüftungsgerät mit Wärmetauscher
Energiesparmaßnahmen bei Straßenbeleuchtung
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Energiesparen in Gemeinden
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-723
Email: umwelt@kommunalkredit.at
FörderungswerberInnen können physische und juristische Personen, INKOBAs
sowie sonstige Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und des
Unternehmensrechts sein, die eine einschlägige Gewerbeberechtigung oder
sonstige notwendige behördliche Befugnis besitzen. FörderungswerberInnen
können weiteres Forschungsinstitute und andere wissenschaftliche Institute sein. In
jedem Fall muss der Sitz der FörderungswerberIn in Oberösterreich sein.
Fördergegenstand
Innovative Energietechnologie-Projekte, die den im Oberösterreichischen Energiekonzept festgelegten Zielen entsprechen.
Das eingereichte Projekt muss einen Nutzen für Oberösterreich erwarten lassen.
Der Förderwerber muss einen Sitz in Oberösterreich haben.
Förderstelle
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Wirtschaft
Energiezentralen zur innerbetrieblichen Wärme- und Kältebereitstellung
Österreichweit
Alternativenergie, Heizen / Wärmeerzeuger, Energiesparen / Energieeffizienz, Gebäude / Wohnraum, Stromerzeuger- und Speicher
Zielgruppe
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Fördergegenstand
Gefördert werden Energiezentralen als innovative Kombination von Maßnahmen zur innerbetrieblichen Bereitstellung von Wärme-und Kälte, sowie die Errichtung von primären Verteilsystemen für Wärme und Kälte zur innerbetrieblichen Raumheizung und für Prozesse.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Innerbetriebliche Energiezentralen
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-723
Email: umwelt@kommunalkredit.at
Errichtung + des Ausbaues von Nah- und Fernwärmenetzen auf Basis erneuerbarer Energie
Steiermark
Heizen / Wärmeerzeuger, Alternativenergie
Zielgruppe
Förderungsmittel für Maßnahmen zur Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Siehe Webseite KPC - Kommunalcredit
Förderstelle
Land Steiermark - Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15, Fachabteilung Energie und Wohnbau
Referat Sanierung und Ökoförderung
Errichtung v. Eigenheimen | Reihenhäuser auf Eigengrund - Förderungsantrag
Wien
Gebäude / Wohnraum, Energiesparen / Energieeffizienz
Zielgruppe
Wer kann eine Förderung erhalten? (für Eigenheime auf Pachtgrund wird ein Ergänzungsblatt benötigt)
Natürliche Personen, welche hinsichtlich der zu verbauenden Liegenschaft bei Eigenheimen Grundeigentümerinnen bzw. Grundeigentümer (Miteigentümerinnen bzw. Miteigentümer oder Wohnungseigentümerinnen bzw. Wohnungseigentümer) oder Baurechtsberechtigte, bei Reihen-häusern Wohnungseigentümerinnen oder Wohnungseigentümer sind (Grundbuchsauszug letzten Standes). Die förderungswerbende Person muss nach Fertigstellung des zu fördernden Eigenheimes (Rei-henhauses) den Wohnbedarf in dem geförderten Objekt abdecken und die Rechte an der Vorwoh-nung in Wien oder im Wiener Umland binnen 6 Monaten ab Bezug des Eigenheimes (Reihenhau-ses) bei sonstigem Verlust der Förderung nachweislich aufgeben. Rechte an ebenfalls wohnbau-geförderten Vorwohnungen sind in jedem Fall aufzugeben, gleichgültig, ob sich diese im Wiener Umland befinden oder nicht.
Fördergegenstand
Wie wird gefördert?
(für Eigenheime auf Pachtgrund wird ein Ergänzungsblatt benötigt)
Bei Eigenheimen und Reihenhäusern auf Eigengrund besteht die Förderung in der Gewährung eines Landesdarlehens als Fixbetrag in der Höhe von 365 Euro je Quadratmeter der angemessenen Nutzfläche, wobei die tatsächlich hergestellte Wohnnutzfläche (deren Obergrenze beträgt, wie erwähnt 150 Quadratmeter) die Obergrenze darstellt. Seite 3 Magistratsabteilung 50 - Wohnbauförderung MA 50 - SD NF 7/EH Ausgabe Jänner 2017
Das angemessene Ausmaß der Wohnnutzfläche beträgt bei einer Person 50 Quadratmeter und erhöht sich für die erste im gemeinsamen Haushalt befindliche Person um 20 Quadratmeter, für jede weitere um je 15 Quadratmeter.
Bei Jungfamilien (kein Mitglied darf das 40. Lebensjahr vollendet haben) können der so ermittelten Wohnnutzfläche weitere 15 Quadratmeter hinzugerechnet werden. All jene Personen, die geltend gemacht werden, müssen im gemeinsamen Haushalt lebende Personen sein (§ 17 WWFSG 1989) und die Auflagen gem. § 11 und § 13 WWFSG 1989 erfüllen.
Förderstelle
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
1. Stock, Zimmer G 1.03
Muthgasse 62
1190 Wien
Telefon: +43 1 4000-74840
Email: neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at
Errichtung von Fahrradständern auf nicht öffentlichem Grund - Förderantrag
Wien
Fahrradförderung
Zielgruppe
Juristische oder natürliche Personen
Fördergegenstand
Gefördert wird die Errichtung einer Fahrradabstellanlage, die sich auf einer privaten Fläche befindet, den BewohnerInnen zugänglich ist und mindestens fünf Jahre erhalten bleibt. Befinden sich die Abstellplätze in Betriebsstätten mit Besucherverkehr muss die Anlage zu den Betriebszeiten öffentlich zugänglich sein und ebenfalls fünf Jahre erhalten werden.
Förderstelle
Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28)
Ing. Günter Vachutta
Lienfeldergasse 96
1170 Wien
Telefon: 01 / 4000-49983
Email: post@ma28.wien.gv.at
Die Förderung kann von Unternehmen (natürlichen und juristischen Personen) und Institutionen (Schulen, Universitäten, Wohnbauträgern etc.) in Anspruch genommen werden.
Fördergegenstand
Gefördert werden überdachte und nicht überdachte Radabstellanlagen (bis zu einem Maximalbetrag), die bestimmte Qualitätskriterien einhalten.
Das sind all jene (physischen oder juristischen Personen, Personengesellschaften), welche berechtigt sind, nach den Bestimmungen dieser Förderrichtlinie einen Förderantrag zu stellen.
Fördergegenstand
Für die Anschaffung von betrieblichen Transportfahrrädern gewährt die Stadt Graz einen nicht rückzahlbaren Zuschuss (De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung 1998/2006 der Europäischen Komission).
Fahrzeuge (CNG, Bio-CNG und Pflanzenöl) "NÖ Alternativantrieb-Förderung"
Niederösterreich
Alternative Mobilität/-Antriebe
Zielgruppe
Förderungswerberinnen und -werber können Privatpersonen, Traktorgemeinschaften und Maschinenring (eingeschränkt auf den Ankauf bzw. Umrüstung von Traktore) sein, die in Niederösterreich ihren Hauptwohnsitz bzw. Unternehmenssitz haben, ein der Richtlinie entsprechendes Fahrzeug angekauft oder umgerüstet und in Niederösterreich behördlich zugelassen haben.
Achtung: Der Ankauf sowie die Umrüstung von Traktoren für Einzellandwirte ist im Programm LE 2014-2020 (Vorhabensart 4.1.1 – einzelbetriebliche Förderung, Förderabwicklungsstelle LKNÖ) förderbar.
Fördergegenstand
Gegenstand der Förderung ist der Ankauf sowie das Leasing von neuen - keinen gebrauchten - zweispurigen, für den Straßenverkehr in Österreich erstmalig zugelassenen Fahrzeugen der Klassen M1 (Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen) sowie Traktoren mit Antrieb auf Basis von CNG, Bio-CNG sowie mit reinem, chemisch unbehandeltem Pflanzenöl, sowie die Umrüstung von neuen und gebrauchten (maximal 10 Jahren alten) zweispurigen Fahrzeugen auf den Betrieb mit CNG oder Bio-CNG sowie mit reinem, chemisch unbehandeltem Pflanzenöl.
Als zusätzlichen Umweltaspekt dürfen die geförderten Fahrzeuge - ausgenommen Traktore - maximale CO2-Emissionen von 120 g/km nicht überschreiten.
Förderstelle
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 16
3109 St Pölten
Telefon: 02742/9005 - 14951
Email: post.ru3-ek@noel.gv.at
Privatpersonen (Haus- bzw. Gebäudebesitzer), Gemeinden
Fördergegenstand
Das Land fördert im Rahmen der Dorferneuerung die ortsbildgerechte Neugestaltung von Fassaden an erhaltungswürdigen Bauobjekten (Einzelobjekten). Des Weiteren werden Gemeinden u. a. für Maßnahmen in den Bereichen Energie und Umwelt in der Gemeinde gefördert (z. B. kommunale Energiestrategie, Beteiligung am e5-Energieprogramm etc.).
Förderstelle
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Landesamtsdirektion
Stabstelle Raumordnung und Wohnbauförderung
Referat Dorferneuerung
Förderungsmittel für den Anschluss an die Fernwärme werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt, sofern sich das Bundesland finanziell am zur Förderung eingereichten Projekt beteiligt.
Fördergegenstand
Der Anschluss, im Speziellen die Anlagenteile für den Anschluss mit einer Leistung von über 400 kWth, an die Fernwärme wird für alle österreichischen Gemeinden gefördert, sofern sich das Bundesland finanziell am zur Förderung eingereichten Projekt beteiligt.
Förderstelle
Kommunalcredit Public Consulting
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: +01/31631- 723
Email: umwelt@kommunalkredit.at
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Fördergegenstand
Gefördert werden alle Anlagenteile innerhalb der Grundstücksgrenze und im Eigentum des Förderwerbers für einen Anschluss mit einer Leistung ≥ 100 kW an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmesystem.
Nah-/Fernwärme gilt als hocheffizient, wenn mindestens 80 % der Energie aus erneuerbaren Quellen, hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Sinne der Richtlinie 2012/27/EU, sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt oder einer Kombination dieser Energien/Wärmen stammen. Zur Spitzenlastabdeckung und als Ausfallsreserve kann Energie aus anderen Systemen im Ausmaß von bis zu 20 % eingesetzt werden.
Förderstelle
Kommunalcredit Public Consulting - Serviceteam Fernwärmeanschluss ≥ 100 kW thermisch
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31631-714 / 723
Email: umwelt@kommunalkredit.at
Es können EigentümerInnen, HauptmieterInnen, dinglich Nutzungsberechtigte sowie bevollmächtigte Hausverwaltungen Förderungen in Anspruch nehmen
Fördergegenstand
Förderungsfähig sind Fern-/Nahwärmeanschlüsse für Wohnungen anlässlich des Umstiegs von beste-henden Feuerungsanlagen für biogene und fossile Brennstoffe sowie von bestehenden Elektrodirekt-heizungen.
Im Großraum Graz (Stadt Graz, Feldkirchen bei Graz, Gössendorf, Hart bei Graz, Hausmannstätten, Raaba-Grambach, Seiersberg-Pirka) sind, sofern Anschlüsse an Fern-/Nahwärmenetze gemäß Punkt 6.1 lit c) nicht möglich sind, sinngemäß auch Fern-gasanschlüsse förderungsfähig.
Förderungsfähig sind weiters Fern-/Nahwärmean-schlüsse anlässlich der erstmaligen Errichtung von Ein- und Zweifamilienwohnhäusern.
Zur Richtlinie für die Direktförderung
Förderstelle
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 - Fachabteilung Energie und Wohnbau
Für Unternehmen gibt es verschiedenste Förderungen von Bund, Ländern, Gemeinden, EU und Wirtschaftskammern. Je nach Betriebsphase – wie beispielsweise Gründung, Übernahme, Innovation und Forschung oder Unternehmenssanierung - stehen verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung.
Die Förderdatenbank der Wirtschaftskammern Österreichs bietet eine einzigartige Übersicht über die Wirtschaftsförderungen in Österreich. Mit Hilfe von Filtern kann ganz gezielt nach passenden Förderungen gesucht werden.
Förderung von sonst. Umweeltschutzmaßnahmen |Betriebe
Österreichweit
Forschung + Konzepte
Zielgruppe
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Fördergegenstand
Gefördert werden Umweltschutzmaßnahmen die in §4 der Förderungsrichtlinien 2015 für die Umweltförderung im Inland aufgezählt sind und keinem anderen definierten Förderungsbereich zuordenbar sind.
Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von betrieblichen Lärmemissionen
Maßnahmen zur Verringerung von Umweltbelastungen durch klimarelevante Gase
Pilot- oder Demonstrationsanlagen zur Erprobung und Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien in Zusammenhang mit förderungsfähigen Maßnahmen
Projekte zur Erprobung der Anwendungstauglichkeit innovativer Systemkomponenten, zum Nachweis der Anwendbarkeit im großtechnischen Maßstab mit Bezug auf förderungsfähige Maßnahmen
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
Anteile einer Investition in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erzielung des Umwelteffekts
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Sonstige Umweltschutzmaßnahmen in Betrieben
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-723
Email: umwelt(at)kommunalkredit.at
Heizen / Wärmeerzeuger, Gebäude / Wohnraum, Energiesparen / Energieeffizienz
Zielgruppe
Förderwerber sind natürliche und juristische Personen, die eine förderfähige Maßnahme im Bundesland Vorarlberg durchführen. Die Förderung ist unabhängig vom Einkommen und von der Größe des Objektes. Die förderbaren Maßnahmen dürfen ausschließlich der privaten Nutzung dienen und die betroffenen Wohnhäuser und Wohnungen müssen ganzjährig bewohnt sein (Hauptwohnsitz). Ferienwohnungen sowie Zweitwohnsitze sind nicht förderbar.
Fördergegenstand
Richtlinie des Landes Vorarlberg zur Förderung von thermischen Solaranlagen, Holzheizungen, Anschluss an Nahwärmesysteme, Wärmepumpen und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (WRG) in Wohnbauten
Förderstelle
Land Vorarlberg
Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa),
Fachbereich Energie und Klimaschutz
Förderungsmittel für die ergänzende Umweltförderung sind für natürliche und juristische Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten sowie Einrichtungen der öffentlichen Hand, Gebietskörperschaften, Projektkonsortien, Contractoren, Vereine und konfessionelle Einrichtungen bereitgestellt, die eine genehmigte Forschungsförderung im Rahmen der Ausschreibungen Energieforschung, Smart Cities Demo und Vorzeigeregion Energie vorweisen können.
Fördergegenstand
Gefördert werden Demonstrationsanlagen im Anschluss einer Forschungsförderung aus den Ausschreibungen Energieforschung, Smart Cities Demo und Vorzeigeregion Energie des Klima- und Energiefonds. “Demonstrationsanlagen“ sind Anlagen mit hohem innovativem Charakter. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie über Standardtechnologien hinausgehen und dienen zur Erprobung bzw. Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien, fortschrittlicher Verfahren oder innovativer Systemkomponenten. Entscheidend für eine Förderung ist, dass ein Umwelteffekt der Demonstrationsanlage darstellbar ist.
Beispiele dafür sind:
Demonstrationsanlagen, zur Erprobung und Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien in Zusammenhang mit Energieeffizienzmaßnahmen
Projekte zur Erprobung der Anwendungstauglichkeit innovativer Systemkomponenten zum Nachweis der Anwendbarkeit im großtechnischen Maßstab mit Bezug auf Energiegewinnung aus erneuerbaren Energieträgern
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Informationen für Ihr Projekt im Rahmen der Ausschreibung Energieforschung oder Smart Cities Demo finden Sie hier.
Informationen für Ihr Projekt in der FTI-Initiative Vorzeigeregion Energie finden Sie hier.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Ergänzende Umweltförderung
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-716
Email: umwelt@kommunalkredit.at
Gegenstand der Förderung sind lokale, ganzheitliche Energiekonzepte zur Forcierung von Energieeffizienz und Ökoenergie auf lokaler Ebene. Es können auch Planungs- und Informationsmaßnahmen für diese Konzepte gefördert werden.
A) Die Vorbereitung und detaillierte technische Analyse für konkrete größere Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und Maßnahmen im Bereich erneuerbarer Energie in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Anlagen.
B)Informationsmaßnahmen der Gemeinde in Bezug auf geplante Projektumsetzungen von Punkt "A" im Bereich Energieeffizienz, -erzeugung und -infrastruktur.
C) Anlagenoptimierung wie
die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bei bestehenden Heiz- und Warmwasseranlagen,
die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heiz- und Warmwassersystem (z. B. Heizungspumpentausch, Optimierung der Heizkurve, Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie Einsatz von Einzelraumreglern)
Beleuchtungsoptimierung und LED-Systeme in Bestandsgebäuden sowie Smart-Home-Technologien
Förderstelle
Amt der OÖ Landesregierung,
Direktion Umweltschutz und Wasserwirtschaft, Abt. Umweltschutz
A) Die Vorbereitung und detaillierte technische Analyse für konkrete größere Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und Maßnahmen im Bereich erneuerbarer Energie in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Anlagen.
B) Informationsmaßnahmen der Gemeinde in Bezug auf geplante Projektumsetzungen von Punkt „A“ im Bereich Energieeffizienz, -erzeugung und -infrastruktur.
C) Anlagenoptimierung wie
die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bei bestehenden Heiz- und Warmwasseranlagen,
die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heiz- und Warmwassersystem (z. B. Heizungspumpentausch, Optimierung der Heizkurve, Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie Einsatz von Einzelraumreglern)
Beleuchtungsoptimierung und LED-Systeme in Bestandsgebäuden sowie Smart-Home-Technologien
Details entnehmen Sie bitte dem Förderprogramm OÖ Clean Energy Program
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Ein Ansuchen um Förderung können natürliche Personen – wie EigentümerInnen, MiteigentümerInnen, Bauberechtigte und MieterInnen – stellen.
