Ziel der Förderung ist es, im Interesse der Energieeffizienz und des Klima- und Umweltschutzes
durch besondere Anreize wirksame Schwerpunkte im Hinblick auf die Einsparung von Energie
und sonstigen elementaren Ressourcen, eine möglichst effiziente Anwendung von Energie im
Bereich Mobilität zu setzen.
Weiteres Ziel dieser Richtlinie ist die Förderung von neuen elektrisch betriebenen PKW, der
Umbau von PKW auf nachweislich vollständigen elektrischen Betrieb, neuen elektrisch
betriebenen einspurigen Kraftfahrzeugen (wie E-Mopeds und E-Motorräder) einschließlich
zweispurigen und dreirädrigen Elektroscootern für Pensionisten und gehbehinderte Personen und
Elektrofahrrädern sowie die Förderung von neuen mit Erdgas oder Biogas betriebenen PKW oder
PKW, die nach dem Umbau nachweislich mit Erdgas oder Biogas betrieben werden können.
Diese Förderung soll einen Beitrag zur Reduzierung von Emissionen im Verkehrssektor leisten
und auch auf Alternativ-Antriebe aufmerksam machen.
Zielgruppe
In den Genuss von Förderungen können nur natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im
Burgenland die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder
solchen Personen gleichgestellt sind, nach dem Recht der Europäischen Union, aufgrund eines
Staatsvertrages, des Abkommens zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraumes
oder des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten
einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits kommen, sofern die
Anlage überwiegend privat genutzt wird. Eine Förderung für Einzelunternehmen ist nicht
vorgesehen.
Fördergegenstand
Gegenstand der Förderungen im Rahmen dieser Richtlinien ist die Gewährung von
nichtrückzahlbaren Zuschüssen für
(1) behördlich zugelassene neue bzw. neuwertige elektrisch betriebene PKW neue bzw.
neuwertige elektrisch betriebene einspurige Kraftfahrzeuge (E-Mopeds- und E-
Motorräder),
(2) neue zweispurige Elektro-Scooter für Pensionisten und gehbehinderte Personen mit
Bauartgeschwindigkeit von max. 25 km/h und max. 600 W (§1 Abs. 2a lit.a und lit.b KFG),
ausgenommen fahrzeugähnliches Kinderspielzeug und ähnliche Bewegungsmittel mit
Bauartgeschwindigkeit von max. 5 km/h und Fahrreifendurchmesser von max. 12 Zoll,
(3) behördlich zugelassene neue bzw. neuwertige PKW welche mit Erdgas oder Biogas
betrieben werden, sowie der Umbau von PKW, die nach dem Umbau nachweislich mit
Erdgas oder Biogas betrieben werden können, die zur Senkung des CO-Ausstoßes bei
Kraftfahrzeugen dienen.
(4) Ladeinfrastruktur für elektrisch angetriebene PKW oder E-Motorräder (Wallbox).
(5) Elektrofahrräde
Förderstelle
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Telefon: 57/600/2801
Email: post.a9-energie@bgld.gv.at