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Förderwegweiser

Förderungen in Österreich

Die AEA-Förderdatenbank bietet eine Übersicht über derzeit verfügbare Förderungen der Themenbereiche Energie, Mobilität und Forschung in Österreich. Wir sind stets bemüht, die Datenbank aktuell zu halten. Sollten Sie dennoch eine Förderung vermissen oder auf einen nicht funktionierenden oder veralteten Link stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail.

Förderdatenbank der Wirtschaftskammer Österreichs

Für Unternehmen gibt es verschiedenste Förderungen von Bund, Ländern, Gemeinden, EU und Wirtschaftskammern. Je nach Betriebsphase – wie beispielsweise Gründung, Übernahme, Innovation und Forschung oder Unternehmenssanierung - stehen verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung.

Die Förderdatenbank der Wirtschaftskammern Österreichs bietet eine einzigartige Übersicht über die Wirtschaftsförderungen in Österreich. Mit Hilfe von Filtern kann ganz gezielt nach passenden Förderungen gesucht werden.

 

Zielgruppe

 

Förderstelle

Wirtschaftskammer Österreich

Wiedner Hauptstraße 63
1040 Wien
Telefon: +43 5 90 900
Email: office@wko.at

Link zu den Förderdetails

Ergänzende Umweltförderung zu den Ausschreibungen Energieforschungsprogramm, Smart Cities Demo und Vorzeigeregion Energie.

 

Fördergegenstand

Für Demonstrationsanlagen im Anschluss einer Forschungsförderung aus den Ausschreibungen Energieforschung, Smart Cities Demo und Vorzeigeregion Energie des Klima- und Energiefonds.

 

Demonstrationsanlagen“ sind Anlagen mit hohem innovativem Charakter. 
Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie über Standardtechnologien hinausgehen und dienen zur Erprobung beziehungsweise Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien,
fortschrittlicher Verfahren oder innovativer Systemkomponenten. Entscheidend für eine Förderung ist, dass ein Umwelteffekt der Demonstrationsanlage darstellbar ist.

 

Beispiele dafür sind:

  • Demonstrationsanlagen, zur Erprobung und Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien in Zusammenhang mit Energieeffizienzmaßnahmen
  • Projekte zur Erprobung der Anwendungstauglichkeit innovativer Systemkomponenten zum Nachweis der Anwendbarkeit im großtechnischen Maßstab mit Bezug auf Energiegewinnung aus erneuerbaren Energieträgern 

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Informationen für Ihr Projekt im Rahmen der Ausschreibung Energieforschung oder Smart Cities Demo finden Sie hier.

Informationen für Ihr Projekt in der FTI-Initiative Vorzeigeregion Energie finden Sie hier.

 

Zielgruppe

Förderungsmittel für die ergänzende Umweltförderung sind für natürliche und juristische Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten sowie Einrichtungen der öffentlichen Hand, Gebietskörperschaften, Projektkonsortien, Contractoren, Vereine und konfessionelle Einrichtungen bereitgestellt, die eine genehmigte Forschungsförderung im Rahmen der Ausschreibungen Energieforschung, Smart Cities Demo und Vorzeigeregion Energie vorweisen können.

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Ergänzende Umweltförderung

Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-716
Email: umwelt@kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/forschungsprogramme-des-klima-und-energiefonds 

Gefördert wird der Neubau von betrieblich genutzten Gebäuden in energieeffizienter Bauweise, die die Anforderungen der OIB-Richtlinie erheblich unterschreiten.

 

Fördergegenstand

Gefördert wird der Neubau von betrieblich genutzten Gebäuden in energieeffizienter Bauweise, die die Anforderungen der OIB-Richtlinie erheblich unterschreiten. 

Bei Ausführung nach dem klimaaktiv Gold Standard gemäß dem klimaaktiv Kriterienkatalog gibt es einen Förderzuschlag von 5%. Nähere Information finden Sie hier.

 

Zielgruppe

Förderungsmittel für den Neubau in energieeffizienter Bauweise werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

 

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Energieeffizienz

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31631-712
Email: umwelt@kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails

Auf Basis dieser Sonderförderung sollen verstärkt bestehende Gebäude in Ortskernen durch Gemeinden oder Gesellschaften, die mehrheitlich im Eigentum einer Gemeinde stehen, angekauft und mit Wohnbauförderungsmitteln saniert werden. Im Falle einer nachweislichen unwirtschaftlichen Sanierung des Bestandsobjektes kann dieses abgetragen und auf dieser Liegenschaft ein geförderter Neubau (Geschoßbau/Wohnheim, Ersterwerb von Wohnungen, Eigenheime in Gruppe) errichtet werden. Dadurch sollen attraktive Wohnungen in unmittelbarer Nähe zu den Infrastruktureinrichtungen (Geschäfte, Kindergärten, Schulen, usw.) geschaffen werden.