Fördergegenstand
Gefördert wird:
Der Ersatz von Heizungsanlagen auf der Basis fossiler Brennstoffe (Öl- oder Gaskessel bzw. Gastherme) und der Ersatz von ineffizienten Heizungsanlagen auf der Basis biogener Brennstoffe (Festbrennstoffkessel/Allesbrenner) durch Heizungsanlagen, die mit biogenen Brennstoffen oder mit Alternativenergie betrieben werden; das sind
Heizsysteme auf Basis fester biogener Brennstoffe, die der österreichischem Umweltzeichenrichtlinie UZ 37 entsprechen.
Pelletsheizanlagen
Hackgutheizanlagen
Stückholzkessel mit Pufferspeicher
Ganzhausheizungen mit Pufferspeicher (Kachelofen mit wassergeführter Zentralheizung)
Liste der förderfähigen Holzheizungen elektrisch betriebene Wärmepumpenanlagen, die das European Heat Pump Association (EHPA) Gütesiegel haben. Die Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems (z.B. Radiatoren) darf 40° bei Normaußentemerperatur nicht überschreiten.
Heizungsanlagen, Fernwärme, Heizungswärmepumpen, Biomasseheizungen ; Wien
Wien
Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger
Zielgruppe
MieterInnen von Wohnungen
EigentümerInnen von Wohnungen
MieterInnen oder EigentümerInnen von Reihenhäusern / Förderung nur für Gasbrennwert-Technologie bei gleichzeitiger Anbringung einer Solaranlage
Fördergegenstand
Förderbare Sanierungsmaßnahmen:
Errichtung (erstmaliger Einbau) einer zentralen Wärmeversorgungsanlage mit Anschluss an Fernwärme
Errichtung (erstmaliger Einbau) einer flächendeckenden Etagenheizung mit hocheffizienten alternativen Energiesystemen (z. B. Heizungswärmepumpen, Biomasseanlagen), wenn keine Fernwärmeanschlussmöglichkeit gegeben ist.
Umstellung vorhandener Heizanlagen auf Fernwärme oder außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes auf hocheffiziente alternative Energiesysteme (z. B. Heizungswärmepumpen, Biomasseanlagen) Bei Reihenhäusern (Miete oder Eigentum) sind diese Maßnahmen nur in Kombination mit thermischen Solaranlagen förderbar.
Einzelofenheizung (Gas)
Hinweise:
Handelt es sich um ein Eigenheim oder Kleingartenwohnhaus, ist eine Förderung für den Einbau eines hocheffizienten alternativen Energiesystems wie z. B. Biomasse, Fernwärme, Heizungswärmepumpe usw. nur im Zusammenhang mit einer thermisch-energetischen Sanierung (THEWOSAN) möglich.
Informationen über Wärmeschutzanforderung bei Wohnbauförderung von Eigenheimen, Kleingartenwohnhäusern und Dachgeschossausbauten: 2 MB PDF
Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt.
Bei Auflassung von Ölfeuerungsanlagen bitte beachten: Ölfeuerungsanlagen
Förderstelle
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) sowie Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser MA 25
Muthgasse 62, 1. Stock, Zimmer C1.09
1190 Wien
Telefon: 01 / 4000-74860 bzw. -74870
Email: wv@ma50.wien.gv.at
Heizungsanlagen, Fernwärme, Heizungswärmepumpen, Biomasseheizungen; Wien
Wien
Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger
Zielgruppe
Folgende Personen können eine Förderung erhalten:
MieterInnen von Wohnungen
EigentümerInnen von Wohnungen
MieterInnen oder EigentümerInnen von Reihenhäusern
Fördergegenstand
Errichtung (erstmaliger Einbau) einer zentralen Wärmeversorgungsanlage mit Anschluss an Fernwärme
Errichtung (erstmaliger Einbau) einer flächendeckenden Etagenheizung mit hocheffizienten alternativen Energiesystemen (z. B. Heizungswärmepumpen, Biomasseanlagen), wenn keine Fernwärmeanschlussmöglichkeit gegeben ist.
Umstellung vorhandener Heizanlagen auf Fernwärme oder außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes auf hocheffiziente alternative Energiesysteme (z. B. Heizungswärmepumpen, Biomasseanlagen) Bei Reihenhäusern (Miete oder Eigentum) sind diese Maßnahmen nur in Kombination mit thermischen Solaranlagen förderbar.
Einzelofenheizung (Gas)
Förderstelle
Magistratsabteilung 50
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten - Dienststellenleitung UND
Magistratsabteilung 25
Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser - Dienststellenleitung
Maria-Restituta-Platz 1
1200 Wien
Telefon: +43 1 4000-74860
Email: wv@ma50.wien.gv.at
MieterInnen oder EigentümerInnen von Reihenhäusern
Fördergegenstand
Förderbare Sanierungsmaßnahmen:
Errichtung (erstmaliger Einbau) einer zentralen Wärmeversorgungsanlage mit Anschluss an Fernwärme
Errichtung (erstmaliger Einbau) einer flächendeckenden Etagenheizung mit hocheffizienten alternativen Energiesystemen (z. B. Heizungswärmepumpen, Biomasseanlagen), wenn keine Fernwärmeanschlussmöglichkeit gegeben ist.
Umstellung vorhandener Heizanlagen auf Fernwärme oder außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes auf hocheffiziente alternative Energiesysteme (z. B. Heizungswärmepumpen, Biomasseanlagen) Bei Reihenhäusern (Miete oder Eigentum) sind diese Maßnahmen nur in Kombination mit thermischen Solaranlagen förderbar.
Einzelofenheizung (Gas)
Förderstelle
Stadt Wien
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) und
Technische Stadterneuerung (MA 25)
Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock im Infopoint
1200 Wien
Telefon: +43 1 4000-74860
Email: wv@ma50.wien.gv.at
Die Vergabe von Förderungen für automatisch beschickte Holzheizungen (keine Kombikessel!) bei Ersterrichtung oder sonstiger Erneuerung oder Umstieg der Heizung bis einschließlich Baujahr 2010 ist bei
Wohngebäuden,
Schulen,
Kindergärten,
Pflegeheimen,
öffentlichen Sportanlagen,
Vereinen und
gemeindeeigenen Gebäude(teilen) und
für Kleinstunternehmen
möglich.
Fördergegenstand
Grundförderung: Biomasseheizung mit automatischer Beschickung und
Kesseltauschförderung beim Umstieg auf Biomasseheizung mit automatischer Beschickung
Genaue Informationen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt
Förderstelle
Amt der Steiermärkischen Landesregierung - Steiermärkische Landesregierung,
FA Energie und Wohnbau, Referat: Sanierungs- und Ökoförderungen
Kontakt: Frau Manuela Albertani
Folgende natürliche oder juristische Personen können im Rahmen von Wohnnutzungen Anträge stellen:
a) EigentümerInnen, HauptmieterInnen, WohnungseigentumswerberInnen, dinglich Nutzungsberechtigte sowie bevollmächtigte Hausverwaltungen
b) BetreiberInnen von Nutzungseinheiten gemäß Punkt 3.2 für die zu diesen Sonderzwecken genutzten Gebäude(teile), sofern sie entweder nicht unternehmerisch tätig sind oder im Falle einer unternehmerischen Tätigkeit eine De-minimis-Förderung möglich ist.
Weiters können KleinstunternehmerInnen, sofern eine De-minimis-Förderung möglich ist, eine Förderung beantragen (nur für ergänzende Sanierungsmaßnahmen).
Fördergegenstand
Gegenstand der Förderung
5.1 Förderungsfähig sind Investitionen in den Austausch von ineffizienten Pumpen von Heizungsanlagen gegen neue Hocheffizienzpumpen.
5.2 Förderungsfähig sind weiters Investitionen zur Effizienzsteigerung und Optimierung bestehender Heizungsanlagen anlässlich der Durchführung hydraulischer Abgleiche im Rahmen von Wohnnutzungen sowie ergänzender Sanierungsmaßnahmen.
5.3 Förderungen sind nur möglich, wenn die Maßnahmen gemäß den Punkten 5.1 und 5.2 nicht bereits im Rahmen anderer Förderungen des Umweltlandesfonds berücksichtigt wurden.
Förderstelle
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 - Fachabteilung Energie und Wohnbau
Die Vergabe von Förderungen für neue Wärmepumpenheizungen bei Ersterrichtung oder sonstiger Erneuerung oder Umstieg der Heizung bis einschließlich Baujahr 2010 ist bei Wohngebäuden, Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen, öffentlichen Sportanlagen, Vereinen und gemeindeeigenen Gebäude(teilen) und für Kleinstunternehmen möglich.
Fördergegenstand
Förderungsfähig sind Investitionen in neue Wärmepumpenheizungen anlässlich ihrer Ersterrichtung oder bei sonstiger Erneuerung der Heizung bis einschließlich Baujahr 2010 (Grundförderung).
Förderungsfähig sind weiters Investitionen in neue Wärmepumpenheizungen anlässlich des Umstiegs von bestehenden Feuerungsanlagen für bestimmte biogene sowie fossile Brennstoffe bis einschließlich Baujahr 2010 (Kesseltauschförderung).
Detailinformationen im Infoblatt
Förderstelle
Land Steiermark
FA Energie und Wohnbau
Referat Sanierung und Ökoförderung
Energiesparen / Energieeffizienz, Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger
Zielgruppe
Die Vergabe von Förderungen für automatisch beschickte Holzheizungen (keine Kombikessel!) bei Ersterrichtung oder sonstiger Erneuerung oder Umstieg der Heizung bis einschließlich Baujahr 2010 ist bei Wohngebäuden, Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen, öffentlichen Sportanlagen, Vereinen und gemeindeeigenen Gebäude(teilen) und für Kleinstunternehmen möglich.
Fördergegenstand
Förderstelle
Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik FA Energie und Wohnbau – Sanierung und Ökoförderung
Die Stadt Linz fördert innerhalb des Stadtgebietes bei Gebäuden und Anlagen die Umstellung auf Gas oder Fernwärme zur Warmwasserbereitung und/oder als Heizung, wenn die Anschlussleistung mehr als 100 kW beträgt.
Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind, Einrichtungen der öffentlichen Hand, konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine.
Fördergegenstand
Gefördert werden neue Anlagen und Umrüstungen zur Herstellung von nachhaltigen Brenn- und Treibstoffen (flüssige und gasförmige Biokraftstoffe). Ausgenommen sind solche, die auf Basis von Nahrungsmittelpflanzen arbeiten.
Folgende Anlagen werden gefördert:
Biogasanlagen zur Biomethanerzeugung inkl. Aufbereitungstechnologie für die Einspeisung in ein Gasnetz oder Nutzung als Treibstoff
thermische Vergasungsanlagen zur Erzeugung von Prozessgas aus Biomasse inkl. Aufbereitungstechnologie für die Herstellung von flüssigen und gasförmigen Kraftstoffen
Produktionsanlagen zur Herstellung von Biokraftstoffen der zweiten Generation
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
Produktionsanlagen
Aufbereitungsanlagen
Rohstofflager
Treibstofflager
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage bei den förderungsfähigen Kosten berücksichtigt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Biogene Brenn- und Treibstoffe
Förderungsmittel für Holzheizungen werden ausschließlich für Privatpersonen bereitgestellt.
Fördergegenstand
Der Klima- und Energiefonds fördert:
Pellet- oder Hackgutzentralheizungsgeräte, die einen oder mehrere bestehende Holzheizung(en) mit Baujahr vor 2006 ersetzen
Pelletkaminöfen, durch die der Verbrauch fossiler Brennstoffe einer bestehenden Heizung bzw. der Brennstoffverbrauch einer Holzheizung mit Baujahr vor 2006 reduziert wird
Gefördert werden Anlagen, die:
dem Stand der Technik entsprechen,
über eine automatische Brennstoffzufuhr verfügen,
die Emissionsgrenzwerte gemäß Österreichischer Umweltzeichenrichtlinie (UZ 37) bei Volllast einhalten,
einen Kesselwirkungsgrad von mindestens 85 % aufweisen,
deren Nennleistung max. 50 kW beträgt,
überwiegend privat genutzt werden und
ein Lieferdatum ab 22.06.2020 aufweisen.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden und auf der Website des Klima- und Energiefonds.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon:
Email: holzheizungen@kommunalkredit.at
Heizen / Wärmeerzeuger, Alternativenergie, Gebäude / Wohnraum
Zielgruppe
Förderungsmittel für Holzheizungen zur Eigenversorgung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und Konfessionsgemeinschaften einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden:
Kesselanlagen ≥ 100 kW Nennwärmeleistung, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden
Kesselanlagen ≥ 100 kW Nennwärmeleistung für Zentralheizungen und zur Erzeugung von Prozessenergie
Mikronetze zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung in Verbindung mit einer Kesselanlage
Die Förderung umfasst Investitionen in Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines oder mehrerer betriebseigener Gebäude.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
Kommunalcredit Public Consulting
Serviceteam Kesseltausch/Neuanschaffung ≥100kW bzw. Mikronetz
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31631-714 / 719
Email: umwelt@kommunalkredit.at
Förderungsmittel für Maßnahmen zum umwelt- und klimafreundlichen Heizen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Es wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern gefördert.
Darunter sind zu verstehen:
Holzheizungen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
Wärmepumpen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
Fernwärmeanschlüsse mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
Holzheizungen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung Gefördert werden Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines Gebäudes, mit einer Nennwärmeleistung von weniger als 100 kW.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Energiesparen
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-714
Email: energiesparen@kommunalkredit.at
Gefördert werden neu installierte Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte, die einen oder mehrere bestehende Holzheizungen mit Baujahr vor 2005 ersetzen. Weiters werden Pelletkaminöfen gefördert, wenn dadurch der Brennstoffverbrauch einer bestehenden fossilen Heizung oder einer alten Holzheizung mit Baujahr vor 2005 reduziert wird. Nicht gefördert werden gebrauchte Anlagen, die Errichtung von Neuanlagen (ohne Ersatz einer alten Holzheizung mit Baujahr vor 2005) sowie Stückholzheizungen bzw. Holzvergaserkessel.
Information:
- Leitfaden Holzheizung 2019
- Liste der förderfähigen Anlagen
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Holzheizungen
Stromerzeuger- und Speicher, Heizen / Wärmeerzeuger, Alternativenergie
Zielgruppe
Anträge für die Landesförderung können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Fördergegenstand
Gegenstand dieser Förderung im Rahmen dieser Bedingungen ist die Gewährung von nichtrückzahlbaren Zuschüssen für:
Hybridkollektoren für eine gewerbliche sowie zur privaten Nutzung. Wärmenergiewird zur Warmwasserproduktion, zur Heizungsunterstützung oder als Prozesswärmegenutzt.
Bei diesem Fördersystem besteht keine Fördermöglichkeit für thermische Solaranla-gen.
Zusätzlich ist dem Förderantrag ein Konzept des Hybridkollektors (ersichtliche undsinnvolle Wärmenutzung) durch das errichtende Unternehmen beizulegen.
Erstmaliger Einbau eines WCs und/oder Bades bzw. Badenische
Badeeinrichtungen (Dusche usw.)
Wohnbauvorhaben mit Kohle-, Koks-, Briketts-, Öl- oder Stromwiderstandsheizungen, ausgenommen die Stromzusatzheizung im Passivhaus, dürfen nicht gefördert werden. Im Falle von Gasheizungen darf nur die Gasbrennwerttechnologie gefördert werden.
Hinweis: Die Abflüsse müssen auf kurzem Wege mit den Abfallsträgen verbunden sein. Neu zu errichtende Abfallsträge einschließlich Kanalanschluss und Lüftung über Dach können mitgefördert werden. Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt.
Förderstelle
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Maria-Restituta-Platz 1
1200 Wien
Telefon: +43 1 4000-74860
Email: wv@ma50.wien.gv.at
Energiesparen / Energieeffizienz, Gebäude / Wohnraum
Zielgruppe
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Fördergegenstand
Gefördert werden Energiezentralen als innovative Kombination von Maßnahmen zur innerbetrieblichen Bereitstellung von Wärme-und Kälte, sowie die Errichtung von primären Verteilsystemen für Wärme und Kälte zur innerbetrieblichen Raumheizung und für Prozesse.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Innerbetriebliche Energiezentralen
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-723
Email: umwelt@kommunalkredit.at
Kleinwasserkraftanlagen bis 10 MW, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen und mittlere Wasserkraft-Anlagen werden laut Ökostromgesetz mittels eines Investitionszuschusses gefördert.
Der KWF ist die Wirtschaftsförderungseinrichtung des Landes Kärnten und richtet sich mit seinen Aktivitäten und Programmen an Unternehmen, vorwiegend an kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Gemeinden in aktiven Klima-und Energie Modellregionen
gemeindeeigene Betriebe, auch in Form von Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit in aktiven Klima-und Energie Modellregionen
Betriebe und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Vereine, Verbände, konfessionelle Einrichtungen in aktiven Klima-und Energie-Modellregionen
Fördergegenstand
Die förderungsfähigen Kosten ergeben sich aus den Investitionskosten sowie Kosten für Planung und Montage:
Förderungsfähige Maßnahmen und Anlagen(teile)
Infrastruktur für E-Ladestelle
Elektrikerarbeiten
Grabungsarbeiten
Planungskosten
Aufrüstung bzw. Anpassung bestehender Infrastruktur an den geforderten Technikstandard
Planungskosten bis max. 10% der förderungsfähigen Gesamtinvestitionskosten
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Klima- und Energie-Modellregionen Investitionsförderungen
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-713
Email: umwelt@kommunalkredit.at
Elektro-Ladeinfrastruktur, Gebäude / Wohnraum, Energiesparen / Energieeffizienz, Heizen / Wärmeerzeuger, Stromerzeuger- und Speicher, Sonstiges
Zielgruppe
Neue Klima- und Energiemodellregionen: Regionen und Gemeinden, die mit Hilfe des Klima- und Energiefonds zur Klima- und Energie-Modellregion werden wollen.
Weiterführung von bereits bestehenden Modellregionen: bereits bestehende Klima- und Energie-Modellregionen, die schon an das Ende des zweijährigen Unterstützungszeitraumes gelangen und eine Verlängerung der Unterstützung beantragen wollen.
