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Förderwegweiser

Förderungen in Österreich

Die AEA-Förderdatenbank bietet eine Übersicht über derzeit verfügbare Förderungen der Themenbereiche Energie, Mobilität und Forschung in Österreich. Wir sind stets bemüht, die Datenbank aktuell zu halten. Sollten Sie dennoch eine Förderung vermissen oder auf einen nicht funktionierenden oder veralteten Link stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail.

Vermeidung, stoffliche und thermische Verwertung, sonstige Behandlung

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Maßnahmen

  • zur Vermeidung von gefährlichen Abfällen,
  • zur stofflichen Verwertung von gefährlichen Abfällen,
  • zur thermischen Verwertung oder sonstigen Behandlung von gefährlichen Abfällen

 

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Aufbereitungsanlagen für gefährliche Abfälle
  • Anlagenteile für eine Prozessumstellung zur Vermeidung von gefährlichen Abfällen
  • etc. 

Neben der Anlage werden auch Transport Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt. Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt
 

Zielgruppe

Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Gefährliche Abfälle

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-719
Email: umwelt@kommunalkredit.at

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Ziel der Förderungsaktion im Sinne des §7 NÖ Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) 1992 ist es, die im NÖ AWG 1992 vorgegebenen Ziele und Grundsätze umzusetzen und Investitionen und Maßnahmen zu fördern, die eine Abfallvermeidung und –verwertung bewirken.

 

Fördergegenstand

Gefördert wird folgendes:

  • ASZ-Neubau,
  • ASZ-Umbau,
  • Mobiles ASZ,
  • Grünschnittlagerplätze,
  • CAF (Common Assessment Framework)-Zertifizierung

 

Zielgruppe

Kommunale Betreiber von ASZ / Wertstoffzentren (Gemeinden und Gemeindeverbände).
Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von abfallwirtschaftlichen Maßnahmen im Sinne des § 7 NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992“.

 

Förderstelle

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft

Landhausplatz 1, Haus 16
3109 St Pölten
Telefon: 02742/9005-14226
Email: post.ru3@noel.gv.at

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Die Sanierung von Altlasten mit dem größtmöglichen ökologischen Nutzen unter gesamtwirtschaftlich vertretbarem Kostenaufwand oder die Sicherung von Altlasten, wenn diese unter Bedachtnahme auf die Gefährdung vertretbar und eine Sanierung derzeit nicht oder nur unter unverhältnismäßig hohem Aufwand durchführbar ist.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden alle Maßnahmen, die unmittelbar mit der Sanierung einer Altlast zusammenhängen.

 

Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen:

  • Vorleistungen (Erkundung, Planung)
  • Herstellungs- und Durchführungsmaßnahmen
  • Laufende Sanierungsmaßnahmen (Betriebskosten) für maximal fünf Jahre
  • Ablösen, Entschädigungen
  • Wiederherstellungsmaßnahmen
  • Beweissicherungsmaßnahmen
  • Abfallbehandlungsanlagen (soweit zur Altlastensanierung erforderlich)
  • immaterielle Leistungen (z.B. Bauaufsicht)
  • Eigenleistungen
  • Altlastenbeitrag

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

 

Zielgruppe

Förderungsmittel für die Altlastensanierung werden für

  • Eigentümer oder Verfügungsberechtigte einer Altlastenliegenschaft
  • zur Sanierung Verpflichtete gemäß Wasserrechtsgesetz, Abfallwirtschaftsgesetz oder Gewerbeordnung

bereitgestellt.

Darüber hinaus können auch, unabhängig von ihrer rechtlichen Beziehung zur Altlast, Gemeinden, Gemeindeverbände, Abfallverbände und Bundesländer einreichen.

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH

Ansprechpartner in der KPC erfahren Sie auf der Webseite der KPC

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01 31631 - 447 (Bgld, Stmk, Ktn, T) / 430 (NÖ, OÖ, Slbg, W) / 225 (NÖ, OÖ, W)
Email: r.patek@kommunalkredit.at; s.holub@kommunalkredit.at; m.ortmann@kommunalkredit.at

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Erkundung, Planung, Bauleistungen, Räumung, Entsorgung, Bauaufsicht, begleitende Analytik, Betriebskosten etc.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden alle Maßnahmen, die unmittelbar mit der Sanierung einer Altlast zusammenhängen.

 

Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen:

  • Vorleistungen (Erkundung, Planung)
  • Herstellungs- und Durchführungsmaßnahmen
  • Laufende Sanierungsmaßnahmen (Betriebskosten) für maximal fünf Jahre
  • Ablösen, Entschädigungen
  • Wiederherstellungsmaßnahmen
  • Beweissicherungsmaßnahmen
  • Abfallbehandlungsanlagen (soweit zur Altlastensanierung erforderlich)
  • immaterielle Leistungen (z.B. Bauaufsicht)
  • Eigenleistungen
  • Altlastenbeitrag

Genaue Informationen finden Sie im Informationsblatt.

 

Zielgruppe

Förderungsmittel für die Altlastensanierung werden für

  • Eigentümer oder Verfügungsberechtigte einer Altlastenliegenschaft
  • zur Sanierung Verpflichtete gemäß Wasserrechtsgesetz, Abfallwirtschaftsgesetz oder Gewerbeordnung

bereitgestellt.

Darüber hinaus können auch, unabhängig von ihrer rechtlichen Beziehung zur Altlast, Gemeinden, Gemeindeverbände, Abfallverbände und Bundesländer einreichen.

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH

Ansprechpartner in der KPC erfahren Sie auf der Webseite der KPC

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-719
Email: umwelt@kommunalkredit.at

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„OÖ Clean Energy Program“ Neben dem Effekt, dass Fernwärmenetze nur sinnvoll betrieben werden können, wenn viele Abnehmer über kurze Distanzen angeschlossen werden, bietet der Anschluss,  vorrangig an ein biogenes Fernwärmenetz, sowohl einen

  • ökonomischen Vorteil, wie z. B. der Wegfall
    • von hohen Wartungskosten
    • der Brennstoffvorratshaltung
    • eines Heizraums und Brennstofflagerraums
  • als auchnökologischen Vorteil, denn
    • die Fernwärme ist eine äußerst sinnvolle Variante des Heizens, da größere Wärme-erzeugungsanlagen deutlich geringere Emissionen gegenüber Einzelfeuerungen auf-weisen. Speziell in Luftgütesanierungs-/belastungsgebieten stellt der Anschluss an Gemeinschaftsanlagen eine wesentliche Luftreinhaltemaßnahme dar.

 

Fördergegenstand

Förderungsfähig ist der Anschluss an Fern-/Nahwärmeanlagen, insbesondereauf Basis erneuerbarer Energieträger, mit einer Anschlussleistung von 100 kW oder mehr. Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können

Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).

 

Zielgruppe

Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere

  • Unternehmen
  • Vereine
  • konfessionelle Einrichtungen
  • Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.

Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind: § Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom 26. Juni 2014, S. 1) sowie § Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben.

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

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Das Förderprogramm „Marktimpulsprogramm Energie“ wurde neu konzipiert, überarbeitet und das Ergebnis in das neue Programm „OÖ Clean Energy Program“ – Förderungen für erneuerbare Energien und effiziente Energienutzung eingearbeitet. Der Schwerpunkt dieses Förderprogramms liegt auf Energieeffizienz & Erneuerbaren Energien. Dadurch sollen Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz gehoben werden und gezielt Marktimpulse zum Austausch besonders ineffizienter Altanlagen auf moderne und dem neuesten Stand der Technik entsprechende Anlagen gesetzt werden. Mit dem Programm leistet das Land Oberösterreich zudem einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der nationalen und EU-Klimaziele bzw. zum aktuellen Nationalen Energie- und Klimaplan.

 

Fördergegenstand

Förderungsfähig ist der Anschluss an Fern-/Nahwärmeanlagen, insbesondere auf Basis erneuerbarer Energieträger. Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können.

Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der

Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).

 

Zielgruppe

Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere

  • Unternehmen
  • Vereine
  • konfessionelle Einrichtungen
  • Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.

Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind: § Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom 26. Juni 2014, S. 1) sowie § Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben.

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

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Die Basisprogramm-Projektförderung ist offen für alle Technologiefelder, Unternehmens- und Projektgrößen (auch über € 1 Mio.). Das Projektziel ist ein funktionierendes Produkt, Verfahren, Prozess oder eine Dienstleistung. Das Programm unterstützt die Transformation in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft. Vorhaben in Kooperation mit Unternehmen, Forschungsinstituten und Universitäten sind ebenfalls möglich. Die Förderung beträgt in der Regel 50 % der Projektkosten in einem Mix aus Zuschuss und Darlehen und kann sich auf bis zu 70 % bei Startups (Unternehmen in Gründung) und bei mitfinanzierenden Bundesländern erhöhen (erhöhte Barwerte). Der Förderungszeitraum beträgt in der Regel ein Jahr, bei längerer Projektdauer können Fortsetzungsanträge eingereicht werden. Einreichungen können laufend erfolgen, es gibt keine Einschränkungen beim Thema oder der Projektgröße.

 

Fördergegenstand

Mit Projektinhalten aller Technologiefelder und Branchen, aber auch Querschnittsthemen mit Aktualitätswert, können Unternehmen aller Größen (auch Startups) jederzeit einreichen. Die Antragstellung ist offen für alle Forschungsthemen - ob es sich um traditionelle oder ganz aktuelle Technologiefelder handelt (zB Digitalisierung, Klima, Umwelt, Mobilität, Energie, Kreislaufwirtschaft, Ökotechnologien, Nachhaltigkeit, Dekarbonisierung etc.)

 

Zielgruppe

Unternehmen, Startups Jede natürliche Person bzw. jede Organisation (außerhalb der Bundesverwaltung; Achtung: Privatuniversitäten), die ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gemäß Leitfaden plant, ist eingeladen, im Basisprogramm ein Förderungsansuchen zu stellen.

 

Förderstelle

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH

Sensengasse 1
1090 Wien
Telefon: 5 7755 - 0
Email:

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Ziel der Förderung von Maßnahmen zur Wasservorsorge, Wasserversorgung, Abwasser-entsorgung oder Schlammbehandlung ist der Schutz des ober- und unterirdischen Wassers vor Verunreinigungen, die Versorgung der Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser und die Bereitstellung von Feuerlöschwasser. Siehe Förderrichtlinie für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft 2016.

 

Fördergegenstand

Gefördert wird die Ersterrichtung von Einzel-Wasserversorgungsanlagen (Wasserfassung, Speicherung, Verteilung, Aufbereitung) für bis zu vier Objekte.

 

Zielgruppe

physische und juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Anlage errichten

 

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Siedlungswasserwirtschaft

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-734
Email: wasser@kommunalkredit.at

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Gefördert werden die thermische Behandlung von Abfällen biogenen Ursprungs und die Substitution fossiler Brennstoffe durch Sekundärbrennstoffe mit biogenem Anteil. Außerdem können Vergärungsanlagen gefördert werden, deren Produkte nicht zur Strom-oder Treibstoffherstellung verwendet werden.

 

Fördergegenstand

Maßnahmen zur thermischen Behandlung und zur Vergärung von Abfällen biogenen Ursprungs sowie Maßnahmen zur Substitution fossiler Brennstoffe durch Sekundärbrennstoffe mit biogenem Anteil werden gefördert. Die Förderung wird in Form eines prozentuellen Anteils der umweltrelevanten Investitionskosten gewährt.

Nähere Informationen: Informationsblatt

 

Zielgruppe

Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind, sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

 

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Erneuerbare Energie

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01 / 31 6 31 - 719
Email: umwelt@kommunalkredit.at

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"EnMS - Förderung für Energiemanagementsysteme in KMU" ist ein Programm zur Förderung der Einrichtung eines Energiemanagementsystems in KMU, Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) ist als Förderbank des Bundes zu 100 % im Eigentum der Republik Österreich. Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) agieren als Eigentümervertreter. Die aws erbringt ihre Leistungen im öffentlichen Auftrag. Auftraggeber sind die Eigentümervertreter BMDW und BMK, weitere Bundesministerien, Länder, öffentliche Stellen und Interessensvertretungen.

 

Fördergegenstand

Zuschuss für den Aufbau eines Energie-Management-Systems (EnMS) durch externe Beraterinnen und Berater

Kosten im Zusammenhang mit der Einrichtung eines EnMS für:

  • Externe Beratung
  • Zertifizierung des EnMS
  • Externe Schulungen
  • Investitionen für das Energiemanagementsystem

 

Zielgruppe

Kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen - ausgenommen

  • Fischerei und Aquakultur, Urproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
  • Bank- und sonstiges Finanzierungswesen, Versicherungswesen und Realitätenwesen
  • Gemeinnützige Vereine
  • Gebietskörperschaften
  • Unternehmen in Schwierigkeiten

 

Förderstelle

Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws)

Dipl.-Ing. Dr. Wilhelm Hantsch-Linhart, MBA

Walcherstraße 11A
1020 Wien
Telefon: +43 (1) 501 75-311
Email: w.hantsch@aws.at

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Dem Land Niederösterreich ist ein zukunftsweisender Umgang mit Energie, Technik und Ressourcen wichtig. Dabei spielen auch Pfarren als Erhalter von Kirchen, Gebetshäusern und Pfarrhöfen eine große Rolle. Mit der Initiative Energie-Spar-Pfarre werden in einem weiteren Aktionszeitraum von 01. Juli 2019 bis 31. Dezember 2023 Niederösterreichs Pfarren beim Energiesparen und dem Einsatz erneuerbarer Energien gefördert. Offene Förderanträge aus der vorigen Förderperiode werden bis 30. September 2020 angenommen.

 

Fördergegenstand

Förderbar sind folgende Maßnahmen nach Inanspruchnahme einer unabhängigen verpflichtenden Energieberatung:

  • Errichtung einer Photovoltaikanlage und/oder Stromtankstelle
  • Optimierung der Heizungsanlage, Anschluss an eine Biomasse-Nahwärmeanlage, Einbau bzw. Umstellung auf eine Biomasse- oder Wärmepumpenheizung, Einbau einer Sitzbankheizung, Einbau einer Solaranlage oder Brauchwasserwärmepumpe
  • Erhöhte Förderung bei Tausch einer Öl- oder Gasheizung auf eine Biomasse- oder Wärmepumpenheizung oder Anschluss an eine Biomasse-Nahwärmeanlage
  • Thermische Sanierung eines Gebäudes
  • Umstieg auf hocheffiziente LED-Beleuchtung

 

Zielgruppe

Pfarren in Niederösterreich, Erhalter von Kirchen, Gebetshäusern, Pfarrhöfen und Pfarrheimen anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich, deren Gebäude sich in Niederösterreich befinden und Öffentlichkeitswirksamkeit haben. Verlängerung der Initiative zur Förderung von Energiesparmaßnahmen und dem Einsatz erneuerbarer Energien in Pfarren bis 30. September 2020.

 

Förderstelle

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft

Landhausplatz 1, Haus 16
3109 St. Pölten
Telefon: 02742 / 9005 - 15217 oder 14201
Email: post.ru3@noel.gv.at

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„OÖ Clean Energy Program“ Durch die Erarbeitung der neuen Energiestrategie „Energie Leitregion OÖ 2050“ wurden die energiepolitischen Ziele sowohl klima- als auch standortorientiert neu ausgerichtet. Die neueEnergiestrategie erfordert neben dem verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien, einer effizienten Energienutzung auch die Reduzierung des Energieverbrauchs. In vielen oberösterreichischen Unternehmen gibt es Potenziale, den Energiebedarf von Anlagen zu reduzieren sowie den Betrieb dieser Einrichtungen zu optimieren und dadurchCO2-Emissionen nachhaltig zu vermeiden und die Umstellung auf eine CO2-arme Wirtschaft zu unterstützen.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Maßnahmen in Betrieben, welche die Energieeffizienz von Aufzugsanlagen und deren Komponenten erhöhen.

 

Zielgruppe

Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere

  • Unternehmen
  • Vereine
  • konfessionelle Einrichtungen
  • Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.

Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • natürliche Personen
  • Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom 26. Juni 2014, S. 1) sowie
  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben.

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

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Fördergegenstand

 Gefördert werden die Errichtung von

  • Einzel- und Doppelhäusern
  • Bauernhäusern
  • Austraghäusern
  • Häusern in der Gruppe
  • die Schaffung neuen Wohnraums durch Auf-, Zu- oder Einbau

im Bundesland Salzburg.

 

Zielgruppe

Der Förderwerber ist der Auszügler als Eigentümer und Bewirtschafter des Gehöftes.

 

Förderstelle

Amt der Salzburger Landesregierung Abteilung 10 - Wohnungswesen Postfach 527

Fanny von Lehnert - Straße 1
5010 Salzburg
Telefon: 0662 / 8042-3702
Email: foerdermanager@salzburg.gv.at

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Diese Förderung dient dem Ausbau der Fahrradnutzung und damit der Reduktion besonders gesundheitsschädlicher Feinstpartikel aus Abgasen von konventionellen Verbrennungsmotoren sowie der Reduktion der CO2-Emissionen im Grazer Stadtgebiet. Gefördert werden Fahrradabstellanlagen, die eine kombinierte Vorderrad- und Rahmenhalterung aufweisen und die eine versperrbare Vorrichtung beinhaltet. Die Antragsbearbeitung vereinfacht sich, wenn das Land Steiermark bereits gefördert hat. Ein zusätzlicher Bonus wird bei nachgewiesener Nutzung von Ökostrom und bei Reduktion eines PKW-Abstellplatzes gewährt.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden überdachte und nicht überdachte Radabstellanlagen (bis zu einem Maximalbetrag), die bestimmte Qualitätskriterien einhalten.

 

Zielgruppe

Die Förderung kann von Unternehmen (natürlichen und juristischen Personen) und Institutionen (Schulen, Universitäten, Wohnbauträgern etc.) in Anspruch genommen werden.

 

Förderstelle

Land Steiermark A 23 - Umweltamt

Schmiedgasse 26
8011 Graz
Telefon: 0316 / 872-4302
Email: umwelt@stadt.graz.at

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Eine angenehme Radfahrt beginnt und endet mit einer attraktiven Abstellanlage

 

Fördergegenstand

Aufstellen der Radabstellanlage bei einer öffentlichen Bushaltestelle.

 

Zielgruppe

Gemeinden und Landesdienststellen

 

Förderstelle

Land Oberösterreich Abteilung Straßenneubau und -erhaltung

Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-121 23
Email: GVOEV.Post@ooe.gv.at

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Anlagen im Eigentum bei Fernwärmeanschluss ≥400 kWth Gefördert werden alle Anlagenteile für einen Fernwärmeanschluss mit einer Leistung ≥400 kWth, die sich innerhalb Ihrer Grundstücksgrenze und in Ihrem Eigentum befinden.

 

Fördergegenstand

Der Anschluss, im Speziellen die Anlagenteile für den Anschluss mit einer Leistung von über 400 kWth, an die Fernwärme wird für alle österreichischen Gemeinden gefördert, sofern sich das Bundesland finanziell am zur Förderung eingereichten Projekt beteiligt.

 

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Übergabestation
  • Einbindung ins Heizungssystem
  • Rohrleitungen, Pumpen, Ventile
  • Speicher, Boiler
  • Grabungsarbeiten 

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt. Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

 

Zielgruppe

Förderungsmittel für den Anschluss an die Fernwärme werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt, sofern sich das Bundesland finanziell am zur Förderung eingereichten Projekt beteiligt.

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting

Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: +01/31631- 723
Email: umwelt@kommunalkredit.at

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Gefördert werden alle Anlagenteile innerhalb der Grundstücksgrenze und im Eigentum des Förderwerbers zur Errichtung einesAnschlusses mit einer Leistung ab100 kW an ein hocheffizienten Nah-/Fernwärmesystem mit überwiegend betrieblicher Nutzung. Nah-/Fernwärme gilt als hocheffizient, wenn mindestens 80 % der Energie aus erneuerbaren Quellen, hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Sinne der Richtlinie 2012/27/EU, sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt oder einer Kombination dieser Energien/Wärmen stammen. Zur Spitzenlastabdeckung und als Ausfallsreserve kann Energie aus anderen Systemen im Ausmaß von bis zu 20% eingesetzt werden.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden alle Anlagenteile innerhalb der Grundstücksgrenze und im Eigentum des Förderwerbers für einen Anschluss mit einer Leistung ≥100kW an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmesystem.

 

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Übergabestation
  • Einbindung ins Heizungssystem
  • Rohrleitungen, Pumpen, Ventile
  • Speicher, Boiler
  • Grabungsarbeiten 

 

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

 

Zielgruppe

Förderungsmittel für den Anschluss an die Fernwärme werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und Konfessionsgemeinschaften einreichen.

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Fernwärmeanschluss ≥ 100 kW thermisch

Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-719
Email: umwelt@kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails

Fördergegenstand

Gefördert werden alle Anlagenteile innerhalb der Grundstücksgrenze und im Eigentum des Förderwerbers für einen Anschluss mit einer Leistung ≥ 100 kW an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmesystem. Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage.

Nah-/Fernwärme gilt als hocheffizient, wenn mindestens 80 % der Energie aus erneuerbaren Quellen, hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Sinne der Richtlinie 2012/27/EU, sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt oder einer Kombination dieser Energien/Wärmen stammen. Zur Spitzenlastabdeckung und als Ausfallsreserve kann Energie aus anderen Systemen im Ausmaß von bis zu 20 % eingesetzt werden.

 

Zielgruppe

Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Fernwärmeanschluss ≥ 100 kW thermisch

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31631-714 / 723
Email: umwelt@kommunalkredit.at

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Fördergegenstand

Förderungen des Landes Steiermark für Eigentumswohnungen, Mietwohnungen und Wohnheime.

