„OÖ Clean Energy Program“
Neben dem Effekt, dass Fernwärmenetze nur sinnvoll betrieben werden können, wenn viele Abnehmer über kurze Distanzen angeschlossen werden, bietet der Anschluss,
vorrangig an ein biogenes Fernwärmenetz, sowohl einen
· ökonomischen Vorteil, wie z. B. der Wegfall
o von hohen Wartungskosten
o der Brennstoffvorratshaltung
o eines Heizraums und Brennstofflagerraums
· als auchnökologischen Vorteil, denn
o die Fernwärme ist eine äußerst sinnvolle Variante des Heizens, da größere Wärme-erzeugungsanlagen deutlich geringere Emissionen gegenüber Einzelfeuerungen auf-weisen. Speziell in Luftgütesanierungs-/belastungsgebieten stellt der Anschluss an Gemeinschaftsanlagen eine wesentliche Luftreinhaltemaßnahme dar.
Zielgruppe
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
- Unternehmen
- Vereine
- konfessionelle Einrichtungen
- Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind:
§
Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom
17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem
Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom
26. Juni 2014, S. 1) sowie
§
Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der
Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe
mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben
Fördergegenstand
Förderungsfähig ist der Anschluss an Fern-/Nahwärmeanlagen, insbesondereauf Basis erneuerbarer Energieträger, mit einer Anschlussleistung von 100 kW oder mehr. Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at