Förderungen in Österreich Die AEA-Förderdatenbank bietet eine Übersicht über derzeit verfügbare Förderungen der Themenbereiche Energie, Mobilität und Forschung in Österreich. Wir sind stets bemüht, die Datenbank aktuell zu halten. Sollten Sie dennoch eine Förderung vermissen oder auf einen nicht funktionierenden oder veralteten Link stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail . Bundesländer Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Text-Suche Werber Bitte wählen Sie aus Gemeinden und (Modell-) Regionen (KEM) Privatpersonen Unternehmen Vereine und Verbände Kategorien Bitte wählen Sie aus Alternative Mobilität/-Antriebe Alternativenergie Altlasten/Entsorgung Elektro-Ladeinfrastruktur Elektrofahrzeuge Energiesparen / Energieeffizienz Fahrradförderung Forschung & Konzepte Gebäude / Wohnraum Heizen / Wärmeerzeuger Kühlsysteme / Kälteerzeuger Ökostrom Ressource und NAWAROs Sonstiges Stromerzeuger- und Speicher Verkehr #mission2030 „E-Mobilitätsoffensive“ Aktionspaket 2019 + 2020 des BMK Österreichweit Elektro-Ladeinfrastruktur, Elektrofahrzeuge Zielgruppe Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, Betriebe, Vereine und Gemeinden. Fördergegenstand Weitere Informationen zur Förderungsaktion E-Mobilität für Betriebe 2019-2020 finden Sie hier . Weitere Informationen zur Förderungsaktion E-Mobilität für Private 2019-2020 finden Sie hier . Förderstelle Telefon: Email: Link zu den Förderdetails Abfälle (gefährlich)| Betriebe; Maßnahmen Österreichweit Altlasten/Entsorgung Zielgruppe Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Fördergegenstand Gefördert werden Maßnahmen zur Vermeidung von gefährlichen Abfällen, zur stofflichen Verwertung von gefährlichen Abfällen, zur thermischen Verwertung oder sonstigen Behandlung von gefährlichen Abfällen Förderstelle Kommunalcredit Public Consulting Serviceteam Gefährliche Abfälle Türkenstraße 9 1092 Wien Telefon: 01/31 6 31-719 Email: umwelt(at)kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails Abfallwirtschaftsförderung (NÖ) Niederösterreich Altlasten/Entsorgung Zielgruppe Kommunale Betreiber von ASZ / Wertstoffzentren (Gemeinden und Gemeindeverbände). Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von abfallwirtschaftlichen Maßnahmen im Sinne des § 7 NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992“. Fördergegenstand Gefördert wird folgendes: ASZ-Neubau, ASZ-Umbau, Mobiles ASZ, Grünschnittlagerplätze, CAF (Common Assessment Framework)-Zertifizierung Förderstelle Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St Pölten Telefon: 02742/9005-14226 Email: post.ru3@noel.gv.at Link zu den Förderdetails Abwärmeauskopplung - Auskopplung, Einspeisung und Verteilnetze zur Abwärmenutzung Österreichweit Heizen / Wärmeerzeuger, Energiesparen / Energieeffizienz Zielgruppe Förderungsmittel für Maßnahmen zur Abwärmeauskopplung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen. Fördergegenstand Gefördert werden: Anlagen zur Auskopplung von Abwärme aus industriellen und gewerblichen Prozessen die Einspeisung von Abwärme in bestehende oder neue Nah- und Fernwärmenetze mittels Transportleitung und Verteilzentrale Verteilnetze mit Übergabestationen Wärmepumpen zur zentralen Temperaturanhebung von Abwärme für Heizzwecke Niedertemperatur- bzw. Anergienetze mit verbraucherseitigen Wärmepumpen zur Nutzbarmachung der Abwärme Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile) : Auskoppelungsanlage mit Wärmetauscher Fernwärmeleitungen (Transportleitung) und Verteilzentrale Verteilnetz mit Übergabestationen zentrale und dezentrale Wärmepumpen zur Temperaturanhebung Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt. Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt . Förderstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH Serviceteam Wärmeverteilung und Transport Serviceteam Wärmeauskopplung Türkenstraße 9 1092 Wien Telefon: 01/31631-723 (Wärmeauskopplung); 01/31631-719 (Wärmeverteilung und Transport) Email: umwelt@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails Abwasserentsorgung Österreichweit Altlasten/Entsorgung Zielgruppe Das Angebot im Bereich der Förderung der kommunalen Wasserwirtschaft richtet sich vorrangig an Gemeinden, Verbände, Kommunalunternehmen und Genossenschaften. Darüber hinaus können private und juristische Personen Förderungen für Einzelanlagen bzw. für Hausanschlussleitungen größer 100 Meter erhalten. Fördergegenstand Gefördert werden: die Ersterrichtung von Kanalanschlussleitungen (inkl. der zugehörigen Anlagenteile wie Pumpwerke, etc.) mit einer Länge von mindestens 100 Meter die Sanierung von Kanalanschlussleitungen älter als 40 Jahre mit einer Länge von mindestens 100 Meter Neben der Anlage werden auch Planung und Bauaufsicht als förderungsfähige Kosten anerkannt. Förderstelle KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH Serviceteam Siedlungswasserwirtschaft Türkenstraße 9 1092 Wien Telefon: 01/31 6 31-734 Email: wasser@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails Alternative Energieförderung - Anlagen zur Nutzung NÖ Niederösterreich Gebäude / Wohnraum, Energiesparen / Energieeffizienz, Alternativenergie, Heizen / Wärmeerzeuger Zielgruppe Privatpersonen Fördergegenstand Gefördert werden bei Einbau in Ein- und Zweifamilienhäusern (Eigenheimen) und Gruppenwohnbauten: Thermische Solaranlagen zur Aufbereitung von Warmwasser mit einer Kollektorfläche von mindestens 4 m² und einem Pufferspeicher mit einem Volumen von mindestens 300 l Thermische Solaranlagen zur Aufbereitung von Warmwasser und für die Wohnraumheizung mit einer Kollektorfläche von mindestens 10 m² und einem Pufferspeicher mit einem Volumen von mindestens 500 l. Erdreich-Wasser oder Wasser-Wasser - Wärmepunpen, die in monovalenten Heizungsbetrieb in Kombination mit Niedertemperaturwärmeabgabesystemen (maximale Vorlauftemperatur 35°C) betrieben werden und die eine rechnerisch nachvollziehbare Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 4 aufweisen. Thermische Solaranlagen, die der alleinigen Beheizung von Schwimmbädern dienen, sind von der Förderung ausgenommen. Förderstelle Magistrat St. Pölten Fachbereich Gesundheit, Soziales und Umwelt Umweltschutz Roßmarkt 6, Dachgeschoß 3100 St.Pölten Telefon: 02742-333-3302 Email: umweltschutz@st-poelten.gv.at Link zu den Förderdetails Alternativenergieanlagen und Anlagen zur Einsparung v. Energie Burgenland Energiesparen / Energieeffizienz, Heizen / Wärmeerzeuger, Alternativenergie Zielgruppe In den Genuss von Förderungen können natürliche Personen, dazu gehören auch Eigentümer von Reihenhäusern, im Sinne des § 9 in Verbindung mit § 41 Abs. 2 Bgld. WFG 2005 kommen, sofern die Anlage(n) gemäß Punkt 1.2 überwiegend privat genutzt wird/werden. Fördergegenstand Im Rahmen der Richtlinien können nachfolgende Maßnahmen gefördert werden: Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Energie für die Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser auf Basis erneuerbarer Energie und zur Einsparung von Energie sowie anderen elementaren Ressourcen. Förderstelle Amt der Bgld. Landesregierung Abteilung 3 - Finanzen Hauptreferat Wohnbauförderung Europaplatz 1 7000 Eisenstadt Telefon: 057/600/2801 Email: Link zu den Förderdetails Alternativenergieanlagen, Ein- und Zweifamilienhäuser; Bgld Burgenland Energiesparen / Energieeffizienz, Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger, Stromerzeuger- und Speicher Zielgruppe Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Burgenland. Fördergegenstand Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Energie für die Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser auf Basis erneuerbarer Energie und zur Einsparung von Energie sowie anderen elementaren Ressourcen. Beispiele: Warmwasserwärmepumpen, Thermische Solaranlage für Warmwasserbereitung, Sonstige Anlagen zur Abdeckung des Raumwärmebedarfs auf Basis erneuerbarer Energie, Komfortlüftung (mechanisch kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung), Regen- oder Brunnenwassernutzungsanlagen etc. Weitere Informationen Klicken Sie hier um zum Förderantrag und zur Richtlinie zu gelangen! Förderstelle Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 3 - Finanzen, Hauptreferat Wohnbauförderung Europaplatz 1 7000 Eisenstadt Telefon: + 43(0) 57-600 Email: Link zu den Förderdetails Alternativenergieförderung 2019/2020, KNTN - LANDESBETEILIGUNGEN AN BUNDESFÖRDERUNGEN Kärnten Gebäude / Wohnraum, Energiesparen / Energieeffizienz, Alternativenergie, Heizen / Wärmeerzeuger Zielgruppe Natürliche und juristische Personen. Fördergegenstand Alle notwendigen Landesbeteiligungen an Bundesförderungen oder Förderungen der Europäischen Union in den Bereichen Erneuerbare Energie und Energieeffizienz. Die Gebäude können öffentlich, gewerblich oder durch gemeinnützige Vereine genutzt werden. Förderstelle Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 8 - Umwelt, Wasser und Naturschutz, UA Energie DI Erich Mühlbacher Flatschacher Straße 70 9020 Klagenfurt am Wörthersee Telefon: (+43) 050 536 18211 Email: post.abt8@ktn.gv.at Link zu den Förderdetails Alternativenergieförderung 2019/2020, KNTN.- Fernwärmeanschluss Kärnten Energiesparen / Energieeffizienz, Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger Zielgruppe Natürliche und juristische Personen. Fördergegenstand Förderungsfähige Anlagen(teile) für den erstmaligen Anschluss an eine Fernwärmeanlage Anschlusskostenbeitrag Wärmeübergabestation (falls diese nicht schon beim Fernwärmeversorger gefördertwurde) Umstellung auf Zentralheizung Maßnahmen zur Erhöhung der Temperaturspreizung zwischen Vor- und Rücklauf Hocheffiziente Umwälzpumpen Regelung, Verrohrung Einbindung der Warmwasserbereitung Entsorgung Öl-, Kohle- oder Gaskessel bzw. Öl- oder Gastank weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile Planungs- und Beratungskosten Förderstelle Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 8 - Umwelt, Wasser und Naturschutz, UA Energie DI Erich Mühlbacher Flatschacher Straße 70 9020 Klagenfurt am Wörthersee Telefon: (+43) 050 536 18211 Email: post.abt8@ktn.gv.at Link zu den Förderdetails Alternativenergieförderung 2019/2020, KNTN.- FERNWÄRMEERRICHTUNG Kärnten Heizen / Wärmeerzeuger, Alternativenergie Zielgruppe Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Fördergegenstand Fernwärme ist die Verteilung thermischer Energie in Form von Dampf oder heißem Wasser von einer zentralen Erzeugungsquelle durch ein Netz an mehrere Gebäude oder an Anlagen zur Nutzung als Raum- oder Prozesswärme. Förderstelle Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 8 - Umwelt, Wasser und Naturschutz, UA Energie DI Erich Mühlbacher Flatschacher Straße 70 9020 Klagenfurt am Wörthersee Telefon: (+43) 050 536 18211 Email: post.abt8@ktn.gv.at Link zu den Förderdetails Alternativenergieförderung 2019/2020, KNTN.- Holzheizungsanlagen Kärnten Energiesparen / Energieeffizienz, Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger, Alternativenergie Zielgruppe Natürliche und juristische Personen. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen (auch Privatzimmervermieter), öffentliche Einrichtungen, Landwirte (sofern keine anderen Landesförderungen möglich sind) sowie gemeinnützige Vereine. Fördergegenstand Gefördert werden Zentralheizungskessel für Gebäude, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden Förderungsfähige Anlagen(teile) Nicht förderungsfähige Anlagen(teile) Kesselanlage inklusive Beschickung, und Rauchgasreinigung Wärmespeicher Einbindung ins Heizungssystem Kamin Demontage Altanlage Weitere, für den Betreib relevante Anlagenteile Förderstelle Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 8 - Umwelt, Wasser und Naturschutz, UA Energie DI Erich Mühlbacher Flatschacher Straße 70 9020 Klagenfurt am Wörthersee Telefon: (+43) 050 536 18211 Email: post.abt8@ktn.gv.at Link zu den Förderdetails Alternativenergieförderung 2019/2020, KNTN.- PHOTOVOLTAIK-EIGENVERBRAUCHSANLAGEN Kärnten Gebäude / Wohnraum, Stromerzeuger- und Speicher, Alternativenergie Zielgruppe Diese Richtlinie gilt für: alle Betriebe; sonstige unternehmerisch tätige Organisationen (auch Privatzimmervermieter); öffentliche Einrichtungen; Landwirte (sofern keine anderen Landesförderungen möglich sind); gemeinnützige Vereine. Nicht förderfähig sind: privat genutzte Photovoltaikanlagen Inselanlagen (z. B. Anlagen auf Almhütten); Anlagen mit erhöhtem Einspeisetarif; gebrauchte Module. Fördergegenstand a) Der Ankauf und die Errichtung von neuen Photovoltaikanlagen für den Eigenverbrauch (Netzparallelbetriebsanlagen). b) Erweiterungen von bestehenden Anlagen zur Optimierung des Eigenverbrauchs. Definition Eigenverbrauchsoptimiert Bei Anlagen mit einer Leistung von bis zu 15 kWp wird die maximal förderbare Anlagengröße wie folgt berechnet: Stromverbrauch laut der Stromrechnung des letzten Jahres (falls dieser atypisch ist, dann durchschnittlichen jährlichen Stromverbrauch laut Stromrechnung der letzten drei Jahre) in kWh dividiert durch 3.000 = förderbare Anlagengröße in kWp. Beispiel: 21.000 kWh Jahresstromverbrauch; max. förderbare Anlagengröße bzw. max. förderbare Leistung errechnet sich wie folgt: 21.000 kWh Jahresstromverbrauch dividiert durch 3.000 = max. 7 kWp geförderte Leistung durch dieses Förderprogramm. Wenn der Jahresstromverbrauch (Stromverbrauch laut der Stromrechnung des letzten Jahres; falls dieser atypisch ist, dann durchschnittlicher jährlicher Stromverbrauch laut Stromrechnungen der letzten drei Jahre) größer als 45.000 kWh ist, wird die maximale förderbare Anlagengröße wie folgt berechnet: 15 kWp plus eine Leistung in kWp, die sich wie folgt errechnet: Jahresstromverbrauch minus 45.000 kWh, dieser Wert dividiert durch 5.000. Beispiel: 50.000 kWh Jahresstromverbrauch; max. förderbare Anlagengröße bzw. max. förderbare Leistung errechnet sich wie folgt: 15 plus ((50.000 minus 45.000) dividiert durch 5.000) = 16 kWp geförderte Leistung durch dieses Förderprogramm Förderstelle Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 8 - Umwelt, Wasser und Naturschutz, UA Energie DI Erich Mühlbacher Flatschacher Straße 70 9020 Klagenfurt am Wörthersee Telefon: (+43) 050 536 18211 Email: post.abt8@ktn.gv.at Link zu den Förderdetails Alternativenergieförderung 2019/2020, KNTN.-Thermische Solaranlagen Kärnten Energiesparen / Energieeffizienz, Alternativenergie, Heizen / Wärmeerzeuger Zielgruppe Diese Förderungsrichtlinie gilt für: alle Betriebe; sonstige unternehmerisch tätige Organisationen (auch Privatzimmervermieter); öffentliche Einrichtungen; Landwirte und Private (sofern keine anderen Landesförderungen möglich sind); gemeinnützige Vereine. Nicht förderungswürdig sind: Anträge für den privaten Wohnbereich Unter gesondert definierten Bedingungen können auch Privatpersonen Förderungen für thermische Solaranlagen und PV-Stromspeicher beantragen. Fördergegenstand Gefördert werden thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizung sowie zur betrieblichen Schwimmbaderwärmung und zur Prozesswärmeerzeugung. Förderungsfähige Anlagen(teile) Nicht förderungsfähige Anlagen(teile) Solaranlage (Kollektoren) Wärmespeicher Verrohrung, Pumpengruppe Wärmezähler Weitere, für den Betreib relevante Anlageteile Planungs- und Beratungskosten Förderstelle Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 8 - Umwelt, Wasser und Naturschutz, UA Energie DI Erich Mühlbacher Flatschacher Straße 70 9020 Klagenfurt am Wörthersee Telefon: (+43) 050 536 18211 Email: post.abt8@ktn.gv.at Link zu den Förderdetails Alternativenergieförderung Kärnten 2019/2020 Kärnten Alternativenergie, Energiesparen / Energieeffizienz Zielgruppe Einreichen können alle Betriebe, Landwirte, Privatzimmervermieter, öffentliche Einrichtungen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie gemeinnützige Vereine. Unter gesondert definierten Bedingungen können auch Privatpersonen Förderungen für thermische Solaranlagen und PV-Stromspeicher beantragen. Fördergegenstand Gefördert wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern, Photovoltaikanlagen, Stromspeichern sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Anlagen im Bundesland Kärnten. Einreichen können alle Betriebe, Landwirte, Privatzimmervermieter, öffentliche Einrichtungen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie gemeinnützige Vereine. Unter gesondert definierten Bedingungen können auch Privatpersonen Förderungen für thermische Solaranlagen und PV-Stromspeicher beantragen. Diese Förderungsrichtlinie gilt nicht für Förderungsgegenstände der Kärntner Wohnbauförderung! Ausgenommen von Förderungen sind auch Alternativenergieanlagen für nicht ständig genutzte Wohnobjekte (z. B. für Zweitwohnsitzobjekte, Ferienhäuser oder Almhütten). Förderstelle Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 8 - Umwelt, Energie und Naturschutz, UA Energie Arnulfplatz 1 9021 Klagenfurt / Wörthersee Telefon: 050 536 Email: Link zu den Förderdetails Altlastenforschung - Weiterentwicklung und Optimierung von Sanierungstechnologien Österreichweit Forschung + Konzepte Zielgruppe Die Förderung steht Institutionen und Personen zur Verfügung, die zur Durchführung eines Forschungsvorhabens befugt und befähigt sind. Fördergegenstand Gefördert werden Projekte zur Entwicklung von Sanierungstechnologien und deren Studien. Die Projekte sollten primär den festgelegten Forschungsschwerpunkten (siehe Homepage ) zuordenbar sein. Nähere Informationen Förderstelle Kommunalcredit Public Consulting DI Sebastian Holub Türkenstraße 9 1092 Wien Telefon: 01/31 6 31-225 Email: altlasten@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails Altlastensanierung Österreichweit Altlasten/Entsorgung Zielgruppe • Gemeinde oder Gemeindeverband • Abfallverband • Bundesland • Eigentümer oder Verfügungsberechtigter einer Liegenschaft, auf der sich eine Altlast befindet. • Zur Sanierung oder Sicherung Verpflichtete gemäß Wasserrechtsgesetz, Abfallwirtschaftsgesetz oder Gewerbeordnung. Das Angebot der Förderungen im Bereich der Altlastensanierung richtet sich an Eigentümer oder Verfügungsberechtigte einer Liegenschaft, auf der sich eine Altlast befindet sowie an zur Sanierung einer Altlast Verpflichtete gemäß Wasserrechtsgesetz, Abfallwirtschaftsgesetz oder Gewerbeordnung. Darüber hinaus können - unabhängig von ihrer rechtlichen Beziehung zur Altlast - Gemeinden, Gemeindeverbände, Abfallverbände und Bundesländer stets als Förderungswerber auftreten. Forschungsprojekte können von Institutionen oder Personen, die zur Durchführung des Forschungsvorhabens befähigt sind und über entsprechende Referenzen sowie erfahrenes Personal verfügen, eingereicht werden. Fördergegenstand Gefördert werden alle Maßnahmen, die unmittelbar mit der Sanierung oder Sicherung einer Altlast zusammenhängen: • Vorleistungen: Diese umfassen z.B. projektbezogene Erkundungen und Beprobungen, Variantenuntersuchung, Planung etc. Ergänzende Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung und Prioritätenklassifizierung gemäß §§ 13 und 14 ALSAG sind mit der Umweltbundesamt GmbH abzustimmen. • Herstellungs- und Durchführungsmaßnahmen: Diese umfassen z.B. Errichtung von Anlagen, Aushub von Material oder Behandlung von kontaminiertem Material. • Laufende Sanierungsmaßnahmen („Betriebskosten", z.B. Grundwasserhaltung) für maximal fünf Jahre. Ein Förderungsantrag zur Verlängerung des geförderten Betriebskostenzeitraumes um weitere fünf Jahre ist möglich. Dieser wird als neuer und eigener Antrag behandelt (siehe dazu Checkliste zur Antragstellung). • Ablösen, Entschädigungen und Abgeltungen für Beschränkungen bestehender Nutzungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Altlastensanierung, soweit sich diese Beschränkungen nicht auf die Altlast selbst beziehen. Unbedingt erforderlicher Grunderwerb im Zusammenhang mit der Sanierung einer Altlast. • Wiederherstellungen , z.B. Flurschadenbehebungen, Wiederverfüllungen bis zwei Meter über den höchsten jemals gemessenen Grundwasserstand bzw. maximal bis zum Bescheiderfordernis, Rekultivierungen. • Beweissicherungsmaßnahmen (z.B. Grundwasseruntersuchungen), um den Erfolg der Sanierung zu erheben, auszuwerten und zu dokumentieren. • Maßnahmen zur Errichtung, Erweiterung und Verbesserung von Abfallbehandlungsanlagen , soweit diese zur Sanierung von Altlasten erforderlich sind. • Erforderliche immaterielle Leistungen („Nebenleistungen") wie z.B. Bauaufsicht und chemische Analysen. Wenn auf Grund der Größe und Komplexität des Vorhabens wirtschaftlich und zweckmäßig, auch Projektmanagement oder eine externe begleitende Kontrolle. Nähere Bestimmungen finden Sie unter www.umweltfoerderung.at/altlastensanierung („Wie verläuft der Förderungs-Prozess?" Reiter „Antrag", weitere Informationen zur Antragstellung „Spezielle Förderungsbedingungen"). • Eigenleistungen: Grundsätzlich gelten (materielle und immaterielle) Leistungen des Förderungsnehmers und verbundener Unternehmen mit einem Beherrschungsverhältnis von 100 % als Eigenleistungen. Zur Förderung von Eigenleistungen bestehen spezielle Anforderungen gemäß § 3 Abs. 3 FRL 2016. Eigenleistungen sind bereits mit dem Förderungsantrag entsprechend diesen Anforderungen darzustellen. Nähere Bestimmungen finden Sie unter www.umweltfoerderung.at/altlastensanierung („Wie verläuft der Förderungs-Prozess?" Reiter „Antrag", weitere Informationen zur Antragstellung „Spezielle Förderungsbedingungen"). Zu beachten ist, dass Leistungen, die von „konzernverbundenen" Unternehmen des Förderungsnehmers mit einem Beherrschungsverhältnis von weniger als 100 % erbracht werden können, grundsätzlich dem Bundesvergabegesetz unterliegen, also ein entsprechendes Vergabeverfahren durchzuführen ist. • Der Altlastenbeitrag , wenn dieser betragsmäßig auf den Rechnungen ausgewiesen ist. Nähere Bestimmungen finden Sie unter www.umweltfoerderung.at/altlastensanierung Förderstelle Kommunalcredit Public Consulting DI Moritz Ortmann (Bgld., Kntn., NÖ, OÖ, Slzbg., Vlbg.): DW 430 DI Sebastian Holub (NÖ, OÖ, Stmk., Tirol, Wien): DW 225 Türkenstraße 9 1092 Wien Telefon: 01 31631 - 447 (Bgld, Stmk, Ktn, T) / 430 (NÖ, OÖ, Slbg, W) / 225 (NÖ, OÖ, W) Email: R.Patek@kommunalkredit.at; S.Holub@kommunalkredit.at; M.Ortmann@kommunalkredit.at; Link zu den Förderdetails Anschluss an Fern-/Nahwärme für Gemeinden, OÖ Oberösterreich Heizen / Wärmeerzeuger Zielgruppe Gemeinden Fördergegenstand Förderungsfähig ist der Anschluss an Fern-/Nahwärmeanlagen insbesondere auf Basis erneuerbarer Energieträger. Nicht gefördert werden Investitionen im Zuge eines Neubaus bzw. Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Sanierung, welche über die im Förderprogramm enthaltenen Einzelmaßnahmen hinausgehen. Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at). Förderstelle Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz Kärntnerstraße 10-12 4021 Linz Telefon: (+43 732) 77 20-145 01 Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at Link zu den Förderdetails Anschluss an Fern-/Nahwärme größer/gleich 100 kW Anschlussleistung, OÖ Oberösterreich Heizen / Wärmeerzeuger Zielgruppe Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere Unternehmen Vereine konfessionelle Einrichtungen Organisationen, die unternehmerisch tätig sind. Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind: § Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom 26. Juni 2014, S. 1) sowie § Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben Fördergegenstand Förderungsfähig ist der Anschluss an Fern-/Nahwärmeanlagen, insbesondereauf Basis erneuerbarer Energieträger, mit einer Anschlussleistung von 100 kW oder mehr. Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at). Förderstelle Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz Kärntnerstraße 10-12 4021 Linz Telefon: (+43 732) 77 20-145 01 Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at Link zu den Förderdetails Anschluss an Fern-/Nahwärme kleiner 100 kW Anschlussleistung, OÖ Oberösterreich Heizen / Wärmeerzeuger Zielgruppe Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere Unternehmen Vereine konfessionelle Einrichtungen Organisationen, die unternehmerisch tätig sind. Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind: § Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom 26. Juni 2014, S. 1) sowie § Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben Fördergegenstand Förderungsfähig ist der Anschluss an Fern-/Nahwärmeanlagen, insbesondere auf Basis erneuerbarer Energieträger. Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können. Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at). Förderstelle Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz Kärntnerstraße 10-12 4021 Linz Telefon: (+43 732) 77 20-145 01 Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at Link zu den Förderdetails Anschluss Fernkälte, OÖ Oberösterreich Energiesparen / Energieeffizienz, Sonstiges Zielgruppe Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere Unternehmen Vereine konfessionelle Einrichtungen Organisationen, die unternehmerisch tätig sind. Fördergegenstand Förderungsfähig ist der Anschluss an Fernkälteanlagen, wenn die Versorgung über eineFernrohrleitung zum Verbraucher transportiert wird. Förderstelle Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz Kärntnerstraße 10-12 4021 Linz Telefon: (+43 732) 77 20-145 01 Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at Link zu den Förderdetails Betriebliche Umweltförderung NÖ Niederösterreich Energiesparen / Energieeffizienz, Sonstiges, Alternativenergie Zielgruppe Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. In der Kurzinformation erfahren Sie dazu mehr: Fördergegenstand Gefördert werden Projekte, welche im Einklang mit den Strategien des Landes Niederösterreich zur Entwicklung des Wirtschaftsstandortes stehen, und nicht durch eine Schwerpunktaktion abgedeckt werden. Förderbar sind ausschließlich dem geförderten Projekt zurechenbare Erstinvestitionen, sofern sie aktiviert werden und direkt zu Ausgaben führen. Die Investition muss in dem betreffenden Fördergebiet mindestens fünf Jahre – bei KMU mindestens drei Jahre – nach Abschluss der Investition aufrechterhalten bleiben. Leasingverträge für Betriebsstätten oder Maschinen müssen die Form eines Finanzierungsleasings haben und die Verpflichtung enthalten, dass die FördernehmerInnen den Vermögenswert zum Laufzeitende erwerben. Förderstelle NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds beim Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie Landhausplatz 1, Haus 14 3109 St. Pölten Telefon: 02742/9005 - 16140 Email: post.wst3@noel.gv.at Link zu den Förderdetails Betriebliche Umweltoffensive (BUO), OÖ Oberösterreich Altlasten/Entsorgung, Alternativenergie, Energiesparen / Energieeffizienz, Sonstiges Zielgruppe Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen Vereine, konfessionelle Einrichtungen Gemeinden Fördergegenstand Die Betriebliche Umweltoffensive fördert qualifizierte Beratung zu Umweltthemen für oberösterreichische Unternehmen. eratungsschwerpunkte sind: Im Bereich Klimaschutz sind Energie- und Klima check aller wichtigen Betriebsbereiche, Ermittlung von Einsparpotential und Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten sowie öffentlichkeitswirksame Auszeichnung und Präsentation der Betriebe die wesentlichen Eckpunkte. Im Bereich Mobilität soll die Beratung die Betriebe dabei unterstützen, Transportvorgänge im Hinblick auf Emission von Schadstoffen und Treibhausgasen zu optimieren. Dabei können sowohl innerbetriebliche Transporte als auch Güter- oder Personentransporte und die Mobilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrachtet werden. Im Bereich Umwelt-Nachhaltigkeitsmanagement werden die Betriebe bei der Einführung eines Umweltmanagements oder bei der Zusammenführung von Umweltmanagement mit Sicherheits- oder Qualitätsmanagement unterstützt. Im Bereich Umweltzeichen erhalten Betriebe und öffentliche Einrichtungen Beratungsleistungen, die ihnen bei der Erreichung des Österreichischen Umweltzeichens helfen sollen. Das Österreichische Umweltzeichen ist das offizielle staatliche Qualitätssiegel, welches Betrieben und öffentlichen Einrichtungen für ihr besonderes Engagement in den Bereichen umweltorientiertes Handeln, Gesundheitsförderung, Umweltbildung und Förderung eines sozialen Schul- und Arbeitsklimas verliehen wird. Zusätzlich soll 2016 ein Beratungsmodul zur Reduzierung von vermeidbaren Lebensmittelabfällen in der Gastronomie ausgearbeitet und getestet werden. Förderstelle Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz Kärntnerstraße 10-12 4021 Linz Telefon: 0732 / 77 20-136 23 Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at Link zu den Förderdetails Betriebliches-Energie-Programm (BEP), OÖ Oberösterreich Heizen / Wärmeerzeuger, Alternativenergie, Energiesparen / Energieeffizienz, Gebäude / Wohnraum Zielgruppe Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere Unternehmen Vereine konfessionelle Einrichtungen Organisationen, die unternehmerisch tätig sind. Fördergegenstand Umfassende Informationen entnehmen Sie bitte dem Förderprogramm OÖ Clean Energy Program Förderstelle Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz Kärntnerstraße 10-12 4021 Linz Telefon: (+43 732) 77 20-145 01 Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at Link zu den Förderdetails Biogene Einzelfeuerungsanlagen für Gemeinden, OÖ Oberösterreich Heizen / Wärmeerzeuger Zielgruppe Gemeinden Fördergegenstand Gefördert werden Investitionen zur Errichtung biogener Einzelfeuerungsanlagen (Hackgut- und Pelletsanlagen). Hinweis :Es werden nur automatisch beschickte Biomasseheizkessel gefördert. Nicht gefördert werden Investitionen im Zuge eines Neubaus bzw. Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Sanierung, welche über die im Förderprogramm enthaltenen Einzelmaßnahmen hinausgehen. Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at). Förderstelle Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz Kärntnerstraße 10-12 4021 Linz Telefon: (+43 732) 77 20-145 01 Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at Link zu den Förderdetails Biogene Einzelfeuerungsanlagen kleiner 100 kW Nennwärmeleistung, OÖ Oberösterreich Heizen / Wärmeerzeuger Zielgruppe Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere Unternehmen Vereine konfessionelle Einrichtungen Organisationen, die unternehmerisch tätig sind. Fördergegenstand Gefördert werden Investitionen zur Errichtung von biogenen Einzelfeuerungsanlagen(Hackgut- und Pelletsanlagen) mit einer Nennwärmeleistung weniger als 100 kW. Automatisch beschickte Biomassefeuerungsanlagen (Feuerungsanlage, Beschickung,Rauchgasreinigung) Nebenkosten (z. B. Heizhaus, Spänesilo, Pelletslagertank, Kamin, stationärer Zerspanerbzw. Hacker etc.) gemäß Bundesvorgaben Hinweis: Es werden nur automatisch beschickte Biomasseheizkessel gefördert.Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen,insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werdenkönnen. Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt derOö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail:sport.post@ooe.gv.at). Förderstelle Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz Kärntnerstraße 10-12 4021 Linz Telefon: (+43 732) 77 20-145 01 Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at Link zu den Förderdetails Biomasse Heizanlage, Energieförderung Land Salzburg Salzburg Heizen / Wärmeerzeuger, Alternativenergie Zielgruppe Privatpersonen, welche Eigentümer oder Mieter von Bauten im Bundesland Salzburg sind. Der Mieter muss die Zustimmung des Eigentümers nachweisen. Fördergegenstand Für folgende Biomasse Heizanlagen können Sie einen Antrag auf Förderung stellen: Pelletsheizung Hackgutheizung Scheitholzheizung mit Pufferspeicher Anschluss an erneuerbare Fernwärme inkl. Abwärme Richtlinien dazu erhalten Sie in den Downloads Förderstelle Land Salzburg Abteilung 4 – Lebensgrundlagen und Energie Referat 4/04 – Energiewirtschaft und –beratung Fanny-von-Lehnert-Straße 1 5010 Salzburg Telefon: 0662 8042 3791 oder 0662 8042 3970 Email: foerdermanager@salzburg.gv.at Link zu den Förderdetails Biomasse-Förderung (NÖ) Niederösterreich Heizen / Wärmeerzeuger Zielgruppe Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe bzw. deren Zusammenschlüsse. Fördergegenstand Im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014‐2020 sind in Niederösterreich folgende Biomasse-Anlagen förderbar: Errichtung oder Ausbau kleiner Biomasse-Nahwärmeanlagen. Umrüstung bestehender landwirtschaftlichen Biogasanlagen für landwirtschaftliche Substrate weg von einer Futtermittelkonkurrenz. Kleinanlagen zur Erzeugung flüssiger oder fester Energieträger aus nachwachsenden Rohstoffen (z.B. Pelletier- oder Brikettieranlagen, Pflanzenölpressen). Ausgenommen sind Holz- oder Holznebenprodukte. Aufgrund der verfügbaren Fördermittel wird der Förderschwerpunkt auf Biomasse-Nahwärmeanlagen gelegt. Förderstelle Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten Telefon: 02742 / 9005 - 14226 Email: post.ru3@noel.gv.at Link zu den Förderdetails Biomasse-Heizungen 2018-2019; Scheitholzgebläse- und Kombikessel; Stmk. Steiermark Heizen / Wärmeerzeuger, Alternativenergie, Energiesparen / Energieeffizienz Zielgruppe Die Vergabe von Förderungen für Scheitholzkessel (Holzvergaser) sowie Kombikessel bei Ersterrichtung oder sonstiger Erneuerung oder Umstieg der Heizung bis einschließlich Baujahr 2010 ist bei Wohngebäuden, Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen, öffentlichen Sportanlagen, Vereinen und gemeindeeigenen Gebäude(teilen) und für Kleinstunternehmen möglich. Fördergegenstand Scheitholzgebläsekessel *), Kombikessel *) Bei Scheitholzgebläsekesseln ist ein Pufferspeicher mit einem Mindestvolumen nach ÖNORM EN 303-5, zumindest jedoch 800 l Inhalt zu errichten. Siehe Informationsblatt Förderstelle Land Steiermark Fachabteilung Energie und Wohnbau Kontakt: Fr. Manuela Albertani Landhausgasse 7 8010 Graz Telefon: +43 316/877-4780 Email: umweltlandesfonds@stmk.gv.at; manuela.albertani@stmk.gv.at Link zu den Förderdetails Biomasseeinzelanlagen | Landesförderung OÖ Oberösterreich Heizen / Wärmeerzeuger Zielgruppe Natürliche und juristische Personen einschließlich Wohnbauträger und landwirtschaftliche Betriebe, Gebietskörperschaften sind ausgenommen Fördergegenstand Gefördert wird der Einbau von Hackgutfeuerungs-, Pellets- und Scheitholzanlagen (einschließlich landwirtschaftlicher Kleinpelletieranlagen und solarer Hackguttrocknungssysteme). Entsorgung eines ortsfesten Tanks für fossile Brennstoffe. Einbau von stromerzeugenden Biomasseheizanlagen. Förderstelle Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung Bahnhofplatz 1 4021 Linz Telefon: 0732 / 77 20-115 01 Email: lfw.Post@ooe.gv.at Link zu den Förderdetails Biomasseeinzelanlagen, Landesförderung OÖ Oberösterreich Alternativenergie, Energiesparen / Energieeffizienz, Heizen / Wärmeerzeuger Zielgruppe Natürliche und juristische Personen einschließlich Wohnbauträger und landwirtschaftliche Betriebe. Gebietskörperschaften sind ausgenommen. Fördergegenstand Einbau von Hackgutfeuerungs-, Pellets- und Scheitholzanlagen (einschließlich landwirtschaftlicher Kleinpelletieranlagen und solarer Hackguttrocknungssysteme). Entsorgung eines ortsfesten Tanks für fossile Brennstoffe. Einbau von stromerzeugenden Biomasseheizanlagen. Pellets- und Hackgutfeuerungsanlagen: Förderung Neuanlage/Erneuerung: 1.400,00 Euro Förderung Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf eine Pellets- oder Hackgutheizung: 2.900,00 Euro Scheitholzheizung: Förderung Neuanlage/Erneuerung : 1.200,00 Euro Förderung Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf eine Scheitholzheizung: 1.700,00 Euro Landwirtschaftliche Hackgutfeuerungsanlagen: Förderung Neuanlage/Erneuerung : 2.700,00 Euro Förderung Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf eine landwirtschaftliche Hackgutheizung: 3.200,00 Euro Förderung für solare Hackguttrocknungsanlagen und Kleinpelletieranlagen (mit überbetrieblicher Nutzung): 20 Prozent, max. 2.700,00 Euro INFORMATIONSBLATT: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/doc_agrar/Foerderung_Biomasseheizanlagen.pdf Förderstelle Amt der Oö. Landesregierung Abteilung Land- und Forstwirtschaft Bahnhofplatz 1 4021 Linz Telefon: 0732 77 20-115 01 Email: lfw.Post@ooe.gv.at Link zu den Förderdetails Der Förderpilot - Online-Plattform Österreichweit Sonstiges Zielgruppe Fördergegenstand Förderstelle Die Online-Plattform „Förderpilot“ sowie das Erstberatungsangebot „24h Quick-Check“ wird von der Forschungsförderungsgesellschaft mbH und der Austria Wirtschaftsservice GmbH gemeinsam betrieben. Telefon: Email: Link zu den Förderdetails Dienstfahrräder - Stadt Linz Oberösterreich Alternative Mobilität/-Antriebe Zielgruppe Unternehmen, Institutionen Fördergegenstand Die Stadt Linz unterstützt Betriebe/ Organisationen etc. (Firmenstandort in Linz) beim Ankauf von Dienstfahrrädern bzw. von E-Dienstfahrrädern (in Kooperation mit der Linz AG). Förderstelle Stadt Linz Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt, Abt. Umweltmanagement Hauptstraße 1 - 5 4041 Linz Telefon: +43 732 7070 Email: ptu@mag.linz.at Link zu den Förderdetails E-Fahrräder, E-Transporträder|BETRIEBE 2019/2020 Österreichweit Elektrofahrzeuge, Fahrradförderung Zielgruppe Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen. Fördergegenstand Gefördert wird die Anschaffung von Elektro-Fahrrädern und Elektro-Transporträdern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden, sowie die Anschaffung von Transporträdern. Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden . Förderstelle KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH Serviceteam E-Mobilität Türkenstraße 9 1092 Wien Telefon: 01/31 6 31-747 Email: e-mobilitaet@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails E-Fahrzeug - Förderung des Ankaufes; Stadt Linz Oberösterreich Elektrofahrzeuge Zielgruppe Firmen, Betriebe, Unternehmen Organisationen mit öffentlichem Interesse (z.B. Hauskrankenpflege) Fördergegenstand Die Stadt Linz unterstützt den Kauf oder das Leasing von E-Autos, E-Motorrädern und E-Scootern Förderstelle Stadt Linz Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt, Abt. Umweltmanagement Hauptstraße 1 - 5 4041 Linz Telefon: +43 732 7070 0 Email: info@mag.linz.at Link zu den Förderdetails E-Kraftwagen-Förderung für Gemeinden & Vereine | NÖ Niederösterreich Elektrofahrzeuge Zielgruppe NÖ Gemeinden und Gemeindeverbände· Gemeinnützige Vereine, die ihren Sitz in Niederösterreich haben· konfessionelle Einrichtungen, die ihren Sitz in Niederösterreich haben· Betriebe, die zu mehr als 50 % im Eigentum der Gemeinde stehen sein, die ihren Sitz in Niederösterreich haben Fördergegenstand Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb (BEV Battery-Electric-Vehicle.) Gegenstand der Förderung ist der Ankauf sowie das Leasing von neuen - keine gebrauchten - zweispurigen, für den Straßenverkehr in Österreich zugelassenen Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb (BEV Battery-Electric-Vehicle) der Fahrzeugklassen M1 (Kraftwagen zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern) sowie N1 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2.500 kg). Informationen zur Fahrzeugklasse und Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) findenSie auf dem Zulassungsschein des beantragten Fahrzeuges Förderstelle Amt der NÖ Landesregierung Umwelt- und Energiewirtschaft Landhausplatz 1, Haus 14 3109 St Pölten Telefon: 02742/9005-14790 Email: post.ru3-ek@noel.gv.at Link zu den Förderdetails E-Kraftwagen-Förderung für Unternehmen (NÖ) Niederösterreich Elektrofahrzeuge Zielgruppe Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Fördergegenstand Im Rahmen der Förderaktion werden Investitionen in Fahrzeuge zur Elektromobilität unterstützt (Anschlussförderung an Bundesförderung). Gefördert werden Projekte, welche im Einklang mit den Strategien des Landes Niederösterreich zur Entwicklung des Wirtschaftsstandortes stehen. Informationen zur Bundesförderung Kommunalkredit Public Consulting GmbH: Kommunalkredit - Förderungsaktion Elektro-PKW für Betriebe Informationen zur Förderung von E-Mobilität für Gemeinden, Vereine und Privatpersonen Förderstelle Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie Landhausplatz 1, Haus 14 3109 St. Pölten Telefon: 02742/9005 - 16140 Email: Link zu den Förderdetails E-Ladeinfrastruktur 2019, Landesförderg. Vlbg. Vorarlberg Elektro-Ladeinfrastruktur Zielgruppe Vorarlberger Gemeinden, die einen öffentlich zugänglichen Ladeplatz für E-PKW gemäß EU-Richtlinie 2014/94/EU einrichten. Fördergegenstand Förderbare Maßnahmen sind vorbereitende Arbeiten die für die Installation einer Wallbox oder Ladesäule am Standort notwendig sind. Dazu zählen: Verstärkung der Hausanschlussleitung bauliche Maßnahmen (z.B. Grabungsarbeiten, Mauerdurchbrüche etc.) Elektrikerarbeiten (z.B. Installation von Zähler, FI-Schalter, Adaptierung Verteilerschrank, Verlegung von Kabeltrassen, etc.) Planungsarbeiten im Ausmaß von bis zu 10 % der förderungsfähigen Kosten Förderstelle Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa) Landhaus 6900 Bregenz Telefon: 05574 511 26105 Email: energie@vorarlberg.at Link zu den Förderdetails E-Ladeinfrastruktur Vlbg.