Unterstützung von Aktivitäten in den Modellregionen
Investitionsförderung in bereits bestehenden Modellregionen: alle bestehenden Klima- und Energiemodellregionen
Leitprojekte: alle bestehenden Klima- und Energiemodellregionen
Fördergegenstand
Gefördert werden:
Photovoltaikanlagen Gefördert werden Anlagen auf öffentlichen Objekten und Grundstücken von mindestens 5 kWpeak bis 150 kWpeak.
Holzheizungen Gefördert werden Kesselanlagen in öffentlichen Objekten mit weniger als 400 kW thermischer Leistung, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden.
thermische Solaranlagen Gefördert werden Solaranlagen auf öffentlichen Objekten <100 m² zur Versorgung öffentlicher Gebäude für die Zwecke Warmwasserbereitung, Raumheizung, Schwimmbadbeheizung, Prozesswärmebereitung.
NEU ab 27.09.2019: Verlängerung der Programmlaufzeit und Erweiterung um die Förderung von Stromspeichern!
Detaillierte Informationen zur Förderung von Photovoltaikanlagen, Holzheizungen und thermischen Solaranlagen finden Sie im Leitfaden.
E-Ladestationen Gefördert wird die Errichtung von E-Ladestationen in Klima- und Energie-Modellregionen, an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist. Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt E-Ladestationen.
Pilotprojekt Thermische Speicher für Wärme und Kälte Gefördert werden Wärme- und Kältespeichersysteme, welche über den üblichen Stand der Technik hinausgehen (Material, Größe, zeitliche Nutzung,…) und damit einen hohen Innovationsgrad aufweisen und technisch und ökonomisch multiplizierbar sind.
Detaillierte Informationen zur Förderung von thermischen Speichern finden Sie im Leitfaden.
Mustersanierung von öffentlichen Objekten Gefördert werden Mustersanierungsprojekte in Klima- und Energie-Modellregionen. Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie auf www.mustersanierung.at.
Solarthermie - solare Großanlagen Gefördert werden solare Großanlagen in Klima- und Energie-Modellregionen. Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie auf www.umweltfoerderung.at/solaregrossanlagen
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Klima- und Energie-Modellregionen Investitionsförderungen
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-713
Email: umwelt@kommunalkredit.at
Klimaschulen-Anträge können von Trägerorganisationen aktiver Klima- und Energie-Modellregionen, sowie aktiver Klimawandel-Anpassungsmodellregionen eingereicht werden, die sich in der Konzept-, Umsetzungs- oder Weiterführungsphase befinden.
Fördergegenstand
Beauftragt wird die Umsetzung eines Klimaschulen Projekts unter Federführung des Regionsmanagements mit mehreren Schulen einer Region. Im Rahmen der Klimaschulen Projekte wird ein einzelnes Schwerpunktthema definiert, anhand dessen sich alle Aktivitäten im Projekt orientieren. Die gemeinsame Erhebung der Energieverbrauchssituation bzw. die klimatische Situation in den Schulen, die Durchführung konkreter Projekte mit den SchülerInnen und eine gemeinsame Abschlussveranstaltung sind Pflichtelemente eines Klimaschulenprojekts.
Detaillierte Informationen zu Klimaschul-Projekten finden Sie im Leitfaden.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Klima- und Energie-Modellregionen
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-721
Email: klimamodellregion@kommunalkredit.at
Als geeignete Klima- und Energie-Modellregionen sind Regionen im ländlichen Raum zu verstehen, die aus mehreren Gemeinden und maximal 60.000 EinwohnerInnen bestehen.
Einen Antrag auf Weiterführung können Klima- und Energie-Modellregionen stellen, die zumindest das erste Jahr der Umsetzungs- oder einer Weiterführungsphase abgeschlossen und einen vollständigen Zwischenbericht gelegt haben.
Fördergegenstand
Unterstützt werden die Erstellung eines Umsetzungskonzepts, die Umsetzungs- und Weiterführungsphase.
Umsetzungskonzept
In einem ersten Schritt wird die Erstellung eines Umsetzungskonzepts einer Klima- und Energie-Modellregion unterstützt. Im Umsetzungskonzept wird die Region hinsichtlich ihrer Energieverbrauchssituation und ihrer Potentiale sowie der gesetzten energiepolitischen Ziele und geplanten Maßnahmen beschrieben. Das Umsetzungskonzept dient als Fahrplan für die darauf folgenden Umsetzungs- und Weiterführungsphasen.
Detaillierte Informationen zur Erstellung eines Umsetzungskonzepts finden Sie im Leitfaden.
Umsetzungsphase und Weiterführungsphase In der Umsetzungs- und Weiterführungsphase werden die geplanten Maßnahmen aus dem Umsetzungskonzept durch- bzw. weitergeführt. Der/die ModellregionsmanagerIn ist dabei zentrale Ansprechperson für die Region und koordiniert alle Aktivitäten.
Detaillierte Informationen zur Umsetzungs- und Weiterführungsphase finden Sie im Leitfaden.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Klima- und Energie-Modellregionen
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-721
Email: klimamodellregion@kommunalkredit.at
Alternativenergie, Elektro-Ladeinfrastruktur, Elektrofahrzeuge, Energiesparen / Energieeffizienz, Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger, Stromerzeuger- und Speicher
Zielgruppe
Förderungsmittel für Investitionen in Klima- und Energie-Modellregionen werden für Gemeinden und gemeindeeigene Betriebe aus aktiven KEM bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine, öffentliche Institutionen sowie kleine und mittlere Betriebe aus aktiven Klima- und Energie-Modellregionen einreichen.
Fördergegenstand
Detaillierte Informationen zur Förderung von Photovoltaikanlagen, Holzheizungen und thermischen Solaranlagen finden Sie im Leitfaden.
E-Ladestationen Gefördert wird die Errichtung von E-Ladestationen in Klima- und Energie-Modellregionen, an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist. Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt E-Ladestationen.
Pilotprojekt Thermische Speicher für Wärme und Kälte. Gefördert werden Wärme- und Kältespeichersysteme, welche über den üblichen Stand der Technik hinausgehen (Material, Größe, zeitliche Nutzung,…) und damit einen hohen Innovationsgrad aufweisen und technisch und ökonomisch multiplizierbar sind. Detaillierte Informationen zur Förderung von thermischen Speichern finden Sie im Leitfaden.
Mustersanierung von öffentlichen Objekten
Gefördert werden Mustersanierungsprojekte in Klima- und Energie-Modellregionen. Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie auf www.mustersanierung.at.
Solarthermie - solare Großanlagen Gefördert werden solare Großanlagen in Klima- und Energie-Modellregionen. Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie auf www.umweltfoerderung.at/solaregrossanlagen
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Klima- und Energie-Modellregionen Investitionsförderungen
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-713
Email: umwelt@kommunalkredit.at
Einen Leitprojektantrag können Trägerorganisationen bestehender Klima- und Energie-Modellregionen einreichen, die zum Zeitpunkt des Starts der Ausschreibung ein aktives Vertragsverhältnis in der Konzept-, Umsetzungs- oder Weiterführungsphase haben. Zusätzlich sind weitere Organisationen antragstellungsberechtigt, die Leitprojekte in Zusammenarbeit mit Klima- und Energie-Modellregionen umsetzen möchten.
Fördergegenstand
Die Umsetzung von innovativen Projekten, die in oder mit einer oder mehreren Klima- und Energie-Modellregionen durchgeführt werden. Nicht Teil des Programms ist die Unterstützung von Investitionsprojekten.
Die Projekte können in drei Projektkategorien eingereicht werden:
kleine Projekte bis 35.000 Euro Gesamtkosten
mittlere Projekte bis 75.000 Euro Gesamtkosten
große Projekte bis 100.000 Euro Gesamtkosten
Detaillierte Informationen zu Leitprojekten finden Sie im Leitfaden.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Klima- und Energie-Modellregionen
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-721
Email: klimamodellregion@kommunalkredit.at
Einreichen können ausschließlich Gemeinden oder rein öffentliche Trägerorganisationen ohne jegliche private Beteiligung.
Zielgruppe sind alle österreichischen Regionen, auch KEM-Regionen, die folgende Kriterien erfüllen:
Mind. 500.000 Nächtigungen 2018 (Quelle Statistik Österreich / Datenverfügbarkeit bei Gemeinden)
Mind. 2 Gemeinden
Mind. 3.000 und max. 60.000 EinwohnerInnen (Quelle Statistik Austria)
Fördergegenstand
Die Ausschreibung ist in zwei Stufen aufgeteilt:1. Stufe: bis 30. Oktober (12 Uhr): in der ersten Stufe ist ein niederschwelliges Konzept hinsichtlich Umsetzungsschwerpunkten einzureichen. Inhalte sind insbesondere:
Beschreibung der Region inkl. touristischer Ausrichtung
Ausgangslage der Region beschreiben (inkl. Problemanalyse – Klima-Energie)
Zielsetzung (Wo wollen wir hin)
10 Maßnahmen skizzieren
Einbezogene Stakeholder
Für die Erstellung des niederschwelligen Konzeptes gibt es keine finanzielle Unterstützung.
Eine Jury wählt aufgrund der Beurteilungskriterien die maximal drei am höchsten bewerteten Anträge aus.
2. Stufe: Dezember 2019 – voraussichtlich Mai 2020: Diese drei Regionen entwickeln in einer zweiten Stufe ein detailliertes Konzept und Maßnahmen. Das Konzept wird mit maximal 10.000 Euro kofinanziert aus den KEM Programmmitteln des Klima- und Energiefonds.
Die Jury wählt eine Region zur Umsetzung aus. Der Klima- und Energiefonds behält sich vor mehr als eine Region zur Umsetzung auszuwählen.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Klima- und Energie-Modellregionen
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-721
Email: klimamodellregion@kommunalkredit.at
Antragsberechtigt sind ausschließlich Gemeinden oder rein öffentliche Trägerorganisationen ohne jegliche private Beteiligung. Es werden Klimawandel-Anpassungsmodellregionen gesucht, die die Absicht haben, alle Phasen des Programms zu durchlaufen. Als geeignete Klimawandel-Anpassungsmodellregion sind Regionen im ländlichen Raum bis hin zu Kleinstädten mit Umlandgemeinden zu verstehen. Die Regionen müssen aus zumindest zwei Gemeinden bestehen. Katastralgemeinden gelten nicht als eigene Gemeinden. Die Regionen sollen zumindest 3.000, höchstens jedoch 60.000 EinwohnerInnen haben.
Fördergegenstand
Detaillierte Informationen zur Antragstellung und den Mindestinhalten finden Sie im Leitfaden.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam KLAR!
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-721
Email: umweltfoerderung@kommunalkredit.at
Kleinwasserkraftanlagen, Neuerrichtung sowie Revitalisierung
Oberösterreich
Ökostrom, Stromerzeuger- und Speicher
Zielgruppe
Betreiberinnen und Betreiber von Kleinwasserkraftanlagen, welche ein Kleinwasserkraftwerk neu errichten, erweitern oder revitalisieren und bei der OeMAG - Abwicklungsstelle für Ökostrom AG eine Investitionsförderung beantragen.
Hinweis: Nicht gefördert werden, gemäß Artikel 1 AGVO, Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.
Fördergegenstand
Gefördert werden Kleinwasserkraftanlagen bis 1 MW Engpassleistung, welche neu errichtet oder revitalisiert und von der OeMAG als förderungsfähig eingestuft und in Folge gefördert werden.
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Förderungsmittel für Klimatisierung und Kühlung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt.
Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden Anlagen zur Klimatisierung von betrieblich genutzten Gebäuden und Anlagen zur Bereitstellung von Prozesskälte.
Adsorptions- und Absorptionskältemaschinen mit Antriebsenergie aus erneuerbaren Energieträgern oder aus industrieller Abwärme bzw. Fernwärme
Free Cooling-Systeme (z.B. auf Basis von Grund-, Fluss- oder Brunnenwasser)
Prozesskälteanlagen unter Verwendung von alternativen Kältemitteln (wie z.B. CO2, Ammoniak, Propan,…) sowie Kältemitteln mit einem GWP bis zu 150
Austausch bzw. Optimierung von Prozesskälteanlagen unter Verwendung von Kältemitteln mit einem GWP zwischen 150 und 1.500
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Klimatisierung und Kühlung: DW 723
Gebäude / Wohnraum, Energiesparen / Energieeffizienz
Zielgruppe
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
Unternehmen
Vereine
konfessionelle Einrichtungen
Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind:
Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom 26. Juni 2014, S. 1) sowie
Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben.
Fördergegenstand
Gefördert werden Investitionen zur Klimatisierung von betrieblich genutzten Gebäuden wie
Adsorptions- und Absorptionskältemaschinen mit Antriebsenergie aus erneuerbarenEnergieträgern oder aus industrieller Abwärme bzw. Fernwärme
Free Cooling-Systeme (z. B. auf Basis von Grund-, Fluss- oder Brunnenwasser).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung für Privatpersonen
Oberösterreich
Energiesparen / Energieeffizienz, Gebäude / Wohnraum
Zielgruppe
Privatpersonen
Fördergegenstand
Die Stadt Linz fördert unter Berücksichtigung baurechtlicher Bestimmungen (wie Oö. Bautechnikverordnung) innerhalb des Stadtgebietes den Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung.
Förderstelle
Stadt Linz
Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt
Ladeinfrastruktur f.d. ländlichen Raum, OÖ Gemeinden
Oberösterreich
Elektro-Ladeinfrastruktur
Zielgruppe
Oberösterreichische Gemeinden
Fördergegenstand
Die Errichtung von Schnell- und Ultraschnellladeinseln für E-Fahrzeuge in oberösterreichischen Gemeinden.
Diese Ladeinseln für Elektrofahrzeuge, bzw. der Standort müssen folgende Kriterien erfüllen:
der Standort muss mittels Standortkonzept begründet sein. Dieses muss zumindest folgende Punkte beinhalten:
Auflistung der geplanten Infrastruktur (gesamte Leistung der Ladeinsel, Leistung der einzelnen Ladepunkte, Anzahl und Beschreibung der einzelnen Ladepunkte, etc.)
Abstand zur nächsten bestehenden öffentlichen Ladeinfrastruktur (mit zumindest 50 kW-Leistung)
Mindestabstand zur nächstgelegenen Bundes-, Schnellstraße oder Autobahn oder Platzierung in einem zentralen Ort mit hoher Verkehrsfrequenz (wie Ausflugsdestination, etc.)
Aktivitätsmöglichkeiten (Café, Gastronomie, Einkauf, kulturelles Angebot) muss innerhalb einer Gehweite (max. 500m) verfügbar sein.
Der Standort bzw. die Ladeinsel muss täglich rund um die Uhr barrierefrei zugänglich und benutzbar sein.
zumindest 2 DC Ladepunkte (1 x CHAdeMO und 1 x CCS) mit mindestens 50 kW-Leistung und ein separater AC Ladepunkt mit mindestens 11 kW
Die Umrechnung von Zeittarifen in Vergleichstarife auf Bezugsgröße kWh hat unter Annahme von 75 % der zur Verfügung gestellten Nennleistung zu erfolgen.
Der Preis ist jedenfalls mittels Direktbezahlmethoden anzubieten und nach Möglichkeit auch Marktteilnehmern auf Roamingplattformen anzubieten („offer-to-all“).
In jedem Fall muss die Ladeinfrastruktur an Roaming-Handelsplätzen (Hubject) für andere Fahrstromanbieter zu marktüblichen Konditionen angeboten werden. Ausgrenzende Angebotsgestaltungen sind zu unterlassen.
Direktbezahlmethoden müssen ad-hoc ohne jeden Zusatzaufwand (ohne Registrierung) funktionieren.
Es ist wünschenswert, dass die Ladestationen selbst mit einem barrierefreien Zahlungssystem (Hardware - Paymentterminal) ausgestattet sind.
Der Ladestationsbetreiber muss die Nutzung der Ladestation zu marktüblichen Preisen an E-Mobility-Provider anbieten.
Die Fläche vor der Ladestation muss exklusiv als Parkplatz für E-Fahrzeuge gekennzeichnet sein. Pro Ladepunkt muss eine exklusive Parkplatzfläche zur Verfügung gestellt werden.
Für die E-Ladestation muss es einen Betreiber geben und zwischen Betreiber und Gemeinde einen Betriebsführungsvertrag.
Sollte kein passendes gemeindeeigenes Grundstück vorhanden sein, so ist auch die Nutzung einer Fläche eines Kooperationspartners möglich – in dem Fall ist eine entsprechende Nutzungsvereinbarung abzuschließen.
Ein Abrechnungssystem ist vorzusehen. Das System muss derart gestaltet sein, dass keine Kundinnen oder Kunden ausgeschlossen werden. Es muss ein barrierefreier Zugang entsprechend den gültigen EU-Richtlinien gegeben sein.
Im Fall der Errichtung eines 50 kW Ladepunkts soll eine netztechnische bzw. elektrotechnische Aufrüstung des Standortes auf zumindest einen 150 kW-Ladepunkt umsetzbar sein.
Maßnahmen für eine Standort-Attraktivierung (z.B. für Überdachung der Ladeinsel, Bereitstellung von öffentlichem WLAN, etc.), erhöhen die Förderwürdigkeit des Projekts.
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Alternative Mobilität/-Antriebe, Elektrofahrzeuge, Fahrradförderung
Zielgruppe
Folgende natürliche oder juristische Personen können Anträge stellen:
a) Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark
b) Vereinsvertretungen für Vereinszwecke mit Sitz in der Steiermark, sofern sie entweder nicht un-ternehmerisch tätig sind oder im Fall einer unter-nehmerischen Tätigkeit eine De-minimis-Förde-rung möglich ist
c) sonstige UnternehmerInnen mit Unternehmensstandort in der Steiermark, sofern diese Beihilfe als De-minimis-Förderung möglich ist.
Fördergegenstand
Förderungsfähig sind Investitionen in fabriksneue, elektrisch oder nicht elektrisch betriebene ein-oder dreispurige Lastenfahrräder sowie fabriksneue, elektrisch oder nicht elektrischbetriebene Falträder. Lastenfahr-bzw. Falträder gelten innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten nach ihrem erstmaligen Kauf (im In-oder Ausland) bei einem hiezu befugten Händler als fabriksneu.