 Gefördert werden:

  • Eigentumswohnungen
  • Mietkaufwohnungen
  • Mietwohnungen
  • Sozialmietwohnungen
  • Wohnheime (Seniorenheime, Studentenheime)

Detailinformationen siehe: --> Infoblatt zum Ansuchen

 

Zielgruppe

Gemeinnützige Bauvereinigungen und Gemeinden

 

Förderstelle

Amt der Steiermärkischen Landesregierung

Dietrichsteinplatz 15
8011 Graz
Telefon: 0316 / 877 DW 3713 bzw. 3769
Email: wohnbau@stmk.gv.at

Link zu den Förderdetails

Gemäß den Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (WWFSG 1989) und der dazu ergangenen Sanierungsverordnung vergibt die Stadt Wien im Rahmen der Wohnungsverbesserung Förderungen für den Einbau von hocheffizienten alternativen Energiesystemen (z. B. Fernwärme, Heizungswärmepumpen, Biomasseanlagen) für Heizung und Warmwasseraufbereitung.

 

Fördergegenstand

Förderbare Sanierungsmaßnahmen:

  • Errichtung (erstmaliger Einbau) einer zentralen Wärmeversorgungsanlage mit Anschluss an Fernwärme
  • Errichtung (erstmaliger Einbau) einer flächendeckenden Etagenheizung mit hocheffizienten alternativen Energiesystemen (z. B. Heizungswärmepumpen, Biomasseanlagen), wenn keine Fernwärmeanschlussmöglichkeit gegeben ist.
  • Umstellung vorhandener Heizanlagen auf Fernwärme oder außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes auf hocheffiziente alternative Energiesysteme (z. B. Heizungswärmepumpen, Biomasseanlagen) Bei Reihenhäusern (Miete oder Eigentum) sind diese Maßnahmen nur in Kombination mit thermischen Solaranlagen förderbar.
  • Einzelofenheizung (Gas)

Hinweise:

 

Zielgruppe

  • MieterInnen von Wohnungen
  • EigentümerInnen von Wohnungen
  • MieterInnen oder EigentümerInnen von Reihenhäusern / Förderung nur für Gasbrennwert-Technologie bei gleichzeitiger Anbringung einer Solaranlage

 

Förderstelle

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) sowie Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser MA 25

Muthgasse 62, 1. Stock, Zimmer C1.09
1190 Wien
Telefon: 01 / 4000-74860 bzw. -74870
Email: wv@ma50.wien.gv.at

Link zu den Förderdetails

Die Stadt Linz fördert innerhalb des Stadtgebietes bei Gebäude und Anlagen die Umstellung auf Gas oder Fernwärme zur Warmwasserbereitung und/oder als Heizung, wenn die Anschlussleistung mehr als 100 kW beträgt. Die Förderung solcher Heizungsumstellungen erfolgt unter Berücksichtigung der Bedeutung für die Umwelt und im Verhältnis zum gesamten Investitionsaufwand. Gefördert werden nur Anlagen, die eine Anschlussleistung über 100 kW besitzen.

 

Fördergegenstand

Die Stadt Linz fördert innerhalb des Stadtgebietes bei Gebäuden und Anlagen die Umstellung auf Gas oder Fernwärme zur Warmwasserbereitung und/oder als Heizung, wenn die Anschlussleistung mehr als 100 kW beträgt.

 

Zielgruppe

Unternehmen

 

Förderstelle

Umwelt- Und Technik-Center

Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus
4041 Linz
Telefon: 0732 / 7070-3972
Email: judith.kreindl@mag.linz.at

Link zu den Förderdetails

Gemäß den Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (WWFSG 1989) und der dazu ergangenen Sanierungsverordnung vergibt die Stadt Wien im Rahmen der Wohnungsverbesserung Förderungen für den Innenausbau von Dachgeschossen.

 

Fördergegenstand

Förderbare Sanierungsmaßnahmen:

  • Erstmaliger Einbau eines WCs und/oder Bades bzw. Badenische
  • Badeeinrichtungen (Dusche usw.)
  • Wohnbauvorhaben mit Kohle-, Koks-, Briketts-, Öl- oder Stromwiderstandsheizungen, ausgenommen die Stromzusatzheizung im Passivhaus, dürfen nicht gefördert werden. Im Falle von Gasheizungen darf nur die Gasbrennwerttechnologie gefördert werden.

Hinweis: Die Abflüsse müssen auf kurzem Wege mit den Abfallsträgen verbunden sein. Neu zu errichtende Abfallsträge einschließlich Kanalanschluss und Lüftung über Dach können mitgefördert werden. Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt.

 

Zielgruppe

Folgende Personen können eine Förderung erhalten:

  • MieterInnen von Wohnungen
  • EigentümerInnen von Wohnungen

 

Förderstelle

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)

Maria-Restituta-Platz 1
1200 Wien
Telefon: +43 1 4000-74860
Email: wv@ma50.wien.gv.at

Link zu den Förderdetails

Für die Errichtung von innovativen Heizzentralen und Verteilnetzen auf Basis erneuerbarer Energie-träger oder industrieller Abwärme, die definierte Innovationskriterien (z.B. niedrige Systemtemperaturen, Nutzung von Umgebungswärme, Kombination und Optimierung mehrerer Wärmeerzeuger, intelligente Vernetzung, Sektorkopplung, ...) erfüllen, wird der neue Förderungs-bereich „Innovative Nahwärmenetze eingeführt. Zu den detaillierten Förderungsbestimmungen kommen Sie hier.

 

Fördergegenstand

Gefördert wird die Neuerrichtung von Nahwärmeanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger oder von Abwärme zur Wärmeversorgung Dritter. Insbesondere 

  • die Errichtung von Heizzentralen auf Basis erneuerbarer Energieträger oder von hocheffizienter Abwärme (Wärmepumpe, Biomassekessel / Biomasse-KWK, Solarthermie, industrielle Abwärme, Geothermie) und
  • die Errichtung von Verteilnetzen zur Wärmeversorgung Dritter.

 

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Wärmepumpen
  • Biomasse-Nahwärmeanlagen
  • Abwärmenutzung
  • Thermische Solaranlagen
  • weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile

Es können nur Maßnahmen gefördert werden, welche im Rahmen der Umweltförderung im jeweiligen Förderungsschwerpunkt als Einzelmaßnahme gefördert werden. Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.

 

Zielgruppe

Förderungsmittel für Innovative Nahwärmenetze auf Basis erneuerbarer Energieträger oder Abwärme zur Wärmeversorgung Dritter werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

 

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Innovative Nahwärmenetze

Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-719
Email: umwelt@kommunalkredit.at

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OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG

 

Fördergegenstand

Kleinwasserkraftanlagen bis 10 MW, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen und mittlere Wasserkraft-Anlagen werden laut Ökostromgesetz mittels eines Investitionszuschusses gefördert.

 

Zielgruppe

Natürliche oder juristische Personen

 

Förderstelle

OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG

Alserbachstrasse 14-16
1090 Wien
Telefon: 05 / 78766 - 10
Email: kundenservice@oem-ag.at

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Um die Wettbewerbsfähigkeit der Kärntner Wirtschaft und eine ausgewogene regionale Entwicklung zu verbessern, bedient sich der KWF unterschiedlicher monetärer Förderungsinstrumente. Diese sind in den schwerpunkt- oder branchenspezifischen Programmen oder Ausschreibungen des KWF abgebildet.

 

Fördergegenstand

Der KWF ist die Wirtschaftsförderungseinrichtung des Landes Kärnten und richtet sich mit seinen Aktivitäten und Programmen an Unternehmen, vorwiegend an kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

 

Zielgruppe

Unternehmen

 

Förderstelle

KWF - Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds

Heuplatz 2
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: 0463 / 55 800 - 0
Email: office@kwf.at

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Die Förderung soll einen zusätzlichen Anreiz zur kosteneffizienten Nutzung des vorhandenen Revitalisierungs- und Ausbaupotentials von Wasserkraftanlagen bis zu zwei Megawatt Leistung schaffen.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Kleinwasserkraftanlagen bis 1 MW Engpassleistung, welche neu errichtet oder revitalisiert und von der OeMAG als förderungsfähig eingestuft und in Folge gefördert werden.

 

Zielgruppe

Betreiberinnen und Betreiber von Kleinwasserkraftanlagen, welche ein Kleinwasserkraftwerk neu errichten, erweitern oder revitalisieren und bei der OeMAG - Abwicklungsstelle für Ökostrom AG eine Investitionsförderung beantragen. Hinweis: Nicht gefördert werden, gemäß Artikel 1 AGVO, Unternehmen, die einer Rückforderungs­anordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: 0732 / 77 20-136 23
Email: us.post@ooe.gv.at

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Adsorptions-, Absorptionskältemaschinen, Free Cooling-Systeme, Prozesskälteanlagen

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Anlagen zur Klimatisierung von betrieblich genutzten Gebäuden und Anlagen zur Bereitstellung von Prozesskälte.

  • Adsorptions- und Absorptionskältemaschinen mit Antriebsenergie aus erneuerbaren Energieträgern oder aus industrieller Abwärme bzw. Fernwärme
  • Free Cooling-Systeme (z.B. auf Basis von Grund-, Fluss- oder Brunnenwasser)
  • Prozesskälteanlagen unter Verwendung von alternativen Kältemitteln (wie z.B. CO2, Ammoniak, Propan,…) sowie Kältemitteln mit einem GWP bis zu 150
  • Austausch bzw. Optimierung von Prozesskälteanlagen unter Verwendung von Kältemitteln mit einem GWP zwischen 150 und 1.500

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Kälteanlage
  • Free Cooling-Systeme: Wärmetauscher, primärseitige Einbindung, Kältespeicher, Kältequelle (z.B. Erdsonden)

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.  

 

Zielgruppe

Förderungsmittel für Klimatisierung und Kühlung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

 

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH Serviceteam Klimatisierung und Kühlung: DW 723

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01 / 31 6 31 - 723
Email: kpc@kommunalkredit.at

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Ziel der Förderungsrichtlinie im Sinne des § 6 der Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark ist die Reduzierung von Emissionen im Verkehr durch Verwendung alternativer Mobilitätformen, insbesondere auch im Transportwesen und bei kürzeren Wegstrecken. Gleichzeitig sollen in Umsetzung der steirischen Strategien im Bereich Klima und Energie schädliche Emissionen in der Umwelt verringert und die Verwendung nicht erneuerbarer natürlicher Ressourcen weitestgehend vermindert werden. Nicht zuletzt soll die Wertschöpfung in den steirischen Regionen gesteigert, die Technologieentwicklung gefördert und ein Beitrag zur Sicherung und Erhöhung der Beschäftigung erreicht werden.

 

Fördergegenstand

Förderungsfähig sind Investitionen in fabriksneue, elektrisch oder nicht elektrisch betriebene ein-oder dreispurige Lastenfahrräder sowie fabriksneue, elektrisch oder nicht elektrischbetriebene Falträder. Lastenfahr-bzw. Falträder gelten innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten nach ihrem erstmaligen Kauf (im In-oder Ausland) bei einem hiezu befugten Händler als fabriksneu.

 

Zielgruppe

Folgende natürliche oder juristische Personen können Anträge stellen: a) Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark b) Vereinsvertretungen für Vereinszwecke mit Sitz in der Steiermark, sofern sie entweder nicht un-ternehmerisch tätig sind oder im Fall einer unter-nehmerischen Tätigkeit eine De-minimis-Förde-rung möglich ist c) sonstige UnternehmerInnen mit Unternehmensstandort in der Steiermark, sofern diese Beihilfe als De-minimis-Förderung möglich ist.

 

Förderstelle

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15 -Fachabteilung Energie und Wohnbau, Sanierung und Ökoförderung

Landhausgasse 7
8010 Graz
Telefon: (0316) 877-2723
Email: umweltlandesfonds@stmk.gv.at

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Gefördert wird die Umstellung von konventionellen Leuchten auf neue LED-Systeme in Gebäuden sowie die zusätzliche Installation von Lichtsteuerungssystemen.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden LED-Systeme zur Beleuchtung von betrieblich genutzten Bestandsobjekten.

  • der Tausch von konventionellen Leuchten auf LED-Systeme
  • Lichtsteuerungssysteme in Kombination mit LED-Beleuchtungssystemen 

 

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • LED-Leuchten
  • Kabel und Leitungen
  • Rohr- und Tragsysteme
  • Schalt-, Steuer- und Steckgeräte
  • Steuerung 

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

 

Zielgruppe

Förderungsmittel für LED-Systeme im Innenbereich werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt, sofern sich das Bundesland finanziell am zur Förderung eingereichten Projekt beteiligt.

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH

Serviceteam LED-Systeme

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-710
Email: led@kommunalkredit.at

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Gefördert wird die Umstellung von konventionellen Leuchten auf LED-Systeme in bestehenden, betrieblich genutzten Gebäuden sowie die zusätzliche Installation von Lichtsteuerungssystemen. Die gesamte Anschlussleistung der installierten LED-Leuchten muss zumindest 500 Watt betragen.

 

Fördergegenstand

Förderungsfähig ist die Umstellung von herkömmlichen Beleuchtungssystemen auf LED-Systeme zur Beleuchtung von betrieblich genutzten Objekten.

 

Zielgruppe

Förderungsmittel für LED-Systeme im Innenbereich werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31631-714
Email: umwelt@kommunalkredit.at

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Im Rahmen der Förderaktion werden Investitionen in LKW und Omnibusse zur Steigerung der Effizienz unterstützt. Gefördert werden Projekte, welche im Einklang mit den Strategien des Landes Niederösterreich zur Entwicklung des Wirtschaftsstandortes stehen.

 

Fördergegenstand

Gegenstand der Förderung ist die Ausrüstung folgender Fahrzeuge mit Telematik-Modulen zum Monitoring insbesondere des Kraftstoffverbrauches:

  • Omnibusse: Fahrzeuge für Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (Klassen M2, M3)
  • Lastkraftwagen: Fahrzeuge für Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg (Klassen N2, N3)
  • Sattelzugfahrzeuge, welche gemäß Ihrer Bauart und Verwendungsbestimmung in die oben angeführte Gruppe fallen

 

Zielgruppe

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Tourismus- und Freizeitunternehmen.

 

Förderstelle

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie

Landhausplatz 1, Haus 14
3109 St. Pölten
Telefon: 02742/9005 - 16104
Email: post.wst3@noel.gv.at

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Im Jahr 1992 wurde zur Attraktivierung des öffentlichen Personennahverkehrs in Niederösterreich eine Förderschiene eingeführt - das NÖ Nahverkehrsfinanzierungsprogramm.

 

Fördergegenstand

Förderungsgegenstand sind vorbereitende Untersuchungen, die Errichtung oder Verbesserung von Nahverkehrsinfrastruktur und betriebliche Maßnahmen zur Attraktivierung des öffentllichen Personennahverkehrs.

 

Zielgruppe

Gemeinden in NÖ, Organisationen oder Institutionen, die förderungswürdige Projekte durchführen.

 

Förderstelle

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten - RU7

Landhausplatz 1, Haus 16
3109 St. Pölten
Telefon: 02742 / 9005 - 14198
Email: post.ru7@noel.gv.at

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Das Land OÖ gewährt den Gemeinden Finanzhilfen für Nahverkehrsvorhaben im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs nach Maßgabe dieses Programm und der in den jeweiligen Landesvorschlägen hiefür vorgesehene Mittel.

 

Fördergegenstand

  • Vorbereitende Untersuchungen zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs bzw. der Gesamtverkehrssituation in den Gemeinden
  • Investitionskosten für die Errichtung oder Verbesserung der erforderlichen Nahverkehrs-Infrastruktur
  • Kosten für betriebliche Maßnahmen
  • Kosten für Maßnahmen im Rahmen von Straßenrückbau an Gemeindestraßen

 

Zielgruppe

Gemeinden

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Straßenbau und Verkehr Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr

Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon: 0732 / 77 20-121 23
Email: gvoev.post@ooe.gv.at

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„OÖ Clean Energy Program“ Biogene Nahwärmeversorgungsanlagen forcieren die energetische Nutzung erneuerbarer Energien sowie die Umsetzung des Landesenergiekonzeptes und des EU-Klima- und Energiepakets 2020. Nahwärmeversorgungsanlagen verfügen zudem in Hinblick auf Energieeffizienz und Schadstofffilteranlagen über effiziente Technologien.

 

Fördergegenstand

  • Biomasse-Nahwärmeanlagen zur Wärmeversorgung von mindestens zwei räumlich getrennten Objekten, von denen zumindest eines nicht im Eigentum des Förderungswerbers steht.
  • Neubau, Ausbau und Verdichtung von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme
  • Optimierung von Nahwärmeanlagen
  • Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden
  • Biomasse-Nahwärmeanlagen Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen (Biomasse-KWK)
  • Geothermische Nahwärmeanlage  

Hinweis: Eine Landesförderung ist nur für Projekte, für welche der Bund eine Kofinanzierung im Verhältnis Bund 60 Prozent und Land 40 Prozent vorsieht, möglich.

Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft oder dem Wohnbau, unterstützt werden können.

 

Zielgruppe

Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere

  • Unternehmen
  • Vereine
  • konfessionelle Einrichtungen
  • Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.

Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind: § Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom 26. Juni 2014, S. 1) sowie § Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

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Ziel der Tiroler Energiepolitik ist die Forcierung von Energieversorgungsanlagen mit erneuerbaren Energieträgern und die Nahwärmeversorgung auf Basis industrieller und gewerblicher Abwärmeprozess und steht damit im Einklang mit der Strategie des Bundes zur Erreichung des Kyoto-Zieles insbesondere in Verbindung mit der dabei notwendigen deutlichen CO²-Reduktion.

 

Fördergegenstand

Gefördert wird die Errichtung von Biomasse-Nahwärmeanlagen, deren Neubau-, Ausbau und die Verdichtung von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrielle Abwärme,die Optimierung von Nahwärmeanlagen, die Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeanlage, Biomasse-Kraft-Wärem-Kopplungen, geothermische Nahwärmeanlagen und die Nahwärmeversorung auf Basis industreiller und gewerblicher Abwärmeprozesse.

 

Zielgruppe

Alle Betriebe, sonstig unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

 

Förderstelle

Amt der Tiroler Landesregierung Wirtschaftsförderung

Heiliggeiststraße 7
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 508 3221
Email: wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at

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Biomasse-Nahwärmeanlagen, Wärmeverteilnetze, Geothermie-Anlagen, etc.

Klimaaktiv QM Heizwerke ist ein österreichweites Qualitätsmanagementprogramm zur Steigerung der technischen Qualität und Effizienz von Biomasseheizwerken und Nahwärmenetzen. Erreicht wird dies durch eine begleitende Qualitätskontrolle bei Planung, Errichtung und Anlagenbetrieb. Errichtungen neuer oder die Erweiterung bestehender Nahwärmeanlagen, mit einer thermischen Gesamt- Nennwärmeleistung ≥ 400 kW oder einer Trassenlänge ≥ 1.000 Laufmeter nach Ausbau, müssen am Qualitätsmanagementprogramm teilnehmen.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden:

  • Biomasse-Nahwärmeanlagen
  • Neubau und Ausbau von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme (Bitte beachten Sie: Die Verdichtung von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme kann hier beantragt werden)
  • Optimierung von Nahwärmeanlagen
  • Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeanlagen
  • Geothermische Nahwärmeanlagen 

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.

 

Zielgruppe

Förderungsmittel für Maßnahmen zur Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Nahwärmeversorgung

Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-719
Email: umwelt@kommunalkredit.at

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Gefördert wird der Neubau von betrieblich genutzten Gebäuden in energieeffizienter Bauweise, die die Anforderungen der OIB-Richtlinie erheblich unterschreiten.

 

Fördergegenstand

Gefördert wird der Neubau von betrieblich genutzten Gebäuden in energieeffizienter Bauweise, die die Anforderungen der OIB-Richtlinie erheblich unterschreiten. 

Bei Ausführung nach dem klimaaktiv Gold Standard gemäß dem klimaaktiv Kriterienkatalog gibt es einen Förderzuschlag von 5%. Nähere Information finden Sie hier.

 

Zielgruppe

Förderungsmittel für den Neubau in energieeffizienter Bauweise werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

 

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Energieeffizienz

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31631-712
Email: umwelt@kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails

Gefördert wird der Neubau von betrieblich genutzten Gebäuden in energieeffizienter Bauweise, die die Anforderungen der OIB-Richtlinie erheblich unterschreiten.

 

Fördergegenstand

Gefördert wird der Neubau von betrieblich genutzten Gebäuden in energieeffizienter Bauweise, die die Anforderungen der OIB-Richtlinie erheblich unterschreiten.

 

Beispiele für förderungsfähige Projektteile:

  • Dämmung der thermischen Hülle
  • Fenster und Außentüren
  • außenliegende Verschattungssysteme
  • Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen
  • extensive Dachbegrünung
  • Fassadenbegrünung
  • dazugehörige Arbeitsleistungen 

Neben den Materialien werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

 

Zielgruppe

Einreichen können alle österreichischen Gemeinden.

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Neubau in energieeffizienter Bauweise

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-712
Email: umwelt@kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails

Die Förderberatung NÖ ist die zentrale Ansprechstelle für Förderfragen von Gemeinden, Gemeindeverbänden und Partnerorganisationen in Niederösterreich.

Eine Vielzahl an Förderungen stehen für Gemeinden zur Verfügung: Von der Nutzung erneuerbarer Energieträger über die Sanierung von Gemeindegebäuden bis hin zur Mobilität und der Klimawandelanpassung. Die Förderberatung NÖ bietet Ihnen eine Übersicht zu Landes-, Bundes- und soweit für Gemeinden relevant EU-Förderungen.

 

Fördergegenstand

Es finden sich Informationen, welche Förderungen Gemeinden für welche Energie- und Klimaschutzprojekte sowie Umwelt- und Naturschutzprojekte bei Bundes- und Landesförderstellen beantragen können.

Im Förderratgeber sind die wichtigsten, gemeinderelevanten Förderungen vom Bund und Land Niederösterreich enthalten.

 

Zielgruppe

NÖ Gemeinden

 

Förderstelle

Energie- und Umweltagentur NÖ

Grenzgasse 10
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742 22 14 44
Email: gemeindeservice@enu.at

Link zu den Förderdetails

Übersicht über umweltrelevante Förderungen für Unternehmen mit betrieblicher Tätigkeit in Wien. Mit der Förderdatenbank soll die Inanspruchnahme von Förderungen für umweltrelevante Maßnahmen in Wien erleichtert und gesteigert werden.