 

Fördergegenstand

Für weitere Informationen wird auf die  Förderungsrichtlinie sowie sämtliche Förderungsinformationen und Formulare im aufklappbaren Menü verwiesen

 

 

Zielgruppe

Gemeinde oder eine Gesellschaft, die mehrheitlich im Eigentum einer Gemeinde steht.

 

Förderstelle

Amt der Landesregierung Steiermark Referat Sanierung und Ökoförderung

Dietrichsteinplatz 15
8011 Graz
Telefon: 0316 / 877 DW 3713 bzw. 3769

Link zu den Förderdetails

Fördergegenstand

Die Stadt Linz fördert in Kooperation mit der Linz AG die Untersuchung der Außenhülle von Gebäuden mit einer Wärmebildkamera (Außen und Innenthermografie), wenn diese Messung zu einer wärmetechnischen Sanierungsmaßnahme geführt hat.

Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema

Für Firmen: PDF-Datei (30 kB) Gebäudethermografie - Förderansuchen für Firmen (neues Fenster)

Für Private: PDF-Datei (30 kB) Gebäudethermografie - Förderansuchen für Private (neues Fenster)

 

Förderstelle

Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt, Abt. Umweltmanagement

Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus
4041 Linz
Telefon: 0732 / 7070
Email: um.ptu@mag.linz.at

Link zu den Förderdetails

Die Stadt Linz fördert unter Berücksichtigung baurechtlicher Bestimmungen (wie Oö. Bauordnung) innerhalb des Stadtgebietes die Errichtung von Solaranlagen, die zur Warmwasserbereitung und/oder als Heizung verwendet werden. Es wird dabei unterschieden zwischen Häusern bis zu 3 Wohnungen und Häusern mit mehr als 3 Wohnungen.

 

Fördergegenstand

Der Einbau einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsergänzung wird in Abhängigkeit von der Leistung der Solaranlage gefördert.

 

Zielgruppe

Private

 

Förderstelle

Umwelt- und Technik-Center

Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus
4041 Linz
Telefon: 0732 / 7070
Email: erika.haidacher@mag.linz.at

Link zu den Förderdetails: http://portal.linz.gv.at/Serviceguide/viewChapter.html?chapterid=121906 

Der Einbau einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsergänzung bei Häusern mit mehr als drei Wohnungen wird in Abhängigkeit von der Leistung der Solaranlage in Kooperation der Linz AG gefördert.

 

Zielgruppe

Private, Unternehmen

 

Fördergegenstand

 Einbau einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsergänzung bei Häusern mit mehr als drei Wohnungen 

Förderstelle

Stadt Linz Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt

Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus
4041 Linz
Telefon: 0732 / 7070-3972
Email: wilfried.hager@mag.linz.at

Link zu den Förderdetails: https://www.linz.at/serviceguide/viewchapter.php?chapter_id=121905 

OÖ Clean Energy Program 

Fördergegenstand

Gefördert werden Maßnahmen in Betrieben, welche die Energieeffizienz von Aufzugsanlagen und deren Komponenten erhöhen.

Zielgruppe

Sämtliche juristische Personen, insbesondere

  • Unternehmen
  • Vereine
  • konfessionelle Einrichtungen
  • Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
E-Mail: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

Link zu den Förderdetails: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/files/publikationen/us_Ooe_Clean_Energy_Program.pdf 

Mit dem geförderten Umweltberatungsprogramm eruieren Spezialistinnen und Spezialisten verschiedene Umweltpotenziale in Unternehmen, Gemeinden und Organisationen – schnell und unbürokratisch. Die Beratung findet vor Ort statt und soll einen Überblick über individuelle Optimierungspotenziale und kosteneffiziente Maßnahmen geben.

Mit diesem Angebot sollen vorhandene Potentiale und Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz, der Anwendung erneuerbarer Energieträger, zum Schutz des Klimas und zur Vermeidung von Abfällen erkannt und aufgezeigt werden.

 

Fördergegenstand

Die Betriebliche Umweltoffensive fördert qualifizierte Beratung zu Umweltthemen für oberösterreichische Unternehmen.

