
Häufig gestellte Fragen
FAQ Indizes
Ein Index ist allgemein eine Kennzahl, die die Kurse an einem Markt oder Marktsegment mit einem Durchschnittswert abbildet. Das lateinische Wort „index“ für „Kennzeichen, Zeigefinger, Verzeichnis“ weist auf die Funktion hin: Ein Index soll eine Marktentwicklung mit einem einzigen Wert kennzeichnen, ohne die darin erfassten Einzelwerte betrachten zu müssen.
Energieprodukte wie Gas und Strom werden an Großhandelsmärkten gehandelt, der Strompreisindex (ÖSPI) und der Gaspreisindex (ÖGPI) stellen also die jeweilige Entwicklung der Preise der vom Großhandel abgesetzten Waren dar. Grundlage für die Berechnung bilden die Großhandelsverkaufspreise ohne Mehrwertsteuer. Das sind jene Preise, die ein Großhändler beim Weiterverkauf von Waren an einen Nichtendverbraucher, wie etwa Energieversorgungsunternehmen, erzielt.
Die Österreichische Energieagentur berechnet die monatlichen Indizes als unabhängige Serviceleistung. Mit den Indizes will die Österreichische Energieagentur einen Beitrag zur Transparenz von Energiepreisen leisten.
Die Österreichische Energieagentur berechnet den Index auf Basis vorhandener Preise an der Börse, sie selbst setzt keine Preise fest. Der Index bildet realisierte Preise an der Börse ab, er ist nicht selbst Preis setzend. Die Methode ist standardisiert und dokumentiert, daher hat die Energieagentur grundsätzlich keine Freiheitsgrade bei der Berechnung der Indizes.
Eine etwaige Anpassung der Indizes erfolgt aufgrund exogener Faktoren. So wurde beispielsweise der ÖSPI im Rahmen der Preiszonentrennung im Jahr 2018 geändert, da die dem ÖSPI zugrundeliegenden Produkte an der Börse aufgrund der Auftrennung der deutschen und österreichischen Gebotszone nicht mehr verfügbar waren. Alle derartigen Änderungen werden auf der Homepage der AEA bekanntgegeben.
An den Energiebörsen werden Strom und Gas gehandelt. Die Preise für Strom und Gas bilden sich nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage. Das führt zu Preisschwankungen, die nicht täglich an die Endkund:innen weitergegeben werden können.* Die Preisindizes stellen eine Möglichkeit dar, diese Schwankungen über einen bestimmten Zeitraum im Durchschnitt abzubilden und so als Grundlage zur Weiterverrechnung an Endkund:innen verwendet werden zu können.
Neben dem Preismittel (Durchschnitt), ist eine weitere Eigenschaft der Indizes die so genannte Glättung: Das bedeutet, dass Preissteigerungen, aber auch Preisreduktionen abgefedert werden. Die Glättung passiert durch die Bildung des Mittelwerts über einen zuvor fix definierten Zeitraum, dessen Handelsergebnisse in die Berechnung einfließen. Beim ÖSPI ist dieser Handelszeitraum jeweils neun Monate in die Vergangenheit. Beim ÖGPI beträgt der Handelszeitraum drei Monate in die Vergangenheit.
Das führt zu zwei Effekten: A) Der Index wird geglättet. Schwankungen innerhalb des Berechnungszeitraums werden ausgeglichen und Änderungsraten zwischen den einzelnen Indexwerten werden reduziert. Der Index wird somit stabiler. B) Der Index wird verzögert. Durch die Mittelwertbildung werden Handelsergebnisse, die in der Vergangenheit, aber noch im Berechnungshorizont liegen, weiterhin zur Berechnung des Mittelwerts herangezogen. Dementsprechend wirken Handelsergebnisse aus der Vergangenheit auf den Index und Änderungen des Preisniveaus werden lediglich sukzessive im Index abgebildet. Bei fallenden Marktpreisen sinkt der Index im Vergleich zum Marktpreis langsamer. Bei steigenden Preisen steigt der Index im Gegenzug zum Marktpreis ebenfalls langsamer. Der Index wirkt also rückwirkend. Das hat für Endkund:innen den Vorteil, dass Preisentwicklungen vorhersehbarer werden und dadurch Handlungsspielraum für mittelfristige Maßnahmen entsteht, beispielweise indem Angebote von Energieversorgungsunternehmen verglichen werden oder Effizienzmaßnahmen getroffen werden können.
