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Presse

Dezember 2020

Energieeffizienzgesetz: Meldungen bis 14. Februar 2021

Die Monitoringstelle Energieeffizienz ruft Energielieferanten dazu auf, ihre Effizienzmaßnahmen bis 14.02.2021 zu melden

Wien, 10.12. 2020 - Energielieferanten, die im Vorjahr (2019) 25 GWh oder mehr Energie entgeltlich an Endenergieverbraucher im Inland abgegeben haben, unterliegen gemäß Energieeffizienzgesetz einer Verpflichtung: Sie müssen Energieeffizienzmaßnahmen im Ausmaß von 0,6 Prozent ihres Energieabsatzes aus dem Vorjahr nachweisen. Damit erfüllt Österreich Verpflichtungen aus der Energieeffizienz-Richtlinie der Europäischen Union.

Ziel des nationalen Energieeffizienzgesetzes (EEffG) ist es, bis zum Jahr 2020 den Endenergieverbrauch durch die von den Energielieferanten gesetzten Maßnahmen um 159 Petajoule sowie durch strategische Maßnahmen von öffentlichen Stellen um 151 Petajoule zu senken.

Stichtag 14. Februar 2021

Die Monitoringstelle Energieeffizienz ruft alle verpflichteten Energielieferanten dazu auf, ihre Maßnahmen bis zum 14. Februar 2021 (24:00) zu melden. Weitere Informationen dazu bietet die Webseite der Monitoringstelle.

An Novellierung wird gearbeitet

Derzeit arbeitet die Bundesregierung an der Weiterentwicklung des EEffG. Das Ziel ist ein effektives Instrument, basierend auf den bisherigen Erfahrungen und auf dem neuen europäischen Rahmen, damit Österreich für die Energieeffizienz-Anforderungen der Zukunft gerüstet ist.

Über die Monitoringstelle Energieeffizienz

Die Monitoringstelle Energieeffizienz wird von der Österreichischen Energieagentur betrieben. Die Aufgabe der Monitoringstelle ist es, gemeldete Daten zu evaluieren und standardisierte Methoden zur Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen zu entwickeln. Das österreichische Energieeffizienzgesetz setzt zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie auf strategische Maßnahmen (wie Sanierungsscheck) sowie auf ein Verpflichtungssystem. Dabei müssen Energielieferanten Energieeffizienz-Maßnahmen im Umfang von 0,6 Prozent ihrer Vorjahresenergieabsätze an Endverbraucher nachweisen. Entscheidend ist, dass eine Maßnahme gesetzt wird, die das Input-Output-Verhältnis (z.B. eines Gerätes oder Prozesses) verbessert und dem Lieferanten zurechenbar ist.

Neben Energielieferanten erfasst das Gesetz auch große energieverbrauchende Unternehmen, öffentliche Einrichtungen sowie Energiedienstleister. Große Unternehmen müssen sich mit ihrem Energieverbrauch auseinandersetzen und externe Energieaudits durchführen oder ein zertifiziertes Managementsystem samt Energieaudits implementieren.

Erbringer von Energiedienstleistungen und Energieberatungen für Unternehmen müssen Qualifikationskriterien erfüllen und sich in ein öffentliches Register der Monitoringstelle eintragen lassen. Kleine und mittlere Unternehmen sind vom Gesetz nicht umfasst.

Kontakt

Monitoringstelle Energieeffizienz | Mariahilfer Straße 136 | A-1150 Wien
+43 (0)1 20 52 20 | office@monitoringstelle.at | www.monitoringstelle.at

Über die Österreichische Energieagentur – Austrian Energy Agency (AEA)

Die Österreichische Energieagentur liefert Antworten für die klimaneutrale Zukunft: Ziel ist es, unser Leben und Wirtschaften so auszurichten, dass kein Einfluss mehr auf unser Klima gegeben ist. Neue Technologien, Effizienz sowie die Nutzung von natürlichen Ressourcen wie Sonne, Wasser, Wind und Wald stehen im Mittelpunkt der Lösungen. Dadurch wird für uns und unsere Kinder das Leben in einer intakten Umwelt gesichert und die ökologische Vielfalt erhalten, ohne dabei von Kohle, Öl, Erdgas oder Atomkraft abhängig zu sein. Das ist die missionzero der Österreichischen Energieagentur.

Mehr als 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus vielfältigen Fachrichtungen beraten auf wissenschaftlicher Basis Politik, Wirtschaft, Verwaltung sowie internationale Organisationen. Sie unterstützen diese beim Umbau des Energiesystems sowie bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Bewältigung der Klimakrise.

Die Österreichische Energieagentur setzt zudem im Auftrag des Bundes die Klimaschutzinitiative klimaaktiv um und ist die Nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle. Der Bund, alle Bundesländer, bedeutende Unternehmen der Energiewirtschaft und der Transportbranche, Interessenverbände sowie wissenschaftliche Organisationen sind Mitglieder dieser Agentur.

Im Podcast Petajoule beantworten die Expertinnen und Experten der Österreichischen Energieagentur mit Gästen aus der Energiebranche die Fragen der Energiezukunft.
 

Rückfragehinweis für Journalist*innen:
Mag. Klaus Kraigher, MAS
Österreichische Energieagentur – Austrian Energy Agency
Tel.: +43 (0) 1-586 15 24-174
E-Mail: pr@energyagency.at
Web: www.energyagency.at
Twitter: https://twitter.com/at_AEA