Beratungsschwerpunkte sind:

  • Im Bereich Klimaschutz sind Energie- und Klimacheck aller wichtigen Betriebsbereiche, Ermittlung von Einsparpotential und Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten sowie öffent­lichkeitswirksame Auszeichnung und Präsentation der Betriebe die wesentlichen Eck­punkte.
  • Im Bereich Mobilität soll die Beratung die Betriebe dabei unterstützen, Transportvorgänge im Hinblick auf Emission von Schadstoffen und Treibhausgasen zu optimieren. Dabei können sowohl innerbetriebliche Transporte als auch Güter- oder Personentransporte und die Mobilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrachtet werden.
  • Im Bereich Umwelt-Nachhaltigkeitsmanagement werden die Betriebe bei der Einführung eines Umweltmanagements oder bei der Zusammenführung von Umweltmanagement mit Sicherheits- oder Qualitätsmanagement unterstützt.
  • Im Bereich Umweltzeichen erhalten Betriebe und öffentliche Einrichtungen Beratungs­leistungen, die ihnen bei der Erreichung des Österreichischen Umweltzeichens helfen sollen. Das Österreichische Umweltzeichen ist das offizielle staatliche Qualitätssiegel, welches Betrieben und öffentlichen Einrichtungen für ihr besonderes Engagement in den Bereichen umweltorientiertes Handeln, Gesundheitsförderung, Umweltbildung und Förde­rung eines sozialen Schul- und Arbeitsklimas verliehen wird.
  • Zusätzlich soll 2016 ein Beratungsmodul zur Reduzierung von vermeidbaren Lebens­mittelabfällen in der Gastronomie ausgearbeitet und getestet werden.

 

Zielgruppe

  • Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
  • Vereine, konfessionelle Einrichtungen
  • Gemeinden

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: 0732 / 77 20-136 23
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

Link zu den Förderdetails

„OÖ Clean Energy Program“ Forcierung von Kühl- und Klimatisierungssystemen, die keinen oder sehr wenig Energieaufwand benötigen.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Investitionen zur Klimatisierung von betrieblich genutzten Gebäuden wie

  • Adsorptions- und Absorptionskältemaschinen mit Antriebsenergie aus erneuerbarenEnergieträgern oder aus industrieller Abwärme bzw. Fernwärme
  • Free Cooling-Systeme (z. B. auf Basis von Grund-, Fluss- oder Brunnenwasser).

 

Zielgruppe

Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere

  • Unternehmen
  • Vereine
  • konfessionelle Einrichtungen
  • Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.

Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom 26. Juni 2014, S. 1) sowie
  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben.

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

Link zu den Förderdetails

 „OÖ Clean Energy Program“ Wärmepumpen sind für die Beheizung von Wohngebäuden bereits etabliert und werden großflächig eingesetzt. Wärmepumpen lassen sich aber auch in Industrie und Gewerbe installieren und anwenden. Gegenüber dem Wohnbereich ist die Marktdurchdringung in diesem Bereich noch geringer.

 

Fördergegenstand

  • effiziente Wärmepumpen zur Heizwärme- und Warmwasserversorgung kleiner 100 kW

Hinweis:Luftwärmepumpen werden ausschließlich aus Bundesfördermittel unterstützt! Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können.

Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt derOö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail:sport.post@ooe.gv.at).

 

Zielgruppe

Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere

  • Unternehmen
  • Vereine
  • konfessionelle Einrichtungen
  • Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

Link zu den Förderdetails

 „OÖ Clean Energy Program“ Leistungsstarke und effiziente Wärmepumpen sind im Gegensatz zu Wärmepumpen für die Beheizung von Wohngebäuden wenig etabliert und werden kaum eingesetzt. Gegenüber dem Wohnbereich ist die Marktdurchdringung in Industrie und Gewerbe noch geringer. Mit der Förderung soll der Absatz dieser Technologie forciert und intensiviert werden.

 

Fördergegenstand

  • effiziente Wärmepumpen zur Heizwärme- und Warmwasserversorgung größer/gleich 100 kW

Hinweis: Luftwärmepumpen werden ausschließlich aus Bundesfördermittel unterstützt!

Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können.

Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt derOö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail:sport.post@ooe.gv.at).

 

Zielgruppe

Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind: • Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom26. Juni 2014, S. 1) sowie • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben.