 

Fördergegenstand

Neben den Förderungen der Stadt Wien sind auch die entsprechenden Bundesförderungen sowie relevanten EU-Förderungen aufgenommen. Alle Förderangebote sind mit Internetlinks zu den jeweiligen Förderstellen versehen. Die Förderungen reichen von Beratungsleistungen über Forschungs- und Finanzierungsförderung bis hin zu direkter Investitionsförderung. Einige Förderungen können auch von Privatpersonen in Anspruch genommen werden.

 

Zielgruppe

 

Förderstelle



Telefon:
Email:

Das Umwelt-Service-Paket der Stadt Wien unterstützt Unternehmen am Standort Wien umweltschonende Maßnahmen umzusetzen und Betriebskosten zu senken. Ziel ist es, saubere Gewinne für Umwelt und Unternehmen durch ökologisches Wirtschaften zu erzielen und mit Umweltschutz innerhalb der Unternehmen hohe Qualität und finanzielle Vorteile zu sichern. Das Angebot umfasst professionelle, kofinanzierte Beratung, Hilfe bei der praktischen Umsetzung von Maßnahmen, Rechtssicherheit und eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit. OekoBusiness Wien verfügt über einen Pool an Beraterinnen und Beratern, die den Unternehmen mit professionellem Know-how zur Seite stehen.

 

Fördergegenstand

Der Ökobusiness Plan umfasst eine vorab Beratung durch UmweltberaterInnen incl. der Erstellung eines Beratungsberichts mit praxisnahen Ansätzen für Verbesserungen. Auf Basis dieses Berichtes wird entschieden, ob die Teilnahme an einem der zehn Angebote des ÖkoBusinessPlans Wien für den teilnehmenden Betrieb möglich ist.

Durch die Förderung des ÖkoBusinessPlan Wien erhalten Wiener Unternehmen den ÖkoBusiness-Check zum Preis von 154 Euro netto bei einem Gesamtwert von 624 Euro netto.

 

Zielgruppe

Betriebe in Wien, die am Programm des ÖkoBusinessPlan Wien teilnehmen.

 

Förderstelle

Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22)

Dresdner Straße 45
1200 Wien
Telefon: +43 1 4000-73573
Email: office@oekobusinessplan.wien.at

Link zu den Förderdetails

Die Stadt Linz fördert innerhalb des Stadtgebietes die Errichtung von Pellets- und Hackschnitzelanlagen zur Warmwasserbereitung und/oder als Heizung in jenen Stadtteilen, die nicht mit Fernwärme oder Erdgas versorgt sind bzw. in naher Zukunft versorgt werden können.

 

Fördergegenstand

Die Stadt Linz fördert in Kooperation mit der Linz AG innerhalb des Stadtgebietes die Errichtung von Pellets- und Hackschnitzelanlagen zur Warmwasserbereitung und/oder als Heizung mit folgender Einschränkung:

Förderbar ist die Errichtung von Anlagen nur in jenen Bereichen der Stadt Linz, die nicht mit Fernwärme oder Erdgas versorgt sind (Abstand zu einer Fernwärme- oder Gasleitung von mehr als 50 m).

Begründet wird diese Einschränkung damit, dass die Verfeuerung von Pellets und Hackschnitzeln zwar einen positiven Effekt auf den Ausstoß von CO2 als klimawirksames Gas hat (die Verbrennung von Pellets wird im Wesentlichen als CO2-neutral angesehen), allerdings ist der Ausstoß an Feinstaub (PM10) wesentlich höher. Nachdem die Feinstaubbelastung in Linz ein wesentliches Thema ist, soll die Installierung einer großen Anzahl von zusätzlichen Einzelemittenten diese Situation nicht noch verschärfen.

 

Zielgruppe

private Haushalte

 

Förderstelle

Umwelt- und Technik-Center

Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus
4041 Linz
Telefon: 0732 / 7070
Email: wilfried.hager@mag.linz.at

Link zu den Förderdetails

Mit dieser Aktion werden effiziente Photovoltaikanlagen zur Eigenversorgung, die im Bundesland Salzburg errichtet werden gefördert.

 

Fördergegenstand

Gefördert wird ab 1 kWp bis 15 kWp. Die Förderung beträgt € 600,-- pro kWp. Es wird empfohlen, dass die Anlagen auf einen Eigenverbrauchsanteil von mindestens 80% ausgelegt werden. Gefördert werden maximal 0,3 kWp pro 1.000 kWh Stromverbrauch bzw. 15 kWp. Bei Anlagen größer 3 kWp ist der Eigenverbrauch über Stromrechnungen nachzuweisen.

Ebenfalls werden 2-achsig nachgeführte Photovoltaikanlagen in Freiaufstellung bis zu einer Größe von max. 2 kWp gefördert.

Wissenswertes zu Photovoltaik finden Sie auch in der Photovoltaik-Fibel des Klima Energie Fonds. Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich bei der in der Fibel erwähnten Förderung um die klimaaktiv Förderung handelt und nicht um eine Landesförderung.

 

Zielgruppe

private Haushalte und Landwirtschaft

 

Förderstelle

Energie aktiv / Land Salzburg Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie Referat 4/04 – Energiewirtschaft und –beratung

Fanny-von-Lehnert-Straße 1
5010 Salzburg
Telefon: +43 662 8042 3151
Email: foerdermanager@salzburg.gv.at

Link zu den Förderdetails

Die Regionalprogramme der Bundesländer bieten geförderte Beratungsleistungen für Betriebe und öffentliche Einrichtungen in den einzelnen Bundesländern. Ziel ist die Identifizierung von vorhandenen Potentialen und Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz, der Anwendung erneuerbarer Energieträger und Vermeidung von Abfällen. Die Beratungen unterstützen österreichische Betriebe weiters beim Aufbau von betrieblichen Umweltmanagementsystemen. Die Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von konkreten Investitionsmaßnahmen mittels Einzelberatungen, Ist-Zustandsanalysen und Workshopreihen stellt eine wichtige Vorstufe für Investitionsprojekte dar. Aus diesem Grund werden die Länderinitiativen durch Mittel der Umweltförderung im Inland unterstützt.

 

Fördergegenstand

Über das Programm werden geförderte Beratungsleistungen für Betriebe und öffentliche Einrichtungen in den einzelnen Bundesländern angeboten mit dem Ziel Potentialen und Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz, der Anwendung erneuerbarer Energieträger und Vermeidung von Abfällen zu finden.

 

Zielgruppe

Betriebe und öffentliche Einrichtungen Gelistete Beratungsangebote der Bundesländer: Siehe KPC-Webseite

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31631-325
Email: kpc@kommunalkredit.at

Gefördert werden Maßnahmen zum Ressourcenmanagement und zur stofflichen Nutzung von Produkten aus nachwachsenden Rohstoffen.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden

  • Maßnahmen zur signifikanten Reduktion des Rohstoffverbrauches bei gleichbleibender Produktivität im Zuge bestehender Produktionsverfahren und unter Beibehaltung der Funktionalität des Produkts
  • Investitionen in innovative Dienstleistungskonzepte zur Steigerung der materiellen Ressourceneffizienz
  • Investitionen zur Erzielung unmittelbarer Umwelteffekte durch den Einsatz von Produkten auf Basis nachwachsender Rohstoffe 

 

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Maschinen
  • Fertigungsanlagen
  • Produktionsanlagen 

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

Genaue Informationen finden Sie im Informationsblatt.

 

Zielgruppe

Förderungsmittel für das Rohstoffmanagement werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

 

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Rohstoffmanagement

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01 / 31 631 -722
Email: umwelt@kommunalkredit.at

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Gefördert wird die Sanierung von Eigenheimen, sonstigen Gebäuden und Wohnhäusern im mehrgeschossigen Wohnbau (außer Wohnhäuser im (Mit)Eigentum von gemeinnützigen Bauvereinigungen und Gemeinden).

 

Fördergegenstand

  Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Einzelbauteilsanierung (Dämmung oberste Geschossdecke und Dachschräge, Kellerdecke, erdanliegender Fußboden, Fenstertausch in Kombination mit Dämmung der Außenwände)
  • Dämmung Außenwand (Vollwärmeschutz)
  • umfassende energetische Sanierung (Förderung 40% der förderbaren Sanierungskosten (Einmalzuschuss max. € 19.200) + zusätzlicher Zuschlag für 2. Wohnung)
  • energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen (Heizungsaustausch oder -umstellung auf Pellets, Scheitholz oder Hackgut, Fernwärmeanschluss, Wärmepumpenheizung, Solaranlagen, Photovoltaikanlagen (nur im mehrgeschossigen Wohnbau), kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung, Niedertemperaturheizsystem ab drei Wohnungen)
  • Dach- und Fassadenbegrünung (intensive oder extensive Dachbegrünung und Fassadenbegrünung)
  •  

Zielgruppe

Privatpersonen

 

Förderstelle

Amt der Kärntner Landesregierung

Abteilung 11 - Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee

Tel: 050 536-31002/31004

Fax: 050 536-31000

E-Mail: abt11.wohnbau@ktn.gv.at

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Fördergegenstand

  • Gefördert wird der Tausch von Fenstern und
  • Wohnungseingangstüren in Miet- und Eigentumswohnungen.

 

Zielgruppe

Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Mieterinnen und Mieter

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Soziales und Gesundheit Abteilung Wohnbauförderung

Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon: 0732 / 77 20-141 44
Email: wo.post@ooe.gv.at

Link zu den Förderdetails

Ein wichtiges Ziel der Wohnbauforderung ist der Erhalt und die Verbesserung von bestehendem Wohnraum. Diese Maßnahmen sind einerseits kosteneffizient und andererseits ein wichtiger Beitrag für den Umweltschutz und die Erreichung der Klimaziele. Die Sanierungsforderung ermöglicht, dass die vorhandenen Wohnungen weiterhin gerne bewohnt werden, weil die Qualität langfristig erhalten und zusätzlicher Komfort geschaffen wird.

 

Fördergegenstand

Folgende Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern werden gefördert:

  • Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Außenwände, oberste Geschoßdecke, Dachschräge, Kellerdecke, Fenster)
  • Errichtung oder Erneuerung von bestimmten Wärmebereitstellungsanlagen (Biomasse, Fernwärme, Wärmepumpe)
  • Thermische oder photovoltaische Solaranlagen
  • Be- und Entlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Dachsanierung
  • alten- und behindertengerechte Ausstattung
  • Erstmaliger Einbau oder Sanierung eines Bades
  • Elektroinstallationen
  • baulicher Feuchtigkeitsschutz
  • Sonstige Sanierungsmaßnahmen

Alternativ kann für Wärmebereitstellungsanlagen und Solaranlagen eine Energieförderung beantragt werden.

 

Zielgruppe

  • Eigentümer des Gebäudes
  • Bauberechtigte
  • Wohnungseigentümer von Reihenhäusern, wenn die übrigen Wohnungseigentümer der Maßnahme zustimmen
  • Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte bei Maßnahmen innerhalb der Wohnung

 

Förderstelle

Amt der Salzburger Landesregierung Abteilung 10 - Wohnungswesen Postfach 527

Fanny von Lehnert - Straße 1
5010 Salzburg
Telefon: 0662 / 8042-3702
Email: wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at

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Um sich den Traum von den eigenen „vier Wänden“ zu verwirklichen ist nicht unbedingt ein Neubau eines Hauses erforderlich. Auch Besitzer eines bereits bestehenden Hauses können sich den Traum eines angenehmen Wohnklimas verwirklichen und dabei noch Energie(kosten) sparen und gleichzeitig die Umwelt entlasten. Eine solche Aufwertung Ihres Hauses ist mit einer effizienten, zielführenden Sanierung möglich. Damit eine Sanierung eines Objektes jedoch zum gewünschten Erfolg führt ist eine eingehende Betrachtung dieses Objektes notwendig. Daher sollten Sie vor Beginn der Sanierungstätigkeiten einen Beratungstermin mit einem unserer Energieberater vereinbaren. Dieser wird dann vor Ort auf Ihre Bedürfnisse eingehen und Sie individuell in Bezug auf Ihre Sanierung sowie mögliche Förderungen beraten.

 

Fördergegenstand

Einen Beratungstermin können Sie Online oder unter der Tel. Nr. 057/600/2801oder per E-Mail unter post.a3-energie(at)bgld.gv.at vereinbaren.

Broschüre mit allen Informationen rund um das Thema "Sanieren neu"

 

Zielgruppe

 

Förderstelle

Amt der Burgenländischen Landesregierung

Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Telefon: 057-600
Email: anbringen@bgld.gv.at

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Auf Basis dieser Sonderförderung sollen verstärkt bestehende Gebäude in Ortskernen durch Gemeinden oder Gesellschaften, die mehrheitlich im Eigentum einer Gemeinde stehen, angekauft und mit Wohnbauförderungsmitteln saniert werden. Im Falle einer nachweislichen unwirtschaftlichen Sanierung des Bestandsobjektes kann dieses abgetragen und auf dieser Liegenschaft ein geförderter Neubau (Geschoßbau/Wohnheim, Ersterwerb von Wohnungen, Eigenheime in Gruppe) errichtet werden. Dadurch sollen attraktive Wohnungen in unmittelbarer Nähe zu den Infrastruktureinrichtungen (Geschäfte, Kindergärten, Schulen, usw.) geschaffen werden.

 

Fördergegenstand

Für weitere Informationen wird auf die  Förderungsrichtlinie sowie sämtliche Förderungsinformationen und Formulare im aufklappbaren Menü verwiesen

 

 

Zielgruppe

Gemeinde oder eine Gesellschaft, die mehrheitlich im Eigentum einer Gemeinde steht.

 

Förderstelle

Amt der Landesregierung Steiermark Referat Sanierung und Ökoförderung

Dietrichsteinplatz 15
8011 Graz
Telefon: 0316 / 877 DW 3713 bzw. 3769
Email:

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Gemäß den Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (WWFSG 1989) und der dazu ergangenen Sanierungsverordnung vergibt die Stadt Wien im Rahmen der Wohnungsverbesserung Förderungen für den Einbau von Schall- und Wärmeschutzfenster.

 

Fördergegenstand

Förderbare Sanierungsmaßnahmen:

  • Einbau von Schallschutzfenstern in Wohn- und Schlafräumen an Hauptstraßen A und B
  • Einbau von Wärmeschutzfenstern

Hinweis: Von der Förderung werden nur Holz- oder Metallfenster bzw. Polyvinylchlorid (PVC)-freie Kunststofffenster erfasst. Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt.

 

Zielgruppe

Folgende Personen können eine Förderung erhalten:

  • MieterInnen von Wohnungen
  • EigentümerInnen von Wohnungen

 

Förderstelle

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) 6. Stock Infopoint

Maria-Restituta-Platz 1
1200 Wien
Telefon: +43 1 4000-74860
Email: ien wv@ma50.wien.gv.at

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Die Stadt Linz fördert unter Berücksichtigung baurechtlicher Bestimmungen (wie Oö. Bauordnung) innerhalb des Stadtgebietes die Errichtung von Solaranlagen, die zur Warmwasserbereitung und/oder als Heizung verwendet werden. Es wird dabei unterschieden zwischen Häusern bis zu 3 Wohnungen und Häusern mit mehr als 3 Wohnungen.

 

Fördergegenstand

Der Einbau einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsergänzung wird in Abhängigkeit von der Leistung der Solaranlage gefördert.

 

Zielgruppe

Private

 

Förderstelle

Umwelt- und Technik-Center

Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus
4041 Linz
Telefon: 0732 / 7070
Email: erika.haidacher@mag.linz.at

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Die Stadt Linz hat großes Interesse daran, der erneuerbaren und praktisch emissionsfreien Solarenergie zum Durchbruch zu verhelfen. Beim Einbau einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsergänzung bei Häusern mit mehr als drei Wohnungen Wohnbau wird in Abhängigkeit von der Leistung der Solaranlage in Kooperation der Linz AG gefördert.

 

Zielgruppe

Private, Unternehmen

 

Fördergegenstand

Beim Einbau einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsergänzung bei Häusern mit mehr als drei Wohnungen Wohnbau wird in Abhängigkeit von der Leistung der Solaranlage gefördert.

 

Förderstelle

Stadt Linz Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt

Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus
4041 Linz
Telefon: 0732 / 7070-3972
Email: wilfried.hager@mag.linz.at

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Das Land fördert im Bundesland Tirol als Träger von Privatrechten Vorhaben der Wohnhaussanierung nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel und entsprechend der Dringlichkeit der zu fördernden Vorhaben und Maßnahmen.

 

Fördergegenstand

Solaranlagen für die Warmwasseraufbereitung und zur Unterstützung der Raumheizung.

 

Zielgruppe

Privatpersonen

 

Förderstelle

Land Tirol Abteilung Wohnbauförderung

Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 508 2732
Email: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at

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Gefördert werden Solaranlagen ≥ 100 m² Bruttokollektorfläche und Solaranlagen zum Antrieb von Kühlanlagen zur Versorgung von Gemeindegebäuden mit Wärme oder Kälte.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Solaranlagen ≥ 100 m² Bruttokollektorfläche für

  • Warmwasserbereitung
  • Raumheizung
  • Prozesswärme 

und Solaranlagen (unabhängig von der Kollektorfläche) für den Antrieb von Kühlanlagen.

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

 

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Solaranlage
  • Luftkollektoren
  • Wärmespeicher
  • Verrohrung
  • Verteilernetz 

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

 

Zielgruppe

Förderungsmittel für thermische Solaranlagen werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt, sofern sich das Bundesland finanziell am zur Förderung eingereichten Projekt beteiligt.

 

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Solaranlage ab 100 m² und Anlagen für Kühlung

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-723
Email: umwelt@kommunalkredit.at

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Die Stadt Linz fördert die Errichtung von Anlagen bzw. den Kauf von Geräten zur Einsparung bzw. nachhaltigen Nutzung von Energie und Rohstoffen im Stadtgebiet von Linz. Diese Maßnahmen müssen über den üblichen Standard hinausgehen oder einen innovativen Charakter aufweisen.
Ebenfalls gefördert werden bewusstseinsbildende Maßnahmen und Projekte im Stadtgebiet von Linz, die einen positiven Einfluss auf die Lebensqualität der Stadt haben.

 

Fördergegenstand

Die Stadt Linz fördert die Errichtung von Anlagen bzw. den Kauf von Geräten zur Einsparung bzw. nachhaltigen Nutzung von Energie und Rohstoffen mit innovativem Charakter.

Beispiele:

  • Innovative Maßnahmen zur Verbesserung der Luft
  • Besondere Maßnahmen zur Lärmminderung, die über den üblichen Standard hinausgehen
  • Besondere Maßnahmen zur Energieeinsparung
  • Bewusstseinsbildende Maßnahmen und Projekte

Um sicher zu gehen, ob Ihre Maßnahmen förderwürdig ist, empfehlen wir, bereits vor dem Kauf bzw. vor dem Setzen von Maßnahmen einen Förderantrag zu stellen.

Eine Sachverständigenkommission wird dann die Höhe einer allfälligen Förderung festlegen.

Hinweis:

Für Heizungsumstellungen von Wohnblöcken, Installierung von Hackschnitzel- oder Pelletsheizungen, Solaranlagen, Wärmepumpen, Regenwassernutzanlagen und für den Einbau von Schallschutzfenstern gibt es spezielle Förderungen. Verwenden Sie bitte direkt den Einstieg über das Hauptmenü der Förderungen. 

 

Zielgruppe

Private, Unternehmen

 

Förderstelle

Umwelt- Und Technik-Center

Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus
4041 Linz
Telefon: 0732 / 7070-3972
Email: judith.kreindl@mag.linz.at oder info@mag.linz.at

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Fördergegenstand

Gefördert werden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger zur Eigenversorgung in Insellagen ohne Netzzugangsmöglichkeit (z.B. Berghütten).

 

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Photovoltaikanlagen
  • Kleinwasserkraftwerke
  • Blockheizkraftwerke
  • Windkraftanlagen
  • elektrische Energiespeicher 

Neben der Anlage, werden auch Planung und Montage bei den förderungsfähigen Kosten berücksichtigt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.

 

Zielgruppe

Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen so­wie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Stromerzeugung in Insellage 

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31631-713
Email: umwelt@kommunalkredit.at

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Wärmeverdichtungsprojekte; Gefördert wird der Anschluss von bis zu 25 Abnehmern mit maximal 50 kW Nennwärmeleistung je Übergabestation.

 

Fördergegenstand

Gefördert wird die Errichtung von bis zu 25 zusätzlichen Abnehmeranschlüssen an bestehenden Leitungstrassen von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme bis max. 50 kW Nennwärmeleistung.

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Übergabestation
  • Rohrleitungen
  • Grabungsarbeiten
  • erforderliche Planungs- und Montagearbeiten

Weiterführende Informationen finden Sie im Informationsblatt.

 

Zielgruppe

Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Energiesparen

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-714
Email: energiesparen@kommunalkredit.at

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Förderung von Holzheizungen, Wärmepumpe und Anschluss an Nah-/Fernwärme < 100 kW

Gefördert wird mit dem „Raus aus dem Öl“-Bonus der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) durch eine klimafreundliche Technologie (Holzheizung, Wärmepumpe und hocheffiziente Nah-/Fernwärme) mit überwiegend betrieblicher Nutzung.Wird eine der oben genannten umweltfreundlichen Technologien im Rahmen eines Neubaus bzw. als Ersatz für eine nicht-fossile Altanlage verwendet, kann ebenfalls eine Förderung beantragt werden. Hier gelten unterschiedliche Förderungssätze. Die thermische Leistung der neu errichteten Anlage muss jedenfalls unter 100 kW liegen

 

Fördergegenstand

Neben der jeweiligen Anlage werden auch Planung und Montage sowie Demontage- und Entsorgungskosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.