* Bei Verträgen, die direkt an den Börsenpreis gebunden sind, werden Preisschwankungen sehr wohl täglich an Endkund:innen weitergegeben.
Grundsätzlich funktioniert die Berechnungsmethode bei beiden Indizes gleich. Relevant ist jeweils ein Betrachtungszeitraum für die Handelsergebnisse sowie die Auswahl der entsprechenden Produkte, für die Handelspreise verwendet werden. Sind die Handelsergebnisse für die entsprechenden Produkte aus dem Handelszeitraum ausgewählt, wird (vereinfacht) der Mittelwert gebildet. Die Methoden der Indizes unterscheiden sich zum einen in der Auswahl der betrachteten Produkte und zum anderen im gewählten Betrachtungszeitraum. Zudem gibt es gewisse Besonderheiten der Berechnung, die aus den Anforderungen des laufenden Veröffentlichungsprozesses entstehen.
Eine genaue Beschreibung der Methodik finden Sie hier für den ÖSPI und hier für den ÖGPI.
Beide Indizes (ÖSPI und ÖGPI) werden ex ante, also im Voraus, veröffentlicht. Die Indizes „blicken“ also ein Monat in die Zukunft. Damit ist sichergestellt, dass beide Lieferanten und Kund:innen wissen können, zu welchen Preisen sie im kommenden Monat Strom oder Gas beziehen beziehungsweise liefern werden. Aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsmethoden ergeben sich jedoch unterschiedliche Veröffentlichungszeitpunkte. Der ÖSPI wird üblicherweise am Anfang des Vormonats veröffentlicht. Der ÖGPI wird am spätestens am 27. des Vormonats veröffentlicht.
Der ÖSPI wird von der Österreichischen Energieagentur seit 2006 veröffentlicht. Die damals gewählte Berechnungsmethode ist bis heute gültig. Der ÖGPI wird in seiner Neuauflage seit 2019 veröffentlicht. Die Berechnungsmethode des ÖGPI basiert auf einer Analyse möglicher adäquater Methoden.
Jeder Index hat eine Basis, auf die sich sämtliche Entwicklungen beziehen. Beim ÖSPI ist die Basis das Jahr 2006, das für alle weiteren Entwicklungen als Referenz dient. Die gepunktete Linie bildet dieses Basisjahr ab, damit Entwicklungen grafisch sichtbar und einordbar sind.
Die ÖSPI und ÖGPI haben unterschiedliche Berechnungszeiträume: Beim ÖSPI ist der Handelszeitraum neun Monate in die Vergangenheit, beim ÖGPI drei Monate. Der ÖSPI benötigt demnach neun Monate, bis eine Preisentwicklung („Preisevent“) aus dem Index herausfällt. Beim ÖGPI sind es lediglich drei Monate. Häufig ziehen Energielieferanten den „ÖGPI 12 MA“ zur Preisanpassung heran, also den Mittelwert der ÖGPI der letzten 12 Monate. Das bedeutet, dass es 15 Monate dauert, bis ein Preisevent vollständig aus dem Index verschwindet.
Die Volatilität ist ein Indikator für die Änderungsraten. Indizes die einen großen Handelszeitraum betrachten, glätten die Entwicklung stärker und sind somit weniger volatil. Indizes, denen ein kurzer Handelszeitraum zu Grunde liegt, sind volatiler.