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

Link zu den Förderdetails

Fördergegenstand

  • Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers gegen eine elektrisch betriebene Heizungs-Wärmepumpe
  • Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers durch Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz
  • Errichtung einer thermischen Solaranlage

Zielgruppe

Privatpersonen, die eine förderungsfähige Anlage in ihrem bestehenden Wohnhaus (Hauptwohnsitz) mit bis zu zwei Wohnungen errichten

Förderstelle

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Direktion Soziales und Gesundheit Abteilung Wohnbauförderung

Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon: 0732 / 77 20-141 44
Email: wo.post@ooe.gv.at

Link zu den Förderdetails: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/190718.htm

Gefördert werden in Oberösterreich Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten in Gemeinden der Radonpotenzialklassen 2 und 3 und bautechnische Sanierungen bei einer Überschreitung der jahresdurchschnittlichen Radonkonzentration im Gebäude von mehr als 1.000 Becquerel pro Kubikmeter.

 

Fördergegenstand

Was wird gefördert?

  • Der Einbau einer Radondrainage gemäß ÖNORM S 5280-2 vom 15.10.2017 bei Bauvorhaben in Gemeinden der Radonpotenzialklassen 2 und 3 (Link siehe am Ende der Seite) mit ständig bewohnten erdberührenden Wohn-, Schlaf- oder Aufenthaltsräumen (Aufenthalt länger als 15 h/Woche)
  • Bautechnische Sanierungen bei einer Überschreitung der jahresdurchschnittlichen Radonkonzentration im Gebäude von mehr als 1.000 Becquerel pro Kubikmeter gemäß ÖNORM S 5280-1.

Zielgruppe

Privatpersonen, die eine Radonschutzmaßnahme in ihrem geplanten bzw. bestehenden Wohnhaus (Hauptwohnsitz) mit bis zu drei Wohnungen setzen. Hinweis: Die förderbaren Maßnahmen müssen der privaten Nutzung dienen und die betroffenen Wohnhäuser und Wohnungen müssen ganzjährig bewohnt werden bzw. sein (Hauptwohnsitz). Ferienwohnungen sowie Zweitwohnsitze sind nicht förderbar.

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz

Telefon: 0732 / 77 20-145 43
E-Mail: us3.post@ooe.gv.at

Link zu den Förderdetails: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/22588.htm 

Fördergegenstand

  • Tausch von Fenstern und Wohnungseingangstüren in Miet- und Eigentumswohnungen.

 

Zielgruppe

Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Mieterinnen und Mieter

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Soziales und Gesundheit Abteilung Wohnbauförderung

Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon: 0732 / 77 20-141 44
Email: wo.post@ooe.gv.at

Link zu den Förderdetails: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/236160.htm

 

Die Antragstellung ist ab 03.01.2023 ausschließlich über die Online-Plattform der KPC möglich. Anträge können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2024 gestellt werden. Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden.

Wer wird gefördert?

 Privatpersonen

Was wird gefördert?

Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 40 % führen.

Darüber hinaus kann auch ein Antrag für eine Einzelbauteilsanierungen gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass pro Standort in der Förderungsaktion 2023/2024 nur ein Antrag zulässig ist.

Informationen

Genaue Informationen zu den Förderungsbedingungen finden Sie im Informationsblatt. - Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)

 

Wärme aus erneuerbaren Ressourcen

Fördergegenstand

Gefördert wird die Neuerrichtung von Nahwärmeanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger oder von Abwärme zur Wärmeversorgung Dritter. Insbesondere 

  • die Errichtung von Heizzentralen auf Basis erneuerbarer Energieträger oder von hocheffizienter Abwärme (Wärmepumpe, Biomassekessel / Biomasse-KWK, Solarthermie, industrielle Abwärme, Geothermie) und
  • die Errichtung von Verteilnetzen zur Wärmeversorgung Dritter.

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Wärmepumpen
  • Biomasse-Nahwärmeanlagen
  • Abwärmenutzung
  • Thermische Solaranlagen
  • Weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile

Es können nur Maßnahmen gefördert werden, welche im Rahmen der Umweltförderung im jeweiligen Förderungsschwerpunkt als Einzelmaßnahme gefördert werden. Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.

Zielgruppe

  • Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
  • Vereine
  • Konfessionelle Einrichtungen

 

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Innovative Nahwärmenetze

Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-719
E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/innovative-nahwaermenetze 

Thermische Sanierungen, Optimierung der Wärme- und Kältebereitstellung sowie der Beleuchtung, Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung
Eine Ausschreibung im Rahmen der „Energieeffizienz in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen"

Fördergegenstand

Gefördert werden Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs von Senioren- und Pflegeheimen, welche als
stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege nach landesgesetzlichen Regelungen eingestuft sind. Zu den Maßnahmen
zählen unter anderem die Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden, die Optimierung der Wärme-, Dampf-,
Brauchwasser und- Kälteversorgung sowie weiteren Energieeffizienzmaßnahmen (z.B. Beleuchtung, Lüftungsanlagen,
Lifte, MSR, …). Ebenso wird bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Gebäudesanierung die Installation einer
klimafreundlichen Heizung (Anschluss an Nah-/Fernwärme, Holzheizung, Wärmepumpe, thermische Solaranlage)
gefördert. Die Förderung beträgt bis zu 50 % der förderungsfähigen Kosten.