 

Zielgruppe

Förderungsmittel für Maßnahmen zum umwelt- und klimafreundlichen Heizen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

 

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Energiesparen

Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-714
Email: energiesparen@kommunalkredit.at

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Gefördert werden Wärmepumpenanlagen zur überwiegenden Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser bzw. Prozesswärme oder die Versorgung von Wärmenetzen
mit Umgebungswärme als Wärmequelle (zum Beispiel Wasser/Wasser oder Sole/Wasser-Wärmepumpen).

 

Fördergegenstand

Gefördert werden elektrisch betriebene Wärmepumpen ab 100 kW Nennwärmeleistung mit Umgebungswärme als Wärmequelle, die zur überwiegenden Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser bzw. Prozesswärme oder die Versorgung von Wärmenetzen (zum Beispiel Wasser/Wasser oder Sole/Wasser-Wärmepumpen) verwendet werden.

Genaue Informationen  finden Sie im Informationsblatt.

 

Zielgruppe

Förderungsmittel für elektrisch betriebene Wärmepumpen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

 

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Wärmepumpe ≥ 100 kW thermisch

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-723
Email: umwelt@kommunalkredit.at

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Wärmeverdichtungsprojekte mit maximal 25 Abnehmern und maximal 50kW Leistung je Übergabestation

 

Fördergegenstand

Gefördert wird der Anschluss von bis zu 25 Abnehmern mit maximal 50 kW Nennwärmeleistung je Übergabestation. Anerkannt werden Kosten für Anlagenteile, die sich im Eigentum des Förderwerbers befinden und für den Anschluss an ein Fernwärmenetz erforderlich sind.

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Übergabestation
  • Rohrleitungen
  • Grabungsarbeiten
  • erforderliche Planungs- und Montagearbeiten

Weiterführende Informationen finden Sie im Informationsblatt.

 

Zielgruppe

Förderungsmittel für die Verdichtung von Wärmeverteilnetzen werden für alle Betriebe bereitgestellt. Darüber hinaus können auch sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

 

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Energiesparen

Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-714
Email: energiesparen@kommunalkredit.at

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Fördergegenstand

Die Eigenheimsanierung kann beantragt werden für Gebäude mit bis zu 500 m2 bestehender oder zu sanierender Nutzfläche für:

- die Sanierung solcher Gebäude

- die Schaffung von neuen oder zusätzlichen Wohnungen durch Zu-, Um-, Auf- oder Einbauten in diese Gebäude. Förderbar sind maximal zwei der neuen Wohnungen.

 

Zielgruppe

Einen Antrag auf Eigenheimsanierung können ausschließlich natürliche Personen einbringen. Bei Reihenhausanlagen im Wohnungseigentum kann der oder die jeweilige WohnungseigentümerIn um eine Forderung ansuchen, wenn es dem Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag entspricht. Juristische Personen (z. B.: Hausverwaltungen sowie Gemeinschaften, Gesellschaften jeglicher Art, Wohnungseigentumsgemeinschaften, Vereine) sind in der Eigenheimsanierung nicht forderungsberechtigt. Bei Wohngebäuden, bei denen der Eigentümer keine natürliche Person ist, kann die Sanierung (z. B.: der Aussenbauteilen bei Wohnungen mit mehr als zwei Wohnungen) im Zuge der Wohnungssanierung gefordert werden. Details dazu finden sie unter www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Sanieren-Renovieren/ Wohnungssanierung.

 

Förderstelle

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Umweltwirtschaft und Raumordnungsförderung

Landhausplatz 1, Haus 16
3109 St. Pölten
Telefon: 02742 / 9005 - 14328 oder - 14508
Email: post.ru3@noel.gv.at

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Wohnen ist eines der Grundbedürfnisse des Menschen - die Wohnqualität ist ein bestimmender Faktor der Lebensqualität. Mit der Wohnbauförderung Burgenland fördert das Land die Schaffung und den Erhalt von Wohnraum. Leistbare Wohnungen und Eigenheime in genügender Zahl und in entsprechender Qualität sollen für eine ständige Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität sorgen. Die Wohnbauförderung ist ein wichtiges soziales Instrument, ein wichtiger Motor für die Wirtschaft und leistet ihren Beitrag zu einer aktiven Klimaschutzpolitik. Die Wohnbauförderung soll Sie bei der Realisierung Ihres Wohntraumes unterstützen!

 

Fördergegenstand

In der Wohnbaufibel finden Sie grundlegende Informationen zu allen Förderungsmaßnahmen der Wohnbauförderung sowie der Wohnbeihilfe mit praxisbezogenen Beispielen.

 

Zielgruppe

Wer bekommt eine Förderung?

  • Begünstigte Personen, die dringenden Wohnbedarf haben.

Begünstigte Personen sind österreichische Staatsbürger oder Staatsbürgerinnen oder diesen Gleichgestellte (z.B.EU-Bürgerinnen und EU-Bürger)

Wer kann Förderwerber/in sein?

  • Österreichische Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger oder gleichgestellte begünstigte Personen (zB. EU-Bürgerinnen oder EU-Bürger)
  • Gemeinden
  • Gemeinnützige Bauvereinigungen
  • juristische Personen (Betriebe) für die Errichtung und Sanierung von Dienstnehmerwohnungen
  • Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, deren tatsächliche Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen, für die Errichtung und Sanierung von Wohnheimen und Dienstnehmerwohnungen
  • sonstige gewerbliche Bauträger im Sinne des Bauträgervertragsgesetzes für die Errichtung von Eigentumswohnungen und Reihenhäusern im Eigentum
    Es gelten folgende Bestimmungen:
    a) Vorlage einer Erfüllungsgarantie in Höhe von 120% der Gesamtbaukosten
    b) Erstellung und Vorlage der Kaufverträge gemäß BTVG
    c) Bekanntgabe eines Treuhänders und Vorlage der Treuhandverträge
    d) Abwicklung (Anweisung) der Förderung über ein Treuhandkonto

 

Förderstelle

Amt der burgenländischen Landesregierung Abteilung 3 - Finanzen, Hauptreferat Wohnbauförderung

Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Telefon: 02682/600 oder 057/600 (Lokaltarif) DW 2800
Email: post.a3-wbf@bgld.gv.at

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Im Wohnungsbau wird die Errichtung von Wohnungen und Reihenhäusern sowie Wohnheimen gefördert. Die Errichtung von Einrichtungen zur Gesundheitsversorgung und Geschäftsräumen in Mehrfamilienwohnhäusern kann gefördert werden, wenn die geförderte und nicht geförderte Wohnfläche mehr als 50% der geförderten und nicht geförderten Gesamtnutzfläche des Gebäudes beträgt.  Ein Mehrfamilienhaus ist ein Gebäude mit mindestens drei Wohnungen.  Eine Wohnung ist eine Einheit, die aus Wohn-, Aufenthalts- und Nebenräumen, zumindest jedoch aus einem Wohnraum samt Nebenraum besteht und die baubehördlich als Wohnung bewilligt ist.

 

Fördergegenstand

Nähere Informationen dazu: NÖ Wohnbauförderung

 

Zielgruppe

Ansuchen um Förderung von Wohnungsbau können eingebracht werden von: 

  1. natürliche Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder solchen Personen gleichgestellt sind, für
    a) die Errichtung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen
    b) den Erwerb von Eigenheimen im Zusammenhang mit einer thermischen Gesamtsanierung
    c) den Ersterwerb von Wohnungen
     
  2. Gemeinden und gemeinnützige Bauvereinigungen für die
    a) Errichtung von Wohnungen
    b) Errichtung von Wohnheimen
    c) Errichtung von Einrichtungen, die der Gesundheitsversorgung dienen
    d) Errichtung von Geschäftsräumen   
     
  3. andere juristische Personen und Personengesellschaften mit dem Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum für die 
    a) Errichtung von Eigentumswohnungen
    b) Errichtung von Dienstnehmerwohnungen
     
  4. andere juristische Personen, die gemeinnützigen (sozialen, karitativen) Zwecken dienen, für die Errichtung von Wohnheimen.

Eine Förderung kann nur dem Liegenschaftseigentümer, Wohnungseigentümer oder Bauberechtigten zuerkannt werden.

 

Förderstelle

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Wohnungsförderung

Landhausplatz 1, Haus 7A
3109 St. Pölten
Telefon: 02742 / 22 133
Email: post.f2auskunft@noel.gv.at

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Im Rahmen der Wohnbauförderung werden bauliche Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit gefördert, da es wichtig ist, für alle Lebenslagen – auch in der Zukunft – gerüstet zu sein.
Barrierefreies Wohnen heißt vorausplanen, um uneingeschränkt wohnen zu können.

 

Fördergegenstand

Modernisierung und Umbaumaßnahmen

 

Zielgruppe

Privatpersonen

 

Förderstelle

Amt der Burgenländischen Landesregierung Landesamtsdirektion Stabstelle Raumordnung und Wohnbauförderung

Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Telefon: 057-600
Email:

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Gefördert wird unter anderem die nachträgliche erstmalige Errichtung von Bewohner-Tiefgaragenplätzen, sowie Kinder- und Jugendspielplätzen.

 

Fördergegenstand

Förderbare Maßnahmen sind:
1. Qualitative Verbesserung des Wohnungsbestandes und des Wohnumfeldes auch im Hinblick auf Barrierefreiheit vor allem durch den nachträglichen Einbau eines behindertengerechten Liftes.
2. Nachträgliche sicherheitstechnische Maßnahmen bei Liften.
3. Öffentlich zugängliche Kinder- und Jugendspielplätze, die auf Wunsch und in Kooperation mit den Gemeinden gemäß der Begleitbroschüre Spielraumförderung errichtet oder saniert werden.
4. Abstellplätze im Freien und in Tiefgaragen im Zusammenhang mit Wohnanlagen.
5. Fahrrad-Abstellplätze (maximal 360 Euro pro Abstellplatz).
6. Lärmschutz- und Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit Wohnanlagen.
7. Nachträglicher Einbau von Brandschutzmaßnahmen in mehrgeschoßigen Wohnbauten.
8. Energiesparberatung sowie Beratung für qualitativen Wohnbau.
9. Pilotprojekte für innovative Maßnahmen im Wohnbau, insbesondere zur Steigerung der Energieeffizienz bzw. zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen.
10. Wohnbauforschung."), zielgruppe_lang=TRIM(" * Gemeinden, Gemeinnützige Bauvereinigungen, kirchliche und soziale Institutionen / Vereine
* Haus / Wohnungseigentümer / Mieter
* Eigentümergemeinschaften bei mehrheitlicher Zustimmung

 

Zielgruppe

  • Gemeinden, Gemeinnützige Bauvereinigungen, kirchliche und soziale Institutionen, Vereine
  • Haus, Wohnungseigentümer, Mieter 
  • Eigentümergemeinschaften bei mehrheitlicher Zustimmung

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Soziales und Gesundheit Abteilung Wohnbauförderung

Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon: 0732 / 77 20-141 44
Email: wo.post@ooe.gv.at

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Gemäß den Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (WWFSG 1989) und der dazu ergangenen Sanierungsverordnung vergibt die Stadt Wien im Rahmen der Wohnungsverbesserung Förderungen für den Austausch von Gasdurchlauferhitzern ohne Abgasführung.

 

Fördergegenstand

Gefördert wird der Austausch eines Gasdurchlauferhitzers ohne Abgasführung gegen einen mit Abgasführung bzw. der Austausch eines Gasdurchlauferhitzers auf innovative klimarelevante Heizungssysteme mit Warmwasseraufbereitung (z.B. Fernwärme, Gasbrennwertgerät)

 

Zielgruppe

MieterInnen von Wohnungen, EigentümerInnen von Wohnungen

 

Förderstelle

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) sowie Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser (MA 25)

Muthgasse 62, 1. Stock, Zimmer C1.09
1190 Wien
Telefon: 01 / 4000-74860 bzw. -74870
Email: wv@ma50.wien.gv.at

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Ziel der Förderung ist die forcierte Umsetzung innovativer Abwärmeprojekte in Wien durch die Gewährung einer Landes-Kofinanzierung, um in Wien die Umweltförderung des Bundes für Projekte zur "Abwärmeauskopplung" für Industrie- und Gewerbebetriebe in Anspruch nehmen zu können.

 

Fördergegenstand

Gegenstand der Förderung sind Investitionen zur Errichtung von Abwärmetransportleitungen, Verteilnetzzentralen und Verteilnetzen zur Versorgung von mindestens 4 Objekten im Gesamtnetz.

 

Zielgruppe

Förderungswerbende können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen sein. Der Standort für das zu fördernde Projekt muss in Wien liegen.

 

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Wärmeverteilung und Transport, Telefon: (1) 31 6 31-719

Serviceteam Wärmeauskopplung, Telefon: (1) 31 6 31-723

Türkenstraße 9
1090 Wien
Email: umwelt@kommunalkredit.at

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Seit 1959 fördert das BMK Investitionen von Gemeinden, Genossenschaften, Verbänden und Privatpersonen, die dazu beitragen, die Wasserressourcen in Österreich sauber zu halten. Die Abwicklung der Förderungen für Wasserfassungen, Trinkwasserleitungen, Kläranlagen und Kanalbauten erfolgt durch die Kommunalkredit Public Consulting in enger Kooperation mit den Ämtern in den Landesregierungen. Ziel der Förderung von Maßnahmen zur Wasservorsorge, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung oder Schlammbehandlung ist der Schutz des ober- und unterirdischen Wassers vor Verunreinigungen, die Versorgung der Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser und die Bereitstellung von Feuerlöschwasser.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden:

  • die Ersterrichtung von Kanalanschlussleitungen (inkl. der zugehörigen Anlagenteile wie Pumpwerke, etc.) mit einer Länge von mindestens 100 Meter
  • die Sanierung von Kanalanschlussleitungen älter als 40 Jahre mit einer Länge von mindestens 100 Meter

Neben der Anlage werden auch Planung und Bauaufsicht als förderungsfähige Kosten anerkannt.

 

Zielgruppe

Das Angebot im Bereich der Förderung der kommunalen Wasserwirtschaft richtet sich vorrangig an Gemeinden, Verbände, Kommunalunternehmen und Genossenschaften. Darüber hinaus können private und juristische Personen Förderungen für Einzelanlagen bzw. für Hausanschlussleitungen größer 100 Meter erhalten.

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Siedlungswasserwirtschaft

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-734
Email: wasser@kommunalkredit.at

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Förderung von Alternativenergieanlagen und Anlagen zur Einsparung von Energie und anderen elementaren Ressourcen;

 

Fördergegenstand

  • Warmwasserwärmepumpen   
  • Thermische Solaranlage für Warmwasserbereitung    
  • Heizungswärmepumpen (Erd- oder Wasserwärmepumpe)
  • Heizungswärmepumpen (Luftwärmepumpen)    
  • Heizungswärmepumpen (Hybrid- und bivalent betriebene Wärmepumpen)
  • Thermische Solaranlage für Heizungsunterstützung
  • Hauszentralheizung über Biomasse    
  • Sonstige Anlagen zur Abdeckung des Raumwärmebedarfs auf Basis erneuerbarer Energie
  • Fernwärmeanschlüsse   
  • Komfortlüftung (mechanisch kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung)
  • Regen- oder Brunnenwassernutzungsanlagen    
  • Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bestehender Biomasseanlagen

 

Zielgruppe

In den Genuss einer Förderung können natürliche sowie juristische Personen kommen (z.B. Private Haushalte) die Österreichischer Staatsbürger (oder gleichwertig) sind und ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben.

 

Förderstelle

Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 3 - Finanzen Hauptreferat Wohnbauförderung

Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Telefon: INFO-Hotline: 057/600/2801
Email:

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 „OÖ Clean Energy Program“ Gemeinden können Vorbildfunktionen für Energieeffizienz und Klimaschutz, zum Beispiel durch direkte Maßnahmen bei ihren eigenen Gebäuden, übernehmen und dadurch das direkte Handeln lokaler Akteure beeinflussen. In vielen Fällen ist die Gemeinde Initiator und Multiplikator, um bestehende Hemmnisse in der Umsetzung von Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen in anderen Sektoren zu reduzieren und abzubauen. Auf Basis dieser Zielsetzung soll der Fern-/Nahwärmeanschluss für Gemeinden forciert werden.

 

Fördergegenstand

Förderungsfähig ist der Anschluss an Fern-/Nahwärmeanlagen insbesondere auf Basis erneuerbarer Energieträger.

Nicht gefördert werden Investitionen im Zuge eines Neubaus bzw. Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Sanierung, welche über die im Förderprogramm enthaltenen Einzelmaßnahmen hinausgehen.

Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).

 

Zielgruppe

Gemeinden

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

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Fernkälte ist, analog zur Fernwärme, die Versorgung eines Verbrauchers mit Kälte über eine Fernrohrleitung. Fernkälte als effiziente und umweltschonende Alternative zur konventionellen Gebäudeklimatisierung (elektrisch betriebenen Kühlsystemen) ist ein innovativer Lösungsansatz zur Konditionierung von Bürogebäuden sowie Gewerbe- und Industriebauten.

 

Fördergegenstand

Förderungsfähig ist der Anschluss an Fernkälteanlagen, wenn die Versorgung über eineFernrohrleitung zum Verbraucher transportiert wird.

 

Zielgruppe

Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere

  • Unternehmen
  • Vereine
  • konfessionelle Einrichtungen
  • Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

Link zu den Förderdetails

Der Klima- und Energiefonds unterstützt im Rahmen des Förder- und Begleitprogramms "Geschoßwohnbauten im dekarbonisierten Energiesystem. Optimierte Nutzung erneuerbarer Energie mittels Speicher mit Flexibilitätsoption“ die Anwendung der thermischen Speicherkapazität von Bauteilen zur Maximierung des Einsatzes von erneuerbaren Energien für die thermische Konditionierung von Gebäuden. Das Programm versteht sich als Impulsgeber für die innovative Planung von Thermischer Bauteilaktivierung (TBA), indem vom Klima- und Energiefonds gezielt Planungsleistungen für gesamte Wärmeversorgungskonzepte mit TBA als Wärmespeicher beauftragt werden.

 

Fördergegenstand

Das Begleitprogramm zielt in erster Linie auf Wohnungs-Neubauten mit mindestens 5 Wohneinheiten, aber auch innovative Sanierungen von Geschoßwohnbauten sind grundsätzlich möglich.

Gegenstand der Beauftragung ist eine Planungsleistung für die Entwicklung von Gesamtlösungen für die thermische Konditionierung (Sommer und Winter) von Geschosswohnbauten mit optimierter Nutzung erneuerbarer Energie basierend auf der Nutzung der Flexibilitätsoption einer „Thermischen Bauteilaktivierung“ als Wärmespeicher.

Detaillierte Informationen zur Beauftragung finden Sie im Leitfaden.

 

Zielgruppe

Beauftragungen können an Bauträger vergeben werden. Sitz des Auftragnehmers und Ort des Projektes liegen in Österreich. Einreichberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die geförderte und/oder freifinanzierte Projekte mit überwiegender Wohnnutzung errichten. Falls in speziellen Fällen kein Bauträger vorhanden ist, können sich auch allgemein Bauberechtigte um eine Beauftragung bewerben (Bauherrn bzw. Bauherrenmodelle, im Falle einer Sanierung mit TBA z.B. Wohnungseigentümergemeinschaften).

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Bauteilaktivierung

Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-712
Email: umwelt@kommunalkredit.at

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Mit dem geförderten Umweltberatungsprogramm eruieren Spezialistinnen und Spezialisten verschiedene Umweltpotenziale in Unternehmen, Gemeinden und Organisationen – schnell und unbürokratisch. Die Beratung findet vor Ort statt und soll einen Überblick über individuelle Optimierungspotenziale und kosteneffiziente Maßnahmen geben.

Mit diesem Angebot sollen vorhandene Potentiale und Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz, der Anwendung erneuerbarer Energieträger, zum Schutz des Klimas und zur Vermeidung von Abfällen erkannt und aufgezeigt werden.

 

Fördergegenstand

Die Betriebliche Umweltoffensive fördert qualifizierte Beratung zu Umweltthemen für oberösterreichische Unternehmen.

Beratungsschwerpunkte sind:

  • Im Bereich Klimaschutz sind Energie- und Klimacheck aller wichtigen Betriebsbereiche, Ermittlung von Einsparpotential und Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten sowie öffent­lichkeitswirksame Auszeichnung und Präsentation der Betriebe die wesentlichen Eck­punkte.
  • Im Bereich Mobilität soll die Beratung die Betriebe dabei unterstützen, Transportvorgänge im Hinblick auf Emission von Schadstoffen und Treibhausgasen zu optimieren. Dabei können sowohl innerbetriebliche Transporte als auch Güter- oder Personentransporte und die Mobilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrachtet werden.
  • Im Bereich Umwelt-Nachhaltigkeitsmanagement werden die Betriebe bei der Einführung eines Umweltmanagements oder bei der Zusammenführung von Umweltmanagement mit Sicherheits- oder Qualitätsmanagement unterstützt.
  • Im Bereich Umweltzeichen erhalten Betriebe und öffentliche Einrichtungen Beratungs­leistungen, die ihnen bei der Erreichung des Österreichischen Umweltzeichens helfen sollen. Das Österreichische Umweltzeichen ist das offizielle staatliche Qualitätssiegel, welches Betrieben und öffentlichen Einrichtungen für ihr besonderes Engagement in den Bereichen umweltorientiertes Handeln, Gesundheitsförderung, Umweltbildung und Förde­rung eines sozialen Schul- und Arbeitsklimas verliehen wird.
  • Zusätzlich soll 2016 ein Beratungsmodul zur Reduzierung von vermeidbaren Lebens­mittelabfällen in der Gastronomie ausgearbeitet und getestet werden.