Förderstelle
Amt der Steiermärkischen Landesregierung,
Abteilung 15 -Fachabteilung Energie und Wohnbau, Sanierung und Ökoförderung
Lastenfahrräder und Falträder 2018-2019, Stmk. Ökoförderung
Steiermark
Fahrradförderung
Zielgruppe
Folgende natürliche oder juristische Personen können Anträge stellen:
a) Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark
b) Vereinsvertretungen für Vereinszwecke mit Sitz in der Steiermark, sofern sie entweder nicht un-ternehmerisch tätig sind oder im Fall einer unternehmerischen Tätigkeit eine De-minimis-Förderung möglich ist
c) sonstige UnternehmerInnen mit Unternehmensstandort in der Steiermark, sofern diese Beihilfe als De-minimis-Förderung möglich ist.
Fördergegenstand
Förderungsfähig sind Investitionen in fabriksneue, elektrisch oder nicht elektrisch betriebene ein- oder dreispurige Lastenfahrräder sowie fabriksneue, elektrisch oder nicht elektrisch betriebene Falträder.
Lastenfahr- bzw. Falträder gelten innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten nach ihrem erstmaligen Kauf (im In- oder Ausland) bei einem hiezu befugten Händler als fabriksneu.
Richtlinie für die Direktförderung
Förderstelle
Land Steiermark - Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA Energie und Wohnbau
Referat Sanierung und Ökoförderung
Förderungsmittel für LED-Systeme im Innenbereich werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt, sofern sich das Bundesland finanziell am zur Förderung eingereichten Projekt beteiligt.
Fördergegenstand
Gefördert werden LED-Systeme zur Beleuchtung von betrieblich genutzten Bestandsobjekten.
der Tausch von konventionellen Leuchten auf LED-Systeme
Lichtsteuerungssysteme in Kombination mit LED-Beleuchtungssystemen
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
LED-Leuchten
Kabel und Leitungen
Rohr- und Tragsysteme
Schalt-, Steuer- und Steckgeräte
Steuerung
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam LED-Systeme
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-710
Email: led@kommunalkredit.at
Förderungsmittel für LED-Systeme im Innenbereich werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Förderungsfähig ist die Umstellung von herkömmlichen Beleuchtungssystemen auf LED-Systeme zur Beleuchtung von betrieblich genutzten Objekten.
Förderstelle
Kommunalcredit Public Consulting
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31631-714
Email: umwelt@kommunalkredit.at
Antragsberechtigt sind juristische Personen, alleine oder als Konsortium. Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt.
Fördergegenstand
Gefördert werden Sharing-Angebote, die mindestens ein Elektroauto beinhalten. Darüber hinaus werden aber auch zusätzliche Sharing-Angebote wie 2-rädrige Fahrzeuge (Fahrräder, elektrische Fahrräder, elektrische Roller und Mopeds, Lastenfahrräder, elektrische Lastenfahrräder, Elektrolastenanhänger) gefördert.
Immaterielle Leistungen:
Detailplanung und Vorbereitung des Projekts, inklusive Einbeziehung der Bewohnerinnen und Bewohner zur Feststellung des spezifischen Bedarfs
Bewusstseinsbildende Maßnahmen zur Bewerbung des Projekts in der Wohnanlage
Aufbau des Monitorings und die regelmäßige Datenerfassung und -auswertung
Betreuung des Angebots während des Testbetriebs
Ausarbeitung eines nachhaltigen Betriebsmodells ("nach Förderung")
Evaluierung der erzielten Wirkungen
Materielle Leistungen:
Allfällig erforderliche Bauarbeiten zur Errichtung des neuen Sharing-Angebots
E-Ladeinfrastruktur mit Ausnahme der Wallbox (beispielsweise Stemmarbeiten oder Verlegung elektrischer Leitungen)
Anschaffung beziehungsweise das Leasing von Fahrzeugen aller Art, sofern dafür keine Bundesmittel in Anspruch genommen werden können
Sharing-Hardware samt Einbau
Anschaffung beziehungsweise Verwendung einer Buchungsplattform
Anmietung von Parkflächen
Förderstelle
Energy Center, UIV
UIV Urban Innovatiion Vienna GmbH
DIin Viktoria Forstinger, BA
Operngasse 17-21
1040 Wien
Telefon: +43 1 4000-84288
Email: foerderung@urbaninnovation.at
Förderungsmittel für Mobilitätsmanagementmaßnahmen im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung (LE 14-20) werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften einreichen.
Fördergegenstand
Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen bzw. Kosten:
Radwege, Radabstellanlagen in Kombination mit Radwegen
Anschaffung und Umrüstung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben
Umstellung des Transportsystems vom LKW auf das Förderband
innerbetriebliche Tankanlagen
Elektrofahrzeuge, Elektrofahrräder
E-Ladestationen
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Verkehr und Mobilität, DW: 716
Alternative Mobilität/-Antriebe, Elektro-Ladeinfrastruktur, Elektrofahrzeuge, Verkehr, Fahrradförderung
Zielgruppe
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften.
Die Projekte müssen den Kriterien einer EU-Kofinanzierung aus den Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) entsprechen.
Fördergegenstand
Nachfolgend werden Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen bzw. Kosten angeführt:
Radinfrastruktur: Radwege, Radabstellanlagen, E-Ladestationen, Beschilderung, etc.
Mobilitätsmanagement, Flotten und Logistik: gefördert wird die Anschaffung und Umrüstung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben wie beispielsweise Elektro- oder Biogasfahrzeuge aller Fahrzeugkategorien sowie Sonderfahrzeuge wie Stapler, Baumaschinen und Traktoren, etc.
innerbetriebliche Tankanlagen: E-Ladestellen, Biodieseltankstellen, Biogastankstellen etc.
Umstellung des Transportsystems: beispielsweise vom LWK auf ein elektrisches Förderband
Förderstelle
Klima- und Energiefonds /
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Verkehr und Mobilität
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: (+43 1) 31631-716
Email: umwelt@kommunalkredit.at
Energiesparen / Energieeffizienz, Gebäude / Wohnraum
Zielgruppe
• Sämtliche natürlichen und juristischen Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch nicht auf
die Gewerbeordnung beschränkt)
• Konfessionelle Einrichtungen und Vereine
• Beherbergungsbetriebe mit mehr als zehn Betten
• Öffentliche Einrichtungen und Gebietskörperschaften
sowie gemeindeeigene Betriebe, auch in Form von Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit
Nicht gefördert werden natürliche und juristische Personen, die von anderen Fördersystemen, insbesondere
der Wohnbauförderung, erfasst werden.
Fördergegenstand
Gefördert werden umfassende Sanierungsprojekte von betrieblich genutzten und öffentlichen Gebäuden.
Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes
Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energieträger
Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Mustersanierung
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-712
Email: umwelt@kommunalkredit.at
Gemeinden in NÖ, Organisationen oder Institutionen, die förderungswürdige Projekte durchführen.
Fördergegenstand
Förderungsgegenstand sind vorbereitende Untersuchungen, die Errichtung oder Verbesserung von Nahverkehrsinfrastruktur und betriebliche Maßnahmen zur Attraktivierung des öffentllichen Personennahverkehrs.
Förderstelle
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten - RU7
Landhausplatz 1, Haus 16
3109 St. Pölten
Telefon: 02742 / 9005 - 14198
Email: post.ru7@noel.gv.at
Nahwärmeversorgg. auf Basis erneuerbare Energieträger, OÖ
Oberösterreich
Heizen / Wärmeerzeuger
Zielgruppe
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
Unternehmen
Vereine
konfessionelle Einrichtungen
Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind:
§ Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom
17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem
Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom
26. Juni 2014, S. 1) sowie
§ Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der
Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe
mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben
Fördergegenstand
Biomasse-Nahwärmeanlagen zur Wärmeversorgung von mindestens zwei räumlich getrennten Objekten, von denen zumindest eines nicht im Eigentum des Förderungswerbers steht.
Neubau, Ausbau und Verdichtung von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme
Hinweis: Eine Landesförderung ist nur für Projekte, für welche der Bund eine Kofinanzierung im Verhältnis Bund 60 Prozent und Land 40 Prozent vorsieht, möglich.
Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft oder dem Wohnbau, unterstützt werden können.
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Alle Betriebe, sonstig unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Errichtung von Biomasse-Nahwärmeanlagen, deren Neubau-, Ausbau und die Verdichtung von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrielle Abwärme,die Optimierung von Nahwärmeanlagen, die Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeanlage, Biomasse-Kraft-Wärem-Kopplungen, geothermische Nahwärmeanlagen und die Nahwärmeversorung auf Basis industreiller und gewerblicher Abwärmeprozesse.
Förderstelle
Amt der Tiroler Landesregierung
Wirtschaftsförderung
Förderungsmittel für Maßnahmen zur Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden:
Biomasse-Nahwärmeanlagen
Neubau, Ausbau und Verdichtung von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme
Optimierung von Nahwärmeanlagen
Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeanlagen
Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen
Geothermische Nahwärmeanlagen
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Optimierung von Nahwärmeanlagen Gefördert werden primär- und sekundärseitige Maßnahmen zur Optimierung von Nahwärmeanlagen, mit dem Ziel einer Reduktion des Brennstoffeinsatzes. Investitionen in Brennstofflager sind aus dieser Förderung ausgenommen.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt
Förderstelle
Kommunalcredit Public Consulting
Serviceteam Nahwärmeversorgung
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31631-719
Email: umwelt@kommunalkredit.at
Neubau in energieeffizienter Bauweise für Betriebe
Österreichweit
Gebäude / Wohnraum, Energiesparen / Energieeffizienz
Zielgruppe
Förderungsmittel für den Neubau in energieeffizienter Bauweise werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt.
Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert wird der Neubau von betrieblich genutzten Gebäuden in energieeffizienter Bauweise, die die Anforderungen der OIB-Richtlinie erheblich unterschreiten.
Bei Ausführung nach dem klimaaktiv Gold Standard gemäß dem klimaaktiv Kriterienkatalog gibt es einen Förderzuschlag von 5%. Nähere Information finden Sie hier.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Energieeffizienz
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31631-712
Email: umwelt@kommunalkredit.at
Neubauten in energieeffizienter Bauweise | Gemeinden
Österreichweit
Gebäude / Wohnraum, Energiesparen / Energieeffizienz
Zielgruppe
Einreichen können alle österreichischen Gemeinden.
Fördergegenstand
Gefördert wird der Neubau von betrieblich genutzten Gebäuden in energieeffizienter Bauweise, die die Anforderungen der OIB-Richtlinie erheblich unterschreiten.
Beispiele für förderungsfähige Projektteile:
Dämmung der thermischen Hülle
Fenster und Außentüren
außenliegende Verschattungssysteme
Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen
extensive Dachbegrünung
Fassadenbegrünung
dazugehörige Arbeitsleistungen
Neben den Materialien werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Neubau in energieeffizienter Bauweise
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-712
Email: umwelt@kommunalkredit.at
Es finden sich Informationen, welche Förderungen Gemeinden für welche Energie- und Klimaschutzprojekte sowie Umwelt- und Naturschutzprojekte bei Bundes- und Landesförderstellen beantragen können.
Im Förderratgeber sind die wichtigsten, gemeinderelevanten Förderungen vom Bund und Land Niederösterreich enthalten.
Betriebe in Wien, die am Programm des ÖkoBusinessPlan Wien teilnehmen.
Fördergegenstand
Der Ökobusiness Plan umfasst eine vorab Beratung durch UmweltberaterInnen incl. der Erstellung eines Beratungsberichts mit praxisnahen Ansätzen für Verbesserungen. Auf Basis dieses Berichtes wird entschieden, ob die Teilnahme an einem der zehn Angebote des ÖkoBusinessPlans Wien für den teilnehmenden Betrieb möglich ist.
Durch die Förderung des ÖkoBusinessPlan Wien erhalten Wiener Unternehmen den ÖkoBusiness-Check zum Preis von 154 Euro netto bei einem Gesamtwert von 624 Euro netto.
Förderstelle
Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22)
Dresdner Straße 45
1200 Wien
Telefon: +43 1 4000-73573
Email: office@oekobusinessplan.wien.at
Betrieben, Gemeinden, öffentlichen Einrichtungen und nicht gewinnorientierten Organisationen (z.B. Vereinen)
Fördergegenstand
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Bereitschaft zur Umsetzung von messbaren Maßnahmen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz, welche über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Organisationen, die umwelt- und klimarelevante Maßnahmen umgesetzt haben, werden als Ökomanagement NÖ Pionier, Profi oder Champion ausgezeichnet.
Förderstelle
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 17
3109 St. Pölten
Telefon: 02742 / 9005 - 14226
Email: post.ru3@noel.gv.at
Ökostromanlagen bzw. Photovoltaikanlagen - Wien | Betrieb & Privat
Wien
Ökostrom, Energiesparen / Energieeffizienz, Stromerzeuger- und Speicher
Zielgruppe
Anträge für die Landesförderung können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden. Die Gewährung einer Förderung erfolgt in Form einer schriftlichen Zusicherung (Förderungsvertrag).
Fördergegenstand
Private Antragstellerinnen und Antragsteller: Für Anlagen, deren Leistung 5 kWp übersteigt, werden die über die 5 kWp hinausgehenden kWp vom Land Wien mit dem derzeitigen Wiener Landesförderungssatz von 400 Euro pro kWp bzw. bis zu 40 Prozent der förderungsfähigen Gesamtkosten gefördert.
Für betriebliche Anlagen, deren Leistung 5 kWp übersteigt, werden die über die 5 kWp hinausgehenden kWp vom Land Wien mit 400 Euro pro kWp bzw. bis zu 40 Prozent der förderungsfähigen Gesamtkosten gefördert. Für die ersten 5 kWp kann die Bundesförderung beantragt werden.
Förderstelle
Für private Antragstellerinnen und Antragsteller:
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
9., Türkenstraße 9
Für betriebliche Antragstellerinnen und Antragsteller - ab 5 kWp:
Energieplanung (MA 20)
1., Rathausstraße 14-16, 3. Stock
Ölkesseltausch | Raus aus dem Öl-Bonus; Ein- und Zweifamilienhäuser
Österreichweit
Energiesparen / Energieeffizienz, Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger
Zielgruppe
Förderungsmittel für den Raus aus dem Öl – Bonus für Private werden ausschließlich für natürliche Personen bereitgestellt. Förderungsanträge können von (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigten oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses eingereicht werden.
Sollte ein mehrgeschoßiger Wohnbau saniert werden, gelten besondere Förderungskriterien. Diese finden Sie unter www.raus-aus-dem-öl.at
Fördergegenstand
Gefördert wird der Ersatz von fossilen Heizungssystemen im privaten Wohnbau. Förderungsfähig ist die Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle, Koks und Allesbrenner) auf eine Holzzentralheizung, Wärmepumpe oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme; die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting KPC
Serviceteam Raus aus dem Öl-Bonus
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-264
Email: sanierung@kommunalkredit.at
Ölkesseltausch | Raus aus dem Öl-Bonus; Mehrgesch.Wohnbau
Österreichweit
Energiesparen / Energieeffizienz, Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger
Zielgruppe
Förderungsmittel für den Raus aus dem Öl – Bonus für Private werden ausschließlich für natürliche Personen bereitgestellt. Förderungsanträge können von WohnungseigentümerInnen und MieterInnen von Wohnungen beim Tausch des Heizungssystems des gesamten mehrgeschoßigen Wohnbaus eingereicht werden.
Bitte beachten Sie: Die Antragstellung muss beim mehrgeschoßigen Wohnbau zentral durch die Hausverwaltung, den/die GebäudeeigentümerIn, die Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. deren bevollmächtigte Vertretung für alle beteiligten Wohnparteien erfolgen.
Fördergegenstand
Gefördert wird der Ersatz von fossilen Heizungssystemen im privaten Wohnbau. Förderungsfähig sind die Umstellung eines fossilen Heizungssystems Umstellungen des Heizungssystems(Öl, Gas, Kohle, Koks und Allesbrenner) auf eine Holzzentralheizung, Wärmepumpe oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme; die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel- und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Raus aus dem Öl-Bonus
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-264
Email: sanierung@kommunalkredit.at
Heizen / Wärmeerzeuger, Alternativenergie, Energiesparen / Energieeffizienz, Gebäude / Wohnraum
Zielgruppe
Privatpersonen
Fördergegenstand
Gefördert wird der Umstieg von einem Ölkessel auf ein hocheffizientes alternatives Heizungssystem in Ein- oder Zweifamilienhäusern.
Bei Errichtung einer Solaranlage oder Photovoltaikanlage ist eine Anschlussförderung nach den Richtlinien zur Förderung von Alternativenergieanlagen und Anlagen zur Einsparung von Energie und anderen elementaren Ressourcen für Ein- und Zweifamilienhäusern möglich.
Förderstelle
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 3 - Finanzen
Hauptreferat Wohnbauförderung
Pellets- oder Hackschnitzelanlagen in privaten Haushalten; LINZ
Oberösterreich
Heizen / Wärmeerzeuger, Gebäude / Wohnraum
Zielgruppe
private Haushalte
Fördergegenstand
Die Stadt Linz fördert in Kooperation mit der Linz AG innerhalb des Stadtgebietes die Errichtung von Pellets- und Hackschnitzelanlagen zur Warmwasserbereitung und/oder als Heizung mit folgender Einschränkung:
Förderbar ist die Errichtung von Anlagen nur in jenen Bereichen der Stadt Linz, die nicht mit Fernwärme oder Erdgas versorgt sind (Abstand zu einer Fernwärme- oder Gasleitung von mehr als 50 m).
Begründet wird diese Einschränkung damit, dass die Verfeuerung von Pellets und Hackschnitzeln zwar einen positiven Effekt auf den Ausstoß von CO2 als klimawirksames Gas hat (die Verbrennung von Pellets wird im Wesentlichen als CO2-neutral angesehen), allerdings ist der Ausstoß an Feinstaub (PM10) wesentlich höher. Nachdem die Feinstaubbelastung in Linz ein wesentliches Thema ist, soll die Installierung einer großen Anzahl von zusätzlichen Einzelemittenten diese Situation nicht noch verschärfen.
Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen. Wie im Vorjahr sind bei der diesjährigen Förderungsaktion neben Einzelanlagen auch Gemeinschaftsanlagen förderungsfähig, welche von mindestens zwei Wohn- bzw. Geschäftseinheiten genutzt werden. Einreichen können natürliche sowie juristische Personen. Bitte beachten Sie, dass das Lieferdatum der Photovoltaikanlage nicht vor dem 1.März 2019 (Beginn der Förderaktion) liegen darf!
Pro Antrag werden maximal 5 kW einer Anlage gefördert. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Die Förderpauschale für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen beträgt 250 Euro/kW bzw. für gebäudeintegrierte Anlagen 350 Euro/kW. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden „Photovoltaik-Anlagen 2019“.
Pro Standort kann nur für eine Photovoltaik-Anlage um Förderung angesucht werden, es können aber für unterschiedliche Standorte mehrere Anträge gestellt werden. Bitte beachten Sie hierbei die besonderen Bedingungen für Gemeinschaftsanlagen.
Förderstelle
Klima- und Energiefonds /
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Photovoltaik
Gumpendorfer Straße 5/22
1060 Wien
Telefon: (+43 1) 31631-730
Email: pv@kommunalkredit.at
Energiesparen / Energieeffizienz, Gebäude / Wohnraum, Stromerzeuger- und Speicher
Zielgruppe
Natürliche und juristische Personen können im Rahmen der Förderungsaktion einen Antrag stellen.
Somit können neben Privatpersonen auch Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen etc. um eine Förderung ansuchen.
Bitte beachten Sie, dass für Land-/ForstwirtInnen besondere Bestimmungen gelten.
Fördergegenstand
Der Klima- und Energiefonds fördert:
neu errichtete Photovoltaik-Anlagen, wobei maximal 5 kWpeak zur Förderung eingereicht werden können
Gefördert werden Anlagen die:
in vollem Umfang von einer Fachfirma montiert und installiert werden
im Netzparallelbetrieb betrieben werden, d.h. an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind
ein Lieferdatum ab 22.06.2020 aufweisen.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden und auf der Website des Klima- und Energiefonds.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Photovoltaik
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-730
Email: pv@kommunalkredit.at
Photovoltaik-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft;Klien-Förderung
Österreichweit
Stromerzeuger- und Speicher, Gebäude / Wohnraum, Energiesparen / Energieeffizienz
Zielgruppe
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Fördergegenstand
Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen größer 5 kWpeak und bis inklusive der Fördergrenze von 50 kWpeak. Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Pro AntragstellerIn (pro Betriebsnummer) kann für maximal 50kWpeak Förderung angesucht werden.
Förderstelle
Klima- und Energiefonds /
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Photovoltaik in der Land- und Forstwirtschaft
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: (+43 1) 31631-713
Email: umwelt@kommunalkredit.at
Photovoltaik-Hybridanlagen, Ökostromförderung, Wien
Wien
Alternativenergie, Stromerzeuger- und Speicher, Ökostrom
Zielgruppe
Anträge für die Landesförderung können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Fördergegenstand
Zusatzinformationen:
Förderungsrichtlinien 2017 für die Förderung der Erzeugung von Ökostrom und Energieeffizienzprogrammen: 195 KB PDF
Allgemeine und technische Voraussetzungen: Förderbedingungen für Hybridkollektoren (PVT) in Wien: 299 KB PDF
Auf die Gewährung einer Förderung nach den geltenden Förderungsrichtlinien besteht kein Rechtsanspruch.
Genehmigungsschritte für PV-Anlagen und Hybridkollektoren
Einreichen können Privatpersonen, die in Wien eine Anlage errichten werden.
Fördergegenstand
Das Land Wien fördert Photovoltaikanlagen zur umweltschonenden und -freundlichen Stromerzeugung in privaten Haushalten. Gefördert werden neu installierte Photovoltaikanlagen im Netzparallelbetrieb
freistehende / Aufdach-Anlagen
gebäudeintegrierte Anlagen
zur Versorgung privater Wohngebäude mit mindestens 900 Volllaststunden pro Jahr.
Neu ab 01.03.2019: Gefördert werden ausschließlich jene Anlagenleistungen, die über 5 kWpeak hinausgehen. Für die ersten 5 kWpeak einer Anlage kann eine Förderung im Rahmen der Förderaktion Photovoltaik-Anlagen des Klima- und Energiefonds www.pv.klimafonds.gv.at beantragt werden, eine Förderung durch das Land Wien ist hierfür nicht möglich.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
Module inkl. Trägergerüst
Verrohrung, Armaturen, Steuer- und Regeleinrichtungen
Messeinrichtungen
Planungs- und Beratungsleistungen
Gutachten inkl. der erforderlichen Vorleistungen und Versuche
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Photovoltaik
Ökostrom, Alternativenergie, Stromerzeuger- und Speicher
Zielgruppe
Einreichen können natürliche und juristische Personen, die in Wien eine Anlage errichten werden.
Fördergegenstand
Gefördert werden neu installierte Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb mit mindestens 900 Volllaststunden pro Jahr. Förderungsfähige Anlagen sind:
•freistehende/Aufdach-Anlagen
•gebäudeintegrierte Anlagen
Genaue Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Photovoltaik
Photovoltaikanlagen f. Private Haushalte und Landwirtschaft; SLZBG.
Salzburg
Stromerzeuger- und Speicher, Gebäude / Wohnraum
Zielgruppe
private Haushalte und Landwirtschaft
Fördergegenstand
Gefördert wird ab 1 kWp bis 15 kWp. Die Förderung beträgt € 600,-- pro kWp. Es wird empfohlen, dass die Anlagen auf einen Eigenverbrauchsanteil von mindestens 80% ausgelegt werden. Gefördert werden maximal 0,3 kWp pro 1.000 kWh Stromverbrauch bzw. 15 kWp. Bei Anlagen größer 3 kWp ist der Eigenverbrauch über Stromrechnungen nachzuweisen.
Ebenfalls werden 2-achsig nachgeführte Photovoltaikanlagen in Freiaufstellung bis zu einer Größe von max. 2 kWp gefördert.
Wissenswertes zu Photovoltaik finden Sie auch in der Photovoltaik-Fibel des Klima Energie Fonds. Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich bei der in der Fibel erwähnten Förderung um die klimaaktiv Förderung handelt und nicht um eine Landesförderung.
Photovoltaik-Fibel(PDF, 1242 kB)
Förderstelle
Energie aktiv / Land Salzburg Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie
Referat 4/04 – Energiewirtschaft und –beratung
Projekte im Rahmen der Globalen Aspekte im NÖ Klima- und Energieprogramm (NÖ KEP)
Niederösterreich
Forschung + Konzepte
Zielgruppe
Gemeinnützige Organisationen aus den Bereichen Entwicklungspolitik, Nachhaltigkeit, Klimaschutz bzw. Bildung für Entwicklungspolitik, Nachhaltigkeit und Klimaschutz, die einen Sitz in Niederösterreich haben, oder deren Projekt in Niederösterreich wirkt.
Gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen (gemeinnützliche Vereine, Schulen u.a.) im Sinne des Förderzieles, die ihren Sitz in Niederösterreich haben.
Fördergegenstand
Ziel der Förderung ist es, Projekte zu unterstützen, die im Sinne des NÖ Klima- und Energieprogramms 2020 zu sehen sind. Projekte, die die drei Säulen der Nachhaltigkeit - Ökologie, Soziales und Wirtschaft - mit Globalen Aspekten verbinden.
Schlussendlich sollen Verhaltensänderungen in der Niederösterreichischen Bevölkerung spürbar werden. Deshalb wird besonderes Augenmerk auf Bewusstseinsbildungsprojekte gelegt. Projekte, die die Nachhaltigkeit zum Inhalt haben und dabei die Ziele der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit unterstützen, können gefördert werden.
Förderstelle
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 16
3109 St. Pölten
Telefon: 02742/9005-14226
Email: post.ru3@noel.gv.at
Privatpersonen, die eine Radonschutzmaßnahme in ihrem geplanten bzw. bestehenden Wohnhaus (Hauptwohnsitz) mit bis zu drei Wohnungen setzen.
Hinweis: Die förderbaren Maßnahmen müssen der privaten Nutzung dienen und die betroffenen Wohnhäuser und Wohnungen müssen ganzjährig bewohnt werden bzw. sein (Hauptwohnsitz). Ferienwohnungen sowie Zweitwohnsitze sind nicht förderbar.
Fördergegenstand
Was wird gefördert?
Der Einbau einer Radondrainage gemäß ÖNORM S 5280-2 vom 15.10.2017 bei Bauvorhaben in Gemeinden der Radonpotenzialklassen 2 und 3 (Link siehe am Ende der Seite) mit ständig bewohnten erdberührenden Wohn-, Schlaf- oder Aufenthaltsräumen (Aufenthalt länger als 15 h/Woche)
Bautechnische Sanierungen bei einer Überschreitung der jahresdurchschnittlichen Radonkonzentration im Gebäude von mehr als 1.000 Becquerel pro Kubikmeter gemäß ÖNORM S 5280-1.
Tiroler Gemeinden, Gemeindeverbänden, Gemeindekooperationen
oder juristischen Personen mit Gemeindebeteiligung sowie von Tourismusverbänden. Bei
juristischen Personen mit Gemeindebeteiligung kommt als Förderungsempfänger die
Gemeinde mit ihrem jeweiligen Finanzierungsanteil in Betracht.
Fördergegenstand
a) Planungen und Konzepte im Bereich des überregionalen und regionalen Radverkehrs
b) Maßnahmen zur Hebung der Verkehrssicherheit im Bereich des überregionalen und regionalen Radverkehrs
c) Errichtung von überregionalen und regionalen Radverkehrsanlagen und Radrouten
d) Instandhaltung von überregionalen und regionalen Radverkehrsanlagen und Radrouten
Raus aus Öl 2020 | Privat | Mehrgeschossiger Wohnbau
Österreichweit
Gebäude / Wohnraum, Energiesparen / Energieeffizienz, Heizen / Wärmeerzeuger
Zielgruppe
Förderungsmittel für „raus aus Öl“ und Sanierungsscheck für Private 2020 werden ausschließlich für natürliche Personen bereitgestellt. Förderungsanträge können von WohnungseigentümerInnen und MieterInnen von Wohnungen bei Tausch des Heizungssystems bzw. thermischer Sanierung des gesamten mehrgeschoßigen Wohnbaus eingereicht werden.
Bitte beachten Sie: Die Antragstellung muss beim mehrgeschoßigen Wohnbau zentral durch die Hausverwaltung, den/die GebäudeeigentümerIn, die Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. deren bevollmächtigte Vertretung für alle beteiligten Wohnparteien erfolgen.
Fördergegenstand
Gefördert werden der Ersatz von fossilen Heizungssystemen sowie thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind die Umstellung eines fossilen Heizungssystems („raus aus Öl“) auf eine klimafreundliche Technologie sowie umfassende Sanierungen nach klimaaktiv Standard.
Beispiele für förderungsfähige Sanierungsmaßnahmen:
Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig.
Dämmung der Außenwände
Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anteilig anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Sanierungsscheck
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-264
Email: sanierung@kommunalkredit.at
Raus aus Öl | Privat | Ein-Zweifamilenh., Reihenhaus
Österreichweit
Gebäude / Wohnraum, Energiesparen / Energieeffizienz
Zielgruppe
Förderungsmittel für „raus aus Öl“ für Private werden ausschließlich für natürliche Personen bereitgestellt. Förderungsanträge können von (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigten oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses eingereicht werden. Für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten gelten besondere Förderungskriterien.
Diese finden Sie unter www.sanierungsscheck20.at/mgw.
Fördergegenstand
Förderungsfähig ist die Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) im privaten Wohnbau auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam "raus aus Öl"
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-264
Email: sanierung@kommunalkredit.at
Regionalprogramme der Bundesländer; Programmstrategie und -ziele
Österreichweit
Energiesparen / Energieeffizienz, Sonstiges
Zielgruppe
Betriebe und öffentliche Einrichtungen
Gelistete Beratungsangebote der Bundesländer: Siehe KPC-Webseite
Fördergegenstand
Über das Programm werden geförderte Beratungsleistungen für Betriebe und öffentliche Einrichtungen in den einzelnen Bundesländern angeboten mit dem Ziel Potentialen und Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz, der Anwendung erneuerbarer Energieträger und Vermeidung von Abfällen zu finden.
Förderstelle
Kommunalcredit Public Consulting
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31631-325
Email:
Ressource und NAWAROs, Energiesparen / Energieeffizienz
Zielgruppe
Förderungsmittel für das Rohstoffmanagement werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden
Maßnahmen zur signifikanten Reduktion des Rohstoffverbrauches bei gleichbleibender Produktivität im Zuge bestehender Produktionsverfahren und unter Beibehaltung der Funktionalität des Produkts
Investitionen in innovative Dienstleistungskonzepte zur Steigerung der materiellen Ressourceneffizienz
Investitionen zur Erzielung unmittelbarer Umwelteffekte durch den Einsatz von Produkten auf Basis nachwachsender Rohstoffe
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
Maschinen
Fertigungsanlagen
Produktionsanlagen
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Rohstoffmanagement
Sanierung (umfassende thermisch-energetische); Wien
Wien
Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger, Energiesparen / Energieeffizienz
Zielgruppe
EigentümerInnen von Eigenheimen, InhaberInnen von Kleingartenwohnhäusern
Fördergegenstand
Föderbar ist die thermische Sanierung der Gebäudehülle, die zu einer erheblichen Verringerung des Heizwärmebedarfs führt. Grundsätzlich ist eine Verringerung der Wärmeverluste aller wärmeabgebenden Bauteile (Gebäudehülle) anzustreben. Das sind zum Beispiel: Wärmedämmung von Außenwänden, Feuermauern, oberste Geschoßdecken, Dächern, Kellerdecken oder die Erneuerung von Fenstern und Türen. Zusätzlich zur thermischen Verbesserung können besonders effiziente und umweltfreundliche haustechnische Anlagen mitgefördert werden.
Förderstelle
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) sowie Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser (MA 25)
Muthgasse 62, 1. Stock, Zimmer C1.09
1190 Wien
Telefon: 01 / 4000-74860 bzw. -74870
Email: wv@ma50.wien.gv.at
umfassende energetische Sanierung (gleichzeitigethermische Sanierung von mind. drei Bauteilen (inkl. Fenstertausch) oder thermische Sanierung von mind. zwei Bauteilen + Haustechnik)
energieeffiziente Haustechnikanlagen (Heizungsaustausch oder -umstellung auf Pellets, Scheitholz oder Hackschnitzel, Fernwärmeanschluss, Wärmepumpenheizung, Solaranlagen, Photovoltaikanlagen, Solarstromspeicher, kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung, Niedertemperaturheizsystem ab zwei Wohnungen)
Die Durchführung der geförderten Energieberatungen darf nur von qualifizierten Beratern des Kärntner Energieberaternetzwerkes (netEB), die unter https://gis.ktn.gv.at/leaflet/berater.htm veröffentlicht sind, erfolgen.Bei Fragen zur Energieberatung steht Ihnen die Energieservicestelle des Landes unter der Tel. Nr.: 050 536-18808 oder unter www.neteb-kärnten.at zur Verfügung.
Gefördert werden bei Durchführung einer umfassenden energetischen Sanierung gemäß Pkt. 3.4. die von einem hierzu befugten Unternehmer (siehe: www.energiebewusst.at) erbrachten Leistungen
Förderstelle
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 - Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: 050 536-31002/31004
Email: abt11.wohnbau@ktn.gv.at
Eigentümer eines Wohnhauses, Bauberechtigte sowie bei Sanierungsmaßnahmen innerhalb einer Wohnung auch der Mieter.
Fördergegenstand
Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen mittels Darlehen oder einmaligen Geldbeträgen. Als Sanierungsmaßnahmen gelten alle Energiesparmaßnahmen sowie alle Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen für Außenwand, Fester, Dach, oberste und unterste Geschoßdecke, Heizungen, kontrollierte Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung, Elektroanlagen, Wasserinstallationen sowie der nachträgliche Lifteinbau.
Förderstelle
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abteilung IIId Wohnbauförderung
Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger, Energiesparen / Energieeffizienz
Zielgruppe
Begünstigt ist eine Person wenn,
sie die Absicht hat, ausschließlich die für den Eigenbedarf bestimmte, geförderte Wohnung zur Befriedigung ihres regelmäßigen Wohnbedürfnisses (als Hauptwohnsitz) zu verwenden, und
das Wohnhaus (Eigenheim) oder die Wohnung für sie finanzierbar ist.
Fördergegenstand
Gefördert werden Vorhaben der Wohnhaussanierung.
Förderbare Maßnahmen:
Baubewilligung vor mehr als 20 Jahren
Dachsanierung
Einbau einer fehlenden Sanitärausstattung
Baubewilligung vor mehr als 10 Jahren
Fenstertausch, Vollwärmeschutz, Dach- und Deckendämmung, Haustür
Dämmung mit nachwachsenden Rohstoffen
Biomasseanlagen, Wärmepumpen
Komfortlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Einzelraumlüfter mit Wärmerückgewinnung
Verringerung des Energieverbrauchs und des Schadstoffausstoßes von Heizungen
im Ausnahmefall: Gas-Brennwert-Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen
Erstellung eines Sanierungskonzeptes
Passive Maßnahmen zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung
Feuchtigkeitsschutz
Schallschutzfenster an Landesstraßen
Unabhängig vom Gebäudealter
Solaranlage
Anschluss an Fernwärme; Abwärme
Vereinigung, Vergrößerung , Teilung von Wohnungen und Umgestaltung sonstiger Räume zu Wohnungen
Behinderten- und altengerechte Maßnahmen
Förderstelle
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Wohnbauförderung
Einen Beratungstermin können Sie Online oder unter der Tel. Nr. 057/600/2801oder per E-Mail unter post.a3-energie(at)bgld.gv.at vereinbaren.