Zielgruppe

Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie gemeinnützige
Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden, die ein Gebäude, das überwiegend als
stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege nach landesgesetzlichen Regelungen genutzt wird, betreiben bzw.
besitzen.
Von der Förderung ausgenommen sind Einrichtungen ohne überwiegende Wohnnutzung, Sozialberatungsstellen,
Ferienheime, Internate, Tagesbetreuungsstätten.

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam „Energieeffiziente Senioren- und Pflegeheime“

T +43 1 /31 6 31-DW 723 | E umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at

Link zu den Förderdetails

Kesselanlagen und Mikronetze zur zentralen Wärmeerzeugung

 

Fördergegenstand

Gefördert werden:

  • Kesselanlagen ≥ 100 kW Nennwärmeleistung, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden
  • Kesselanlagen ≥ 100 kW Nennwärmeleistung für Zentralheizungen und zur Erzeugung von Prozessenergie
  • Mikronetze zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung in Verbindung mit einer Kesselanlage 

Die Förderung umfasst Investitionen in Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines oder mehrerer betriebseigener Gebäude.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

 

Zielgruppe

Förderungsmittel für Holzheizungen zur Eigenversorgung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und Konfessionsgemeinschaften einreichen.

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Kesseltausch/Neuanschaffung ≥ 100kW bzw. Mikronetz

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31631-714 / 719
Email: umwelt@kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails

Die Förderung wird pauschal in Abhängigkeit von der vertraglichen Anschlussleistung Ihres beantragten Fernwärmeanschlusses ermittelt. Für die erstem 500 kW gilt dabei eine Förderungspauschale von 60 Euro pro kW. Für jedes weitere kW gilt eine Förderung von 40 Euro.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden alle Anlagenteile innerhalb der Grundstücksgrenze und im Eigentum des Förderwerbers für einen Anschluss mit einer Leistung ≥ 100 kW an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmesystem.

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Übergabestation
  • Einbindung ins Heizungssystem
  • Rohrleitungen, Pumpen, Ventile
  • Speicher, Boiler
  • Grabungsarbeiten 

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

Zielgruppe

Förderungsmittel für den Anschluss an die Fernwärme werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und Konfessionsgemeinschaften einreichen.

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting

Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: +01/31631- 723
E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/gemeinden/fernwaermeanschluss-100-kw-1 

Fördergegenstand

Raus aus Öl und Gas

 

Zielgruppe

  • (Mit-)Eigentümerinnen/(Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieterinnen/Mieter eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses
  • Gebäudeeigentümerinnen/Gebäudeeigentümer bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. die Hausverwaltung) im Namen der Eigentümerin/des Eigentümers eines mehrgeschoßigen Wohnbaus oder einer Reihenhausanlage mit mindestens drei Wohneinheiten/Reihenhäusern
  • Im Fall einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems können auch Mieterinnen/Mieter und Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer einzelner Wohnungen eine Förderung beantragen, sofern sie die Kosten der Umstellung tragen.

 

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam

T +43 1 /31 6 31-DW 712 | E-Mail:  umwelt@kommunalkredit.at
Web: www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at 

Der Klima- und Energiefonds unterstützt im Rahmen des Förder- und Begleitprogramms "Geschoßwohnbauten im dekarbonisierten Energiesystem. Optimierte Nutzung erneuerbarer Energie mittels Speicher mit Flexibilitätsoption“ die Anwendung der thermischen Speicherkapazität von Bauteilen zur Maximierung des Einsatzes von erneuerbaren Energien für die thermische Konditionierung von Gebäuden. Das Programm versteht sich als Impulsgeber für die innovative Planung von Thermischer Bauteilaktivierung (TBA), indem vom Klima- und Energiefonds gezielt Planungsleistungen für gesamte Wärmeversorgungskonzepte mit TBA als Wärmespeicher beauftragt werden.

 

Fördergegenstand

Das Begleitprogramm zielt in erster Linie auf Wohnungs-Neubauten mit mindestens 5 Wohneinheiten, aber auch innovative Sanierungen von Geschoßwohnbauten sind grundsätzlich möglich.