 

Zielgruppe

  • Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
  • Vereine, konfessionelle Einrichtungen
  • Gemeinden

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: 0732 / 77 20-136 23
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

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 „OÖ Clean Energy Program“ Im Frühjahr 2017 wurde die überarbeitete Landesenergiestrategie „Energie-Leitregion OÖ 2050“ präsentiert. Die Vision dieser Strategie ist, Oberösterreich als internationale Energie-Leitregion zu etablieren in Bezug auf die Verbesserung der Energieeffizienz, in der Anwendung neuer Technologien sowie als internationaler Technologieführer in ausgewähltenKernbereichen der Energie- und Umwelttechnologie. Mit diesem Betrieblichen-Energie-Programm (BEP) soll diese Vision nachhaltig realisiert und gleichzeitig Oö. Betriebe in ihrer energieeffizienten Entwicklung unterstützt werden.

 

Fördergegenstand

Umfassende Informationen entnehmen Sie bitte dem Förderprogramm OÖ Clean Energy Program

 

Zielgruppe

Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere

  • Unternehmen
  • Vereine
  • konfessionelle Einrichtungen
  • Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

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 „OÖ Clean Energy Program“ Gemeinden können Vorbildfunktionen für Energieeffizienz und Klimaschutz, zum Beispiel durch direkte Maßnahmen bei ihren eigenen Gebäuden, übernehmen und dadurch das direkte Handeln lokaler Akteure beeinflussen. In vielen Fällen ist die Gemeinde Initiator und Multiplikator, um bestehende Hemmnisse in der Umsetzung von Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen in anderen Sektoren zu reduzieren und abzubauen. Auf Basis dieser Zielsetzung soll der Umstieg und Einbau von biogenen Einzelfeuerungsanlagen für Gemeinden forciert werden.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Investitionen zur Errichtung biogener Einzelfeuerungsanlagen (Hackgut- und Pelletsanlagen).

Hinweis: Es werden nur automatisch beschickte Biomasseheizkessel gefördert.

Nicht gefördert werden Investitionen im Zuge eines Neubaus bzw. Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Sanierung, welche über die im Förderprogramm enthaltenen Einzelmaßnahmen hinausgehen.

Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).

 

Zielgruppe

Gemeinden

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

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Vergleichsweise hohe Investitionskosten stellen für Biomasse-basierte Heizsysteme nach wie vor eine Hürde auf dem Markt dar(vgl. Innovative Energietechnologien in Österreich –Marktentwicklung 2014, S. 93).Die Förderung soll innovative Technologien zur Nutzung von Biomasse im Wärmemarktstärken und dadurch sowohl

  • zur Reduktion der CO2-Emissionen, aber auch
  • zur Senkung der Kosten und zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit dieser Technologienbeitragen.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Investitionen zur Errichtung von biogenen Einzelfeuerungsanlagen(Hackgut- und Pelletsanlagen) mit einer Nennwärmeleistung weniger als 100 kW.

  • Automatisch beschickte Biomassefeuerungsanlagen (Feuerungsanlage, Beschickung,Rauchgasreinigung)
  • Nebenkosten (z. B. Heizhaus, Spänesilo, Pelletslagertank, Kamin, stationärer Zerspanerbzw. Hacker etc.) gemäß Bundesvorgaben


Hinweis: Es werden nur automatisch beschickte Biomasseheizkessel gefördert.Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen,insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werdenkönnen.

Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt derOö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail:sport.post@ooe.gv.at).

 

Zielgruppe

Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere

  • Unternehmen
  • Vereine
  • konfessionelle Einrichtungen
  • Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

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Förderungsmittel für hocheffiziente Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie für Anlagen zur Produktion von Holzgas zur Eigenversorgung.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden:

  • Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen zur Eigenversorgung mit Strom, zur Eigenversorgung mit Wärme bzw. Einspeisung der Wärme in ein Nah-/Fernwärmenetz auf Grundlage der thermischen Vergasung von fester Biomasse (Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz)
  • Thermische Vergasungsanlagen und Aufbereitungsanlagen zur Eigenversorgung von Betrieben mit Produktgas auf Grundlage fester Biomasse

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.

 

Zielgruppe

Alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

 

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Biomasse – Kraft-Wärme-Kopplung und Holzgaserzeugung

Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-719
Email: umwelt@kommunalkredit.at

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Ziel ist die Stärkung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe durch außerlandwirtschaftliches Zusatzeinkommen aus dem Verkauf von Energiedienstleistungen aus nachwachsenden Rohstoffen (Diversifizierung). Projekte außerhalb der Land- und Forstwirtschaft haben die Möglichkeit im Rahmen der „Umweltförderung im Inland“ um Unterstützung anzusuchen. Bitte beachten Sie die Richtlinie Umweltförderung im Inland.

 

Fördergegenstand

Im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014‐2020 sind in Niederösterreich folgende Biomasse-Anlagen förderbar:

  • Errichtung oder Ausbau kleiner Biomasse-Nahwärmeanlagen.
  • Umrüstung bestehender landwirtschaftlichen Biogasanlagen für landwirtschaftliche Substrate weg von einer Futtermittelkonkurrenz. 
  • Kleinanlagen zur Erzeugung flüssiger oder fester Energieträger aus nachwachsenden Rohstoffen (z.B. Pelletier- oder Brikettieranlagen, Pflanzenölpressen). Ausgenommen sind Holz- oder Holznebenprodukte.

Aufgrund der verfügbaren Fördermittel wird der Förderschwerpunkt auf Biomasse-Nahwärmeanlagen gelegt.

 

Zielgruppe

Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe bzw. deren Zusammenschlüsse. Alle anderen Förderungswerber/innen haben die Möglichkeit im Rahmen der „Umweltförderung im Inland“ für Projekte, welche den oben angeführten Bedingungen nicht entsprechen, um Unterstützung anzusuchen. Bitte beachten Sie die Richtlinie Umweltförderung im Inland.

 

Förderstelle

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft

Landhausplatz 1, Haus 17
3109 St. Pölten
Telefon: 02742 / 9005 - 14790
Email: post.ru3@noel.gv.at

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Der Förderpilot gibt eine Übersicht über österreichische Forschungs- und Wirtschaftsförderungen. Suchmaschine zu den Angeboten verschiedener Förderstellen sowie persönliche Beratung.

 

Fördergegenstand

 

Zielgruppe

 

Förderstelle

Die Online-Plattform „Förderpilot“ sowie das Erstberatungsangebot „24h Quick-Check“ wird von der Forschungsförderungsgesellschaft mbH und der Austria Wirtschaftsservice GmbH gemeinsam betrieben.



Telefon:
Email:

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Förderung von Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen in Linz.

 

Fördergegenstand

Die Stadt Linz unterstützt Betriebe/ Organisationen etc. (Firmenstandort in Linz) beim Ankauf von Dienstfahrrädern bzw. von E-Dienstfahrrädern (in Kooperation mit der Linz AG).

 

Zielgruppe

Unternehmen, Institutionen

 

Förderstelle

Stadt Linz Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt, Abt. Umweltmanagement

Hauptstraße 1 - 5
4041 Linz
Telefon: +43 732 7070
Email: ptu@mag.linz.at

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Anschaffung von Elektro-Fahrrädern, Elektro-Transporträdern, Transporträdern, Elektro-Falträdern und Falträdern 2023

Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die Anschaffung und den betrieblichen Einsatz von Elektro-Fahrrädern, Elektro-Transporträdern und Transporträdern sowie Elektro-Falträdern und Falträdern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.

Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Gefördert wird die Anschaffung von Elektro-Fahrrädern, Elektro-Transporträdern und Elektro-Falträdern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden, sowie die Anschaffung von Transporträdern und Falträdern

Bitte beachten Sie, dass eine Förderung von Fahrrädern mit Elektroantrieb nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich ist.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden bzw. auf der Webseite KPC

Förderungsmittel für die Einzel-Abwasserreinigungsanlagen >50 EW und die Einzel-Abwasserreinigungsanlagen in Extremlage werden bereitgestellt. Ziel der Förderung von Maßnahmen zur Wasservorsorge, Wasserversorgung, Abwasser-entsorgung oder Schlammbehandlung ist der Schutz des ober- und unterirdischen Wassers vor Verunreinigungen, die Versorgung der Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser und die Bereitstellung von Feuerlöschwasser.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden:

  • die Ersterrichtung von Einzel-Abwasserreinigungsanlagen (ARA) mit einer Aufbaugröße von mehr als 50 EW für bis zu vier Objekte
  • die Ersterrichtung von Einzel-Abwasserreinigungsanlagen (ARA) für Objekte in Extremlage
  • der Anschluss (Kanalisation und zugehörige Anlagenteile wie Pumpwerke etc.) an ein öffentliches Netz für bis zu vier Objekte >1km mit mehr als 50 EW

Neben der Anlage werden auch Planung und Bauaufsicht als förderungsfähige Kosten anerkannt.

 

Zielgruppe

Physische oder juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Anlage errichten.

 

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Siedlungswasserwirtschaft

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-734
Email: wasser@kommunalkredit.at

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Förderung der Einzel-Abwasserreinigungsanlagen ≤50 EW für bis zu vier Objekte Ziel der Förderung von Maßnahmen zur Wasservorsorge, Wasserversorgung, Abwasser-entsorgung oder Schlammbehandlung ist der Schutz des ober- und unterirdischen Wassers vor Verunreinigungen, die Versorgung der Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser und die Bereitstellung von Feuerlöschwasser.

 

Fördergegenstand

Die Ersterrichtung von Einzel-Abwasserreinigungsanlagen (ARA) für bis zu vier Objekte.

 

Zielgruppe

physische und juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Kläranlage errichten

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Siedlungswasserwirtschaft

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-734
Email: wasser@kommunalkredit.at

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Sie finden unter www.energieaktiv.at/gemeindefoerderungen/ alle Informationen zu energierelevanten Förderungen Ihrer Gemeinde.

 

Fördergegenstand

Hier finden Sie Information zu Gemeindeförderungen im Land Salzburg.

 

Zielgruppe

Gemeinden im Land Salzburg

 

Förderstelle

Energie Aktiv; Amt der Salzburger Landesregierung; Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie

Fanny-von-Lehnert-Straße 1
5010 Salzburg
Telefon: 0662 / 8042-3151
Email: foerdermanager@salzburg.gv.at

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Förderungsmittel werden im Rahmen des „Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums“ an landwirtschaftliche Betriebe vergeben. Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen Biomasse, Biogas und andere Energiealternativen, die von landwirtschaftlichen Betrieben umgesetzt werden.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen Biomasse, Biogas und andere Energiealternativen, die von landwirtschaftlichen Betrieben umgesetzt werden.

 

Zielgruppe

landwirtschaftliche Betriebe

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Landwirtschaftliche Biomasse - DW 719 Serviceteam Biomasse Einzelanlage bis 400kW - DW 714

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: + 43(0) 1/31 6 31-719
Email: umwelt@kommunalkredit.at

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Die Förderung von Energieeffizienzprogrammen ist eine Unterstützung der Umsetzung von energierelevanten Programmen in Wien (z. B.: Städtisches Energieeffizienzprogramm, Klimaschutzprogramm, Smart City Wien Rahmenstrategie) und die daraus resultierende Verringerung des CO2-Ausstoßes. Die Förderaktion orientiert sich an den Zielen der Förderrichtlinien 2017 für die Förderung der Erzeugung von Ökostrom und Energieeffizienzprogrammen. Sie wird aus den Mitteln des Ökostromfonds Wien finanziert.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Energieeffizienzprogramme, die weitreichend wirkende Maßnahmen und Ansätze beinhalten, die unmittelbar Energieeinsparungen bzw. Energieeffizienzeinsparungen mit sich bringen oder auslösen und für Wien von hoher Relevanz sind.

 

Zielgruppe

Anträge für diese Landesförderung können von juristischen Personen gestellt werden. Die Gewährung einer Förderung erfolgt in Form einer schriftlichen Zusicherung (Fördervertrag).

 

Förderstelle

Stadt Wien Energieplanung (MA 20)

Amerlingstrasse 11
1060 Wien
Telefon: + 43 1 4000-88305, -88306
Email: post@ma20.wien.gv.at

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Die Förderung von Energieeffizienzprogrammen ist eine Unterstützung der Umsetzung von energierelevanten Programmen in Wien (z. B.: Städtisches Energieeffizienzprogramm, Klimaschutzprogramm, Smart City Wien Rahmenstrategie) und die daraus resultierende Verringerung des CO2-Ausstoßes. Die Förderaktion orientiert sich an den Zielen der Förderrichtlinien 2017 für die Förderung der Erzeugung von Ökostrom und Energieeffizienzprogrammen. Sie wird aus den Mitteln des Ökostromfonds Wien finanziert.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Energieeffizienzprogramme, die weitreichend wirkende Maßnahmen und Ansätze beinhalten, die unmittelbar Energieeinsparungen bzw. Energieeffizienzeinsparungen mit sich bringen oder auslösen und für Wien von hoher Relevanz sind.

 

Zielgruppe

Anträge für diese Landesförderung können von juristischen Personen gestellt werden. Die Gewährung einer Förderung erfolgt in Form einer schriftlichen Zusicherung (Fördervertrag).

 

Förderstelle

Stadt Wien Energieplanung (MA 20)

Amerlingstrasse 11
1060 Wien
Telefon: + 43 1 4000-88305, -88306
Email: post@ma20.wien.gv.at

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Fördergegenstand

Der Förderkompass gibt einen Überblick über Förder- und Beratungsstellen für die Bereiche Energieeffizienz, erneuerbare Energie und Mobilität.

 

Zielgruppe

Unternehmen, Gemeinden sowie Privatpersonen

 

Förderstelle

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung - Umweltgemeindeservice

Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Telefon: 02742/9005-14201
Email: post.ru3@noel.gv.at

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Gefördert werden Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie bei gewerblichen und industriellen Produktions-prozessen sowie in bestehenden Gebäuden, Wärmerückgewinnungen und Beleuchtungsoptimierungen (z.B. Straßen-beleuchtung)mit überwiegend betrieblicher Nutzung.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden:

  • Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen (Kühl- und Tiefkühlanlagen sowie Prozesskälteanlagen, Wärme-Kälte-Verbundsysteme) und von Lüftungsanlagen (Nutzung der Wärme aus Abluft zur Erwärmung von Raumluft) über 100 kW Wärmetauscher-Leistung bzw. mehr als 50.000 m³/h Nennvolumenstrom bei Umluftsystemen 
  • Wärmerückgewinnungen bzw. Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen (z.B. Druckluftkompressoren, Industrieprozessen, Abwärme aus Abwässern) sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme 
  • Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden (Nachrüstung Speichersystem, Drehzahlregelungen, effiziente Pumpen, Heizungsverteiler, Steuerungstechnik) mit mindestens 10 % Energieeinsparung 
  • Optimierung von fossilen Prozesswärmeerzeugern (sofern eine Umstellung auf erneuerbare Energieträger nicht möglich ist) 
  • Beleuchtungsoptimierung (z.B. Straßen- und Außenbeleuchtung) 
  • Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen und Anlagen mit einem maßgeblichen technologischen und ökologischen Unterschied zur Bestandsanlage

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.

 

Zielgruppe

Förderungsmittel für Energiesparmaßnahmen werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt.

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Energiesparen in Gemeinden

Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-723
Email: umwelt@kommunalkredit.at

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Gefördert werden Energiezentralen zur innerbetrieblichen Wärme-und Kälteversorgung, die eine Kombination von besonders innovativen und energieeffizienten Maßnahmen enthalten.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Energiezentralen als innovative Kombination von Maßnahmen zur innerbetrieblichen Bereitstellung von Wärme-und Kälte, sowie die Errichtung von primären Verteilsystemen für Wärme und Kälte zur innerbetrieblichen Raumheizung und für Prozesse.

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.

 

Zielgruppe

Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Innerbetriebliche Energiezentralen

Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-723
Email: umwelt@kommunalkredit.at

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Errichter/innen von Nah- und -Fernwärmenetzen können gemäß Umweltförderungsgesetz im Inland, BGBl. Nr. 185/1993 idgF eine Förderung für die Errichtung und den Ausbau ihrer Biomasse-Nahwärmeversorgung, für Wärmeverteilnetze auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme, für die Optimierung der Nahwärmeanlagen und die Erneuerung ihrer Kesselanlagen erhalten. Es handelt sich um eine gemeinsame Förderung des Landes Steiermark, Abteilung 15, Fachabteilung Energie und Wohnbau und des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (Kommunalkredit Public Consulting GmbH).

 

Fördergegenstand

Siehe Webseite KPC - Kommunalcredit

 

Zielgruppe

Förderungsmittel für Maßnahmen zur Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

 

Förderstelle

Land Steiermark - Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 15, Fachabteilung Energie und Wohnbau Referat Sanierung und Ökoförderung

Landhausgasse 7
8010 Graz
Telefon: (316) 877-4558
Email: monika.ploberger@stmk.gv.at

Link zu den Förderdetails

Eigenheime, sowie seitens der EinzeleigentümerInnen eingereichte Reihenhaus-Eigenheime, werden durch Gewährung eines Landesdarlehens gefördert. Die Gewährleistung des Darlehens unterliegt bestimmten Förderungsvoraussetzungen in Bezug auf die Wohnnutzfläche. Laufzeit, Verzinsung und Rückzahlungen sind ebenfalls geregelt: Richtlinien zu Förderungsdarlehen. Grundvoraussetzung ist die Einhaltung der allgemeinen Förderungsvoraussetzungen und Einkommensgrenzen.

 

Fördergegenstand

Wie wird gefördert?

(für Eigenheime auf Pachtgrund wird ein Ergänzungsblatt benötigt)

Bei Eigenheimen und Reihenhäusern auf Eigengrund besteht die Förderung in der Gewährung eines Landesdarlehens als Fixbetrag in der Höhe von 365 Euro je Quadratmeter der angemessenen Nutzfläche, wobei die tatsächlich hergestellte Wohnnutzfläche (deren Obergrenze beträgt, wie erwähnt 150 Quadratmeter) die Obergrenze darstellt. Seite 3 Magistratsabteilung 50 - Wohnbauförderung MA 50 - SD NF 7/EH Ausgabe Jänner 2017

Das angemessene Ausmaß der Wohnnutzfläche beträgt bei einer Person 50 Quadratmeter und erhöht sich für die erste im gemeinsamen Haushalt befindliche Person um 20 Quadratmeter, für jede weitere um je 15 Quadratmeter.

Bei Jungfamilien (kein Mitglied darf das 40. Lebensjahr vollendet haben) können der so ermittelten Wohnnutzfläche weitere 15 Quadratmeter hinzugerechnet werden. All jene Personen, die geltend gemacht werden, müssen im gemeinsamen Haushalt lebende Personen sein (§ 17 WWFSG 1989) und die Auflagen gem. § 11 und § 13 WWFSG 1989 erfüllen.

 

Zielgruppe

Wer kann eine Förderung erhalten? (für Eigenheime auf Pachtgrund wird ein Ergänzungsblatt benötigt) Natürliche Personen, welche hinsichtlich der zu verbauenden Liegenschaft bei Eigenheimen Grundeigentümerinnen bzw. Grundeigentümer (Miteigentümerinnen bzw. Miteigentümer oder Wohnungseigentümerinnen bzw. Wohnungseigentümer) oder Baurechtsberechtigte, bei Reihen-häusern Wohnungseigentümerinnen oder Wohnungseigentümer sind (Grundbuchsauszug letzten Standes). Die förderungswerbende Person muss nach Fertigstellung des zu fördernden Eigenheimes (Rei-henhauses) den Wohnbedarf in dem geförderten Objekt abdecken und die Rechte an der Vorwoh-nung in Wien oder im Wiener Umland binnen 6 Monaten ab Bezug des Eigenheimes (Reihenhau-ses) bei sonstigem Verlust der Förderung nachweislich aufgeben. Rechte an ebenfalls wohnbau-geförderten Vorwohnungen sind in jedem Fall aufzugeben, gleichgültig, ob sich diese im Wiener Umland befinden oder nicht.

 

Förderstelle

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) 1. Stock, Zimmer G 1.03

Muthgasse 62
1190 Wien
Telefon: +43 1 4000-74840
Email: neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at

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Das sichere und komfortable Abstellen von Fahrrädern und Scootern trägt wesentlich zur Nutzung dieser Fortbewegungsmittel als innerstädtisches Verkehrsmittel bei. Daher sollen an den Zielen und Quellen der Fahrt sichere Abstellplätze für Fahrräder und Scooter geschaffen werden. Unter sicheren Abstellplätzen versteht man die Möglichkeit, den Fahrradrahmen/Scooterrahmen direkt an der Abstellanlage diebstahlgeschützt absperren zu können. Das Förderprogramm soll Anreize zur Umsetzung bieten.

 

Fördergegenstand

Gefördert wird die Errichtung einer Fahrradabstellanlage, die sich auf einer privaten Fläche befindet, den BewohnerInnen zugänglich ist und mindestens fünf Jahre erhalten bleibt. Befinden sich die Abstellplätze in Betriebsstätten mit Besucherverkehr muss die Anlage zu den Betriebszeiten öffentlich zugänglich sein und ebenfalls fünf Jahre erhalten werden.

 

Zielgruppe

Juristische oder natürliche Personen

 

Förderstelle

Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) Ing. Günter Vachutta

Lienfeldergasse 96
1170 Wien
Telefon: 01 / 4000-49983
Email: post@ma28.wien.gv.at

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Mit der „NÖ Alternativantrieb-Förderung für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren" soll der Ankauf von neuen Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und die Umrüstung auf Alternativantrieb unterstützt werden. Ziel der Förderung ist es auf alternative Antriebe und Kraftstoffe aufmerksam zu machen und das Bewusstsein zu schaffen, dass es zu Diesel und Benzin Antriebs-Alternativen gibt, die gleichen Komfort bieten, teilweise günstiger im Betrieb sind und obendrein positive Umweltauswirkungen zeigen. Durch den Förderanreiz sollen sich Alternativ-Antriebe schneller etablieren und durch die Nachfrage nach Alternativ-Kraftstoffen die Tankstellen-Infrastruktur schneller entwickeln. Die Förderung von Traktoren verfolgt das Ziel die Erzeugung von Lebensmitteln unabhängiger von fossilem Kraftstoff zu machen und damit einen Beitrag zur autarken Versorgung mit Lebensmitteln zu leisten.