Broschüre mit allen Informationen rund um das Thema "Sanieren neu"
Sanierungsoffensive 2020|Ein- und Zweifamilienhaus, Reihenhaus|Privat
Österreichweit
Gebäude / Wohnraum, Energiesparen / Energieeffizienz
Zielgruppe
Förderungsmittel für den Sanierungsscheck für Private werden ausschließlich für natürliche Personen bereitgestellt. Förderungsanträge können von (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigten oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses eingereicht werden. Sollte ein mehrgeschoßiger Wohnbau saniert werden, gelten besondere Förderungskriterien. Diese finden Sie unter www.sanierungssscheck20.at/mgw.
Fördergegenstand
Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 40% führen.
Beispiele für förderungsfähige Sanierungsmaßnahmen:
Dämmung der Außenwände
Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anteilig anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Sanierungsscheck
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-264
Email: sanierung@kommunalkredit.at
Gebäude / Wohnraum, Energiesparen / Energieeffizienz
Zielgruppe
Förderungsmittel für Energiesparmaßnahmen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Die Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches mit einem U-Wert von maximal 0,18 W/m²K.
Die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern Dachflächenfenstern und Außentüren mit einem Uw-Wert von maximal 1,1 W/m²K,
Lichtkuppeln, Lichtbänder, Sektionaltore oder Rolltore mit einem Uw-Wert von maximal 1,7 W/m²K
Die Förderung erfolgt nach Umsetzung der Maßnahmen und wird pauschal anhand der Größe der sanierten Bauteile bestimmt. Bitte stellen Sie sicher, dass die angeführten U-Werte aus den zur Förderung eingereichten Rechnungen erkennbar sind.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Einzelmaßnahmen mit einer sehr hohen Heizwärmebedarfsreduktion können auch als umfassende Sanierung beantragt werden. Die Förderung beträgt bei einer umfassenden Sanierung bis zu 30% der förderungsfähigen Kosten. Nähere Informationen finden Sie hier.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Thermische Gebäudesanierung
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-712
Email: sanierung@kommunalkredit.at
Sanierungsoffensive | Einzelmassnahmen2019 | GEMEINDEN
Österreichweit
Gebäude / Wohnraum, Energiesparen / Energieeffizienz
Zielgruppe
Einreichen können alle österreichischen Gemeinden.
Projekte von Gemeindebetrieben mit marktbestimmter Tätigkeit werden entsprechend den Förderungsbedingungen für Betriebe gefördert. Nähere Informationen finden Sie unter www.umweltfoerderung.at/betriebe.
Fördergegenstand
• Die Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches mit einem U-Wert von maximal 0,18 W/m²K. Der geforderte U-Wert gilt ab einer Mindeststärke des Dämmmaterials von 20 cm als eingehalten. Bei geringeren Dämmstärken ist die Dämmstoffart oder die Wärmeleitfähigkeit der Dämmung (λ-Wert) in der Rechnung anzuführen oder ein Produktdatenblatt zu übermitteln.
• Die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern, Dachflächenfenstern und Außentüren mit einem Uw-Wert von maximal 1,1 W/m²K; Lichtkuppeln, Lichtbänder, Sektionaltore und Rolltore, mit einem UW-Wert von maximal 1,7 W/m²K. Der Nachweis erfolgt anhand der technischen Angaben in den Rechnungen. Die Uw-Werte (bezogen auf das Prüfnormmaß lt. OIB RL 2015) sowie die Abmessungen der Fenster, Türen oder Tore müssen daher aus den vorgelegten Rechnungen hervorgehen.
• Nicht gefördert werden: Innentüren, Dämmungen und Estrich zwischen beheizten Geschoßen, Entsorgungskosten, Dacheindeckungen, Spenglerarbeiten (z.B. Dachrinnen), Dachgeschoßausbauten und durchgehende Glasfassaden
Informationen über Förderungen von umfassenden Sanierungen (große Renovierungen) finden Sie unter www.umweltfoerderung.at/gemeinden
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Thermische Gebäudesanierung Einzelmaßnahme
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-265
Email: sanierung@kommunalkredit.at
Energiesparen / Energieeffizienz, Gebäude / Wohnraum
Zielgruppe
Förderungsmittel für Energiesparmaßnahmen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt.
Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden unten stehende Verbesserungen des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden, mit einem Datum der erstmaligen Baubewilligung vor dem 1.1.1999
Die Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches mit einem U-Wert von maximal 0,18 W/m²K.
Die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern Dachflächenfenstern und Außentüren mit einem Uw-Wert von maximal 1,1 W/m²K,
Lichtkuppeln, Lichtbänder, Sektionaltore oder Rolltore mit einem Uw-Wert von maximal 1,7 W/m²K
Die Förderung erfolgt nach Umsetzung der Maßnahmen und wird pauschal anhand der Größe der sanierten Bauteile bestimmt. Bitte stellen Sie sicher, dass die angeführten U-Werte aus den zur Förderung eingereichten Rechnungen erkennbar sind.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Einzelmaßnahmen mit einer sehr hohen Heizwärmebedarfsreduktion können auch als umfassende Sanierung beantragt werden. Die Förderung beträgt bei einer umfassenden Sanierung bis zu 30% der förderungsfähigen Kosten. Nähere Informationen finden Sie hier.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Thermische Gebäudesanierung Einzelmaßnahme
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-265
Email: umwelt@kommunalkredit.at
Sanierungsoffensive | Einzelmassnahmen2020 | Gemeinden
Österreichweit
Gebäude / Wohnraum, Energiesparen / Energieeffizienz
Zielgruppe
Einreichen können alle österreichischen Gemeinden.
Fördergegenstand
Die Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches mit einem U-Wert von maximal 0,18 W/m²K. Der geforderte U-Wert gilt ab einer Mindeststärke des Dämmmaterials von 20 cm als eingehalten. Bei geringeren Dämmstärken ist die Dämmstoffart oder die Wärmeleitfähigkeit der Dämmung (λ-Wert) in der Rechnung anzuführen oder ein Produktdatenblatt zu übermitteln.
Die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern, Dachflächenfenstern und Außentüren mit einem Uw-Wert von maximal 1,1 W/m²K; Lichtkuppeln, Lichtbänder, Sektionaltore und Rolltore, mit einem UW-Wert von maximal 1,7 W/m²K. Der Nachweis erfolgt anhand der technischen Angaben in den Rechnungen. Die Uw-Werte (bezogen auf das Prüfnormmaß lt. OIB RL 2015) sowie die Abmessungen der Fenster, Türen oder Tore müssen daher aus den vorgelegten Rechnungen hervorgehen.
Nicht gefördert werden: Innentüren, Dämmungen und Estrich zwischen beheizten Geschoßen, Entsorgungskosten, Dacheindeckungen, Spenglerarbeiten (z.B. Dachrinnen), Dachgeschoßausbauten und durchgehende Glasfassaden
Informationen über Förderungen von umfassenden Sanierungen (große Renovierungen) finden Sie unter www.umweltfoerderung.at/gemeinden
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Thermische Gebäudesanierung Einzelmaßnahme
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-265
Email: umwelt@kommunalkredit.at
Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger, Energiesparen / Energieeffizienz
Zielgruppe
Der Sanierungsscheck für den mehrgeschoßigen Wohnbau (MGW) richtet sich an folgende Zielgruppen:
WohnungseigentümerInnen und MieterInnen von Wohnungen bei Sanierung des gesamten mehrgeschoßigen Wohnbaus
Fördergegenstand
Gefördert werden der Ersatz von fossilen Heizungssystemen sowie thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind die Umstellung eines fossilen Heizungssystems („raus aus Öl“) auf eine klimafreundliche Technologie sowie umfassende Sanierungen nach klimaaktiv Standard.
Beispiele für förderungsfähige Sanierungsmaßnahmen:
Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig.
Dämmung der Außenwände
Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anteilig anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Sanierungsscheck
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-264
Email: sanierung@kommunalkredit.at
Gebäude / Wohnraum, Energiesparen / Energieeffizienz
Zielgruppe
Förderungsmittel für die thermische Gebäudesanierung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Beispiele für förderungsfähige Projektteile:
Dämmung der Außenwände
Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches
Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des erdanliegenden Fußbodens
Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen im Zuge der thermischen Sanierung des Gebäudes
Errichtung einer gebäudeintegrierten Photovoltaikanlage zur Überschusseinspeisung mit einer Peakleistung ab 5 kW wenn diese im Zuge der thermischen Sanierung umgesetzt wird
Außenliegende Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes
Extensive Dachbegrünung
Fassadenbegrünung
Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Die Förderung ist abhängig von der Sanierungsqualität und beträgt bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Thermische Gebäudesanierung
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-712
Email: sanierung@kommunalkredit.at
Sanierungsoffensive | Umfassende Sanierung2019 | GEMEINDEN
Österreichweit
Gebäude / Wohnraum, Energiesparen / Energieeffizienz
Zielgruppe
Förderungsmittel für die thermische Gebäudesanierung werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt
Fördergegenstand
Gefördert wird die Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden über die Anforderungen der OIB-Richtlinie 6 hinaus oder zur Reduktion des Heizwärmebedarfs um mehr als 50% gegenüber dem unsanierten Zustand. Das Datum der erstmaligen Baubewilligung muss vor dem 1.1.1999 liegen.
Beispiele für förderungsfähige Projektteile:
Dämmung der Außenwände
Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches
Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. erdanliegenden Fußbodens
Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen im Zuge der thermischen Sanierung des Gebäudes
Errichtung einer gebäudeintegrierten Photovoltaikanlage zur Überschusseinspeisung mit einer Peakleistung ab 5 kW wenn diese im Zuge der thermischen Sanierung umgesetzt wird
Außenliegende Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes
Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Thermische Gebäudesanierung
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-712
Email: sanierung@kommunalkredit.at
Energiesparen / Energieeffizienz, Gebäude / Wohnraum
Zielgruppe
Förderungsmittel für die thermische Gebäudesanierung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden über die Anforderungen der OIB-Richtlinie 6 hinaus oder zur Reduktion des Heizwärmebedarfs um mehr als 50 % gegenüber dem unsanierten Zustand. Das Datum der erstmaligen Baubewilligung muss vor dem 1.1.2000 liegen.
Beispiele für förderungsfähige Projektteile:
Dämmung der Außenwände
Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches
Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des erdanliegenden Fußbodens
Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen im Zuge der thermischen Sanierung des Gebäudes
Außenliegende Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes
Extensive Dachbegrünung
Fassadenbegrünung
Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
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KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Thermische Gebäudesanierung
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-712
Email: sanierung@kommunalkredit.at
Sanierungsoffensive | Umfassende Sanierung2020 | Gemeinden
Österreichweit
Energiesparen / Energieeffizienz, Gebäude / Wohnraum
Zielgruppe
Förderungsmittel für die thermische Gebäudesanierung werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden über die Anforderungen der OIB-Richtlinie 6 hinaus oder zur Reduktion des Heizwärmebedarfs um mehr als 50% gegenüber dem unsanierten Zustand. Das Datum der erstmaligen Baubewilligung muss vor dem 1.1.1999 liegen.
Beispiele für förderungsfähige Projektteile:
Dämmung der Außenwände
Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches
Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. erdanliegenden Fußbodens
Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen im Zuge der thermischen Sanierung des Gebäudes
Errichtung einer gebäudeintegrierten Photovoltaikanlage zur Überschusseinspeisung mit einer Peakleistung ab 5 kW wenn diese im Zuge der thermischen Sanierung umgesetzt wird
Außenliegende Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes
Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z. B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Thermische Gebäudesanierung
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-712
Email: sanierung@kommunalkredit.at
Gebäude / Wohnraum, Energiesparen / Energieeffizienz
Zielgruppe
Förderungsmittel für den Sanierungsscheck für Private werden ausschließlich für natürliche Personen bereitgestellt. Förderungsanträge können von (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigten oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses eingereicht werden.
Sollte ein mehrgeschoßiger Wohnbau saniert werden, gelten besondere Förderungskriterien. Diese finden Sie unter www.sanierungssscheck20.at/mgw.
Fördergegenstand
Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 40% führen.
Beispiele für förderungsfähige Sanierungsmaßnahmen:
Dämmung der Außenwände
Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anteilig anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Sanierungsscheck
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon:
Email: sanierung@kommunalkredit.at
Sanierung|Eigenh.+Kleingarten (Thermische-energetische, umfassende) - Wien
Wien
Gebäude / Wohnraum, Energiesparen / Energieeffizienz
Zielgruppe
EigentümerInnen von Eigenheimen und InhaberInnen von Kleingartenwohnhäusern.
Für Mehrfamilienhäuser (mehr als zwei Wohnungseinheiten) ist der wohnfonds_wien Einreichstelle und Anlaufstelle im Förderungsverfahren.
Fördergegenstand
Förderbar ist die thermische Sanierung der Gebäudehülle, die zu einer erheblichen Verringerung des Heizwärmebedarfs führt. Grundsätzlich muss eine Verringerung der Wärmeverluste aller wärmeabgebenden Bauteile (Gebäudehülle) angestrebt werden. Das sind z. B.: Wärmedämmung von Außenwänden, Feuermauern, obersten Geschossdecken, Dächern, Kellerdecken oder die Erneuerung von Fenstern und Türen.
Zusätzlich zur thermischen Verbesserung können besonders effiziente und umweltfreundliche haustechnische Anlagen mitgefördert werden.
Förderstelle
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
6. Stock im Infopoint
Maria-Restituta-Platz 1,
1200 Wien
Telefon: +43 1 4000-74860
Email: wv@ma50.wien.gv.at
Gebäude / Wohnraum, Energiesparen / Energieeffizienz
Zielgruppe
Folgende Personen können eine Förderung erhalten:
MieterInnen von Wohnungen
EigentümerInnen von Wohnungen
Fördergegenstand
Förderbare Sanierungsmaßnahmen:
Einbau von Schallschutzfenstern in Wohn- und Schlafräumen an Hauptstraßen A und B
Einbau von Wärmeschutzfenstern
Hinweis: Von der Förderung werden nur Holz- oder Metallfenster bzw. Polyvinylchlorid (PVC)-freie Kunststofffenster erfasst. Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt.
Förderstelle
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
6. Stock Infopoint
Maria-Restituta-Platz 1
1200 Wien
Telefon: +43 1 4000-74860
Email: ien wv@ma50.wien.gv.at
Heizen / Wärmeerzeuger, Gebäude / Wohnraum, Energiesparen / Energieeffizienz
Zielgruppe
Förderungsmittel für Solaranlagen werden ausschließlich für Privatpersonen bereitgestellt.
Fördergegenstand
Der Klima- und Energiefonds fördert:
neu errichtete Solaranlagen zur Warmwasserbereitung in Gebäuden und/oder zur Beheizung von Gebäuden.
Gefördert werden Anlagen:
die eine Bruttokollektorfläche von mindestens 4 m² aufweisen,
deren Lieferant das Gütesiegel des Verbandes Austria Solar führt oder die nach dem „Österreichischen Umweltzeichen für Sonnenkollektoren und Solaranlagen“ zertifiziert sind oder nach der „Solar Keymark“-Richtlinie zertifiziert sind, keine galvanische Beschichtung aufweisen und bei denen eine 10-Jahres-Garantie für die Kollektoren vorliegt,
die auf Gebäuden mit Baubewilligung vor dem Jahr 2006 errichtet werden,
die überwiegend privat genutzt werden und
die ein Lieferdatum ab 22.06.2020 aufweisen.
Die Listen der Lieferanten bzw. der zertifizierten Kollektoren finden Sie hier:
Liste „Austria Solar Gütesiegel“ Lieferanten
Liste „Österreichisches Umweltzeichen für Sonnenkollektoren und Solaranlagen“
Liste „Solar Keymark“-Richtlinie
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden und auf der Website des Klima- und Energiefonds.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Solaranlagen
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon:
Email: solaranlagen@kommunalkredit.at
Solaranlagen für Häuser mit mehr als drei Wohnungen; Linz Förderung
Oberösterreich
Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger
Zielgruppe
Private, Unternehmen
Fördergegenstand
Beim Einbau einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsergänzung bei Häusern mit mehr als drei Wohnungen Wohnbau wird in Abhängigkeit von der Leistung der Solaranlage gefördert.
Förderstelle
Stadt Linz
Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt
Förderungsmittel für Maßnahmen zum umwelt- und klimafreundlichen Heizen mittels thermischer Solaranlagen werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt.
Projekte von Gemeindebetrieben mit marktbestimmter Tätigkeit werden entsprechend den Förderungsbedingungen für Betriebe gefördert. Nähere Informationen finden Sie unter www.umweltfoerderung.at/betriebe.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Neuerrichtung und Erneuerung von thermischen Solaranlagen mit weniger als 100 m2 Bruttokollektorfläche zur Warmwasserbereitung, Raumheizung und Prozesswärme. Die Solarkollektoren müssen dabei über eine Typenprüfung nach EN 12975 verfügen.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
Neue Solaranlage inklusive Verrohrung
Pumpengruppe, Wärmespeicher, Luftkollektoren
Neben der jeweiligen Anlage werden auch Planung und Montage sowie Demontage- und Entsorgungskosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Energiesparen
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-714
Email: energiesparen@kommunalkredit.at
Gefördert werden Investitionen zur Errichtung thermischer Solaranlagen zur
ausschließlichen Warmwasseraufbereitung
kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
Bereitstellung von Prozesswärme ab 20 m² Bruttokollektorfläche
solaren Trocknung
solaren Kälteerzeugung
Wärme- und Kälteerzeugung für die Einspeisung in ein Wärme- und/oder Kältenetz
Nicht gefördert werden Investitionen im Zuge eines Neubaus bzw. Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Sanierung, welche über die im Förderprogramm enthaltenen Einzelmaßnahmen hinausgehen.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Solaranlagen, thermisch und Wärmepumpen; Privat OÖ Förderprogramm
Oberösterreich
Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger, Energiesparen / Energieeffizienz
Zielgruppe
Privatpersonen, die eine förderungsfähige Anlage in ihrem bestehenden Wohnhaus (Hauptwohnsitz) mit bis zu drei Wohnungen errichten.