Gegenstand der Beauftragung ist eine Planungsleistung für die Entwicklung von Gesamtlösungen für die thermische Konditionierung (Sommer und Winter) von Geschosswohnbauten mit optimierter Nutzung erneuerbarer Energie basierend auf der Nutzung der Flexibilitätsoption einer „Thermischen Bauteilaktivierung“ als Wärmespeicher.

Detaillierte Informationen zur Beauftragung finden Sie im Leitfaden.

 

Zielgruppe

Beauftragungen können an Bauträger vergeben werden. Sitz des Auftragnehmers und Ort des Projektes liegen in Österreich. Einreichberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die geförderte und/oder freifinanzierte Projekte mit überwiegender Wohnnutzung errichten. Falls in speziellen Fällen kein Bauträger vorhanden ist, können sich auch allgemein Bauberechtigte um eine Beauftragung bewerben (Bauherrn bzw. Bauherrenmodelle, im Falle einer Sanierung mit TBA z.B. Wohnungseigentümergemeinschaften).

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Bauteilaktivierung

Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-712
Email: umwelt@kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/bauteilaktivierung.html 

Wer wird gefördert?

Gebäudeeigentümer:innen eines mehrgeschoßigen Wohnbauses oder einer Reihenhausanlage mit mindestens drei Wohneinheiten oder Reihenhäusern. Im Falle einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems können auch MieterInnen und WohnungseigentümerInnen einzelner Wohnungen eine Förderung beantragen, sofern sie die Kosten der Umstellung tragen.

Was wird gefördert?

Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle oder Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein klimafreundliches Heizungssystem

Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah- oder Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.

Informationen zur Förderung

Im Informationsblatt und in den „häufig gestellten Fragen – FAQ“

Bitte beachten Sie die spezifischen Förderungsbedingungen der jeweiligen Technologie: Übersicht förderungsfähige Heizungssysteme

Wird neben dem Heizungstausch auch eine thermische Gebäudesanierung durchgeführt, so kann hierfür ein separater Antrag im Rahmen des „Sanierungsscheck im mehrgeschoßigen Wohnbau“ gestellt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.sanierungsscheck23.at/mgw.

Webseite der Kommunal Kredit Public Consulting: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/sanierungsscheck-mehrgeschossiger-wohnbau-2023/2024 

Der Klima- und Energiefonds fördert die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen mit und ohne Stromspeicher von Privatpersonen.

Zielgruppe:

Privatpersonen, die bei der Antragstellung bei der OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG) aus budgetären Gründen abgelehnt wurden und einer Weiterleitung an die KPC zugestimmt haben.

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam Photovoltaik

Telefon: 01/31 6 31-730

E-mail: pv@kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/photovoltaik-2023/unterkategorie-photovoltaik 

Die bundesweite Förderungsaktion "raus aus Öl und Gas: https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/energie_sparen/1/raus_aus_oel.html" bietet die Möglichkeit, zusätzlich einen Solarbonus zu beantragen.

Voraussetzung dafür ist, dass im Zusammenhang mit dem Kesseltausch eine thermische Solaranlage errichtet wird. Als Solarbonus werden höchstens 1.500 Euro als Förderung bei Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern ausbezahlt.

Fördergegenstand

Folgende Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern werden über das Land Salzburg gefördert:

  • Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Außenwände, oberste Geschoßdecke, Dachschräge, Kellerdecke, Fenster)
  • Errichtung oder Erneuerung von bestimmten Wärmebereitstellungsanlagen (Biomasse, Fernwärme, Wärmepumpe)
  • Thermische oder photovoltaische Solaranlagen
  • Be- und Entlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Dachsanierung
  • alten- und behindertengerechte Ausstattung
  • Erstmaliger Einbau oder Sanierung eines Bades
  • Elektroinstallationen
  • baulicher Feuchtigkeitsschutz
  • Sonstige Sanierungsmaßnahmen

Alternativ kann für Wärmebereitstellungsanlagen und Solaranlagen eine Energieförderung beantragt werden.

 

Zielgruppe

  • Eigentümer des Gebäudes
  • Bauberechtigte
  • Wohnungseigentümer von Reihenhäusern, wenn die übrigen Wohnungseigentümer der Maßnahme zustimmen
  • Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte bei Maßnahmen innerhalb der Wohnung

 

Förderstelle

Amt der Salzburger Landesregierung Abteilung 10 - Wohnungswesen Postfach 527

Fanny von Lehnert - Straße 1
5010 Salzburg
Telefon: 0662 / 8042-3702
Email: wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at

Link zu den Förderdetails: https://www.salzburg.gv.at/bauenwohnen_/Seiten/sanierungsfoerderung.aspx

 

Solaranlagen für Warmwasseraufbereitung und/oder Heizungsunterstützung

 

Fördergegenstand

Einbau von Solaranlagen beziehungsweise Erweiterung der Kollektorfläche

Zielgruppe

Eigentümer:innen oder Mieter:innen von zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden im Bundesland Salzburg. 