 

Fördergegenstand

Gegenstand der Förderung ist der Ankauf sowie das Leasing von neuen - keinen gebrauchten - zweispurigen, für den Straßenverkehr in Österreich erstmalig zugelassenen Fahrzeugen der Klassen M1 (Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen) sowie Traktoren mit Antrieb auf Basis von CNG, Bio-CNG sowie mit reinem, chemisch unbehandeltem Pflanzenöl, sowie die Umrüstung von neuen und gebrauchten (maximal 10 Jahren alten) zweispurigen Fahrzeugen auf den Betrieb mit CNG oder Bio-CNG sowie mit reinem, chemisch unbehandeltem Pflanzenöl.

Als zusätzlichen Umweltaspekt dürfen die geförderten Fahrzeuge - ausgenommen Traktore - maximale CO2-Emissionen von 120 g/km nicht überschreiten.

 

Zielgruppe

Förderungswerberinnen und -werber können Privatpersonen, Traktorgemeinschaften und Maschinenring (eingeschränkt auf den Ankauf bzw. Umrüstung von Traktore) sein, die in Niederösterreich ihren Hauptwohnsitz bzw. Unternehmenssitz haben, ein der Richtlinie entsprechendes Fahrzeug angekauft oder umgerüstet und in Niederösterreich behördlich zugelassen haben. Achtung: Der Ankauf sowie die Umrüstung von Traktoren für Einzellandwirte ist im Programm LE 2014-2020 (Vorhabensart 4.1.1 – einzelbetriebliche Förderung, Förderabwicklungsstelle LKNÖ) förderbar.

 

Förderstelle

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft

Landhausplatz 1, Haus 16
3109 St Pölten
Telefon: 02742/9005 - 14951
Email: post.ru3-ek@noel.gv.at

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Wer in Graz auf Fernwärme umstellt kann im Umweltamt eine Förderung beantragen. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz und zur guten Luftqualität geleistet. Für Wohnungen (Förderung nach sozialen Kriterien):
Richtlinie für die Förderung von Heizungsumstellungen nach sozialen Kriterien ab 17.11.2017
Für Hausanlagen:
Richtlinie für die Förderung von Fernwärme-Hausanlagen-Heizungsumstellung ab 17.11.2017

 

Fördergegenstand

Gefördert wird die Umstellung auf Fernwärme.

 

Zielgruppe

  • Private Haushalte
  • Wohnbauträger, Anlagenbetreiber/Anlagenbetreiberinnen
  • Vereine

 

Förderstelle

Umweltamt - Referat für Energie und Klima

Schmiedgasse 26
8011 Graz
Telefon: +43 316 872-4302
Email: umweltamt@stadt.graz.at

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Fördergegenstand

Für Unternehmen gibt es verschiedenste Förderungen von Bund, Ländern, Gemeinden, EU und Wirtschaftskammern. Je nach Betriebsphase – wie beispielsweise Gründung, Übernahme, Innovation und Forschung oder Unternehmenssanierung - stehen verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung.

Die Förderdatenbank der Wirtschaftskammern Österreichs bietet eine einzigartige Übersicht über die Wirtschaftsförderungen in Österreich. Mit Hilfe von Filtern kann ganz gezielt nach passenden Förderungen gesucht werden.

 

Zielgruppe

 

Förderstelle

Wirtschaftskammer Österreich

Wiedner Hauptstraße 63
1040 Wien
Telefon: +43 5 90 900
Email: office@wko.at

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Die Förderung von Energieeffizienzprogrammen ist eine Unterstützung der Umsetzung von energierelevanten Programmen in Wien (z. B.: Städtisches Energieeffizienzprogramm, Klimaschutzprogramm, Smart City Wien Rahmenstrategie) und die daraus resultierende Verringerung des CO2-Ausstoßes.

Die Förderaktion orientiert sich an den Zielen der Förderrichtlinien 2020 für die Förderung der Erzeugung von Ökostrom und Energieeffizienzprogrammen. Sie wird aus den Mitteln des Ökostromfonds Wien finanziert.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Energieeffizienzprogramme, die weitreichend wirkende Maßnahmen und Ansätze beinhalten, die unmittelbar Energieeinsparungen bzw. Energieeffizienzeinsparungen mit sich bringen oder auslösen und für Wien von hoher Relevanz sind.

 

Zielgruppe

Anträge für diese Landesförderung können von juristischen Personen gestellt werden.

 

Förderstelle

Stadt Wien Energieplanung (MA 20)

Rathausstraße 14-16
1010 Wien
Telefon: 1 4000-88304
Email: post@ma20.wien.gv.at

Link zu den Förderdetails

Ergänzende Umweltförderung zu den Ausschreibungen Energieforschungsprogramm, Smart Cities Demo und Vorzeigeregion Energie.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Demonstrationsanlagen im Anschluss einer Forschungsförderung aus den Ausschreibungen Energieforschung, Smart Cities Demo und Vorzeigeregion Energie des Klima- und Energiefonds. “Demonstrationsanlagen“ sind Anlagen mit hohem innovativem Charakter. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie über Standardtechnologien hinausgehen und dienen zur Erprobung bzw. Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien, fortschrittlicher Verfahren oder innovativer Systemkomponenten. Entscheidend für eine Förderung ist, dass ein Umwelteffekt der Demonstrationsanlage darstellbar ist.

 

Beispiele dafür sind:

  • Demonstrationsanlagen, zur Erprobung und Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien in Zusammenhang mit Energieeffizienzmaßnahmen
  • Projekte zur Erprobung der Anwendungstauglichkeit innovativer Systemkomponenten zum Nachweis der Anwendbarkeit im großtechnischen Maßstab mit Bezug auf Energiegewinnung aus erneuerbaren Energieträgern 

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Informationen für Ihr Projekt im Rahmen der Ausschreibung Energieforschung oder Smart Cities Demo finden Sie hier.

Informationen für Ihr Projekt in der FTI-Initiative Vorzeigeregion Energie finden Sie hier.

 

Zielgruppe

Förderungsmittel für die ergänzende Umweltförderung sind für natürliche und juristische Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten sowie Einrichtungen der öffentlichen Hand, Gebietskörperschaften, Projektkonsortien, Contractoren, Vereine und konfessionelle Einrichtungen bereitgestellt, die eine genehmigte Forschungsförderung im Rahmen der Ausschreibungen Energieforschung, Smart Cities Demo und Vorzeigeregion Energie vorweisen können.

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Ergänzende Umweltförderung

Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-716
Email: umwelt@kommunalkredit.at

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 „OÖ Clean Energy Program“ Bei der Erreichung der Ziele der oberösterreichischen Landesenergiestrategie nehmen die Gemeinden eine wichtige Rolle ein. Dieses Programm soll daher zusätzliche Impulse für energierelevante Investitionen am Standort Oberösterreich setzen und somit einen Beitrag zur Verbesserung der örtlichen Energiesituation leisten sowie bestehende Energiespargemeinden (EGEM) in der Umsetzung ihrer Strategien und Vorhaben unterstützen.

 

Fördergegenstand

A) Die Vorbereitung und detaillierte technische Analyse für konkrete größere Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und Maßnahmen im Bereich erneuerbarer Energie in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Anlagen.

B) Informationsmaßnahmen der Gemeinde in Bezug auf geplante Projektumsetzungen von Punkt „A“ im Bereich Energieeffizienz, -erzeugung und -infrastruktur.

C) Anlagenoptimierung wie

  • die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bei bestehenden Heiz- und Warmwasseranlagen,
  • die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heiz- und Warmwassersystem (z. B. Heizungspumpentausch, Optimierung der Heizkurve, Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie Einsatz von Einzelraumreglern)
  • Beleuchtungsoptimierung und LED-Systeme in Bestandsgebäuden sowie Smart-Home-Technologien

Details entnehmen Sie bitte dem Förderprogramm OÖ Clean Energy Program

 

Zielgruppe

Gemeinden

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

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  Zur Anregung der Gemeinden, das Erscheinungsbild und die Sicherheitsstandards von Haltestellen für den Kraftfahrlinienverkehr in ihrem Wirkungsbereich zu verbessern, fördert das Land OÖ die Errichtung neuer bzw. Attraktivierung bestehender Haltestellen.

 

Fördergegenstand

Gefördert wird/werden:

  • Neuerrichtung von Bushaltestellen
  • Errichtung oder Erneuerung von Wartehäuschen
  • Flankierende Maßnahmen zum Abbau der Zugangsbarrieren zum öffentlichen Verkehr (zB Maßnahmen im Sinne der Barrierefreiheit; Fahrradabstellanlagen)

 

Zielgruppe

Gemeinden

Förderstelle

Land Oberösterreich Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr, Gruppe Öffentlicher Verkehr

Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-121 23
Email: gvoev.post@ooe.gv.at

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Das Land Niederösterreich unterstützt mit dem NÖ Wohnbaumodell nicht nur den Neubau, auch die Sanierung bestehender Gebäude ist ein sehr wichtiges Thema. Mit der NÖ Wohnbauförderung ist es jetzt noch leichter Geld und Energie zu sparen, denn für den Austausch von Heizungsanlagen auf Basis fossiler Brennstoffe oder von ineffizienten Heizungsanlagen auf Heizsysteme mit erneuerbaren Energieträgern und auf Fernwärmeanschlüsse aus erneuerbaren Quellen können Sie nun einen Direktzuschuss erhalten.  Diese Maßnahme wird bei fertiggestellten Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. bei fertiggestellten Reihenhäusern gefördert.

 

Fördergegenstand

Gefördert wird:

Der Ersatz von Heizungsanlagen auf der Basis fossiler Brennstoffe (Öl- oder Gaskessel bzw. Gastherme) und der Ersatz von ineffizienten Heizungsanlagen auf der Basis biogener Brennstoffe (Festbrennstoffkessel/Allesbrenner) durch Heizungsanlagen, die mit biogenen Brennstoffen oder mit Alternativenergie betrieben werden; das sind

Heizsysteme auf Basis fester biogener Brennstoffe, die der österreichischem Umweltzeichenrichtlinie UZ 37 entsprechen.

  • Pelletsheizanlagen
  • Hackgutheizanlagen
  • Stückholzkessel mit Pufferspeicher
  • Ganzhausheizungen mit Pufferspeicher (Kachelofen mit wassergeführter Zentralheizung)

 

Liste der förderfähigen Holzheizungen 

elektrisch betriebene Wärmepumpenanlagen, die das European Heat Pump Association (EHPA) Gütesiegel haben. Die Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems (z.B. Radiatoren) darf 40° bei Normaußentemerperatur nicht überschreiten.

  • Luft/Wasserwärmepumpe
  • Sole/Wasserwärmepumpe
  • Wasser/Wasserwärmepumpe
  • Wärmepumpe mit Direktverdampfer

 

Liste der förderfähigen Wärmepumpen

Fernwärmeanschlüsse, bei denen mindestens 80% der Wärme aus erneuerbaren Quellen stammen müssen.

 

Zielgruppe

Ein Ansuchen um Förderung können natürliche Personen – wie EigentümerInnen, MiteigentümerInnen, Bauberechtigte und MieterInnen – stellen.

 

Förderstelle

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Wohnungsförderung

Landhausplatz 1/Haus 7A
3109 St. Pölten
Telefon: 02742/22133
Email: post.f2auskunft@noel.gv.at

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Gemäß den Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (WWFSG 1989) und der dazu ergangenen Sanierungsverordnung vergibt die Stadt Wien im Rahmen der Wohnungsverbesserung Förderungen für den Einbau von hocheffizienten alternativen Energiesystemen (z. B. Fernwärme, Heizungswärmepumpen, Biomasseanlagen) für Heizung und Warmwasseraufbereitung.

 

Fördergegenstand

  • Errichtung (erstmaliger Einbau) einer zentralen Wärmeversorgungsanlage mit Anschluss an Fernwärme
  • Errichtung (erstmaliger Einbau) einer flächendeckenden Etagenheizung mit hocheffizienten alternativen Energiesystemen (z. B. Heizungswärmepumpen, Biomasseanlagen), wenn keine Fernwärmeanschlussmöglichkeit gegeben ist.
  • Umstellung vorhandener Heizanlagen auf Fernwärme oder außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes auf hocheffiziente alternative Energiesysteme (z. B. Heizungswärmepumpen, Biomasseanlagen) Bei Reihenhäusern (Miete oder Eigentum) sind diese Maßnahmen nur in Kombination mit thermischen Solaranlagen förderbar.
  • Einzelofenheizung (Gas)

 

Zielgruppe

Folgende Personen können eine Förderung erhalten:

  • MieterInnen von Wohnungen
  • EigentümerInnen von Wohnungen
  • MieterInnen oder EigentümerInnen von Reihenhäusern

 

Förderstelle

Magistratsabteilung 50 Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten - Dienststellenleitung UND Magistratsabteilung 25 Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser - Dienststellenleitung

Maria-Restituta-Platz 1
1200 Wien
Telefon: +43 1 4000-74860
Email: wv@ma50.wien.gv.at

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Umweltförderung des BMNT - Biomethan, Prozessgas aus Biomasse, Biokraftstoffe der zweiten Generation Gefördert werden Anlagen zur Herstellung von nachhaltigen, flüssigen und gasförmigen Brenn- und Treibstoffen, sofern diese nicht auf Basis von Nahrungsmittelpflanzen erzeugt werden.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden neue Anlagen und Umrüstungen zur Herstellung von nachhaltigen Brenn- und Treibstoffen (flüssige und gasförmige Biokraftstoffe). Ausgenommen sind solche, die auf Basis von Nahrungsmittelpflanzen arbeiten.

 

Folgende Anlagen werden gefördert:

  • Biogasanlagen zur Biomethanerzeugung inkl. Aufbereitungstechnologie für die Einspeisung in ein Gasnetz oder Nutzung als Treibstoff
  • thermische Vergasungsanlagen zur Erzeugung von Prozessgas aus Biomasse inkl. Aufbereitungstechnologie für die Herstellung von flüssigen und gasförmigen Kraftstoffen
  • Produktionsanlagen zur Herstellung von Biokraftstoffen der zweiten Generation 

 

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Produktionsanlagen
  • Aufbereitungsanlagen
  • Rohstofflager
  • Treibstofflager 

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage bei den förderungsfähigen Kosten berücksichtigt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

 

Zielgruppe

Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind, Einrichtungen der öffentlichen Hand, konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine.

 

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Biogene Brenn- und Treibstoffe

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01 / 31 6 31 - 719
Email: umwelt@kommunalkredit.at

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Kesselanlagen und Mikronetze zur zentralen Wärmeerzeugung

 

Fördergegenstand

Gefördert werden:

  • Kesselanlagen ≥ 100 kW Nennwärmeleistung, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden
  • Kesselanlagen ≥ 100 kW Nennwärmeleistung für Zentralheizungen und zur Erzeugung von Prozessenergie
  • Mikronetze zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung in Verbindung mit einer Kesselanlage 

Die Förderung umfasst Investitionen in Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines oder mehrerer betriebseigener Gebäude.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

 

Zielgruppe

Förderungsmittel für Holzheizungen zur Eigenversorgung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und Konfessionsgemeinschaften einreichen.

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Kesseltausch/Neuanschaffung ≥ 100kW bzw. Mikronetz

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31631-714 / 719
Email: umwelt@kommunalkredit.at

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Gefördert werden Energiezentralen zur innerbetrieblichen Wärme-und Kälteversorgung, die eine Kombination von besonders innovativen und energieeffizienten Maßnahmen enthalten.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Energiezentralen als innovative Kombination von Maßnahmen zur innerbetrieblichen Bereitstellung von Wärme-und Kälte, sowie die Errichtung von primären Verteilsystemen für Wärme und Kälte zur innerbetrieblichen Raumheizung und für Prozesse.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

 

Zielgruppe

Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

 

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Innerbetriebliche Energiezentralen

Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-723
Email: umwelt@kommunalkredit.at

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„Raus aus Öl und Gas“ für Private 2023/2024:

Aufgrund des großen Erfolges in den Vorjahren wird die Förderungsaktion im Rahmen der bundesweiten Sanierungsoffensive vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) nun für zwei Jahre weitergeführt. Damit wird der Umstieg von fossil betriebenen Raumheizungen auf nachhaltige Heizungssysteme unterstützt und ein weiterer wesentlicher Schritt zur Klimaneutralität 2040 Österreichs gesetzt.

Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden.

Wer wird gefördert?

Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.

Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.

Genaue Informationen zu den Förderungsbedingungen finden Sie im Informationsblatt.

Bitte beachten Sie die spezifischen Förderungsbedingungen der jeweiligen Technologie: Übersicht förderungsfähige Heizungssysteme

Kontakt:

Kommunal Kredit Public Consulting

Aufgrund des großen Erfolges im Vorjahr wird die Förderungsaktion „raus aus Öl und Gas“ für Private 2023/2024 – mehrgeschoßiger Wohnbau/Reihenhausanlage vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) nun für zwei Jahre weitergeführt. Damit wird der Umstieg von fossil betriebenen Raumheizungen auf nachhaltige Heizungssysteme unterstützt und somit ein weiterer wesentlicher Schritt zur Klimaneutralität 2040 Österreichs gesetzt.

Wer wird gefördert?

Förderungsanträge können von GebäudeeigentümerInnen bzw. deren bevollmächtigter Vertretung (z.B. der Hausverwaltung) im Namen des Eigentümers/der Eigentümerin eines mehrgeschoßigen Wohnbaus oder einer Reihenhausanlage mit mindestens drei Wohneinheiten/Reihenhäusern gestellt werden. Im Falle einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems können auch MieterInnen und WohnungseigentümerInnen einzelner Wohnungen eine Förderung beantragen, sofern sie die Kosten der Umstellung tragen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.

Informationen zur Förderung

Genaue Informationen zu den Förderungsbedingungen finden Sie im Informationsblatt und in den „Häufig gestellten Fragen – FAQ“.

Bitte beachten Sie die spezifischen Förderungsbedingungen der jeweiligen Technologie: Übersicht förderungsfähige Heizungssysteme

Wird neben dem Heizungstausch auch eine thermische Gebäudesanierung durchgeführt, so kann hierfür ein separater Antrag im Rahmen des „Sanierungsscheck im mehrgeschoßigen Wohnbau“ gestellt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.sanierungsscheck23.at/mgw.

Siehe Webseite der Kommunal Kredit Public Consulting

Fördergegenstand

Gefördert werden primär- und sekundärseitige Maßnahmen von klimafreundlichen Fernwärmesystemen wie z. B. Nachrüstungen bzw. Optimierung von Steuerungen, Nachrüstung von Pufferspeichern, Maßnahmen zur Senkung der Rücklauftemperatur des Netzes. Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in im Informationsblatt.

Zielgruppe

Förderungsmittel für Optimierungsmaßnahmen in klimafreundlichen Fernwärmenetzen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt.

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
T +43 1 /31 6 31-DW | F: DW 104, Serviceteam Klimafreundliche Fernwärmesyteme: DW 719
umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at

„OÖ Clean Energy Program“ Forcierung von Kühl- und Klimatisierungssystemen, die keinen oder sehr wenig Energieaufwand benötigen.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Investitionen zur Klimatisierung von betrieblich genutzten Gebäuden wie

  • Adsorptions- und Absorptionskältemaschinen mit Antriebsenergie aus erneuerbarenEnergieträgern oder aus industrieller Abwärme bzw. Fernwärme
  • Free Cooling-Systeme (z. B. auf Basis von Grund-, Fluss- oder Brunnenwasser).

 

Zielgruppe

Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere

  • Unternehmen
  • Vereine
  • konfessionelle Einrichtungen
  • Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.

Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom 26. Juni 2014, S. 1) sowie
  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben.

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

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Die Stadt Linz fördert in ihrem Stadtgebiet Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und zum Zweck der Energieeinsparung im Rahmen der im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel. Grundlage dafür sind die „Allgemeinen Förderungsrichtlinien der Stadt Linz“ in Verbindung mit dieser speziellen Richtlinie.

 

Fördergegenstand

Die Stadt Linz fördert unter Berücksichtigung baurechtlicher Bestimmungen (wie Oö. Bautechnikverordnung) innerhalb des Stadtgebietes den Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung.

 

Zielgruppe

Privatpersonen

 

Förderstelle

Stadt Linz Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt

Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus
4041 Linz
Telefon: 0732 / 7070-3972
Email: wilfried.hager@mag.linz.at

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Fördergegenstand

Gefördert werden Maßnahmen zur Umstellung auf LED-Systeme bei Straßen- und Außenbeleuchtung, bei Flutlicht-
anlagen im Außenbereich sowie Innenbeleuchtungsanlagen ab 20 kW Anschlusswert. Einreichen können alle öster-
reichischen Gemeinden. Die Förderung beträgt bis zu 18 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten.

  • Beleuchtungsoptimierungen von Straßen- und Außenbeleuchtungsanlagen
  • Beleuchtungsoptimierungen von Sportstätten (Flutlichtanlagen) im Außenbereich
  • Beleuchtungsoptimierungen von Innenbeleuchtungsanlagen ab 20 kW Anschlussleistung

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • LED-Leuchten
  • Steuerungselektronik
  • Montageleistungen

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt. Informationen zu Förderungen von LED Umrüstungen im Innenbereich < 20 kW Anschlusswert finden Sie unter: www.umweltfoerderung.at/led

Zielgruppe

Östereichische Gemeinden

Förderstelle

KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH

Serviceteam LED-Umstellung für Straßen- und Außenbeleuchtung,
Sportstätten und Innenbeleuchtung ab 20 kW
T: 01/31 6 31-723
F: 01/31 6 31-104 
umwelt(at)kommunalkredit.at 

 

Die Stadt Wien fördert Initiativen zur Reduktion des Energieverbrauchs privater Mobilität durch Schaffung neuer Sharing-Angebote in größeren Wohnanlagen, im Neubau und insbesondere auch im Bestand.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Sharing-Angebote, die mindestens ein Elektroauto beinhalten. Darüber hinaus werden aber auch zusätzliche Sharing-Angebote wie 2-rädrige Fahrzeuge (Fahrräder, elektrische Fahrräder, elektrische Roller und Mopeds, Lastenfahrräder, elektrische Lastenfahrräder, Elektrolastenanhänger) gefördert.