Hinweis: Die förderbaren Maßnahmen müssen der privaten Nutzung dienen und die betroffenen Wohnhäuser und Wohnungen müssen ganzjährig bewohnt sein (Hauptwohnsitz). Ferienwohnungen sowie Zweitwohnsitze sind nicht förderbar.
Fördergegenstand
Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers gegen eine elektrisch betriebene Heizungs-Wärmepumpe, die entsprechend der VERORDNUNG (EU) Nr. 813/2013 zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ηs) bei mittlerem Klima von mindestens 125 % (55° C) und 150 % (35° C) aufweisen. Die Wärmepumpen müssen weiters über das nationale Wärmepumpen-Gütesiegel entsprechend dem European Quality Label für Heat Pumps, EHPA, verfügen.
Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers durch Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz, sofern diese ganz oder teilweise (zumindest 80 %) auf Energie aus erneuerbaren Quellen beruht oder aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Sinne der Richtlinie 2004/8/EG über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt, ABl. Nr. L 52 vom 21.02.2004 S. 50, sowie sonstige Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt, stammt.
Errichtung einer thermischen Solaranlage, sofern diese nachträglich eingebaut wurde und eine Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle für den Kollektor nach der „Solar Keymark“-Richtlinie vorliegt, oder die Kollektoren das "Austria Solar-Gütesiegel" aufweisen. Die Förderung kann unabhängig des bestehenden Heizsystems beantragt werden.
Entsorgung eines ortsfesten Tanks für fossile Brennstoffe, in Kombination mit dem Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers gegen eine elektrisch betriebene Heizungs-Wärmepumpe oder Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers durch Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz. Der Bonus dient zur Abdeckung der Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung eines Tanks für fossile Brennstoffe durch ein befugtes Unternehmen.
Nicht gefördert werden: Anlagen in Neubauten, Eigenbauanlagen und Prototypen, Erweiterung von bestehenden thermischen Solaranlagen, gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen.
Förderstelle
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Wohnbauförderung
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Investitionen in stationäre solarthermische Anlagen in Wien durchführen.
Fördergegenstand
Fördergegenstand sind Solaranlagen zur Warmwasserbereitung oder zur teilsolaren Raumheizung.
Grundsätzlich wird bei der Förderung zwischen einer "Solarthermieanlage für Ein- und Zweifamilienhäuser" und einer "Solarthermieanlage für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten" unterschieden. Für jeden dieser beiden Bereiche gibt es verschiedene Förderungsschienen, die zur Anwendung kommen können:
Förderungsschiene A: umfasst solarthermische Anlagen, die nicht im Zuge eines Neubaus bzw. einer umfassenden Gebäudesanierung errichtet werden. Das heißt, es handelt sich um Anlagen, die auf einem bestehenden Gebäude nachgerüstet werden, welches nicht gerade saniert wird.
Förderungsschiene B: umfasst hocheffiziente solarthermische Anlagen, die im Zuge eines Neubaus bzw. einer umfassenden Gebäudesanierung errichtet werden.
Ausführliche Information zur Förderung von solarthermischen Anlagen: 423 KB PDF
Förderstelle
Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser (MA 25)
Referat Bau- und Installationstechnik
Maria-Restituta-Platz 1
1200 Wien
Telefon: +43 1 4000-8025
Email: post@ma25.wien.gv.at
1.1. Privatpersonen, welche Eigentümer oder Mieter von Bauten im Bundesland Salzburg sind. Der Mieter muss die Zustimmung des Eigentümers nachweisen.
1.2. Unter Bauten werden zu Wohnzwecken genutzte Gebäude verstanden.
1.3. Gemischte Nutzung von Gebäuden: Bei gemischter Nutzung des Gebäudes ist auf das Überwiegen Bedacht zu nehmen. Wird das Gebäude überwiegend zu Wohnzwecken genutzt, kann die Förderung gemäß diesen Richtlinien uneingeschränkt gewährt werden. Wird das Gebäude überwiegend nicht oder gar nicht zu Wohnzwecken genutzt und ist dieser Anteil des Gebäudes im Rahmen einer anderen Förderaktion förderbar, kann die Förderung gemäß diesen Richtlinien nicht gewährt werden. In Zweifelsfällen über die überwiegend gewerbliche Nutzung, kann von der Förderstelle eine Feststellung eines Steuerberaters verlangt werden, die vom Antragsteller vorzulegen ist.
Fördergegenstand
Bei Solaranlagen sind Erweiterungen der Kollektorfläche förderbar. Hinsichtlich der Fördervoraussetzungen wird jedoch die gesamte Anlage betrachtet und nicht nur die Erweiterung.
Gefördert wird:
2.1. Der Einbau von qualitativ hochwertigen thermischen Solaranlagen.
2.2. Erweiterungen der Kollektorfläche sind förderbar. Hinsichtlich der Fördervoraussetzungen wird jedoch die gesamte Anlage betrachtet und nicht nur die Erweiterung.
2.3. Die Anlagen müssen dem Stand der Technik (siehe Punkt 6) entsprechen und von einem befugten Unternehmen fach- und normgerecht installiert werden.
Förderstelle
Energie aktiv /Land Salzburg Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie
Sämtliche natürlichen und juristischen Personen in Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch nicht auf
die Gewerbeordnung beschrankt), insbesondere
• Produktionsbetriebe
• Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe
• Fernwärmenetzbetreiber
• Energieversorgungsunternehmen
• Tourismusbetriebe
• Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften sowie gemeindeeigene Betriebe, auch
in Form von Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit
• Konfessionelle Einrichtungen und Vereine
• Contractoren
• Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
BürgerInnenbeteiligungsprojekte können von sämtlichen Zielgruppen umgesetzt werden und stellen unter
Einhaltung von themenfeldspezifischen Kriterien eine förderfähige Projektart dar.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Errichtung von Demonstrations-Anlagen mit einer erforderlichen Mindestgröße von 100 m² (außer Themenfeld 5: ab 50 m² ) Kollektorfläche in den Bereichen:
• Solare Prozesswärme • Solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen (Mikronetze, Nah- und Fernwärmenetze) • Hohe solare Deckungsgrade (über 20 % am Gesamtwärmebedarf) in Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben • Solarthermie in Kombination mit Wärmepumpe • Neue Technologien und innovative Ansätze
Die Anlagen werden von einem Expertengremium bewertet und einzelne Anlagen werden zur Teilnahme an der (verpflichtenden) Begleitforschung ausgewählt. Die Begleitforschung sammelt Daten während zumindest einem Jahr des Anlagenbetriebs, wertet diese aus und zieht daraus Erkenntnisse bezüglich des Optimierungspotentials von großen Solaranlagen.
Sämtliche Erkenntnisse der Begleitforschung werden in geeigneter Form der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Bearbeitungsteam "Solare Großanlagen"
Gumpendorfer Straße 5/22
1060 Wien
Telefon: (+43 1) 316 31-723
Email: umwelt@kommunalkredit.at
Alternativenergie, Heizen / Wärmeerzeuger, Gebäude / Wohnraum
Zielgruppe
Förderungsmittel für das Programm Solarthermie werden für sämtliche natürlichen und juristischen Personen in Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch nicht auf die Gewerbeordnung beschränkt) bereitgestellt. Insbesondere:
Produktionsbetriebe
Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe
Fernwärmenetzbetreiber
Energieversorgungsunternehmen
Tourismusbetriebe
Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften sowie gemeindeeigene Betriebe, auch in Form von Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit
konfessionelle Einrichtungen und Vereine
land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Fördergegenstand
Im Rahmen dieser Förderaktion werden Investitionen in die Planung und Errichtung von Solaranlagen mit einer Kollektorfläche zwischen 100m² und 10.000m² gefördert, die bis zum 31.07.2022 fertiggestellt sein müssen.
Dabei werden Solaranlagen in folgenden Einsatzbereichen gefördert:
solare Prozesswärme
solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen (Mikro-, Nah- und Fernwärmenetze)
hohe solare Deckungsgrade (über 20% des Gesamtwärmebedarfs) in Gewerbe und Dienstleistungsbetrieben
Solarthermie in Kombination mit Wärmepumpe inkl. PVT-Kollektoren
neue Technologien und innovative Ansätze (besondere Förderungsvoraussetzungen)
Die eingereichten Projekte müssen einen hohen Innovationsgehalt aufweisen und sollen technisch und ökonomisch multiplizierbar sein. Vor der Einreichung eines Antrags muss ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit den vom Klima- und Energiefonds beauftragten, führenden österreichischen Solarthermie-ExpertInnen durchgeführt werden.
Von einem Gremium aus ExpertInnen ausgewählte Projekte, werden zur Teilnahme an der Begleitforschung verpflichtet. Während zumindest eines Jahres des Anlagenbetriebes, werden Daten gesammelt, ausgewertet und daraus Erkenntnisse bezüglich des Optimierungspotentials großer Solaranlagen gezogen.
Machbarkeitsstudie „Solare Großanlagen“
Zusätzlich werden im Programm 2020 die Planung und Projektierung von Großprojekten mit mehr als 5.000 m² Kollektorfläche unterstützt. Es können Angebote für Machbarkeitsstudien für Solare Großanlagen ab 5.000 m² Bruttokollektorfläche abgegeben werden. Die Studie soll für ein konkretes Vorhaben erstellt werden und die Machbarkeit einer großen Solarthermieanlage, eingebettet in ein übergeordnetes Energiesystem behandeln.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden und auf der Website des Klima- und Energiefonds.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting
Serviceteam Solare Großanlagen
Begleitforschung
AEE - Institut für Nachhaltige Technologien (www.aee-intec.at)
DI Walter Becke
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-723 bzw. 03112/5886-231
Email: umwelt@kommunalkredit.at; w.becke@aee.at
Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger, Energiesparen / Energieeffizienz
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Investitionen in stationäre solarthermische Anlagen in Wien durchführen.
Fördergegenstand
Fördergegenstand sind Solaranlagen zur Warmwasserbereitung oder zur teilsolaren Raumheizung. Zu den förderbaren Kosten gehören:
Solarabsorber einschließlich Trägergerüst und Montage
Wärmetauscher im Zusammenhang mit der erneuerbaren Aufbringung
Speicher bzw. Speicherbehälter, sowie die Verrohrung von Bauteilaktivierung
Verrohrung, Armaturen, Steuer- und Regeleinrichtungen für Kollektor-, Speicher- und Kältekreislauf,
Wärmedämmung für vorangeführte Komponenten
Messeinrichtungen für das Anlagenmonitoring
Die gleichzeitige Umstellung auf ein innovatives, klimarelevantes zentrales Heizungs- und Warmwassersystem
Energieberatung
Planungskosten im Zusammenhang mit der Anlage
Sonstige umweltrelevante Mehrkosten
Professionelle Abnahme der Anlage
Grundsätzlich wird bei der Förderung zwischen einer "Solarthermieanlage für Ein- und Zweifamilienhäuser" und einer "Solarthermieanlage für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten" unterschieden. Für jeden dieser beiden Bereiche gibt es verschiedene Förderungsschienen, die zur Anwendung kommen können:
Förderungsschiene A: umfasst solarthermische Anlagen, die nicht im Zuge eines Neubaus bzw. einer umfassenden Gebäudesanierung errichtet werden. Das heißt, es handelt sich um Anlagen, die auf einem bestehenden Gebäude nachgerüstet werden, welches nicht gerade saniert wird.
Förderungsschiene B: umfasst hocheffiziente solarthermische Anlagen, die im Zuge eines Neubaus bzw. einer umfassenden Gebäudesanierung errichtet werden.
Förderstelle
Stadt Wien, Technische Stadterneuerung (MA 25)
Maria-Restituta-Platz 1
1200 Wien
Telefon: +43 1 4000-8025
Email: post@ma25.wien.gv.at
Solarthermische Anlagen ≥ 100 m² Bruttokollektorfläche; Gemeinden
Österreichweit
Heizen / Wärmeerzeuger, Energiesparen / Energieeffizienz, Gebäude / Wohnraum
Zielgruppe
Förderungsmittel für thermische Solaranlagen werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt, sofern sich das Bundesland finanziell am zur Förderung eingereichten Projekt beteiligt.
Fördergegenstand
Gefördert werden Solaranlagen ≥ 100 m² Bruttokollektorfläche für
Warmwasserbereitung
Raumheizung
Prozesswärme
und Solaranlagen (unabhängig von der Kollektorfläche) für den Antrieb von Kühlanlagen.
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
Solaranlage
Luftkollektoren
Wärmespeicher
Verrohrung
Verteilernetz
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Solaranlage ab 100m2 und Anlagen für Kühlung
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-723
Email: umwelt@kommunalkredit.at
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
Unternehmen
Vereine
konfessionelle Einrichtungen
Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind:
Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom26. Juni 2014, S. 1) sowie
Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben.
Fördergegenstand
thermische Solaranlagen größer/glich 100 m² zur
ausschließlichen Warmwasseraufbereitung
kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
Bereitstellung von Prozesswärme
solaren Trocknung
solaren Kälteerzeugung
Wärme- und Kälteerzeugung für die Einspeisung in ein Wärme- und/oder Kältenetz
Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
Unternehmen
Vereine
konfessionelle Einrichtungen
Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Fördergegenstand
thermische Solaranlagen bis 100 m2 zur
ausschließlichen Warmwasseraufbereitung
kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
Bereitstellung von Prozesswärme ab 20 m² Bruttokollektorfläche
solaren Trocknung
solaren Kälteerzeugung
Wärme- und Kälteerzeugung für die Einspeisung in ein Wärme- und/oder Kältenetz
Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger, Energiesparen / Energieeffizienz
Zielgruppe
Folgende natürliche oder juristische Personen können im Rahmen von Wohnnutzungen Anträge stellen:
a) EigentümerInnen, HauptmieterInnen, WohnungseigentumswerberInnen, dinglich Nutzungsberechtigte, bevollmächtigte Hausverwaltungen sowie Bauträger
b) BetreiberInnen von Nutzungseinheiten gemäß Punkt 3.2 für die zu diesen Sonderzwecken genutzten Gebäude(teile), sofern sie entweder nicht unternehmerisch tätig sind oder im Fall einer unternehmerischen Tätigkeit eine De-minimis-Förderung möglich ist.
Weiters können KleinstunternehmerInnen, sofern eine De-minimis-Förderung möglich ist, eine Förderung beantragen.
Fördergegenstand
Förderungsfähig sind Investitionen in neue solarthermische Anlagen sowie in neue wasserbasierende Hybridanlagen.
Die Förderung der Erweiterung bestehender Anlagen ist nur im Ausmaß der Erweiterung und - mit Ausnahme von Anlagen gemäß Punkt 7.3 - nur bis zu der mit der Förderungsgrenze limitierten Gesamtgröße möglich.
Förderstelle
Land Steiermark
Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik FA Energie und Wohnbau – Sanierung und Ökoförderung
Landhausgasse 7
8010 Graz
Telefon: 0316/877-3955 oder -3413
Email: umweltlandesfonds@stmk.gv.at
alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Organisationene
Fördergegenstand
Gefördert werden Umweltschutzmaßnahmen die in §4 der Förderungsrichtlinien 2015 für die Umweltförderung im Inland aufgezählt sind und keinem anderen definierten Förderungsbereich zuordenbar sind.
Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von betrieblichen Lärmemissionen
Maßnahmen zur Verringerung von Umweltbelastungen durch klimarelevante Gase
Pilot- oder Demonstrationsanlagen zur Erprobung und Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien in Zusammenhang mit förderungsfähigen Maßnahmen
Projekte zur Erprobung der Anwendungstauglichkeit innovativer Systemkomponenten, zum Nachweis der Anwendbarkeit im großtechnischen Maßstab mit Bezug auf förderungsfähige Maßnahmen
Die Stadt Linz fördert die Errichtung von Anlagen bzw. den Kauf von Geräten zur Einsparung bzw. nachhaltigen Nutzung von Energie und Rohstoffen mit innovativem Charakter.
Beispiele:
Innovative Maßnahmen zur Verbesserung der Luft
Besondere Maßnahmen zur Lärmminderung, die über den üblichen Standard hinausgehen
Besondere Maßnahmen zur Energieeinsparung
Bewusstseinsbildende Maßnahmen und Projekte
Um sicher zu gehen, ob Ihre Maßnahmen förderwürdig ist, empfehlen wir, bereits vor dem Kauf bzw. vor dem Setzen von Maßnahmen einen Förderantrag zu stellen.
Eine Sachverständigenkommission wird dann die Höhe einer allfälligen Förderung festlegen.
Hinweis:
Für Heizungsumstellungen von Wohnblöcken, Installierung von Hackschnitzel- oder Pelletsheizungen, Solaranlagen, Wärmepumpen, Regenwassernutzanlagen und für den Einbau von Schallschutzfenstern gibt es spezielle Förderungen. Verwenden Sie bitte direkt den Einstieg über das Hauptmenü der Förderungen.
Stationäre Stromspeicher 2019/2020; Landesförderg. Wien
Wien
Ökostrom, Stromerzeuger- und Speicher
Zielgruppe
natürliche oder juristische Personen
Fördergegenstand
Gefördert werden:
Speicher für Einfamilienhäuser bis zu einer Nennkapazität von 5 kWh
Speicher für Mehrfamilienhäuser oder betriebliche Gebäude bis zu einer Nennkapazität von 10 kWh
Der stationäre elektrische Speicher kann in beiden Fällen auch größer errichtet werden, allerdings werden maximal die ersten 5 bzw. 10 kWh gefördert. Die Förderhöhe beträgt 500 Euro pro kWh Speichernennkapazität oder maximal 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses.
Alle Antragstellerinnen und Antragsteller können zusätzlich ein Lastmanagementsystem (LMS) installieren. Für die Installation eines LMS wird zusätzlich ein Zuschuss in der Höhe von 300 Euro bzw. maximal 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten des LMS gewährt.