 

Förderstelle

Energie-Informationsplattform des Landes Salzburg

Fanny-von-Lehnert-Straße 1
5010 Salzburg
Telefon: 0662 8042 3791
E-Mail: foerdermanager@salzburg.gv.at
Web: https://www.energieaktiv.at/information-und-beratung/beratung/ und https://www.salzburg.gv.at/energie_/Seiten/thermische-solaranlagen.aspx 

 

 

 

 

Link zu den Förderdetails

Errichtung im Eigentum

Fördergegenstand

 Gefördert werden die Errichtung von

  • Einzel- und Doppelhäusern,
  • Bauernhäusern,
  • Austraghäusern,
  • Häusern in der Gruppe und
  • die Schaffung neuen Wohnraums durch Auf-, Zu- oder Einbau

im Bundesland Salzburg.

Zielgruppe

Der Förderwerber ist  zumindest Miteigentümer der bebauten Liegenschaft.

 

Förderstelle

Amt der Salzburger Landesregierung Abteilung 10 - Wohnungswesen Postfach 527

Fanny von Lehnert - Straße 1
5010 Salzburg
Telefon: 0662 / 8042-3702
E-Mail: foerdermanager@salzburg.gv.at

Link zu den Förderdetails: https://www.salzburg.gv.at/bauenwohnen_/Seiten/errichtungsfoerderung-eigentum.aspx 

Fördergegenstand

Neue solarthermische Anlagen beziehungsweise wasserbasierende Hybridanlagen

Zielgruppe

Natürliche oder juristische Personen im Rahmen von Wohnnutzungen:

  • EigentümerInnen, HauptmieterInnen, WohnungseigentumswerberInnen, dinglich Nutzungsberechtigte, bevollmächtigte Hausverwaltungen sowie Bauträger
  • BetreiberInnen von Nutzungseinheiten für zu bestimmten Sonderzwecken genutzte Gebäude(teile

Förderstelle

Land Steiermark Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik FA Energie und Wohnbau – Sanierung und Ökoförderung

Landhausgasse 7
8010 Graz
Telefon: 0316/877-3955 oder -3413
E-Mail: umweltlandesfonds@stmk.gv.at

Link zu den Förderdetails: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12856314/165238253/ 

Das Land fördert im Bundesland Tirol Vorhaben zur Wohnhaussanierung nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel und entsprechend der Dringlichkeit der zu fördernden Vorhaben und Maßnahmen.

Fördergegenstand

Wohnhaussanierung, abhängig vom Jahr der Baubewilligung: https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/sanierung/ 

Zielgruppe

Personen mit der Absicht, die geförderte Wohnung ausschließlich für den Eigenbedarf zur Befriedigung ihrer regelmäßigen Wohnbedürfnisse (als Hauptwohnsitz) zu verwenden

 

Förderstelle

Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Wohnbauförderung

Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
Telefon: 0512 508 2732
E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at

Link zu den Förderdetails (siehe auch Fibeln). https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/service/#c250338 

Fördergegenstand

Solaranlagen für die Warmwasseraufbereitung und zur Unterstützung der Raumheizung.

 

Zielgruppe

Privatpersonen

 

Förderstelle

Land Tirol Abteilung Wohnbauförderung

Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 508 2732
Email: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at

Link zu den Förderdetails: https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/sanierung/solaranlage/

Fördergegenstand

Das Land Wien fördert neu errichtete stationäre Stromspeicher basierend auf Lithium- und Natriumionentechnologie zur Speicherung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen.

Genaue Informationen finden Sie im Informationsblatt.

Zielgruppe

Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Photovoltaik

Türkenstraße 9, 1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-730
Email: wien-pv@kommunalkredit.at

Eigenheime, sowie seitens der EinzeleigentümerInnen eingereichte Reihenhaus-Eigenheime, werden durch Gewährung eines Landesdarlehens gefördert. 