  • Immaterielle Leistungen:
    • Detailplanung und Vorbereitung des Projekts, inklusive Einbeziehung der Bewohnerinnen und Bewohner zur Feststellung des spezifischen Bedarfs
    • Bewusstseinsbildende Maßnahmen zur Bewerbung des Projekts in der Wohnanlage
    • Aufbau des Monitorings und die regelmäßige Datenerfassung und -auswertung
    • Betreuung des Angebots während des Testbetriebs
    • Ausarbeitung eines nachhaltigen Betriebsmodells ("nach Förderung")
    • Evaluierung der erzielten Wirkungen
  • Materielle Leistungen:
    • Allfällig erforderliche Bauarbeiten zur Errichtung des neuen Sharing-Angebots
    • E-Ladeinfrastruktur mit Ausnahme der Wallbox (beispielsweise Stemmarbeiten oder Verlegung elektrischer Leitungen)
    • Anschaffung beziehungsweise das Leasing von Fahrzeugen aller Art, sofern dafür keine Bundesmittel in Anspruch genommen werden können
    • Sharing-Hardware samt Einbau
    • Anschaffung beziehungsweise Verwendung einer Buchungsplattform
    • Anmietung von Parkflächen

 

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind juristische Personen, alleine oder als Konsortium. Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt.

Förderstelle

Energy Center, UIV UIV Urban Innovatiion Vienna GmbH DIin Viktoria Forstinger, BA

Operngasse 17-21
1040 Wien
Telefon: +43 1 4000-84288
Email: foerderung@urbaninnovation.at

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Gefördert werden Biomasse-Nahwärmeanlagen (Kessel, Netz), die Neuerrichtung und Erweiterung von Wärmeverteilnetzen, die Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeversorgungen, die Optimierung von Nahwärmeanlagen (Primärseite), die hydraulische Optimierung von AbnehmerInnen (Sekundärseite), Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen sowie Geothermieanlagen in Gebieten, die nicht durch ein bestehendes Nahwärmenetz auf Basis von Abwärme, Geothermie oder Biomasse versorgt werden können. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

 

Fördergegenstand

 Gefördert werden:

  • Biomasse-Nahwärmeanlagen
  • Neubau, Ausbau und Verdichtung von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme
  • Optimierung von Nahwärmeanlagen
  • Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeanlagen
  • Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen
  • Geothermische Nahwärmeanlagen 

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Optimierung von Nahwärmeanlagen
Gefördert werden primär- und sekundärseitige Maßnahmen zur Optimierung von Nahwärmeanlagen, mit dem Ziel einer Reduktion des Brennstoffeinsatzes. Investitionen in Brennstofflager sind aus dieser Förderung ausgenommen.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt

 

Zielgruppe

Förderungsmittel für Maßnahmen zur Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Nahwärmeversorgung

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31631-719
Email: umwelt@kommunalkredit.at

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Ökomanagement NÖ ist eine Initiative des Landes NÖ mit dem Ziel ökonomisch verträglichen Klima- und Umweltschutz in Betrieben, Gemeinden, öffentlichen Einrichtungen und nicht gewinnorientierten Organisationen (z.B. Vereinen) zu stärken.

 

Fördergegenstand

Voraussetzung für die Teilnahme ist die Bereitschaft zur Umsetzung von messbaren Maßnahmen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz, welche über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen.
Organisationen, die umwelt- und klimarelevante Maßnahmen umgesetzt haben, werden als Ökomanagement NÖ Pionier, Profi oder Champion ausgezeichnet.

 

Zielgruppe

Betrieben, Gemeinden, öffentlichen Einrichtungen und nicht gewinnorientierten Organisationen (z.B. Vereinen).

 

Förderstelle

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft

Landhausplatz 1, Haus 17
3109 St. Pölten
Telefon: 02742 / 9005 - 14226
Email: post.ru3@noel.gv.at

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Das Ziel der Ökostromförderung ist die Förderung fortschrittlicher Technik zur Stromerzeugung.

 

Fördergegenstand

Private Antragstellerinnen und Antragsteller:  Für Anlagen, deren Leistung 5 kWp übersteigt, werden die über die 5 kWp hinausgehenden kWp vom Land Wien mit dem derzeitigen Wiener Landesförderungssatz von 400 Euro pro kWp bzw. bis zu 40 Prozent der förderungsfähigen Gesamtkosten gefördert.

 

Für betriebliche Anlagen, deren Leistung 5 kWp übersteigt, werden die über die 5 kWp hinausgehenden kWp vom Land Wien mit 400 Euro pro kWp bzw. bis zu 40 Prozent der förderungsfähigen Gesamtkosten gefördert. Für die ersten 5 kWp kann die Bundesförderung beantragt werden.

 

Zielgruppe

Anträge für die Landesförderung können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden. Die Gewährung einer Förderung erfolgt in Form einer schriftlichen Zusicherung (Förderungsvertrag).

 

Förderstelle

Für private Antragstellerinnen und Antragsteller: Kommunalkredit Public Consulting GmbH 9., Türkenstraße 9 Für betriebliche Antragstellerinnen und Antragsteller - ab 5 kWp: Energieplanung (MA 20) 1., Rathausstraße 14-16, 3. Stock



Telefon:
Email:

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Das Ziel der Ökostromförderung ist die Förderung fortschrittlicher Technik zur Stromerzeugung.

 

Fördergegenstand

Zusatzinformationen:

Förderungsrichtlinien 2017 für die Förderung der Erzeugung von Ökostrom und Energieeffizienzprogrammen: 195 KB PDF

Allgemeine und technische Voraussetzungen:
Förderbedingungen für Hybridkollektoren (PVT) in Wien: 299 KB PDF

Auf die Gewährung einer Förderung nach den geltenden Förderungsrichtlinien besteht kein Rechtsanspruch.

Genehmigungsschritte für PV-Anlagen und Hybridkollektoren

 

Zielgruppe

Anträge für die Landesförderung können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.

 

Förderstelle

Energieplanung (MA 20)

Rathausstraße 14-16, 3. Stock
1010 Wien
Telefon: + 43 1 4000-88305, -88306
Email: post@ma20.wien.gv.at

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Ziel der Förderung ist es, Projekte zu unterstützen, die im Sinne des NÖ Klima- und Energieprogramms die drei Säulen der Nachhaltigkeit mit Globalen Aspekten verbindet. Dies soll vorrangig durch ein geändertes Bewusstsein der Niederösterreichischen Bevölkerung und daraus resultierende Verhaltensänderungen erzielt werden. Besonderes Augenmerk wird auf Bewusstseinsbildung und auf Projekte mit auf Nachhaltigkeit ausgerichtetem Inhalt gelegt, die die Ziele der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (EZA) unterstützen. Dies gilt ebenso für Projekte außerhalb der EU, die einen Niederösterreichischen Partner vorweisen. Förderungsfähige Vorhaben: Förderbar sind Vorhaben aus folgenden Themenbereichen der Globalen Aspekte im Klimaschutz:

  • Nachhaltiger Lebensstil
  • Ressourcen- und Naturraumschonung
  • Globale Verantwortung, fairer Handel
  • Einsatz klimaschonender Technologien
  • Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel

 

Fördergegenstand

Ziel der Förderung ist es, Projekte zu unterstützen, die im Sinne des NÖ Klima- und Energieprogramms 2020 zu sehen sind. Projekte, die die drei Säulen der Nachhaltigkeit - Ökologie, Soziales und Wirtschaft - mit Globalen Aspekten verbinden.

Schlussendlich sollen Verhaltensänderungen in der Niederösterreichischen Bevölkerung spürbar werden. Deshalb wird besonderes Augenmerk auf Bewusstseinsbildungsprojekte gelegt. Projekte, die die Nachhaltigkeit zum Inhalt haben und dabei die Ziele der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit  unterstützen, können gefördert werden.

 

Zielgruppe

  • Gemeinnützige Organisationen aus den Bereichen Entwicklungspolitik, Nachhaltigkeit, Klimaschutz bzw. Bildung für Entwicklungspolitik, Nachhaltigkeit und Klimaschutz, die einen Sitz in Niederösterreich haben, oder deren Projekt in Niederösterreich wirkt. 
  • Gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen (gemeinnützliche Vereine, Schulen u.a.) im Sinne des Förderzieles, die ihren Sitz in Niederösterreich haben.

 

Förderstelle

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft

Landhausplatz 1, Haus 16
3109 St. Pölten
Telefon: 02742/9005-14226
Email: post.ru3@noel.gv.at

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Gefördert werden in Oberösterreich Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten in Gemeinden der Radonpotenzialklassen 2 und 3 und bautechnische Sanierungen bei einer Überschreitung der jahresdurchschnittlichen Radonkonzentration im Gebäude von mehr als 1.000 Becquerel pro Kubikmeter.

 

Fördergegenstand

Was wird gefördert?

  • Der Einbau einer Radondrainage gemäß ÖNORM S 5280-2 vom 15.10.2017 bei Bauvorhaben in Gemeinden der Radonpotenzialklassen 2 und 3 (Link siehe am Ende der Seite) mit ständig bewohnten erdberührenden Wohn-, Schlaf- oder Aufenthaltsräumen (Aufenthalt länger als 15 h/Woche)
  • Bautechnische Sanierungen bei einer Überschreitung der jahresdurchschnittlichen Radonkonzentration im Gebäude von mehr als 1.000 Becquerel pro Kubikmeter gemäß ÖNORM S 5280-1.

Antrag: Radon - Neubauvorsorge, Sanierungsmaßnahmen

 

Zielgruppe

Privatpersonen, die eine Radonschutzmaßnahme in ihrem geplanten bzw. bestehenden Wohnhaus (Hauptwohnsitz) mit bis zu drei Wohnungen setzen. Hinweis: Die förderbaren Maßnahmen müssen der privaten Nutzung dienen und die betroffenen Wohnhäuser und Wohnungen müssen ganzjährig bewohnt werden bzw. sein (Hauptwohnsitz). Ferienwohnungen sowie Zweitwohnsitze sind nicht förderbar.

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: 0732 / 77 20-145 43
Email: us3.post@ooe.gv.at

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Förderung von Radverkehrsanlagen in Niederösterreich, welche die Gemeinden in Niederösterreich bei der Errichtung von Radverkehrsanlagen unterstützt.

 

Fördergegenstand

Fördergegenstand Förderschiene A
Gefördert werden Kosten für die Planung und Errichtung von Radschnellwegen bzw. von Maßnahmen des Rad-Basisnetzes sowie Kosten für (Um-)Baumaßnahmen an bereits bestehenden Radverkehrsanlagen, sofern die erstmalige Herstellung der RVS-Konformität sowie die verkehrssichere Befahrbarkeit erzielt wird. 
Geförderte Maßnahmen sind sowohl Radverkehrsanlagen (z.B.: kombinierte Geh- und Radwege, Radwege) als auch Kunstbauten im Zuge von Radwegverbindungen (z.B.: Brücken, Unterführungen).

Fördergegenstand Förderschiene B
Gefördert werden die Kosten für die Planung und Errichtung von Maßnahmen sowie die Kosten für die Ausarbeitung von Maßnahmenkonzepten für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur in den Gemeinden der ländlichen Erschließungsregion. 
Geförderte Maßnahmen sind sowohl Radverkehrsanlagen (z.B.: kombinierte Geh- und Radwege, Radwege) als auch Kunstbauten im Zuge von Radwegverbindungen (z.B.: Brücken, Unterführungen).

 

Zielgruppe

Die Förderungen können von einer oder mehreren NÖ Gemeinden (Zusammenschluss zu einer Arbeitsgemeinschaft) beantragt werden.

 

Förderstelle

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Landesstraßenplanung ST3

Landhausplatz 1, Haus 17
3109 St. Pölten
Telefon: (0)2742/9005-60320
Email: post.st3@noel.gv.at

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Im Rahmen des neuen Förderungsbereiches „Raus aus Öl und Gas“ – erneuerbare Prozessenergie für Betriebe soll ein Anreiz für Betriebe geschaffen werden, bestehende fossile Produktionsanlagen oder -prozesse auf erneuerbare Energieträger umzurüsten.

Die Förderung beträgt 45 % der Investitionsmehrkosten und kann für Klein- und Kleinstunternehmen um 20 %, sowie für mittlere Unternehmen um 10 % erhöht werden. Die Anwendung dieser Zuschläge ist für Förderungsanträge, die bis zum 30.09.2023 einlangen, möglich.

Zur Förderungsaktion Raus aus Öl und Gas – erneuerbare Prozessenergie für Betriebe.

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
T +43 1 /31 6 31-DW | F: DW 104, Serviceteam “Raus aus Öl und Gas“ - erneuerbare Prozessenergie für Betriebe: DW 723
umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at

Förderbar ist die thermische Sanierung der Gebäudehülle, die zu einer erheblichen Verringerung des Heizwärmebedarfs führt. Grundsätzlich muss eine Verringerung der Wärmeverluste aller wärmeabgebenden Bauteile (Gebäudehülle) angestrebt werden. Das sind z. B.: Wärmedämmung von Außenwänden, Feuermauern, obersten Geschossdecken, Dächern, Kellerdecken oder die Erneuerung von Fenstern und Türen. Zusätzlich zur thermischen Verbesserung können besonders effiziente und umweltfreundliche haustechnische Anlagen mitgefördert werden.

 

Fördergegenstand

Föderbar ist die thermische Sanierung der Gebäudehülle, die zu einer erheblichen Verringerung des Heizwärmebedarfs führt. Grundsätzlich ist eine Verringerung der Wärmeverluste aller wärmeabgebenden Bauteile (Gebäudehülle) anzustreben. Das sind zum Beispiel: Wärmedämmung von Außenwänden, Feuermauern, oberste Geschoßdecken, Dächern, Kellerdecken oder die Erneuerung von Fenstern und Türen. Zusätzlich zur thermischen Verbesserung können besonders effiziente und umweltfreundliche haustechnische Anlagen mitgefördert werden.

 

Zielgruppe

EigentümerInnen von Eigenheimen, InhaberInnen von Kleingartenwohnhäusern

 

Förderstelle

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) sowie Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser (MA 25)

Muthgasse 62, 1. Stock, Zimmer C1.09
1190 Wien
Telefon: 01 / 4000-74860 bzw. -74870
Email: wv@ma50.wien.gv.at

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Förderbar ist die thermische Sanierung der Gebäudehülle, die zu einer erheblichen Verringerung des Heizwärmebedarfs führt. Grundsätzlich muss eine Verringerung der Wärmeverluste aller wärmeabgebenden Bauteile (Gebäudehülle) angestrebt werden. Das sind z. B.: Wärmedämmung von Außenwänden, Feuermauern, obersten Geschossdecken, Dächern, Kellerdecken oder die Erneuerung von Fenstern und Türen. Zusätzlich zur thermischen Verbesserung können besonders effiziente und umweltfreundliche haustechnische Anlagen mitgefördert werden.

 

Fördergegenstand

Förderbar ist die thermische Sanierung der Gebäudehülle, die zu einer erheblichen Verringerung des Heizwärmebedarfs führt. Grundsätzlich muss eine Verringerung der Wärmeverluste aller wärmeabgebenden Bauteile (Gebäudehülle) angestrebt werden. Das sind z. B.: Wärmedämmung von Außenwänden, Feuermauern, obersten Geschossdecken, Dächern, Kellerdecken oder die Erneuerung von Fenstern und Türen.

Zusätzlich zur thermischen Verbesserung können besonders effiziente und umweltfreundliche haustechnische Anlagen mitgefördert werden.

 

Zielgruppe

EigentümerInnen von Eigenheimen und InhaberInnen von Kleingartenwohnhäusern. Für Mehrfamilienhäuser (mehr als zwei Wohnungseinheiten) ist der wohnfonds_wien Einreichstelle und Anlaufstelle im Förderungsverfahren.

 

Förderstelle

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) 6. Stock im Infopoint

Maria-Restituta-Platz 1,
1200 Wien
Telefon: +43 1 4000-74860
Email: wv@ma50.wien.gv.at

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Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden die älter als 20 Jahre sind und überwiegend zur Unterbringung einkommensschwacher oder schutzbedürftiger Personen dienen. Ebenso wird die Installation einer klimafreundlichen Heizung (Anschluss an Nah-/Fernwärme, Holzheizung oder Wärmepumpe) gemeinsam mit der thermischen Sanierung oder als Einzelmaßnahme in sanierten Gebäuden gefördert.
Die Förderung beträgt bis zu 100 % der anfallenden Nettokosten.

Für diese Förderung steht ein Budget von insgesamt 45 Mio. Euro zur Verfügung. Die Projekte müssen bis spätestens 30.06.2025 vollständige Endabrechnungsunterlagen vorlegen.

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
T +43 1 /31 6 31-DW | F: DW 104, Serviceteam Pilotphase „Sanierung und Kesseltausch: klimafitte Gebäude für Schutzbedürftige“: DW 712
umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at

Das Land fördert im Bundesland Tirol als Träger von Privatrechten Vorhaben der Wohnhaussanierung nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel und entsprechend der Dringlichkeit der zu fördernden Vorha-ben und Maßnahmen.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Vorhaben der Wohnhaussanierung.

Förderbare Maßnahmen:

Baubewilligung vor mehr als 20 Jahren

Dachsanierung

Einbau einer fehlenden Sanitärausstattung

Baubewilligung vor mehr als 10 Jahren

Fenstertausch, Vollwärmeschutz, Dach- und Deckendämmung, Haustür

Dämmung mit nachwachsenden Rohstoffen

Biomasseanlagen, Wärmepumpen

Komfortlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

Einzelraumlüfter mit Wärmerückgewinnung

Verringerung des Energieverbrauchs und des Schadstoffausstoßes von Heizungen

im Ausnahmefall: Gas-Brennwert-Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen

Erstellung eines Sanierungskonzeptes

Passive Maßnahmen zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung

Feuchtigkeitsschutz

Schallschutzfenster an Landesstraßen

Unabhängig vom Gebäudealter

Solaranlage

Anschluss an Fernwärme; Abwärme

Vereinigung, Vergrößerung , Teilung von Wohnungen und Umgestaltung sonstiger Räume zu Wohnungen

Behinderten- und altengerechte Maßnahmen

 

Zielgruppe

Begünstigt ist eine Person wenn,

  • sie die Absicht hat, ausschließlich die für den Eigenbedarf bestimmte, geförderte Wohnung zur Befriedigung ihres regelmäßigen Wohnbedürfnisses (als Hauptwohnsitz) zu verwenden, und
  • das Wohnhaus (Eigenheim) oder die Wohnung für sie finanzierbar ist.

 

Förderstelle

Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Wohnbauförderung

Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
Telefon: 0512 508 2732
Email: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at

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Förderbar ist die thermische Sanierung der Gebäudehülle, die zu einer erheblichen Verringerung des Heizwärmebedarfs führt. Grundsätzlich muss eine Verringerung der Wärmeverluste aller wärmeabgebenden Bauteile (Gebäudehülle) angestrebt werden. Das sind z. B.: Wärmedämmung von Außenwänden, Feuermauern, obersten Geschossdecken, Dächern, Kellerdecken oder die Erneuerung von Fenstern und Türen. Zusätzlich zur thermischen Verbesserung können besonders effiziente und umweltfreundliche haustechnische Anlagen mitgefördert werden.

 

Fördergegenstand

- Austausch von Gasdurchlauferhitzern ohne Abgasführung
- Behindertengerechter Umbau
- Heizungsanlagen, Fernwärme, Heizungswärmepumpen, Biomasseheizungen
- Innenausbau von Dachgeschossen
- Sanitärinstallationen in Wohnungen
- Schall- und Wärmeschutzfenster
- Sonstige Installationen und Nebenarbeiten
- Umfassende thermisch-energetische Sanierung

 

Zielgruppe

EigentümerInnen von Eigenheimen und InhaberInnen von Kleingartenwohnhäusern.

 

Förderstelle

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) bzw. Technische Stadterneuerung (MA 25)

Maria-Restituta-Platz 1
1200 Wien
Telefon: +43 1 4000-99-74879 bzw. +43 1 4000-74860
Email: wv@ma50.wien.gv.at

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Aufgrund des großen Erfolges in den Vorjahren wird die Förderungsaktion Sanierungsscheck für Private vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) nun für zwei Jahre weitergeführt. Damit werden thermische Gebäudesanierungen unterstützt und ein weiterer wesentlicher Schritt zur Klimaneutralität 2040 Österreichs gesetzt.

Die Antragstellung ist ab 03.01.2023 ausschließlich über die Online-Plattform der KPC möglich. Anträge können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2024 gestellt werden. Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden.

Wer wird gefördert?

Förderungsmittel für den Sanierungsscheck für Private werden ausschließlich für Privatpersonen bereitgestellt. Förderungsanträge können von (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigten oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses eingereicht werden. Sollte ein mehrgeschoßiger Wohnbau (mehr als zwei Wohneinheiten) saniert werden, gelten besondere Förderungskriterien. Diese finden Sie unter www.sanierungssscheck23.at/mgw.

Was wird gefördert?

Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 40 % führen.

Darüber hinaus kann auch ein Antrag für eine Einzelbauteilsanierungen gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass pro Standort in der Förderungsaktion 2023/2024 nur ein Antrag zulässig ist.

Informationen

Genaue Informationen zu den Förderungsbedingungen finden Sie im Informationsblatt. - Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)

 

Aufgrund des großen Erfolges im Vorjahr wird die Förderungsaktion „Sanierungsscheck für Private“ – mehrgeschoßiger Wohnbau vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) nun für zwei Jahre weitergeführt. Damit werden thermische Gebäudesanierungen unterstützt und somit ein weiterer wesentlicher Schritt zur Klimaneutralität 2040 Österreichs gesetzt.

Die Antragstellung ist ab 03.01.2023 ausschließlich über die Online-Plattform der KPC möglich. Anträge können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2024 gestellt werden.

Wer wird gefördert?