Stationäre Stromspeicher 2020; Wien Landesförderung
Wien
Ökostrom, Alternativenergie, Stromerzeuger- und Speicher
Zielgruppe
Förderungsmittel für die Landesförderung Wien werden natürlichen und juristischen Personen, die in Wien eine Anlage errichten werden, zur Verfügung gestellt.
Förderungsanträge können bis 31. Dezember 2020 gestellt werden.
Fördergegenstand
Das Land Wien fördert neu errichtete stationäre Stromspeicher basierend auf Lithiumtechnologie zur Speicherung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen.
Gefördert werden:
Speicher für Einfamilienhäuser bis zu einer Nennkapazität von 5 kWh
Speicher für Mehrfamilienhäuser oder betriebliche Gebäude bis zu einer Nennkapazität von 10 kWh
Lastmanagementsysteme
Pro Photovoltaikanlage und Standort kann nur ein Stromspeicher samt Lastmanagementsystem gefördert werden.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Photovoltaik
STROMERZEUGUNG in Insellage auf Basis erneuerbarer Energieträger
Österreichweit
Stromerzeuger- und Speicher, Ökostrom
Zielgruppe
Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen
Fördergegenstand
Gefördert werden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger zur Eigenversorgung in Insellagen ohne Netzzugangsmöglichkeit (z.B. Berghütten).
Förderungsfähige Anlagen(teile)
• Photovoltaikanlagen
• Kleinwasserkraftwerke
• Blockheizkraftwerke
• Windkraftanlagen
• Elektrische Energiespeicher
• weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile
Förderstelle
Kommunalcredit Public Consulting
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31631-713
Email: umwelt@kommunalkredit.at
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Fördergegenstand
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Förderstelle
foo
street
1010 Wien
Telefon: 123456789
Email: test@test.at
Energiesparen / Energieeffizienz, Gebäude / Wohnraum, Sonstiges
Zielgruppe
Private und Unternehmen
Fördergegenstand
Die Stadt Linz fördert die Messung der Außenhülle von Gebäuden mithilfe einer Wärmebildkamera, wenn diese Messung zu einer wärmetechnischen Sanierungsmaßnahme geführt hat.
Das Umweltamt der Stadt Graz gewährt für, überwiegend auf ihrem Stadtgebiet unternehmerisch tätigen Taxiunternehmen, Mietwagen im Taxibetrieb, ErbringerInnen von gewissen Diensten und gewerblichen Carsharing-Anbietern beim Ankauf von Elektro-, "plug-in-hybrid-elektrischen"- Autos, E-Roller und E-Mopeds, Vollhybrid- oder Gasautos eine Förderung für Neufahrzeuge
Das sind all jene (physischen oder juristischen Personen, Personengesellschaften), welche berechtigt sind, nach den Bestimmungen dieser Förderrichtlinie einen Förderantrag zu stellen.
AntragstellerIn und FörderwerberIn sind entweder identisch, oder der/die legitimierte AntragstellerIn ist im Besitz einer entsprechenden Berechtigung (z. B. Vollmacht, Beschluss der EigentümerInnengemeinschaft, etc.).
Fördergegenstand
Das Umweltamt der Stadt Graz gewährt für, überwiegend auf ihrem Stadtgebiet unternehmerisch tätigen Taxiunternehmen, Mietwagen im Taxibetrieb, ErbringerInnen von gewissen Diensten und gewerblichen Carsharing-Anbietern beim Ankauf von Elektro-, "plug-in-hybrid-elektrischen"- Autos, E-Roller und E-Mopeds, Vollhybrid- oder Gasautos eine Förderung für Neufahrzeuge.
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Errichtung von bis zu 25 zusätzlichen Abnehmeranschlüssen an bestehenden Leitungstrassen von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme bis max. 50 kW Nennwärmeleistung.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
Übergabestation
Rohrleitungen
Grabungsarbeiten
erforderliche Planungs- und Montagearbeiten
Weiterführende Informationen finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
Kommunalcredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Energiesparen
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-714
Email: energiesparen@kommunalkredit.at
Privatpersonen, welche Eigentümer oder Mieter von Bauten im Bundesland Salzburg sind. Der Mieter muss die Zustimmung des Eigentümers nachweisen.
Fördergegenstand
Entsprechend diesen Richtlinien werden die erstmalige Errichtung einer Tiefenbohrung, eines Erdkollektors oder einer Brunnenanlage als Wärmequelle für Wärme-pumpen gefördert.
Siehe Richtlinie
Förderstelle
Land Salzburg
Abteilung 4 – Lebensgrundlagen und Energie
Referat 4/04 – Energiewirtschaft und –beratung
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Investitionen in Wärmepumpenanlagen im Wohnbau in Wien tätigen. Das sind im Grundbuch eingetragene Eigentümerinnen oder Eigentümer, Inhaberinnen oder Inhaber von Baurechten bzw. Pächterinnen oder Pächter und Unterpächterinnen oder Unterpächter (Eigenheim, Kleingarten(wohn)haus).
Fördergegenstand
Neu errichtete Wärmepumpenanlagen in einem Ein-, Zweifamilien-, Kleingarten(wohn)haus oder großvolumigem Wohngebäude beziehungsweise einer einzelnen Nutzungseinheit
im Neubau (ausgenommen der Luft/Wasser-Wärmepumpe)
im Gebäudebestand bei einem Umstieg von einem fossilen Energieträger (Gas, Kohle, Öl) oder einer elektrischen Direktheizung auf eine Wärmepumpe
Förderungsfähig sind:
Wasser/Wasser-Wärmepumpen für Raumheizung und Warmwasserbereitung
Sole/Wasser-Wärmepumpen für Raumheizung und Warmwasserbereitung mittels z. B. Tiefsonde(n), Horizontal-Kollektor
Luft/Wasser-Wärmepumpen für Raumheizung und Warmwasserbereitung ausschließlich im Rahmen von Dachgeschossausbauten oder einem Heizungstausch in einem bestehenden Gebäude
Der Nutzflächenflächenanteil (beheizt) an gewerblich genutzten Flächen wird bei der Berechnung der Förderhöhe abgezogen.
Weitere Informationen
Förderstelle
Technische Stadterneuerung (MA 25)
Maria-Restituta-Platz 1
1200 Wien
Telefon: +43 1 4000-8025
Email: post@ma25.wien.gv.at
Gefördert werden Investitionen zur Errichtung effizienter Wärmepumpen zur Heizwärme-und Warmwasserversorgung.
Hinweis: Luftwärmepumpen werden ausschließlich aus Bundesfördermittel unterstützt!
Nicht gefördert werden Investitionen im Zuge eines Neubaus bzw. Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Sanierung, welche über die im Förderprogramm enthaltenen Einzelmaßnahmen hinausgehen.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger, Energiesparen / Energieeffizienz
Zielgruppe
Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind:
• Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom26. Juni 2014, S. 1) sowie
• Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben.
Fördergegenstand
effiziente Wärmepumpen zur Heizwärme- und Warmwasserversorgung größer/gleich 100 kW
Hinweis: Luftwärmepumpen werden ausschließlich aus Bundesfördermittel unterstützt!
Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt derOö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail:sport.post@ooe.gv.at).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger, Energiesparen / Energieeffizienz
Zielgruppe
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
Unternehmen
Vereine
konfessionelle Einrichtungen
Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Fördergegenstand
effiziente Wärmepumpen zur Heizwärme- und Warmwasserversorgung kleiner 100 kW
Hinweis:Luftwärmepumpen werden ausschließlich aus Bundesfördermittel unterstützt! Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt derOö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail:sport.post@ooe.gv.at).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Förderungsmittel für elektrisch betriebene Wärmepumpen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden elektrisch betriebene Wärmepumpen ab 100 kW Nennwärmeleistung mit Umgebungswärme als Wärmequelle, die zur überwiegenden Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser bzw. Prozesswärme oder die Versorgung von Wärmenetzen (zum Beispiel Wasser/Wasser oder Sole/Wasser-Wärmepumpen) verwendet werden.
Genaue Informationen finden Sie im Informationsblatt.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Wärmepumpe ≥ 100 kW thermisch
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-723
Email: umwelt@kommunalkredit.at
Die Stadt Linz fördert in Kooperation mit der Linz AG die Errichtung von effizienten Wärmepumpenanlagen.
a) Wärmepumpenanlagen für Heizzwecke
b) Kombinierte Wärmepumpenanlagen für Heizzwecke und zur Warmwasserbereitung
c) Wärmepumpenanlagen, die lediglich der Warmwasserbereitung dienen.
Förderungsmittel zum Energiesparen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen und von Lüftungsanlagen mit einer Wärmetauscher- Leistung bis zu 100 kW und Umluftsysteme bis zu einem Volumenstrom von 50.000 m³/h.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
Wärmetauscher
Pufferspeicher
Steuerungselektronik
Zentrallüftungsgerät mit Wärmetauscher
Absauganlage (Zentraleinheit)
Luftrückführung
Luftfilter (nur bei Umluftsystemen)
Weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam Energiesparen
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-714
Email: energiesparen@kommunalkredit.at
Einen Antrag auf Eigenheimsanierung können ausschließlich natürliche Personen einbringen.
Bei Reihenhausanlagen im Wohnungseigentum kann der oder die jeweilige WohnungseigentümerIn um eine Forderung ansuchen, wenn es dem Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag entspricht.
Juristische Personen (z. B.: Hausverwaltungen sowie Gemeinschaften, Gesellschaften jeglicher Art, Wohnungseigentumsgemeinschaften, Vereine) sind in der Eigenheimsanierung nicht forderungsberechtigt.
Bei Wohngebäuden, bei denen der Eigentümer keine natürliche Person ist, kann die Sanierung (z. B.: der Aussenbauteilen bei Wohnungen mit mehr als zwei Wohnungen) im Zuge der Wohnungssanierung gefordert werden. Details dazu finden sie unter
www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Sanieren-Renovieren/ Wohnungssanierung.
Fördergegenstand
Die Eigenheimsanierung kann beantragt werden für Gebäude mit bis zu 500 m2 bestehender oder zu sanierender Nutzfläche für:
- die Sanierung solcher Gebäude
- die Schaffung von neuen oder zusätzlichen Wohnungen durch Zu-, Um-, Auf- oder Einbauten in diese Gebäude. Förderbar sind maximal zwei der neuen Wohnungen.
Förderstelle
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umweltwirtschaft und Raumordnungsförderung
Landhausplatz 1, Haus 16
3109 St. Pölten
Telefon: 02742 / 9005 - 14328 oder - 14508
Email: post.ru3@noel.gv.at
Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger, Energiesparen / Energieeffizienz
Zielgruppe
Wer bekommt eine Förderung?
Begünstigte Personen, die dringenden Wohnbedarf haben.
Begünstigte Personen sind österreichische Staatsbürger oder Staatsbürgerinnen oder diesen Gleichgestellte (z.B.EU-Bürgerinnen und EU-Bürger)
Wer kann Förderwerber/in sein?
Österreichische Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger oder gleichgestellte begünstigte Personen (zB. EU-Bürgerinnen oder EU-Bürger)
Gemeinden
Gemeinnützige Bauvereinigungen
juristische Personen (Betriebe) für die Errichtung und Sanierung von Dienstnehmerwohnungen
Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, deren tatsächliche Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen, für die Errichtung und Sanierung von Wohnheimen und Dienstnehmerwohnungen
sonstige gewerbliche Bauträger im Sinne des Bauträgervertragsgesetzes für die Errichtung von Eigentumswohnungen und Reihenhäusern im Eigentum Es gelten folgende Bestimmungen: a) Vorlage einer Erfüllungsgarantie in Höhe von 120% der Gesamtbaukosten b) Erstellung und Vorlage der Kaufverträge gemäß BTVG c) Bekanntgabe eines Treuhänders und Vorlage der Treuhandverträge d) Abwicklung (Anweisung) der Förderung über ein Treuhandkonto
Fördergegenstand
In der Wohnbaufibel finden Sie grundlegende Informationen zu allen Förderungsmaßnahmen der Wohnbauförderung sowie der Wohnbeihilfe mit praxisbezogenen Beispielen.
Förderstelle
Amt der burgenländischen Landesregierung
Abteilung 3 - Finanzen, Hauptreferat Wohnbauförderung
Gemeinden, Gemeinnützige Bauvereinigungen, kirchliche und soziale Institutionen, Vereine
Haus, Wohnungseigentümer, Mieter
Eigentümergemeinschaften bei mehrheitlicher Zustimmung
Fördergegenstand
Förderbare Maßnahmen sind: 1. Qualitative Verbesserung des Wohnungsbestandes und des Wohnumfeldes auch im Hinblick auf Barrierefreiheit vor allem durch den nachträglichen Einbau eines behindertengerechten Liftes. 2. Nachträgliche sicherheitstechnische Maßnahmen bei Liften. 3. Öffentlich zugängliche Kinder- und Jugendspielplätze, die auf Wunsch und in Kooperation mit den Gemeinden gemäß der Begleitbroschüre Spielraumförderung errichtet oder saniert werden. 4. Abstellplätze im Freien und in Tiefgaragen im Zusammenhang mit Wohnanlagen. 5. Fahrrad-Abstellplätze (maximal 360 Euro pro Abstellplatz). 6. Lärmschutz- und Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit Wohnanlagen. 7. Nachträglicher Einbau von Brandschutzmaßnahmen in mehrgeschoßigen Wohnbauten. 8. Energiesparberatung sowie Beratung für qualitativen Wohnbau. 9. Pilotprojekte für innovative Maßnahmen im Wohnbau, insbesondere zur Steigerung der Energieeffizienz bzw. zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. 10. Wohnbauforschung."), zielgruppe_lang=TRIM(" * Gemeinden, Gemeinnützige Bauvereinigungen, kirchliche und soziale Institutionen / Vereine * Haus / Wohnungseigentümer / Mieter * Eigentümergemeinschaften bei mehrheitlicher Zustimmung
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Wohnbauförderung
Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger, Energiesparen / Energieeffizienz
Zielgruppe
Nach den NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011 dürfen Förderungen nur zuerkannt werden:
Gemeinnützige Bauvereinigungen, Gemeinden und sonstigen juristischen Personen, sowie natürlichen Personen, wenn die zu sanierende (Wohn)Nutzfläche mehr als 500 m² beträgt. Der Förderungswerber muss Eigentümer oder Bauberechtigter sein.
Hinweis: Bei Gebäuden, an denen Wohnungseigentum begründet ist, wird jedenfalls die Sanierung von Allgemeinbereichen im Zuge dieser Förderung abgewickelt.
dem Verwalter, der gemäß § 6 Abs. 2 MRG oder der gem. § 14 c Abs.2 WGG bestellt ist.
Bei der Förderung der Wohnungssanierung ist in der Regel die Zustimmung aller Eigentümer bzw. Wohnungseigentümer durch ihre Unterschrift am Ansuchen und sämtlichen Unterlagen nachzuweisen. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften kann für die Förderung von der Zustimmung aller Eigentümer abgegangen werden. Wird eine Wohnungseigentümergemeinschaft durch einen Verwalter vertreten, ist eine Vollmachtserklärung (PDF-Datei) des Verwalters ausreichend, dass er gemäß § 18 Abs. 2 WEG 2002 vertretungsbefugt ist. Anderenfalls ist eine von allen Eigentümern gefertigte Vollmacht erforderlich.
Diese Regelung gilt für die Abwicklung von Förderungsansuchen, nimmt aber keinen Einfluss auf andere wohnrechtliche Bestimmungen.
Fördergegenstand
Förderungen für Wohnungssanierung werden für Objekte im Eigentum von natürlichen Personen mit einer zu sanierenden (Wohn)Nutzfläche von mehr als 500 m2 oder im Eigentum juristischer Personen zuerkannt.
Gefördert wird,
die Sanierung von Wohnhäusern (§ 1 Abs. 12 der NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011)
die Sanierung von Wohnungen (§ 1 Abs. 14 der NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011)
die Sanierung von Ordinationen für Humanmediziner und Räumlichkeiten für therapeutische Behandlungen (jedoch nur in Verbindung mit Förderung von Wohnungen)
die Sanierung von Wohnheimen (§ 1 Abs. 13 der NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011)
der Einbau von Wohnungen in bisher nicht zu Wohnzwecken gewidmeten Gebäuden
der Auf- oder Einbau von Wohnungen in Dachböden als Nachverdichtung.
Werden im Zuge einer Sanierung Wohnungen im Sinne einer Grundstücksverdichtung auf derselben Liegenschaft errichtet, kann die Förderung ebenfalls im Rahmen der Wohnungssanierung erfolgen.
Förderstelle
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1, Haus 7A
3109 St. Pölten
Telefon: 02742 / 22 133
Email: wohnbau@noel.gv.at
Wohnungsverbesserung - Austausch von Gasdurchlauferhitzern ohne Abgasführung
Wien
Sonstiges, Gebäude / Wohnraum
Zielgruppe
MieterInnen von Wohnungen, EigentümerInnen von Wohnungen
Fördergegenstand
Gefördert wird der Austausch eines Gasdurchlauferhitzers ohne Abgasführung gegen einen mit Abgasführung bzw. der Austausch eines Gasdurchlauferhitzers auf innovative klimarelevante Heizungssysteme mit Warmwasseraufbereitung (z.B. Fernwärme, Gasbrennwertgerät)
Förderstelle
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) sowie Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser (MA 25)
Muthgasse 62, 1. Stock, Zimmer C1.09
1190 Wien
Telefon: 01 / 4000-74860 bzw. -74870
Email: wv@ma50.wien.gv.at
Privatpersonen (Haus- bzw. Gebäudebesitzer), Gemeinden
Fördergegenstand
Das Land fördert im Rahmen der Dorferneuerung die ortsbildgerechte Neugestaltung von Fassaden an erhaltungswürdigen Bauobjekten (Einzelobjekten). Des Weiteren werden Gemeinden u. a. für Maßnahmen in den Bereichen Energie und Umwelt in der Gemeinde gefördert (z. B. kommunale Energiestrategie, Beteiligung am e5-Energieprogramm etc.).
Förderstelle
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Landesamtsdirektion
Stabstelle Raumordnung und Wohnbauförderung
Referat Dorferneuerung
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