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Presse

Dezember 2019

Energieeffizienz- gesetz: Meldungen bis 14. Februar 2020

Monitoringstelle Energieeffizienz ruft Energielieferanten dazu auf, ihre Effizienzmaßnahmen und den Energieabsatz bis 14.02.2020 (24:00) zu melden.

Wien, 11. Dezember 2019 – Energielieferanten, die im Vorjahr (2018) 25 GWh oder mehr Energie entgeltlich an Endenergieverbraucher im Inland abgegeben haben, unterliegen gemäß Energieeffizienzgesetz einer Verpflichtung: Sie müssen Energieeffizienzmaßnahmen im Ausmaß von 0,6 Prozent ihres Energieabsatzes aus dem Vorjahr nachweisen. Damit erfüllt Österreich Verpflichtungen aus der Energieeffizienz-Richtlinie der Europäischen Union.

Ziel des nationalen Energieeffizienzgesetzes (EEffG) ist es, bis zum Jahr 2020 den Endenergieverbrauch durch die von den Energielieferanten gesetzten Maßnahmen um 159 Petajoule sowie durch strategische Maßnahmen von öffentlichen Stellen um 151 Petajoule zu senken.

Stichtag 14. Februar 2020

Die Monitoringstelle Energieeffizienz ruft alle verpflichteten Energielieferanten dazu auf, ihre Maßnahmen bis zum 14. Februar 2020 (24:00 Uhr) zu melden.

Zusätzlich ist der Energieabsatz der abgesetzten Energiemenge im Jahr 2019 an Endkunden in der Datenbank einzutragen. Die Meldungen erfolgen über die sogenannte „Anwendung zum Energieeffizienzgesetz“ im Unternehmensserviceportal (USP) des Bundes. Weitere Informationen dazu bietet die Webseite www.monitoringstelle.at.

Über die Monitoringstelle Energieeffizienz

Die Monitoringstelle Energieeffizienz wird von der Österreichischen Energieagentur betrieben. Die Aufgabe der Monitoringstelle ist es, gemeldete Daten zu evaluieren und standardisierte Methoden zur Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen zu entwickeln. Das österreichische Energieeffizienzgesetz setzt zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie auf strategische Maßnahmen (wie Sanierungsscheck) sowie auf ein Verpflichtungssystem. Dabei müssen Energielieferanten Energieeffizienz-Maßnahmen im Umfang von 0,6 Prozent ihrer Vorjahresenergieabsätze an Endverbraucher nachweisen. Entscheidend ist, dass eine Maßnahme gesetzt wird, die das Input-Output-Verhältnis (z. B. eines Gerätes oder Prozesses) verbessert und dem Lieferanten zurechenbar ist.

Neben Energielieferanten erfasst das Gesetz auch große energieverbrauchende Unternehmen, öffentliche Einrichtungen sowie Energiedienstleister. Große Unternehmen müssen sich mit ihrem Energieverbrauch auseinandersetzen und externe Energieaudits durchführen oder ein zertifiziertes Managementsystem samt Energieaudits implementieren.

Erbringer von Energiedienstleistungen und Energieberatungen für Unternehmen müssen Qualifikationskriterien erfüllen und sich in ein öffentliches Register der Monitoringstelle eintragen lassen. Kleine und mittlere Unternehmen sind vom Gesetz nicht umfasst. https://www.monitoringstelle.at
 

Über die Österreichische Energieagentur – Austrian Energy Agency (AEA)

Die Österreichische Energieagentur liefert Antworten für die Energiezukunft. Sie berät auf wissenschaftlicher Basis Entscheidungsträgerinnen und -träger aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung – sowohl national als auch international. Als Kompetenzzentrum für Energie konzentriert sie sich auf drei strategische Schwerpunkte: missionzero, transformation und energieintelligenz.
Beim Schwerpunkt missionzero verfolgt die Österreichische Energieagentur das langfristige Ziel, mit Strategieentwicklung und der Umsetzung von konkreten Maßnahmen die Zukunft fossilfrei zu gestalten. Beim Schwerpunkt transformation des Energiesystems setzt sie sich mit den damit verbundenen Umbrüchen und profitablen Geschäftsmöglichkeiten in den energierelevanten Branchen auseinander. Im Rahmen der energieintelligenz beschäftigt sie sich mit dem smarten und flexiblen Energiesystem der digitalen Zukunft.
Im Vordergrund steht die Steigerung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energieträgern im Spannungsfeld zwischen Wettbewerbsfähigkeit, Klima- und Umweltschutz sowie Versorgungssicherheit.
Die Österreichische Energieagentur entwickelt Strategien für eine nachhaltige und sichere Energieversorgung, führt Beratungen und Schulungen durch und ist die Vernetzungsplattform für die Energiebranche. Sie setzt klimaaktiv – die Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) – operativ um und koordiniert die verschiedenen Maßnahmen in den Themenbereichen Mobilität, Energiesparen, Bauen & Sanieren und Erneuerbare Energie. Zudem betreibt die Österreichische Energieagentur im Auftrag des BMNT die Nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle.

Im Podcast Petajoule beantworten die Expertinnen und Experten der Österreichischen Energieagentur mit Gästen aus der Energiebranche die Fragen der Energiezukunft.


Die Österreichische Energieagentur ist nach ÖNORM ISO 50001:2011 und ISO 29990:2010 zertifiziert.

Rückfragehinweis:
Mag. Klaus Kraigher, MAS
Österreichische Energieagentur – Austrian Energy Agency
Tel.: +43 (0) 1-586 15 24-174
E-Mail: pr(at)energyagency.at
Web: www.energyagency.at
Twitter: www.twitter.com/at_AEA