Förderungsanträge können von GebäudeeigentümerInnen bzw. deren bevollmächtigter Vertretung (z.B. der Hausverwaltung) im Namen des/der EigentümersIn eines mehrgeschoßigen Wohnbaus mit mindestens drei Wohneinheiten gestellt werden. Private WohnungseigentümerInnen können einen Förderungsantrag für eine Einzelbauteilsanierung Fenster stellen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die thermische Sanierung im privaten Wohnbau für mehrgeschoßige Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig ist die umfassende Sanierung nach klimaaktiv Standard und Einzelbauteilsanierung Fenster.

Darüber hinaus werden auch Dach- und Fassadenbegrünungen bei Gebäuden im Ortskern gefördert. Entweder bei gleichzeitiger umfassender Sanierung nach klimaaktiv Standard oder bei bereits sanierten Bestandsgebäuden, sofern sie die Anforderungen der umfassenden Sanierung klimaaktiv Standard erfüllen.

Weitere Informationen

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt - Kommunal Kredit Public Consulting (KPC)

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt auch im Jahr 2023 einkommensschwache Haushalte bei der Umstellung von fossil betriebenen Raumheizungen auf nachhaltige klimafreundliche Heizungssysteme. Damit wird ein weiterer wesentlicher Schritt zur Klimaneutralität 2040 Österreichs gesetzt.

Die Einreichung für die Förderungsaktion „Sauber Heizen für Alle“ für Private 2023 verläuft in drei Schritten mit Registrierung, Antragstellung und Endabrechnung.

Ab 03.01.2023 ist die Online-Registrierung möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2023 eingebracht werden.

Wer wird gefördert?

Förderungsmittel für „Sauber Heizen für Alle“ für Private werden ausschließlich für Privatpersonen bereitgestellt. Förderungsanträge für eine soziale Zusatzförderung können von GebäudeeigentümerInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses mit Hauptwohnsitz am Projektstandort eingereicht werden.

Als Nachweis für die soziale Bedürftigkeit gelten jedenfalls gültige Bestätigungen über den Bezug einer Sozialhilfe oder das Vorliegen der GIS-Befreiung. Gegebenenfalls können auch andere Leistungen/Befreiungen – wie z.B. die Wohnbeihilfe – als Nachweis gelten.

Was wird gefördert?

Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.

Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.

Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig. Eine umfangreichere Auflistung finden Sie im Informationsblatt. Soweit erforderlich, sind zusätzliche Kriterien der jeweiligen Landesförderungsstelle nachzuweisen.

Ausführliche Informationen

Genaue Informationen zu den Förderungsbedingungen finden Sie im Informationsblatt. Kommunal Kredit Public Consulting

 

 „OÖ Clean Energy Program“ Gemeinden können Vorbildfunktionen für Energieeffizienz und Klimaschutz, zum Beispiel durch direkte Maßnahmen bei ihren eigenen Gebäuden, übernehmen und dadurch das direkte Handeln lokaler Akteure beeinflussen. In vielen Fällen ist die Gemeinde Initiator und Multiplikator, um bestehende Hemmnisse in der Umsetzung von Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen in anderen Sektoren zu reduzieren und abzubauen. Auf Basis dieser Zielsetzung sollen thermische Solaranlagen für Gemeinden forciert werden.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Investitionen zur Errichtung thermischer Solaranlagen zur

  • ausschließlichen Warmwasseraufbereitung
  • kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
  • Bereitstellung von Prozesswärme ab 20 m² Bruttokollektorfläche
  • solaren Trocknung
  • solaren Kälteerzeugung
  • Wärme- und Kälteerzeugung für die Einspeisung in ein Wärme- und/oder Kältenetz

Nicht gefördert werden Investitionen im Zuge eines Neubaus bzw. Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Sanierung, welche über die im Förderprogramm enthaltenen Einzelmaßnahmen hinausgehen.

Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).

 

Zielgruppe

Gemeinden

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

Link zu den Förderdetails

Das Förderprogramm für die erstmalige Installation von privaten Wärmepumpen und Fernwärmeanschlüssen sowie für den Einbau von thermischen Solaranlagen in bzw. auf Bestandswohngebäuden wird mit 1. Jänner 2019 fortgesetzt und endet nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel, spätestens jedoch am 31. Juli 2022; der Bonus für die Tankentsorgung endet mit 31.12.2020 (Einreichdatum).

 

Fördergegenstand

  • Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers gegen eine elektrisch betriebene Heizungs-Wärmepumpe,
  • die entsprechend der VERORDNUNG (EU) Nr. 813/2013 zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumheizgeräten und Kombi­heizgeräten eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ηs) bei mittlerem Klima von mindestens 125 % (55° C) und 150 % (35° C) aufweisen. Die Wärme­pumpen müssen weiters über das nationale Wärmepumpen-Gütesiegel entsprechend dem European Quality Label für Heat Pumps, EHPA, verfügen.
  • Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers durch Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz,
    sofern diese ganz oder teilweise (zumindest 80 %) auf Energie aus erneuerbaren Quellen beruht oder aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Sinne der Richtlinie 2004/8/EG über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt, ABl. Nr. L 52 vom 21.02.2004 S. 50, sowie sonstige Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt, stammt.
  • Errichtung einer thermischen Solaranlage,
    sofern diese nachträglich eingebaut wurde und eine Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle für den Kollektor nach der „Solar Keymark“-Richtlinie vorliegt, oder die Kollektoren das "Austria Solar-Gütesiegel" aufweisen. Die Förderung kann unabhängig des bestehenden Heizsystems beantragt werden.
  • Entsorgung eines ortsfesten Tanks für fossile Brennstoffe,
    in Kombination mit dem Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers gegen eine elektrisch betriebene Heizungs-Wärmepumpe oder Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers durch Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz. Der Bonus dient zur Abdeckung der Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung eines Tanks für fossile Brennstoffe durch ein befugtes Unternehmen.

Nicht gefördert werden: Anlagen in Neubauten, Eigenbauanlagen und Prototypen, Erweiterung von bestehenden thermischen Solaranlagen, gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen.

 

Zielgruppe

Privatpersonen, die eine förderungsfähige Anlage in ihrem bestehenden Wohnhaus (Hauptwohnsitz) mit bis zu drei Wohnungen errichten. Hinweis: Die förderbaren Maßnahmen müssen der privaten Nutzung dienen und die betroffenen Wohnhäuser und Wohnungen müssen ganzjährig bewohnt sein (Hauptwohnsitz). Ferienwohnungen sowie Zweitwohnsitze sind nicht förderbar.

 

Förderstelle

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Direktion Soziales und Gesundheit Abteilung Wohnbauförderung

Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon: 0732 / 77 20-141 44
Email: wo.post@ooe.gv.at

Link zu den Förderdetails

Mit dieser Aktion werden thermische Solaranlagen für Warmwasseraufbereitung und/oder Heizungsunterstützung gefördert.

 

Fördergegenstand

Bei Solaranlagen sind Erweiterungen der Kollektorfläche förderbar. Hinsichtlich der Fördervoraussetzungen wird jedoch die gesamte Anlage betrachtet und nicht nur die Erweiterung.

Gefördert wird:

2.1. Der Einbau von qualitativ hochwertigen thermischen Solaranlagen.

2.2. Erweiterungen der Kollektorfläche sind förderbar. Hinsichtlich der Fördervoraussetzungen wird jedoch die gesamte Anlage betrachtet und nicht nur die Erweiterung.

2.3. Die Anlagen müssen dem Stand der Technik (siehe Punkt 6) entsprechen und von einem befugten Unternehmen fach- und normgerecht installiert werden.

 

Zielgruppe

1.1. Privatpersonen, welche Eigentümer oder Mieter von Bauten im Bundesland Salzburg sind. Der Mieter muss die Zustimmung des Eigentümers nachweisen.

1.2. Unter Bauten werden zu Wohnzwecken genutzte Gebäude verstanden.

1.3. Gemischte Nutzung von Gebäuden: Bei gemischter Nutzung des Gebäudes ist auf das Überwiegen Bedacht zu nehmen. Wird das Gebäude überwiegend zu Wohnzwecken genutzt, kann die Förderung gemäß diesen Richtlinien uneingeschränkt gewährt werden. Wird das Gebäude überwiegend nicht oder gar nicht zu Wohnzwecken genutzt und ist dieser Anteil des Gebäudes im Rahmen einer anderen Förderaktion förderbar, kann die Förderung gemäß diesen Richtlinien nicht gewährt werden. In Zweifelsfällen über die überwiegend gewerbliche Nutzung, kann von der Förderstelle eine Feststellung eines Steuerberaters verlangt werden, die vom Antragsteller vorzulegen ist.

 

Förderstelle

Energie aktiv /Land Salzburg Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie

Fanny-von-Lehnert-Straße 1
5010 Salzburg
Telefon: 0662 8042 3151
Email: foerdermanager@salzburg.gv.at

Link zu den Förderdetails

Die bundesweite Förderungsaktion "raus aus Öl und Gas" bietet seit April 2022 die Möglichkeit, zusätzlich einen Solarbonus zu beantragen.

Voraussetzung dafür ist, dass im Zusammenhang mit dem Kesseltausch eine thermische Solaranlage errichtet wird. Als Solarbonus werden höchstens 1.500 Euro als Förderung bei Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern ausbezahlt.

„OÖ Clean Energy Program“ Mit der Förderung sollen der Absatz von innovativen Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien (Thermische Solaranlagen) im Wärmemarkt gestärkt werden und dadurch sowohl

  • zur Reduktion der CO2-Emissionen, aber auch
  • zur Senkung der Kosten und zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit dieser Technologien beitragen

 

Fördergegenstand

thermische Solaranlagen größer/glich 100 m² zur

  • ausschließlichen Warmwasseraufbereitung
  • kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
  • Bereitstellung von Prozesswärme
  • solaren Trocknung
  • solaren Kälteerzeugung
  • Wärme- und Kälteerzeugung für die Einspeisung in ein Wärme- und/oder Kältenetz

Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können.

Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).

 

Zielgruppe

Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere

  • Unternehmen
  • Vereine
  • konfessionelle Einrichtungen
  • Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.


Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom26. Juni 2014, S. 1) sowie
  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben.

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

Link zu den Förderdetails

„OÖ Clean Energy Program“ Mit der Förderung sollen der Absatz von innovativen Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien (Thermische Solaranlagen) im Wärmemarkt gestärkt werden und dadurch sowohl

  • zur Reduktion der CO2-Emissionen, aber auch
  • zur Senkung der Kosten und zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit dieser Technologien beitragen

 

Fördergegenstand

thermische Solaranlagen bis 100 m2 zur

  • ausschließlichen Warmwasseraufbereitung
  • kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
  • Bereitstellung von Prozesswärme ab 20 m² Bruttokollektorfläche
  • solaren Trocknung
  • solaren Kälteerzeugung
  • Wärme- und Kälteerzeugung für die Einspeisung in ein Wärme- und/oder Kältenetz

Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können.

Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).

 

Zielgruppe

Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere

  • Unternehmen
  • Vereine
  • konfessionelle Einrichtungen
  • Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

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Das Land Steiermark unterstützt die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie am Gesamtenergieeinsatz der Steiermark.

Förderungsfähig sind Investitionen in neue solarthermische Anlagen sowie in neue wasserbasierende Hybridanlagen.

Die Förderung der Erweiterung bestehender Anlagen ist nur im Ausmaß der Erweiterung und - mit Ausnahme von Anlagen gemäß Punkt 7.3 - nur bis zu der mit der Förderungsgrenze limitierten Gesamtgröße möglich.

 

Fördergegenstand

Förderungsfähig sind Investitionen in neue solarthermische Anlagen sowie in neue wasserbasierende Hybridanlagen.

Die Förderung der Erweiterung bestehender Anlagen ist nur im Ausmaß der Erweiterung und - mit Ausnahme von Anlagen gemäß Punkt 7.3 - nur bis zu der mit der Förderungsgrenze limitierten Gesamtgröße möglich.

 

Zielgruppe

Folgende natürliche oder juristische Personen können im Rahmen von Wohnnutzungen Anträge stellen: a) EigentümerInnen, HauptmieterInnen, WohnungseigentumswerberInnen, dinglich Nutzungsberechtigte, bevollmächtigte Hausverwaltungen sowie Bauträger b) BetreiberInnen von Nutzungseinheiten gemäß Punkt 3.2 für die zu diesen Sonderzwecken genutzten Gebäude(teile), sofern sie entweder nicht unternehmerisch tätig sind oder im Fall einer unternehmerischen Tätigkeit eine De-minimis-Förderung möglich ist. Weiters können KleinstunternehmerInnen, sofern eine De-minimis-Förderung möglich ist, eine Förderung beantragen.

 

Förderstelle

Land Steiermark Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik FA Energie und Wohnbau – Sanierung und Ökoförderung

Landhausgasse 7
8010 Graz
Telefon: 0316/877-3955 oder -3413
Email: umweltlandesfonds@stmk.gv.at

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Gefördert werden Maßnahmen in Übereinstimmung mit § 4 der Förderungsrichtlinien 2015 für die Umweltförderung im Inland, die nicht einem anderen definierten Förderungsbereich zugeordnet werden können und signifikante Umwelteffekte aufweisen. Dazu zählen Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von betrieblichem Lärm, zur Reduktion klimarelevanter Gase oder Demonstrationsanlagen zur Erprobung von fortschrittlichen Verfahren oder Systemkomponenten zur Vermeidung oder Verminderung von diversen Umweltbelastungen.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Umweltschutzmaßnahmen die in §4 der Förderungsrichtlinien 2015 für die Umweltförderung im Inland aufgezählt sind und keinem anderen definierten Förderungsbereich zuordenbar sind.

  • Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von betrieblichen Lärmemissionen
  • Maßnahmen zur Verringerung von Umweltbelastungen durch klimarelevante Gase
  • Pilot- oder Demonstrationsanlagen zur Erprobung und Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien in Zusammenhang mit förderungsfähigen Maßnahmen
  • Projekte zur Erprobung der Anwendungstauglichkeit innovativer Systemkomponenten, zum Nachweis der Anwendbarkeit im großtechnischen Maßstab mit Bezug auf förderungsfähige Maßnahmen

 

Zielgruppe

alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Organisationene

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: + 43 (0) 1/31 6 31-723
Email: umwelt@kommunalkredit.at

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Eine Förderung des Landes Wien Gefördert werden stationäre Stromspeicher basierend auf Lithiumtechnologie zur Speicherung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen. Einreichen können natürliche und juristische Personen, die in Wien einen Speicher errichten werden.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden stationäre elektrische Speicherauf Lithiumtechnologie zur Speicherung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen. Förderungsfähige sind:

  • Speicher für Einfamilienhäuser bis zu einer Nennkapazität von 5 kWh
  • Speicher für Mehrfamilienhäuser oder betriebliche Gebäude bis zu einer Nennkapazität von 10 kWh
  • Lastmanagementsysteme

Weiteres siehe Informationsblatt

 

Zielgruppe

natürliche und juristische Personen

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Photovoltaik

Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: Eine Förderung des Landes WienEine Förderung des Landes Wien 01/31 6 31-730
Email:

Link zu den Förderdetails

Die Stadt Linz fördert in Kooperation mit der Linz AG die Untersuchung der Außenhülle von Gebäuden mit einer Wärmebildkamera durch eine dazu befugte Stelle (Außen und Innenthermografie).

 

Fördergegenstand

Die Stadt Linz fördert die Messung der Außenhülle von Gebäuden mithilfe einer Wärmebildkamera, wenn diese Messung zu einer wärmetechnischen Sanierungsmaßnahme geführt hat.

Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema

 

Zielgruppe

Private und Unternehmen

 

Förderstelle

Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt, Abt. Umweltmanagement

Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus
4041 Linz
Telefon: 0732 / 7070
Email: um.ptu@mag.linz.at

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Diese Förderung dient der Reduktion besonders gesundheitsschädlicher Feinstpartikel aus Abgasen von konventionellen Verbrennungsmotoren sowie der Reduktion der CO2-Emissionen im Grazer Stadtgebiet.

 

Fördergegenstand

Das Umweltamt der Stadt Graz gewährt für, überwiegend auf ihrem Stadtgebiet unternehmerisch tätigen Taxiunternehmen, Mietwagen im Taxibetrieb, ErbringerInnen von gewissen Diensten und gewerblichen Carsharing-Anbietern beim Ankauf von Elektro-, "plug-in-hybrid-elektrischen"- Autos, E-Roller und E-Mopeds, Vollhybrid- oder Gasautos eine Förderung für Neufahrzeuge.

 

Zielgruppe

Das Umweltamt der Stadt Graz gewährt für, überwiegend auf ihrem Stadtgebiet unternehmerisch tätigen Taxiunternehmen, Mietwagen im Taxibetrieb, ErbringerInnen von gewissen Diensten und gewerblichen Carsharing-Anbietern beim Ankauf von Elektro-, "plug-in-hybrid-elektrischen"- Autos, E-Roller und E-Mopeds, Vollhybrid- oder Gasautos eine Förderung für Neufahrzeuge Das sind all jene (physischen oder juristischen Personen, Personengesellschaften), welche berechtigt sind, nach den Bestimmungen dieser Förderrichtlinie einen Förderantrag zu stellen. AntragstellerIn und FörderwerberIn sind entweder identisch, oder der/die legitimierte AntragstellerIn ist im Besitz einer entsprechenden Berechtigung (z. B. Vollmacht, Beschluss der EigentümerInnengemeinschaft, etc.).

 

Förderstelle

Stadt Graz A 23 - Umweltamt

Schmiedgasse 26
8011 raz Graz
Telefon: +43 316 872-4302
Email: umweltamt@stadt.graz.at

Link zu den Förderdetails

Förderbar ist die erstmalige Errichtung einer Tiefenbohrung, eines Erdkollektors oder einer Brunnenanlage als Wärmequelle für Wärmepumpen.

 

Fördergegenstand

Entsprechend diesen Richtlinien werden die erstmalige Errichtung einer
Tiefenbohrung, eines Erdkollektors oder einer Brunnenanlage als Wärmequelle für Wärme-pumpen gefördert.

Siehe Richtlinie

 

Zielgruppe

Privatpersonen, welche Eigentümer oder Mieter von Bauten im Bundesland Salzburg sind. Der Mieter muss die Zustimmung des Eigentümers nachweisen.

 

Förderstelle

Land Salzburg Abteilung 4 – Lebensgrundlagen und Energie Referat 4/04 – Energiewirtschaft und –beratung

Fanny-von-Lehnert-Straße 1
5010 Salzburg
Telefon: 0662 8042 3791
Email: foerdermanager@salzburg.gv.at

 „OÖ Clean Energy Program“ Gemeinden können Vorbildfunktionen für Energieeffizienz und Klimaschutz, zum Beispiel durch direkte Maßnahmen bei ihren eigenen Gebäuden, übernehmen und dadurch das direkte Handeln lokaler Akteure beeinflussen. In vielen Fällen ist die Gemeinde Initiator und Multiplikator, um bestehende Hemmnisse in der Umsetzung von Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen in anderen Sektoren zu reduzieren und abzubauen. Auf Basis dieser Zielsetzung soll der Umstieg und Einbau von biogenen Wärmepumpen für Gemeinden forciert werden.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Investitionen zur Errichtung effizienter Wärmepumpen zur Heizwärme-und Warmwasserversorgung.

Hinweis: Luftwärmepumpen werden ausschließlich aus Bundesfördermittel unterstützt!

Nicht gefördert werden Investitionen im Zuge eines Neubaus bzw. Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Sanierung, welche über die im Förderprogramm enthaltenen Einzelmaßnahmen hinausgehen.

Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).

 

Zielgruppe

Gemeinden

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

Link zu den Förderdetails

 „OÖ Clean Energy Program“ Leistungsstarke und effiziente Wärmepumpen sind im Gegensatz zu Wärmepumpen für die Beheizung von Wohngebäuden wenig etabliert und werden kaum eingesetzt. Gegenüber dem Wohnbereich ist die Marktdurchdringung in Industrie und Gewerbe noch geringer. Mit der Förderung soll der Absatz dieser Technologie forciert und intensiviert werden.

 

Fördergegenstand

  • effiziente Wärmepumpen zur Heizwärme- und Warmwasserversorgung größer/gleich 100 kW

Hinweis: Luftwärmepumpen werden ausschließlich aus Bundesfördermittel unterstützt!

Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können.

Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt derOö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail:sport.post@ooe.gv.at).

 

Zielgruppe

Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind: • Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom26. Juni 2014, S. 1) sowie • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben.

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

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 „OÖ Clean Energy Program“ Wärmepumpen sind für die Beheizung von Wohngebäuden bereits etabliert und werden großflächig eingesetzt. Wärmepumpen lassen sich aber auch in Industrie und Gewerbe installieren und anwenden. Gegenüber dem Wohnbereich ist die Marktdurchdringung in diesem Bereich noch geringer.

 

Fördergegenstand

  • effiziente Wärmepumpen zur Heizwärme- und Warmwasserversorgung kleiner 100 kW

Hinweis:Luftwärmepumpen werden ausschließlich aus Bundesfördermittel unterstützt! Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können.

Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt derOö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail:sport.post@ooe.gv.at).

 

Zielgruppe

Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere

  • Unternehmen
  • Vereine
  • konfessionelle Einrichtungen
  • Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

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Gefördert werden Maßnahmen zur Wärmerückgewinnung bei Kälte-und Lüftungsanlagen sowie Umluftsysteme.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen und von Lüftungsanlagen mit einer Wärmetauscher- Leistung bis zu 100 kW und Umluftsysteme bis zu einem Volumenstrom von 50.000 m³/h.

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Wärmetauscher
  • Pufferspeicher
  • Steuerungselektronik
  • Zentrallüftungsgerät mit Wärmetauscher
  • Absauganlage (Zentraleinheit)
  • Luftrückführung
  • Luftfilter (nur bei Umluftsystemen)
  • Weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile 

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

 

Zielgruppe

Förderungsmittel zum Energiesparen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

 

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Energiesparen

Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-714
Email: energiesparen@kommunalkredit.at

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