Der ÖGPI 12-Monats MA stellt den Mittelwert des ÖGPIs der letzten 12 Monate dar. (MA englisch für Moving Average, deutsch gleitender Durchschnitt). Einige Energielieferanten beziehen sich auf den Mittelwert der letzten zwölf Monate des ÖGPI anstatt auf den monatlichen ÖGPI. Der ÖGPI 12 MA hilft damit auch Kund:innen, deren Vertrag auf diesen Wert indexiert ist, die Indexwerte von unabhängiger Seite beziehen können, ohne selbst Berechnungen anstellen zu müssen.
Der Österreichische Strompreisindex (ÖSPI) bildet Einkaufspreise für Strom an der Börse ab, jeweils im kommenden Monat gegenüber der Basisperiode (= Ausgangszeitpunkt), gegenüber dem Vormonat sowie dem Vorjahr. Die Österreichische Energieagentur berechnet den Index auf Basis vorhandener Preise an der Börse, sie selbst setzt keine Preise fest. Der Index bildet also die Preise an der Börse ab, er ist nicht selbst preissetzend.
Viele Energieversorgungsunternehmen kaufen ihre Produkte wie Strom und Gas am Großhandelsmarkt ein und das oft schon einige Monate oder sogar Jahre im Voraus. Das bedeutet, dass der zum Zeitpunkt des Einkaufs gültige Preis oft erst mit einiger Verzögerung bei den Endkonsument:innen ankommt – das betrifft sowohl Preissteigerungen wie auch Preissenkungen. Aber auch vertragliche Faktoren sind wesentlich bei der Weitergabe von Preisen: Bei Kund:innen mit Fixpreistarifen kommen Preisänderungen in der Regel mit zeitlicher Verzögerung an, bei Kund:innen mit Floater-Tarifen machen sich Preisänderungen in der Regel sofort bemerkbar.
Der ÖSPI bildet nur die reine Energiekomponente ab. Der Gesamtpreis für Strom teilt sich beim Endkonsumenten mit knapp 55 % auf die Energiekomponente und zu 45 % auf Netzgebühren, Steuern und Abgaben auf. Ein Steigen oder Fallen des ÖSPI lässt daher nur eine entsprechend geringere Erhöhung beziehungsweise Senkung des gesamten Strompreises erwarten. Weitere Faktoren, die den Strompreis beeinflussen – wie beispielsweise die Beschaffungsstrategien der Energielieferanten – werden im ÖSPI nicht berücksichtigt. Mit dem ÖSPI kann keine Aussage getroffen werden, wie die Energieanbieter ihre Preise gegenüber den Endkunden tatsächlich gestalten.
In Verträgen, die für eine längere Zeit abgeschlossen werden, finden sich oftmals Preisanpassungsklauseln. Die Preisanpassung erfolgt zumeist dadurch, dass im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters ein Referenzwert vereinbart beziehungsweise festgelegt wird. Dieser Referenzwert ist ein Anhaltspunkt, der es ermöglicht festzustellen, wie sich der vereinbarte Preis im Verhältnis zum Marktgeschehen verhält. Parteien können unterschiedliche Werte als Referenz oder Anhaltspunkt vereinbaren.
Es gibt Produkte, Verträge und Allgemeine Lieferbedingungen, die als Basis für diese Anpassungsklauseln den ÖSPI, aber auch andere Indizes verwenden beziehungsweise verwendet haben.
Zum Thema Preiserhöhungen im Strombereich gibt es derzeit eine Reihe von gerichtlichen Verfahren.
Ob und in welcher Form Indizes zur Anwendung kommen, ist die Entscheidung des jeweiligen Lieferanten. Darüber hinaus gibt es bei vielen Lieferanten auch unterschiedliche Produkte, wie z.B. welche mit oder ohne Preisgarantie, oder auch dynamischere Produkte wie die sogenannten „Floater“. Bei diesen Produkten ändert sich – meist monatlich – der Preis in Abhängigkeit zu einem Index. Dies kann beispielsweise der ÖSPI oder ÖGPI sein.
Bei Fragen zu Ihrem konkreten Vertrag beziehungsweise Produkt kontaktieren Sie bitte Ihren Energielieferanten oder die E-Control Hotline.