- für bestehende Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen 2018 Vorarlberg Elektro-Ladeinfrastruktur Zielgruppe Natürliche und juristische Personen, die Eigentümer von Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen sind sowie Eigentümergemeinschaften. Fördergegenstand Für E-PKW Verstärkung der Hausanschlussleitung Bauliche Maßnahmen (z.B. Grabungsarbeiten, Mauerdurchbrüche, etc.) Elektrikerarbeiten (z.B. Hauptsicherungs- bzw. Hausanschlusskasten, Steigleitungen, Verteilerschrank mit IT und Regelungseinheit, Leerverrohrungen bzw. Kabeltrassen zu den Stell- bzw. Ladeplätzen) Planungsarbeiten im Ausmaß von bis zu 10 % der förderungsfähigen Kosten. Für E-Mopeds, E-Roller und E-Bikes bzw. Pedelecs Leerverrohrungen bzw. Verlegung von Kabeltrassen inkl. allfällig erforderlicher Baumaßnahmen (z.B. Mauerdurchbrüche) und Elektrikerarbeiten im Verteilerschrank. Förderstelle Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa), Römerstraße 15 6901 Bregenz Telefon: 05574/511-26125 Email: energie@vorarlberg.at Link zu den Förderdetails E-Ladeinfrastruktur; Förderaktion; Betriebe 2019-2020 Österreichweit Elektro-Ladeinfrastruktur Zielgruppe Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, sowie Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften. Einreichungen sind in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets bis längstens 31.12.2020 möglich. Fördergegenstand Was wird gefördert? Gefördert wird die Errichtung von E-Ladestellen (Standsäule bzw. Wallbox) , an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist. Eine Erklärung zu den Nachweismöglichkeiten finden Sie im Kasten „ Bestätigung über die Abgabe von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern" auf der nächsten Seite. Jeder geförderte Ladepunkt muss einzeln abgesichert sein. Die Ladestelle muss öffentlich zugänglich sein und einen nicht diskriminierenden Zugang haben. D.h. die Ladestelle muss, an Werktagen während mind. 8 Stunden für die Öffentlichkeit zugänglich sein und das Bezahlen für Nutzung und Strombezug muss ohne Vertrag mit dem Ladestellenbetreiber möglich sein. Die förderungsfähigen Kosten ergeben sich aus den Kosten der förderungsfähigen Maßnahmen sowie Kosten für Planung (bis max. 10% der förderungsfähigen materiellen Gesamtinvestitionskosten) und Montage. Förderungsfähige Maßnahmen sind: die E-Ladestelle selbst, sowie die Elektriker- und Grabungsarbeiten. Eigenleistungen sind nicht förderungsfähig. Nicht gefördert werden: Netzzutritts- und –zugangsgebühren, Kosten für Trafos, neu errichtete Zuleitungen, Reparatur- und Instandhaltungskosten, allfällige Abgaben und Gebühren, Finanzierungskosten, Grundstücks- und Aufschließungskosten sowie Kosten für stromproduzierende Anlagen. Ebenso nicht gefördert werden Ladestationen, für die ein gesetzlicher oder behördlicher Auftrag zur Errichtung besteht. Förderstelle KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH Serviceteam E-Mobilität Türkenstraße 9 1092 Wien Telefon: 01/31 6 31-747 Email: e-mobilitaet@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails E-Ladestation; OÖ-Landesförderg. 2017-2019 Oberösterreich Elektro-Ladeinfrastruktur Zielgruppe Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich, auf deren Adresse ein E ‑ PKW zugelassen ist. Fördergegenstand Gefördert werden der Ankauf und die Installation von stationären E-Ladestationen, die einen zukünftigen smarten Betrieb ermöglichen und fix installiert werden. Dies umfasst: •Normbuchse oder Fixkabel IEC 62196 Typ 2 –Drehstromanschluss •Aufzeichnung der Ladeenergie •Smart-Grid/Smart-Home-Fähigkeit (entsprechende Schnittstellen ermöglichen die Einbindung eines externen Systems; gesteuertes Laden ist möglich: z. B. zeitgesteuert, tarifoptimiert oder gegebenenfalls netzoptimiert) •Induktive Ladeplatte Förderstelle Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz Kärntnerstraße 10-12 4021 Linz Telefon: (+43 732) 77 20-145 01 Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at Link zu den Förderdetails E-Ladestellen – Standsäulen bzw. Wallbox |Betriebe; 2019-2020 "E-Mobilitätsoffensive" Österreichweit Elektro-Ladeinfrastruktur Zielgruppe Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen Fördergegenstand Gefördert wird die Errichtung von E-Ladestellen (Standsäule bzw. Wallbox), an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist. Jeder geförderte Ladepunkt muss einzeln abgesichert sein. Die Ladestelle muss öffentlich zugänglich sein und einen nicht diskriminierenden Zugang haben. D.h. die Ladestelle muss, an Werktagen während mind. 8 Stunden für die Öffentlichkeit zugänglich sein und das Bezahlen für Nutzung und Strombezug muss ohne Vertrag mit dem Ladestellenbetreiber möglich sein. Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt . Förderstelle KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH Serviceteam E-Mobilität: DW 747 Türkenstraße 9 1092 Wien Telefon: 01/31 6 31-747 Email: e-mobilitaet@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails E-Lastenräder | Betriebe; Wien, energieeffiziente Mobilität Wien Elektrofahrzeuge, Alternative Mobilität/-Antriebe Zielgruppe Gefördert werden Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, öffentliche Gebietskörperschaften und Vereine. Sitz oder Niederlassung sowie Wertschöpfung muss in Wien sein. Fördergegenstand Die Stadt Wien fördert die Anschaffung von elektrischen Lastenfahrrädern sowie Elektrolastenanhängern mit mehr als 40 Kilogramm Ladegewicht. Gefördert werden auch Adaptierungen auf spezielle Nutzungsbedürfnisse (Aufbauten, Transportboxen et cetera), der Einbau von Datentrackern sowie zusätzliche Akkus. Förderstelle Energy Center, UIV UIV Urban Innovation Vienna GmbH Operngasse 17 - 21 1040 Wien Telefon: +43 1 4000-84288 Email: foerderung@urbaninnovation.at Link zu den Förderdetails E-Leichtfahrzeuge | Betriebe Förderaktion 2019/2020 Österreichweit Elektrofahrzeuge Zielgruppe Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen. Fördergegenstand Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb in den Fahrzeugklassen: E-Leichtfahrzeuge (Klassen L2e, L5e, L6e und L7e), E-Kleinbusse (Klasse M2) sowie leichte E-Nutzfahrzeuge (Klasse N1 mit mehr als 2,0 Tonnen und kleiner gleich 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht). Informationen zur Fahrzeugklasse finden Sie auf der Zulassungsbescheinigung der beantragten Fahrzeuge. Eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich. Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt . Förderstelle KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH Serviceteam Elektro-PKW Türkenstraße 9 1092 Wien Telefon: 01/31 6 31-747 Email: e-mobilitaet@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails E-Mobilität - Intelligente Ladestation, OÖ Oberösterreich Elektro-Ladeinfrastruktur Zielgruppe Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich, auf deren Adresse ein E-PKW zugelassen ist. Hinweis : Der Hauptwohnsitz, die Installation der Wall-Box und der Zulassungsort des E-PKWs müssen an der selben Adresse sein. Fördergegenstand Gefördert wird der Ankauf und die Installation von stationären E-Ladestationen, die einen zukünftigen smarten Betrieb ermöglichen und fix installiert werden. Dies umfasst: Normbuchse oder Fixkabel IEC 62196Typ 2 – Drehstromanschluss Aufzeichnung der Ladeenergie Smart-Grid/Smart-Home-Fähigkeit (entsprechende Schnittstellen ermöglichen die Einbindung eines externen Systems; gesteuertes Laden ist möglich: z. B. zeitgesteuert, tarifoptimiert oder gegebenenfalls netzoptimiert). Induktive Ladeplatte Nicht gefördert werden : Mobile Ladeeinrichtungen, die an wechselnden Orten an vorhandene Steckdosen angeschlossen werden können, sogenannte „Mobile Charger“!! Förderstelle Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz Kärntnerstraße 10-12 4021 Linz Telefon: (+43 732) 77 20-145 01 Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at Link zu den Förderdetails E-Mobilität | Private, Förderungsaktion 2019-2020 Österreichweit Elektrofahrzeuge, Alternative Mobilität/-Antriebe, Elektro-Ladeinfrastruktur Zielgruppe Förderungsmittel werden für Privatpersonen bereitgestellt. Fördergegenstand Gefördert wird die Anschaffung folgender Elektro-PKW-Typen der Klassen M1 und N1 sowie E-Mopeds, E-Motorräder und (E-)Transporträder: Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb BEV battery electric vehicle Brennstoffzellenfahrzeug FCEV fuel cell electric vehicle Plug-In Hybridfahrzeug PHEV plug-in hybrid electric vehicle Range Extender und Reichweitenverlängerer REEV, REX range extended electric vehicle, range extender E-Mopeds L1e E-Motorräder L3e (E-)Transporträder Förderstelle KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH Serviceteam e-Mobilität für Private Türkenstraße 9 1092 Wien Telefon: 01/31 6 31-733 Email: e-mobilitaet@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails E-Mobilität-Private, Landesförderg. 2019-2020, NÖ Niederösterreich Elektrofahrzeuge Zielgruppe Förderungsmittel werden ausschließlich für Privatpersonen bereitgestellt. Eine überwiegend private Nutzung des geförderten Elektro-Fahrzeuges muss gewährleistet sein. Fördergegenstand Im Rahmen der Beantragung der Bundesförderung „E-Mobilität für Private“ 2019/2020 erhalten Privatpersonen, die ein Elektro-Fahrzeug kaufen und in Niederösterreich anmelden automatisch eine zusätzliche Förderung vom Land Niederösterreich, sofern die hier beschriebenen und festgelegten Förderungskriterien eingehalten werden. Eine zusätzliche Förderung des Landes Niederösterreich wird nur für die Anschaffung reiner Elektro-PKWs (BEV) gewährt. Förderungshöhen: Anschaffung eines Elektro-PKWs – 1.000 Euro Sollte es sich bei Ihrem neu angeschafften Elektro-PKW um ein Leasingfahrzeug handeln, so muss die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits geleistete Depot- bzw. Leasingzahlung mindestens gleich hoch wie die auszuzahlende Förderung (Summe der Bundes- und Landesförderung) sein. Das heißt, die Depot-/Leasingzahlung muss bei Elektro-PKWs mindestens 2.500 Euro netto betragen. Alle weiteren Förderungsbedingungen und Informationen finden Sie auf der Website zur Bundesförderung . Förderstelle KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH Serviceteam e-Mobilität für Private Türkenstraße 9 1092 Wien Telefon: 01/31 6 31-733 Email: e-mobilitaet@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails E-Mobilitätsmanagement (national), E-Flotten/E-Logistik Österreichweit Alternative Mobilität/-Antriebe, Elektrofahrzeuge Zielgruppe Förderungsmittel für Maßnahmen im Bereich E-Mobilitätsmanagement, E-Flotten und E-Logistik werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften einreichen. Fördergegenstand Gefördert werden E-Mobilitätsprojekte wie beispielsweise E-Flotten, E-Busse, E-Logistik und E-Sonderfahrzeuge sowie die Kombination mehrerer E-Mobilitätsmaßnahmen. Förderstelle KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH Serviceteam Verkehr und Mobilität Türkenstraße 9 1092 Wien Telefon: 01/31 6 31-716 Email: umwelt@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails E-Mobilitätsmanagement | Betriebe E-Flotten/E-Logistik; 2019-2020 "E-Mobilitätsoffensive" Österreichweit Elektrofahrzeuge Zielgruppe Den rechtlichen Rahmen der betrieblichen Umweltförderung (Umweltförderung im Inland, UFI) bilden nationale und EU-rechtliche Gesetzesmaterien. Fördergegenstand E-Nutzfahrzeug (Klasse N2): 20.000,- € pro Fahrzeug E-Nutzfahrzeug (Klasse N3): 50.000,- € pro Fahrzeug E-Bus (Klasse M3 bis zu 39 zugelassene Personen inkl. Fahrer): 40.000,- € pro Fahrzeug E-Bus (Klasse M3 mit mehr als 39 und bis zu 120 zugelassene Personen inkl. Fahrer): 60.000,- € pro Fahrzeug E-Bus oder Buszug (Klasse M3 mit mehr als 120 zugelassene Personen inkl. Fahrer): 100.000,- € pro Fahrzeug DC Schnellladestationen für Nutzfahrzeuge ≥150 kW Abgabeleistung, nur in Kombination mit Ankauf von E-Nutzfahrzeug bzw. E-Bus: 20.000,- € pro Ladestelle Wo keine Serienfahrzeuge erhältlich sind, erfolgt die Berechnung der Förderhöhe im Einzelfall Förderstelle KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH Serviceteam Elektro-PKW Türkenstraße 9 1092 Wien Telefon: 01/31 6 31-747 Email: e-mobilitaet@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails E-Mobilität|Betriebe; Förderungsaktion 2019-2020 Österreichweit Zielgruppe Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen. Fördergegenstand Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit Elektro-, Brennstoffzellen- bzw. Plug-In-Hybrid Antrieb sowie Range Extender zur Personenbeförderung (Klasse M1) bzw. zur Güterbeförderung (Klasse N1 und ≤ 2,0 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht). Die vollelektrische Reichweite des PKW muss mindestens 50 km betragen. Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 60.000 Euro nicht überschreiten. Bitte beachten Sie, eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb bzw. Plug-In-Hybrid Antrieb sowie Range Extender ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich. Förderstelle KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH Serviceteam Elektro-PKW Türkenstraße 9 1092 Wien Telefon: 01/31 6 31-747 Email: umwelt(at)kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails E-PKW, Landesförderg. 2019; Vlbg. Elektromobilitätsstrategie 2020 Vorarlberg Elektro-Ladeinfrastruktur, Elektrofahrzeuge Zielgruppe Alle Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften. Fördergegenstand Folgende Maßnahmen werden gefördert: E-Ladeinfrastruktur für bestehende Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen E-Ladeinfrastruktur in Gemeinden E-PKW im öffentlichen Interesse Impulsförderung E-Taxis Im Sinne der Energieautonomie fördert das Land Vorarlberg nur Ladestellen, an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern abgegeben wird und E-Fahrzeuge, die mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Förderstelle Land Vorarlberg Wirtschaftsangelegenheiten Landhaus 6900 Bregenz Telefon: 05574 511 26105 Email: energie@vorarlberg.at Link zu den Förderdetails E-Taxi 2019; Impulsförderung Vlbg. Vorarlberg Elektrofahrzeuge, Elektro-Ladeinfrastruktur Zielgruppe Alle Unternehmen mit Berechtigung zur Ausübung des Taxi-Gewerbes Fördergegenstand Gefördert wird die Anschaffung von neuen Taxifahrzeugen mit reinem Elektroantrieb zur Personenbeförderung (Klasse M1). Förderstelle Amt der Vorarlberger Landesregierung Abt. VIa – Fachbereich Energie und Klimaschutz Römerstraße 15 6900 Bregenz Telefon: 05574 511 26125 Email: Birgit.Schantl@vorarlberg.at Link zu den Förderdetails Eigenheimförderung Kärnten Kärnten Energiesparen / Energieeffizienz, Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger Zielgruppe Natürliche Personen, die begünstigte Personen und Eigentümer (Miteigentümer) der Bauliegenschaft sind. Fördergegenstand Gefördert wird die Errichtung von Eigenheimen Eigenheimen im Gruppenwohnbau Doppelwohnhäusern mit maximal zwei Wohnungen sowie die Errichtung einer Wohnung bzw. von zusätzlichem Wohnraum in (Wohn-)Gebäuden durch Auf-, Zu-, Um- oder Einbau (Die neue/zusätzliche Nutzläche muss dabei überwiegen.) Förderstelle Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 11 - Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau Mießtaler Straße 1 9021 Klagenfurt am Wörthersee Telefon: 050 536-31002/31004 Email: abt11.wohnbau@ktn.gv.at Link zu den Förderdetails Eigenheimförderung Stmk. Steiermark Gebäude / Wohnraum Zielgruppe Liegenschafts- oder Wohnungseigentümer, Bauberechtigter (bzw. nahe Angehörige, wie z.B. Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern usw.) mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung. Fördergegenstand Gefördert wird die Neuerrichtung eines Eigenheimes. Detailinformationen siehe Informationsblatt Förderstelle Amt der Steiermärkischen Landesregierung Dietrichsteinplatz 15 8011 Graz Telefon: 0316 / 877 DW 3713 bzw. 3769 Email: post@stmk.gv.at Link zu den Förderdetails Einzel-Abwasserbeseitigung > 50EW Österreichweit Altlasten/Entsorgung, Sonstiges Zielgruppe Physische oder juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Anlage errichten. Fördergegenstand Gefördert werden: die Ersterrichtung von Einzel-Abwasserreinigungsanlagen (ARA) mit einer Aufbaugröße von mehr als 50 EW für bis zu vier Objekte die Ersterrichtung von Einzel-Abwasserreinigungsanlagen (ARA) für Objekte in Extremlage der Anschluss (Kanalisation und zugehörige Anlagenteile wie Pumpwerke etc.) an ein öffentliches Netz für bis zu vier Objekte > 1km mit mehr als 50 EW Neben der Anlage werden auch Planung und Bauaufsicht als förderungsfähige Kosten anerkannt. Förderstelle KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH Serviceteam Siedlungswasserwirtschaft Türkenstraße 9 1092 Wien Telefon: 01/31 6 31-734 Email: wasser@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails Einzel-Abwasserbeseitigung ≤ 50EW Österreichweit Altlasten/Entsorgung, Sonstiges Zielgruppe physische und juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Kläranlage errichten Fördergegenstand Die Ersterrichtung von Einzel-Abwasserreinigungsanlagen (ARA) für bis zu vier Objekte. Förderstelle KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH Serviceteam Siedlungswasserwirtschaft Türkenstraße 9 1092 Wien Telefon: 01/31 6 31-734 Email: wasser@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails Einzel-Wasserversorgungsanlagen für bis zu vier Objekte Österreichweit Altlasten/Entsorgung, Sonstiges Zielgruppe physische und juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Anlage errichten, Fördergegenstand Gefördert wird die Ersterrichtung von Einzel-Wasserversorgungsanlagen (Wasserfassung, Speicherung, Verteilung, Aufbereitung) für bis zu vier Objekte. Förderstelle KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH Serviceteam Siedlungswasserwirtschaft Türkenstraße 9 1092 Wien Telefon: 01/31 6 31-734 Email: wasser@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails Elektro-Zweiräder | Betriebe 2019-2020; Förderaktion Österreichweit Elektrofahrzeuge Zielgruppe Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen. Fördergegenstand Gefördert wird die Anschaffung von neuen Zweirädern mit reinem Elektroantrieb der Klasse L1e und L3e (E-Mopeds und E-Motorräder). Informationen zur Fahrzeugklasse finden Sie auf der Zulassungsbescheinigung der beantragten Fahrzeuge. Eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb ist nur mehr bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich. Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden . Förderstelle KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH Serviceteam E-Mobilität Türkenstraße 9 1092 Wien Telefon: 01/31 6 31-747 Email: e-mobilitaet@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails Elektro-Zweiräder | Betriebe; 2019-2020 "E-Mobilitätsoffensive" Österreichweit Elektrofahrzeuge Zielgruppe Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen. Fördergegenstand E-Zweirad mit reinem Elektroantrieb Klasse L1e: 700,- € pro Fahrzeug E-Zweirad mit reinem Elektroantrieb Klasse L3e: 1.000,- € pro Fahrzeug Der Anteil der Zweiradimporteure (350,- € pro E-Moped, 500,- € pro E-Motorrad) wird vom Netto-Listenpreis ergänzend zu den in der Praxis üblichen gewährten Rabatten in Abzug gebracht. Elektro-Fahrrad: 200,- € pro Fahrrad Voraussetzung: Ansuchen zur Förderung von Elektro-Fahrrädern müssen eine Mindestanzahl von 10 E-Fahrrädern beinhalten. Elektro-Transportrad oder Transportrad (Ladegewicht > 80 kg) 400,- € pro Fahrrad Der Anteil des österreichischen Sportfachhandels (100,- € pro E-Fahrrad, 200,- € pro E-Transportrad oder Transportrad) wird vom Nettopreis ergänzend zu den in der Praxis üblichen gewährten Rabatten in Abzug gebracht. Förderstelle KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH Serviceteam Elektro-PKW Türkenstraße 9 1092 Wien Telefon: 01/31 6 31-747 Email: e-mobilitaet@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails Elektro-Zweiräder|Privatpers. ; 2019-2020 "E-Mobilitätsoffensive" Österreichweit Elektrofahrzeuge Zielgruppe Private Fördergegenstand E-Zweirad mit reinem Elektroantrieb Klasse L1e: 700,- € pro Fahrzeug E-Zweirad mit reinem Elektroantrieb Klasse L3e 1.000,- € pro Fahrzeug Der Anteil der Zweiradimporteure (350,- € pro E-Moped, 500,- € pro E-Motorrad) wird vom Netto-Listenpreis ergänzend zu den in der Praxis üblichen gewährten Rabatten in Abzug gebracht. Elektro-Transportrad oder Transportrad (Ladegewicht > 80 kg): 400,- € pro Fahrzeug Der Anteil des österreichischen Sportfachhandels (200,- € pro E-Transportrad oder Transportrad) wird vom Nettopreis ergänzend zu den in der Praxis üblichen gewährten Rabatten in Abzug gebracht. Förderstelle KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH Serviceteam e-Mobilität für Private Türkenstraße 9 1092 Wien Telefon: 01/31 6 31-733 Email: e-mobilitaet(at)kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails Elektromobilität für Private 2019-2020; NÖ Landesförderung Niederösterreich Elektrofahrzeuge Zielgruppe Förderungsmittel werden für Privatpersonen bereitgestellt. Fördergegenstand Eine zusätzliche Förderung des Landes Niederösterreich wird nur für die Anschaffung reiner Elektro-PKWs (BEV) gewährt. Alle weiteren Förderungsbedingungen und Informationen finden Sie auf der Website zur Bundesförderung. Förderstelle KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH Serviceteam e-Mobilität für Private Türkenstraße 9 1090 Wien Telefon: 01/31 6 31-733 Email: e-mobilitaet(at)kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails Elektromobilität für Privatpersonen 2019-2020 Österreichweit Elektrofahrzeuge, Alternative Mobilität/-Antriebe Zielgruppe Privatpersonen Fördergegenstand Gefördert wird die Anschaffung folgender Elektro-PKW-Typen der Klassen M1 und N1 ≤ 2,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht sowie die Anschaffung von E-Mopeds bzw. E-Motorräder: Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb Brennstoffzellenfahrzeuge Plug-In Hybridfahrzeug Range Extender und Reichweitenverlängerer E-Mopeds E-Motorräder Förderstelle Kommunalcredit Public Consulting Türkenstraße 9 1092 Wien Telefon: +43 (0)1/31631-733 Email: umwelt@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails Energetische Nutzung biogener Roh- und Reststoffe Österreichweit Altlasten/Entsorgung, Heizen / Wärmeerzeuger, Alternativenergie, Energiesparen / Energieeffizienz Zielgruppe Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind, sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Fördergegenstand Maßnahmen zur thermischen Behandlung und zur Vergärung von Abfällen biogenen Ursprungs sowie Maßnahmen zur Substitution fossiler Brennstoffe durch Sekundärbrennstoffe mit biogenem Anteil werden gefördert. Die Förderung wird in Form eines prozentuellen Anteils der umweltrelevanten Investitionskosten gewährt. Nähere Informationen: Informationsblatt Förderstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH Serviceteam Erneuerbare Energie Türkenstraße 9 1092 Wien Telefon: 01 / 31 6 31 - 719 Email: umwelt@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails Energie-Informationsplattform Slzbg.- Gemeindeförderungen Salzburg Salzburg Sonstiges Zielgruppe Gemeinden im Land Salzburg Fördergegenstand Hier finden Sie Information zu Gemeindeförderungen im Land Salzburg. Förderstelle Energie Aktiv; Amt der Salzburger Landesregierung; Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie Fanny-von-Lehnert-Straße 1 5010 Salzburg Telefon: 0662 / 8042-3151 Email: foerdermanager@salzburg.gv.at Link zu den Förderdetails Energie-Spar-Pfarre, NÖ Niederösterreich Energiesparen / Energieeffizienz Zielgruppe Pfarren in Niederösterreich, Erhalter von Kirchen, Gebetshäusern, Pfarrhöfen und Pfarrheimen anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich, deren Gebäude sich in Niederösterreich befinden und Öffentlichkeitswirksamkeit haben. Verlängerung der Initiative zur Förderung von Energiesparmaßnahmen und dem Einsatz erneuerbarer Energien in Pfarren bis 30. September 2020. Fördergegenstand Förderbar sind folgende Maßnahmen nach Inanspruchnahme einer unabhängigen verpflichtenden Energieberatung: Errichtung einer Photovoltaikanlage und/oder Stromtankstelle Optimierung der Heizungsanlage, Anschluss an eine Biomasse-Nahwärmeanlage, Einbau bzw. Umstellung auf eine Biomasse- oder Wärmepumpenheizung, Einbau einer Sitzbankheizung, Einbau einer Solaranlage oder Brauchwasserwärmepumpe Erhöhte Förderung bei Tausch einer Öl- oder Gasheizung auf eine Biomasse- oder Wärmepumpenheizung oder Anschluss an eine Biomasse-Nahwärmeanlage Thermische Sanierung eines Gebäudes Umstieg auf hocheffiziente LED-Beleuchtung Förderstelle Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten Telefon: 02742 / 9005 - 15217 oder 14201 Email: post.ru3@noel.gv.at Link zu den Förderdetails Energiealternativen | Biomasse, Biogas & andere (Landwirtschaft) Österreichweit Alternativenergie Zielgruppe landwirtschaftliche Betriebe Fördergegenstand Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen Biomasse, Biogas und andere Energiealternativen, die von landwirtschaftlichen Betrieben umgesetzt werden. Förderstelle KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH Serviceteam Landwirtschaftliche Biomasse - DW 719 Serviceteam Biomasse Einzelanlage bis 400kW - DW 714 Türkenstraße 9 1092 Wien Telefon: + 43(0) 1/31 6 31-719 Email: umwelt@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails Energieeffiziente Aufzüge, energetische Optimierung, OÖ Oberösterreich Energiesparen / Energieeffizienz, Gebäude / Wohnraum Zielgruppe Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere Unternehmen Vereine konfessionelle Einrichtungen Organisationen, die unternehmerisch tätig sind. Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind: natürliche Personen Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom 26. Juni 2014, S. 1) sowie Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben. Fördergegenstand Gefördert werden Maßnahmen in Betrieben, welche die Energieeffizienz von Aufzugsanlagen und deren Komponenten erhöhen. Förderstelle Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz Kärntnerstraße 10-12 4021 Linz Telefon: (+43 732) 77 20-145 01 Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at Link zu den Förderdetails Energieeffiziente Kühl- und Gefriergeräte Österreichweit Energiesparen / Energieeffizienz, Sonstiges Zielgruppe Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Fördergegenstand Gefördert wird die Anschaffung von steckerfertigen, energieeffizienten und umweltfreundlichen Kühl- und Gefriergeräten für den gewerblichen Gebrauch mit integriertem, hermetischem Kälteaggregat, die auf www.topprodukte.at gelistet sind, bzw. den Effizienzkriterien von topprodukte.at entsprechen. Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt . Förderstelle Kommunalcredit Public Consulting Türkenstraße 9 1092 Wien Telefon: +43(0)1/31 6 31-714 Email: umwelt@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails Energieeffizienzprogramme Wien - Förderung Wien Energiesparen / Energieeffizienz, Forschung + Konzepte Zielgruppe Anträge für diese Landesförderung können von juristischen Personen gestellt werden. Die Gewährung einer Förderung erfolgt in Form einer schriftlichen Zusicherung (Fördervertrag). Fördergegenstand Gefördert werden Energieeffizienzprogramme, die weitreichend wirkende Maßnahmen und Ansätze beinhalten, die unmittelbar Energieeinsparungen bzw. Energieeffizienzeinsparungen mit sich bringen oder auslösen und für Wien von hoher Relevanz sind. Förderstelle Stadt Wien Energieplanung (MA 20) Amerlingstrasse 11 1060 Wien Telefon: + 43 1 4000-88305, -88306 Email: post@ma20.wien.gv.at Link zu den Förderdetails Energieförderkompass - Niederösterreich Niederösterreich Alternativenergie, Elektro-Ladeinfrastruktur, Elektrofahrzeuge, Energiesparen / Energieeffizienz, Fahrradförderung, Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger, Stromerzeuger- und Speicher Zielgruppe Unternehmen, Gemeinden sowie Privatpersonen Fördergegenstand Der Förderkompass gibt einen Überblick über Förder- und Beratungsstellen für die Bereiche Energieeffizienz, erneuerbare Energie und Mobilität. Förderstelle Amt der Niederösterreichischen Landesregierung - Umweltgemeindeservice Landhausplatz 1 3109 St. Pölten Telefon: 02742/9005-14201 Email: post.ru3@noel.gv.at Link zu den Förderdetails Energieförderungen in OÖ; Gesamtübersicht Oberösterreich Sonstiges, Alternativenergie, Elektro-Ladeinfrastruktur, Elektrofahrzeuge, Energiesparen / Energieeffizienz, Fahrradförderung, Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger, Stromerzeuger- und Speicher Zielgruppe Fördergegenstand Eine Gesamtübersicht aller Energieförderungen in Oberösterreich erhalten Sie hier: http://www.energiesparverband.at/foerderungen/liste-aller-energiefoerderungen.html Förderstelle OÖ ENERGIESPARVERBAND Landstraße 45 4020 Linz Telefon: +43-732-7720-14380 Email: oec@esv.or.at Link zu den Förderdetails Energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen - Zusatzförderung Tirol Energiesparen / Energieeffizienz Zielgruppe Fördergegenstand Energie und Energieversorgung Verbesserung der Energieeffizienz Verbesserung ≥ 16,67 % zur Grundanforderung HWBRef,RK 3 Punkte* HWBRef,RK [kWh/m²a] ≤ 23 mit Komfortlüftungsanlage 7 Punkte * Bei Energieträger Erdgas keine Zusatzförderung für diese Verbesserung! Hocheffiziente alternative Energiesysteme Biomasseheizung (z.B. Pellets, Hackgut, Stückholz) 3 Punkte Wärmepumpen (z.B. Grundwasser, Erdreich, Luft) 3 Punkte Fern-/Nahwärme (aus erneuerbarer Energie, Abwärme) 1 Punkt_ thermischen Solaranlage je m² Kollektor-Aperturfläche EUR 210/m² Komfort und Raumluftqualität Thermischer Komfort im Sommer Sonnenschutzeinrichtungen (z.B. Außenraffstore) 1 Punkt_ Raumluftqualität Komfortlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung 3 Punkte Baustoffe und Konstruktion ökologisch vorteilhafte Baustoffe (Ökoindex3) OI3TGH,BGF- Kennzahl ≤ 110 2 Punkte OI3TGH,BGF- Kennzahl ≤ 70 3 Punkte Planung und Qualitätssicherung Qualitätsnachweise für Planung und Ausführung klima aktiv Haus Silber oder Bronze Deklaration ½ Punkt Passivhauszertifizierung nach PHI, klima aktiv Haus Gold 1 Punkt Qualitätsnachweis luftdichte Gebäudehülle Luftwechsel Gebäude n50 ≤ 1,0 1/h ½ Punkt Luftwechsel Gebäude n50 ≤ 0,6 1/h 1 Punkt Förderstelle Land Tirol Abteilung Wohnbauförderung Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck Telefon: +43 512 508 2732 Email: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at Link zu den Förderdetails Energiesparmaßnahmen und erneuerbare Energieträger Tirol Energiesparen / Energieeffizienz, Elektrofahrzeuge, Heizen / Wärmeerzeuger, Alternativenergie Zielgruppe Kleine und mittlere Unernehmen der gewerblichen Wirtschaft, die entweder in Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung oder in nachstehender Liste angeführt sind: erwerbswirtschaftliche Betreiber von touristisch bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastruktureinrichtungen ( z.B. Bäder, Campingplätze, Bootsvermietung, Minigolfplätze, Freizeitparks, Kinos, Tanzschulen, Tennis- und Tischtennisplätze inkl. Tennishallen, Ballonfahr- und Hänge- bzw. Gleitschirmunternehmen, Raftingunternehmen, etc.) Telekommunikations- und Rundfunkunternehmen mit der Berechtigung der RTR GmbH Sprengmittelhändler Buchhalter/Bilanzbuchhalter/Personalverrechner Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurskonsulenten für Tirol und Vorarlberg mit Standort in Tirol Fördergegenstand Förderungsschwerpunkte: Solaranlagen Thermische Gebäudesanierung Wärmepumpen Energiesparen in Betrieben (Wärmerückgewinnung, Heizungsoptimierung, Beleuchtungsoptimierung etc.) Stromerzeugung in Insellagen (Photovoltaikanlagen, Kleinwasserkraftwerke, Windkraftanlagen, etc.) Fahrzeuge mit alternativem Antrieb und Elektromobilität (klimaaktiv mobil) Förderstelle Land Tirol Wirtschaftsförderung Heiliggeiststraße 7 6020 Innsbruck Telefon: +43 512 508 3217 Email: wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at Link zu den Förderdetails Energiesparmaßnahmen | Betriebe Österreichweit Energiesparen / Energieeffizienz Zielgruppe Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Fördergegenstand • Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen (Kühl- und Tiefkühlanlagen sowie Prozesskälteanlagen, Wärme-Kälte-Verbundsysteme) und von Lüftungsanlagen (Nutzung der Wärme aus Abluft zur Erwärmung von Raumluft) • Andere Wärmerückgewinnungen bzw. Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen (z.B. Druckluftkompressoren, Industrieprozessen, Abwärme aus Abwässern) sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme • Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden (Nachrüstung Abluftwärmerückgewinnung, Drehzahlregelungen, effiziente Pumpen, Steuerungstechnik) mit mindestens 10 % Energieeinsparung • Optimierung von fossilen Prozesswärmeerzeugern (sofern eine Umstellung auf erneuerbare Energieträger nicht möglich ist) • Beleuchtungsoptimierung in Bestandsgebäuden durch Einbau von Vorschaltgeräten und sensorgeführte Regelung mit mindestens 10 % Energieeinsparung • Beleuchtungsoptimierung (z.B. Straßen- und Außenbeleuchtung) • Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen und Anlagen mit einem maßgeblichen technologischen und ökologischen Unterschied zur Bestandsanlage Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt Förderstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH Serviceteam Energiesparen in Betrieben Türkenstraße 9 1092 Wien Telefon: +43 (0) 1/31 6 31-DW 723 Email: umwelt@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails Energiesparmaßnahmen | Betrieben; Wärmerückgew., Beleuchtung u. effiziente Nutzung v. Energie Österreichweit Energiesparen / Energieeffizienz, Heizen / Wärmeerzeuger Zielgruppe Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Fördergegenstand Gefördert werden: Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen und von Lüftungsanlagen andere Arten der Wärmerückgewinnung bzw. Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme die Optimierung von Heizungen in Bestandsgebäuden mit mindestens 10% Energieeinsparung die Optimierung von fossilen Prozesswärmeerzeugern die Optimierung von Beleuchtung im Freien die Optimierung von Beleuchtung in Bestandsgebäuden durch Einbau von Vorschaltgeräten und sensorgeführte Regelung mit mindestens 10% Energieeinsparung Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen und Anlagen mit einem maßgeblichen technologischen und ökologischen Unterschied zur Bestandsanlage Förderstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Serviceteam Energiesparen in Betrieben Türkenstraße 9 1092 Wien Telefon: 01 / 31631-723 Email: umwelt@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails Energiesparmaßnahmen; Wärmerückgewinnung, Beleuchtungsoptimierung, Effiz.Nutzung | Gemeinden Österreichweit Energiesparen / Energieeffizienz, Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger, Stromerzeuger- und Speicher Zielgruppe Förderungsmittel für Energiesparmaßnahmen werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt. Fördergegenstand Gefördert werden: Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen und von Lüftungsanlagen andere Arten der Wärmerückgewinnung bzw. Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme die Optimierung von Heizungen in Bestandsgebäuden mit mindestens 10% Energieeinsparung die Optimierung von fossilen Prozesswärmeerzeugern die Optimierung von Beleuchtung im Freien die Optimierung von Beleuchtung in Bestandsgebäuden durch Einbau von Vorschaltgeräten und sensorgeführte Regelung mit mindestens 10% Energieeinsparung Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen und Anlagen mit einem maßgeblichen technologischen und ökologischen Unterschied zur Bestandsanlage Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile): Wärmetauscher Wärmepumpen Boiler Pufferspeicher Pumpen Steuerungselektronik Zentrallüftungsgerät mit Wärmetauscher Energiesparmaßnahmen bei Straßenbeleuchtung Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt. Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt . Förderstelle KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH Serviceteam Energiesparen in Gemeinden Türkenstraße 9 1090 Wien Telefon: 01/31 6 31-723 Email: umwelt@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails Energietechnologieprogramm (ETP) Oberösterreich Oberösterreich Forschung + Konzepte Zielgruppe FörderungswerberInnen können physische und juristische Personen, INKOBAs sowie sonstige Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und des Unternehmensrechts sein, die eine einschlägige Gewerbeberechtigung oder sonstige notwendige behördliche Befugnis besitzen. FörderungswerberInnen können weiteres Forschungsinstitute und andere wissenschaftliche Institute sein. In jedem Fall muss der Sitz der FörderungswerberIn in Oberösterreich sein. Fördergegenstand Innovative Energietechnologie-Projekte, die den im Oberösterreichischen Energiekonzept festgelegten Zielen entsprechen. Das eingereichte Projekt muss einen Nutzen für Oberösterreich erwarten lassen. Der Förderwerber muss einen Sitz in Oberösterreich haben. Förderstelle Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung Abteilung Wirtschaft Bahnhofplatz 1 4021 Linz Telefon: 0732 / 77 20-151 21 Email: wi.post@ooe.gv.at Link zu den Förderdetails EnMS - Förderung für Energiemanagementsysteme in KMU Österreichweit Sonstiges, Energiesparen / Energieeffizienz Zielgruppe Kleine und mittlere Unternehmen Fördergegenstand Externe Beratungsleistungen zur Erstellung eines Energiemanagementsystems (EnMS), Zertifizierungskosten für die Abnahme eines EnMS, externe Schulungskosten sowie Investitionskosten im Zusammenhang mit der Einrichtung eines EnMS Finanzierbare Projekte Planung, Erstellung und Implementierung eines Energiemanagementsystems Zertifizierung Aufrüstung von Managementsystemen auf EnMS externe Schulungskosten Förderungsfähige Kosten externe Beratungskosten für die Entwicklung, Vorbereitung, Dokumentation eines Energiemanagementsystems - Angebot der externen Beraterin bzw. des externen Beraters ist dem Förderungsantrag beizulegen externe Zertifizierungskosten eines Energiemanagementsystems - Angebot der externen Zertifizierungsstelle ist dem Förderungsantrag beizulegen externe Schulungskosten für die Implementierung des Energiemanagementsystems - Angebot der externen Schulungsstelle ist dem Förderungsantrag beizulegen aktivierbare Investitionskosten im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Energiemanagementsystems Förderstelle Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH aws Förderungsberatung Walcherstraße 11A 1020 Wien Telefon: +43 (1) 501 75-100 Email: 24h-auskunft@aws.at Link zu den Förderdetails Errichtung + des Ausbaues von Nah- und Fernwärmenetzen auf Basis erneuerbarer Energie Steiermark Heizen / Wärmeerzeuger, Alternativenergie Zielgruppe Förderungsmittel für Maßnahmen zur Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen. Fördergegenstand Siehe Webseite KPC - Kommunalcredit Förderstelle Land Steiermark - Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 15, Fachabteilung Energie und Wohnbau Referat Sanierung und Ökoförderung Landhausgasse 7 8010 Graz Telefon: (316) 877-4558 Email: monika.ploberger@stmk.gv.at Link zu den Förderdetails Errichtung im Eigentum - Wohnbauförderung SLZBG. Salzburg Gebäude / Wohnraum Zielgruppe Der Förderwerber ist der Auszügler als Eigentümer und Bewirtschafter des Gehöftes. Fördergegenstand Gefördert werden die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern Bauernhäusern Austraghäusern Häusern in der Gruppe die Schaffung neuen Wohnraums durch Auf-, Zu- oder Einbau im Bundesland Salzburg. Förderstelle Amt der Salzburger Landesregierung Abteilung 10 - Wohnungswesen Postfach 527 Fanny von Lehnert - Straße 1 5010 Salzburg Telefon: 0662 / 8042-3702 Email: foerdermanager@salzburg.gv.at Link zu den Förderdetails Errichtung v. Eigenheimen | Reihenhäuser auf Eigengrund - Förderungsantrag Wien Gebäude / Wohnraum, Energiesparen / Energieeffizienz Zielgruppe Wer kann eine Förderung erhalten? (für Eigenheime auf Pachtgrund wird ein Ergänzungsblatt benötigt) Natürliche Personen, welche hinsichtlich der zu verbauenden Liegenschaft bei Eigenheimen Grundeigentümerinnen bzw. Grundeigentümer (Miteigentümerinnen bzw. Miteigentümer oder Wohnungseigentümerinnen bzw. Wohnungseigentümer) oder Baurechtsberechtigte, bei Reihen-häusern Wohnungseigentümerinnen oder Wohnungseigentümer sind (Grundbuchsauszug letzten Standes). Die förderungswerbende Person muss nach Fertigstellung des zu fördernden Eigenheimes (Rei-henhauses) den Wohnbedarf in dem geförderten Objekt abdecken und die Rechte an der Vorwoh-nung in Wien oder im Wiener Umland binnen 6 Monaten ab Bezug des Eigenheimes (Reihenhau-ses) bei sonstigem Verlust der Förderung nachweislich aufgeben. Rechte an ebenfalls wohnbau-geförderten Vorwohnungen sind in jedem Fall aufzugeben, gleichgültig, ob sich diese im Wiener Umland befinden oder nicht. Fördergegenstand Wie wird gefördert? (für Eigenheime auf Pachtgrund wird ein Ergänzungsblatt benötigt) Bei Eigenheimen und Reihenhäusern auf Eigengrund besteht die Förderung in der Gewährung eines Landesdarlehens als Fixbetrag in der Höhe von 365 Euro je Quadratmeter der angemessenen Nutzfläche , wobei die tatsächlich hergestellte Wohnnutzfläche (deren Obergrenze beträgt, wie erwähnt 150 Quadratmeter) die Obergrenze darstellt. Seite 3 Magistratsabteilung 50 - Wohnbauförderung MA 50 - SD NF 7/EH Ausgabe Jänner 2017 Das angemessene Ausmaß der Wohnnutzfläche beträgt bei einer Person 50 Quadratmeter und erhöht sich für die erste im gemeinsamen Haushalt befindliche Person um 20 Quadratmeter, für jede weitere um je 15 Quadratmeter. Bei Jungfamilien (kein Mitglied darf das 40. Lebensjahr vollendet haben) können der so ermittelten Wohnnutzfläche weitere 15 Quadratmeter hinzugerechnet werden. All jene Personen, die geltend gemacht werden, müssen im gemeinsamen Haushalt lebende Personen sein (§ 17 WWFSG 1989) und die Auflagen gem. § 11 und § 13 WWFSG 1989 erfüllen. Förderstelle Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) 1. Stock, Zimmer G 1.03 Muthgasse 62 1190 Wien Telefon: +43 1 4000-74840 Email: neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at Link zu den Förderdetails Errichtung von Fahrradständern auf nicht öffentlichem Grund - Förderantrag Wien Fahrradförderung Zielgruppe Juristische oder natürliche Personen Fördergegenstand Gefördert wird die Errichtung einer Fahrradabstellanlage, die sich auf einer privaten Fläche befindet, den BewohnerInnen zugänglich ist und mindestens fünf Jahre erhalten bleibt. Befinden sich die Abstellplätze in Betriebsstätten mit Besucherverkehr muss die Anlage zu den Betriebszeiten öffentlich zugänglich sein und ebenfalls fünf Jahre erhalten werden. Förderstelle Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) Ing. Günter Vachutta Lienfeldergasse 96 1170 Wien Telefon: 01 / 4000-49983 Email: post@ma28.wien.gv.at Link zu den Förderdetails Fahrrad-Förderung: Fahrradabstellanlagen Stmk. Steiermark Fahrradförderung Zielgruppe Die Förderung kann von Unternehmen (natürlichen und juristischen Personen) und Institutionen (Schulen, Universitäten, Wohnbauträgern etc.) in Anspruch genommen werden. Fördergegenstand Gefördert werden überdachte und nicht überdachte Radabstellanlagen (bis zu einem Maximalbetrag), die bestimmte Qualitätskriterien einhalten. Förderstelle Land Steiermark A 23 - Umweltamt Schmiedgasse 26 8011 Graz Telefon: 0316 / 872-4302 Email: umwelt@stadt.graz.at Link zu den Förderdetails Fahrrad-Förderung: Lastenfahrräder (Transportfahrräder) Stmk. Steiermark Fahrradförderung Zielgruppe Das sind all jene (physischen oder juristischen Personen, Personengesellschaften), welche berechtigt sind, nach den Bestimmungen dieser Förderrichtlinie einen Förderantrag zu stellen. Fördergegenstand Für die Anschaffung von betrieblichen Transportfahrrädern gewährt die Stadt Graz einen nicht rückzahlbaren Zuschuss (De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung 1998/2006 der Europäischen Komission). Förderstelle Umweltamt Kaiserfeldgasse 1 8010 Graz Telefon: 0316 / 872-4302 Email: umwelt@stadt.graz.at Link zu den Förderdetails Fahrrad-Förderung: Servicebox, Stmk. Steiermark Fahrradförderung Zielgruppe Hausverwaltungen, Betrieben und Institutionen Fördergegenstand Das Umweltamt der Stadt Graz gewährt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Anschaffung von Fahrradserviceboxen Förderstelle Umweltamt Kaiserfeldgasse 1, 8010 Graz 8010 Graz Telefon: 0316 / 872-4302 Email: umwelt@stadt.graz.at Link zu den Förderdetails Fahrradabstellanlagen (Bushaltestellen) - OÖ Förderung Oberösterreich Fahrradförderung Zielgruppe Gemeinden und Landesdienststellen Fördergegenstand Aufstellen der Radabstellanlage bei einer öffentlichen Bushaltestelle. Förderstelle Land Oberösterreich Abteilung Straßenneubau und -erhaltung Bahnhofplatz 1 4021 Linz Telefon: (+43 732) 77 20-121 23 Email: GVOEV.Post@ooe.gv.at Link zu den Förderdetails Fahrzeuge (CNG, Bio-CNG und Pflanzenöl) "NÖ Alternativantrieb-Förderung" Niederösterreich Alternative Mobilität/-Antriebe Zielgruppe Förderungswerberinnen und -werber können Privatpersonen, Traktorgemeinschaften und Maschinenring (eingeschränkt auf den Ankauf bzw. Umrüstung von Traktore) sein, die in Niederösterreich ihren Hauptwohnsitz bzw. Unternehmenssitz haben, ein der Richtlinie entsprechendes Fahrzeug angekauft oder umgerüstet und in Niederösterreich behördlich zugelassen haben. Achtung: Der Ankauf sowie die Umrüstung von Traktoren für Einzellandwirte ist im Programm LE 2014-2020 (Vorhabensart 4.1.1 – einzelbetriebliche Förderung, Förderabwicklungsstelle LKNÖ) förderbar. Fördergegenstand Gegenstand der Förderung ist der Ankauf sowie das Leasing von neuen - keinen gebrauchten - zweispurigen, für den Straßenverkehr in Österreich erstmalig zugelassenen Fahrzeugen der Klassen M1 (Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen) sowie Traktoren mit Antrieb auf Basis von CNG, Bio-CNG sowie mit reinem, chemisch unbehandeltem Pflanzenöl, sowie die Umrüstung von neuen und gebrauchten (maximal 10 Jahren alten) zweispurigen Fahrzeugen auf den Betrieb mit CNG oder Bio-CNG sowie mit reinem, chemisch unbehandeltem Pflanzenöl. Als zusätzlichen Umweltaspekt dürfen die geförderten Fahrzeuge - ausgenommen Traktore - maximale CO 2 -Emissionen von 120 g/km nicht überschreiten. Förderstelle Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St Pölten Telefon: 02742/9005 - 14951 Email: post.ru3-ek@noel.gv.at Link zu den Förderdetails Fassadenerneuerung / Dorferneuerung Oberösterreich, Burgenland Sonstiges, Energiesparen / Energieeffizienz Zielgruppe Privatpersonen (Haus- bzw. Gebäudebesitzer), Gemeinden Fördergegenstand Das Land fördert im Rahmen der Dorferneuerung die ortsbildgerechte Neugestaltung von Fassaden an erhaltungswürdigen Bauobjekten (Einzelobjekten). Des Weiteren werden Gemeinden u. a. für Maßnahmen in den Bereichen Energie und Umwelt in der Gemeinde gefördert (z. B. kommunale Energiestrategie, Beteiligung am e5-Energieprogramm etc.). Förderstelle Amt der Burgenländischen Landesregierung Landesamtsdirektion Stabstelle Raumordnung und Wohnbauförderung Referat Dorferneuerung Europaplatz 1 7000 Eisenstadt Telefon: 02682 / 600 - 2656 oder 057 / 600 - 2656 Email: post.dorferneuerung@bgld.gv.at Link zu den Förderdetails Fernwärme - Förderung Heizungsumstellung (Graz) Steiermark Heizen / Wärmeerzeuger Zielgruppe Private Haushalte Wohnbauträger, Anlagenbetreiber/Anlagenbetreiberinnen Vereine Fördergegenstand Gefördert wird die Umstellung auf Fernwärme. Förderstelle Umweltamt - Referat für Energie und Klima Schmiedgasse 26 8011 Graz Telefon: +43 316 872-4302 Email: umweltamt@stadt.graz.at Link zu den Förderdetails Fernwärmeanschluss | Gemeinden Österreichweit Heizen / Wärmeerzeuger, Gebäude / Wohnraum Zielgruppe Förderungsmittel für den Anschluss an die Fernwärme werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt, sofern sich das Bundesland finanziell am zur Förderung eingereichten Projekt beteiligt. Fördergegenstand Der Anschluss, im Speziellen die Anlagenteile für den Anschluss mit einer Leistung von über 400 kWth, an die Fernwärme wird für alle österreichischen Gemeinden gefördert, sofern sich das Bundesland finanziell am zur Förderung eingereichten Projekt beteiligt. Förderstelle Kommunalcredit Public Consulting Türkenstraße 9 1090 Wien Telefon: +01/31631- 723 Email: umwelt@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails Fernwärmeanschluss ≥ 400 kW | Betriebe Österreichweit Heizen / Wärmeerzeuger, Gebäude / Wohnraum Zielgruppe Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Fördergegenstand Gefördert werden alle Anlagenteile innerhalb der Grundstücksgrenze und im Eigentum des Förderwerbers für einen Anschluss mit einer Leistung ≥ 100 kW an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmesystem. Nah-/Fernwärme gilt als hocheffizient, wenn mindestens 80 % der Energie aus erneuerbaren Quellen, hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Sinne der Richtlinie 2012/27/EU, sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt oder einer Kombination dieser Energien/Wärmen stammen. Zur Spitzenlastabdeckung und als Ausfallsreserve kann Energie aus anderen Systemen im Ausmaß von bis zu 20 % eingesetzt werden. Förderstelle Kommunalcredit Public Consulting - Serviceteam Fernwärmeanschluss ≥ 100 kW thermisch Türkenstraße 9 1092 Wien Telefon: 01/31631-714 / 723 Email: umwelt@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails Fernwärmeanschlüsse 2018-2019, Ökoförderg. Stmk. Steiermark Heizen / Wärmeerzeuger Zielgruppe Es können EigentümerInnen, HauptmieterInnen, dinglich Nutzungsberechtigte sowie bevollmächtigte Hausverwaltungen Förderungen in Anspruch nehmen Fördergegenstand Förderungsfähig sind Fern-/Nahwärmeanschlüsse für Wohnungen anlässlich des Umstiegs von beste-henden Feuerungsanlagen für biogene und fossile Brennstoffe sowie von bestehenden Elektrodirekt-heizungen. Im Großraum Graz (Stadt Graz, Feldkirchen bei Graz, Gössendorf, Hart bei Graz, Hausmannstätten, Raaba-Grambach, Seiersberg-Pirka) sind, sofern Anschlüsse an Fern-/Nahwärmenetze gemäß Punkt 6.1 lit c) nicht möglich sind, sinngemäß auch Fern-gasanschlüsse förderungsfähig. Förderungsfähig sind weiters Fern-/Nahwärmean-schlüsse anlässlich der erstmaligen Errichtung von Ein- und Zweifamilienwohnhäusern. Zur Richtlinie für die Direktförderung Förderstelle Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 15 - Fachabteilung Energie und Wohnbau Landhausgasse 7 8010 Graz Telefon: (0)316/877- 2723 Email: umweltlandesfonds@stmk.gv.a Link zu den Förderdetails Förderdatenbank der Wirtschaftskammer Österreich Österreichweit Sonstiges Zielgruppe Fördergegenstand Für Unternehmen gibt es verschiedenste Förderungen von Bund, Ländern, Gemeinden, EU und Wirtschaftskammern. Je nach Betriebsphase – wie beispielsweise Gründung, Übernahme, Innovation und Forschung oder Unternehmenssanierung - stehen verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung. Die Förderdatenbank der Wirtschaftskammern Österreichs bietet eine einzigartige Übersicht über die Wirtschaftsförderungen in Österreich. Mit Hilfe von Filtern kann ganz gezielt nach passenden Förderungen gesucht werden. Förderstelle Wirtschaftskammer Österreich Wiedner Hauptstraße 63 1040 Wien Telefon: +43 5 90 900 Email: office@wko.at Link zu den Förderdetails Förderung von sonst. Umweeltschutzmaßnahmen |Betriebe Österreichweit Forschung + Konzepte Zielgruppe Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Fördergegenstand Gefördert werden Umweltschutzmaßnahmen die in §4 der Förderungsrichtlinien 2015 für die Umweltförderung im Inland aufgezählt sind und keinem anderen definierten Förderungsbereich zuordenbar sind. Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von betrieblichen Lärmemissionen Maßnahmen zur Verringerung von Umweltbelastungen durch klimarelevante Gase Pilot- oder Demonstrationsanlagen zur Erprobung und Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien in Zusammenhang mit förderungsfähigen Maßnahmen Projekte zur Erprobung der Anwendungstauglichkeit innovativer Systemkomponenten, zum Nachweis der Anwendbarkeit im großtechnischen Maßstab mit Bezug auf förderungsfähige Maßnahmen Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile): Anteile einer Investition in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erzielung des Umwelteffekts Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt. Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt . Förderstelle KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH Serviceteam Sonstige Umweltschutzmaßnahmen in Betrieben Türkenstraße 9 1090 Wien Telefon: 01/31 6 31-723 Email: umwelt(at)kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails Förderungen-Energieförderungsrichtlinie 2018/2019, Vlbg. Vorarlberg Heizen / Wärmeerzeuger, Gebäude / Wohnraum, Energiesparen / Energieeffizienz Zielgruppe Förderwerber sind natürliche und juristische Personen, die eine förderfähige Maßnahme im Bundesland Vorarlberg durchführen. Die Förderung ist unabhängig vom Einkommen und von der Größe des Objektes. Die förderbaren Maßnahmen dürfen ausschließlich der privaten Nutzung dienen und die betroffenen Wohnhäuser und Wohnungen müssen ganzjährig bewohnt sein (Hauptwohnsitz). Ferienwohnungen sowie Zweitwohnsitze sind nicht förderbar. Fördergegenstand Richtlinie des Landes Vorarlberg zur Förderung von thermischen Solaranlagen, Holzheizungen, Anschluss an Nahwärmesysteme, Wärmepumpen und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (WRG) in Wohnbauten Förderstelle Land Vorarlberg Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa), Fachbereich Energie und Klimaschutz Römerstraße 15 6900 Bregenz Telefon: 05574/511-26113, 05574/511-26125 Email: Link zu den Förderdetails Forschungsförderung Energie und Umwelt: FFG: Forschungsförderung für eine effizientere Energienutzung Österreichweit Forschung + Konzepte Zielgruppe Unternehmen, Universitäten, Fachhochschulen, Kompetenzzentren, Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Vereine Fördergegenstand Förderstelle Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH Sensengasse 1 1090 Wien Telefon: 05 / 7755 - 0 Email: office@ffg.at Link zu den Förderdetails Gemeinde-Energie-Programm "GEP" OÖ Oberösterreich Energiesparen / Energieeffizienz, Sonstiges, Forschung + Konzepte Zielgruppe Oberösterreichische Gemeinden Fördergegenstand Gegenstand der Förderung sind lokale, ganzheitliche Energiekonzepte zur Forcierung von Energieeffizienz und Ökoenergie auf lokaler Ebene. Es können auch Planungs- und Informationsmaßnahmen für diese Konzepte gefördert werden. A) Die Vorbereitung und detaillierte technische Analyse für konkrete größere Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und Maßnahmen im Bereich erneuerbarer Energie in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Anlagen. B) Informationsmaßnahmen der Gemeinde in Bezug auf geplante Projektumsetzungen von Punkt "A" im Bereich Energieeffizienz, -erzeugung und -infrastruktur. C) Anlagenoptimierung wie die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bei bestehenden Heiz- und Warmwasseranlagen, die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heiz- und Warmwassersystem (z. B. Heizungspumpentausch, Optimierung der Heizkurve, Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie Einsatz von Einzelraumreglern) Beleuchtungsoptimierung und LED-Systeme in Bestandsgebäuden sowie Smart-Home -Technologien Förderstelle Amt der OÖ Landesregierung, Direktion Umweltschutz und Wasserwirtschaft, Abt. Umweltschutz Kärtnerstraße 10-12 4020 Linz Telefon: 0732-7720-14501 Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at Link zu den Förderdetails Gemeinde-Energie-Programm (GEP), OÖ Oberösterreich Energiesparen / Energieeffizienz, Alternativenergie, Sonstiges Zielgruppe Gemeinden Fördergegenstand A) Die Vorbereitung und detaillierte technische Analyse für konkrete größere Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und Maßnahmen im Bereich erneuerbarer Energie in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Anlagen. B) Informationsmaßnahmen der Gemeinde in Bezug auf geplante Projektumsetzungen von Punkt „A“ im Bereich Energieeffizienz, -erzeugung und -infrastruktur. C) Anlagenoptimierung wie die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bei bestehenden Heiz- und Warmwasseranlagen, die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heiz- und Warmwassersystem (z. B. Heizungspumpentausch, Optimierung der Heizkurve, Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie Einsatz von Einzelraumreglern) Beleuchtungsoptimierung und LED-Systeme in Bestandsgebäuden sowie Smart-Home-Technologien Details entnehmen Sie bitte dem Förderprogramm OÖ Clean Energy Program Förderstelle Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz Kärntnerstraße 10-12 4021 Linz Telefon: (+43 732) 77 20-145 01 Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at Link zu den Förderdetails Geschosswohnbauförderung; Eigentumswohnungen, Mietwohnungen und Wohnheim, Stmk. Steiermark Gebäude / Wohnraum, Energiesparen / Energieeffizienz Zielgruppe Gemeinnützige Bauvereinigungen und Gemeinden Fördergegenstand Förderungen des Landes Steiermark für Eigentumswohnungen, Mietwohnungen und Wohnheime. Gefördert werden: Eigentumswohnungen Mietkaufwohnungen Mietwohnungen Sozialmietwohnungen Wohnheime (Seniorenheime, Studentenheime) Detailinformationen siehe: --> Infoblatt zum Ansuchen Förderstelle Amt der Steiermärkischen Landesregierung Dietrichsteinplatz 15 8011 Graz Telefon: 0316 / 877 DW 3713 bzw. 3769 Email: wohnbau@stmk.gv.at Link zu den Förderdetails Haltestellenförderung | Gemeinden | OÖ Oberösterreich Fahrradförderung, Verkehr Zielgruppe Gemeinden Fördergegenstand Neuerrichtung von Bushaltestellen Errichtung oder Erneuerung von Wartehäuschen Flankierende Maßnahmen zum Abbau der Zugangsbarrieren zum öffentlichen Verkehr ( zB Maßnahmen im Sinne der Barrierefreiheit; Fahrradabstellanlagen) Förderstelle Land Oberösterreich Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr, Gruppe Öffentlicher Verkehr Bahnhofplatz 1 4021 Linz Telefon: (+43 732) 77 20-121 23 Email: gvoev.post@ooe.gv.at Link zu den Förderdetails Heizkesseltausch-NÖ Raus-aus-Öl-Bonus Niederösterreich Heizen / Wärmeerzeuger, Gebäude / Wohnraum Zielgruppe Ein Ansuchen um Förderung können natürliche Personen – wie EigentümerInnen, MiteigentümerInnen, Bauberechtigte und MieterInnen – stellen. Fördergegenstand Gefördert wird: Der Ersatz von Heizungsanlagen auf der Basis fossiler Brennstoffe (Öl- oder Gaskessel bzw. Gastherme) und der Ersatz von ineffizienten Heizungsanlagen auf der Basis biogener Brennstoffe (Festbrennstoffkessel/Allesbrenner) durch Heizungsanlagen, die mit biogenen Brennstoffen oder mit Alternativenergie betrieben werden; das sind Heizsysteme auf Basis fester biogener Brennstoffe, die der österreichischem Umweltzeichenrichtlinie UZ 37 entsprechen. Pelletsheizanlagen Hackgutheizanlagen Stückholzkessel mit Pufferspeicher Ganzhausheizungen mit Pufferspeicher (Kachelofen mit wassergeführter Zentralheizung) Liste der förderfähigen Holzheizungen elektrisch betriebene Wärmepumpenanlagen, die das European Heat Pump Association (EHPA) Gütesiegel haben. Die Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems (z.B. Radiatoren) darf 40° bei Normaußentemerperatur nicht überschreiten. Luft/Wasserwärmepumpe Sole/Wasserwärmepumpe Wasser/Wasserwärmepumpe Wärmepumpe mit Direktverdampfer Liste der förderfähigen Wärmepumpen Fernwärmeanschlüsse, bei denen mindestens 80% der Wärme aus erneuerbaren Quellen stammen müssen Förderstelle Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Wohnungsförderung Landhausplatz 1/Haus 7A 3109 St. Pölten Telefon: 02742/22133 Email: post.f2auskunft@noel.gv.at Link zu den Förderdetails Heizungsanlagen, Fernwärme, Heizungswärmepumpen, Biomasseheizungen ; Wien Wien Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger Zielgruppe MieterInnen von Wohnungen EigentümerInnen von Wohnungen MieterInnen oder EigentümerInnen von Reihenhäusern / Förderung nur für Gasbrennwert-Technologie bei gleichzeitiger Anbringung einer Solaranlage Fördergegenstand Förderbare Sanierungsmaßnahmen: Errichtung (erstmaliger Einbau) einer zentralen Wärmeversorgungsanlage mit Anschluss an Fernwärme Errichtung (erstmaliger Einbau) einer flächendeckenden Etagenheizung mit hocheffizienten alternativen Energiesystemen ( z. B. Heizungswärmepumpen, Biomasseanlagen), wenn keine Fernwärmeanschlussmöglichkeit gegeben ist. Umstellung vorhandener Heizanlagen auf Fernwärme oder außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes auf hocheffiziente alternative Energiesysteme ( z. B. Heizungswärmepumpen, Biomasseanlagen) Bei Reihenhäusern (Miete oder Eigentum) sind diese Maßnahmen nur in Kombination mit thermischen Solaranlagen förderbar. Einzelofenheizung (Gas) Hinweise: Handelt es sich um ein Eigenheim oder Kleingartenwohnhaus, ist eine Förderung für den Einbau eines