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Klima- und Energiestrategien 2023

Klima- und Energiestrategien der Länder: 2023

Aktualisierung der Analyse über die geplanten und notwendigen Beiträge der Bundesländer zur Erreichung der nationalen Ziele

Die österreichische Energieagentur hat im Auftrag der IG Windkraft und des Dachverbands Erneuerbare Energie Österreich die Studie „Klima- und Energiestrategien der Bundesländer“ aus dem Jahr 2021 aktualisiert. Ein Fokus der Analyse ist die Übereinstimmung der Klima- und Energieziele des Bundes und der Länder. Aufgrund der föderalen Struktur Österreichs können nationale Klima- und Energieziele nur gemeinsam erreicht werden, da in den Kompetenzbereich der Bundesländer viele wesentliche Stellschrauben für Klimaschutz und die Energiewende fallen. Die Studienautor:innen haben dabei unter anderem die Bereiche Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern, Energieeffizienz, Anteil erneuerbarer Energieträger am Gesamtenergieverbrauch sowie Treibhausgasemissionen untersucht. Die Analyseergebnisse der Studie werden hier teilweise aufgrund neuer Entwicklungen erweitert, da sich die Zielsetzungen des Bundes und der Länder laufend ändern.

Differenzen zwischen Bundes- und Länderzielen bei Erneuerbaren und Treibhausgasreduktion

Kurz zusammengefasst zeigen die Studienergebnisse in allen Bereichen – also sowohl bei der Stromerzeugung aus Erneuerbaren, bei der Reduktion des Endenergiebedarfs, der generellen Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien als auch bei der Reduktion der Treibhausgasemissionen -, dass es Differenzen zwischen den Bundeszielen und den jeweiligen Summen der Länderziele gibt und ein zusätzlicher Zielanpassungsbedarf besteht.

Seit dem letzten Bericht vor zwei Jahren hat sich der Zielanpassungsbedarf beim erneuerbaren Ausbau und Treibhausgasemissionen insgesamt durch höhere Ambitionen der Länder deutlich verringert. Allerdings hat sich in diesem Zeitraum der Zielanpassungsbedarf bei den Zielen für die Reduktion des Energieverbrauchs und beim Anteil erneuerbarer Energieträger durch höhere nationale Ziele erhöht.

Zielanpassungsbedarf aufgrund von Differenzen zwischen Länder- und Bundeszielen.
Grafik: Österreichische Energieagentur

Grafik Zielanpassungsbedarf aufgrund von Differenzen zwischen Länder- und Bundeszielen

Verbindung von Maßnahmen und Zielen fehlt häufig, Monitoring- und Evaluierungsprozesse nötig

Viele Bundesländer beschreiben Maßnahmen, ohne deren voraussichtliche Wirkung auf Energie und Klima zu quantifizieren oder die zugrundeliegenden Annahmen für diese Wirkung zu beschreiben. Somit gibt es in vielen Bundesländern keine Verbindung zwischen den existierenden bzw. geplanten Maßnahmen und den gesetzten Zielen, weshalb nicht nachvollzogen werden kann, ob die Maßnahmen zur Zielerreichung ausreichen. Weiters werden oft Auswirkungen von Wirtschaftswachstum, Bevölkerungswachstum, Komfortzunahme, Rebound-Effekten, oder Realisierungs- bzw. Umsetzungsraten nicht ausreichend berücksichtigt. Es besteht daher die Möglichkeit, dass es zu starken Abweichungen zwischen der erwarteten Wirkung von Maßnahmen und deren tatsächlichen Auswirkungen auf Treibhausgasemissionen, Energieeffizienz oder den Anteil an erneuerbaren Energieträgern kommen wird. Um derartige Abweichungen zu vermeiden, sollte ein kontinuierlicher Monitoring-, Evaluierungs- und Verbesserungsprozess etabliert werden.

Schlussfolgerungen für das künftige Zusammenwirken von Bund und Ländern bei der Erreichung energie- und klimapolitischer Ziele

Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen sind im Wesentlichen dieselben wie im Vorgängerbericht (AEA, 2021) vor zwei Jahren. Zur Erreichung der österreichischen Energie- und Klimaziele ist in Zukunft eine noch engere und koordiniertere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern erforderlich. Dazu sollten entsprechende organisatorische Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit geschaffen werden, um die Kongruenz zwischen den Bundeszielen und der Summe der Länderziele zu erreichen und in weiterer Folge dauerhaft aufrechtzuerhalten.