Ob und in welcher Form Indizes zur Anwendung kommen, ist die Entscheidung des jeweiligen Lieferanten. Zum Thema Preiserhöhungen im Strombereich gibt es derzeit eine Reihe von Verfahren.
Für sämtliche Fragen rund um Ihre Strom- und Energierechnung bitten wir Sie, sich an Ihren Energielieferanten oder an die E-Control als zuständige Behörde zu wenden:
Die Expert:innen der Österreichischen Energieagentur führen Preis- und Marktanalysen für Geschäftskunden durch und stehen Verwaltung, Unternehmen, Organisationen sowie Interessensvertretungen von z.B. Arbeitnehmer:innen und Konsument:innen beratend zur Seite.
Aus urheberrechtlichen Gründen werden die Daten, aus denen sich der ÖSPI berechnet, nicht veröffentlicht. Der ÖSPI wird auf der Grundlage von Notierungen an der Energie-Börse EEX (European Energy Exchange) in Leipzig berechnet. Konkret bezieht die Österreichische Energieagentur das kostenpflichtige EEX Group DataSource Produkt „EEX Power Futures (all Market Areas)“ und hat dafür entsprechende, eingeschränkte Lizenzrechte erworben.
Die Methodik der Berechnungen und Erläuterungen zum ÖSPI können hier abgerufen werden.
Aus urheberrechtlichen Gründen werden die Daten, aus denen sich der ÖGPI berechnet, nicht veröffentlicht. Der ÖGPI wird auf der Grundlage von Notierungen an der Energie-Börse EEX (European Energy Exchange) in Leipzig berechnet. Konkret bezieht die Österreichische Energieagentur das kostenpflichtige EEX Group DataSource Produkt „EEX Power Futures (all Market Areas)“ und hat dafür entsprechende, eingeschränkte Lizenzrechte erworben.
Die Methodik der Berechnungen und Erläuterungen zum ÖGPI können hier abgerufen werden.
Während ÖGPI und ÖSPI die Preise an der Börse abbilden, zeigt der Energiepreisindex (EPI) die Preise von Energieträgern für Haushalte in Österreich an. Der EPI ist ein gewichteter Index, das heißt, die Preisentwicklung jedes Energieträgers wird entsprechend seiner Bedeutung für den durchschnittlichen Haushalt unterschiedlich stark berücksichtigt. Im Gegensatz zu ÖSPI und ÖGPI wird der EPI rückwirkend veröffentlicht und dient in erster Linie der Information.
Die Gewichtung des EPI gibt an, welcher Anteil jeder einzelne Energieträger am Gesamtindex hat. Im aktuellen Gewichtungsschlüssel 2023 haben Diesel (26,0 %) und Strom (24,6 %) den größten Anteil am EPI, gefolgt von Superbenzin (17,2%), Gas (10,1 %), Fernwärme (10,0 %), festen Brennstoffen Biomasse (6,6 %) und Heizöl (5,5%). Dabei gilt zu beachten, dass ein durchschnittlicher Haushalt nicht alle Energieträger gleichermaßen nutzt. Dementsprechend ergeben sich im konkreten Einzelfall andere Entwicklungen der Energieausgaben. Beachtliche 58% des EPI sind direkt auf fossile Energieträger wie Erdgas und Erdölprodukte zurückzuführen, die fast gänzlich importiert werden müssen. Zusätzlich werden auch substanzielle Anteile von Strom und Fernwärme aus diesen Energieträgern bereitgestellt. Daher ist der überwiegende Anteil der Energieausgaben der Haushalte abhängig von den Preisbewegungen der fossilen Energieträger. Die Gewichtungen werden einmal jährlich im Jänner angepasst.
Aus urheberrechtlichen Gründen werden die Daten, aus denen sich der EPI berechnet, nicht veröffentlicht. Der EPI wird auf der Grundlage von Daten der Statistik Austria (Warenkorb private Haushalte) berechnet. Konkret bezieht die Österreichische Energieagentur den kostenpflichtigen Warenkorb private Haushalte und hat dafür entsprechende, eingeschränkte Lizenzrechte erworben.
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