hocheffizienten alternativen Energiesystems wie z. B. Biomasse, Fernwärme, Heizungswärmepumpe usw. nur im Zusammenhang mit einer thermisch-energetischen Sanierung (THEWOSAN) möglich. Informationen über Wärmeschutzanforderung bei Wohnbauförderung von Eigenheimen, Kleingartenwohnhäusern und Dachgeschossausbauten: 2 MB PDF Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt. Bei Auflassung von Ölfeuerungsanlagen bitte beachten: Ölfeuerungsanlagen Förderstelle Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) sowie Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser MA 25 Muthgasse 62, 1. Stock, Zimmer C1.09 1190 Wien Telefon: 01 / 4000-74860 bzw. -74870 Email: wv@ma50.wien.gv.at Link zu den Förderdetails Heizungsanlagen, Fernwärme, Heizungswärmepumpen, Biomasseheizungen; Wien Wien Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger Zielgruppe Folgende Personen können eine Förderung erhalten: MieterInnen von Wohnungen EigentümerInnen von Wohnungen MieterInnen oder EigentümerInnen von Reihenhäusern Fördergegenstand Errichtung (erstmaliger Einbau) einer zentralen Wärmeversorgungsanlage mit Anschluss an Fernwärme Errichtung (erstmaliger Einbau) einer flächendeckenden Etagenheizung mit hocheffizienten alternativen Energiesystemen ( z. B. Heizungswärmepumpen, Biomasseanlagen), wenn keine Fernwärmeanschlussmöglichkeit gegeben ist. Umstellung vorhandener Heizanlagen auf Fernwärme oder außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes auf hocheffiziente alternative Energiesysteme ( z. B. Heizungswärmepumpen, Biomasseanlagen) Bei Reihenhäusern (Miete oder Eigentum) sind diese Maßnahmen nur in Kombination mit thermischen Solaranlagen förderbar. Einzelofenheizung (Gas) Förderstelle Magistratsabteilung 50 Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten - Dienststellenleitung UND Magistratsabteilung 25 Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser - Dienststellenleitung Maria-Restituta-Platz 1 1200 Wien Telefon: +43 1 4000-74860 Email: wv@ma50.wien.gv.at Link zu den Förderdetails Heizungsanlagen, Fernwärme, Heizungswärmepumpen, Biomasseheizungen; Wien Wien Heizen / Wärmeerzeuger, Energiesparen / Energieeffizienz Zielgruppe Folgende Personen können eine Förderung erhalten: MieterInnen von Wohnungen EigentümerInnen von Wohnungen MieterInnen oder EigentümerInnen von Reihenhäusern Fördergegenstand Förderbare Sanierungsmaßnahmen: Errichtung (erstmaliger Einbau) einer zentralen Wärmeversorgungsanlage mit Anschluss an Fernwärme Errichtung (erstmaliger Einbau) einer flächendeckenden Etagenheizung mit hocheffizienten alternativen Energiesystemen ( z. B. Heizungswärmepumpen, Biomasseanlagen), wenn keine Fernwärmeanschlussmöglichkeit gegeben ist. Umstellung vorhandener Heizanlagen auf Fernwärme oder außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes auf hocheffiziente alternative Energiesysteme ( z. B. Heizungswärmepumpen, Biomasseanlagen) Bei Reihenhäusern (Miete oder Eigentum) sind diese Maßnahmen nur in Kombination mit thermischen Solaranlagen förderbar. Einzelofenheizung (Gas) Förderstelle Stadt Wien Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) und Technische Stadterneuerung (MA 25) Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock im Infopoint 1200 Wien Telefon: +43 1 4000-74860 Email: wv@ma50.wien.gv.at Link zu den Förderdetails Heizungsoptimierung - Biomasse 2018-2019; Kesseltauschaktion, Stmk. Steiermark Heizen / Wärmeerzeuger, Alternativenergie Zielgruppe Die Vergabe von Förderungen für automatisch beschickte Holzheizungen (keine Kombikessel!) bei Ersterrichtung oder sonstiger Erneuerung oder Umstieg der Heizung bis einschließlich Baujahr 2010 ist bei Wohngebäuden, Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen, öffentlichen Sportanlagen, Vereinen und gemeindeeigenen Gebäude(teilen) und für Kleinstunternehmen möglich. Fördergegenstand Grundförderung: Biomasseheizung mit automatischer Beschickung und Kesseltauschförderung beim Umstieg auf Biomasseheizung mit automatischer Beschickung Genaue Informationen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt Förderstelle Amt der Steiermärkischen Landesregierung - Steiermärkische Landesregierung, FA Energie und Wohnbau, Referat: Sanierungs- und Ökoförderungen Kontakt: Frau Manuela Albertani Landhausgasse 7 8010 Graz Telefon: +43 316/877 - 4780 Email: umweltlandesfonds@stmk.gv.at; manuela.albertani@stmk.gv.at Link zu den Förderdetails Heizungsoptimierung - Pumpentausch 2018-2019; Stmk. Steiermark Heizen / Wärmeerzeuger, Energiesparen / Energieeffizienz Zielgruppe Folgende natürliche oder juristische Personen können im Rahmen von Wohnnutzungen Anträge stellen: a) EigentümerInnen, HauptmieterInnen, WohnungseigentumswerberInnen, dinglich Nutzungsberechtigte sowie bevollmächtigte Hausverwaltungen b) BetreiberInnen von Nutzungseinheiten gemäß Punkt 3.2 für die zu diesen Sonderzwecken genutzten Gebäude(teile), sofern sie entweder nicht unternehmerisch tätig sind oder im Falle einer unternehmerischen Tätigkeit eine De-minimis-Förderung möglich ist. Weiters können KleinstunternehmerInnen, sofern eine De-minimis-Förderung möglich ist, eine Förderung beantragen (nur für ergänzende Sanierungsmaßnahmen). Fördergegenstand Gegenstand der Förderung 5.1 Förderungsfähig sind Investitionen in den Austausch von ineffizienten Pumpen von Heizungsanlagen gegen neue Hocheffizienzpumpen. 5.2 Förderungsfähig sind weiters Investitionen zur Effizienzsteigerung und Optimierung bestehender Heizungsanlagen anlässlich der Durchführung hydraulischer Abgleiche im Rahmen von Wohnnutzungen sowie ergänzender Sanierungsmaßnahmen . 5.3 Förderungen sind nur möglich, wenn die Maßnahmen gemäß den Punkten 5.1 und 5.2 nicht bereits im Rahmen anderer Förderungen des Umweltlandesfonds berücksichtigt wurden. Förderstelle Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 15 - Fachabteilung Energie und Wohnbau Landhausgasse 7 8010 Graz Telefon: +43/(0)316/877-3414 Email: wohnbau@stmk.gv.at Link zu den Förderdetails Heizungsoptimierung - Wärmepumpen 2018-2019; Kesseltauschaktion Steiermark Heizen / Wärmeerzeuger, Energiesparen / Energieeffizienz Zielgruppe Die Vergabe von Förderungen für neue Wärmepumpenheizungen bei Ersterrichtung oder sonstiger Erneuerung oder Umstieg der Heizung bis einschließlich Baujahr 2010 ist bei Wohngebäuden, Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen, öffentlichen Sportanlagen, Vereinen und gemeindeeigenen Gebäude(teilen) und für Kleinstunternehmen möglich. Fördergegenstand Förderungsfähig sind Investitionen in neue Wärmepumpenheizungen anlässlich ihrer Ersterrichtung oder bei sonstiger Erneuerung der Heizung bis einschließlich Baujahr 2010 (Grundförderung). Förderungsfähig sind weiters Investitionen in neue Wärmepumpenheizungen anlässlich des Umstiegs von bestehenden Feuerungsanlagen für bestimmte biogene sowie fossile Brennstoffe bis einschließlich Baujahr 2010 (Kesseltauschförderung). Detailinformationen im Infoblatt Förderstelle Land Steiermark FA Energie und Wohnbau Referat Sanierung und Ökoförderung Landhausgasse 7/III/309 8010 Graz Telefon: (316) 877-2583 Email: martina.pfingstl@stmk.gv.at Link zu den Förderdetails Heizungsoptimierung-Biomasse, Stmk. Steiermark Energiesparen / Energieeffizienz, Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger Zielgruppe Die Vergabe von Förderungen für automatisch beschickte Holzheizungen (keine Kombikessel!) bei Ersterrichtung oder sonstiger Erneuerung oder Umstieg der Heizung bis einschließlich Baujahr 2010 ist bei Wohngebäuden, Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen, öffentlichen Sportanlagen, Vereinen und gemeindeeigenen Gebäude(teilen) und für Kleinstunternehmen möglich. Fördergegenstand Förderstelle Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik FA Energie und Wohnbau – Sanierung und Ökoförderung Landhausgasse 7 8010 Graz Telefon: 316/877- 2723 und Infozentrale +43 316/877-3955 Email: umweltlandesfonds@stmk.gv.at Link zu den Förderdetails Heizungsumstellung|Gebäude und Anlagen, Linz Oberösterreich Heizen / Wärmeerzeuger, Energiesparen / Energieeffizienz Zielgruppe Unternehmen Fördergegenstand Die Stadt Linz fördert innerhalb des Stadtgebietes bei Gebäuden und Anlagen die Umstellung auf Gas oder Fernwärme zur Warmwasserbereitung und/oder als Heizung, wenn die Anschlussleistung mehr als 100 kW beträgt. Förderstelle Umwelt- Und Technik-Center Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus 4041 Linz Telefon: 0732 / 7070-3972 Email: judith.kreindl@mag.linz.at Link zu den Förderdetails Herstellung biogener Brenn- und Treibstoffe Österreichweit Alternative Mobilität/-Antriebe Zielgruppe Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind, Einrichtungen der öffentlichen Hand, konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine. Fördergegenstand Gefördert werden neue Anlagen und Umrüstungen zur Herstellung von nachhaltigen Brenn- und Treibstoffen (flüssige und gasförmige Biokraftstoffe). Ausgenommen sind solche, die auf Basis von Nahrungsmittelpflanzen arbeiten. Folgende Anlagen werden gefördert: Biogasanlagen zur Biomethanerzeugung inkl. Aufbereitungstechnologie für die Einspeisung in ein Gasnetz oder Nutzung als Treibstoff thermische Vergasungsanlagen zur Erzeugung von Prozessgas aus Biomasse inkl. Aufbereitungstechnologie für die Herstellung von flüssigen und gasförmigen Kraftstoffen Produktionsanlagen zur Herstellung von Biokraftstoffen der zweiten Generation Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile) : Produktionsanlagen Aufbereitungsanlagen Rohstofflager Treibstofflager Neben der Anlage werden auch Planung und Montage bei den förderungsfähigen Kosten berücksichtigt. Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt . Förderstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH Serviceteam Biogene Brenn- und Treibstoffe Türkenstraße 9 1092 Wien Telefon: 01 / 31 6 31 - 719 Email: umwelt@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails Holzheizungen für Betriebe zur Eigenversorgung Österreichweit Heizen / Wärmeerzeuger Zielgruppe Förderungsmittel für Holzheizungen zur Eigenversorgung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und Konfessionsgemeinschaften einreichen. Fördergegenstand Gefördert werden: • Kesselanlagen ≥ 100 kW Nennwärmeleistung, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben zur Zentralheizung oder zur Erzeugung von Prozessenergie verwendet werden • Mikronetze zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung in Verbindung mit einer Kesselanlage Förderungsfähig sind die Investitionskosten für die Anlage sowie für Planung und Montage. Genaue Informationen finden Sie im Informationsblatt Förderstelle Kommunalcredit Public Consulting Serviceteam Kesseltausch/Neuanschaffung ≥100kW bzw. Mikronetz Türkenstraße 9 1092 Wien Telefon: 01/31631-714 / 719 Email: umwelt@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails Holzheizungen, Wärmepumpe u. Anschluss an Nah-/Fernwärme < 100 kW|Betriebe Österreichweit Heizen / Wärmeerzeuger, Energiesparen / Energieeffizienz Zielgruppe Förderungsmittel für Maßnahmen zum umwelt- und klimafreundlichen Heizen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen. Fördergegenstand Es wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern gefördert. Darunter sind zu verstehen: Holzheizungen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung Wärmepumpen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung Fernwärmeanschlüsse mit weniger als 100 kW thermischer Leistung Holzheizungen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung Gefördert werden Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines Gebäudes, mit einer Nennwärmeleistung von weniger als 100 kW. Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt . Förderstelle KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH Serviceteam Energiesparen Türkenstraße 9 1090 Wien Telefon: 01/31 6 31-714 Email: energiesparen@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails Holzheizungen; Förderaktion 2019 Österreichweit Heizen / Wärmeerzeuger Zielgruppe Privatpersonen Fördergegenstand Gefördert werden neu installierte Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte, die einen oder mehrere bestehende Holzheizungen mit Baujahr vor 2005 ersetzen. Weiters werden Pelletkaminöfen gefördert, wenn dadurch der Brennstoffverbrauch einer bestehenden fossilen Heizung oder einer alten Holzheizung mit Baujahr vor 2005 reduziert wird. Nicht gefördert werden gebrauchte Anlagen, die Errichtung von Neuanlagen (ohne Ersatz einer alten Holzheizung mit Baujahr vor 2005) sowie Stückholzheizungen bzw. Holzvergaserkessel. Information: - Leitfaden Holzheizung 2019 - Liste der förderfähigen Anlagen Förderstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH Serviceteam Holzheizungen Türkenstraße 9 1092 Telefon: 01/316 31-740 Email: holzheizungen@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails Hybridanlagen (PVT); Ökostromförderg. - Wien Wien Stromerzeuger- und Speicher, Heizen / Wärmeerzeuger, Alternativenergie Zielgruppe Anträge für die Landesförderung können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden. Fördergegenstand Gegenstand dieser Förderung im Rahmen dieser Bedingungen ist die Gewährung von nichtrückzahlbaren Zuschüssen für: Hybridkollektoren für eine gewerbliche sowie zur privaten Nutzung. Wärmenergiewird zur Warmwasserproduktion, zur Heizungsunterstützung oder als Prozesswärmegenutzt. Bei diesem Fördersystem besteht keine Fördermöglichkeit für thermische Solaranla-gen. Zusätzlich ist dem Förderantrag ein Konzept des Hybridkollektors (ersichtliche undsinnvolle Wärmenutzung) durch das errichtende Unternehmen beizulegen. https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/energie/ahs-info/pdf/richtlinie-oekostrom.pdf Förderstelle Energieplanung (MA 20) Rathausstraße 14-16, 3. Stock 1010 Wien Telefon: + 43 1 4000-88305, -88306 Email: post@ma20.wien.gv.at Link zu den Förderdetails Innenausbau/Sanierung von Dachgeschossen; Wien Wien Gebäude / Wohnraum Zielgruppe Folgende Personen können eine Förderung erhalten: MieterInnen von Wohnungen EigentümerInnen von Wohnungen Fördergegenstand Förderbare Sanierungsmaßnahmen: Erstmaliger Einbau eines WC s und/oder Bades bzw. Badenische Badeeinrichtungen (Dusche usw. ) Wohnbauvorhaben mit Kohle-, Koks-, Briketts-, Öl- oder Stromwiderstandsheizungen, ausgenommen die Stromzusatzheizung im Passivhaus, dürfen nicht gefördert werden. Im Falle von Gasheizungen darf nur die Gasbrennwerttechnologie gefördert werden. Hinweis: Die Abflüsse müssen auf kurzem Wege mit den Abfallsträgen verbunden sein. Neu zu errichtende Abfallsträge einschließlich Kanalanschluss und Lüftung über Dach können mitgefördert werden. Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt. Förderstelle Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) Maria-Restituta-Platz 1 1200 Wien Telefon: +43 1 4000-74860 Email: wv@ma50.wien.gv.at Link zu den Förderdetails Investitionsförderung gemäß Ökostromgesetz Österreichweit Ökostrom, Sonstiges Zielgruppe Natürliche oder juristische Personen Fördergegenstand Kleinwasserkraftanlagen bis 10 MW, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen und mittlere Wasserkraft-Anlagen werden laut Ökostromgesetz mittels eines Investitionszuschusses gefördert. Förderstelle OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG Alserbachstrasse 14-16 1090 Wien Telefon: 05 / 78766 - 10 Email: kundenservice@oem-ag.at Link zu den Förderdetails Kärntner Wirtschaftsförderungs-Fonds (KWF) Kärnten Sonstiges Zielgruppe Unternehmen Fördergegenstand Der KWF ist die Wirtschaftsförderungseinrichtung des Landes Kärnten und richtet sich mit seinen Aktivitäten und Programmen an Unternehmen, vorwiegend an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Förderstelle KWF - Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds Heuplatz 2 9020 Klagenfurt am Wörthersee Telefon: 0463 / 55 800 - 0 Email: office@kwf.at Link zu den Förderdetails KEM Investitionsförderung 2019-2020; PV, Holzheizg., E-Ladestationen, Pilotprojekte Österreichweit Elektro-Ladeinfrastruktur, Gebäude / Wohnraum, Energiesparen / Energieeffizienz, Heizen / Wärmeerzeuger, Stromerzeuger- und Speicher, Sonstiges Zielgruppe Neue Klima- und Energiemodellregionen : Regionen und Gemeinden, die mit Hilfe des Klima- und Energiefonds zur Klima- und Energie-Modellregion werden wollen. Weiterführung von bereits bestehenden Modellregionen: bereits bestehende Klima- und Energie-Modellregionen, die schon an das Ende des zweijährigen Unterstützungszeitraumes gelangen und eine Verlängerung der Unterstützung beantragen wollen. Unterstützung von Aktivitäten in den Modellregionen Investitionsförderung in bereits bestehenden Modellregionen: alle bestehenden Klima- und Energiemodellregionen Leitprojekte: alle bestehenden Klima- und Energiemodellregionen Fördergegenstand Gefördert werden: Photovoltaikanlagen Gefördert werden Anlagen auf öffentlichen Objekten und Grundstücken von mindestens 5 kWpeak bis 150 kWpeak. Holzheizungen Gefördert werden Kesselanlagen in öffentlichen Objekten mit weniger als 400 kW thermischer Leistung, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden. thermische Solaranlagen Gefördert werden Solaranlagen auf öffentlichen Objekten Solaranlagen, thermisch > = 100 qm; Gemeinden 2019 Österreichweit Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger Zielgruppe Förderungsmittel für Maßnahmen zum umwelt- und klimafreundlichen Heizen mittels thermischer Solaranlagen werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt. Projekte von Gemeindebetrieben mit marktbestimmter Tätigkeit werden entsprechend den Förderungsbedingungen für Betriebe gefördert. Nähere Informationen finden Sie unter www.umweltfoerderung.at/betriebe . Fördergegenstand Gefördert wird die Neuerrichtung und Erneuerung von thermischen Solaranlagen mit weniger als 100 m2 Bruttokollektorfläche zur Warmwasserbereitung, Raumheizung und Prozesswärme. Die Solarkollektoren müssen dabei über eine Typenprüfung nach EN 12975 verfügen. Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile): Neue Solaranlage inklusive Verrohrung Pumpengruppe, Wärmespeicher, Luftkollektoren Neben der jeweiligen Anlage werden auch Planung und Montage sowie Demontage- und Entsorgungskosten als förderungsfähige Kosten anerkannt. Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt . Förderstelle KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH Serviceteam Energiesparen Türkenstraße 9 1092 Wien Telefon: 01/31 6 31-714 Email: energiesparen@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails Solaranlagen, thermisch für Gemeinden, OÖ Oberösterreich Heizen / Wärmeerzeuger, Energiesparen / Energieeffizienz Zielgruppe Gemeinden Fördergegenstand Gefördert werden Investitionen zur Errichtung thermischer Solaranlagen zur ausschließlichen Warmwasseraufbereitung kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung Bereitstellung von Prozesswärme ab 20 m² Bruttokollektorfläche solaren Trocknung solaren Kälteerzeugung Wärme- und Kälteerzeugung für die Einspeisung in ein Wärme- und/oder Kältenetz Nicht gefördert werden Investitionen im Zuge eines Neubaus bzw. Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Sanierung, welche über die im Förderprogramm enthaltenen Einzelmaßnahmen hinausgehen. Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at). Förderstelle Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz Kärntnerstraße 10-12 4021 Linz Telefon: (+43 732) 77 20-145 01 Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at Link zu den Förderdetails Solaranlagen, thermisch und Wärmepumpen; Privat OÖ Förderprogramm Oberösterreich Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger, Energiesparen / Energieeffizienz Zielgruppe Privatpersonen, die eine förderungsfähige Anlage in ihrem bestehenden Wohnhaus (Hauptwohnsitz) mit bis zu drei Wohnungen errichten. Hinweis: Die förderbaren Maßnahmen müssen der privaten Nutzung dienen und die betroffenen Wohnhäuser und Wohnungen müssen ganzjährig bewohnt sein (Hauptwohnsitz). Ferienwohnungen sowie Zweitwohnsitze sind nicht förderbar. Fördergegenstand Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers gegen eine elektrisch betriebene Heizungs-Wärmepumpe, die entsprechend der VERORDNUNG ( EU ) Nr. 813/2013 zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ηs) bei mittlerem Klima von mindestens 125 % (55° C ) und 150 % (35° C ) aufweisen. Die Wärmepumpen müssen weiters über das nationale Wärmepumpen-Gütesiegel entsprechend dem European Quality Label für Heat Pumps , EHPA, verfügen. Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers durch Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz, sofern diese ganz oder teilweise (zumindest 80 %) auf Energie aus erneuerbaren Quellen beruht oder aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Sinne der Richtlinie 2004/8/ EG über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt, ABl. Nr. L 52 vom 21.02.2004 S. 50, sowie sonstige Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt, stammt. Errichtung einer thermischen Solaranlage, sofern diese nachträglich eingebaut wurde und eine Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle für den Kollektor nach der „ Solar Keymark “-Richtlinie vorliegt, oder die Kollektoren das "Austria Solar-Gütesiegel" aufweisen. Die Förderung kann unabhängig des bestehenden Heizsystems beantragt werden. Entsorgung eines ortsfesten Tanks für fossile Brennstoffe, in Kombination mit dem Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers gegen eine elektrisch betriebene Heizungs-Wärmepumpe oder Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers durch Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz. Der Bonus dient zur Abdeckung der Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung eines Tanks für fossile Brennstoffe durch ein befugtes Unternehmen. Nicht gefördert werden: Anlagen in Neubauten, Eigenbauanlagen und Prototypen, Erweiterung von bestehenden thermischen Solaranlagen, gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen. Förderstelle Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Direktion Soziales und Gesundheit Abteilung Wohnbauförderung Bahnhofplatz 1 4021 Linz Telefon: 0732 / 77 20-141 44 Email: wo.post@ooe.gv.at Link zu den Förderdetails Solaranlagen, thermisch; Wien 2018/2019 Wien Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger Zielgruppe Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Investitionen in stationäre solarthermische Anlagen in Wien durchführen. Fördergegenstand Fördergegenstand sind Solaranlagen zur Warmwasserbereitung oder zur teilsolaren Raumheizung. Grundsätzlich wird bei der Förderung zwischen einer "Solarthermieanlage für Ein- und Zweifamilienhäuser" und einer "Solarthermieanlage für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten" unterschieden. Für jeden dieser beiden Bereiche gibt es verschiedene Förderungsschienen, die zur Anwendung kommen können: Förderungsschiene A: umfasst solarthermische Anlagen, die nicht im Zuge eines Neubaus bzw. einer umfassenden Gebäudesanierung errichtet werden. Das heißt, es handelt sich um Anlagen, die auf einem bestehenden Gebäude nachgerüstet werden, welches nicht gerade saniert wird. Förderungsschiene B: umfasst hocheffiziente solarthermische Anlagen, die im Zuge eines Neubaus bzw. einer umfassenden Gebäudesanierung errichtet werden. Ausführliche Information zur Förderung von solarthermischen Anlagen: 423 KB PDF Förderstelle Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser (MA 25) Referat Bau- und Installationstechnik Maria-Restituta-Platz 1 1200 Wien Telefon: +43 1 4000-8025 Email: post@ma25.wien.gv.at Link zu den Förderdetails Solaranlagen, thermische - Salzburg Salzburg Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger Zielgruppe 1.1. Privatpersonen, welche Eigentümer oder Mieter von Bauten im Bundesland Salzburg sind. Der Mieter muss die Zustimmung des Eigentümers nachweisen. 1.2. Unter Bauten werden zu Wohnzwecken genutzte Gebäude verstanden. 1.3. Gemischte Nutzung von Gebäuden: Bei gemischter Nutzung des Gebäudes ist auf das Überwiegen Bedacht zu nehmen. Wird das Gebäude überwiegend zu Wohnzwecken genutzt, kann die Förderung gemäß diesen Richtlinien uneingeschränkt gewährt werden. Wird das Gebäude überwiegend nicht oder gar nicht zu Wohnzwecken genutzt und ist dieser Anteil des Gebäudes im Rahmen einer anderen Förderaktion förderbar, kann die Förderung gemäß diesen Richtlinien nicht gewährt werden. In Zweifelsfällen über die überwiegend gewerbliche Nutzung, kann von der Förderstelle eine Feststellung eines Steuerberaters verlangt werden, die vom Antragsteller vorzulegen ist. Fördergegenstand Bei Solaranlagen sind Erweiterungen der Kollektorfläche förderbar. Hinsichtlich der Fördervoraussetzungen wird jedoch die gesamte Anlage betrachtet und nicht nur die Erweiterung. Gefördert wird: 2.1. Der Einbau von qualitativ hochwertigen thermischen Solaranlagen . 2.2. Erweiterungen der Kollektorfläche sind förderbar. Hinsichtlich der Fördervoraussetzungen wird jedoch die gesamte Anlage betrachtet und nicht nur die Erweiterung. 2.3. Die Anlagen müssen dem Stand der Technik (siehe Punkt 6) entsprechen und von einem befugten Unternehmen fach- und normgerecht installiert werden. Förderstelle Energie aktiv /Land Salzburg Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie Fanny-von-Lehnert-Straße 1 5010 Salzburg Telefon: 0662 8042 3151 Email: foerdermanager@salzburg.gv.at Link zu den Förderdetails Solaranlagen; Tirol Wohnbauförderung Tirol Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger Zielgruppe Privatpersonen Fördergegenstand Solaranlagen für die Warmwasseraufbereitung und zur Unterstützung der Raumheizung. Förderstelle Land Tirol Abteilung Wohnbauförderung Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck Telefon: +43 512 508 2732 Email: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at Link zu den Förderdetails Solarthermie - Solare Großanlagen Österreichweit Forschung + Konzepte, Heizen / Wärmeerzeuger, Alternativenergie, Energiesparen / Energieeffizienz Zielgruppe Sämtliche natürlichen und juristischen Personen in Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch nicht auf die Gewerbeordnung beschrankt), insbesondere • Produktionsbetriebe • Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe • Fernwärmenetzbetreiber • Energieversorgungsunternehmen • Tourismusbetriebe • Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften sowie gemeindeeigene Betriebe, auch in Form von Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit • Konfessionelle Einrichtungen und Vereine • Contractoren • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe BürgerInnenbeteiligungsprojekte können von sämtlichen Zielgruppen umgesetzt werden und stellen unter Einhaltung von themenfeldspezifischen Kriterien eine förderfähige Projektart dar. Fördergegenstand Gefördert wird die Errichtung von Demonstrations-Anlagen mit einer erforderlichen Mindestgröße von 100 m² (außer Themenfeld 5: ab 50 m² ) Kollektorfläche in den Bereichen: • Solare Prozesswärme • Solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen (Mikronetze, Nah- und Fernwärmenetze) • Hohe solare Deckungsgrade (über 20 % am Gesamtwärmebedarf) in Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben • Solarthermie in Kombination mit Wärmepumpe • Neue Technologien und innovative Ansätze Die Anlagen werden von einem Expertengremium bewertet und einzelne Anlagen werden zur Teilnahme an der (verpflichtenden) Begleitforschung ausgewählt. Die Begleitforschung sammelt Daten während zumindest einem Jahr des Anlagenbetriebs, wertet diese aus und zieht daraus Erkenntnisse bezüglich des Optimierungspotentials von großen Solaranlagen. Sämtliche Erkenntnisse der Begleitforschung werden in geeigneter Form der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Förderstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH Bearbeitungsteam "Solare Großanlagen" Gumpendorfer Straße 5/22 1060 Wien Telefon: (+43 1) 316 31-723 Email: umwelt@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails Solarthermische Anlagen 2018/2019; Wien-Landesförderg. Wien Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger, Energiesparen / Energieeffizienz Zielgruppe Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Investitionen in stationäre solarthermische Anlagen in Wien durchführen. Fördergegenstand Fördergegenstand sind Solaranlagen zur Warmwasserbereitung oder zur teilsolaren Raumheizung. Zu den förderbaren Kosten gehören: Solarabsorber einschließlich Trägergerüst und Montage Wärmetauscher im Zusammenhang mit der erneuerbaren Aufbringung Speicher bzw. Speicherbehälter, sowie die Verrohrung von Bauteilaktivierung Verrohrung, Armaturen, Steuer- und Regeleinrichtungen für Kollektor-, Speicher- und Kältekreislauf, Wärmedämmung für vorangeführte Komponenten Messeinrichtungen für das Anlagen monitoring Die gleichzeitige Umstellung auf ein innovatives, klimarelevantes zentrales Heizungs- und Warmwassersystem Energieberatung Planungskosten im Zusammenhang mit der Anlage Sonstige umweltrelevante Mehrkosten Professionelle Abnahme der Anlage Grundsätzlich wird bei der Förderung zwischen einer "Solarthermieanlage für Ein- und Zweifamilienhäuser" und einer "Solarthermieanlage für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten" unterschieden. Für jeden dieser beiden Bereiche gibt es verschiedene Förderungsschienen, die zur Anwendung kommen können: Förderungsschiene A: umfasst solarthermische Anlagen, die nicht im Zuge eines Neubaus bzw. einer umfassenden Gebäudesanierung errichtet werden. Das heißt, es handelt sich um Anlagen, die auf einem bestehenden Gebäude nachgerüstet werden, welches nicht gerade saniert wird. Förderungsschiene B: umfasst hocheffiziente solarthermische Anlagen, die im Zuge eines Neubaus bzw. einer umfassenden Gebäudesanierung errichtet werden. Förderstelle Stadt Wien, Technische Stadterneuerung (MA 25) Maria-Restituta-Platz 1 1200 Wien Telefon: +43 1 4000-8025 Email: post@ma25.wien.gv.at Link zu den Förderdetails Solarthermische Anlagen für Wohngebäude, Vlbg.2018/2019 Vorarlberg Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger Zielgruppe Natürliche und juristische Personen, die eine Maßnahme gemäß § 4 im Bundesland Vorarlberg durchführen. Fördergegenstand Im Rahmen der Energieförderungsrichtlinie 2018/2019 werden folgende Maßnahmen gefördert: Thermische Solaranlagen Holzheizungen und Hausanschluss an Nahwärmesysteme Elektrisch betriebene Heizungswärmepumpen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (WRG) Förderstelle Land Vorarlberg Landhaus Bregenz Telefon: +43 (0) 5574 / 511-26116 Email: energie@vorarlberg.at Link zu den Förderdetails Solarthermische Anlagen ≥ 100 m² Bruttokollektorfläche; Gemeinden Österreichweit Heizen / Wärmeerzeuger, Energiesparen / Energieeffizienz, Gebäude / Wohnraum Zielgruppe Förderungsmittel für thermische Solaranlagen werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt, sofern sich das Bundesland finanziell am zur Förderung eingereichten Projekt beteiligt. Fördergegenstand Gefördert werden Solaranlagen ≥ 100 m² Bruttokollektorfläche für Warmwasserbereitung Raumheizung Prozesswärme und Solaranlagen (unabhängig von der Kollektorfläche) für den Antrieb von Kühlanlagen. Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt. Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile): Solaranlage Luftkollektoren Wärmespeicher Verrohrung Verteilernetz Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt . Förderstelle KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH Serviceteam Solaranlage ab 100m2 und Anlagen für Kühlung Türkenstraße 9 1092 Wien Telefon: 01/31 6 31-723 Email: umwelt@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails Solarthermische Anlagen, größer/gleich 100 qm, OÖ Oberösterreich Heizen / Wärmeerzeuger Zielgruppe Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere Unternehmen Vereine konfessionelle Einrichtungen Organisationen, die unternehmerisch tätig sind. Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind: Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom26. Juni 2014, S. 1) sowie Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben. Fördergegenstand thermische Solaranlagen größer/glich 100 m² zur ausschließlichen Warmwasseraufbereitung kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung Bereitstellung von Prozesswärme solaren Trocknung solaren Kälteerzeugung Wärme- und Kälteerzeugung für die Einspeisung in ein Wärme- und/oder Kältenetz Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können. Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at). Förderstelle Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz Kärntnerstraße 10-12 4021 Linz Telefon: (+43 732) 77 20-145 01 Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at Link zu den Förderdetails Solarthermische Anlagen, kleiner 100 qm, OÖ Oberösterreich Heizen / Wärmeerzeuger Zielgruppe Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere Unternehmen Vereine konfessionelle Einrichtungen Organisationen, die unternehmerisch tätig sind. Fördergegenstand thermische Solaranlagen bis 100 m2 zur ausschließlichen Warmwasseraufbereitung kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung Bereitstellung von Prozesswärme ab 20 m² Bruttokollektorfläche solaren Trocknung solaren Kälteerzeugung Wärme- und Kälteerzeugung für die Einspeisung in ein Wärme- und/oder Kältenetz Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können. Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at). Förderstelle Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz Kärntnerstraße 10-12 4021 Linz Telefon: (+43 732) 77 20-145 01 Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at Link zu den Förderdetails Solarthermische Anlagen; Ökoförderung Stmk. Steiermark Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger, Energiesparen / Energieeffizienz Zielgruppe Folgende natürliche oder juristische Personen können im Rahmen von Wohnnutzungen Anträge stellen: a) EigentümerInnen, HauptmieterInnen, WohnungseigentumswerberInnen, dinglich Nutzungsberechtigte, bevollmächtigte Hausverwaltungen sowie Bauträger b) BetreiberInnen von Nutzungseinheiten gemäß Punkt 3.2 für die zu diesen Sonderzwecken genutzten Gebäude(teile), sofern sie entweder nicht unternehmerisch tätig sind oder im Fall einer unternehmerischen Tätigkeit eine De-minimis-Förderung möglich ist. Weiters können KleinstunternehmerInnen, sofern eine De-minimis-Förderung möglich ist, eine Förderung beantragen. Fördergegenstand Förderungsfähig sind Investitionen in neue solarthermische Anlagen sowie in neue wasserbasierende Hybridanlagen. Die Förderung der Erweiterung bestehender Anlagen ist nur im Ausmaß der Erweiterung und - mit Ausnahme von Anlagen gemäß Punkt 7.3 - nur bis zu der mit der Förderungsgrenze limitierten Gesamtgröße möglich. Förderstelle Land Steiermark Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik FA Energie und Wohnbau – Sanierung und Ökoförderung Landhausgasse 7 8010 Graz Telefon: 0316/877-3955 oder -3413 Email: umweltlandesfonds@stmk.gv.at Link zu den Förderdetails Sonstige Umweltschutzmaßnahmen (Betriebe) Österreichweit Forschung + Konzepte, Sonstiges Zielgruppe alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Organisationene Fördergegenstand Gefördert werden Umweltschutzmaßnahmen die in §4 der Förderungsrichtlinien 2015 für die Umweltförderung im Inland aufgezählt sind und keinem anderen definierten Förderungsbereich zuordenbar sind. Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von betrieblichen Lärmemissionen Maßnahmen zur Verringerung von Umweltbelastungen durch klimarelevante Gase Pilot- oder Demonstrationsanlagen zur Erprobung und Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien in Zusammenhang mit förderungsfähigen Maßnahmen Projekte zur Erprobung der Anwendungstauglichkeit innovativer Systemkomponenten, zum Nachweis der Anwendbarkeit im großtechnischen Maßstab mit Bezug auf förderungsfähige Maßnahmen Förderstelle Kommunalcredit Public Consulting Türkenstraße 9 1092 Wien Telefon: + 43 (0) 1/31 6 31-723 Email: umwelt@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails Spezielle Maßnahmen im Bereich Umwelt, Energie und Nachhaltigkeit; Linz Oberösterreich Forschung + Konzepte, Energiesparen / Energieeffizienz, Sonstiges Zielgruppe Private, Unternehmen Fördergegenstand Die Stadt Linz fördert die Errichtung von Anlagen bzw. den Kauf von Geräten zur Einsparung bzw. nachhaltigen Nutzung von Energie und Rohstoffen mit innovativem Charakter. Beispiele: Innovative Maßnahmen zur Verbesserung der Luft Besondere Maßnahmen zur Lärmminderung, die über den üblichen Standard hinausgehen Besondere Maßnahmen zur Energieeinsparung Bewusstseinsbildende Maßnahmen und Projekte Um sicher zu gehen, ob Ihre Maßnahmen förderwürdig ist, empfehlen wir, bereits vor dem Kauf bzw. vor dem Setzen von Maßnahmen einen Förderantrag zu stellen. Eine Sachverständigenkommission wird dann die Höhe einer allfälligen Förderung festlegen. Hinweis: Für Heizungsumstellungen von Wohnblöcken, Installierung von Hackschnitzel- oder Pelletsheizungen, Solaranlagen, Wärmepumpen, Regenwassernutzanlagen und für den Einbau von Schallschutzfenstern gibt es spezielle Förderungen. Verwenden Sie bitte direkt den Einstieg über das Hauptmenü der Förderungen. Förderstelle Umwelt- Und Technik-Center Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus 4041 Linz Telefon: 0732 / 7070-3972 Email: judith.kreindl@mag.linz.at Link zu den Förderdetails Stationäre Stromspeicher 2019/2020; Landesförderg. Wien Wien Ökostrom, Stromerzeuger- und Speicher Zielgruppe natürliche oder juristische Personen Fördergegenstand Gefördert werden: Speicher für Einfamilienhäuser bis zu einer Nennkapazität von 5 kWh Speicher für Mehrfamilienhäuser oder betriebliche Gebäude bis zu einer Nennkapazität von 10 kWh Der stationäre elektrische Speicher kann in beiden Fällen auch größer errichtet werden, allerdings werden maximal die ersten 5 bzw. 10 kWh gefördert. Die Förderhöhe beträgt 500 Euro pro kWh Speichernennkapazität oder maximal 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses. Alle Antragstellerinnen und Antragsteller können zusätzlich ein Lastmanagementsystem (LMS) installieren. Für die Installation eines LMS wird zusätzlich ein Zuschuss in der Höhe von 300 Euro bzw. maximal 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten des LMS gewährt. Förderstelle Stadt Wien, Energieplanung (MA 20) Rathausstraße 14-16, 3. Stock 1010 Wien Telefon: + 43 1 4000-88305, -88306 Email: post@ma20.wien.gv.at Link zu den Förderdetails Stationäre Stromspeicher 2020; Wien Landesförderung Wien Ökostrom, Alternativenergie, Stromerzeuger- und Speicher Zielgruppe Förderungsmittel für die Landesförderung Wien werden natürlichen und juristischen Personen, die in Wien eine Anlage errichten werden, zur Verfügung gestellt. Förderungsanträge können bis 31. Dezember 2020 gestellt werden. Fördergegenstand Das Land Wien fördert neu errichtete stationäre Stromspeicher basierend auf Lithiumtechnologie zur Speicherung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen. Gefördert werden: Speicher für Einfamilienhäuser bis zu einer Nennkapazität von 5 kWh Speicher für Mehrfamilienhäuser oder betriebliche Gebäude bis zu einer Nennkapazität von 10 kWh Lastmanagementsysteme Pro Photovoltaikanlage und Standort kann nur ein Stromspeicher samt Lastmanagementsystem gefördert werden. Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt . Förderstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH Serviceteam Photovoltaik Türkenstraße 9 1090 Wien Telefon: + 43 1 31 6 31 730 Email: wien-pv@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails STROMERZEUGUNG in Insellage auf Basis erneuerbarer Energieträger Österreichweit Stromerzeuger- und Speicher, Ökostrom Zielgruppe Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen Fördergegenstand Gefördert werden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger zur Eigenversorgung in Insellagen ohne Netzzugangsmöglichkeit (z.B. Berghütten). Förderungsfähige Anlagen(teile) • Photovoltaikanlagen • Kleinwasserkraftwerke • Blockheizkraftwerke • Windkraftanlagen • Elektrische Energiespeicher • weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile Förderstelle Kommunalcredit Public Consulting Türkenstraße 9 1092 Wien Telefon: 01/31631-713 Email: umwelt@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails Thermografiemessungen, Linz Oberösterreich Energiesparen / Energieeffizienz, Gebäude / Wohnraum, Sonstiges Zielgruppe Private und Unternehmen Fördergegenstand Die Stadt Linz fördert die Messung der Außenhülle von Gebäuden mithilfe einer Wärmebildkamera, wenn diese Messung zu einer wärmetechnischen Sanierungsmaßnahme geführt hat. Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema Gebäudethermografie - Förderansuchen für Firmen PDF-Datei (30 kB ) Gebäudethermografie - Förderansuchen für Firmen (neues Fenster) WORD-Datei (124 kB ) Gebäudethermografie - Förderansuchen für Firmen (neues Fenster) Gebäudethermografie - Förderansuchen für Private PDF-Datei (30 kB ) Gebäudethermografie - Förderansuchen für Private (neues Fenster) WORD-Datei (51 kB ) Gebäudethermografie - Förderansuchen für Private (neues Fenster) Förderstelle Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt, Abt. Umweltmanagement Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus 4041 Linz Telefon: 0732 / 7070 Email: um.ptu@mag.linz.at Link zu den Förderdetails Umstieg auf Energiealternativen in der Landwirtschaft; Biomasse, Biogas und andere Energiealternativen Österreichweit Alternativenergie Zielgruppe Förderungsmittel werden im Rahmen des „Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums“ an landwirtschaftliche Betriebe vergeben. Fördergegenstand Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen Biomasse, Biogas und andere Energiealternativen, die von landwirtschaftlichen Betrieben umgesetzt werden. Förderstelle KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH Serviceteam Landwirtschaftliche Biomasse oder Serviceteam Biomasse Einzelanlage bis 400kW Türkenstraße 9 1092 Wien Telefon: 01/31 6 31-719 oder 01/31 6 31-714 Email: umwelt@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails Umweltfreundliche Fahrzeugflotten - Grazer Umweltförderung Steiermark Elektrofahrzeuge, Alternative Mobilität/-Antriebe Zielgruppe Das Umweltamt der Stadt Graz gewährt für, überwiegend auf ihrem Stadtgebiet unternehmerisch tätigen Taxiunternehmen, Mietwagen im Taxibetrieb, ErbringerInnen von gewissen Diensten und gewerblichen Carsharing-Anbietern beim Ankauf von Elektro-, "plug-in-hybrid-elektrischen"- Autos, E-Roller und E-Mopeds, Vollhybrid- oder Gasautos eine Förderung für Neufahrzeuge Das sind all jene (physischen oder juristischen Personen, Personengesellschaften), welche berechtigt sind, nach den Bestimmungen dieser Förderrichtlinie einen Förderantrag zu stellen. AntragstellerIn und FörderwerberIn sind entweder identisch, oder der/die legitimierte AntragstellerIn ist im Besitz einer entsprechenden Berechtigung (z. B. Vollmacht, Beschluss der EigentümerInnengemeinschaft, etc.). Fördergegenstand Das Umweltamt der Stadt Graz gewährt für, überwiegend auf ihrem Stadtgebiet unternehmerisch tätigen Taxiunternehmen, Mietwagen im Taxibetrieb, ErbringerInnen von gewissen Diensten und gewerblichen Carsharing-Anbietern beim Ankauf von Elektro-, "plug-in-hybrid-elektrischen"- Autos, E-Roller und E-Mopeds, Vollhybrid- oder Gasautos eine Förderung für Neufahrzeuge. Förderstelle Stadt Graz A 23 - Umweltamt Schmiedgasse 26 8011 raz Graz Telefon: +43 316 872-4302 Email: umweltamt@stadt.graz.at Link zu den Förderdetails Verdichtung von Wärmeverteilnetzen Österreichweit Heizen / Wärmeerzeuger, Sonstiges Zielgruppe Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Fördergegenstand Gefördert wird die Errichtung von bis zu 25 zusätzlichen Abnehmeranschlüssen an bestehenden Leitungstrassen von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme bis max. 50 kW Nennwärmeleistung. Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile): Übergabestation Rohrleitungen Grabungsarbeiten erforderliche Planungs- und Montagearbeiten Weiterführende Informationen finden Sie im Informationsblatt . Förderstelle Kommunalcredit Public Consulting GmbH Serviceteam Energiesparen Türkenstraße 9 1092 Wien Telefon: 01/31 6 31-714 Email: energiesparen@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails Wärmepumpe - Tiefenbohrung, Erdkollektor; Slzbg. Salzburg Heizen / Wärmeerzeuger, Alternativenergie Zielgruppe Privatpersonen, welche Eigentümer oder Mieter von Bauten im Bundesland Salzburg sind. Der Mieter muss die Zustimmung des Eigentümers nachweisen. Fördergegenstand Entsprechend diesen Richtlinien werden die erstmalige Errichtung einer Tiefenbohrung, eines Erdkollektors oder einer Brunnenanlage als Wärmequelle für Wärme-pumpen gefördert. Siehe Richtlinie Förderstelle Land Salzburg Abteilung 4 – Lebensgrundlagen und Energie Referat 4/04 – Energiewirtschaft und –beratung Fanny-von-Lehnert-Straße 1 5010 Salzburg Telefon: 0662 8042 3791 Email: foerdermanager@salzburg.gv.at Link zu den Förderdetails Wärmepumpen 2020/2021; Wien Wien Heizen / Wärmeerzeuger, Energiesparen / Energieeffizienz Zielgruppe Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Investitionen in Wärmepumpenanlagen im Wohnbau in Wien tätigen. Das sind im Grundbuch eingetragene Eigentümerinnen oder Eigentümer, Inhaberinnen oder Inhaber von Baurechten bzw. Pächterinnen oder Pächter und Unterpächterinnen oder Unterpächter (Eigenheim, Kleingarten(wohn)haus). Fördergegenstand Neu errichtete Wärmepumpenanlagen in einem Ein-, Zweifamilien-, Kleingarten(wohn)haus oder großvolumigem Wohngebäude beziehungsweise einer einzelnen Nutzungseinheit im Neubau (ausgenommen der Luft/Wasser-Wärmepumpe) im Gebäudebestand bei einem Umstieg von einem fossilen Energieträger (Gas, Kohle, Öl) oder einer elektrischen Direktheizung auf eine Wärmepumpe Förderungsfähig sind: Wasser/Wasser -Wärmepumpen für Raumheizung und Warmwasserbereitung Sole/Wasser -Wärmepumpen für Raumheizung und Warmwasserbereitung mittels z. B. Tiefsonde(n), Horizontal-Kollektor Luft/Wasser -Wärmepumpen für Raumheizung und Warmwasserbereitung ausschließlich im Rahmen von Dachgeschossausbauten oder einem Heizungstausch in einem bestehenden Gebäude Der Nutzflächenflächenanteil (beheizt) an gewerblich genutzten Flächen wird bei der Berechnung der Förderhöhe abgezogen. Weitere Informationen Förderstelle Technische Stadterneuerung (MA 25) Maria-Restituta-Platz 1 1200 Wien Telefon: +43 1 4000-8025 Email: post@ma25.wien.gv.at Link zu den Förderdetails Wärmepumpen für Gemeinden, OÖ Oberösterreich Heizen / Wärmeerzeuger Zielgruppe Gemeinden Fördergegenstand Gefördert werden Investitionen zur Errichtung effizienter Wärmepumpen zur Heizwärme-und Warmwasserversorgung. Hinweis : Luftwärmepumpen werden ausschließlich aus Bundesfördermittel unterstützt! Nicht gefördert werden Investitionen im Zuge eines Neubaus bzw. Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Sanierung, welche über die im Förderprogramm enthaltenen Einzelmaßnahmen hinausgehen. Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at). Förderstelle Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz Kärntnerstraße 10-12 4021 Linz Telefon: (+43 732) 77 20-145 01 Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at Link zu den Förderdetails Wärmepumpen, größer/gleich 100 kW thermische Leistung; OÖ Oberösterreich Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger, Energiesparen / Energieeffizienz Zielgruppe Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind: • Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom26. Juni 2014, S. 1) sowie • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben. Fördergegenstand effiziente Wärmepumpen zur Heizwärme- und Warmwasserversorgung größer/gleich 100 kW Hinweis : Luftwärmepumpen werden ausschließlich aus Bundesfördermittel unterstützt! Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können. Hinweis : Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt derOö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail:sport.post@ooe.gv.at). Förderstelle Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz Kärntnerstraße 10-12 4021 Linz Telefon: (+43 732) 77 20-145 01 Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at Link zu den Förderdetails Wärmepumpen, kleiner 100 kW thermische Leistung; OÖ Oberösterreich Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger, Energiesparen / Energieeffizienz Zielgruppe Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere Unternehmen Vereine konfessionelle Einrichtungen Organisationen, die unternehmerisch tätig sind. Fördergegenstand effiziente Wärmepumpen zur Heizwärme- und Warmwasserversorgung kleiner 100 kW Hinweis:Luftwärmepumpen werden ausschließlich aus Bundesfördermittel unterstützt! Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können. Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt derOö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail:sport.post@ooe.gv.at). Förderstelle Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz Kärntnerstraße 10-12 4021 Linz Telefon: (+43 732) 77 20-145 01 Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at Link zu den Förderdetails Wärmepumpen-Elektrisch betrieben Österreichweit Heizen / Wärmeerzeuger Zielgruppe Förderungsmittel für elektrisch betriebene Wärmepumpen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen. Fördergegenstand Gefördert werden elektrisch betriebene Wärmepumpen ab 100 kW Nennwärmeleistung mit Umgebungswärme als Wärmequelle, die zur überwiegenden Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser bzw. Prozesswärme oder die Versorgung von Wärmenetzen (zum Beispiel Wasser/Wasser oder Sole/Wasser-Wärmepumpen) verwendet werden. Genaue Informationen finden Sie im Informationsblatt . Förderstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH Serviceteam Wärmepumpe ≥ 100 kW thermisch Türkenstraße 9 1092 Wien Telefon: 01/31 6 31-723 Email: umwelt@kommunalkredit.at Link zu den Förderdetails Wärmepumpen; Stadt Linz 2019 Oberösterreich Heizen / Wärmeerzeuger Zielgruppe Private Fördergegenstand Die Stadt Linz fördert in Kooperation mit der Linz AG die Errichtung von effizienten Wärmepumpenanlagen. a) Wärmepumpenanlagen für Heizzwecke b) Kombinierte Wärmepumpenanlagen für Heizzwecke und zur Warmwasserbereitung c) Wärmepumpenanlagen, die lediglich der Warmwasserbereitung dienen. Förderstelle Stadt Linz Umwelt- und Technik-Center Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus 4041 Linz Telefon: 0732 / 7070 Email: erika.haidacher@mag.linz.at Link zu den Förderdetails Wohnbauförderg.Vlbg-Bauen/Kaufen 2018/2019 Vorarlberg Gebäude / Wohnraum Zielgruppe Privatpersonen, die ein Eigenheim bauen bzw. eine Wohnung kaufen. Fördergegenstand Umfangreiche Informationen erhalten Sie in der Broschüre Bauen und Kaufen Förderstelle Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung Landhaus 6900 Bregenz Telefon: +43 5574 511 8080 Email: wohnen@vorarlberg.at Link zu den Förderdetails Wohnbauförderung - Eigenheimsanierung (NÖ) Niederösterreich Gebäude / Wohnraum Zielgruppe Einen Antrag auf Eigenheimsanierung können ausschließlich natürliche Personen einbringen. Bei Reihenhausanlagen im Wohnungseigentum kann der oder die jeweilige WohnungseigentümerIn um eine Forderung ansuchen, wenn es dem Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag entspricht. Juristische Personen (z. B.: Hausverwaltungen sowie Gemeinschaften, Gesellschaften jeglicher Art, Wohnungseigentumsgemeinschaften, Vereine) sind in der Eigenheimsanierung nicht forderungsberechtigt. Bei Wohngebäuden, bei denen der Eigentümer keine natürliche Person ist, kann die Sanierung (z. B.: der Aussenbauteilen bei Wohnungen mit mehr als zwei Wohnungen) im Zuge der Wohnungssanierung gefordert werden. Details dazu finden sie unter www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Sanieren-Renovieren/ Wohnungssanierung. Fördergegenstand Die Eigenheimsanierung kann beantragt werden für Gebäude mit bis zu 500 m 2 bestehender oder zu sanierender Nutzfläche für: - die Sanierung solcher Gebäude - die Schaffung von neuen oder zusätzlichen Wohnungen durch Zu-, Um-, Auf- oder Einbauten in diese Gebäude. Förderbar sind maximal zwei der neuen Wohnungen. Förderstelle Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Umweltwirtschaft und Raumordnungsförderung Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten Telefon: 02742 / 9005 - 14328 oder - 14508 Email: post.ru3@noel.gv.at Link zu den Förderdetails Wohnbauförderung Burgenland Burgenland Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger, Energiesparen / Energieeffizienz Zielgruppe Wer bekommt eine Förderung? Begünstigte Personen, die dringenden Wohnbedarf haben. Begünstigte Personen sind österreichische Staatsbürger oder Staatsbürgerinnen oder diesen Gleichgestellte (z.B.EU-Bürgerinnen und EU-Bürger) Wer kann Förderwerber/in sein? Österreichische Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger oder gleichgestellte begünstigte Personen (zB. EU-Bürgerinnen oder EU-Bürger) Gemeinden Gemeinnützige Bauvereinigungen juristische Personen (Betriebe) für die Errichtung und Sanierung von Dienstnehmerwohnungen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, deren tatsächliche Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen, für die Errichtung und Sanierung von Wohnheimen und Dienstnehmerwohnungen sonstige gewerbliche Bauträger im Sinne des Bauträgervertragsgesetzes für die Errichtung von Eigentumswohnungen und Reihenhäusern im Eigentum Es gelten folgende Bestimmungen: a) Vorlage einer Erfüllungsgarantie in Höhe von 120% der Gesamtbaukosten b) Erstellung und Vorlage der Kaufverträge gemäß BTVG c) Bekanntgabe eines Treuhänders und Vorlage der Treuhandverträge d) Abwicklung (Anweisung) der Förderung über ein Treuhandkonto Fördergegenstand In der Wohnbaufibel finden Sie grundlegende Informationen zu allen Förderungsmaßnahmen der Wohnbauförderung sowie der Wohnbeihilfe mit praxisbezogenen Beispielen. Förderstelle Amt der burgenländischen Landesregierung Abteilung 3 - Finanzen, Hauptreferat Wohnbauförderung Europaplatz 1 7000 Eisenstadt Telefon: 02682/600 oder 057/600 (Lokaltarif) DW 2800 Email: post.a3-wbf@bgld.gv.at Link zu den Förderdetails Wohnbauförderung-Schaffung von Barrierefreiheit – Wohnen im Alter Burgenland Sonstiges, Gebäude / Wohnraum Zielgruppe Privatpersonen Fördergegenstand Modernisierung und Umbaumaßnahmen Förderstelle Amt der Burgenländischen Landesregierung Landesamtsdirektion Stabstelle Raumordnung und Wohnbauförderung Europaplatz 1 7000 Eisenstadt Telefon: 057-600 Email: Link zu den Förderdetails Wohnumfeldförderung Oberösterreich Sonstiges, Energiesparen / Energieeffizienz Zielgruppe Gemeinden, Gemeinnützige Bauvereinigungen, kirchliche und soziale Institutionen, Vereine Haus, Wohnungseigentümer, Mieter Eigentümergemeinschaften bei mehrheitlicher Zustimmung Fördergegenstand Förderbare Maßnahmen sind: 1. Qualitative Verbesserung des Wohnungsbestandes und des Wohnumfeldes auch im Hinblick auf Barrierefreiheit vor allem durch den nachträglichen Einbau eines behindertengerechten Liftes. 2. Nachträgliche sicherheitstechnische Maßnahmen bei Liften. 3. Öffentlich zugängliche Kinder- und Jugendspielplätze, die auf Wunsch und in Kooperation mit den Gemeinden gemäß der Begleitbroschüre Spielraumförderung errichtet oder saniert werden. 4. Abstellplätze im Freien und in Tiefgaragen im Zusammenhang mit Wohnanlagen. 5. Fahrrad-Abstellplätze (maximal 360 Euro pro Abstellplatz). 6. Lärmschutz- und Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit Wohnanlagen. 7. Nachträglicher Einbau von Brandschutzmaßnahmen in mehrgeschoßigen Wohnbauten. 8. Energiesparberatung sowie Beratung für qualitativen Wohnbau. 9. Pilotprojekte für innovative Maßnahmen im Wohnbau, insbesondere zur Steigerung der Energieeffizienz bzw. zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. 10. Wohnbauforschung."), zielgruppe_lang=TRIM(" * Gemeinden, Gemeinnützige Bauvereinigungen, kirchliche und soziale Institutionen / Vereine * Haus / Wohnungseigentümer / Mieter * Eigentümergemeinschaften bei mehrheitlicher Zustimmung Förderstelle Amt der Oö. Landesregierung Direktion Soziales und Gesundheit Abteilung Wohnbauförderung Bahnhofplatz 1 4021 Linz Telefon: 0732 / 77 20-141 44 Email: wo.post@ooe.gv.at Link zu den Förderdetails Wohnungssanierung; NÖ Wohnbauförderung Niederösterreich Gebäude / Wohnraum, Heizen / Wärmeerzeuger, Energiesparen / Energieeffizienz Zielgruppe Nach den NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011 dürfen Förderungen nur zuerkannt werden: Gemeinnützige Bauvereinigungen, Gemeinden und sonstigen juristischen Personen, sowie natürlichen Personen, wenn die zu sanierende (Wohn)Nutzfläche mehr als 500 m² beträgt. Der Förderungswerber muss Eigentümer oder Bauberechtigter sein. Hinweis: Bei Gebäuden, an denen Wohnungseigentum begründet ist, wird jedenfalls die Sanierung von Allgemeinbereichen im Zuge dieser Förderung abgewickelt. dem Verwalter, der gemäß § 6 Abs. 2 MRG oder der gem. § 14 c Abs.2 WGG bestellt ist. Bei der Förderung der Wohnungssanierung ist in der Regel die Zustimmung aller Eigentümer bzw. Wohnungseigentümer durch ihre Unterschrift am Ansuchen und sämtlichen Unterlagen nachzuweisen. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften kann für die Förderung von der Zustimmung aller Eigentümer abgegangen werden. Wird eine Wohnungseigentümergemeinschaft durch einen Verwalter vertreten, ist eine Vollmachtserklärung (PDF-Datei) des Verwalters ausreichend, dass er gemäß § 18 Abs. 2 WEG 2002 vertretungsbefugt ist. Anderenfalls ist eine von allen Eigentümern gefertigte Vollmacht erforderlich. Diese Regelung gilt für die Abwicklung von Förderungsansuchen, nimmt aber keinen Einfluss auf andere wohnrechtliche Bestimmungen. Fördergegenstand Förderungen für Wohnungssanierung werden für Objekte im Eigentum von natürlichen Personen mit einer zu sanierenden (Wohn)Nutzfläche von mehr als 500 m2 oder im Eigentum juristischer Personen zuerkannt. Gefördert wird, die Sanierung von Wohnhäusern (§ 1 Abs. 12 der NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011) die Sanierung von Wohnungen (§ 1 Abs. 14 der NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011) die Sanierung von Ordinationen für Humanmediziner und Räumlichkeiten für therapeutische Behandlungen (jedoch nur in Verbindung mit Förderung von Wohnungen) die Sanierung von Wohnheimen (§ 1 Abs. 13 der NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011) der Einbau von Wohnungen in bisher nicht zu Wohnzwecken gewidmeten Gebäuden der Auf- oder Einbau von Wohnungen in Dachböden als Nachverdichtung. Werden im Zuge einer Sanierung Wohnungen im Sinne einer Grundstücksverdichtung auf derselben Liegenschaft errichtet, kann die Förderung ebenfalls im Rahmen der Wohnungssanierung erfolgen. Förderstelle Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Wohnungsförderung Landhausplatz 1, Haus 7A 3109 St. Pölten Telefon: 02742 / 22 133 Email: wohnbau@noel.gv.at Link zu den Förderdetails Wohnungsverbesserung - Austausch von Gasdurchlauferhitzern ohne Abgasführung Wien Sonstiges, Gebäude / Wohnraum Zielgruppe MieterInnen von Wohnungen, EigentümerInnen von Wohnungen Fördergegenstand Gefördert wird der Austausch eines Gasdurchlauferhitzers ohne Abgasführung gegen einen mit Abgasführung bzw. der Austausch eines Gasdurchlauferhitzers auf innovative klimarelevante Heizungssysteme mit Warmwasseraufbereitung (z.B. Fernwärme, Gasbrennwertgerät) Förderstelle Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) sowie Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser (MA 25) Muthgasse 62, 1. Stock, Zimmer C1.09 1190 Wien Telefon: 01 / 4000-74860 bzw. -74870 Email: wv@ma50.wien.gv.at Link zu den Förderdetails Z(TEST) Fassadenerneuerung / Dorferneuerung Österreichweit Altlasten/Entsorgung, Forschung + Konzepte Zielgruppe Privatpersonen (Haus- bzw. Gebäudebesitzer), Gemeinden Fördergegenstand Das Land fördert im Rahmen der Dorferneuerung die ortsbildgerechte Neugestaltung von Fassaden an erhaltungswürdigen Bauobjekten (Einzelobjekten). Des Weiteren werden Gemeinden u. a. für Maßnahmen in den Bereichen Energie und Umwelt in der Gemeinde gefördert (z. B. kommunale Energiestrategie, Beteiligung am e5-Energieprogramm etc.). Förderstelle Amt der Burgenländischen Landesregierung Landesamtsdirektion Stabstelle Raumordnung und Wohnbauförderung Referat Dorferneuerung Europaplatz 1 7000 Eisenstadt Telefon: 02682 / 600 - 2656 oder 057 / 600 - 2656 Email: post.dorferneuerung@bgld.gv.at Link zu den Förderdetails Mit Unterstützung von Haftungsausschluss Die Österreichische Energieagentur sowie alle bei der Erstellung der Förderdatenbank beteiligten ExpertInnen haben den Inhalt sorgfältig erstellt. Übermittlungs-/inhaltliche Fehler können dennoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Österreichische Energieagentur übernimmt daher keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte, insbesondere in Bezug auf eventuelle unmittelbare oder mittelbare Schäden, die durch die direkte oder indirekte Verwendung der angebotenen Informationen entstehen. Es wird keine Gewähr für die Verfügbarkeit externer Websites übernommen, auf die diese Website über Hyperlinks direkt oder indirekt verweist.