Fördergegenstand

Bei Eigenheimen und Reihenhäusern auf Eigengrund besteht die Förderung in der Gewährung eines Landesdarlehens als Fixbetrag in der Höhe von 365 Euro je Quadratmeter der angemessenen Nutzfläche, wobei die tatsächlich hergestellte Wohnnutzfläche (deren Obergrenze beträgt, wie erwähnt 150 Quadratmeter) die Obergrenze darstellt. Seite 3 Magistratsabteilung 50 - Wohnbauförderung MA 50 - SD NF 7/EH Ausgabe Jänner 2017

Zielgruppe

Natürliche Personen

Förderstelle

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) 1. Stock, Zimmer G 1.03

Muthgasse 62
1190 Wien
Telefon: +43 1 4000-74840
Email: neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at

Link zu den Förderdetails: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/foerderungsantraege/eigenheim.html 

Achtung: Keine Fördermöglichkeit während der Fördercalls des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetztes (EAG)

Im Zeitraum der Fördercalls des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) können für Photovoltaikanlagen ausschließlich EAG-Investitionszuschüsse des Bundes beantragt werden. Sie finden alle Informationen zu dieser Investitionsförderung unter:

https://www.oem-ag.at/de/foerderung/ 
https://www.oem-ag.at/de/foerderung/photovoltaik/eag-investitionszuschuesse/ 

Fördergegenstand

Das Land Wien fördert Photovoltaikanlagen zur umweltschonenden und -freundlichen Stromerzeugung. Gefördert werden neu installierte Photovoltaikanlagen im Netzparallelbetrieb

  • Aufdach-Anlagen
  • gebäudeintegrierte Anlagen
  • freistehende/Freiflächenanlagen, die über ein Bürgerbeteiligungsmodell finanziert werden
  • vertikal montierte PV-Anlagen (Fassade)

mit mindestens 800 Volllaststunden bzw. 500 Volllaststunden für vertikal montierte PV-Anlagen pro Jahr.

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Module inkl. Trägergerüst
  • Verrohrung, Armaturen, Steuer- und Regeleinrichtungen
  • Messeinrichtungen
  • Planungs- und Beratungsleistungen
  • Gutachten inkl. der erforderlichen Vorleistungen und Versuche

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Zielgruppe

Förderungsmittel für die Landesförderung Wien werden für natürliche und juristische Personen, die in Wien eine Anlage errichten werden, bereitgestellt.

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Türkenstraße 9 | 1090 Wien

Serviceteam Photovoltaik

Telefon: 01/31 6 31-730 | pv(at)kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/photovoltaik-wien/unterkategorie-photovoltaik

Gemäß den Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (WWFSG 1989) und der dazu ergangenen Sanierungsverordnung vergibt die Stadt Wien im Rahmen der Wohnungsverbesserung Förderungen für den Einbau von Schall- und Wärmeschutzfenster.

 

Fördergegenstand

Förderbare Sanierungsmaßnahmen:

  • Einbau von Schallschutzfenstern in Wohn- und Schlafräumen an Hauptstraßen A und B
  • Einbau von Wärmeschutzfenstern

Hinweis: Von der Förderung werden nur Holz- oder Metallfenster bzw. Polyvinylchlorid (PVC)-freie Kunststofffenster erfasst. Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt.

 

Zielgruppe

Folgende Personen können eine Förderung erhalten:

  • MieterInnen von Wohnungen
  • EigentümerInnen von Wohnungen

 

Förderstelle

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) 6. Stock Infopoint

Maria-Restituta-Platz 1
1200 Wien
Telefon: +43 1 4000-74860
Email: ien wv@ma50.wien.gv.at

Link zu den Förderdetails: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/wohnungsverbesserung/fenstertausch.html 

Fördergegenstand

Die thermische Sanierung der Gebäudehülle. Ziel ist die erhebliche Verringerung des Heizwärmebedarfs.
Grundsätzlich ist eine Verringerung der Wärmeverluste aller wärmeabgebenden Bauteile (Gebäudehülle) anzustreben. Das sind zum Beispiel: Wärmedämmung von Außenwänden, Feuermauern, oberste Geschoßdecken, Dächern, Kellerdecken oder die Erneuerung von Fenstern und Türen. Zusätzlich zur thermischen Verbesserung können besonders effiziente und umweltfreundliche haustechnische Anlagen mitgefördert werden.

Zielgruppe

EigentümerInnen von Eigenheimen, InhaberInnen von Kleingartenwohnhäusern

Förderstelle

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) sowie Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser (MA 25)

Muthgasse 62, 1. Stock, Zimmer C1.09
1190 Wien
Telefon: 01 / 4000-74860 oder -74870
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at

Link zu den Förderdetails: http://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/wohnungsverbesserung/thewosan.html