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Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern

  • Vereinbarung eines Verteilungsschlüssels für den weiteren Ausbau im Hinblick auf die Ziele des EAG-Pakets (z.B. über eine Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG): Der im Rahmen dieser Studie entwickelte potentialbasierte Ansatz bietet einen Ausgangspunkt für diese Verhandlungen.
  • Definition bzw. Anpassung der entsprechenden Ausbauziele in den Landesstrategien und Beschreibung technologiespezifischer Zielpfade wird empfohlen.
  • Es sollten geeignete Rahmenbedingungen in den Ländern für den Ausbau von Wasserkraft, Windkraft, Gebäude-Photovoltaik und Freiflächen-Photovoltaik geschaffen werden (u. a. Vorranggebiete, Eignungszonen und Stromnetzkapazitäten).
  • Eine Optimierung und Beschleunigung der Genehmigungsprozesse für erneuerbare Stromerzeugungsanlagen ist wichtig.

Energieeffizienz

  • Länder ohne beschlossene Ziele für Energieeffizienz sollten solche festlegen.
  • Endenergieverbrauchsziele sollten überprüft und gegebenenfalls nachgebessert werden.
  • Endenergieverbrauchsziele und Zielpfade sollten auf Verbrauchssektoren heruntergebrochen werden.
  • Endenergieverbrauchsziele sollten Wirtschafts-, Bevölkerungs- und Mobilitätswachstum sowie Rebound-Effekte berücksichtigen.
  • Maßnahmen zur Erreichung der Endenergieverbrauchsziele sollten sektorspezifisch gesetzt und quantifiziert werden.
  • Aggregierte Maßnahmenwirkung auf Landesebene sollte mit Endenergieverbrauchszielen verglichen werden.

Anteil erneuerbarer Energieträger insgesamt

  • Länder ohne beschlossene Ziele für den Anteil erneuerbarer Energieträger sollten solche festlegen.
  • Der Zielindikator sollte nach der standardisierten Berechnungsmethode (Richtlinie 2009/28/EC) ausgewiesen werden.
  • Ziele, Zielpfade und entsprechende Maßnahmen für die Dekarbonisierung der Fernwärme sollten in den Länderstrategien abgebildet werden.
  • Ziele, Zielpfade und entsprechende Maßnahmen für die Dekarbonisierung der Raumwärme sollten in den Länderstrategien beschrieben werden.
  • Die einzelnen Länderstrategien sollten die Nutzung von grünem Gas bewerten bzw. priorisieren.

Treibhausgasemissionen

  • Ein Bekenntnis aller Länder zur Klimaneutralität und Anpassung auf das Zieljahr 2040 ist wichtig.
  • Die Anhebung auf das -48 % Treibhausgasziel für den Nicht-EH-Bereich (Nicht Emissionshandels Breich) für 2030 und allfällige föderale Lastenteilung; entsprechende Abstimmung/Aufteilung der Sektor-Ziele und Zielpfade ist essentiell.
  • Maßnahmen zur THG-Zielerreichung sollten sektorspezifisch in den Nicht-EH-Sektoren gesetzt und quantifiziert werden.
  • THG-Maßnahmen sollten Wirtschafts-, Bevölkerungs- und Mobilitätswachstum sowie Rebound-Effekte berücksichtigen.
  • Ziele und Maßnahmen für Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft sollten gesondert in den Landesstrategien ausgewiesen werden.

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Projektdaten

Auftraggeber:in IG Windkraft Österreich
Projektleitung Michael Rohrer
Projectteam Martina Krenn
Günter Pauritsch
Marcel Schweitzer
Projektlaufzeit September 2022 bis März 2023

Ansprechpersonen

Senior Expert | Renewables

Michael Rohrer, MSc

E-Mail Adressemichael.rohrer@energyagency.at

Head of Center Energy Economics & Infrastructure

DI Günter Pauritsch

E-Mail Adresseguenter.pauritsch@energyagency.at